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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: Ingo76 am 21. Juni 2012, 21:00

Titel: Alle zusammen
Beitrag von: Ingo76 am 21. Juni 2012, 21:00
Hallo!

Mir ist aufgefallen das es sehr viele Internetseiten zum Thema GEZ gibt. Da ergibt sich bei mir die Frage warum sich nicht sämtliche Boards zusammentuen und zusammen etwas auf die Beine stellen. So wie ich das sehe kämpfen alle für sich.
Aber nur gemeinsam kann man etwas bewirken. Die Masse macht es...

Mein Vorschlag: Mehrere Seiten/Boards zusammentrommeln und eine große Demo oder so etwas anzetteln.
Am besten gleich in Berlin vor dem Bundestag/Kanzleramt. Richtig fett aufsehen erregen. Solche Aktionen kommen in die Medien und dann denken sich auch andere "Da mache ich das nächste Mal mit".
Ich hoffe ihr versteht was ich meine und worauf ich hinaus will.
Gemeinsam sind wir stark!
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: Hermann 1955 am 31. Juli 2012, 11:30
Eine gute Idee wenn man alle mal unter einen Hut bringen könnte. Gemeinsam ist man stärker und da sollte man doch in der lage sein da mal was gemeinsam auf die Beine zu stellen.
Titel: Re: Alle zusammen – Vereinsgründung
Beitrag von: René am 31. Juli 2012, 12:33
M. E. wäre eine der besten Ideen, einen eingetragenen Verein zu gründen. Wenn sich jemand bereit erklärt, den Verein zu gründen (ich glaube, man braucht ,mindestens 7 Mitglieder), kann er mit unserer Hilfe rechnen. Wir selbst sind aber mit dem Forum, Facebook, Google+ Twitter und dem Portal Online-Boykott am obersten Anschlag. Ich könnte z. B. den organisatorischen Kram nie im Leben bewältigen.

Mit einem Verein würden wir sofort Aufmerksamkeit auf uns ziehen und könnten wir als "richtige" Organisation auftreten. Mit Mitgliederbeiträgen und Spenden könnten wir auch bessere Aktionen starten und/oder einen Anwalt beauftragen, unsere Interessen zu vertreten.

Ich bin gerne dabei, aber um die Gründung sollten sich andere kümmern.

Wer von euch ist dabei? Wer hilft bei der Gründung? Andere Ideen?
Titel: Re: Alle zusammen – Vereinsgründung
Beitrag von: Totalverweigerer am 31. Juli 2012, 13:39
M. E. wäre eine der besten Ideen, einen eingetragenen Verein zu gründen. Wenn sich jemand bereit erklärt, den Verein zu gründen (ich glaube, man braucht ,mindestens 7 Mitglieder), kann er mit unserer Hilfe rechnen.

Minimum 7 Mitglieder für eine Vereinsgründung ist korrekt. Würden wir die zusammen bekommen?
Titel: Re: Alle zusammen – Vereinsgründung
Beitrag von: René am 31. Juli 2012, 13:48
Sicher, auf jeden Fall. Ich kann schon einige zusammentrommeln, aber – wie gesagt – die Gründung mit ihrem Papierkram muss jemand anders übernehmen. Ich schaffe es zeitlich nicht.
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: Hermann 1955 am 02. August 2012, 17:01
OK,da ich jede Unterstüzung gebrauchen kann (VI zur ersatzlosen Streichung der GEZ) mache ich gerne bei euch mit
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: mogador am 04. November 2012, 00:14
Ich wäre als Mitglied dabei.

Kann aber als Reisebusfahrer (ständig im Ausland/on the road) nichts organisieren.
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: wtfacow am 04. November 2012, 15:03
Sehr gute Idee, 

hier mal ein paar  Infos zur Vereinsgründung:

http://www.rechtsanwalt-thieler.de/index.php?id=355

Eigentlich nicht  wirklich schwer, es erfordert lediglich viel Zeit.
Ich selbst wäre mindestens als Mitglied sofort dabei, würde auch Spenden das der Verein gegründet werden kann.

Wer würde sich bereiterklären die Freiwilligen zu sammeln die sich als Gründungsmitglieder zur Vefügung stellen?
Titel: eV oder eG
Beitrag von: doe am 04. November 2012, 16:42
Soll das ein eV oder eine eG werden?
Mitgliedsbeiträge wären auch nicht schlecht,
schließlich sollte genügend Feuerkraft zur Verfügung stehen.
Bei ewg-eg.de sind das 100€.
Für unser Projekt könnte ich mir auch kleinere Beiträge vorstellen.

Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: Bürger am 08. November 2012, 16:18
...kleine Nebenbemerkung von mir, der sich mit dem Thema auch nicht auskennt.

Die IG Rundfunkgebührenzahler.Deutschland
hatte Vereinsgründung schon mal probiert, ist aber zu einem anderen Schluss gekommen:

http://www.rfgz.de/faqs/items/faq_keinvereinmehr.html
Zitat
Warum sind die RFGZ kein Verein mehr?

Wir haben uns anfangs an einer Idee von anderen festgehalten. Da deren Konzept in sich nicht schlüssig war, hätten wir auch an der Rechtsform zweifeln sollen.

Aber wir sind lernfähig: Die Rechtform „Verein“ bringt für unser Tun und unser Handeln keine Vor- sondern eher Nachteile. Denn die Rechtform bringt weder uns noch Ihnen in irgend einer Form eine zusätzliche Sicherheit oder Reputation. Wir müssen jedoch diverse verwaltungstechnische und organisatorische Pflichten erfüllen. Die haben mit dem, was wir wollen, schlicht gar nichts zu tun und kosten Zeit. Zeit, die wir nicht haben, bzw. lieber in zielorientierte Aufgaben investieren.


Zitat
Wie wirkt sich die Änderung der Rechtform auf die Arbeit der RFGZ aus?

Vermultich positiv. Den „Verwaltungsaufwand Verein“ können wir abhaken, das kommt der Zeit für die eigentlichen Aufgaben zugute.

Auch in der Kommunikation versprechen wir uns Vorteile. Die Rechtsform „Verein“ baute z.T. offenbar Hemmschwellen auf. Denn mehr als einmal wurde am Telefon nachgefragt, ob man denn etwas fragen dürfe, obwohl man kein Vereinsmitglied sei. Klar! Durfte und darf jede(r) und immer. Und es kostet nichts. Wobei wir keine Rechtsberatung geben und auf manche Fragen womöglich adhoc keine Antworten kennen. Aber das war auch zu „Vereinszeiten“ schon so.

Auch hier gilt sicher:
Die *Erfahrungen* der anderen Initiativen ermitteln und unter den eigenen Gesichtspunkten auswerten.

Tut mir leid, dass ich hier nur "Theorie" beisteuere, aber (noch) nicht praktisch + aktiv tätig werde.
Ich überschaue das Feld leider noch nicht.

Und:
Ist es nicht *bitter*, dass man zur Wahrung bzw. Verteidigung bzw. Wiederherstellung von *Grundrechten* einen Verein zu gründen scheinen muss?!??!
Das augenscheinlich willfährige Kontrollorgan "Verfassungsgericht" versagt hier doch kläglich, oder?
Da wird einem doch speiübel!

Demokratie wird einem nicht geschenkt!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: Bürger am 02. September 2013, 23:48
Unabhängig davon, ob Vereinsgründung nun sinnvoll/ hilfreich wäre ... aber ich bin gerade über die
Möglichkeit eines "n.e.V." = "nicht eingetragener Verein" gestolpert.

Ansatzweise wird das beschrieben unter
akademie.de, 10.06.2013
Vereinsgründung ohne Bürokratie (mit Mustersatzung)
Schnell gegründet, nicht eingetragen - und trotzdem gemeinnützig:
Der einfache Verein bürgerlichen Rechts - ohne "e. V."

http://www.akademie.de/wissen/vereinsgruendung-ohne-buerokratie

Zitat
Die Gründung eines Vereins gilt als ziemlich aufwendig:

[...] sieben Gründungsmitgliedern [...] formgerechte Satzung, [...] Gründungsversammlung, [... ] Wahl eines Vorstands, [...] Notartermin [...] persönliche Erscheinen des oder der Vorsitzenden vor dem Amtsgericht erforderlich.
[...] gilt nur für eingetragene Vereine. Nur ein "e. V." stellt eine eigenständige juristische Person dar:
Er kann als solcher klagen und verklagt werden, Vermögen bilden und Schulden machen,
ohne dass die (einfachen) Mitglieder dafür automatisch geradestehen müssen.

Je nach Vereinszweck und -größe sowie Mitgliederfluktuation spricht vor allem diese
Haftungsbeschränkung für die Gründung eines klassischen Vereins mit Eintragung ins Vereinsregister.

Zitat
Wie die Gründung und Anmeldung eines eingetragenen Vereins vonstattengeht, [...] aktuellen "Leitfaden für Vereinsgründer". [...]


Es geht auch ohne Eintragung

Wenn Gleichgesinnte einen Verein gründen möchten, gibt es keine Pflicht zum Eintrag ins Vereinsregister. [...]

Einen nicht-eingetragenen Verein können Sie demnach problemlos zu zweit oder zu dritt gründen.
Sie brauchen keine schriftliche Vereinssatzung, müssen nicht zum Notar und auch nicht zum Gericht.
Auf den Zusatz "e. V." müssen Sie natürlich verzichten.[...]


Als Mitglied [von akademie.de] kann man diesen Beitrag vollständig lesen und ergänzende Unterlagen als Download erhalten:
http://www.akademie.de/wissen/vereinsgruendung-ohne-buerokratie/downloads
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: unGEZahlt am 07. September 2013, 21:43
Persönlich habe ich den Eindruck, als wäre ich schon Vereinsmitglied beim
Zwangsbeitrag-Befreiungsservice e. V.

Immer, wenn ich Anliegen, Fragen, Anregungen o. a. habe und/oder anderweitig Vereinsarbeit leisten will - komme ich zu online-Boykott.de

Ein Verein - ob eingetragen oder nicht eingetragen - würde vielleicht Vorteile bringen. Aber wie so oft, damit auch sicher wieder Nachteile.

Alles, was bisher durch online-Boykott.de so bewegt wurde, geschah vereinslos.
Ich denke, wir sind auch so auf einem guten Weg.

Markus
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: reini am 08. September 2013, 16:12
Guten Tag ihr lieben Mitstreiter,
alle zusammen, dass wäre ein Traum für uns, ein Alptraum für die anderen.

Ich lese mir hier unregelmäßig so einige Beiträge und habe einen bösen Brief als Widerspruch an die GEZ geschrieben und bin auf deren Antwort gespannt.

Was mir auffällt:
Begründungen seitens GEZ werden einfach als Antwort hingeschrieben, die keinerlei rechtlichen Hintergrund haben, eher eine persönliche Einstellung sind, etc..

Den Weg der Klage bestreite ich nicht, da ich mir immer sage, wenn du klagen kannst, dann kannst du auch anzeigen. Ich warte jetzt auf meine Antwort und werde dann anzeigen bzw. eine Beschwerde einlegen.

Der Unterschied ist einfach erklärt. Bei einer Klage muß ich mein Leid immer wieder klagen, irgendwann einen Anwalt auf Dauer hinzuschalten etc.. Also bin ich immer wieder gefordert, dass möchten ich doch nicht.

Mein Schreiben habe ich ja zwischenzeitlich hin bis zum Bundespräsidialamt (Parteien, Politiker, Medien usw. usw.) verschickt und sehe ja wie schwer es ist, jemanden zu finden, der es an die Öffentlichkeit im größeren Stil bringt.
Ich bin bei keinem Facebook, Twitter etc. angemeldet.

Jetzt mache ich es noch anders hinzu.
In dem Vertrag findet ja auch noch eine Diskriminierung statt. Es werden Schwerstbehinderte unterteilt, die dann zum zahlen verpflichtet werden. Z. B. gehörlose und blinde Menschen, die zuvor nicht bezahlen mussten.

Heute morgen habe ich den ersten gehörlosen Menschen angeschrieben, der sich auch wegen Diskrminierung an die Öffentlichkeit wendet.

In meinem Widerspruch, habe ich diesen Vertrag zum nachlesen angefordert. Mal sehen ob der kommt und sollte vom Gesetz her geregelt sein bzw. ist das dann deren Pflicht und ich mich nicht verpflichten lasse, den mir selber zu suchen, runterladen etc..
Die wollen mit mir ins Geschäft kommen, dann brauche ich vorher den Vertrag, fertig.

Was mich emens wundert, du findest auf deren Homepage noch nicht einmal einen Link zu diesem Rundfunkstaatsvertrag auf dem sich berufen wird.

Mein letzten offiziellen Internetanschluß habe ich zwischenzeitlich gekündigt, nicht das die mir mit einem doofen Vorwand schreiben können, laden sie sich das Ding runter.

Wenn dieser Vertrag bei mir ankommt (das sind ja bald 40 Seiten), dann werde ich bei mir ins Fernsehlose Haus fahren und mit ein paar Kumpels in Ruhe Seite für Seite durchlesen.

Anzeigen kann man ja nur, wenn man direkt betroffen ist, also muß ich mir  z. B. wenn ich wegen Diskrminierung mitanzeige einen gehörlosen Menschen suchen, womit ich ja heute Morgen angefangen habe.

Dann gibt´s halt ne Sammelanzeige, also alle zusammen, wie der Thread hier heißt.
Das dann die Anzeige auch nicht gleich wegen fehlendem öffentlichen Interesse abgelehnt werden kann und man der Einstellung widersprechen muß, schreibt man gleich hinzu, dass nachweislich genug öffentliches Interesse vorhanden ist etc..

Jetzt wäre die Frage, wie bekommt man hier im Forum so eine kleine Gemeinde zusammen, die dann effektiv anzeigt?
Ich würde die Anzeige/Beschwerde freiwillig einreichen, zur Not beim BGH. Also nicht beim Staatsanwalt um die Ecke.

Gruß reini
P. S. wir haben ein soziales Problem, von Politikern hervorgerufen.

http://www.file-upload.net/download-8018486/GEZ-Widerspruch-28-08-13.doc.html

Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: issleb am 08. September 2013, 20:59
Hallo reini
ich bin zwar nicht gehörlos, habe aber nur noch ca. 65-70 % meines Gehöres, aber 80% Grad der Behinderung. Seit Januar
sollte ich auch zahlen, aber da ich "Aufstockerin" bin brauche ich nicht.- Mein Anwalt hat sich leider der Sache nicht ange-
nommen, aber mich wurmt es ungemein, daß ich nicht mehr Aufgrund meiner Behinderung befreit bin >:(
Soweit ich den Kommentar verstanden habe soll eine Sammelanzeige gegen diesen Betrugsverein gestartet werden.?
Da wäre ich gern mit dabei. >:D Liebe Grüße Issleb
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: unGEZahlt am 09. September 2013, 00:45
Jetzt wäre die Frage, wie bekommt man hier im Forum so eine kleine Gemeinde zusammen, die dann effektiv anzeigt?
Ich würde die Anzeige/Beschwerde freiwillig einreichen, zur Not beim BGH.

Hast Du auch andere Argumentationen, die Du dafür in Betracht gezogen hast?

Wenn z. Bsp. so etwas möglich wäre, wie

Anzeige wegen Amtsmissbrauch
gegen die 16 Landesministerpräsidenten
wegen Unterzeichnung eines verfassungswidrigen Vertrages (?)

(Und / oder natürlich auch alles andere, das gegen den Zwangsbeitrag gerichtet ist.)

Für alles, was möglich ist, wirst Du hier sicher Unterstützung bekommen.

Markus
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: power-dodge am 09. September 2013, 08:28
Zitat
Wenn z. Bsp. so etwas möglich wäre, wie

Anzeige wegen Amtsmissbrauch
gegen die 16 Landesministerpräsidenten
wegen Unterzeichnung eines verfassungswidrigen Vertrages (?)

Ohne wen und aber = Scheiterhaufen, oder Massengrab  >:D
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: issleb am 09. September 2013, 23:47
Hallo "Alle Zusammen"
tut mir leid, daß ich mich so spät melde, ich hatte heute wieder Chorprobe. Danke für die Antworten :)

Eine Sammelanzeige wäre nicht schlecht. Bei einer Klage ist man meistens vom Standpunkt aus in der "2.Reihe" u. wie
heißt es so schön : ANGRIFF IST DIE BESTE VERTEIDIGUNG

Das Problem ist wie kriegen wir das in  "Sack u. Tüten" >:D Das dieser neue Rundfunkdingsbums der größte Murks ist
den sich unsere Politiker geleistet haben, wissen wir alle.
Meine Idee wäre, das ganze Forum mit allen mitgliedern erstattet Anzeige, es wären mit  Sicherheit hier alle Bundesländer
vertreten  ;D Leider bin ich nicht so wortgewandt um so was aufzusetzen, aber wenn jemand sowas fundiert kann kämen wir bestimmt weiter. Was meint Ihr dazu? Liebe Grüße Issleb
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: reini am 10. September 2013, 10:23
..... ja issleb, dass wird ein Problem sein, ein ordentliches Schreiben aufzusetzen.

Das sehe ich aber am Ende, als das kleinere Problem, ist eine Wortwahl der ersönlichen Begründung getroffen, so würde ich einmal zu einem Anwalt gehen, ein Beratungsgespräch machen und auf eigene Kosten ins Amtsdeutsch übersetzen lassen.
So viel kann so etwas nicht Kosten.

Bei einer Anzeige kann ich nur einen Straftatbestand anzeigen. In meinem Fall wäre das dann erst einmal Betrug, Nötigung. Ich weis nicht inwieweit man das Wort Sozial einbringen kann
Steuer, Enteignung u. ä., wären für eine Anzeige nicht passend (aus meiner Sicht).

Ich fange öfters gerne anders rum an, dann immer mit einer Frage.

Ist es Sozial/Sozialverträglich?
Wenn ein schwerstbehinderter Mensch, der durch seine Behinderung nicht am sozialen Leben teilnimmt/teilnehmen kann und auf das soziale System angewiesen ist,
Minister einen Vertrag unterschreiben, die dann den Staat seiner sozialen Pflichten sowie soziale Ausgaben, für eine bestimmte Schwerstbehindertengruppe ab dem 01.01.2013 einfach entbindet?
Nur weil Taube und Blinde laufen können, sollen sie zahlen?

Wir leben in einem Sozialstaat und bezahlen Sozialabgaben.
Damit kann man vlt. auch personell anzeigen, Bsp. Amtsmißbrauch.

Wie schreibt man das jetzt um, dass es Bsp. als Diskrminierung anzeigbar ist?
Jetzt sagte ich mir wieder, hättest du einen guten Anwalt, mit dem würdest du bei einem Gespräch die Diskrminierungsgeschichte ausbauen, der kennt die Wortwahl.

Eine Sammelanzeige bekommen wir nur so zusammen, wenn jeder für seine persönliche Begründung, einen Straftatbestand findet.
So einen Absatz können wir dann ein nach dem anderen gemeinsam umstellen?

Mir geht es hier nicht um das Geld, mir geht es um das Prinzip.
Nehme ich das Beispiel einmal, wo die Universitäten auf einmal für die Fernseher, die nachweislich nur zur Schulung durch abspielen von Lernbändern, Gebühren bezahlen mußten.
Da frage ich mich auch, wieso hat man da dem Gericht nicht erklären können, dass das studierente Menschen?
Mit dem Hinweis, "wir Wissen, wenn wir die elektronischen Geräte, die nur für Lehrzwecke über Bandabspielungen genutzt werden, zum Empfang nutzen, dann auch anmelden müssen und auch Selbstverständlich anmelden".
Da war das schon, nur weil man die Möglichkeit hatte,
wurde ihnen durch verpflichtetes bezahlen, unterstellt, dieses auch zu tun.
Klingt blöd beschrieben.
Ich bekomme das so nicht beschrieben, ich suche gerne den persönlichen Kontakt. Meine Worte sind dann u. a.,
"... wollen sie mir etwas unterstellen? Geben sie mir das bitte schriftlich.
Ich lebe nach den 10 Geboten. Davon ist eins, du sollst nicht lügen.  >:D"

In meinem Schreiben an die GEZ, habe ich auch um einen persönlichen Kontakt gebeten.
Dann habe ich eine Person zum anzeigen, der/die mich betrügt, diskriminiert, ....
Dann beschwere ich mich vlt. bei Gericht, dass der Vertrag gegen giv. Gesetze verstößt. Beispiel Diskriminierung, Zwangsbesitzabgabe oder Steuer, nicht Transparent genug aufgesetzt ist, gegen Persönlichkeitsrechte, ....

Zum Glück sind unsere Gesetze oftmals mit einfach verständlichen Worten aufgesetzt.

Ich nehme theoretisch auch am öffentlichen leben nicht Teil. Bin z. B. durch einen Hörsturz auf dem linken Ohr taub, habe da ein ewiges Rauschen. Dadurch habe ich auch einen Schwerbehindertenausweis  |-.
Kein Amt fragt nach der Behinderung, sondern nach dem Grad der Behinderung, in Prozenten.

Was auch immer ein guter Trick ist, ich lese mir die Ablehnungsschreiben durch. Vlt. findet man einen Punkt, den man drehen kann (Bsp. Krankenkasse :-)), also gleich anders in der Anzeige begründet.
Irgendwo hatte ich gelesen, ein Gericht hätte die Zwangsabgabe, nicht als Steuer gesehen.
Also irgend etwas isses und muß einen Namen haben, den ich bin ja mein Geld los.
Dann soll mir das Gericht sagen, was es ist, dass mich mein Geld kostet?
Ich kann doch ned jede Klage abweisen und sagen, dass ist es nicht.
Wir zusammen haben doch genug einzelne Gründe.

Gruß reini

P. S. Vlt. sehe ich das auch viel zu extrem, ich stehe aber im realen leben, ich zahle nicht, für ein nichts. Die bekommen zur Not ein Attest von mir, mit ihren gewünschten Worten, damit ich nicht in meinem Haus auf dem Land bezahle.
Mich hat einmal ein Anwalt beschissen (Entschuldigung für die Worte). Den habe ich vor der Anwaltskammer gezehrt. Nach dem dritten langen Schreiben hatte ich ihn geknackt, dann hat er mir den ersten Teil meines vorausgezahlten Geldes wieder angeboten.
Da habe ich öfters ein Beispiel gebracht gehabt.
" Ich habe bei einem Kellner, dreimal eine Tasse Tee bestellt.
Der Kellner, hat mir dreimal eine Tasse Kaffe gebracht.
Jedesmal habe ich widersprochen und nach dem dritten mal mein voraus gezahltes Geld, für die Tasse Tee zurückverlangt."
Ich hatte einem Anwalt ein bestimmten Auftrag gegeben, für eine Behördennachfrage zu beantworten, alles andere hatte ich ausgefüllt/beantwortet.
Das teilte ich der Behörde mit, dass ich die eine Frage der schreibmäßig gesehen selber nicht antworten kann und speziell nur für diesen Teil einen Anwalt beauftragt habe.
Das Gericht hatte das sofort erkannt :-)
Nur der Anwalt hatte das nicht kapiert, dass war so ein junger Prof. Dr. Dr. Anwalt.
Ich habe bei dem eine quatratische Kiste bestellt und einen recheckigen Karrton erhalten, dafür zahle ich nicht. Das hatte dann der Herr Anwalt auch verstanden, dass sein geänderter Vertrag nicht gültig.
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: reini am 10. September 2013, 14:38
Zitat
Wenn z. Bsp. so etwas möglich wäre, wie

Anzeige wegen Amtsmissbrauch
gegen die 16 Landesministerpräsidenten
wegen Unterzeichnung eines verfassungswidrigen Vertrages (?)

Ohne wen und aber = Scheiterhaufen, oder Massengrab  >:D


Besser noch, wir sollten das vlt. ganz anders anpacken (http://engeleck.cabanova.de/assets/download/h__ndereib.gif)
 
Wir sollten vlt. mal einen Abmahnanwalt einschalten, der sich den Vertrag genauer ansieht Bsp. Diskrminierung moniert :-), für ungültig erklärt und dann die GEZ mit einer ordentlichen Summe abmahnt.
Die haben dann ja noch die Option, wenn du als Abgemahnter die selbe Geschichte nochmal durchziehst, dass du dann eine größere Summe bezahlen darfst.
Während die dann da oben noch überlegen wie sie aus der Sache rauskommen,
rufst du bei der Hotline an und fragst nach dem Vertrag. Den können sie dir ja per Mail schicken.
Wenn du dan deine Mail hast, dann drückste auf weiterleiten und schreibst nur, die machen das immer noch :-)

So ein Brett bräuchten die normal. Als erstes mal über die Homepage geschickt, ob da alles so seine Richtigkeit hat.  ;D
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: unGEZahlt am 10. September 2013, 16:31
Ich würde die Anzeige/Beschwerde freiwillig einreichen, zur Not beim BGH.

reini,

Deinen Vorschlag mit dem BGH habe ich mir schonmal angenommen.
Über die Seite
https://www.bundesgerichtshof.de/SiteGlobals/Forms/Kontakt/bgh_Kontakt_Allgemein_Integrator.html;jsessionid=AFBD15C78BA87D8CABC4469A7D07F0AC.2_cid354?nn=590536

Mein Text (Zitat):

"...
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich Sie um Prüfung, ob eine Beschwerde und / oder Anzeige im folgenden Fall beim BGH möglich ist:

Der verfassungswidrige 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verletzt die Grundrechte der dtsch. Bürger.
Er verstößt somit gegen nationale Bestimmungen, die durch das Grundgesetz (GG) als die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland gültig ist.
( Quelle: http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/index.html )

Falls möglich, welche Abteilung vom BGH wäre für eine Klage- und / oder Beschwerdeerhebung gegen dem deutschen Rundfunkbeitrag
( http://www.rundfunkbeitrag.de/ ) zuständig?

Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Markus..."

------


Edit (ist angekommen), ZITAT:

"Vielen Dank für Ihre Nachricht.


Ihre Nachricht wurde erfolgreich versendet.

Wir werden uns zeitnah um Ihr Anliegen kümmern und uns gegebenenfalls bei Ihnen melden."




Wenn von Ihnen eine Antwort kommt, leite ich es hierher weiter.

Markus
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: issleb am 10. September 2013, 21:07
Hallo
danke für Eure Kommentare :) So wie ich die Sache jetzt betrachte müssen wir diesen "Faden noch sehr weit spinnen"
u. ich muß mir wirklich nochmal einen Termin bei meinem Anwalt holen.
Die nächste Frage ist wo gibt man diese Anzeige ab ::) bei der Polizei oder beim Staatsanwalt ich weiß es nicht, aber
vorher muß ja so eine Anzeige erst mal aufgestzt werden.
Tatsache ist, daß die Länder mit diesem Vertrag die Gesetze des Bundes ausgehebelt haben u. dazu sind sie nicht befugt,
speziell bei den Sozialgesetzen.
reini, ich habe von kleinauf eine Innenohrschwerhörigkeit u. dadurch ein sehr schlechtes Sprachverständnis d.h. das
Theater, Kirche u. Kino für mich nicht möglich sind. Wobei Musik d.h. auch Chorgesang wieder möglich sind.
Nun noch eine Frage soll nun jeder für sich eine Anzeige loslassen od. alle gemeinsam :police:
Seid alle gegrüßt von Issleb
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: reini am 11. September 2013, 11:10
..ich bin ja als am grübeln,

Gibt es eine Statistik über die Anzahl der GEZ-Gegner?

issleb, "...ein sehr schlechtes Sprachverständnis d.h. das Theater, Kirche u. Kino für mich nicht möglich sind "

genau, ich konnte mir vor meinm Hörsturz nicht vorstellen, dass sobald sich mehr wie zwei drei Leute unterhalten, man selber nur noch ein brummeln versteht und am Gespräch nicht teilnehmen kann. Das du nicht orten kannst, voher kommen die Geräusche, .....
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: unGEZahlt am 12. September 2013, 12:47
Auf meine allgemeine E-Mail-Anfrage bzgl. des Zwangsbeitrages ( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3391.msg50674.html#msg50674 )
kam heute die Antwort (per E-Mail) vom BGH.

Zitat:
"Der Präsident des Bundesgerichtshofs - 76125 Karlsruhe...

Karlsruhe, 11. September 2013…

Sehr geehrter Herr Markus,

der Bundesgerichtshof ist, wie jedes Gericht der Bundesrepublik, an die Vorschriften über die gesetzlichen Zuständigkeiten gebunden. Er darf nur in den Fällen tätig werden, die das Gesetz ausdrücklich seiner Zuständigkeit unterstellt hat. Hierzu gehört die von Ihnen vorgetragene Angelegenheit nicht.

Ich bitte deshalb um Ihr Verständnis, dass ich auf Ihre Eingabe nichts zu veranlassen vermag.

Für den Fall, dass Sie sich mit Ihrer Eingabe an das Bundesverfassungsgericht wenden wollten, teile ich Ihnen die Anschrift des Bundesverfassungsgerichts mit: Schlossbezirk 3, 76006 Karlsruhe (www.bundesverfassungsgericht.de).

Mit freundlichen Grüßen..."
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: issleb am 12. September 2013, 20:34
Hi , an "Alle zusammen"
so richtig scheint Euch das Thema "Anzeige" nicht zu überzeugen, was ich im Prinzip auch verstehen kann, aber ich stelle
fest, daß unsere Gemeinde der Nichtzahler immer größer wird u. ich hoffe das noch viele folgen. Erst wenn es bei denen
anfängt richtig weh zu tun, werden die einlenken. Auf jeden Fall werde ich mich bei meinem Anwalt nochmal schlau machen.
Liebe Grüße Issleb
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: unGEZahlt am 13. September 2013, 00:04
Vom BGH wurde ja freundlicherweise erwähnt,
dass ich die Anfrage auch weiterleiten könnte.

Für den Fall, dass Sie sich mit Ihrer Eingabe an das Bundesverfassungsgericht wenden wollten, teile ich Ihnen die Anschrift des Bundesverfassungsgerichts mit: Schlossbezirk 3, 76006 Karlsruhe (www.bundesverfassungsgericht.de).

Heute zu bverfg@bundesverfassungsgericht.de gesendet:
Zitat:

"...Bitte um Auskunft

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich Sie um Auskunft, ob das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde und / oder eine Anzeige im folgenden Fall annimmt.

Wie sie wissen, verletzt der verfassungswidrige 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Grundrechte der dtsch. Bürger.
Er verstößt somit gegen nationale Bestimmungen, die durch das Grundgesetz (GG) als die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland gültig ist.
( Quelle: http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/index.html )

Falls möglich, welche Abteilung vom Bundesverfassungsgericht wäre für eine Klage- und / oder Beschwerdeerhebung gegen dem deutschen Rundfunkbeitrag
( http://www.rundfunkbeitrag.de/ ) zuständig?

Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Markus..."
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: Helmut Enz am 13. September 2013, 08:22
Vom BGH wurde ja freundlicherweise erwähnt,
dass ich die Anfrage auch weiterleiten könnte.

Für den Fall, dass Sie sich mit Ihrer Eingabe an das Bundesverfassungsgericht wenden wollten, teile ich Ihnen die Anschrift des Bundesverfassungsgerichts mit: Schlossbezirk 3, 76006 Karlsruhe (www.bundesverfassungsgericht.de).

Heute zu bverfg@bundesverfassungsgericht.de gesendet:
Zitat:

"...Bitte um Auskunft

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich Sie um Auskunft, ob das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde und / oder eine Anzeige im folgenden Fall annimmt.

Wie sie wissen, verletzt der verfassungswidrige 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Grundrechte der dtsch. Bürger.
Er verstößt somit gegen nationale Bestimmungen, die durch das Grundgesetz (GG) als die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland gültig ist.
( Quelle: http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/index.html )

Falls möglich, welche Abteilung vom Bundesverfassungsgericht wäre für eine Klage- und / oder Beschwerdeerhebung gegen dem deutschen Rundfunkbeitrag
( http://www.rundfunkbeitrag.de/ ) zuständig?

Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Markus..."

Markus, Danke für die Initiative.

Bin gespannt, wie die Antwort sein wird.
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: reini am 13. September 2013, 10:07
Vielen Dank unGEZahlt,
das macht ja richtig Freude, deinen Einsatz zu lesen.

Da braucht man vlt. schon gar keinen Anwalt zu beauftragen, der dann so etwas einreicht.
Einfach super (http://files.homepagemodules.de/b199509/a_24.gif)

Die suchen eine Möglichkeit unser Geld zu stehlen, wir suchen eine Möglichkeit unser Geld zu behalten.

reini
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: unGEZahlt am 13. September 2013, 10:44
Da braucht man vlt. schon gar keinen Anwalt zu beauftragen, der dann so etwas einreicht.

Hallo reini,

meine Anfragen sind erstmal ja nur von algemeiner Art.

Wenn issleb und Du vielleicht eine Beschwerde oder Anzeige (wie schon angsprochen) wegen Diskriminierung einlegt,
dann wissen wir bisher auch noch nicht, ob das mit einem Anwaltszwang verbunden wäre.
Und welches Gericht das annehmen müsste.

Mal sehen, vielleicht kommen ja noch Hinweise und Ideen hier im Forum.


Das Bundverfg. hat gestern noch eine E-Mail-Eingangsbestätigung gesendet:

"...Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen.

Dieser Kommunikationsweg steht ausschliesslich fuer Verwaltungsangelegenheiten
zur Verfuegung.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensantraege
oder Schriftsaetze nicht rechtswirksam eingereicht werden koennen.
Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine
Wiederholung der Uebermittlung mittels Telefax (Nr.: 0721-9101382) oder auf dem
Postwege unbedingt erforderlich.

Sonstige Anfragen und andere Anschreiben per E-Mail koennen nur bei Angabe einer
postalischen Adresse beantwortet werden..."

Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: issleb am 13. September 2013, 20:35
Erst einmal ein ganz großes Dankeschön an Euch alle in diesem Thread.
Der Umstand der Diskriminierung ist ja gegeben u. vlt. sollten reini u. ich diese Anzeige starten.
Liebe Grüße Issleb
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: reini am 14. September 2013, 09:06
Guten Morgen,
dass nimmt ja schneller Formen an wie gedacht.

@unGEZahlt, ich lese aus deinen Anfragen an das BGH heraus, dass du erst einmal nur allgemein nachfragst und einen Weg suchst. Einfach Perfekt.
Ich bin froh, dass man hier ein paar Leuchen trifft, die auch effektiv einen Ausweg aus dem Dilemma der GEZ-Falle suchen.

@issleb, ich schreibe dich heute einmal per PN an, wir zwei sollten uns vlt. einmal unterhalten. Ich weis nicht wie das bei dir, durch dein erschwertes hören möglich ist, dass wir zwei einmal telefonieren. Ich komme aus Frankfurt/Main, mein Haus liegt im Vogelsberg, vlt. können wir zwei uns auch einmal treffen. Ich habe auch kein Problem mal 100 km zu fahren.

Geht das vlt. über Skype? Da können ja mehrere Leute zuzsammen telefonieren.

Gruß reini





Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: unGEZahlt am 14. September 2013, 10:38
Die gleiche Anfrage hatte ich noch zur Europäischen Kommission gesendet. Gestern haben sie geantwortet. ( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6665.msg50884.html#msg50884 ) So wie ich es verstanden habe, wäre dort auch eine Beschwerdeeinreichung möglich - mit der Maßgabe, dass dann aber auch gleichzeitig der deutsche Rechtsweg mit bestritten wird.

...Trotzdem, laden wir Sie zudem ein, entweder zuvor oder gleichzeitig mit Ihrer Beschwerde an die Kommission, sich an die nationalen Behörden oder Gerichte zu wenden. Durch die Verwendung der Mittel, die Sie zur Rechtsdurchsetzung auf nationaler Ebene zur Verfügung haben, sollten Sie in der Lage sein, Ihre Rechte direkter und persönlicher geltend zu machen, als durch ein erfolgreiches Vertragsverletzungsverfahren durch die Kommission, das einige Zeit dauern kann. In der Tat, ersetzt ein Vertragsverletzungsverfahren auf EU-Ebene nicht den nationalen Rechtsweg...

Die EU-Kommission hat eine sehr viel informativere Internetseite als z. Bsp. das Bundesverfassungsgericht.

Bei der Europäischen Kommission wird auch speziell darauf hingewiesen, dass sie auch bei Fragen zur Diskriminierung antworten werden.

http://ec.europa.eu/justice/contact/index_de.htm
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: reini am 14. September 2013, 15:32
Das GEZ-Problem verfolgt mich ja im Schlaf.

Heute Morgen hat mich ein Kumpel angerufen, der bei mir im Haus übernachtet hat, dass Post von der GEZ eingetroffen ist.
Er hat sie mir vorbeigebracht und ich sofort geantwortet.
D. h., ihr seid die ersten die das lesen, bevor ich das losschicke.
Kann man das so lassen?


erweiterte-GEZ-Antwort-14-09-13.doc (http://www.file-upload.net/download-8075886/erweiterte-GEZ-Antwort-14-09-13.doc.html)
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: issleb am 14. September 2013, 20:43
Hallo reini
danke für Deinen Kommentar, telefonieren geht bei mir ganz gut , da ich ja den Hörer dierekt am Ohr habe :)
Deine Antwort auf den Gez-Brief kann ich momentan nicht runterladen, da ich echt einen neuen Computer brauche.
Meiner arbeitet noch mit XP u. wird immer langsamer. Liebe Grüße Issleb
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: reini am 16. September 2013, 10:17
Guten Tag zusammen,
einer muß ja anfangen und lege mit dem Anhang am Nachmittag, Beschwerde beim BGH ein.

Vlt. sehe ich das ein bißchen anders, wie viele.
Der Weg wie ich die Beschwerde beschreibe, ist nicht üblich.
Ich beschwere mich eigentlich darüber, dass vieles unsozial ist und dieser Vertag, wieder ein Ergebnis davon ist und dadurch nicht gültig ist.
Ich bin anscheinend nicht der einzige, der das so sieht, den andere Bürger haben sich ja auch schon an die Behörden gewendet und mit ihrer Begründung, Teilerfolge zu verzeichnen haben.

Ich verschicke das wieder an bekannten Empfängern.
Vlt. gibt es Menschen, die sich sagen, ich beschreibe kurz meine persönliche Begründung warum ich den Vertrag als ungerecht ansehe.
Dann beim BGH sich auf meine Beschwerde beruft und darum bittet, die eigene Beschwerde anzuhängen.
Das währe dann „alle zusammen“

Der erste Teil ist der, den ich gestern Morgen hier Posten wollte.
Der zweite Teil ist mein böser Widerspruch v. 28.08.
Der dritte Teil besteht aus einer neuen Antwort.

Als Deckblatt habe ich die Vorlage von unGEZahlt genommen.

Gruß reini
P.S.
Die Datei war als Anhang um 19KB zu groß und nehme mal den Link, wo ich die Beschwerde gewandelt habe und hoff, dass ihr das lesen könnt. Ist ja eigentlich verboten :-) oder?.
http://www.pdfonline.com/convert-pdf-to-html/DocStorage/3c219d5106fa4ad7a5e0fac35677a85f/Beschwerde%20BGH%2015-09-13.pdf (http://www.pdfonline.com/convert-pdf-to-html/DocStorage/3c219d5106fa4ad7a5e0fac35677a85f/Beschwerde%20BGH%2015-09-13.pdf)
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: unGEZahlt am 16. September 2013, 10:38
...einer muß ja anfangen und lege mit dem Anhang am Nachmittag, Beschwerde beim BGH ein...

reini,
nein, wenn Du mit BGH den Bundesgerichtshof meinst, dann können sie eine Beschwerde gegen den Rundfunkbeitrag da nicht annehmen.

"Der Präsident des Bundesgerichtshofs - 76125 Karlsruhe...

... der Bundesgerichtshof ist, wie jedes Gericht der Bundesrepublik, an die Vorschriften über die gesetzlichen Zuständigkeiten gebunden. Er darf nur in den Fällen tätig werden, die das Gesetz ausdrücklich seiner Zuständigkeit unterstellt hat. Hierzu gehört die von Ihnen vorgetragene Angelegenheit nicht.

Ich bitte deshalb um Ihr Verständnis, dass ich auf Ihre Eingabe nichts zu veranlassen vermag...



Sie haben im gleichen Schreiben aber das Bundesverfassungsgericht als mögliche Annahmestelle genannt!

Für den Fall, dass Sie sich mit Ihrer Eingabe an das Bundesverfassungsgericht wenden wollten, teile ich Ihnen die Anschrift des Bundesverfassungsgerichts mit: Schlossbezirk 3, 76006 Karlsruhe (www.bundesverfassungsgericht.de).
... bverfg@bundesverfassungsgericht.de ...

Da hatte ich selbst erstmal allgemein angefragt (13/09/2013).

Kann ja nicht schaden, wenn Du auch beim BunVerfassg speziell auch mit anfragst.
(Vielleicht am besten erstmal als Anfrage, wie ich, nur mit dem Hinweis, dass Du gerne eine Verfassungsbeschwerde einreichen würdest?)

Markus
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: reini am 17. September 2013, 07:18
Oooh, ....danke,
dann wechsel ich mal die Anschrift und setze Amtsmißbrauch hinzu.

Gruß reini
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: Roggi am 17. September 2013, 08:46
Was hat das mit Amtsmissbrauch zu tun? Ich glaube das ist der falsche Vorwurf in diesem Fall. Falschinformation statt Aufklärung  wird betrieben, könnte Betrug oder Sittenwidrigkeit sein. Du musst genau formulieren, was du denen vorwirfst, wird sonst abgelehnt weil die diesen falschformulierten Tatbestand nicht feststellen können. Und im Brief an das BGH solltest du keinen Dampf ablassen. Bleib sachlich, solche Formulierungen wie "Runder Tresor" oder Ausschweifungen wie" kranker Freund" gehören da meiner Auffassung nach nicht hin, auch nicht dass du es uns Usern im GEZ-Forum vorzeigen möchtest. Nur die Vorwürfe beschreiben sollte reichen, ausreichend begründet was die Gesetzeslage angeht, aber nicht in Bezug auf dein persönliches Rechtsempfinden, erst recht nicht in Bezug auf andere. Du willst Recht bekommen für das was im Gesetz festgeschrieben ist, wenn sich andere ungerecht behandelt fühlen müssen die sich selbst drum kümmern. Wenn du Gesetzesverstösse erkennst, musst du die aufzeigen, allgemeine Beschimpfungen auf die Politiker reichen nicht, zumal du alles Beweisen musst, was du an Vorwürfen anbringst.
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: Fritzi am 17. September 2013, 09:06
Leute, bewiesen haben die Gesetzesverstöße bereits 6 qualifizierte Gutachter. Was wollten wir denn wohl noch anderes herausfinden. Was hier stattfindet ist doch pure Zeitverschwendung. Aber mich beschleicht mehr und mehr das Gefühl, dass auch dieses gewollt ist. Die Mehrheit sitzt vor der Glotze und wird abgeurteilt und der kleine Rest ist fleißig 'ehrenamtlich' dabei, sich zum Pseudojuristen ausbilden zu lassen. So sind alle beschäftigt und der ÖRR macht weiter wie es ihm gefällt.

So kommen wir doch nicht weiter.
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: unGEZahlt am 17. September 2013, 09:58
Was hat das mit Amtsmissbrauch zu tun?

Der Gedanke stammt ursprünglich von mir:
Anzeige wegen Amtsmissbrauch
gegen die 16 Landesministerpräsidenten
wegen Unterzeichnung eines verfassungswidrigen Vertrages (?)

Aber wie so etwas nachweisbar ist, kann ich erstmal leider auch nicht sagen. Das war erstmal ein Gedanke.

Aber:
Alle 16 konnten nicht wissen, dass sie etwas Verfassungswidriges unterschreiben?
Nicht einmal ihr gesunder Menschenverstand hat ihnen gesagt, dass etwas mit dem 15. Rästv nicht stimmt?

Ich weiß,
dass die Gerichte sich gerne quer stellen, wenn es um Gerechtigkeit geht.

Ich würde gerne versuchen, dagegen vorzugehen, wenn ich auch nur ein theoretisches Schluploch für so eine Klagemöglichkeit fände.



So kommen wir doch nicht weiter.

reini und ich wollten es eben mal auf diese Weise versuchen.

Wenn das Bundverfassg nicht in einigen Wochen antwortet, reibe ich ihnen den Text dann wieder
unter die Nase.
Ist gespeichert und dauert nur ca. 1 Minute.

Zur Not würde ich mich auch bei der EU-Kommission beschweren, falls das Bundverfger. nicht antworten sollte (Anfrage war auch erst am 13/09/2013).

Wir können natürlich auch nur abwarten und Nichtstun.
Aber ich will es erstmal so versuchen.
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: Roggi am 17. September 2013, 11:19
Solche Versuche sind hier schon oft gemacht worden. Eine Antwort auf so einen Klageversuch vom BGH ist schon mal gewesen, dass erst die anderen Gerichte bemüht werden müssen, bevor das BGH zuständig ist. BGH ist in letzter Instanz zuständig, wenn z.B. das Verwaltungsgericht euch unrecht gegeben hat und ihr darin einen Gesetzesverstoss erkennt.
Fritzi hat auch Recht mit seiner Vermutung. Da sind so viele Gutachten gegen diesen B-Vertrag gemacht worden, aber keine große Anwaltkanzlei traut sich da dran. Wir kleinen Bürger fühlen uns verar... , wollen Gerechtigkeit, werden aber vor Gericht rundgelutscht und ausgespuckt.
Meine ungefragte Meinung zu dem Thema: Die Gesetze sind zu kompliziert, um als juristischer Laie selbst zu klagen. Unsere Begründungen sind aber hoffentlich gut genug, um erfolgreich Widerspruch gegen den Beitrag einlegen zu können. Denn wenn der Widerspruch abgelehnt wird, geht es weiter von Gericht zu Gericht, immer eine Instanz weiter bis zuletzt das BGH in einigen Jahren bemüht werden kann.
Der B-Service will offenbar nicht vor Gericht gezerrt werden, er hat vermutlich keine Chance. Meine weitere Prognose für die Zukunft, auf die man sich selbstverständlich nicht verlassen kann: Der jetzige B-Vertrag kann zum 31.12.2014 gekündigt werden, was angesichts der vielen bisher gerichtlich nicht bewiesenen Verstösse auch passiert. Dann kommt sicherlich ein Gesetzeskonformer Vertrag. Wer nach jetziger Regelung nicht gezahlt hat, wird nicht weiter verfolgt, weil dann bei verlorenem Gerichtsverfahren der B-Service Geld zurückzahlen müsste, an ALLE, was er nicht kann, weil das Geld verpulvert wird mit täglichem Programm.
Untermauern kann ich das nur mit der Tatsache, dass ich nach meinen begründeten Anschreiben an den B-Service nichts mehr von denen gehört habe. Dabei handelte es sich nicht um einen Widerspruch, es war nur meine Reaktion auf deren überraschende Abbuchung nach jetzigem, neuem System. Sollte ich Widersprüch einlegen müssen, dann bekommen die von mir eine ganze Reihe Argumente gegen den Beitrag, so dass die sich in die Hose machen. ( Nein, nicht vor Lachen  >:D )
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: Fritzi am 17. September 2013, 11:41
Roggi, die machen sich nicht mal in die Hose. Ich habe zwei Widersprüche losgelassen und erhalte auf den ersten nach 13 Wochen ein Schreiben, in dem man bedauert, dass ich den R-beitrag für gesetzeswidrig halte und deshalb nicht auf die Anfragen antworte. Es gab niemals eine Anfrage, denn ich bin ja angemeldet! Und bis heute keinen Bescheid auf meine Widersprüche!
Glaubt denn noch einer, die lesen wirklich die Texte, die wir denen mit viel Zeitaufwand verfasst und zugeschickt haben???
Ich bin noch überzeugter als je zuvor, dass wir nur etwas erreichen, wenn wir unsere Mitmenschen mit ins Boot holen.
Informieren, motivieren und bei den Aktionen auf der Straße am besten auch noch Spaß haben.
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: Roggi am 17. September 2013, 11:50
Kann sein, dass ich nichts mehr gehört habe von denen, aus Zeitmangel, weil so viele Beschwerden eingehen. Aber ich verstehe immer noch nicht, warum keine Anwaltskanzlei da drangeht.
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: unGEZahlt am 17. September 2013, 13:02
Roggi, Du meinst mit BGH sicher das Bundesverfassungsgericht?

Solche Versuche sind hier schon oft gemacht worden. Eine Antwort auf so einen Klageversuch vom BGH ist schon mal gewesen, dass erst die anderen Gerichte bemüht werden müssen, bevor das BGH zuständig ist.

Ja, das mir ist klar, dass, wenn sie antworten, dann so:
"...Sie haben kein Recht, eine Verfassunsgbeschwerde vor dem  Bundesverfassungsgericht einzureichen...
Sie müssen über die Instanzen gehen..."


Ich beschuldige sie in dem Schreiben schonmal der Untätigkeit:

Wie Sie wissen, verletzt der verfassungswidrige 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Grundrechte der dtsch. Bürger...

Soll heißen, sie unterstützen Verfassungswidrigkeiten.

Mir geht es nicht um deren Antworten.
Ich will eher auf Konfrontationskurs. Das will ich austesten.

Kann ja auch sein, dass Fritzi recht behält, und das alles nichts bringt.
Zumindest können wir dann aber später sagen, es wurde zumindest versucht.

Markus



Edit: Sie haben zwar schon eine Eingangsbestätigung auf meine E-Mail gesendet,
aber das Schreiben habe ich ihnen heute doch noch mal per Fax gesendet ( Nr.: 07 21 / 910 13 82 )

Die werden meinetwegen noch oft vom verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag hören, wenn sie es denn so wollen  >:(




Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: Fritzi am 17. September 2013, 16:57
unGEZahlt, ich meinte nicht, dass das nichts bringt, sondern, dass wir so nicht gut weiter kommen. Aus meiner Sicht treten wir derzeit auf der Stelle. Und der Einsatz derjenigen, die die juristisch einwandfreie Klage vorbereiten, ist aus meiner Sicht umständlich, irre zeitaufwändig und nicht besonders erfolgsversprechend. Und zwar deshalb, weil wir schon lesen durften, dass der Verein der Grundstücksnutzer sicher fachlichen Beistand hatte und auch bisher von den Gerichten abgewimmelt wurde.
Was bitte können wir Laien denn da ausrichten bzw. besser machen als solche Institutionen ?

Herr Koblenzer schreibt ein Gutachten, klagt aber nicht selbst. Und die anderen Juristen? Wenn doch alles so sonnenklar ist, wie die Gutachter es schreiben, müsste doch ein ganzer Verein von Anwälten dagegen klagen und in nullkommanichts ist das Gesetz vom Tisch oder?

Ich habe nachwievor den Glauben, dass wir in der Masse mehr bewegen können, als wenn hier Einzelne eine zumeist auch noch unvollständige oder evtl. nicht richtige Klage in Gang bringen.

Deshalb werde ich wieder verstärkt auf die Bevölkerung zu gehen. Und wenn es noch so schwer ist (weil ich noch alleine bin), aber die zeitliche Investition sehe ich als die jetzt notwendige an. Erst wenn bei zahlungsstreik.net zwei weitere Nullen am Ende stehen, können wir was bewegen. Alles andere ist Hoffnung, mehr nicht.
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: Roggi am 17. September 2013, 18:00
Es hat schon immer was gebracht, wenn die Masse, also viele Bürger sich gegen ein Unrecht gestellt hat. Zumindest in der Zeit nach dem Krieg bis vor der Zeit der Erschaffung des Beitragservices. Aber hier weiss man nicht, wie schmerzfrei die sind. Gier nach Macht und Geld verdirbt den Charakter besonders von Politikern. Ob auch die Verwandschaft bei Gericht davon betroffen ist, muss sich zeigen. Bei solchen Amigos kann aber ein Befangenheitsantrag gestellt werden. Aber das Thema Beitragsservice in der heutigen Form wird nicht lange aktuell sein, ein höchstrichterliches Urteil wird es möglicherweise nicht geben, weil das Gesetz ein eingebautes Verfallsdatum hat, Ende 2014. Die hohen Gerichte brauchen wesentlich länger, dann laufen die Urteile ins leere und helfen nichts mehr. Zur Vergangenheitsbewältigung werden die dann nich taugen. Deshalb ist es wichtig, für sich zu kämpfen um Gerechtigkeit in grösstmöglichem Ausmaß herstellen zu können.
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: unGEZahlt am 17. September 2013, 18:42
Herr Koblenzer schreibt ein Gutachten, klagt aber nicht selbst. Und die anderen Juristen?

Prof. Koblenzer bereitet eine Klage vor! Hatte ich hier gelesen ( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6606.msg49698.html#msg49698 ) .

Die Klage vom Juristen Ermano Geuer ist ja sicher schon bekannt.

RA Tschuschke aus Nürnberg hatte in der Vergangenheit viel gegen die GEZ unternommen
( http://www.tschuschke.eu/leistungen/rundfunkbeitrag-gez/ )



Die meisten anderen sogenannten Rechtsanwälte haben aber sicher keinen Gerechtigkeitssinn - und wollen bestimmt erstmal Geld sehen, bevor sie gegen den Zwangsbeitrag vorgehen wollen.
Naja, mit Geld können sie sich eben etwas kaufen - mit Ehre leider nicht.
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: reini am 17. September 2013, 19:06
Roggi, Du meinst mit BGH sicher das Bundesverfassungsgericht?





Soll heißen, sie unterstützen Verfassungswidrigkeiten.

Mir geht es nicht um deren Antworten.
Ich will eher auf Konfrontationskurs. Das will ich austesten.

Kann ja auch sein, dass Fritzi recht behält, und das alles nichts bringt.
Zumindest können wir dann aber später sagen, es wurde zumindest versucht.



Genau, dass ist auch meine Meinung.
Ich höre immer du kannst nichts machen.

Meine Art, wie ich es jetzt eingereicht habe (Im Original steht dann schon Verfassungsgericht) ist hundert Prozent nicht üblich.
Jedoch sollte die Beschwerde erkannt werden.
Ich kann nicht mein leben lang kämpfen, alles zu meinem Nachteil hinehmen und nicht einmal aufregen dürfen.

Auch habe ich trotz Hausbesitz kein Geld um mir einen Anwalt, falls man überhaupt einer findet, diesen auch noch zu bezahlen.

Mein Schreiben ist böse und habe heute noch Amtsmißbrauch hinzugesetzt.
Auf den ersten Seiten habe ich Amtsmißbrauch beschrieben. Weiter hinten, den Amtsmißbrauch weiter aufgeführt.
Wenn ich auch böse geschrieben habe, aber verniedlichen sollte man die Wahrheit nicht.

Das was ich da beschrieben habe, ist doch wohl nachweislich nur die Spitze des Eisberges.

Wie soll ich bitte schön beschreiben, wenn einer für mich nicht ordentlich detailliert denkt? Meine Schreibweise ist direkt, mir kann kein Volksvertreter etwas anhaben.

Ich habe in meinem Anschreiben noch einen Satz hinzugeschrieben.

"Es sollte vlt. vor der Bundestagwahl, das Wort „Sozial“ angesprochen werden."

Gruß reini


Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: Roggi am 17. September 2013, 19:19
Reini, ich werde es so machen: Ich lass im Widerspruchschreiben ordentlich Dampf ab, beende jeden Wutausbruch mit dem passenden Gesetzestext oder Gerichtsurteil, falls vorhanden, oder bitte um Nachweise von denen, dass die im Recht sind so zu handeln.
Im Gerichtsstreit geht dieses Schreiben von Instanz zu Instanz, so dass alle davon was haben. Könnte letztendlich vorm Bundesverfassungsgericht landen, so mein Plan.
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: unGEZahlt am 18. September 2013, 11:46
reini,

nur falls die vom Bunverfg irgendetwas monieren sollten ("...nicht substantiiert genug...),
oder dumme Fragen stellen sollten (...Wollen Sie wirklich?...)

dann sollten wir das dann ev. vorher noch besprechen. So wie ich das verstanden habe, liegt
die Auferlegung von "Missbrauchsgebühren" gegen "unnötige" Verfassungsbeschwerden zwar unter
1 %,

aber

da dbeim Bundesverfassungsgericht im Fall Zwangsbeitrag
zum einen verwanschaftliche Verhältnisse (Kirchhof-Brüder) eine Rolle spielen und
auch die Aussicht dieser Richter, später als "Verfassungsrichter a. D." als Berater für den öffentl.-rechtl.-Rundf.
vom Zwansbeitrag auch noch zu profitieren,

würde ich vorschlagen, falls die wirklich irgendetwas androhen sollten:

eventuell auch anderes zu probieren.
Wir hatten hier mal einen Vorschlag, bei der EU-Kommission einen Befangenheitsantrag im Fall Zwansgbeitrag gegen das Bunverfg zu stellen.

Bloß schonmal meine weiteren eventuellen Pläne.

Markus
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: reini am 18. September 2013, 18:18
@unGEZahlt, wenn und die werden etwas zum monieren finden (http://www.angelforever.eu/chat/img/zunge.gif), dann schreibe ich es hier sowieso rein (http://files.homepagemodules.de/b199509/a_24.gif)

Dann hat man aber eine Grundlage die man widersprechen kann und sollen die ursprüngliche Beschwerde als Anlage sehen.

Du liest wohl auch immer mal hier im Forum, dass ist ganz Wichtig.
Zitat:"("...nicht substantiiert genug...)",
dann knallen wir aber dann noch mehr rein. V.t sogar die Hinweise wo die anderen Kläger erfolge haben etc..
Vielen Dank, ich melde mich auf jeden Fall. Das Einschreiben an das Bundesverfassungsgericht ist weg und habe um eine Eingangsbestätigung gebeten. Mal sehen wann ich das erste mal etwas von denen höre. Auch habe ich meine Adresse im Vogelsberg angegeben.
Hier in Ffm bezahle ich ja Gebühren, noch (http://www.angelforever.eu/chat/smileys/e030.gif)

Meine böse Schreibweise, die ja nur der GEZ gilt, kann so nicht weitergeführt werden und wird dann auch ordentlicher gemacht werden.
Allerdings arbeite ich gerne mit Beispielen, mal schauen wie man das geschrieben bekommt. Es ist ein Brett, wenn die GEZ ein Schreiben von 8 Seiten bekommt und die mir die absoluten falschen Anträge zusenden. Ich möchte, dass die GEZ erst einmal vor mir/uns kniet.
Die haben sich erst einmal an die Gesetze eines Gewerbetreibenden zu halten, bevor ich zur Zahlung verpflichtet werde und alles geforderte rausrücken müssen.

Das nächste Antwortschreiben, dass ich bekomme und wenn die erwartete Antwort etc. nicht vorhanden ist, dann bekommen die von mir keine weitere Antwort mehr und kommt direkt in den Mülleimer.
Kommt dann irgendwann ein Gerichtsvollzieher, dann zeige ich die GEZ wegen Diebstahl o. ä. an. Naja Gerichtsvollzieher und so, dass kann man ja auch wieder hinausziehen. Ich halte mich ja eben hauptsächlich hier in Ffm auf (http://engeleck.cabanova.de/assets/download/S2.gif)

Auch habe ich mit meiner Frau schon gesprochen, es ist ja alles ihr, ich habe dann nix (http://oldie547.cabanova.de/assets/download/smile359.gif). Meine Nachbarin wird mich anrufen, wenn ein Herr mit Aktentasche vor meinem Haus steht (http://img.homepagemodules.de/clown.gif).

Wir haben zwar auch ein gemeinsames Konto (was ich ja nicht verraten muß :-)), ich noch ein chronisches leeres Postbakkonto (http://img.homepagemodules.de/grin.gif), da wird es wenn wir uns mal sehen, unter Umständen auch sehr schwer eine Pfändung durchzuführen. (http://img.homepagemodules.de/rolling_eyes.gif). Wenn einer auf die Idee kommt und sagt, die pfänden bei deiner Frau, dann ist meine Anwort: Wir sind und waren noch nie verheiratet. D. h. Lohnsteuerklasse 1 und wären durch heirat günstiger in der Steuer gestellt.

Bei uns in Ffm heisst es so, "es wird noch viel Wasser den Main runterfliesen", bis du zu deinem Recht kommst.
Wenn bei der GEZ, dass mit dem Inkasso verwendbar ist, dann haben die sowieo ein ganz anderes Problem, dann ziehe ich mir alle 16 Minister raus und bekommen alle einzeln einen Amtsmißbrauch von mir nachgesagt.

Auch kann mir keiner etwas, ich habe doch nur die Wahrheit geschrieben. Noch so ein Bock, wie bei H. Mollath, werden die nicht schiessen.

Zitat: "Bloß schonmal meine weiteren eventuellen Pläne"
Beim Psycholgen war ich auch schon mal, ob ich ein Attest bekomme. Für eine Behörde bekomme ich dann bei Bedarf eins ausgestellt, dass mir nicht so etwas, wie H. Mollath passiert.

Ich melde mich, wenn ich Anhand der Sendenummer festgestellt habe, dass die Bechwerde beim Gericht abgeben wurde, was morgen sein sollte  >:D

Gruß reini

P. S. Ich musste mir extra einen neuen Drucker kaufen, damit ich die Beschwerde ausdrucken konnte. Mein alter ist zwei jahre alt und habe schon wieder keinen Toner auf die schnelle bekommen. Das wurmt mich auch ein bisschen.
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: Roggi am 18. September 2013, 19:22
Auweia, armer Reini, muss sich verstecken wie ein Schwerverbrecher  >:(
Ich habe meine Wohnung ja umgebaut zu Gemeinschftsunterkunft, ist nun für nachweislich verfolgte Beitragsverweigerer geöffnet ( als Nachweis reicht es, nervös links und rechts zu gucken, ob jemand gefolgt ist, der Feind kann sich nicht verstellen, er wird sofort gierig mit langem Hals in die Unterkunft schauen ). Komm zu mir, Reini, ich verstecke dich unterm Bett oder im durchschußsicheren Schrank, werde falsche Fährten legen und zur Bestechung einen Job beim ZDF bereithalten. Wenn die ihn finden...  :police: dann sende ich ihm Kaffee und Zigarretten in den bitterkalten Knast, damit er sich von diesem ebenfalls erwischtem Politiker freikaufen kann :-*
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: reini am 18. September 2013, 19:48
(http://www.angelforever.eu/chat/smileys/Pclachtrinksmilie2.gif) ... mein Täschi ist schon gepackt.
Keine Angst, ich sage mir einfach, solange die von der GEZ nicht fähig sind meinen angemeldeten 2 Wohnsitz zu finden sind, so wird es der Rest auch nicht sein :-).  Auch fahre ich ja ein Auto, was von den Prozenten her auf die Mutter angemeldet ist. Die Mutter wohnt in der Nähe von meinem Wohnsitz, so dass ich im Notafll mal ganz schnell hinkann. Die Frau ist ja auch über 70 Jahre. Die freut sich, wenn auch mal jemand anders kommt, außer ihre Kinder :-).

Mit meinem Busi habe ich als einmal Probleme, weil ich ja die grüne Plakette nicht habe und in der Stadt fahre. Aber dann komme ich ja vom Ort (VB-Nummer) und stelle mich auf doof.
Es ist zwar nicht unbedingt schön, erleichtert die Sache aber ungemein.

Stimmt, man sollte auch mal den Vorteil sehen. In meinem Bekanntenkreis gibt es auf einmal viele WG´s.
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: unGEZahlt am 23. September 2013, 21:34
Dass Gerichte schnell sein können, wenn sie es denn wollen,
hat ja das OVG Lüneburg bewiesen, als es nach nur eine Woche ein Urteil vom VG Göttingen gekippt hat ( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6820.0.html ) .

Das Bundesverfassungsg. hat sicher nicht vor, diesen Rekord zu brechen.
Aber ich will auch nicht, dass sie bei meiner Anfrage einen Langzeitrekord aufstellen.
Deshalb heute zu bverfg@bundesverfassungsgericht.de gesendet:


Zitat
...
Bundesverfassungsgericht

Schlossbezirk 3

76006 Karlsruhe

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Bundesgerichtshof antwortet auf einfache E-Mail-Anfragen

durch

poststelle@bgh.bund.de

in weniger als 48 Stunden.

 

Am 12/09/2013 sendete ich Ihnen an bverfg@bundesverfassungsgericht.de

 

            eine sehr einfache Anfrage.

 

Hiermit bitte ich Sie um Prüfung, ob sehr einfache Sachverhalte, wie bspw. mein Anliegen vom 12/09/2013 auch zeitnah beantwortet werden können.

 

Hier nochmals meine sehr einfache Anfrage (autoreply to Bitte um Auskunft Donnerstag, 12. September 2013 23:59 durch bverfg@bundesverfassungsgericht.de) :

Zitat

(„Bitte um Auskunft

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich Sie um Auskunft, ob das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde und / oder eine Anzeige im folgenden Fall annimmt.

Wie sie wissen, verletzt der verfassungswidrige 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Grundrechte der dtsch. Bürger.
Er verstößt somit gegen nationale Bestimmungen, die durch das Grundgesetz (GG) als die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland gültig ist.
( Quelle: http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/index.html )

Falls möglich, welche Abteilung vom Bundesverfassungsgericht wäre für eine Klage- und / oder Beschwerdeerhebung gegen dem deutschen Rundfunkbeitrag
( http://www.rundfunkbeitrag.de/ ) zuständig?

Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen“ )

Markus
...
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: reini am 24. September 2013, 08:46
Nach etlichen Tagen ist meine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingegangen.

(http://i.imagebanana.com/img/ykudszui/EmpfangbeimBvG.jpg)

Auch schön, dass die Annahmestelle undeutlich schreibt, bzw. die Post sich auf eine Auslieferungsverzögerung dadurch entschuldigt.


Gruß reini
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: unGEZahlt am 07. Oktober 2013, 15:15
Da das BundverfassG es wohl so will, habe ich den Text nun auch als Vefassungsbeschwerde umgeschrieben und heute per E-Mail ( bverfg@bundesverfassungsgericht.de ) und Fax ( Nr.: 0721/9101382 ) versendet.

Zitat
....
Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3

76006 Karlsruhe




Verfassungsbeschwerde betr. Rundfunkbeitrag


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich um Entgegennahme meiner folgenden Verfassungsbeschwerde:

Wie sie wissen, verletzt der verfassungswidrige 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
die Grundrechte der dtsch. Bürger.
Er verstößt somit gegen nationale Bestimmungen, die durch das Grundgesetz (GG)
als die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland gültig ist.
( Quelle: http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/index.html )

Deshalb reiche ich gegen den Rundfunkbeitrag hiermit beim Bundesverfassungsgericht
meine Beschwerde ein.

Ich bitte um Bestätigung des Eingangs dieses Schreibens.

Vielen Dank im Voraus.   

Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Markus
...

Als Unterstützung für Reini.
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: reini am 08. Oktober 2013, 08:58
Guten Morgen,

ich habe bis jetzt weder etwas von der GEZ noch Bundesverfassungsgericht bekommen. Ist das jetzt Positiv oder Negativ?
Um eine Eingangsbestätigung, hatte ich gebeten und handschriftlich hinzugefügt.


Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: Lefty am 08. Oktober 2013, 09:05
Hallo Reini,
Du musst aufpassen, dass sie Dir keine Missbrauchsgebühren aufbrummen. Das Bundesverfassungsgericht darf man erst anrufen, wenn der Rechtsweg erschöpft ist.  Siehe hier: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-030.html
Lefty
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: unGEZahlt am 08. Oktober 2013, 09:32
Hallo Lefty,

die Quote für diese sogenannten Missbrauchsgebühr liegt bei unter 1 %.

Dieses BundesverfassG darf uns gerne darauf aufmerksam machen, dass wir den Rechtsweg komplett bestreiten müssen.

Wenn sie keine VerfassBeschwerde hätten haben wollen, hätten sie auch schon mal auf meine zwei freundlichen Anfragen geantwortet.

Das meiner Meinung nach befangene Bundesverfassungsgericht wird den Rundfunkbeitrag wahrscheinlich weiter schützen.

Aber warten wir doch erstmal die Antwort ab. Wahrscheinlich wieder:
"...nicht substantihiert genug..., ...gehalten Härtefallantrag zu stellen..., ...Rechtsweg muss erschöpft sein..."

Markus
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: reini am 08. Oktober 2013, 09:36
Hallo Reini,
Du musst aufpassen, dass sie Dir keine Missbrauchsgebühren aufbrummen. Das Bundesverfassungsgericht darf man erst anrufen, wenn der Rechtsweg erschöpft ist.  Siehe hier: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-030.html
Lefty

...danke Lefty,
da soll mir einer damit kommen.

Was für eine andere Möglichkeit habe ich denn überhaupt?
Die Begründung möchte ich lesen, dass ich mich mit einem Hilfeschrei, an das Gericht wende. Nicht nur durch diesen Vertrag werde ich gezielt in die Armut schickt.
Dieser Vertrag verstösst gegen die Verfassung und gehört beim Bundesverfassungsgericht hin.

Die Volksvertreter mißbrauchen doch Nonstop ihre Befugnisse und brechen Verträge zum Vorteil des finanziell ausgerichteten Sytemes.

http://www.stop-esm.org/

Gruß reini

 
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: reini am 08. Oktober 2013, 09:47
Hallo Lefty,


Wenn sie keine VerfassBeschwerde hätten haben wollen, hätten sie auch schon mal auf meine zwei freundlichen Anfragen geantwortet.

ich frage mich sowieso, wann ich da mal nachhaken soll

Das meiner Meinung nach befangene Bundesverfassungsgericht wird den Rundfunkbeitrag wahrscheinlich weiter schützen.

es geht auch langsam um Menschenrechte, z. B. ich lasse mich nicht gleich als Schuldner betiteln


Aber warten wir doch erstmal die Antwort ab. Wahrscheinlich wieder:
"...nicht substantihiert genug..., ...gehalten Härtefallantrag zu stellen..., ...Rechtsweg muss erschöpft sein..."

Beschwerde ist für mich der einfachste und kostengünstigste Rechtsweg.


Markus
bis dann reini
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: unGEZahlt am 08. Oktober 2013, 13:40
Hallo reini,

die EU-Kommission hatte sich dazu auch geäußert ( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6665.msg50884.html#msg50884 )

Zitat von: EU-Kommission 2013
Zitat
...Trotzdem, laden wir Sie zudem ein, entweder zuvor oder gleichzeitig mit Ihrer Beschwerde an die Kommission, sich an die nationalen Behörden oder Gerichte zu wenden. Durch die Verwendung der Mittel, die Sie zur Rechtsdurchsetzung auf nationaler Ebene zur Verfügung haben, sollten Sie in der Lage sein, Ihre Rechte direkter und persönlicher geltend zu machen, als durch ein erfolgreiches Vertragsverletzungsverfahren durch die Kommission, das einige Zeit dauern kann. In der Tat, ersetzt ein Vertragsverletzungsverfahren auf EU-Ebene nicht den nationalen Rechtsweg...

Demnach verstehe ich das so, dass das BundverfassG uns gar kein größeres Geschenk als eine "Missbrauchsgebühr" machen könnte,

weil wir dann z. Bsp. eventuell auch einem Befangenheitsantrag gegen das BundverfassG
bei der EU-Kommission stellen können.

(Ich will natürlich auch Geld sparen und lieber die ca. 75 € für die Kleinrichterlichen der 1. Klage behalten.
Selbst wenn sie der Klage wirklich stattgeben, wird der öffentl.-korrupte-Rundfunk sowieso jedesmal über alle Instanzen wieder zum BundverfassG ziehen.
Ich will, wie Du, es mit einer kostenlosen Abkürzung versuchen  >:D )

Markus

Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: unGEZahlt am 14. Oktober 2013, 17:46
Vom Bundesverfassungsgericht kam nun Antwort auf meine Beschwerde ( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3391.msg51973.html#msg51973 ).
Von einer AR-Referentin die davon absieht, eine richterliche Entscheidung herbeizuführen.

Da ich an einer Fortsetzung meines Verfassungsbeschwerdeverfahrens Interesse habe, bin
ich gewillt, meinen Text umzuformulieren, damit diese Referentin eine Weiterreichung
zur richterlichen Entscheidung zustimmen muss.

Jede Hilfe nehme ich natürlich dankbar an.

Markus

zweiseitiger Brief als Anhang:
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: reini am 14. Oktober 2013, 19:47
Bravo unGEZahlt,
du hast wenigstens schon mal eine Antwort bekommen.

Auch Wissen wir jetzt, auch da geht eine Beschwerde ;D. Ich bin ein Gegner von Klagen. Bekommst du etwas wegen Steuer geschrieben/Enteignung etc.?

Gruß reini


Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: unGEZahlt am 15. Oktober 2013, 23:43
Auch Wissen wir jetzt, auch da geht eine Beschwerde ;D. Ich bin ein Gegner von Klagen. Bekommst du etwas wegen Steuer geschrieben/Enteignung etc.?

Gruß reini

Hallo reini,

habe Dir zu den Themen Steuer und Enteignung zwei PMs gesendet.

Das sind auch zwei gute Stichworte. Aber der Kampf ist ja wahrscheinlich noch lang...

Das zweite Schreiben habe ich heute erstmal mit dem Gewissen begründet.

Heute gesendet per Fax (Nr.: 0721/9101382) und E-Mail ( bverfg@bundesverfassungsgericht.de )
Zitat
...
Verfassungsbeschwerde AR xxxx/13 - Nachtrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 10/10/2013  auf meine Verfassungsbeschwerde AR xxxx/13.
Ihrem Hinweis, dass Sie einer Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung nur bei ausreichender Begründung zustimmen können, möchte ich wie folgt nachkommen:

Eine Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags ergibt sich schon daraus, dass Wohnungsmieter,
die auf Rundfunkkonsum verzichten, trotzdem den öffentl.-rechtl.-Rundf. zwangsweise mitfinanzieren müssen.

Als Nichtkonsument des Rundfunks verstößt der Rundfunkbeitrag gegen meine
Gewissensfreiheit (nach GG, I., Art. 4, Abs. 1).

Da ich mein Gewissen schützen will, verweigere ich als Wohnungsmieter die gesetzlich erzwungene Rundfunkbeitragszahlung, um keine strafbaren Handlungen zu unterstützen.

Außer den bekannten, bereits stattgefundenen Korruptionsvorfällen beim öffentl.-rechtl.-Rundf. (u. a. Herr Udo Foht, Frau Doris Heinze und Sender Kinderkanal) findet derzeit ein Weiterer beim Mitteldeutsch. Rundf. durch die „Sachsen-Anhalt-Heute“-Leitung und deren Sendungsplanungsredaktion im Landesfunkhaus Magdeb. statt.

Durch den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag bin ich nun gesetzlich zur finanziellen Beihilfe von Korruption gezwungen.
Aus diesem Grund musste ich vorsorglich eine entsprechende Selbstanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Sachs.-Anh. in Naumburg stellen und habe einen Beschuldigtenstatus Beihilfe zur Korruption. Die Ermittlungen des zuständigen Fachkommisseriats laufen.

Da ich mich von einem verfassungswidrigen Gesetz (15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag) nicht kriminalisieren lasse und mein gutes Gewissen behalten will,
bitte ich um Ihre Kenntnisnahme, dass ich den Rundfunkbeitrag nicht bezahlen werde.

Hiermit bitte ich um Eingangsbestätigung des Schreibens und um Prüfung, ob meine vorliegende Verfassungsbeschwerde AR xxxx/13 zum Gericht weitergegeben werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Markus ....
/quote]
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: reini am 16. Oktober 2013, 09:34
Moin unGEZahlt,
danke für die zwei PN.

Wenn ich die ganzen Gegenarkumente gegen die Gebühr lese, so habe ich langsam das Problem, die Befürworter zu verstehen. Hier wurde eindeutig Amtsmißbrauch betrieben.

In den nächsten Tagen fahre ich bei mir in den Ort und schaue einmal ob ich Post bekommen habe.

Das ist normaler Weise eine Sache für den Verfassungsschutz, der ja dafür da ist, unsere Verfassung zu schützen.

Gruß reini
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: unGEZahlt am 19. Oktober 2013, 20:07
Nun kam vom BVerfG doch noch Antwort auf meine frühere, nun aber unaktuelle, allgemeine Anfrage
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3391.msg51453.html#msg51453 ).
Allerdings wieder nur von einer AR-Referentin.
Nur der Vollständigkeit halber mal das zweiseitige Schreiben im Angang.


Auf eine Antwort auf meinen letzten Nachtrag zur Verfassungsbeschwerde (15/10/2013) warte ich auch noch.
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3391.msg52427.html#msg52427 )


Edit: Da sie in meinem Fall nie müde werden, auf die Einhaltung des "Merkblatt über die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht" hinzuweisen, hier die Adresse dazu auf ihrer Seite: http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb_merkblatt.html
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: reini am 20. Oktober 2013, 09:16
Guten Morgen,
meine Absage habe ich auch:-)

Geschrieben am 02.10.13, Poststempel 09.10.13, erhalten zwischen dem 14 bis 17 Oktober.


Nichts desto Trotz, mache ich mir jetzt noch einmal die Arbeit und gehe den
"2. Erschöpfung des Rechtswegs" an.

Für mich ist der Rechtsweg erschöpft, wenn z. B. selbst der Bundesverfassungsschutz nicht eingreift und es zulässt, dass ich ohne unterschrieben Vetrag Schuldner bin.

Für mich ist der Rechtsweg erschöpft, wenn man einem Unternehmen die Hoheit eines Gläubigers gibt, das jedoch nicht gewillt oder Fähig sind, eine Kommunikation zu führen, bzw. bewusst wie bei mir, falsche Anträge schicken..

Die bekommen inerhalb vier Wochen ihr Schreiben, eine Kopie geht dieses mal auch an den Verfassungsschutz.

Menschenrechte und Deutschland, dass ist inzwischen eine eigene Geschichte.

Ich habe nirgends gelesen, wo ich ohne Grund zum Schuldner werde.

Gruß Reinhold.

@unGEZahlt, diese Woche ab Mittwoch, melde ich mich bei dir. Habe leider eben wenig Zeit.

Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: reini am 20. Oktober 2013, 09:24
Auch habe ich keinen Vetrag abgeschlossen, wei man aus dem BGB sehen kann.

§ 311 Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse
(1) Zur Begründung eines Schuldverhältnisses durch Rechtsgeschäft sowie zur Änderung des Inhalts eines Schuldverhältnisses ist ein Vertrag zwischen den Beteiligten erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt.
(2) Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 entsteht auch durch

1.
    die Aufnahme von Vertragsverhandlungen,
2.
    die Anbahnung eines Vertrags, bei welcher der eine Teil im Hinblick auf eine etwaige rechtsgeschäftliche Beziehung dem anderen Teil die Möglichkeit zur Einwirkung auf seine Rechte, Rechtsgüter und Interessen gewährt oder ihm diese anvertraut, oder
3.
    ähnliche geschäftliche Kontakte.

(3) Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 kann auch zu Personen entstehen, die nicht selbst Vertragspartei werden sollen. Ein solches Schuldverhältnis entsteht insbesondere, wenn der Dritte in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch nimmt und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst.


§ 362 Erlöschen durch Leistung
(1) Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird.
(2) Wird an einen Dritten zum Zwecke der Erfüllung geleistet, so finden die Vorschriften des § 185 Anwendung.




Gruß Reinhold.

Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: unGEZahlt am 20. Oktober 2013, 14:05
Die bekommen inerhalb vier Wochen ihr Schreiben, eine Kopie geht dieses mal auch an den Verfassungsschutz.

Die Kopie können wir uns wahrscheinlich sparen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist erst vor kurzem vom BVerfG gerügt worden und das Bundesinnenministerium muss nun sogar die Auswirkungen überprüfen
( http://www.haufe.de/recht/datenschutz/bverfg-urteil-verfassungsschutz-darf-ramelow-nicht-ueberwachen_224_202118.html )

Ein sogenannter Verfassungsschutz, der eine jahrelang stattfindende 10(!)-fache Mordserie an Händlern mit Migrationshintergrund einfach zulässt, ist für mich in jeglicher Hinsicht nur inkompetent.


Da wäre eher die wahrscheinlich recht kompetene EU-Kommission ein Ansprechpartner.




Hat das BVerfG bei Dir auch geantwortet, bei weiterer Post die Verfassungsbeschwerde weiterzuführen?
Dann ist die Argumentation mit dem rechtlichen Vertragsabschluss vielleicht einen Versuch wert?
Die wollen Paragraphen? Die können sie gerne haben.

Markus
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: reini am 20. Oktober 2013, 15:00
.... ich habe genau das gleiche wie du bekommen :-)

Es sollte ja begründet werden warum das  BVerfG, die letzte Instanz für uns/mich ist. Das wollen die ja begründet haben. Das wird damit begründet, dass selbst der Verfassungsschutz die Verfassung nicht schützt und gehe da mal ein § suchen.

Das wird jetzt ein bisschen liebevoll und einschleiment mit ordentlichen Abstand geschrieben. D. h. also nicht mehr so bösartig und Personen bezogen geschrieben :-)
Jedoch handelt es sich ja um unsere persönliche Grundrechte und nur durch eine persönliche Begründung können die bestehenden "Bedenken gegen die Zulässigkeit einer solchen Verfassungsbeschwerde" ausgeräumt werden.

Stelle dir jetzt mal vor, du fragst die nach den Bedenken?
Da frage ich mich doch, hat der Leser auf`m Gericht nicht verstanden, dass er selbst durch den Vertrag Schuldner ist?
(Also das persönliche muß weg :-))

Du hast 100% Recht
bin Wohnungsmieter bekam 2013 dafür Lebenslänglich

Das soll uns vlt. doch mal ein Gericht erklären, wie das zu vereinbaren ist.

§ 362 Erlöschen durch Leistung
(1) Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird.

D. h. Dein Schuldverhältnis erlischt nur dann, wenn du deine geschuldete Leistung nachkommst
und auf die Strasse ziehst.


http://www.youtube.com/watch?v=kz1FnBoRwkk
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: unGEZahlt am 28. Oktober 2013, 23:42
Heute kam die Antwort vom BVerfG auf meinen Nachtrag zur Verfassungsbeschwerde vom 15/10/2013.

Die Hürde mit den AR-Referenten habe ich jetzt hinter mir >:D

Diesmal nun ein Schreiben von einer Amtsinspektorin.
Dass meine beiden Beschwerden in das BvR-Verfahrensregister eingetragen und der Richterkammer vorgelegt wurden.

Das Schreiben im Anhang

Markus
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: reini am 29. Oktober 2013, 07:15
Super unGEZahlt,
ich gratuliere dir zu dem großen Erfolg.

Entschuldige bitte, dass ich noch nicht angerufen habe oder sonst gemeldet habe. Ich schreibe dir gleich eine PN, mit einer anderen Beschwerde, wo ich eben mit einer anderen Behörde kämpfe.

Ich hasse es langsam, dass dir immer wieder fremde Menschen, Lebenszeit und Geld klauen.

bis dann
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: Rochus am 29. Oktober 2013, 14:10
Hallo Lefty,

die Quote für diese sogenannten Missbrauchsgebühr liegt bei unter 1 %.

...

Bezogen worauf?

Auf die Gesamtzahl der Beschwerden, bei denen der Rechtsweg ausgeschöpft wurde und danach erst Verfassungsbeschwerde eingelegt worden ist oder bezogen auf die Zahl der Beschwerden, bei denen das Bundesverfassungsgericht direkt angerufen wurde ohne den vorherigen Rechtsweg zu beschreiten?
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: unGEZahlt am 29. Oktober 2013, 14:28
Die Quote für diese sogenannten Missbrauchsgebühr liegt bei unter 1 %.
Ich bin sicher, das ist bezogen auf die Zahl der Beschwerden, bei denen das Bundesverfassungsgericht direkt angerufen wurde ohne den vorherigen Rechtsweg zu beschreiten.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/gb2011/A-VIII-2.html

Bei der Ausschöpfung des Rechtsweges kann doch dann kein "Missbrauch" mehr postuliert werden (?)

Markus
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: unGEZahlt am 08. November 2013, 19:49
Heute kam postalisch Antwort auf meine Verfassungsbeschwerde - 1 BvR 2899/13 -

Die unanfechtbare Entscheidung der Nichtannahme zur Entscheidung.

( ? ? ? )

Egal.
Es ging mir ja von Anfang an nur darum, vom Bundesverfassungsgericht eine Antwort zu bekommen, mit der ich mich
an die EU-Kommission und an den EuGH wenden kann.
Entsprechend überlege ich gerade, ob ich damit nun für meinen Fall die Erschöpfung des nationalen Rechtsweges und die Befangenheit des deutsch. BVerfG gegenüber dem Rundfunkbeitrag
für eine Überprüfung beim Europäischen Gerichtshof geltend machen kann.

Die "Entscheidung" von - 1 BvR 2899/13 - im Anhang.

Markus
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: Roggi am 08. November 2013, 22:30
Das ist bitter wie diese Gerichte einfach alles abschmettern, was den Deutschen zwar Gerechtigkeit zuteil werden ließe, aber den Untergang dieses öffentlich-korrupten-Schwindelfunks bedeuten würde. Da wird ja noch nicht mal eine Chance auf Gerechtigkeit eingeräumt. War denn die Verfassungsbeschwerde richtig formuliert? Viele Klagen laufen ja leider ins Leere, weil das Falsche oder die Falschen angeklagt werden. Kommt da noch eine genaue Begründung? Ich werde nur meine persönlichen Grundrechte einklagen, klappt vielleicht besser.
Tut mir wirklich leid für dich. Vielen Dank für deinen Einsatz.
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: Viktor7 am 08. November 2013, 23:12
Roggi,

wahr ist, dass über die hunderten laufenden Klagen zum Zwangsbeitrag nicht berichtet wird.
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: Roggi am 08. November 2013, 23:50
Zitat
wahr ist, dass über die hunderten laufenden Klagen zum Zwangsbeitrag nicht berichtet wird

Welche hunderte Klagen? Haben schon so viele geklagt? Ich dachte, Klagen ist noch nicht möglich, weil von denen alles verschleppt, verhindert und verzögert wird.
Ich dachte wirlich, es sind nur sehr Wenige bis jetzt. Wo kann man denn erfahren, welche Klagen laufen, wieviele, wogegen genau geklagt wird?
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: Viktor7 am 09. November 2013, 11:03
Zitat
wahr ist, dass über die hunderten laufenden Klagen zum Zwangsbeitrag nicht berichtet wird

Welche hunderte Klagen? Haben schon so viele geklagt? Ich dachte, Klagen ist noch nicht möglich, weil von denen alles verschleppt, verhindert und verzögert wird.
Ich dachte wirlich, es sind nur sehr Wenige bis jetzt. Wo kann man denn erfahren, welche Klagen laufen, wieviele, wogegen genau geklagt wird?


Bei der Abgabe meiner Klage bei dem Verwaltungsgericht, hatte ich nach den Rundfunkklagen von anderen Bürgern gefragt . Vor mir waren bereit mehrere Klagen an nur diesem Verwaltungsgericht eingereicht worden. Vor x Monaten hatten wir diese Umfrage http://www.online-boykott.de/de/aktionen-arbeitsgruppen-interessengemeinschaften/umfragen/83-wie-boykottieren-sie-den-rundfunkbeitrag
gestartet. Damals hatten sich bereits über 820 Klagende/Klagewillige gemeldet.
Wir sind bereits einige Monate weiter. Wenn wir die Zahlen hochrechnen und noch annehmen, dass viele klagen, ohne mit unserer Bewegung in Kontakt zu treten, dürfte die Zahl der Klagen in hunderte gehen.
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: abgezockter1984 am 09. November 2013, 11:46
Ich würde auch sooooo gerne klagen. Leider wird mir der Beitragsbescheid verweigert. Telefonterror beim ÖR wird mit Nummernsperre quittiert.
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: reini am 12. November 2013, 07:29
Guten Morgen,
ich bin ja echt erschüttert, wie einfach es sich die Richter gemacht haben.
Ohne Begründung eine unanfechtbahre Entscheidung zu treffen.
Gibt es da nicht auch einen Widerspruch?

Markus, die Vorlage von dir, werde ich dann wohl doch anders erweitern müssen. Wenn wir uns auch einig waren, dass kürzer vlt. besser ist, so einfach machen es wir denen aber nicht.

Ich bin ja kein Hartz4, jetzt habe ich ja wieder finanzielle Einbußen und habe ja schon im Sommer mein Internet gekündigt, da ich es nicht mehr finanzieren kann.
Meine Zusatzkrankenversicherung muß ich dann auch kündigen.
Kann es sein, dass ich Versicherungen für meine gesundheitliche Unversehrheit/Schutz kündigen muß, damit ich irgendeine Fernsehgebühr bezahlen kann?
Gesundheit ist Wichtiger.

Von vielen Menschen wird verlangt, dass sie die Woche von ihrer Familie getrennt sind, sich eine Zweitwohnung für den weit entfernten Arbeitspaltz nehmen müssen, da auch wieder Fernsehgebühren bezahlen müssen.
Ich hatte bis jetzt noch keinen Arbeitgeber, der sich an dann solche Unkosten beteiligt hat.

Gruß Reinhold

P. S. Ich habe ja meine Autos umgestellt und musste bei Vertragsabschluß feststellen,
dass ich nur einen Versicherungsvertrag bekomme, wenn ich unterschreibe, dass die Versicherung meine Daten zu Werbezwecken verkaufen/verwenden darf und ich ausdrücklich zustimmen muß. Ansonsten bekommst man kein Auto mehr versichert.

Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: unGEZahlt am 12. November 2013, 10:44
Guten Morgen,
ich bin ja echt erschüttert, wie einfach es sich die Richter gemacht haben.
Ohne Begründung eine unanfechtbahre Entscheidung zu treffen.
Gibt es da nicht auch einen Widerspruch?
...

Kann es sein, dass ich Versicherungen für meine gesundheitliche Unversehrheit/Schutz kündigen muß, damit ich irgendeine Fernsehgebühr bezahlen kann?
Gesundheit ist Wichtiger.

Hallo Reinhold,

das BVerfG wird wohl keine Begründung mehr für diese "Entscheidung" liefern.
Deshalb versuche ich jetzt einen Beschwerdetext für die EU-Kommission zu basteln.
( Weiter bei Thema EU-Kommission:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6665.msg53606.html#msg53606 )


Ja, dass Du Deine Gesundheit wegen des Zwangsbeitrages in Gefahr bringen sollst,
empfinde ich auch als einen Widerspruchsgrund.
So ein Urteil: "Ja, der Rundfunkbeitrag ist wichtiger als Ihre Krankenversicherung!" würde
ich gerne sehen. Schlimmer ginge es ja kaum noch!
Wenn Du wieder Zeit und Lust hast, vielleicht kannst Du vielleicht dazu etwas entwerfen.
Du bist ja nun direkt davon betroffen (Gesundheit oder Rundfunkbeitrag).

Bis dann,
Markus
Titel: Re: Alle zusammen
Beitrag von: ecki47 am 13. November 2013, 22:15
Wir brauchen keine kleine Demo sondern ne Revolution um die GEZ Funktionäre vom Thron zu stossen.