Ich möchte nochmal versuchen mein letzte Frage zu präzisieren:
Ist es rechtlich möglich unter Berücksichtigung der aktuellen Lage:
mehrere anhängige Klagen zur Feststellung "Verfassungsgemäß / Verfassungswidrig"unter Berücksichtigung der allgemeinen Einwände wie sie tagtäglich im Internet seitens Verbände / Institutionen / Wirtschaft / Kommunen / Privatbürger etc. veröffentlicht werdeneine einstweilige Verfügung zu bekommen gegen die Weitergabe personenbezogener Daten wie es der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag theoretisch vorsieht.
Es wurde ja bereits in einem Artikel gut beschrieben was da auf uns zukommt / zukommen kann:
Abgleich mit Meldeamt
Abgleich mit KFZ Meldestellen
Abgleich mit Grundbuchamt
Abgleich Gewerbeamt
und
und.......
Zitat aus dem Artikel:
http://www.[Seite/Begriff nicht erwünscht].de/index.php/etc/11870-gez-geheimpapier-stasi-tricks-fuer-meldedaten
Durch die Einrichtung eines zentralen Melde-, Kfz- und Unternehmensregisters bei den Landesrundfunkanstalten bzw. Beitragsservice, also bei einer quasi Inkasso-Organisation, wird der Grundsatz der Dezentralität im Meldewesen durchbrochen. Die nach der Datenerhebung mögliche Zusammenfassung und Auswertung der Daten über Wohnung, Betriebsstätte und Fahrzeuge ermöglicht die Erstellung eines unzulässigen Persönlichkeitsprofils.Mit den Daten ist eine Art unerlaubte „Rasterfahndung“ nach den Bedürfnissen der vorgenannten nichtamtlichen Organisation möglich und aus meiner Sicht wahrscheinlich. Ein schon im Vorfeld als ungesetzlich erkennbarer Daten-GAU zeichnet sich ab.Bis die Gerichte zu einem Ergebnis kommen, geht Zeit ins Land.
In dieser Zeit wird der beauftragte Beitragsservice / die Landesrundfunkanstalten aber tätig und werden mal öffentlich, meist aber unerkannt im Hintergrund die Datenabgleiche mit "allen" betreffenden Stellen die der Rundfunkänderungsstaatsvertrag hergibt durchführen und entsprechende Verknüpfungen herstellen. An dieser Stelle ist es aber bereits zu spät und das Kind in den Brunnen gefallen. Die Daten "aller" relevanten Stellen sind in deren Besitz und niemand glaubt wirklich das diese bei "Verfassungswidrigkeit" der Verträge gelöscht werden. Thema Backups etc etc.....
Ich formuliere es mal überspitzt:
Einstweilige Verfügung ...... Gefahr im Verzug
Ich bin juristisch gesehen ein Laie, aber hier gibt es doch den einen oder anderen mit Praxiserfahrung der seine persönliche Meinung wiedergibt ohne "Rechtsberatung".
Abschliessende Frage:
Könnte man eine einstweilige Verfügung in Betracht ziehen (gegen Land xy - die zuständig sind für das Landesmeldegesetz)
oder gegen ARD-ZDF-DRadio (oder Landesrundfunkanstalten) um global dem einen Riegel vorzuschieben bis die Gerichte entschieden haben
Wie sehen die Erfolgsaussichten aus?
Welche Kosten würde es verursachen?
Oder gibt es andere Rechtsmittel die im Vorfeld dazu dienen, diese Datenabgleiche zu stoppen bis die Gerichte die anhängigen Verfahren geklärt haben.
Meine grosse Bitte.... nur Antworten /Statements geben die auf meine Fragen abzielen ohne den Thread zu zerreissen und ihn somit ins leere laufen lassen. Thx