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Autor Thema: Datenübermittlung der Meldebehörden an die Landesrundfunkanstalten  (Gelesen 25476 mal)

u
  • Beiträge: 185
  • ohneARDZDFGEZbesser
Zitat aus dem Lieferkonzept
...
Im Hinblick auf § 11 Abs. 4 Satz 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) wird auch im Rahmen der anlassbezogene Meldedatenu?bermittlung von der U?bermittlung von Datensa?tzen abgesehen, die mit einer Auskunftssperre ver- sehen sind. Dabei entspricht der Begriff der Auskunftssperre derjenigen, die im Rahmen der einmaligen Bestandsdatenu?bermittlung zugrunde gelegt wurde. Aufgrund des Zwecks des § 11 Abs. 4 Satz 6 RBStV ist danach lediglich die U?bermittlung solcher Datensa?tze ausgeschlossen, fu?r die U?bermittlungssperren nach § 21 Abs. 7 Nr. 2 MRRG (Adoptionspflegeverha?ltnis) oder Auskunftssperren nach § 21 Abs. 5 MRRG (bei Gefahr fu?r Leben, Gesundheit, perso?nliche Freiheit oder a?hnlich schutzwu?rdige Interessen) eingetragen sind.

Also wenn das noch aktuell ist - nix wie hin zur Meldestelle


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Muster für Widerspruch gegen Datenweitergabe + Handlungsempfehlungen siehe Rubrik Musterschreiben:

"Muster: Widerspruch und Protest gegen Datenweitergabe aus dem Melderegister"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4582.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Januar 2013, 19:44 von Bürger«
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S
  • Beiträge: 17
Antwort meines Einwohnermeldeamts
#17: 27. Januar 2013, 19:56
Hallo zusammen,

mein Einwohnermeldeamt hat meinen Widerspruch gegen die Datenweitergabe wie folgt beantwortet
und (vorübergehend) eine Auskunftssperre eingerichtet:

„Wir haben vorsorglich eine Auskunftssperre eingerichtet, sodass momentan keine Daten weitergegeben werden.
Der Sachstand wird überprüft und wir werden Sie nach Abschluss der Prüfung über das Ergebnis informieren“.


Musterbriefe für einen Widerspruch gegen die Datenweitergabe sind hier im Forum verfügbar:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4582.0.html



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Mir ist bekannt, dass die Auskunftssperre nur Auswirkungen gegenüber Anfragen aus dem privaten Bereich (Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälte etc.) hat; Behörden und sonstige öffentliche Stellen erhalten weiterhin Auskunft. Mir ist ferner bekannt,
dass eine Auskunftssperre widerrufen werden kann, wenn sie missbräuchlich beantragt wurde.


Gruß
Spock


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"Wenn die Leute einem zuhören sollen, reicht es nicht, ihnen einfach auf die Schulter zu tippen. Man muss sie mit einem Vorschlaghammer treffen. Erst dann können Sie sich ihrer Aufmerksamkeit gewiss sein." John Doe (Sieben)

T
  • Beiträge: 23
hallo,

genau so ist es.

Mit der Bewilligung - hier zählen meist nur persönlich Gründe,
wie Stalker, nervende EX, die einen nicht in Ruhe lassen, etc. -
der Auskunftssperre kommt  ein Info-Blatt vom Amt, da steht
dann drauf, wer vom Amt dennoch Auskunft bekommt.
Bewilligung ist befristet

Die GEZ und/oder Polizei sind auf jeden Fall dabei.

Gruß

Taimanka


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t

themob

Das eine ist die Übermittlungssperre - da kommt auch der Beitragsservice ran....

das andere die "Auskunftssperre", da kommt der Beitragsservice nicht ran, zumindest nicht "offiziell".
Das haben die im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch so festgelegt.

**************************************************************
§11 Abs4 .....

Das Verfahren der regelmäßigen Datenübermittlung durch die Meldebehörden nach den Meldegesetzen oder Meldedatenübermittlungsverordnungen der Länder bleibt unberührt. Die Daten Betroffener, für die eine Auskunftssperre gespeichert ist, dürfen nicht übermittelt werden.

**************************************************************

Ich spinn jetzt einfach mal vor mich hin. "Normalbürger" kommt in der Regel nicht in den Genuss unter "Auskunftssperre" zu fallen. Schon eher Personen die angeblich in der Öffentlichkeit stehen - vielleicht Politiker - A-Prominenz (wie vielleicht Jauch - Gottschalk - Will) - Manager etc etc

Sollte es JETZT aber eine Möglichkeit geben, eben doch als "Normalbürger" in die Kategorie "Auskunftssperre" zu gelangen (wegen dem bevorstehenden automatischen Datenabgleich und der theoretisch laut Verträgen gegebenen Situation was daraus jedem einzelnen widerfahren könnte) so MUSS man es versuchen.

Ne andere Frage die sich mir aufdrängt ist dann doch eher, warum die Leute nicht abgeglichen werden sollen (sogar per Vertrag). Die dürfen dann aus dem Raster fallen und keine Beiträge bezahlen ? Passt nicht zum ÖRR.

Vielleicht ist der ÖRR der "heimlich" aufgebaute Staatstrojaner und der Staat kommt langfristig an eine Datenbank mit vielfältigen Verknüpfungen zu jeder Person die Sie auf politischem Wege NIE erreichen würden.


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Die Beantragung einer Auskunftssperre zur Hinterziehung von Rundfunkbeiträgen, welche aufgrund eines aktuell gültigen Rundfunkstaastvertrages erhoben werden, ist schon mit Hinblick auf die Verjährungsfristen nicht sinnvoll. Und wenn man dann doch "ermittelt" wird stellt sich die nächste Frage, ob die Einrede der Verjährung überhaupt zieht. Wer keine eigene Immobilie besitzt und häufig den Wohnsitz wechselt könnte damit durchkommen, wenn er keine Fehler macht. Letzendlich ist es aber keiner 100%-sicher-Methode.

Einzig sinnvoll ist es den geltenden Rundfunkstaatsvetrag in seiner jetzigen Ausführung vor Gericht zu kippen.

Gruß
Spock





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themob

@Spock - Wo Du recht hast, hast Du recht :-)

Mir geht es dabei aber weniger um den "Beitrag" als mehr um die Weitergabe meiner Daten und was theoretisch laut Verträgen damit passieren könnte. Eben diese "theoretische" Möglichkeit eines Schattenmeldeamts mit noch viel weitreichenderen Informationen, zusammen getragen und verknüpft durch mögliche Abfragen mit anderen Stellen (langfristig gesehen) bereitet mir Bauchschmerzen. Und das hat nichts damit zu tun ob jemand was zu verbergen hätte oder nicht.......

Ich kenn mich damit zu wenig aus, aber könnte man nicht im Vorfeld, kurz bevor der automatische Datenabgleich vollzogen werden soll an diesem 3.3.2013 - Sonntag, eine einstweilige Verfügung beantragen gegen die Landesregierung unter der ja das Landesmeldegesetz fällt, mit Hinweis auf A: laufende Klagen B: wenn die 60 Millionen Daten erstmal abgeglichen sind und in den Händen des Beitragsservice, jeglicher nachträglicher Erfolg bei den Gerichten nur als Teilerfolg zu sehen wäre, da ja die Daten schon im Besitz des Beitragsservice sich befinden und damit ausserhalb des "Staates".

Erster Step: Verträge sind Verfassungswirdrig
Zweiter Step: Auflösung des ÖRR Systems in seiner jetztigen Form :-) (Komplette Löschung ALLER personenbezogenen Daten)

Damit jeder versteht was ich damit meine bezüglich der Daten, hier der Link zu einem Bericht:

http://www.[Seite/Begriff nicht erwünscht].de/index.php/etc/11870-gez-geheimpapier-stasi-tricks-fuer-meldedaten


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B
  • Beiträge: 1
Wenn ich das richtig sehe, muss JEDES Einwohnermeldeamt seine Daten zum Stichtag ("Der Stichtag für den Bestandsdatenabzug ist auf den 03.03.2013, 00:00 Uhr festgelegt.") einfrieren und dann gemäß dem Lieferkonzept am entsprechenden Datum/Zeitraum in Teilpaketen an die GEZ übermitteln. Bei meiner Gemeinde findet das z.B. erst im September 2014(!) statt. D.h. bis dahin werde ich keinerlei Post von der GEZ erhalten, wenn sie bisher keine Daten von mir hat (sofern ich keine An- oder Abmeldung vornehme - dann wird ja direkt der Datensatz übermittelt)?
Ist es im Sinne einer Verwaltungsgerichtsklage sinnvoller die Anmeldung in naher Zukunft vorzunehmen, statt bis September 2014 abzuwarten? :)


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themob

Ich möchte nochmal versuchen mein letzte Frage zu präzisieren:

Ist es rechtlich möglich unter Berücksichtigung der aktuellen Lage:

mehrere anhängige Klagen zur Feststellung "Verfassungsgemäß / Verfassungswidrig"

unter Berücksichtigung der allgemeinen Einwände wie sie tagtäglich im Internet seitens Verbände / Institutionen / Wirtschaft / Kommunen / Privatbürger etc. veröffentlicht werden

eine einstweilige Verfügung zu bekommen gegen die Weitergabe personenbezogener Daten wie es der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag theoretisch vorsieht.

Es wurde ja bereits in einem Artikel gut beschrieben was da auf uns zukommt / zukommen kann:
Abgleich mit Meldeamt
Abgleich mit KFZ Meldestellen
Abgleich mit Grundbuchamt
Abgleich Gewerbeamt
und
und.......

Zitat aus dem Artikel: http://www.[Seite/Begriff nicht erwünscht].de/index.php/etc/11870-gez-geheimpapier-stasi-tricks-fuer-meldedaten
Durch die Einrichtung eines zentralen Melde-, Kfz- und Unternehmensregisters bei den Landesrundfunkanstalten bzw. Beitragsservice, also bei einer quasi Inkasso-Organisation, wird der Grundsatz der Dezentralität im Meldewesen durchbrochen. Die nach der Datenerhebung mögliche Zusammenfassung und Auswertung der Daten über Wohnung, Betriebsstätte und Fahrzeuge ermöglicht die Erstellung eines unzulässigen Persönlichkeitsprofils.
Mit den Daten ist eine Art unerlaubte „Rasterfahndung“ nach den Bedürfnissen der vorgenannten nichtamtlichen Organisation möglich und aus meiner Sicht wahrscheinlich. Ein schon im Vorfeld als ungesetzlich erkennbarer Daten-GAU zeichnet sich ab.

Bis die Gerichte zu einem Ergebnis kommen, geht Zeit ins Land.

In dieser Zeit wird der beauftragte Beitragsservice / die Landesrundfunkanstalten aber tätig und werden mal öffentlich, meist aber unerkannt im Hintergrund die Datenabgleiche mit "allen" betreffenden Stellen die der Rundfunkänderungsstaatsvertrag hergibt durchführen und entsprechende Verknüpfungen herstellen. An dieser Stelle ist es aber bereits zu spät und das Kind in den Brunnen gefallen. Die Daten "aller" relevanten Stellen sind in deren Besitz und niemand glaubt wirklich das diese bei "Verfassungswidrigkeit" der Verträge gelöscht werden. Thema Backups etc etc.....

Ich formuliere es mal überspitzt:
Einstweilige Verfügung ...... Gefahr im Verzug

Ich bin juristisch gesehen ein Laie, aber hier gibt es doch den einen oder anderen mit Praxiserfahrung der seine persönliche Meinung wiedergibt ohne "Rechtsberatung".

Abschliessende Frage:
Könnte man eine einstweilige Verfügung in Betracht ziehen (gegen Land xy - die zuständig sind für das Landesmeldegesetz)
oder gegen ARD-ZDF-DRadio (oder Landesrundfunkanstalten) um global dem einen Riegel vorzuschieben bis die Gerichte entschieden haben
Wie sehen die Erfolgsaussichten aus?
Welche Kosten würde es verursachen?

Oder gibt es andere Rechtsmittel die im Vorfeld dazu dienen, diese Datenabgleiche zu stoppen bis die Gerichte die anhängigen Verfahren geklärt haben.

Meine grosse Bitte.... nur Antworten /Statements geben die auf meine Fragen abzielen ohne den Thread zu zerreissen und ihn somit ins leere laufen lassen. Thx





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So, ich habe heute auch Antwort von meiner Meldebehörde (Stadt Kassel) bekommen:

Lest selbst (sorry für die schlechte Qualität, aber ich denke man kann es lesen)

Wie zu erwarten wurde der Widerspruch zurückgewiesen, da eine einmalige Datenübermittlung laut Rundfunkstaatsvertrag nicht gegen geltendes Recht verstößt und weil man nicht einzeln anwählen kann, dass eine Datenübermittlung nicht stattfinden darf (Was für ein sinnfreies Argument).

Also die Schiene dürfte wohl nicht mehr zielführend sein oder macht es Sinn nochmals mit Nachdruck (wie auch immer der aussehen mag) auf den Widerspruch zu pochen?


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  • Rundfunkbeitrag bzw. ÖRR gehört abgeschafft!
Aus diesem Schreiben geht eindeutig hervor, dass die Daten nur einmalig an die LRA übermittelt werden, d.h., wenn man sich sofort ummelden würde, käme das selbe raus...
Fazit: Die Daten landen so oder so bei der Mafia auf dem Tisch...


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Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

d

doe

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Also die Schiene dürfte wohl nicht mehr zielführend sein oder macht es Sinn nochmals mit Nachdruck (wie auch immer der aussehen mag) auf den Widerspruch zu pochen?

Wollte heute den "Papierkram" machen ...   

Hier wäre eine Expertenmeinung wichtig.
Was sagen unsere Cracks?





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Also die Schiene dürfte wohl nicht mehr zielführend sein
Die Schiene war noch nie zielführend, da sie den Rundfunkstaatsvertrag überhaupt nicht angreift.

Gruss
Spock


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Also die Schiene dürfte wohl nicht mehr zielführend sein
Die Schiene war noch nie zielführend, da sie den Rundfunkstaatsvertrag überhaupt nicht angreift.

Gruss
Spock

Ich wollte im ersten Schritt erstmal nur vermeiden überhaupt auf deren Radar zu kommen.

Was ich mir aber überlegt habe... Die Datenübermittlung ist nur einmal, richtig?

Gesetzt den Fall ich werde dann angeschrieben und schicke den Brief mit "Unbekannt verzogen" zurück. Wie wollen die dann gegenprüfen ob die Aussage der Wahrheit entspricht, wenn sie doch nur einmal mit den Meldeämtern abgeglichen haben? Es kann ja theoretisch sein, dass sich Umzug und Meldung überschnitten haben...


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