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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: freme am 20. September 2012, 08:16
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Lieferkonzept für die Datenübermittlung der Meldebehörden an die Landesrundfunkanstalten
Die GEZ hat das Lieferkonzept für die Datenübermittlung der Meldebehörden an die Landesrundfunkanstalten inkl. der finalen Lieferaufteilung (zip, 1.5 MB) bereitgestellt. Das ZIP-Archiv enthält das Lieferkonzept in der Fassung, dem der Arbeitskreis I "Staatsrecht und Verwaltung" der Innenministerkonferenz in seiner 122. Sitzung am 19./20.04.2012 zugestimmt hat, sowie die länderspezifischen Anhänge.
http://www1.osci.de/sixcms/media.php/13/Lieferkonzept%20mit%20Lieferaufteilung%20final.zip
Kann man sich mal anschauen. Vielleicht sind interessante Sachen für euch dabei.
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Dazu die FAZ vom 21.12.12
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/die-neue-rundfunkgebuehr-neunundsechzig-millionen-datensaetze-11996925.html
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(http://www.online-boykott.de/tmp/abgleich-meldeaemter/abgleich-meldeaemter.png)
So ein Aufwand für mediale Zwangsunterhaltung.
Lässt sich mit diesen Infos was anstellen? Ideen?
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Auskunftssperre (Wer kann da was regeln?) ;)
Im Hinblick auf § 11 Abs. 4 Satz 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV)
wird auch im Rahmen der anlassbezogene Meldedatenübermittlung von der
Übermittlung von Datensätzen abgesehen, die mit einer Auskunftssperre versehen
sind. Dabei entspricht der Begriff der Auskunftssperre derjenigen, die im
Rahmen der einmaligen Bestandsdatenübermittlung zugrunde gelegt wurde.
Aufgrund des Zwecks des § 11 Abs. 4 Satz 6 RBStV ist danach lediglich die
Übermittlung solcher Datensätze ausgeschlossen, für die Übermittlungssperren
nach § 21 Abs. 7 Nr. 2 MRRG (Adoptionspflegeverhältnis) oder Auskunftssperren
nach § 21 Abs. 5 MRRG (bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche
Freiheit oder ähnlich schutzwürdige Interessen) eingetragen sind.
SPAM- Verdacht - xmeld@gez.de - ;D
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Angeblich haben Datenschützer dem ja zugestimmt aber ist dem wirklich so, dass sie diese Masse an Daten von Jedem überhaupt weitergeben, sammeln dürfen?
Haben das mal Anwälte geprüft? Kann man nicht gegen diese Weitergabe seiner Daten widersprechen, bis es zu ner richterlichen Entscheidung ("Im Namen des Volkes" *hahahaha - eh größte Verarsche) gekommen ist?
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In Baden-Württemberg ist eine Auskunftssperre gem. § 33 Meldegesetz (s.u.) möglich. Es gibt Meldebehörden, die in diesem Zusammenhang (GEZ/AZD) Auskunftssperren vormerken. Das müsste auch gegenüber der Inkasso-Organisation „ARD1 ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ gelten. Bin mir aber nicht sicher. Weiß das jemand?
§ 33. Auskunftssperre
(1) Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass dem Betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann, hat die Meldebehörde auf Antrag oder von Amts wegen eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen. Eine Melderegisterauskunft ist in diesen Fällen unzulässig, es sei denn, dass nach Anhörung des Betroffenen eine Gefahr im Sinne des Satzes 1 ausgeschlossen werden kann. Die Auskunftssperre endet mit Ablauf des zweiten auf die Antragstellung folgenden Kalenderjahres; sie kann auf Antrag verlängert werden. Hierauf ist der Betroffene bei der Eintragung hinzuweisen. Auskunftssperren, die von Amts wegen eingetragen werden, sind zu löschen, wenn die Gefahr nach Satz 1 nicht mehr besteht. Der Betroffene ist über die Eintragung einer Auskunftssperre sowie über deren Löschung zu unterrichten. Die Vorschriften des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3510) in der jeweils geltenden Fassung bleiben unberührt.
(2) Die Melderegisterauskunft ist ferner unzulässig,
1.
soweit die Einsicht in ein Personenstandsregister nach den §§ 63 und 64 des Personenstandsgesetzes nicht gestattet werden darf,
2.
in den Fällen des § 1758 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
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Hab letztes Jahr dieses Formular (München) ausgefüllt http://tinyurl.com/by7enul .
Wenn ich das Ding in meine Textverarbeitung kopiere und
um den Punkt "GEZ" erweitere, hat dieser Punkt dann Gültigkeit
und wie formuliert man sowas vernünftig?
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Hab letztes Jahr dieses Formular (München) ausgefüllt http://tinyurl.com/by7enul .
Wenn ich das Ding in meine Textverarbeitung kopiere und
um den Punkt "GEZ" erweitere, hat dieser Punkt dann Gültigkeit
und wie formuliert man sowas vernünftig?
Ich habe den Text von http://www.rfbz.de/notizlesen/n20120106.html genommen und Diesen angepasst.
Bei der Abgabe bei meiner Gemeinde sagte man mir, "da haben wir einen Vordruck" und ich bekam genau solch einen Vordruck. Ich habe darauf hingewiesen, daß der Widerspruch der GEZ nicht dabeisteht, und habe darauf bestanden, daß mein Widerspruch angenommen wird. Man muß halt darauf bestehen und hartnäckig sein.
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Lieferkonzept für die Datenübermittlung der Meldebehörden an die Landesrundfunkanstalten
Die GEZ hat das Lieferkonzept für die Datenübermittlung der Meldebehörden an die Landesrundfunkanstalten inkl. der finalen Lieferaufteilung (zip, 1.5 MB) bereitgestellt. Das ZIP-Archiv enthält das Lieferkonzept in der Fassung, dem der Arbeitskreis I "Staatsrecht und Verwaltung" der Innenministerkonferenz in seiner 122. Sitzung am 19./20.04.2012 zugestimmt hat, sowie die länderspezifischen Anhänge.
http://www1.osci.de/sixcms/media.php/13/Lieferkonzept%20mit%20Lieferaufteilung%20final.zip
Ja, die eMail Adresse wird bei manchem Hacker Liebe finden?
Kann man sich mal anschauen. Vielleicht sind interessante Sachen für euch dabei.
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Ich habe den Text von http://www.rfbz.de/notizlesen/n20120106.html genommen und Diesen angepasst.
Bei der Abgabe bei meiner Gemeinde sagte man mir, "da haben wir einen Vordruck" und ich bekam genau solch einen Vordruck. Ich habe darauf hingewiesen, daß der Widerspruch der GEZ nicht dabeisteht, und habe darauf bestanden, daß mein Widerspruch angenommen wird. Man muß halt darauf bestehen und hartnäckig sein.
Super, dann nehm ich den Vordruck von der Stadt und den hier
http://www.rfbz.de/notizlesen/n20120106.html
und mach zwei Dokumente in einen Umschlag.
Beim letzten Mal den Vordruck von der Stadt geschickt und nix mehr gehört.
Kann ich sicher sein, das meine Sperre auch akzeptiert wird,
insbesondere die von rfbz.de ?
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Kann ich sicher sein, das meine Sperre auch akzeptiert wird,
insbesondere die von rfbz.de ?
Das weiß ich leider nicht. Bei mir wollte die Gemeinde den Widerspruch zuerst nicht annehmen.
(Begründung: "Wir können nur die auf dem Zettel vorgegebenen Widersprüche eingeben, auf was anderes haben wir keinen Einfluß.") Es wird anscheinend in der Datenbank der EMA für diese anzukreuzenden Widersprüche ein Feld angeklickt, und dann wird die Übermittlung an diese Gruppe gesperrt. Es gibt aber anscheinend kein Feld in der EMA Datenbank, das die Übermittlung an die GEZ sperrt.
Ich weiß auch nicht, ob die Änderung des Widerspruchsvordruckes des EMA daher etwas bringt.
Auch habe ich den Widerspruch persönlich abgegeben und eine Kopie mitgenommen und bestätigen lassen, daß ich den Widerspruch abgegeben habe.
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Auch habe ich den Widerspruch persönlich abgegeben und eine Kopie mitgenommen und bestätigen lassen, daß ich den Widerspruch abgegeben habe.
Nun, das würde ich mit einem frankierten Rückumschlag versuchen.
Du hast dir bestätigen lassen, den Widerspruch abgegeben zu haben.
Das besagt, du hast einen Widerspruch eingelegt.
Kannst du dich darauf verlassen, dass dein Widerspruch auch respektiert wird?
Ich selber kann meinen Telefonanschluß nur noch mit vorgeschalteter
Fritzbox betrieben, weil fast täglich Werbeanrufe reinkommen,
die so gefiltert werden, sonst müsste ich den Stecker ziehen.
Dabei gehe sparsam mit meinen persönlichen Daten um.
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Nun, das würde ich mit einem frankierten Rückumschlag versuchen.
Du hast dir bestätigen lassen, den Widerspruch abgegeben zu haben.
Das besagt, du hast einen Widerspruch eingelegt.
Kannst du dich darauf verlassen, dass dein Widerspruch auch respektiert wird?
Ja, ich habe einen Widerspruch gegen die Datenweitergabe eingelegt.
Nein, ich kann mich nicht darauf verlassen, daß mein Widerspruch respektiert wird. :(
Der Widerspruch wurde zwar von der Gemeinde angenommen, was die aber damit machen,
das kann ich nicht überprüfen. :( Ich warte mal ab, ob ich mitte März von der GEZ angeschrieben werde,
denn bis jetzt haben sie noch keine Daten von mir. :)
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bis jetzt haben sie noch keine Daten von mir. :)
Dann haben wir etwas gemeinsam 8)
Ich mache den Vordruck von der Stadt fertig und das GEZ-Teil,
beide Schreiben mit Rückumschlag und Bitte um Bestätigung an die
an die Meldestelle und auf den Rückumschlag warten.
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Neuer online-Beitrag bei [Seite/Begriff nicht erwünscht]:
GEZ Geheimpapier: Stasi-Tricks für Meldedaten
http://homment.com/iKUCrGEen2
http://www.[Seite/Begriff nicht erwünscht].de/index.php/etc/11870-gez-geheimpapier-stasi-tricks-fuer-meldedaten
Die Überschrift passt:
Die Situation in D entwickelt sich langsam zu DDR Version 2.0. Das Grundgesetz ist anscheinend nicht mehr maßgeblich, denn es wird mit Füßen getreten.
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Zitat aus dem Lieferkonzept
...
Im Hinblick auf § 11 Abs. 4 Satz 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) wird auch im Rahmen der anlassbezogene Meldedatenu?bermittlung von der U?bermittlung von Datensa?tzen abgesehen, die mit einer Auskunftssperre ver- sehen sind. Dabei entspricht der Begriff der Auskunftssperre derjenigen, die im Rahmen der einmaligen Bestandsdatenu?bermittlung zugrunde gelegt wurde. Aufgrund des Zwecks des § 11 Abs. 4 Satz 6 RBStV ist danach lediglich die U?bermittlung solcher Datensa?tze ausgeschlossen, fu?r die U?bermittlungssperren nach § 21 Abs. 7 Nr. 2 MRRG (Adoptionspflegeverha?ltnis) oder Auskunftssperren nach § 21 Abs. 5 MRRG (bei Gefahr fu?r Leben, Gesundheit, perso?nliche Freiheit oder a?hnlich schutzwu?rdige Interessen) eingetragen sind.
Also wenn das noch aktuell ist - nix wie hin zur Meldestelle
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Muster für Widerspruch gegen Datenweitergabe + Handlungsempfehlungen siehe Rubrik Musterschreiben:
"Muster: Widerspruch und Protest gegen Datenweitergabe aus dem Melderegister"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4582.0.html
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Hallo zusammen,
mein Einwohnermeldeamt hat meinen Widerspruch gegen die Datenweitergabe wie folgt beantwortet
und (vorübergehend) eine Auskunftssperre eingerichtet:
„Wir haben vorsorglich eine Auskunftssperre eingerichtet, sodass momentan keine Daten weitergegeben werden.
Der Sachstand wird überprüft und wir werden Sie nach Abschluss der Prüfung über das Ergebnis informieren“.
Musterbriefe für einen Widerspruch gegen die Datenweitergabe sind hier im Forum verfügbar:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4582.0.html
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Mir ist bekannt, dass die Auskunftssperre nur Auswirkungen gegenüber Anfragen aus dem privaten Bereich (Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälte etc.) hat; Behörden und sonstige öffentliche Stellen erhalten weiterhin Auskunft. Mir ist ferner bekannt,
dass eine Auskunftssperre widerrufen werden kann, wenn sie missbräuchlich beantragt wurde.
Gruß
Spock
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hallo,
genau so ist es.
Mit der Bewilligung - hier zählen meist nur persönlich Gründe,
wie Stalker, nervende EX, die einen nicht in Ruhe lassen, etc. -
der Auskunftssperre kommt ein Info-Blatt vom Amt, da steht
dann drauf, wer vom Amt dennoch Auskunft bekommt.
Bewilligung ist befristet
Die GEZ und/oder Polizei sind auf jeden Fall dabei.
Gruß
Taimanka
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Das eine ist die Übermittlungssperre - da kommt auch der Beitragsservice ran....
das andere die "Auskunftssperre", da kommt der Beitragsservice nicht ran, zumindest nicht "offiziell".
Das haben die im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch so festgelegt.
**************************************************************
§11 Abs4 .....
Das Verfahren der regelmäßigen Datenübermittlung durch die Meldebehörden nach den Meldegesetzen oder Meldedatenübermittlungsverordnungen der Länder bleibt unberührt. Die Daten Betroffener, für die eine Auskunftssperre gespeichert ist, dürfen nicht übermittelt werden.
**************************************************************
Ich spinn jetzt einfach mal vor mich hin. "Normalbürger" kommt in der Regel nicht in den Genuss unter "Auskunftssperre" zu fallen. Schon eher Personen die angeblich in der Öffentlichkeit stehen - vielleicht Politiker - A-Prominenz (wie vielleicht Jauch - Gottschalk - Will) - Manager etc etc
Sollte es JETZT aber eine Möglichkeit geben, eben doch als "Normalbürger" in die Kategorie "Auskunftssperre" zu gelangen (wegen dem bevorstehenden automatischen Datenabgleich und der theoretisch laut Verträgen gegebenen Situation was daraus jedem einzelnen widerfahren könnte) so MUSS man es versuchen.
Ne andere Frage die sich mir aufdrängt ist dann doch eher, warum die Leute nicht abgeglichen werden sollen (sogar per Vertrag). Die dürfen dann aus dem Raster fallen und keine Beiträge bezahlen ? Passt nicht zum ÖRR.
Vielleicht ist der ÖRR der "heimlich" aufgebaute Staatstrojaner und der Staat kommt langfristig an eine Datenbank mit vielfältigen Verknüpfungen zu jeder Person die Sie auf politischem Wege NIE erreichen würden.
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Die Beantragung einer Auskunftssperre zur Hinterziehung von Rundfunkbeiträgen, welche aufgrund eines aktuell gültigen Rundfunkstaastvertrages erhoben werden, ist schon mit Hinblick auf die Verjährungsfristen nicht sinnvoll. Und wenn man dann doch "ermittelt" wird stellt sich die nächste Frage, ob die Einrede der Verjährung überhaupt zieht. Wer keine eigene Immobilie besitzt und häufig den Wohnsitz wechselt könnte damit durchkommen, wenn er keine Fehler macht. Letzendlich ist es aber keiner 100%-sicher-Methode.
Einzig sinnvoll ist es den geltenden Rundfunkstaatsvetrag in seiner jetzigen Ausführung vor Gericht zu kippen.
Gruß
Spock
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@Spock - Wo Du recht hast, hast Du recht :-)
Mir geht es dabei aber weniger um den "Beitrag" als mehr um die Weitergabe meiner Daten und was theoretisch laut Verträgen damit passieren könnte. Eben diese "theoretische" Möglichkeit eines Schattenmeldeamts mit noch viel weitreichenderen Informationen, zusammen getragen und verknüpft durch mögliche Abfragen mit anderen Stellen (langfristig gesehen) bereitet mir Bauchschmerzen. Und das hat nichts damit zu tun ob jemand was zu verbergen hätte oder nicht.......
Ich kenn mich damit zu wenig aus, aber könnte man nicht im Vorfeld, kurz bevor der automatische Datenabgleich vollzogen werden soll an diesem 3.3.2013 - Sonntag, eine einstweilige Verfügung beantragen gegen die Landesregierung unter der ja das Landesmeldegesetz fällt, mit Hinweis auf A: laufende Klagen B: wenn die 60 Millionen Daten erstmal abgeglichen sind und in den Händen des Beitragsservice, jeglicher nachträglicher Erfolg bei den Gerichten nur als Teilerfolg zu sehen wäre, da ja die Daten schon im Besitz des Beitragsservice sich befinden und damit ausserhalb des "Staates".
Erster Step: Verträge sind Verfassungswirdrig
Zweiter Step: Auflösung des ÖRR Systems in seiner jetztigen Form :-) (Komplette Löschung ALLER personenbezogenen Daten)
Damit jeder versteht was ich damit meine bezüglich der Daten, hier der Link zu einem Bericht:
http://www.[Seite/Begriff nicht erwünscht].de/index.php/etc/11870-gez-geheimpapier-stasi-tricks-fuer-meldedaten
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Wenn ich das richtig sehe, muss JEDES Einwohnermeldeamt seine Daten zum Stichtag ("Der Stichtag für den Bestandsdatenabzug ist auf den 03.03.2013, 00:00 Uhr festgelegt.") einfrieren und dann gemäß dem Lieferkonzept am entsprechenden Datum/Zeitraum in Teilpaketen an die GEZ übermitteln. Bei meiner Gemeinde findet das z.B. erst im September 2014(!) statt. D.h. bis dahin werde ich keinerlei Post von der GEZ erhalten, wenn sie bisher keine Daten von mir hat (sofern ich keine An- oder Abmeldung vornehme - dann wird ja direkt der Datensatz übermittelt)?
Ist es im Sinne einer Verwaltungsgerichtsklage sinnvoller die Anmeldung in naher Zukunft vorzunehmen, statt bis September 2014 abzuwarten? :)
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Ich möchte nochmal versuchen mein letzte Frage zu präzisieren:
Ist es rechtlich möglich unter Berücksichtigung der aktuellen Lage:
mehrere anhängige Klagen zur Feststellung "Verfassungsgemäß / Verfassungswidrig"
unter Berücksichtigung der allgemeinen Einwände wie sie tagtäglich im Internet seitens Verbände / Institutionen / Wirtschaft / Kommunen / Privatbürger etc. veröffentlicht werden
eine einstweilige Verfügung zu bekommen gegen die Weitergabe personenbezogener Daten wie es der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag theoretisch vorsieht.
Es wurde ja bereits in einem Artikel gut beschrieben was da auf uns zukommt / zukommen kann:
Abgleich mit Meldeamt
Abgleich mit KFZ Meldestellen
Abgleich mit Grundbuchamt
Abgleich Gewerbeamt
und
und.......
Zitat aus dem Artikel: http://www.[Seite/Begriff nicht erwünscht].de/index.php/etc/11870-gez-geheimpapier-stasi-tricks-fuer-meldedaten
Durch die Einrichtung eines zentralen Melde-, Kfz- und Unternehmensregisters bei den Landesrundfunkanstalten bzw. Beitragsservice, also bei einer quasi Inkasso-Organisation, wird der Grundsatz der Dezentralität im Meldewesen durchbrochen. Die nach der Datenerhebung mögliche Zusammenfassung und Auswertung der Daten über Wohnung, Betriebsstätte und Fahrzeuge ermöglicht die Erstellung eines unzulässigen Persönlichkeitsprofils.
Mit den Daten ist eine Art unerlaubte „Rasterfahndung“ nach den Bedürfnissen der vorgenannten nichtamtlichen Organisation möglich und aus meiner Sicht wahrscheinlich. Ein schon im Vorfeld als ungesetzlich erkennbarer Daten-GAU zeichnet sich ab.
Bis die Gerichte zu einem Ergebnis kommen, geht Zeit ins Land.
In dieser Zeit wird der beauftragte Beitragsservice / die Landesrundfunkanstalten aber tätig und werden mal öffentlich, meist aber unerkannt im Hintergrund die Datenabgleiche mit "allen" betreffenden Stellen die der Rundfunkänderungsstaatsvertrag hergibt durchführen und entsprechende Verknüpfungen herstellen. An dieser Stelle ist es aber bereits zu spät und das Kind in den Brunnen gefallen. Die Daten "aller" relevanten Stellen sind in deren Besitz und niemand glaubt wirklich das diese bei "Verfassungswidrigkeit" der Verträge gelöscht werden. Thema Backups etc etc.....
Ich formuliere es mal überspitzt:
Einstweilige Verfügung ...... Gefahr im Verzug
Ich bin juristisch gesehen ein Laie, aber hier gibt es doch den einen oder anderen mit Praxiserfahrung der seine persönliche Meinung wiedergibt ohne "Rechtsberatung".
Abschliessende Frage:
Könnte man eine einstweilige Verfügung in Betracht ziehen (gegen Land xy - die zuständig sind für das Landesmeldegesetz)
oder gegen ARD-ZDF-DRadio (oder Landesrundfunkanstalten) um global dem einen Riegel vorzuschieben bis die Gerichte entschieden haben
Wie sehen die Erfolgsaussichten aus?
Welche Kosten würde es verursachen?
Oder gibt es andere Rechtsmittel die im Vorfeld dazu dienen, diese Datenabgleiche zu stoppen bis die Gerichte die anhängigen Verfahren geklärt haben.
Meine grosse Bitte.... nur Antworten /Statements geben die auf meine Fragen abzielen ohne den Thread zu zerreissen und ihn somit ins leere laufen lassen. Thx
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So, ich habe heute auch Antwort von meiner Meldebehörde (Stadt Kassel) bekommen:
Lest selbst (sorry für die schlechte Qualität, aber ich denke man kann es lesen)
Wie zu erwarten wurde der Widerspruch zurückgewiesen, da eine einmalige Datenübermittlung laut Rundfunkstaatsvertrag nicht gegen geltendes Recht verstößt und weil man nicht einzeln anwählen kann, dass eine Datenübermittlung nicht stattfinden darf (Was für ein sinnfreies Argument).
Also die Schiene dürfte wohl nicht mehr zielführend sein oder macht es Sinn nochmals mit Nachdruck (wie auch immer der aussehen mag) auf den Widerspruch zu pochen?
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Aus diesem Schreiben geht eindeutig hervor, dass die Daten nur einmalig an die LRA übermittelt werden, d.h., wenn man sich sofort ummelden würde, käme das selbe raus...
Fazit: Die Daten landen so oder so bei der Mafia auf dem Tisch...
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Also die Schiene dürfte wohl nicht mehr zielführend sein oder macht es Sinn nochmals mit Nachdruck (wie auch immer der aussehen mag) auf den Widerspruch zu pochen?
Wollte heute den "Papierkram" machen ...
Hier wäre eine Expertenmeinung wichtig.
Was sagen unsere Cracks?
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Also die Schiene dürfte wohl nicht mehr zielführend sein
Die Schiene war noch nie zielführend, da sie den Rundfunkstaatsvertrag überhaupt nicht angreift.
Gruss
Spock
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Also die Schiene dürfte wohl nicht mehr zielführend sein
Die Schiene war noch nie zielführend, da sie den Rundfunkstaatsvertrag überhaupt nicht angreift.
Gruss
Spock
Ich wollte im ersten Schritt erstmal nur vermeiden überhaupt auf deren Radar zu kommen.
Was ich mir aber überlegt habe... Die Datenübermittlung ist nur einmal, richtig?
Gesetzt den Fall ich werde dann angeschrieben und schicke den Brief mit "Unbekannt verzogen" zurück. Wie wollen die dann gegenprüfen ob die Aussage der Wahrheit entspricht, wenn sie doch nur einmal mit den Meldeämtern abgeglichen haben? Es kann ja theoretisch sein, dass sich Umzug und Meldung überschnitten haben...
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@mcflym
Mm, ich denke jeder Umzug wird der Mafia sofort übermittelt, ansonsten gilt die aktuelle Anschrift als beitragspflichtig... Kannst es ja versuchen, ob es so funktioniert...
Wäre mal auf die Reaktion von denen gespannt... ;)
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Hallo,
habe ich in einem anderen Forum gefunden:
(http://s14.directupload.net/images/130210/joc8xyrx.png)
Also werden die Daten maximal 6 Monate bei der GEZ gespeichert oder wie ist das zu verstehen?
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Interessant wie leichtsinnig bzw. unwissend doch auch solche Herschaften sind.
1: "neue Rundfunkgebührenstaatsvertrag" den gibt es definitiv nicht mehr.
Er heisst "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag".
2: spätestens nach 6 Monaten zu löschen
Das haben die Landesparlamente durch Ratifizierung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Artikel 1 §11 Abs 5 etwas anders beschlossen:
(5) Die Landesrundfunkanstalt darf die in Absatz 4 und in § 4 Abs. 7, § 8 Abs. 4 und
5 und § 9 Abs. 1 genannten Daten und sonstige freiwillig übermittelte Daten nur für die Erfüllung der ihr nach diesem Staatsvertrag obliegenden Aufgaben erheben, verarbeiten oder nutzen. Die erhobenen Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn feststeht, dass sie nicht mehr benötigt werden oder eine Beitragspflicht dem Grunde nach nicht besteht. Nicht überprüfte Daten sind spätestens nach zwölf Monaten zu löschen. Jeder Beitragsschuldner erhält eine Anmeldebestätigung mit den für die Beitragserhebung erforderlichen Daten.
inwieweit die Ausführung: ...sind unverzüglich zu löschen, wenn feststeht.......... den Tatsachen entspricht, also in der Praxis umgesetzt wird, möchte ich bezweifeln bei der generellen Vorgehensweise des Beitragsservice und Landesrundfunkanstalten. Ich habe noch von keiner Behörde etc gelesen, gehört die das kontrolliert.
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Im Schreiben vom 07.02.2013 sind alle wesentlichen Informationen und Gesetzesgrundlgaen genannt, an denen man sich orientieren kann.
1) geographische Zuständigkeit: Bundesland Rheinland-Pfalz
2) Meldegesetz (MG) vom 22. Dezember 1982 (Zum 10.02.2013 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe)
http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/2ki2/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-MeldeGRPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint
3) Meldedaten-Übermittlungsverordnung (MeldDÜVO) vom 7. August 2000 (Zum 10.02.2013 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe)
http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/2k66/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-MeldD%C3%9CVRPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-MeldD%C3%9CVRPV4P16%20jlr-MeldD%C3%9CVRPV3P16
"Also werden die Daten maximal 6 Monate bei der GEZ gespeichert oder wie ist das zu verstehen?"
Die GEZ ist dafür nicht mehr zuständig, sondern der Beitragsservice Köln. Die Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten betrifft abgeschlossene Vorgänge. Alle Daten werden elektronisch gespeichert UND gesichert. Löschungen müssten demnach in beiden Medien geschehen.
Übermittlungssperren
In den Ländergesetzen ist explizit festgehalten, wer welche Daten Sperren lassen kann. Dies ist nur ein kleiner Personenkreis, meist mit beruflichen oder anderweitigen Hintergründen.
Im Übrigen wird das Meldegesetz, insofern es den Bundesrat bzgl. der Klagen und Proteste gegen den RbStV überhaupt passiert, bundesweit reformiert. U.a. muss dann ab 2014 jeder Ein- und Umzug in privaten Bereich von den Vermietern strafbewehrt gemeldet werden. Bis jetzt müssen die Vermieter nur bei unklarer Datenlage eine strafbewehrte Auskunft erteilen. Ich gehe davon aus, dass es auch weiterhin Kontrollen vor Ort gibt. In jedem Fall läuft die Beitragsuhr ab 01.01.2013!
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@themob
Sehe ich genauso. Melderechtlich gibt es keine Grundlage für eine Datenübermittlung an den öffentlich rechtlichen Rundfunk. Die enge Zweckbindung heißt Rundfunkempfangsgerät und ist seit 01.01.2013 obsolet.
Zudem wage ich zu bezweifeln, dass der ÖRR einen Antrag zur Gruppenauskunft an alle Meldebehörden geschickt hat. Selbst wenn dem so wäre, ist doch wohl vorgesehen, viel mehr Daten zu übermitteln, als melderechtlich zulässig. Auf gesetzliche Löschfristen wurde beim ÖRR schon immer drauf gekackt. ... die Sache stinkt zum Himmel und macht Lust auf einen Strafantrag gem. Meldegesetz.
@mcflym
du hättest eine Auskunftssperre beantragen müssen.
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@helm Moin habe gerade Eure Gedankengänge wegen der Datenübermittlung gelesen :o Jetzt meine Gedanken dazu:
Wenn die jeden Bundesbürger anschreiben zwecks Beitrag, dann wissen die nicht wer mit wem im Haushalt zusammenlebt,
infolge ist jeder Bürger in der der Beweispflicht-das kommt da noch dazu- u. in meinen Augen könnten die dann jeden
abzocken, denn die müssen einem ja nicht glauben oder liege ich da jetzt falsch ??? ??? ???
Einen schönen Sonntag wünscht Euch allen Issleb
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@issleb,
ist jeder Bürger in der der Beweispflicht-das kommt da noch dazu- u. in meinen Augen könnten die dann jeden
abzocken,
Wohnen z.b. mehrere Bürger unter einer Meldeadresse zusammenn (z.B in einer WG) so müssten sich diese eben einigen,wer von denen den Zahlemann machen darf. Wenn nun z.b. Paare in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenleben so müßten die das dem AZDBS mitteilen,auch ,wer von beiden Teilen die Gebührenpflicht übernimmt.
Es liegt auch am Bürger selbst,ob dieser sich abzocken läßt. Gibts z.b. die Möglichkeit,dass ein Mitbewohner sich befreien lassen könnte,wäre es für alle andren "Mitwohnenden" nicht unerheblich,die könnten sich u.U. ihre Gebühren dadurch sparen.
denn die müssen einem ja nicht glauben oder liege ich da jetzt falsch
sollte dem so sein,so wird der AZDBS das sicherlich durch seine Laufburschen überprüfen lassen.
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Ich habe noch eine Frage an den User "jetzt_reicht_es". Durch Ihre Antworten auf meine Fragen haben Sie mich überzeugt, daß Sie ein sehr reichhaltiges Wissen in diesen Dingen haben. Dann muß ich mich aber fragen, warum gehen denn nicht Sie mit diesem Wissen vor Gericht ? Die Frage ist nicht böse gemeint, das müssen Sie mir glauben. Gut, meine Klage, die übrigens noch läuft, ist vielleicht ein bißchen naiv. Aber meine Meinung ist, wenn einer, so wie Sie, eine Klage formuliert, und alle User diese Klage einreichen. WAS MEINEN SIE, WAS DANN IN DEN VERWALTUNGSGERICHTEN LOS WÄRE.
Oder darf ich das auch nicht schreiben, ich bin im Augenblick etwas verunsichert, da der "Hailender" eine Nachricht von mir gelöscht hat. Na, ich warte mal ab. Liebe Grüße