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Autor Thema: Alle zusammen  (Gelesen 40744 mal)

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Re: Alle zusammen
#15: 09. September 2013, 08:28
Zitat
Wenn z. Bsp. so etwas möglich wäre, wie

Anzeige wegen Amtsmissbrauch
gegen die 16 Landesministerpräsidenten
wegen Unterzeichnung eines verfassungswidrigen Vertrages (?)

Ohne wen und aber = Scheiterhaufen, oder Massengrab  >:D


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Re: Alle zusammen
#16: 09. September 2013, 23:47
Hallo "Alle Zusammen"
tut mir leid, daß ich mich so spät melde, ich hatte heute wieder Chorprobe. Danke für die Antworten :)

Eine Sammelanzeige wäre nicht schlecht. Bei einer Klage ist man meistens vom Standpunkt aus in der "2.Reihe" u. wie
heißt es so schön : ANGRIFF IST DIE BESTE VERTEIDIGUNG

Das Problem ist wie kriegen wir das in  "Sack u. Tüten" >:D Das dieser neue Rundfunkdingsbums der größte Murks ist
den sich unsere Politiker geleistet haben, wissen wir alle.
Meine Idee wäre, das ganze Forum mit allen mitgliedern erstattet Anzeige, es wären mit  Sicherheit hier alle Bundesländer
vertreten  ;D Leider bin ich nicht so wortgewandt um so was aufzusetzen, aber wenn jemand sowas fundiert kann kämen wir bestimmt weiter. Was meint Ihr dazu? Liebe Grüße Issleb


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Re: Alle zusammen
#17: 10. September 2013, 10:23
..... ja issleb, dass wird ein Problem sein, ein ordentliches Schreiben aufzusetzen.

Das sehe ich aber am Ende, als das kleinere Problem, ist eine Wortwahl der ersönlichen Begründung getroffen, so würde ich einmal zu einem Anwalt gehen, ein Beratungsgespräch machen und auf eigene Kosten ins Amtsdeutsch übersetzen lassen.
So viel kann so etwas nicht Kosten.

Bei einer Anzeige kann ich nur einen Straftatbestand anzeigen. In meinem Fall wäre das dann erst einmal Betrug, Nötigung. Ich weis nicht inwieweit man das Wort Sozial einbringen kann
Steuer, Enteignung u. ä., wären für eine Anzeige nicht passend (aus meiner Sicht).

Ich fange öfters gerne anders rum an, dann immer mit einer Frage.

Ist es Sozial/Sozialverträglich?
Wenn ein schwerstbehinderter Mensch, der durch seine Behinderung nicht am sozialen Leben teilnimmt/teilnehmen kann und auf das soziale System angewiesen ist,
Minister einen Vertrag unterschreiben, die dann den Staat seiner sozialen Pflichten sowie soziale Ausgaben, für eine bestimmte Schwerstbehindertengruppe ab dem 01.01.2013 einfach entbindet?
Nur weil Taube und Blinde laufen können, sollen sie zahlen?

Wir leben in einem Sozialstaat und bezahlen Sozialabgaben.
Damit kann man vlt. auch personell anzeigen, Bsp. Amtsmißbrauch.

Wie schreibt man das jetzt um, dass es Bsp. als Diskrminierung anzeigbar ist?
Jetzt sagte ich mir wieder, hättest du einen guten Anwalt, mit dem würdest du bei einem Gespräch die Diskrminierungsgeschichte ausbauen, der kennt die Wortwahl.

Eine Sammelanzeige bekommen wir nur so zusammen, wenn jeder für seine persönliche Begründung, einen Straftatbestand findet.
So einen Absatz können wir dann ein nach dem anderen gemeinsam umstellen?

Mir geht es hier nicht um das Geld, mir geht es um das Prinzip.
Nehme ich das Beispiel einmal, wo die Universitäten auf einmal für die Fernseher, die nachweislich nur zur Schulung durch abspielen von Lernbändern, Gebühren bezahlen mußten.
Da frage ich mich auch, wieso hat man da dem Gericht nicht erklären können, dass das studierente Menschen?
Mit dem Hinweis, "wir Wissen, wenn wir die elektronischen Geräte, die nur für Lehrzwecke über Bandabspielungen genutzt werden, zum Empfang nutzen, dann auch anmelden müssen und auch Selbstverständlich anmelden".
Da war das schon, nur weil man die Möglichkeit hatte,
wurde ihnen durch verpflichtetes bezahlen, unterstellt, dieses auch zu tun.
Klingt blöd beschrieben.
Ich bekomme das so nicht beschrieben, ich suche gerne den persönlichen Kontakt. Meine Worte sind dann u. a.,
"... wollen sie mir etwas unterstellen? Geben sie mir das bitte schriftlich.
Ich lebe nach den 10 Geboten. Davon ist eins, du sollst nicht lügen.  >:D"

In meinem Schreiben an die GEZ, habe ich auch um einen persönlichen Kontakt gebeten.
Dann habe ich eine Person zum anzeigen, der/die mich betrügt, diskriminiert, ....
Dann beschwere ich mich vlt. bei Gericht, dass der Vertrag gegen giv. Gesetze verstößt. Beispiel Diskriminierung, Zwangsbesitzabgabe oder Steuer, nicht Transparent genug aufgesetzt ist, gegen Persönlichkeitsrechte, ....

Zum Glück sind unsere Gesetze oftmals mit einfach verständlichen Worten aufgesetzt.

Ich nehme theoretisch auch am öffentlichen leben nicht Teil. Bin z. B. durch einen Hörsturz auf dem linken Ohr taub, habe da ein ewiges Rauschen. Dadurch habe ich auch einen Schwerbehindertenausweis  |-.
Kein Amt fragt nach der Behinderung, sondern nach dem Grad der Behinderung, in Prozenten.

Was auch immer ein guter Trick ist, ich lese mir die Ablehnungsschreiben durch. Vlt. findet man einen Punkt, den man drehen kann (Bsp. Krankenkasse :-)), also gleich anders in der Anzeige begründet.
Irgendwo hatte ich gelesen, ein Gericht hätte die Zwangsabgabe, nicht als Steuer gesehen.
Also irgend etwas isses und muß einen Namen haben, den ich bin ja mein Geld los.
Dann soll mir das Gericht sagen, was es ist, dass mich mein Geld kostet?
Ich kann doch ned jede Klage abweisen und sagen, dass ist es nicht.
Wir zusammen haben doch genug einzelne Gründe.

Gruß reini

P. S. Vlt. sehe ich das auch viel zu extrem, ich stehe aber im realen leben, ich zahle nicht, für ein nichts. Die bekommen zur Not ein Attest von mir, mit ihren gewünschten Worten, damit ich nicht in meinem Haus auf dem Land bezahle.
Mich hat einmal ein Anwalt beschissen (Entschuldigung für die Worte). Den habe ich vor der Anwaltskammer gezehrt. Nach dem dritten langen Schreiben hatte ich ihn geknackt, dann hat er mir den ersten Teil meines vorausgezahlten Geldes wieder angeboten.
Da habe ich öfters ein Beispiel gebracht gehabt.
" Ich habe bei einem Kellner, dreimal eine Tasse Tee bestellt.
Der Kellner, hat mir dreimal eine Tasse Kaffe gebracht.
Jedesmal habe ich widersprochen und nach dem dritten mal mein voraus gezahltes Geld, für die Tasse Tee zurückverlangt."
Ich hatte einem Anwalt ein bestimmten Auftrag gegeben, für eine Behördennachfrage zu beantworten, alles andere hatte ich ausgefüllt/beantwortet.
Das teilte ich der Behörde mit, dass ich die eine Frage der schreibmäßig gesehen selber nicht antworten kann und speziell nur für diesen Teil einen Anwalt beauftragt habe.
Das Gericht hatte das sofort erkannt :-)
Nur der Anwalt hatte das nicht kapiert, dass war so ein junger Prof. Dr. Dr. Anwalt.
Ich habe bei dem eine quatratische Kiste bestellt und einen recheckigen Karrton erhalten, dafür zahle ich nicht. Das hatte dann der Herr Anwalt auch verstanden, dass sein geänderter Vertrag nicht gültig.


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Re: Alle zusammen
#18: 10. September 2013, 14:38
Zitat
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Ohne wen und aber = Scheiterhaufen, oder Massengrab  >:D


Besser noch, wir sollten das vlt. ganz anders anpacken
 
Wir sollten vlt. mal einen Abmahnanwalt einschalten, der sich den Vertrag genauer ansieht Bsp. Diskrminierung moniert :-), für ungültig erklärt und dann die GEZ mit einer ordentlichen Summe abmahnt.
Die haben dann ja noch die Option, wenn du als Abgemahnter die selbe Geschichte nochmal durchziehst, dass du dann eine größere Summe bezahlen darfst.
Während die dann da oben noch überlegen wie sie aus der Sache rauskommen,
rufst du bei der Hotline an und fragst nach dem Vertrag. Den können sie dir ja per Mail schicken.
Wenn du dan deine Mail hast, dann drückste auf weiterleiten und schreibst nur, die machen das immer noch :-)

So ein Brett bräuchten die normal. Als erstes mal über die Homepage geschickt, ob da alles so seine Richtigkeit hat.  ;D


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Re: Alle zusammen
#19: 10. September 2013, 16:31
Ich würde die Anzeige/Beschwerde freiwillig einreichen, zur Not beim BGH.

reini,

Deinen Vorschlag mit dem BGH habe ich mir schonmal angenommen.
Über die Seite
https://www.bundesgerichtshof.de/SiteGlobals/Forms/Kontakt/bgh_Kontakt_Allgemein_Integrator.html;jsessionid=AFBD15C78BA87D8CABC4469A7D07F0AC.2_cid354?nn=590536

Mein Text (Zitat):

"...
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich Sie um Prüfung, ob eine Beschwerde und / oder Anzeige im folgenden Fall beim BGH möglich ist:

Der verfassungswidrige 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verletzt die Grundrechte der dtsch. Bürger.
Er verstößt somit gegen nationale Bestimmungen, die durch das Grundgesetz (GG) als die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland gültig ist.
( Quelle: http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/index.html )

Falls möglich, welche Abteilung vom BGH wäre für eine Klage- und / oder Beschwerdeerhebung gegen dem deutschen Rundfunkbeitrag
( http://www.rundfunkbeitrag.de/ ) zuständig?

Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Markus..."

------


Edit (ist angekommen), ZITAT:

"Vielen Dank für Ihre Nachricht.


Ihre Nachricht wurde erfolgreich versendet.

Wir werden uns zeitnah um Ihr Anliegen kümmern und uns gegebenenfalls bei Ihnen melden."




Wenn von Ihnen eine Antwort kommt, leite ich es hierher weiter.

Markus


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Re: Alle zusammen
#20: 10. September 2013, 21:07
Hallo
danke für Eure Kommentare :) So wie ich die Sache jetzt betrachte müssen wir diesen "Faden noch sehr weit spinnen"
u. ich muß mir wirklich nochmal einen Termin bei meinem Anwalt holen.
Die nächste Frage ist wo gibt man diese Anzeige ab ::) bei der Polizei oder beim Staatsanwalt ich weiß es nicht, aber
vorher muß ja so eine Anzeige erst mal aufgestzt werden.
Tatsache ist, daß die Länder mit diesem Vertrag die Gesetze des Bundes ausgehebelt haben u. dazu sind sie nicht befugt,
speziell bei den Sozialgesetzen.
reini, ich habe von kleinauf eine Innenohrschwerhörigkeit u. dadurch ein sehr schlechtes Sprachverständnis d.h. das
Theater, Kirche u. Kino für mich nicht möglich sind. Wobei Musik d.h. auch Chorgesang wieder möglich sind.
Nun noch eine Frage soll nun jeder für sich eine Anzeige loslassen od. alle gemeinsam :police:
Seid alle gegrüßt von Issleb


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Re: Alle zusammen
#21: 11. September 2013, 11:10
..ich bin ja als am grübeln,

Gibt es eine Statistik über die Anzahl der GEZ-Gegner?

issleb, "...ein sehr schlechtes Sprachverständnis d.h. das Theater, Kirche u. Kino für mich nicht möglich sind "

genau, ich konnte mir vor meinm Hörsturz nicht vorstellen, dass sobald sich mehr wie zwei drei Leute unterhalten, man selber nur noch ein brummeln versteht und am Gespräch nicht teilnehmen kann. Das du nicht orten kannst, voher kommen die Geräusche, .....


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Re: Alle zusammen
#22: 12. September 2013, 12:47
Auf meine allgemeine E-Mail-Anfrage bzgl. des Zwangsbeitrages ( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3391.msg50674.html#msg50674 )
kam heute die Antwort (per E-Mail) vom BGH.

Zitat:
"Der Präsident des Bundesgerichtshofs - 76125 Karlsruhe...

Karlsruhe, 11. September 2013…

Sehr geehrter Herr Markus,

der Bundesgerichtshof ist, wie jedes Gericht der Bundesrepublik, an die Vorschriften über die gesetzlichen Zuständigkeiten gebunden. Er darf nur in den Fällen tätig werden, die das Gesetz ausdrücklich seiner Zuständigkeit unterstellt hat. Hierzu gehört die von Ihnen vorgetragene Angelegenheit nicht.

Ich bitte deshalb um Ihr Verständnis, dass ich auf Ihre Eingabe nichts zu veranlassen vermag.

Für den Fall, dass Sie sich mit Ihrer Eingabe an das Bundesverfassungsgericht wenden wollten, teile ich Ihnen die Anschrift des Bundesverfassungsgerichts mit: Schlossbezirk 3, 76006 Karlsruhe (www.bundesverfassungsgericht.de).

Mit freundlichen Grüßen..."


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Re: Alle zusammen
#23: 12. September 2013, 20:34
Hi , an "Alle zusammen"
so richtig scheint Euch das Thema "Anzeige" nicht zu überzeugen, was ich im Prinzip auch verstehen kann, aber ich stelle
fest, daß unsere Gemeinde der Nichtzahler immer größer wird u. ich hoffe das noch viele folgen. Erst wenn es bei denen
anfängt richtig weh zu tun, werden die einlenken. Auf jeden Fall werde ich mich bei meinem Anwalt nochmal schlau machen.
Liebe Grüße Issleb


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Re: Alle zusammen
#24: 13. September 2013, 00:04
Vom BGH wurde ja freundlicherweise erwähnt,
dass ich die Anfrage auch weiterleiten könnte.

Für den Fall, dass Sie sich mit Ihrer Eingabe an das Bundesverfassungsgericht wenden wollten, teile ich Ihnen die Anschrift des Bundesverfassungsgerichts mit: Schlossbezirk 3, 76006 Karlsruhe (www.bundesverfassungsgericht.de).

Heute zu bverfg@bundesverfassungsgericht.de gesendet:
Zitat:

"...Bitte um Auskunft

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich Sie um Auskunft, ob das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde und / oder eine Anzeige im folgenden Fall annimmt.

Wie sie wissen, verletzt der verfassungswidrige 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Grundrechte der dtsch. Bürger.
Er verstößt somit gegen nationale Bestimmungen, die durch das Grundgesetz (GG) als die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland gültig ist.
( Quelle: http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/index.html )

Falls möglich, welche Abteilung vom Bundesverfassungsgericht wäre für eine Klage- und / oder Beschwerdeerhebung gegen dem deutschen Rundfunkbeitrag
( http://www.rundfunkbeitrag.de/ ) zuständig?

Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Markus..."


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Re: Alle zusammen
#25: 13. September 2013, 08:22
Vom BGH wurde ja freundlicherweise erwähnt,
dass ich die Anfrage auch weiterleiten könnte.

Für den Fall, dass Sie sich mit Ihrer Eingabe an das Bundesverfassungsgericht wenden wollten, teile ich Ihnen die Anschrift des Bundesverfassungsgerichts mit: Schlossbezirk 3, 76006 Karlsruhe (www.bundesverfassungsgericht.de).

Heute zu bverfg@bundesverfassungsgericht.de gesendet:
Zitat:

"...Bitte um Auskunft

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich Sie um Auskunft, ob das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde und / oder eine Anzeige im folgenden Fall annimmt.

Wie sie wissen, verletzt der verfassungswidrige 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Grundrechte der dtsch. Bürger.
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( Quelle: http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/index.html )

Falls möglich, welche Abteilung vom Bundesverfassungsgericht wäre für eine Klage- und / oder Beschwerdeerhebung gegen dem deutschen Rundfunkbeitrag
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Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Markus..."

Markus, Danke für die Initiative.

Bin gespannt, wie die Antwort sein wird.


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Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.

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Re: Alle zusammen
#26: 13. September 2013, 10:07
Vielen Dank unGEZahlt,
das macht ja richtig Freude, deinen Einsatz zu lesen.

Da braucht man vlt. schon gar keinen Anwalt zu beauftragen, der dann so etwas einreicht.
Einfach super

Die suchen eine Möglichkeit unser Geld zu stehlen, wir suchen eine Möglichkeit unser Geld zu behalten.

reini


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Re: Alle zusammen
#27: 13. September 2013, 10:44
Da braucht man vlt. schon gar keinen Anwalt zu beauftragen, der dann so etwas einreicht.

Hallo reini,

meine Anfragen sind erstmal ja nur von algemeiner Art.

Wenn issleb und Du vielleicht eine Beschwerde oder Anzeige (wie schon angsprochen) wegen Diskriminierung einlegt,
dann wissen wir bisher auch noch nicht, ob das mit einem Anwaltszwang verbunden wäre.
Und welches Gericht das annehmen müsste.

Mal sehen, vielleicht kommen ja noch Hinweise und Ideen hier im Forum.


Das Bundverfg. hat gestern noch eine E-Mail-Eingangsbestätigung gesendet:

"...Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen.

Dieser Kommunikationsweg steht ausschliesslich fuer Verwaltungsangelegenheiten
zur Verfuegung.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensantraege
oder Schriftsaetze nicht rechtswirksam eingereicht werden koennen.
Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine
Wiederholung der Uebermittlung mittels Telefax (Nr.: 0721-9101382) oder auf dem
Postwege unbedingt erforderlich.

Sonstige Anfragen und andere Anschreiben per E-Mail koennen nur bei Angabe einer
postalischen Adresse beantwortet werden..."



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Re: Alle zusammen
#28: 13. September 2013, 20:35
Erst einmal ein ganz großes Dankeschön an Euch alle in diesem Thread.
Der Umstand der Diskriminierung ist ja gegeben u. vlt. sollten reini u. ich diese Anzeige starten.
Liebe Grüße Issleb


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Re: Alle zusammen
#29: 14. September 2013, 09:06
Guten Morgen,
dass nimmt ja schneller Formen an wie gedacht.

@unGEZahlt, ich lese aus deinen Anfragen an das BGH heraus, dass du erst einmal nur allgemein nachfragst und einen Weg suchst. Einfach Perfekt.
Ich bin froh, dass man hier ein paar Leuchen trifft, die auch effektiv einen Ausweg aus dem Dilemma der GEZ-Falle suchen.

@issleb, ich schreibe dich heute einmal per PN an, wir zwei sollten uns vlt. einmal unterhalten. Ich weis nicht wie das bei dir, durch dein erschwertes hören möglich ist, dass wir zwei einmal telefonieren. Ich komme aus Frankfurt/Main, mein Haus liegt im Vogelsberg, vlt. können wir zwei uns auch einmal treffen. Ich habe auch kein Problem mal 100 km zu fahren.

Geht das vlt. über Skype? Da können ja mehrere Leute zuzsammen telefonieren.

Gruß reini







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