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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Uwe am 23. April 2013, 09:27

Titel: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: Uwe am 23. April 2013, 09:27
Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am 18. April 2013 in einem Popularkla-geverfahren auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) den
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgewiesen.

mehr auf:
http://www.wochenblatt.de/nachrichten/regensburg/ueberregionales/Bayerischer-Verfassungsgerichtshof-lehnt-Einstweilige-gegen-Rundfunkgebuehren-ab;art5578,174273
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: Bedrängter am 23. April 2013, 09:38
"Er hat es abgelehnt, den in § 14 Abs. 9 RBStV geregelten Meldedatenabgleich vorläufig bis zu einer Entscheidung über die Popularklage ganz oder zumindest teilweise auszusetzen."
http://www.wochenblatt.de/nachrichten/regensburg/ueberregionales/Bayerischer-Verfassungsgerichtshof-lehnt-Einstweilige-gegen-Rundfunkgebuehren-ab;art5578,174273

Es geht nicht um die Popularklage selbst.
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: Uwe am 23. April 2013, 10:20
Passau/München  |  23.04.2013  |  10:02 Uhr
Passauer Jurist scheitert mit Eilantrag gegen Rundfunkbeitrag

Der neue Rundfunkbeitrag kann zunächst weiter erhoben werden. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies nach Angaben vom Dienstag einen Eilantrag des Passauer Juristen Ermano Geuer zurück.

mehr auf:
http://www.pnp.de/region_und_lokal/stadt_und_landkreis_passau/passau_stadt/756172_Passauer-Jurist-scheitert-mit-Eilantrag-gegen-Rundfunkbeitrag.html
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 23. April 2013, 10:21
Völlig im Ungeist des Beitrags:

Zitat
Bei dem Meldedatenabgleich handelt es sich um ein effizientes Kontrollinstrument, mit dem in der Umstellungsphase eine verlässliche und möglichst vollständige Erfassung der Rundfunkbeitragsschuldner im privaten Bereich in einem überschaubaren Zeitraum sichergestellt werden soll. Er dient damit der Vermeidung von Vollzugsdefiziten und einer größeren Beitragsgerechtigkeit.

Das beste ist eine Flut von Klagen, "kleine Richter" sind oft größer. Dabei Demos und andere Widerstandsformen.
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: Radio_Libertas am 23. April 2013, 10:24
Zitat
Das beste ist eine Flut von Klagen, "kleine Richter" sind oft größer. Dabei Demos und andere Widerstandsformen.

Absolut richtig. Es bringt nichts auf irgendwelche "großen" Verfassungsklagen zu hoffen. Wenn nur 30.000 bis 50.000 Menschen in Deutschland gegen den ersten Leistungsbescheid klagen, brechen die Verwaltungsgerichte zusammen und machen Druck bei der Politik.
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 23. April 2013, 10:51
Den Wahn der Vermeidung von Vollzugsdefiziten im Namen einer angeblichen Gerechtigkeit finde ich zum Schaudern. Warum gibt es Vollzugsdefiziten? Weil die Akzeptanz wegen der Qualität und den Preis der Leistung verloren geht? Als Lösung, im Namen der Gerechtigkeit, kommt jetzt die Zwangsabgabe mit Zwangsakzeptanz. Bald haben wir einen ganzen "demokratischen" Staat mit Zwangsakzeptanz. Die Entwicklung ist so ekelhaft: merkt Ihr es nicht?!
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: Bedrängter am 23. April 2013, 11:04
Doch!

Die Richter haben anscheinend Angst.

In dem Youtube-Interview mit Geuer hat dieser bereits angedeutet, daß die Richter wohl nicht die sofortige Zahlungspflicht aufheben würde, sondern eine Änderung vom Gesetzgeber anfordern würden. Er spekulierte in dem Interview, daß eventuell die alte Verfahrensweise wieder konkret werden würde.

In dieser Phase des Verfahrens sagen die Richter:
Wir haben die neue Lage in der Sache selbst noch nicht bewertet, deshalb bleibt es bei der neuen Regelung.

Diese Entscheidung hat jedoch nichts Endgültiges.

Sollte in der Sache selbst anders entschieden werden, kann man einen neuen Antrag stellen.

Aber sicher hast Du Recht, wenn Du die Gefahr einer schleichenden "Zwangsakzeptanz" siehst.

Was ich besonders merkwürdig finde, ist, daß für BAZengeld eine solche außerordentliche Vorgehensweise genehmigt wurde. Daran kann man schon erkennen, welche hohe politische Priorität dieses ganze Projekt hat. Und ohne Merkel wird dies auch nicht entschieden worden sein.
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: Radio_Libertas am 23. April 2013, 11:07
Bald haben wir einen ganzen "demokratischen" Staat mit Zwangsakzeptanz.

DDR 2.0 reloaded! Willkommen in der schönen neuen Medienwelt!
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 23. April 2013, 13:46
Zitat
Bald haben wir einen ganzen "demokratischen" Staat mit Zwangsakzeptanz.

DDR 2.0 reloaded! Willkommen in der schönen neuen Medienwelt!

Es ist eine Parteidiktatur. Dabei ist es unerheblich, ob es nur eine Partei (SED) oder ein Handvoll Parteien (CDU/CSU, SPD, FDP, GRÜNEN, usw). Privilegierte Elite sind jene, die Karriere in den Parteien machen. Ihr Wort, was sie entscheiden, ist per definitionem der Wille des Volkes. Dass jeder eine Partei (mit Mühe) gründen und durchsetzen könnte, ist nur Theorie, um den Eindruck zu erwecken, dass Parteien den Willen des Volkes vertreten. Siehe zum Beispiel die Antwort von Monika Grütters

Zitat
Da der Beitrag durch 16 Länderparlamente eine sehr starke demokratische Legitimation besitzt, bin ich auch nicht der Meinung, dass er geeignet wäre, das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat zu untergraben.

in http://www.abgeordnetenwatch.de/prof_monika_gruetters-575-37614--f368558.html#q368558 (http://www.abgeordnetenwatch.de/prof_monika_gruetters-575-37614--f368558.html#q368558).


Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: schildzilla am 23. April 2013, 14:20
lest mal die berichte von der ard_Pressestelle zu dem Thema. sowas von dreist!
habs auf die schnelle kopiert:


ARD Pressestelle ?@ARD_Presse 3h

Klage gegen Rundfunkbeitrag vorerst gescheitert - der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat einen Eilantrag zurückgewiesen.
Öffnen


ARD Pressestelle ?@ARD_Presse 2h

Rundfunkbeitrag: Der einmalige Meldedatenabgleich in Bayern ist verfassungsgemäß. >>> http://www.br.de/presse/inhalt/pressemitteilungen/rundfunkbeitrag-meldedatenabgleich-100.html …


Bayerischer Rundfunk ?@BR_Presse 2h

Nachdem es Verwirrungen gab: Hier nochmal unsere PM zum #Rundfunkbeitrag: http://ow.ly/kkmII  #Meldedatenabgleich #Bayern
Retweetet von ARD Pressestelle



Macht euch selber eine Meinung
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: Viktor7 am 23. April 2013, 15:24
"Klage gegen Rundfunkbeitrag vorerst gescheitert"

Diese Falschformulierung bedeutet nichts anderes als die fortwährende Missachtung des Staatsvertrages:

45.000 Unterschriften - KEIN GELD für ARD/ZDF - Missachtung des Staatsvertrages!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4896.msg34225.html#msg34225
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: GEZeterei am 23. April 2013, 15:38
War klar, daß das Ding nicht auf Anhieb durchrutscht. Umso wichtiger ist es, daß möglichst viele Bürger den "kleinen" Klageweg beschreiten. Wenn nur ein Richter dabei ist, der sein demokratisches Bewußtsein nicht mit dem Anlegen der Robe abstreift, wäre das schon ein Erfolg.

@Sophia: Wir leben nicht in einer Parteiendiktatur. Das ließe sich relativ einfach beheben. Wir leben in einer Diktatur derjenigen, die hinter den Parteien, hinter den Polit-Darstellern stehen. Und die blühen größtenteils im Verborgenen.

Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: Oplin am 23. April 2013, 15:42
-----------------
EDIT:
Link auf zweifelhafte Partei (Rechtspartei?) wurde entfernt. Bitte nicht mehr auf diese Seite verlinken.
Viktor
------------------

Spontan habe ich aufgrund des GEZ Logos und der Farbe Blau eine Verbindung zu diesem Forum gezogen...
Ich gehe davon aus, dass keine Verbindung besteht. Die Frage, die sich mir stellt, welche Konsequenzen es für dieses Forum hätte,
wenn andere ähnliche Schlüsse ziehen würden.
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: GEZeterei am 23. April 2013, 16:05
Eben habe ich mir die dortigen Texte angeschaut, Oplin, allerdings jetzt keinen 1:1 Vergleich gemacht. Dennoch kamen mir einige Textpassagen sehr bekannt vor. Ob die von hier, bzw. von Renés Seite kopiert haben? Ohne Quellenangabe wäre das mehr als fragwürdig.

Ich denke aber nicht, daß diese Partei uns hier schaden könnte. Auf ihre Art macht sie ja auch mobil. Wenn das denn alles so ernst gemeint ist. Zunächst bin ich da immer mißtrauisch...

Ist aber hier OT, wir sollten das nicht weiter vertiefen.
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 23. April 2013, 16:16
Wir leben nicht in einer Parteiendiktatur. Das ließe sich relativ einfach beheben. Wir leben in einer Diktatur derjenigen, die hinter den Parteien, hinter den Polit-Darstellern stehen. Und die blühen größtenteils im Verborgenen.

Das stimmt allerdings. Aber auch in einer normalen Diktatur stecken in der Regel Interessengruppen dahinter.

Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: GEZeterei am 23. April 2013, 16:18
Ja, klar, jeder Diktator ist und war eine eingesetzte Marionette.
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: Oplin am 23. April 2013, 16:41

Ich denke aber nicht, daß diese Partei uns hier schaden könnte. Auf ihre Art macht sie ja auch mobil. Wenn das denn alles so ernst gemeint ist. Zunächst bin ich da immer mißtrauisch...

Ist aber hier OT, wir sollten das nicht weiter vertiefen.

Link wurde entfernt .....Und meine Gedanken waren genau entgegengesetzt..sie könnte schaden....Was bedeutet OT und nicht weiter vertiefen??
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: GEZeterei am 23. April 2013, 17:16
Oplin, OT bedeutet off topic, also am Thema vorbei, deshalb auch nicht weiter vertiefen.

Viktor, danke für die Info, mir war die Partei nicht bekannt. Hast Du die Texte gesehen? Da waren doch welche von Renés Seite dabei, oder?

Und zurück zum Thema.
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: wegbegleiter am 23. April 2013, 17:30
Popularklage gegen Rundfunkbeitrag: VerfGH Bayern lehnt vorläufige Aussetzung des Meldedatenabgleichs ab

Nachteile durch Datenübermittlung wiegen weniger schwer

Nach Ansicht des VerfGH müssen demgegenüber die Nachteile zurücktreten, die den Betroffenen durch die Übermittlung der in § 14 Abs. 9 Satz 1 RBStV genannten Daten an die Landesrundfunkanstalt entstehen. Unbeachtlich sei in diesem Zusammenhang das Interesse, beitragsrelevante Sachverhalte nicht zu offenbaren und nicht als Beitragsschuldner identifiziert zu werden. Die Nachteile, die mit der Datenübermittlung und -verarbeitung ohne Kenntnis und Einwilligung der Betroffenen und gegebenenfalls nachfolgenden Auskunftsverlangen seitens der Landesrundfunkanstalt verbunden seien, hätten auch für diejenigen Personen, die später nicht als Beitragsschuldner herangezogen würden, eher geringes Gewicht.

Quelle: http://beck-aktuell.beck.de/news/popularklage-gegen-rundfunkbeitrag-verfgh-bayern-lehnt-vorlaeufige-aussetzung-des-meldedatenabg
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: fox am 23. April 2013, 18:42
Und die blühen größtenteils im Verborgenen.

Du meinst wohl das Unkraut ?  :)
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: GEZeterei am 23. April 2013, 18:57
Oh nein, fox, damit würde ich den Unkräutern Unrecht tun, das sind nämlich alles Heilpflanzen ;-)

Was da blüht, das sind fleischfresssende Pflanzen und Schmarotzer, die sich von anderen Pflanzen ernähren.
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: Uwe am 23. April 2013, 19:04
Klage gegen Rundfunkbeitrag vorerst gescheitert

Aufatmen bei ARD und ZDF. Die Haushaltsabgabe zur Eintreibung der Rundfunkgebühren ist statthaft. Der Bayrische Verfassungsgerichtshof wies einen Eilantrag gegen das Modell zurück.

Aus Sicht von Kläger Ermano Geuer ist aber noch nicht das letzte Wort gesprochen: "Die Klage gegen den #Rundfunkbeitrag ist nicht gescheitert, der BayVfGH hat lediglich eine Folgenabwägung getroffen", schrieb er in einer ersten Reaktion auf Twitter. Zur Verfassungskonformität des Meldedatenabgleichs sei noch nichts gesagt.

mehr auf:
http://www.stern.de/wirtschaft/news/haushaltsabgabe-klage-gegen-rundfunkbeitrag-vorerst-gescheitert-2001064.html
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: Uwe am 23. April 2013, 19:06
Klage gegen Rundfunkbeitrag vorerst gescheitert

Ein Passauer Jurist ist mit seinem Eilantrag gegen den neuen Rundfunkbeitrag gescheitert, den er für verfassungswidrig hält. Doch die Entscheidung ist kein Freifahrtschein für das neue System.

Die Entscheidung des Gerichts bezieht sich nur auf den Eilantrag gegen den Datenabgleich. Sie bewertet jedoch nicht das neue Beitragssystem als solches.

mehr auf:
http://www.welt.de/regionales/muenchen/article115527538/Klage-gegen-Rundfunkbeitrag-vorerst-gescheitert.html
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: GEZeterei am 23. April 2013, 19:11
Weder Stern noch Welt haben eine Stellungnahme von Geuer gebracht, anscheinend gar nicht angefordert. Der Stern ist ihm auf Twitter hinterher gelaufen, das war's dann aber auch. Erbärmliche Journaille.
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: zepa am 23. April 2013, 19:55
Zitat
Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab

Wieder einmal wurden die Stimmbänder des Volkes messerscharf durchtrennt. Das Urteil dieser Ignoranten haben wir erwartet, so gesehen ist es eigentlich kein Urteil. 
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: Zasz am 23. April 2013, 19:59
Ich bin echt schockiert. Wenn ich mir die alten Tagesschauvideos anschaue wo die Nachrichten verfälscht werden, zuckt bei mir nix. So live dabei, bei Twitter und hier, wird mir ganz anders.
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: fox am 23. April 2013, 20:06
Oh nein, fox, damit würde ich den Unkräutern Unrecht tun, das sind nämlich alles Heilpflanzen ;-)

Was da blüht, das sind fleischfresssende Pflanzen und Schmarotzer, die sich von anderen Pflanzen ernähren.
Stimmt, Unkräuter sind an sich Heilpflanzen.
Wie wäre es mit Vollschmarotzer (Holoparasiten) ??
sind parasitische Blütenpflanzen, die in ihrer Ernährung völlig von ihren Wirtspflanzen abhängig sind.
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: GEZeterei am 23. April 2013, 20:33
Das gefällt mir sehr, fox ;-)
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: ed am 23. April 2013, 21:17
Ermano Geuer hat wohl endlich auch eine Kopie des Urteils über seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erhalten und schreibt auf seiner Twitter-Seite:

„Jetzt habe auch ich die Entscheidung des BayVfGH gelesen. Auch die Verfassungsmäßigkeit vom Meldedatenabgleich wird offen gelassen!“

Nach meinem Verständnis bedeutet das, dass weder in Sachen Un-/Rechtmäßigkeit der „Beitrag“, genannten Steuer noch in Sachen Un-/Rechtmäßigkeit der sogenannten „Datenübermittlung“* für Inkassozwecke eine Entscheidung getroffen wurde. *Tatsächlich ist es sowohl ein Datenverrat als auch eine Urheberrechtsverletzung, denn alle Rechte an den persönlichen Daten liegen bei den Bürgerinnen und Bürgern. So sollte das sein. Es ist zudem eine Form von Gewalt, wenn über diese persönlichen Daten gegen den Willen der Betroffenen aus finanziellen Motiven zum Zwecke eines Inkassos verfügt wird.

In Sachen der sogenannten „Datenübermittlung“ gibt es nach meinem Verständnis der Rechtsordnung eindeutige Urteile des Bundesverfassungsgerichtes, die missachtet werden:

Aktenzeichen: 1 BvL 19/63, verkündet am: 16.07.1969:

„Im Lichte dieses Menschenbildes kommt dem Menschen in der Gemeinschaft ein sozialer Wert- und Achtungsanspruch zu. Es widerspricht der menschlichen Würde, den Menschen zum bloßen Objekt im Staat zu machen (vgl. BVerfGE 5, 85 [204]; 7, 198 [205]). Mit der Menschenwürde wäre es nicht zu vereinbaren, wenn der Staat das Recht für sich in Anspruch nehmen könnte, den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren, sei es auch in der Anonymität einer statistischen Erhebung, und ihn damit wie eine Sache zu behandeln, die einer Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zugänglich ist.

Ein solches Eindringen in den Persönlichkeitsbereich durch eine umfassende Einsichtnahme in die persönlichen Verhältnisse seiner Bürger ist dem Staat auch deshalb versagt, weil dem Einzelnen um der freien und selbstverantwortlichen Entfaltung seiner Persönlichkeit willen ein "Innenraum" verbleiben muß, in dem er "sich selbst besitzt" und "in den er sich zurückziehen kann, zu dem die Umwelt keinen Zutritt hat, in dem man in Ruhe gelassen wird und ein Recht auf Einsamkeit genießt."

Aktenzeichen: 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83, verkündet am: 15.12.1983:

„Unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung wird der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfaßt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: Zasz am 23. April 2013, 21:28
Hab ihn mal angetweetet  :)
Titel: Re: Meine Meinung Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige ab
Beitrag von: hannelore9 am 24. April 2013, 09:18
Ermano Geuer hat wohl endlich auch eine Kopie des Urteils über seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erhalten und schreibt auf seiner Twitter-Seite:

„Jetzt habe auch ich die Entscheidung des BayVfGH gelesen. Auch die Verfassungsmäßigkeit vom Meldedatenabgleich wird offen gelassen!“

In Sachen der sogenannten „Datenübermittlung“ gibt es nach meinem Verständnis der Rechtsordnung eindeutige Urteile des Bundesverfassungsgerichtes, die missachtet werden:

Aktenzeichen: 1 BvL 19/63, verkündet am: 16.07.1969:

„Im Lichte dieses Menschenbildes kommt dem Menschen in der Gemeinschaft ein sozialer Wert- und Achtungsanspruch zu. Es widerspricht der menschlichen Würde, den Menschen zum bloßen Objekt im Staat zu machen (vgl. BVerfGE 5, 85 [204]; 7, 198 [205]). Mit der Menschenwürde wäre es nicht zu vereinbaren, wenn der Staat das Recht für sich in Anspruch nehmen könnte, den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren, sei es auch in der Anonymität einer statistischen Erhebung, und ihn damit wie eine Sache zu behandeln, die einer Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zugänglich ist.

Ein solches Eindringen in den Persönlichkeitsbereich durch eine umfassende Einsichtnahme in die persönlichen Verhältnisse seiner Bürger ist dem Staat auch deshalb versagt, weil dem Einzelnen um der freien und selbstverantwortlichen Entfaltung seiner Persönlichkeit willen ein "Innenraum" verbleiben muß, in dem er "sich selbst besitzt" und "in den er sich zurückziehen kann, zu dem die Umwelt keinen Zutritt hat, in dem man in Ruhe gelassen wird und ein Recht auf Einsamkeit genießt."

Aktenzeichen: 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83, verkündet am: 15.12.1983:

„Unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung wird der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfaßt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“

Ich unterstütze mit meinem Rechtsempfinden die hier genannten Argumente. Möchte grundsätzlich auf meine vergangenen Argumente in anderen Beiträgen hinweisen. In diesen hier genannten und weiteren Urteilen hat das Bundesverfassungsgericht einen gewissen Schutz des Bürgers gewürdigt.

Nur in den Urteilen zum Rundfunk, da wurden bisher jeglicher Datenschutz des Bürgers missachtet mit der Begründung der Freiheit und Unabhängigkeit des Rundfunks vor dem Gesetz. Damit hat das Bundesverfassungsgericht dieser GEZ den Freifahrtschein ausgestellt. Nun haben diese Lobbyisten einen neuen Rundfunkstaatsvertrag geschaffen, der viel mehr und weitreichende Eingriffe in das Grundgesetz zur Folge hat als die hier genannten Urteil. Die Folge ist doch jede Missachtung unserer Freiheit durch diese Richter.

Die Frage wird sein:
Wie sich diese Bundesverfassungsgericht vor dem Hintergrund der in der Vergangenheit gefällten Urteile entscheiden wird.

Das kann ja nur so ein Zwitter aus Dummen Formulierungen und Ausreden sein wie in dem jetzigen Urteil des BayVfGH
.

Denn wenn dem so ist wie im Rundfunkstaatsvertrag hineingedichtet, dass die GEZ die Daten löscht. Dann müsste zum Beispiel bei einer Familie mit nehmen wir mal an 4 Erwachsenen  (verh. Ehepaar und 2 Erwachsene Kinder über 18 Jahre) 3 Personen aus dem Register der GEZ gelöscht werden. Denn es werden die Gebühren ja nur von einer Personenadresse bezahlt. Nehmen wir mal an vom Familienoberhaupt.

Dass dem Nicht so ist hat der Datenschutzbeauftragte Herb vom Südwestrundfunk in seiner Datenschutzrechtlichen Beurteilung ganz klar aufgeführt. Begründung dass die Daten nicht gelöscht werden: Die 3 Personen wie in meinem geschilderten Fall sind potenzielle Betragszahler in der Zukunft (z.b. die beiden Kinder über 18 Jahren).

Und genau diesen Tatbestand sieht der Rundfunkstaatsvertrag nicht vor. Diese Tatsache wurde in den Gerichtsurteil des BayVfGH nicht berücksichtigt.

Das Urteil ist aus meiner Sicht in seiner Kommentierung nur ein faule Ausrede ohne ein Rechtempfinden eines neutralen Richters.

Das Schlimme an diesem sogenannten Rechtsstaat, seine Gesetzgebung und seiner Rechtssprechung ist, dass immer zuerst Fakten geschaffen werden, danach muss jeder Betroffen mit dem Gesetzbuch hinterher laufen und versuchen jemanden zu finden den er davon Überzeugen kann, dass hier gegen Gesetze verstoßen wurde.
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: SchwarzSurfer am 24. April 2013, 09:35
Zitat
Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen

Das ist ja eigentlich eine klare aussage. Ich hab da folgende Idee. Nach dem Umzug aus Erlangen nach Berlin habe ich mich zum 1.1.13 natürlich gleich bei meinen Eltern gemeldet während ich eine Wohnung gesucht habe, um schonmal für eine gewisse Zeit aus dem Schneider zu sein. Jetzt habe ich eine Wohung und müsste ich mich zunächst ummelden. Mein Plan wäre zur Meldestelle zu gehen und denen erst ein Schreiben vorzulegen in dem steht dass ich anwesend war um mich umzumelden und dass ich darüber aufgeklärt wurde dass meine daten an die gez weitergegeben werden und keine Widerspruchsmöglichkeit besteht. Das sollen sie unterschreiben, müsste ja nichts dabei sein.
Danach kommt das nächste Schreiben in dem sie unterschreiben sollen, meine Daten _nicht_ weiterzugeben. Dies werden sie wohl nicht tun, also gehe ich wieder. Wenn ich irgendwann Ärger bekomme und Bußgeld zahlen soll lege ich das erste Schreiben vor und zitiere das Urteil und sage ich konnte mich nicht ummelden weil gegen geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht verstoßen werden sollte. Was meint ihr?
Titel: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: hannelore9 am 24. April 2013, 18:58
Zitat
Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen

Was meint ihr?

Sicherlich machen kann man vieles und damit diese Truppe GEZ auf trapp halten. In dem Rundfunkstaatsvertrag stehen derart viele rechtlich zweifelhafte Vorgänge drin zu denen sich die GEZ hat eine Legitimation geben lassen. Ob die rechtens sind interessiert diesen Pack sowenig wie wenn ein Sack Reis in China umfällt. Letztlich lässt es die GEZ auf einen Prozess ankommen den Sie von unseren Gebühren bezahlt. Denn Sie Wissen ja ganz genau, sollte es in diesem von Dir geschilderten Fall zu einem Gerichtsverfahren kommen, Du wirst entweder den Prozess nicht durch ziehen, also klein bei geben oder eben verlieren, weil es im Rundfunkstaatsvertrag steht was zu tun und zu unterlassen ist. So entscheiden Richter heute. Sie bekommen ja Ihre Kohle vom Staat. Recht bekommen und Recht haben sind zwei Paar Schuhe sagt ein Sprichwort.
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: Uwe am 24. April 2013, 19:11
Rundfunkgebühr: Bayerischer Verfassungsgerichtshof weist Eilantrag gegen Meldedatenabgleich ab

Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus
In der Hauptsache muss über die Popularklage noch entschieden werden. Das Verfahren läuft noch.


mehr auf:
http://www.kostenlose-urteile.de/Bayerischer-VerfGH_Vf-8-VII-12-Vf-24-VII-12_Rundfunkgebuehr-Bayerischer-Verfassungsgerichtshof-weist-Eilantrag-gegen-Meldedatenabgleich-ab.news15707.htm
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: Uwe am 24. April 2013, 23:29
Daten sollen fließen
24.04.2013 · 
Ist es rechtens, dass die GEZ-Nachfolgebehörde „Beitragsservice“ Daten der Meldeämter erhält, um Entrichter des neuen Rundfunkbeitrags zu ermitteln? Eine einstweilige Anordnung dagegen hat das Bayerische Verfassungsgericht jetzt abgelehnt.
Von MICHAEL HANFELD

 Er sei ein „effizientes Kontrollinstrument“. Im Klartext: ARD und ZDF brauchen die Daten, um „Schwarzsehern“ auf die Spur zu kommen.


mehr auf:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/meldedatenabgleich-fuer-den-rundfunkbeitrag-daten-sollen-fliessen-12159438.html
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: power-dodge am 25. April 2013, 08:47
Also ist das so was wie Urteil?

Was ist ein schwarz seher? Jemand der schaut aber nicht bezahlt?
Also ich schaue es nicht,  also bin ich kein schwarz Seher. Bezahle
ja auch nicht!
Oder ist jeder Bürger schwarzarbeiter? Obwohl man nicht schwarz arbeitet?

Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: Radio_Libertas am 25. April 2013, 09:01
Das mit den "Schwarzsehern" ist der Gipfel der Verleumdung.

Nur, weil ich nicht bei Aldi kaufe, sondern lieber bei Lidl, darf Aldi nicht sagen, ich wäre ein Ladendieb.

Aber unsere "objektiven" und "unabhängigen" Öffentlich-Rechtlichen dürfen jeden als "Schwarzseher" diffamieren, selbst Menschen, die seit Jahren auf Fernsehen verzichten?!!

Hoffen wir, dass das Verfassungsgericht zumindest im Hauptverfahren ein Einsehen hat.

Die Hoffnung stirbt zuletzt ;-)
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: power-dodge am 25. April 2013, 10:50
Für mich klingt seher wie ein tuh Wort.  Es kommt von sehen.
Also von der Tatsache des Sehens.

Dann müsste korrekte so klingen: schwarzkönnteseher
oder auch "könnte schwarzseher"

Wenn man nichts sieht ist man nicht seher oder?

Gruß
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: diddi am 25. April 2013, 11:19
(....)
 Er sei ein „effizientes Kontrollinstrument“. Im Klartext: ARD und ZDF brauchen die Daten, um „Schwarzsehern“ auf die Spur zu kommen.(....)

(....)
Wenn man nichts sieht ist man nicht seher oder?

Gruß

Bei diesen Urteilen sehe ich nur noch  R O T
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: koppi1947 am 25. April 2013, 11:31
Schwarzseher ist sowieso falsch,Farbseher ;)
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: diddi am 25. April 2013, 11:42
Bei diesen Urteilen sehe ich nur noch  R O T


Schwarzseher ist sowieso falsch,Farbseher ;)

du meinst Farbsehen so??

(https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/e/e1/Schwarz_Rot_Gold.svg/440px-Schwarz_Rot_Gold.svg.png)
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 25. April 2013, 11:54
du meinst Farbsehen so??

(https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/e/e1/Schwarz_Rot_Gold.svg/440px-Schwarz_Rot_Gold.svg.png)


Bei Deinen Farben fehlt GRÜN.
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: diddi am 25. April 2013, 13:15
du meinst Farbsehen so??

(https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/e/e1/Schwarz_Rot_Gold.svg/440px-Schwarz_Rot_Gold.svg.png)


Bei Deinen Farben fehlt GRÜN.


nein, nein, wenn wir das Grundgesetz (i.d.F. Art.22 (2)) willkürlich
verändern, wären wir ja keinen Deut besser, als unsere ehrwürdigen
Politiker.....  :'(
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: power-dodge am 25. April 2013, 13:21
Egal welcher seher,  jeder seher ist ein sehr wenn er sieht.
Wenn er nicht sieht ist er kein seher.  Korrekt?

Also wir sind keine seher.  Zumindenstens ich nicht.
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: power-dodge am 25. April 2013, 14:45
Sorry korrigieren muss ich das, Handy schreibt manchmal selber was...

Egal welcher Seher,  jeder Seher ist ein Seher wenn er sieht.
Wenn er nicht sieht ist er kein Seher.  Korrekt?

Also wir sind keine Seher.  Mindestens ich nicht.

Eine Wohnung deren Meinung ist Mittlerweile ein "Schwarzseher" eben auch eine ohne Rundfunkgeräte?

Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: Ragnar am 26. April 2013, 13:38
Egal welcher Seher,  jeder Seher ist ein Seher wenn er sieht.
Wenn er nicht sieht ist er kein Seher.  Korrekt?

Also wir sind keine Seher.  Mindestens ich nicht.

Eine Wohnung deren Meinung ist Mittlerweile ein "Schwarzseher" eben auch eine ohne Rundfunkgeräte?

Da ja mittlerweile auch Blinde zahlen dürfen ist die Diskussion des Sehens ja eigentlich eh hinfällig oder?  :o
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: power-dodge am 26. April 2013, 15:02
Ja richtig.

Daher ist es wer nicht zahlt ist ein Schwarzseher...
Das wollte ich damit ausdrücken.

Wilkommen in Forum
Titel: Einstweilige Anordnung abgewiesen - Pressemitteilung, Bay.VerfGH v. 22.04.2013
Beitrag von: Timo am 01. Mai 2013, 08:01
Nachfolgend die Originalversion der Pressemitteilung des Bay. VerfGH v. 22.04.2013:

Bay. VerfGH: Meldedatenabgleich im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vorläufig zulässig
____________________________________________________________________

Zitat
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am 18. April 2013 in einem Popularklageverfahren auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgewiesen. Er hat es abgelehnt, den in § 14 Abs. 9 RBStV geregelten Meldedatenabgleich vorläufig bis zu einer Entscheidung über die Popularklage ganz oder zumindest teilweise auszusetzen.

...

Quelle: Pressemitteilung des Bay. VerfGH v. 22.04.2013

EDIT:

@Timo,

bitte keine Vollzitate! Siehe Netiquette (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,2.0.html) Pkt. 12. "Quellenangaben, Urheberschutz, Veröffentlichungsrechte auf unserer gesamten Plattform"
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: fox am 01. Mai 2013, 09:16
Das gesamte Urteil; hier der Link dazu:

http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;24-VII-12eA-Pressemitteilung.htm

Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: Bedrängter am 01. Mai 2013, 09:19
" Da die Popularklage bei einer vorläufigen Prüfung weder offensichtlich begründet noch offensichtlich unbegründet erscheint, ist eine Folgenabwägung vorzunehmen. "
http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;24-VII-12eA-Pressemitteilung.htm
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: Viktor7 am 01. Mai 2013, 10:47
Zitat
... 2. Da die Popularklage bei einer vorläufigen Prüfung weder offensichtlich begründet noch offensichtlich unbegründet erscheint, ist eine Folgenabwägung vorzunehmen. ...
Dann tippe ich auf hinreichend begründet. ;)

Folgenabwägung? Man will offensichtlich die Zwangsgeldquellen nicht vorzeitig verringern und weitere Bürger zu neuen Beitragsschuldnern der Masse der Geprellten hinzufügen. Sie sollen sich wie alle anderen freikaufen. Willkommen in der Unfreiheit.
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 01. Mai 2013, 11:46
Interessanter finde ich:

Zitat
1. Es ist bereits fraglich, ob und inwieweit der Zustimmungsbeschluss des Landtags (Art. 72 Abs. 2 BV) zu einem Staatsvertrag nach dessen Inkrafttreten durch eine einstweilige Anordnung ausgesetzt werden kann. Denn eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs kann den Freistaat Bayern grundsätzlich nicht von seiner aus dem bundesverfassungsrechtlichen Grundsatz der Bundestreue folgenden Verpflichtung entbinden, die Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags anzuwenden. Diese Frage kann jedoch offenbleiben, weil bereits die allgemeinen Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht vorliegen.

Was für die einstweilige Anordnung gilt, gilt vielleicht auch für die  Popularklage. Untreue zum Bürger im Namen der Bundestreue?
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: Viktor7 am 01. Mai 2013, 13:17
Zitat
... Denn eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs kann den Freistaat Bayern grundsätzlich nicht von seiner aus dem bundesverfassungsrechtlichen Grundsatz der Bundestreue folgenden Verpflichtung entbinden, die Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags anzuwenden. ...

Seit 1990 ist das Grundgesetz die Verfassung für Gesamtdeutschland. Das Verfassungsgericht kann ohne weiteres feststellen, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gegen das Grundgesetz verstößt. Bis zur Neuregelung gilt es jedoch weiter, danach wir es für nichtig erklärt.
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 01. Mai 2013, 13:27
Seit 1990 ist das Grundgesetz die Verfassung für Gesamtdeutschland. Das Verfassungsgericht kann ohne weiteres feststellen, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gegen das Grundgesetz verstößt. Bis zur Neuregelung gilt es jedoch weiter, danach wir es für nichtig erklärt.

Rundfunk ist Sache der Länder, und daher sollte das Bayerische Verfassungsgerichtshof auch zuständig sein. Der Staatsvertrag macht das Gesetz in jedem Land gleich, aber es sind, so weit ich weiß, Ländergesetze, durch den Landtag in jedem Land zu Gesetz im Land gemacht. Was verletzt da die Bundestreue, wenn das Bayerische Verfassungsgerichtshof dieses Gesetz für verfassungswidrig erklärt?
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: Viktor7 am 01. Mai 2013, 21:29
...
Was verletzt da die Bundestreue, wenn das Bayerische Verfassungsgerichtshof dieses Gesetz für verfassungswidrig erklärt?

Bundestreue ist die wechselseitige Verpflichtung zwischen Bund und Ländern zu vertrauensvoller Zusammenarbeit und zur Einhaltung  der Verfassungsmäßigen Kompetenzverteilung.

Das hört sich für mich nicht so an, als ob eine grundgesetzwidrige Regelung von einem Land nicht "gebrochen" werden kann. Vor allem, wenn dieses Land den Sachverhalt als erstes erkennt.
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: SchwarzSurfer am 05. Mai 2013, 22:04
Vor einiger Zeit wurde hier ja mal aus einem Uteil (BVerfG · Urteil vom 15. Dezember 1983 · Az. 1 BvR 209/83, 1 BvR 484/83, 1 BvR 420/83, 1 BvR 362/83, 1 BvR 269/83, 1 BvR 440/83 (Volkszählungsurteil)) zitiert:

Zitat
Hieraus folgt: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art 1 Abs. 1 GG umfaßt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.

b) Dieses Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" ist nicht schrankenlos gewährleistet. Der Einzelne hat nicht ein Recht im Sinne einer absoluten, uneinschränkbaren Herrschaft über "seine" Daten; er ist vielmehr eine sich innerhalb der sozialen Gemeinschaft entfaltende, auf Kommunikation angewiesene Persönlichkeit. Information, auch soweit sie personenbezogen ist, stellt ein Abbild sozialer Realität dar, das nicht ausschließlich dem Betroffenen allein zugeordnet werden kann. Das Grundgesetz hat, wie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mehrfach hervorgehoben ist, die Spannung Individuum - Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person entschieden (BVerfGE 4, 7 [15]; 8, 274 [329]; 27, 1 [7]; 27, 344 [351 f.]; 33, 303 [334]; 50, 290 [353]; 56, 37 [49]). Grundsätzlich muß daher der Einzelne Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen.

Diese Beschränkungen bedürfen nach Art 2 Abs. 1 GG - wie in § 6 Abs. 1 des Bundesstatistikgesetzes auch zutreffend anerkannt worden ist - einer (verfassungsmäßigen) gesetzlichen Grundlage, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben und die damit dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht (BVerfGE 45, 400 [420] m. w. N.). Bei seinen Regelungen hat der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Dieser mit Verfassungsrang ausgestattete Grundsatz folgt bereits aus dem Wesen der Grundrechte selbst, die als Ausdruck des allgemeinen Freiheitsanspruchs des Bürgers gegenüber dem Staat von der öffentlichen Gewalt jeweils nur soweit beschränkt werden dürfen, als es zum Schutz öffentlicher Interessen unerläßlich ist (BVerfGE 19, 342 [348]; st Rspr). Angesichts der bereits dargelegten Gefährdungen durch die Nutzung der automatischen Datenverarbeitung hat der Gesetzgeber mehr als früher auch organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu treffen, welche der Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenwirken (vgl BVerfGE 53, 30 [65]; 63, 131 [143]).

Ich hab das Zitat mal etwas länger gemacht. Dadurch sieht man dass Einschränkungen der informationellen Selbstbestimmung im Interesse der Allgemeinheit hingenommen werden müssen. Warum wohl lautet das moderne Glaubensbekenntnis, dass eine demokratische Gesellschaft einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk braucht? Bingo!
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: Bürger am 05. Mai 2013, 22:47

Zitat
b) Dieses Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" ist nicht schrankenlos gewährleistet. Der Einzelne hat nicht ein Recht im Sinne einer absoluten, uneinschränkbaren Herrschaft über "seine" Daten; er ist vielmehr eine sich innerhalb der sozialen Gemeinschaft entfaltende, auf Kommunikation angewiesene Persönlichkeit. Information, auch soweit sie personenbezogen ist, stellt ein Abbild sozialer Realität dar, das nicht ausschließlich dem Betroffenen allein zugeordnet werden kann. Das Grundgesetz hat, wie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mehrfach hervorgehoben ist, die Spannung Individuum - Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person entschieden (BVerfGE 4, 7 [15]; 8, 274 [329]; 27, 1 [7]; 27, 344 [351 f.]; 33, 303 [334]; 50, 290 [353]; 56, 37 [49]). Grundsätzlich muß daher der Einzelne Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen.

Diese Beschränkungen bedürfen nach Art 2 Abs. 1 GG - wie in § 6 Abs. 1 des Bundesstatistikgesetzes auch zutreffend anerkannt worden ist - einer (verfassungsmäßigen) gesetzlichen Grundlage, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben und die damit dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht (BVerfGE 45, 400 [420] m. w. N.). Bei seinen Regelungen hat der Gesetzgeber ferner den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Dieser mit Verfassungsrang ausgestattete Grundsatz folgt bereits aus dem Wesen der Grundrechte selbst, die als Ausdruck des allgemeinen Freiheitsanspruchs des Bürgers gegenüber dem Staat von der öffentlichen Gewalt jeweils nur soweit beschränkt werden dürfen, als es zum Schutz öffentlicher Interessen unerläßlich ist (BVerfGE 19, 342 [348]; st Rspr). Angesichts der bereits dargelegten Gefährdungen durch die Nutzung der automatischen Datenverarbeitung hat der Gesetzgeber mehr als früher auch organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu treffen, welche der Gefahr einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts entgegenwirken (vgl BVerfGE 53, 30 [65]; 63, 131 [143]).

Ich hab das Zitat mal etwas länger gemacht. Dadurch sieht man dass Einschränkungen der informationellen Selbstbestimmung im Interesse der Allgemeinheit hingenommen werden müssen. Warum wohl lautet das moderne Glaubensbekenntnis, dass eine demokratische Gesellschaft einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk braucht? Bingo!

Wenn
der "Einzelne Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen" muss,
so ist
der "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten",
Grundrechte dürfen
"jeweils nur soweit beschränkt werden [...], als es zum Schutz öffentlicher Interessen unerläßlich ist".

Ich sage:
Fernsehen ist kein zu schützendes "öffentliches Interesse" (allenfalls ein politisches!).
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: seppl am 05. Mai 2013, 23:08
Ich sage:
Fernsehen ist kein zu schützendes "öffentliches Interesse" (allenfalls ein politisches!).

Wenn Du es so formulierst, klingt es plausibel. Wenn es jedoch um den Bildungsauftrag oder die sogenannte Grundversorgung des ÖRR geht, könnte man darüber streiten (mit den Verteidigern des Beitrags, nicht mit mir!)
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: Bedrängter am 08. Mai 2013, 08:46
Das "öffentliche Interesse" könnte in der Gemeinschaftsbildung liegen. Fernsehen ist ja ein Massensuggestionsmittel. Es wird nur nicht offen darüber debattiert. Sophia erwähnte es insofern, als daß sie einen Passus aus einem Urteil über die Rundfunkfreiheit erwähnte, in dem auf das "Besondere" des Mediums Fernsehen hingewiesen wird. So etwas "Besonderes" - nämlich Massensuggestion - hat das Internet nicht. Es ist interaktiv. Der Nutzer muß nachdenken. Insofern stellt sich die Frage, ob der Schutz der Rundfunkfreiheit aufgrund der Gemeinschaftsbildung auch für das Internet gilt.
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: seppl am 08. Mai 2013, 10:46
Der Kern des öffentlichen Interesses liegt meiner Meinung nach versteckt unter allen Argumenten und Rechtsverdrehungen, die von den Verteidigern angewendet werden: Der Rundfunk ist ein Auslaufmodell und faktisch pleite. Schluss Ende Aus!

Alle Features, die Fernsehen hat, können problemlos vom Internet assimiliert werden.
Das Internet hat schon seit langer Zeit den Untergang des altbackenen Rundfunks, nicht nur des ÖR, eingeleitet. Wenn die letzten nicht-internet-gewöhnten Menschen von uns gegangen sind, wirds dunkel in den Fernsehstudios.

Das öffentliche Interesse ist der Erhalt der Arbeitsplätze und Altersversorgung der vielen Angestellten und Mitarbeitern! Das wird uns aber nicht gesagt!

Das System Rundfunk muss seit langem künstlich und/oder rechtswidrig am Leben gehalten werden. Schon das duale System war undemokratisch. (Allerdings wusste man ja damals noch nicht, wie sich die Privaten entwickeln werden)

- Verluste durch Abwandern der Internetgeneration wurden rechtswidrig mit PC-Gebühren kompensiert.
- Die Verluste, die durch Protest gegen die Neuregelung des RStV diesen Jahres befürchtet werden mussten, wurden durch vorsätzliche Verheimlichung der Umstellung versucht zu vermeiden.
- Kabel Deutschland wurde jetzt die seit langem übliche Einspeisezahlung von 60 Mill. Euro verweigert. Die Gerichte haben da auch nicht mal mit der Wimper gezuckt. Ohne Rücksicht darauf, dass das Budget von KD durch diesen Gebührenverlust belastet wird. (KD hat allerdings bemerkt, dass der ÖR sowieso kein Anreizfaktor mehr für die meisten Kunden ist und bedient den ÖR eiskalt jetzt nur noch mit dem, was sie gesetzlich müssen (must carry)
- Und ich behaupte sogar, dass die Drosselung der Durchgangsraten bei Internetanbietern eine Absprache mit den Rundfunksendern ist. Das im Internet datenaufwendige Streamen von Filmen ist nämlich beim Rundfunk der einzige Pluspunkt, sie können, technisch vergleichbar gesehen, gar nichts anderes.

Alles, was den Leuten gesagt wird, von Demokratieabgabe, Qualität der Programme und Unsinn wie der Kurtaxenvergleich ist völlig unwichtig. Scheinargumente um in Scheindiskussionen zu enden.

Fernsehen ist genau so demokratisch wie Frontalunterricht, nämlich garnicht.
Programmqualität liegt immer im Auge des Betrachters. Da braucht man überhaupt nicht zu diskutieren.
Mit der Kurtaxe ist dem Herrn Kirchhoff dann scheinbar überhaupt nix, wenigstens plausibel klingendes, mehr eingefallen.

Die Privatsender werden durchs ausweichen aufs Internet überleben, oder dichtmachen und sich in anderen Bereichen Verdienstmöglichkeiten suchen. Sie sind flexibler. Der Dinosaurier ÖR ist durch Staatsverträge gefesselt.

Die ÖR müssen sich endlich, dringend und schnellstens aus der besch... öffentlich rechtlichen Falle befreien und in das moderne Mediennetz mit eigenen Geldquellen und Handlungsmöglichkeiten eingehen.

Das absurde ist: Trotz der jährlichen 7,8 Milliarden Euro Beitragseinnahmen knabbern sie am Hungertuch...

The higher they fly....
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: Radio_Libertas am 08. Mai 2013, 10:56
Zitat
Fernsehen ist genau so demokratisch wie Frontalunterricht, nämlich garnicht.

Schön gesagt. Und zweitens lernen Schüler frontal deutlich weniger. Aber ich sehe es genau so. Je höher sie fliegen, desto tiefer ihr Fall.

Frage bleibt, ob das Zwangsabo für Fernsehen genauso unspektakulär verschwindet wie die Wehrpflicht, oder ob es diesmal deutlich lauter kracht.

Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: seppl am 08. Mai 2013, 11:38
Frage bleibt, ob das Zwangsabo für Fernsehen genauso unspektakulär verschwindet wie die Wehrpflicht, oder ob es diesmal deutlich lauter kracht.

Die Wehrpflicht ist nur aus heutiger Sicht unspektakulär verschwunden und auch nur, weil sie nicht mehr benötigt wurde, bzw. zu teuer geworden war.

Der RB wird zur Finanzierung noch unabdinglich gebraucht. Das wird nicht so einfach umzustrukturieren sein.
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: Bedrängter am 08. Mai 2013, 13:08
Der Kern des öffentlichen Interesses liegt meiner Meinung nach versteckt unter allen Argumenten und Rechtsverdrehungen, die von den Verteidigern angewendet werden: Der Rundfunk ist ein Auslaufmodell und faktisch pleite. Schluss Ende Aus!

Und weil dem so ist, fällt auch der eigentliche Grund für die "Besonderheit" - s. Urteil über die "Rundfunkfreiheit" - nämlich die Massensuggestion weg.

Insofern ist es schon von Bedeutung, wenn die thüringische Ministerpräsidentin den ÖRR den Auftrag gibt, "akzeptable" Medieninhalte zu kreieren. Das bedeutet nämlich, daß sie die Massensuggestion in das Internet hinüberretten möchte. Und so ähnlich werden die anderen Ministerpräsidenten auch denken.

Politisches Ziel ist, ein hermetisches Weltbild aufrechtzuerhalten. Das hermetische Weltbild dient dem Zweck einer gemeinschaftlichen Kongruenz. Es geht also nicht um Inhalte dieses Weltbilds, sondern um gesellschaftlichen Konsens.

Der Streit um die Inhalte und wie sie eingetrichtert werden, ist eine ganz andere Ebene.

Das öffentliche Interesse ist der Erhalt der Arbeitsplätze und Altersversorgung der vielen Angestellten und Mitarbeitern! Das wird uns aber nicht gesagt!
Genau dies muß man von der übrigen Diskussion trennen, weil es ein Tabuthema ist. Evt. könnte man über das Informationsfreiheitsgesetz an das Thema herankommen, damit man die Dimension versteht, die damit verbunden ist. Diese Thema ist deshalb von solch einer Bedeutung, weil es jahrzehntelang eine Vermischung zwischen politischer und medialer Sphäre gab und immer noch gibt. Aufgrund der Hintergrundinformationen, die Journalisten erhalten, aber nicht drüber berichten, haben die ÖRR Einblick in die Denkweise der Exekutive. Und in Hinblick auf diese Verbindung ist dann auch das Thema Altersversorgung in den ÖRR zu verstehen. Meines Erachtens gehört die Altersversorgung in die politisches Sphäre und nicht an den ÖRR angegliedert - aber das ist nur eine Meinung unter Vorbehalt, da man ja kaum diesbezügliche Informationen hat. Die Altersversorgung gehört deshalb in die politisches Sphäre, weil die Journalisten des ÖRR Rücksicht auf die politisches Sphäre zu nehmen haben, sonst würde sie ja keine Hintergrundinformationen erhalten.

Wenn man die Altersversorgung ausgliedern würde, würde sich ein ganz anderer Finanzierungsbedarf des ÖRR ergeben.

Fernsehen ist genau so demokratisch wie Frontalunterricht, nämlich garnicht.
Das kann man schon daran erkennen, daß für das "Solidarsystem" Rundfunkzwangsbeitrag keine Sozialwahlen stattfinden, wie diese für Krankenkasse, Pflegeversicherungskasse und Rentenversicherung stattfinden.

Das absurde ist: Trotz der jährlichen 7,8 Milliarden Euro Beitragseinnahmen knabbern sie am Hungertuch...
Da muß man versuchen, Informationen zu bekommen.
Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: Radio_Libertas am 08. Mai 2013, 19:54
Das absurde ist: Trotz der jährlichen 7,8 Milliarden Euro Beitragseinnahmen knabbern sie am Hungertuch...
Da muß man versuchen, Informationen zu bekommen.

Hier zum Beispiel die Petition der freien Mitarbeiter des RBB:

https://www.openpetition.de/petition/argumente/freie-in-den-rbb-personalrat

Titel: Re: Bayerischer Verfassungsgerichtshof lehnt Einstweilige gegen Rundfunkgebühren ab
Beitrag von: Eagle1 am 09. Mai 2013, 18:41
Absolut richtig. Es bringt nichts auf irgendwelche "großen" Verfassungsklagen zu hoffen.

Warum nicht?
Wäre es so unwahrscheinlich das ein Gericht diesen Kriminellen Abzock Wahnsinn stoppt?
Vom Verfassungsgericht kamen schon viele gute Urteile.
Es kann ja wohl nicht sein das man bis zum Lebensende verdammt ist, an diese Kriminelle Vereinigung Schutzgeld Erpressung zu zahlen.

Ich fände 17,98 Euro im Jahr schon Wucher, aber im Monat das ist einfach nur Krank.
Die armen Geringverdiener und Rentner.