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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Oktober 2018 => Thema gestartet von: linkER am 02. Oktober 2018, 16:31

Titel: Rundfunkgebühr: Fallstricke für WG-Bewohner
Beitrag von: linkER am 02. Oktober 2018, 16:31
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Saarbrücker Zeitung        01.10.2018

Rundfunkgebühr:
Fallstricke für WG-Bewohner

Bremen. (dpa) Wer in einer Wohngemeinschaft lebt, sollte mit seinen Mitbewohnern das Thema Rundfunkbeitrag genau regeln. Grundsätzlich reicht es zwar, wenn ein Bewohner die gesamte WG anmeldet. Die Bewohner sollten aber klären, was zum Beispiel passiere, wenn diese Person ausziehe.
Zitat
Denn alle Bewohner einer Wohnung haften gesamtschuldnerisch, erklärt die Verbraucherzentrale Bremen – jeder könne also zur Beitragszahlung herangezogen werden, wenn der offiziell angemeldete Teilnehmer ihn nicht entrichtet.
Weiterlesen auf :
https://www.saarbruecker-zeitung.de/sz-spezial/hochschule/rundfunkgebuehren-koennen-wg-bewohner-teuer-zu-stehen-kommen_aid-33429485 (https://www.saarbruecker-zeitung.de/sz-spezial/hochschule/rundfunkgebuehren-koennen-wg-bewohner-teuer-zu-stehen-kommen_aid-33429485)



Siehe auch :
Klagemöglichkeit für zahlende WGs gegen die Beitragshöhe /Gesamtschuld
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28248.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28248.0)

Achtung, Rundfunkgebühr! ( Immer diese unübersichtlichen WGs )
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28079.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28079.0)

Verbraucherzentrale HH informiert:Rundfunkbeitrag für WG oder Studentenwohnheim?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26936.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26936.0)

Wohngemeinschaft - Gesamtschuldnerhaftung -> Schuldner wechseln?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25891.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25891.0)

Pro Wohnung muss einer zahlen - Interview Nicole Mertgen / Verbraucherzentrale
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28371.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28371.0)

WDR holt sich Rückendeckung von der Verbraucherzentrale
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=1623.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=1623.0)

Verbraucherzentralen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13415.0 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13415.0)
Titel: Re: Rundfunkgebühr: Fallstricke für WG-Bewohner
Beitrag von: Markus KA am 02. Oktober 2018, 18:57
Die Überschrift müsste eigentlich heißen:

WGs und WG-Bewohner - der Fallstrick für den Rundfunkbeitrag  8)
Titel: Re: Rundfunkgebühr: Fallstricke für WG-Bewohner
Beitrag von: Bürger am 03. Oktober 2018, 01:39
Bevor die WG intern klärt, wie sie sich "absichern" will, mögen ARD-ZDF-GEZ und der Gesetzgeber bitteschön erklären, wie das rechtssicher gehen soll - ohne als Mitbewohner Einblick in die Kontobewegungen des (vermeintlich) zahlenden Mitbewohners zu haben - und wie man eines ausziehenden WG-Mitgliedes habhaft werden können soll, wenn man keine behördlichen Ermittlungsbefugnisse hat.

Die "Gesamtschuld" in Sachen Rundfunkbeitrag ist eine - jegliche präzise Regeln entbehrende - Auslagerung der "behördlichen" und gesetzgeberischen Verantwortung auf eine nicht zu diesem Zweck bestehende Personengruppe von Mitbewohnern, welche mitunter nicht einmal in einem vertraglichen Zusammenhang miteinander stehen muss, wenn nämlich z.B. jeder der Mitbewohner einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter hat und sich die Mitbewohner wegen z.B. ihrer unterschiedlichen dienstlichen Abwesenheiten gar nicht zu Gesicht bekommen müssen.

Zu den weiteren "Fallstricken" - u.a. auch der potenziell justiziablen unauthorisierten Weitergaben von Daten Dritter (Mitbewohner) - siehe ausführlich u.a. unter

Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28036.msg178626.html#msg178626
In Ermangelung an für die weitere Aufbereitung eines Zwischenfazits erforderlicher Zeit, hier behelfsweise ein Eigen-Voll-Zitat aus
Pro Wohnung muss einer zahlen - Interview Nicole Mertgen / Verbraucherzentrale
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28371.msg178624.html#msg178624
Solange aus den Schreiben
- weder eine Rechtsgrundlage
- noch eine Rechtsmittelbelehrung
- noch eine "Landesrundfunkanstalt" mit Angabe des vollständigen rechtlichen Namens und der jeweiligen Rechtsform
- noch eine Vertretungsbefugnis der schreibenden, nirgendwo namentlich öffentlich bekanntgegebenen "Stelle"
hervorgehen,
rät die unabhängige "Nichtverbraucherzentrale",
nicht auf derartige Schreiben zu reagieren und davon abzusehen, eigene Daten oder gar etwa unbefugt Daten von Dritten ("Namen und Beitragsnummer" > Achtung: Umgehung einer etwaigen beim Einwohnermeldeamt für diese dritte Person vermerkten Auskunftssperre!) an diese unbekannte Stelle herauszugeben oder zu bestätigen, da nicht auszuschließen ist, dass es sich um Trittbrettfahrer zum Zwecke der Datenerschleichung (oder gar noch schlimmeres) handeln könnte.

Ungeachtet dessen besteht nach diesseitiger Auffassung
- keine Verpflichtung und keine Befugnis, überhaupt über die eigenen Daten hinausgehende Daten von Dritten herauszugeben
- keine Befähigung z.B. eine "Beitragsnummer" von Dritten herauszugeben, da man diese nicht kennt, diese einem nicht anderweitig mitgeteilt wurde und man schließlich keine Verfügungsgewalt über die dritte Person hat, jene persönliche Nummer herauszugeben

Einzig(!) die Mitteilung zur Lage der betreffenden Wohnung wäre gem. RBStV eine mögliche Angabe, die fiktive Personen A-Z über sich selbst mitteilen könnten - aber natürlich nur an eine dazu erkennbar legitimierte Stelle mit erkennbarer/ nachprüfbarer Vertretungsbefugnis usw. ;)
Wenn diese Angabe zur Lage der Wohnung dann aufgrund mangelhafter Datenbestände bei der "erkennbar legitimierten Stelle mit erkennbarer/ nachprüfbarer Vertretungsbefugnis" einen Abgleich nicht ermöglicht (Hinweis: "Meldedatenabgleich" = "Meldeadressen" = i.d.R. keine oder jedenfalls keine vollständigen Angaben zu Wohnungen), ist dies ein "wunderbarer Beleg" für die verwaltungspraktische Untauglichkeit des Anknüpfungspunktes "Wohnung" - siehe u.a. auch unter
Anknüpfungspunkt: 'Wohnung' ist Unfug!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26946.msg169421.html#msg169421
und dann
K&R: Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19744.msg129359.html#msg129359

Alternativ könnte man die "erkennbar legitimierte Stelle mit erkennbarer/ nachprüfbarer Vertretungsbefugnis" dazu auffordern, doch bittesehr alle unter der Meldeadresse "zum Wohnen oder Schlafen geeigneten oder genutzten", "beitragspflichtigen" Raumeinheiten aufzulisten, damit man sich der betreffenden Einheit ein-eindeutig zuordnen kann.

Zudem könnte die "erkennbar legitimierte Stelle mit erkennbarer/ nachprüfbarer Vertretungsbefugnis" aufgefordert werden, doch bittesehr mitzuteilen, wie man den Nachweis für die Zahlung erbringen können soll - und zwar auch in der Zukunft, wenn z.B. kein Kontakt mehr zum jetzigen Zahler besteht - wenn man auf die Zahlungsweise/ Kontodaten der zahlenden Person keinen Einfluss und keine Zugriffsmöglichkeiten hat.

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.

Weitere Infos folgen...

 >:D


Nunmehr auch ergänzt unter
Ablauf 0 Information/ Datenabfrage/ Anmeldung v. "Beitragsservice"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74417.html#msg74417

Titel: Re: Rundfunkgebühr: Fallstricke für WG-Bewohner
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 03. Oktober 2018, 14:22
Wozu sollten die Bewohner klären, was im Auszugsfall des Zahlschafes passieren soll? Ist schließlich das beste, was der WG bezüglich Rundfunkbeitrag passieren kann. Bis zum nächsten Meldedatenabgleich ist ja damit erstmal Ruhe...
Titel: Re: Rundfunkgebühr: Fallstricke für WG-Bewohner
Beitrag von: Bürger am 03. Oktober 2018, 19:21
Ganz so einfach und klar ist es leider nicht... :-\

ARD-ZDF-GEZ könnten - so schon passiert!!! - z.B. eine Studentin aus dem Dunstkreis eines Runden Tischs, die 3 Jahre lang in 3 verschiedenen WGs gewohnt hatte und der (mglw. irrigen) Annahme war, dass sie in der ersten WG durch die Mitbewohnerin befreit war und in den anderen WGs von den Jungens einfach gesagt war: "Keene Sorge, Mädel - lass Du mal - kümmern wir uns drum." rückwirkend für die 3 Jahre vollstreckt haben, da sie der Aufforderung von ARD-ZDF-GEZ, doch bitte "Name und Beitragsnummer des jeweiligen Zahlers" (von mittlerweile in alle Winde zerstreuten WGs!) anzugeben bzw. die Zahlung nachzuweisen schlicht nicht nachkommen konnte.

Leider wurde dieses Verfahren nicht durch- oder gar ausgefochten :-[
Die Studentin - und zudem frisch gewordene Mutter - hat allen Ernstes lieber 600€ geblecht, als sich dem dazu erforderlichen Spießrutenlauf eines gerichtlichen Verfahrens zu unterziehen. Da half auch kein noch so gütiges Zureden.

Symptomatischer Fall.

Und man möchte nicht wissen, bei wievielen WGs die Mitbewohner irgendwann später, d.h. eben mit dem nächsten Meldedatenabgleich "dingfest" gemacht werden und ohne, dass der eine vom anderen weiß, alle einzeln und somit für ein und dieselbe Wohnung doppelt und dreifach abgezockt wird.

WGs bleiben doch in den seltensten Fällen über 3 Jahre oder mehr konstant.

Abartiger Systemfehler.

Und man tut gut daran, diese Fallstricke möglichst schon vorher als Schlinge um die Verursacher und Ausnutzer dieser Unklarheiten, d.h. insbesondere auch ARD-ZDF-GEZ zu legen... ;)
...und sich dessen bewusst zu sein und für später zu wappnen.
Titel: Re: Rundfunkgebühr: Fallstricke für WG-Bewohner
Beitrag von: seppl am 03. Oktober 2018, 19:57
Der dunstkreisentstammenden Studentin sei gesagt, dass nach der Abgabenordnung zuviel gezahlte Abgaben an die öffentliche Hand zurückgezahlt werden müssen. Es bedarf da keiner Klage, sondern eines Antrags an die Behörde, die die Zahlung gefordert hatte. (Wenn es denn als Abgabe deklariert wird).  Nachweise für die Überzahlung müssen allerdings gebracht werden. Sollten sich die ehemaligen Mitbewohner also finden lassen, wäre es interessant anzuschauen, wie sich die Landesrundfunkanstalt winden wird, das ungerechtfertigte Zubrot wieder rauszurücken.

§ 37 (2) AO Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (Antrag an die Vollstreckungsbehörde)
oder wenn das "es ist keine Steuer" Argument kommt (Obwohl es ja Abgabenordnung und nicht Steuerordnung heisst):
§ 812 (1) BGB Herausgabeanspruch (Antrag an die Landesrundfunkanstalt)

Es ist absolut testenswert, dieses auszuprobieren, weil es erstmal auch kein Geld (nur evtl. Porto) kostet. Machen, zurücklehnen und als erster sehen, was passiert...
Titel: Re: Rundfunkgebühr: Fallstricke für WG-Bewohner
Beitrag von: tokiomotel am 03. Oktober 2018, 22:50
Da möchte ich mich doch noch einklinken. Unsere Tochter ist seinem einem knappen Jahr Mitbewohnerin einer 4er WG. Angekündigt hatte ich es ihr zwar schon, dass da was Gezliches auf sie zukommen könnte.
Bis jetzt scheint das da alles irgendwie blabla weitestgehend gleichgültig im Sande zu verlaufen. Ein WG-Bewohner zahlt den Zwangsbeitrag, ein anderer den Telekom-Anschluss fürs Haus-WLan. (Keiner guckt örR, aber jeder streamt sich Amazon Prime oder ähnliches auf seinen TV) Der dritte teilt sich so in etwa in diese beiden Posten mit rein, teils in Naturalien, teils in handwerklichen Kleinigkeiten und Rasenmähen. Unsere Tochter hat sich als die gute Fee bereit erklärt, für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen. Ist den drei anderen schließlich auch ganz recht. Das hat bisher zu einem ganz guten Beieinander auch bei Grill und Bier geholfen und keiner macht Zicken. Was ist nun mit mit diesem Sch...Beitrag? Tochter ist dort gemeldet, will wahrscheinlich nicht ewig da bleiben und möglichst bald was richtig eigenes haben. Können die gierigen Geier aus Köln sie dann trotzdem im nachhinein noch greifen, auch wenn sie zur Not den bisherigen Zahler klar zu nennen weiß. Das mit dem elenden örR ist alles so krank, obwohl die WGs vom Grunde her eine gute Sache sind, aber trotzdem so willkürlich und vollkommen aus dem Nichts heraus zum Zankapfel verdammt sein können.
Titel: Re: Rundfunkgebühr: Fallstricke für WG-Bewohner
Beitrag von: Bürger am 04. Oktober 2018, 00:49
Tochter ist dort gemeldet, will wahrscheinlich nicht ewig da bleiben und möglichst bald was richtig eigenes haben. Können die gierigen Geier aus Köln sie dann trotzdem im nachhinein noch greifen, auch wenn sie zur Not den bisherigen Zahler klar zu nennen weiß.
Den Zahler namentlich benennen zu können, ist das eine.
Den Zahler namentlich benennen zu dürfen, das andere.

Dazu dann noch die "Beitragsnummer" zu kennen und auch i.V.m. dem Namen weitergeben zu dürfen, ist ebenfalls etwas weiteres.

Wenn (später, wenn's dann mal nötig werden sollte) keine schriftliche Authorisierung über die Weitergabe der persönlichen Daten dieser Person vorliegt - äußerst schwierig.
Auch weiß man ja nicht, ob - wenn man irgendwann seit 3 Jahre keinen Kontakt mehr hat - nicht zwischenzeitlich eine Auskunftssperre vermerkt ist, welche man bei Auskunft übergehen würde.
Datenschutzrechtlich, mglw. gar strafrechtlich mehr als nur höchst bedenklich.

Ob der vermeintliche Zahler auch wirklich zahlt - ebenfalls eine weitere Frage ;)
Vielleicht stopft er ja mit den "im Innenverhältnis beglichenen Anteilen" einfach nur seine Strümpfe.
Hat Person "Tochter" Einblick in die Zahlungsvorgänge? Sehr wahrscheinlich nicht.
Selbst wenn: Könnte sie einfach so genauestens nachprüfen, ob das Geld tatsächlich schuldbefreiend an die "richtige" Stelle (welche?)/ auf das "richtige" Konto (welches?) überwiesen wurde?
Ebenfalls sehr fraglich.
Jeder kann auf ein x-beliebiges, mglw. sogar eigenes Konto Überweisungen tätigen mit einer Angabe
"RUNDFUNK ARD ZDF DRADIO" und einer wohl kaum auf ersten oder zweiten Blick einfach überprüfbaren -zigstelligen IBAN-Nr. und einem nachfragenden WG-Mitglied den Kontoauszug als "Beleg" vor die Nase "Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser" - aber:
Muss man skeptischen Mitbewohnern Kontoauszüge als Zahlungs-Beleg vorweisen?!?
Und wie aussagekräftig oder "richtig" müssen diese sein?!?


Es wird ja der WG bei etwaiger (mutwilliger oder versehentlicher) Nichtzahlung des "Auserkorenen" nicht wie bei Strom, Inet, Tel usw. gekündigt oder die Leistung vorübergehend eingestellt, wodurch die WG die Nichtzahlung auch bemerken würde - nein, die "Schuldenuhr" tickt unhörbar mit jedem Tag des weiteren Wohnens weiter - und der sich aufsummierende Betrag kann dümmstenfalls irgendwann gnadenlos rückwirkend und zwar prinzipiell erst einmal von jedem "dingfest" gemachten ehemaligen WG Bewohner einzeln vollstreckt werden, wenn man nicht selbst der "Auserkorene" war und sich von Beginn an mit Rechtsmitteln dagegen zur Wehr gesetzt hat oder - sofern man nur "Mitbewohner" eines "Auserkorenen" ist/ war - sich nicht vorher und dauerhaft und für alle Zukunft "absichert" - wobei letzteres wie dargelegt quasi "verunmöglicht" wird.

Aus all diesen Unwägbarkeiten heraus sollte sich jedes WG-Mitglied, welches ggf. jetzt und zukünftig und bei jedem Meldedatenabgleich wiederholt angefragt werden würde, von ARD-ZDF-GEZ - und/oder auch dem Gesetzgeber usw. - penibelst darlegen lassen, wie in aller Welt sie unter all den nicht vorhersagbaren Umständen jemals "nachweisen" können soll, dass für die Wohnung (deren Lage/ Nr. sehr wahrscheinlich bei ARD-ZDF-GEZ ebenfalls nicht vermerkt und somit auch später gar nicht nachprüfbar/ zuordnbar wäre) bereits bezahlt wurde.

Die Daten der "Mitbewohner" sollen ja angeblich "gelöscht" werden, wenn sie "für die Beitragserhebung nicht mehr erforderlich" sind.
Wer aber soll dann intern später jemals nachprüfen können, ob eine Person, die vorgibt, damals unter genau jenem Beitragskonto des Mitbewohners gelebt zu haben, tatsächlich damals dort gewohnt hat bzw. damals offiziell von ARD-ZDF-GEZ "gelöscht" wurde?!?
Geht doch alles gar nicht.
Entweder wird nicht gelöscht - oder es bleibt im Nachgang nicht mehr nachprüfbar.

Wenn man bzgl. der "Abmeldung" ein Schreiben von einer nichtrechtsfähigen Stelle erhält - wieviel wert ist dies als späterer Nachweis?
Wie "fäschungssicher" wären solche Abmelde-Schreiben?!?
Und wie nachprüfbar wäre eine solche Fälschung?

Fragen über Fragen bzw.
Fallstricke über Fallstricke.

Es ist und bleibt himmelschreiend blödsinniger Murks, diese ganze Anknüpfung an die Wohnung.
Dies gehört exponentiell "verwaltungsvervielfacht", damit allein schon die Wohnungsanknüpfung aufgehoben wird, weil die es nicht mehr aushalten bzw. dieses Modell "strukturell" nicht durchsetzbar ist.

Dies hier im Einzelnen zu erörtern/ zu vertiefen würde den Rahmen dieses Pressemeldungs-Threads sprengen und soll daher nur als Überblick über die Blödsinnigkeiten dienen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Rundfunkgebühr: Fallstricke für WG-Bewohner
Beitrag von: Markus KA am 04. Oktober 2018, 00:59
Es ist bedauerlich, dass Bürgerinnen und Bürger es scheuen Ihre Rechte zu nutzen und glauben lieber der Pflicht des Zahlschafes nachgehen zu müssen. Eine Meldung mit dem Titel  "Fallstricke für WG-Bewohner" fördert und schürt die Angst vor Repressalien durch den "staatsfernen" ÖRR und seinen, mit Staatsgewalt ausgestatteten Geldeintreibern.

Mit jeder WG verliert der ÖRR eine Vielzahl von Zwangsbeitragszahler und lässt die Einnahmen erheblich schrumpfen.

Dabei sind dem ÖRR alle Mittel recht, ehemalige WG-Bewohner investigativ zu verfolgen und zu drohen.
Diese, leider unerfahren und eingeschüchtert, neigen verständlicherweise zur Zahlung, weil man es nicht besser weiss und die rechtlichen Mittel nicht kennt oder den falschen Eindruck z.B. von einer Klage hat.

Die rechtlichen Mittel, z.B. eine Klage, kann man nicht als Spießrutenlauf bezeichnen und artet auch nicht in Streß oder Ärger aus.  Im Gegenteil, es ist ein sinnvolles Mittel, um einen Sachverhalt gerichtlich klären zu lassen. Natürlich sollte man sich mit dem Thema ein wenig beschäftigen, da die Klage auch ohne Rechtsanwalt eingereicht und geleitet werden kann. Hierzu bietet das Forum wertvolle Hilfe und Hinweise, aber keine Rechtsberatung!.

Der Fallstrick ist nicht das Wohnen in einer WG, der Fallstrick ist der Rundfunkzwangsbeitrag!
Titel: Re: Rundfunkgebühr: Fallstricke für WG-Bewohner
Beitrag von: Nevrion am 04. Oktober 2018, 13:38
Zitat
Denn alle Bewohner einer Wohnung haften gesamtschuldnerisch, erklärt die Verbraucherzentrale Bremen – jeder könne also zur Beitragszahlung herangezogen werden, wenn der offiziell angemeldete Teilnehmer ihn nicht entrichtet.

Nice try, aber was bei Ehepaaren sicher funktioniert, funktioniert bei WGs noch lange nicht so ;)

Das hängt ja schon mal stark davon ab, ob der Mitbewohner überhaupt gemeldet ist oder im Mietvertrag mit drin steht. Wenn ich im günstigsten Fall kostenlos bei jemanden wohnen würde, erbe ich ja nicht automatisch gleich seine Schulden. Gerade bei Studenten geht die meiste Post immer noch zu Mama und Papa nach Hause, weil sie auch dort gemeldet sind. Wohnen ist da halt relativ, wenn man unter der Woche in der WG schläft, am Wochenende aber im Elternhaus.
Titel: Re: Rundfunkgebühr: Fallstricke für WG-Bewohner
Beitrag von: tokiomotel am 05. Oktober 2018, 17:50
...die "Schuldenuhr" tickt unhörbar mit jedem Tag des weiteren Wohnens weiter - und der sich aufsummierende Betrag kann dümmstenfalls irgendwann gnadenlos rückwirkend und zwar prinzipiell erst einmal von jedem "dingfest" gemachten ehemaligen WG Bewohner einzeln vollstreckt werden...
..Es ist und bleibt himmelschreiend blödsinniger Murks, diese ganze Anknüpfung an die Wohnung.

Vielen Dank lieber Mit@Bürger für die durchaus erhellenden Erläuterungen im Dunkel des Murkses.
 Eigentlich ist doch diese ganze Missgeburt von Regelung zu WGs für den örR ein hinterfotziges Einfallstor für gezielt machbaren Betrug zum Nachteil der Bewohner von WGs. Nichts ist klar geregelt zum Sachverhalt jedes einzelnen WG-Bewohners. Nichts lässt sich eindeutig zeitlich abgegrenzt auf die jeweilige Person korrekt festhalten. Es schleicht sich alles so blabla dahin, und jeder weiß dass es nichts richtiges und nichts ganzes ist. Genau das weiß auch die Gegenseite der Forderung und macht sich dieses auf unlautere Art und Weise zunutze. Normal wäre diese provozierte Unsicherheit eine perfekte Vorlage zu einer Klage gegen den örR und seinen Inkassoverein BS. Man sollte diese dazu verpflichten endlich klare Verhältnisse in der Abrechnung zu den schwer händelbaren WGs zu schaffen. Ansonsten öffnet dies auch weiterhin die Türen zu ungerechtfertigten Mehrfachzahlungen zugunsten des örR undefiniert zeitversetzt innerhalb einer WG. Die aktuelle Regelung geht so einfach nicht, verstößt gegen jegliche Moral und gute Sitten des eigentlich normal zu verstehenden Umganges in einer WG. Der BS weiß irgendwann genau wer wann und wie lange wo gewohnt hat,wenn es um Forderungen geht. Dass es sich dabei auch um Mehrfachforderungen zur gleichen Adresse handelt könnte, scheint wohl so unverhohlen gewollt zu sein. Clevere Machart von perfidem Betrug auf dem Rücken der Diskretion innerhalb von WGs.
Titel: Re: Rundfunkgebühr: Fallstricke für WG-Bewohner
Beitrag von: drboe am 05. Oktober 2018, 19:30
Nice try, aber was bei Ehepaaren sicher funktioniert, funktioniert bei WGs noch lange nicht so ;)

Es funktioniert auch bei Ehepaaren vermutlich nicht, wenn auch aus einen eher technischen Grund. Wir erinnern uns: sobald für eine Wohnung ein Zahlschaf feststeht, müssen die Daten der übrigen potentiellen Zahler gelöscht werden. Entschließt sich also jemand nach einiger Zeit künftige Zahlungen zu verweigern, so hat der BS, so er den gesetzlichen Vorgaben folgt, keinerlei Information über weitere Zahlkandidaten. Das sollte sich von der Problematik bei WGs kaum unterscheiden. Der BS muss dann bis zum nächsten "einmaligen Meldedatenabgleich" warten. Dann aber kann auch bei Ehepaaren die Konstellation schon ganz anders sein.

NB: ein Versuch vom anderen Ehepartner Geld einzutreiben, welches der eine nicht zahlt, würde belegen, dass die Daten nicht gelöscht werden.

M. Boettcher
Titel: Re: Rundfunkgebühr: Fallstricke für WG-Bewohner
Beitrag von: Nevrion am 06. Oktober 2018, 22:12
@drboe

Ein wenig kurzsichtig, denn sollte es zu einer Zwangsvollstreckung kommen, so wäre der Ehepartner, durchaus bei Zahlungsausfällen heranziehbar. An diesem Punkt fragt der Beitragsservice schon gar nicht mehr nach weiteren Bewohnern, sondern im Idealfall ein Gericht.
Üblicherweise schießt sich da der Beitragsservice aber auch regelmäßig selbst ins Knie, weil es ohne ordentliches Gerichtsverfahren über Amthilfeersuchen versucht an das Geld zu kommen. Damit also illegal bzw. betrügerisch, da die Rundfunkanstalten keine Behörden sind und keine Amtshilfe ersuchen dürfen.
Titel: Re: Rundfunkgebühr: Fallstricke für WG-Bewohner
Beitrag von: Kurt am 06. Oktober 2018, 22:29
[..]
Üblicherweise schießt sich da der Beitragsservice aber auch regelmäßig selbst ins Knie, weil es ohne ordentliches Gerichtsverfahren über Amthilfeersuchen versucht an das Geld zu kommen. Damit also illegal bzw. betrügerisch, da die Rundfunkanstalten keine Behörden sind und keine Amtshilfe ersuchen dürfen.

Wie kommst Du darauf? Nicht der BS ersucht um Vollstreckung sondern die LRA. Und da gilt:

Die LRA sind Anstalten des öffentlichen Rechts, also zumindest im formellen Sinne Behörden.
Ob sie auch materiell behördentypisch handeln, ist eine andere Frage.
Der RBStV gehört zum öffentlichen Recht, genauer zum Abgabenrecht.

Der Gläubiger des Rundfunkbeitrags ist die Landesrundfunkanstalt (LRA) - nicht BS/GEZ.
Die LRA'en sind "Anstalten des öffentlichen Rechts".
Nachzulesen (am Beispiel SWR) im "Staatsvertrag über den Südwestrundfunk) - bitte (selbst) googlen.
Lt. RBStV werden rückständige Beiträge festgesetzt (Festsetzungsbescheid).
Die LRA hat damit einen  vollstreckbaren Titel.
Dieser wird lt. RBStV §10 Abs. 5 bzw. 6 im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt.
Wie im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt wird ist wiederum in den jeweiligen Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzen (pro Bundesland) geregelt
 
Der "Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio" ist die "Schreibstube"; eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung.
Gegründet mittels der sogenannten "Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug"
Bitte selbst "fragdenstaat punkt de" googlen und nach "Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug" suchen.
hier einzusehen: https://fragdenstaat.de/files/foi/49305/Verwaltungsvereinbarung_Beitragseinzug.pdf

hier Auszüge aus dem RBStV:
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
§ 10 Beitragsgläubiger, Schickschuld, Erstattung, Vollstreckung
(5) Rückständige Rundfunkbeiträge werden durch die zuständige Landesrundfunkanstalt festgesetzt.
(6) Festsetzungsbescheide werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt.

Gruß
Kurt



Titel: Re: Rundfunkgebühr: Fallstricke für WG-Bewohner
Beitrag von: noGez99 am 06. Oktober 2018, 23:37
@Kurt 
Das ist die Sichtweise der Gerichte   aber

Zitat
Die LRA'en sind "Anstalten des öffentlichen Rechts".
Nachzulesen (am Beispiel SWR) im "Staatsvertrag über den Südwestrundfunk) - bitte (selbst) googlen

Und der SWR ist ausdrücklich vom Verwaltungsverfahrensrecht ausgenommen ...

Zitat
Lt. RBStV werden rückständige Beiträge festgesetzt (Festsetzungsbescheid).
Die LRA hat damit einen  vollstreckbaren Titel.

1. Die LRA ist auch ein Wirtschaftsunternehmen und hat daher nicht das Recht zur Selbsttitulierung (nach BVerfG Sparkassenurteil)
2. Die LRA ist im Gesetz nicht genannt. Da der SWR ist ausdrücklich vom Verwaltungsverfahrensrecht ausgenommen ist, kann es sich beim SWR nicht um die "zuständige LRA" handeln, die nach Verwaltungsvollstreckungsverfahren handelt.

Festsetzungsbescheide können nicht vollstreckt werden, das sie nur etwas feststellen, aber kein Leistungsgebot beinhalten.

Ich denke Kurt stimmt mir da zu und wir sollten diesen Nebenschauplatz hier nicht vertiefen, aber mir war es wichtig für nachfolgende Leser der staatlichen Rechtsversion die "juristisch korrekte Sichtweise" entgegenzusetzen.
Titel: Re: Rundfunkgebühr: Fallstricke für WG-Bewohner
Beitrag von: pinguin am 07. Oktober 2018, 03:08
Wie kommst Du darauf? Nicht der BS ersucht um Vollstreckung sondern die LRA.
Weil es eben, in den allermeisten Fällen, nicht die LRA ist; alleine wegen "c/o" in der Absenderangabe.

Zitat
Die Abkürzung wird unter dem Namen des Adressaten auf der Anschriftseite eines Briefes (https://de.wikipedia.org/wiki/Brief) verwendet und ermöglicht die Zustellung an Empfänger, die keinen eigenen Briefkasten haben. Beispiele sind Untermieter oder Bewohner von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Hotels und ähnlichen Einrichtungen.

Zustellanweisung
https://de.wikipedia.org/wiki/Zustellanweisung (https://de.wikipedia.org/wiki/Zustellanweisung)

Würde man das "c/o" fehlen lassen, dürfte ein Brief an den RBB bspw. in Köln gar nicht zugestellt werden, weil der Empfänger dort aus postalischer Sicht unbekannt ist. Ich erinnere, daß ja auch Sendungen an den Bundespräsidenten nicht zugestellt werden konnten, weil weder Klingel noch Briefkasten beschriftet sind.
Titel: Re: Rundfunkgebühr: Fallstricke für WG-Bewohner
Beitrag von: Kurt am 07. Oktober 2018, 13:19
Hallo zusammen,

auch wenn es leider ein Nebenkriegsschauplatz ist und nicht zur Übersichtlichkeit des Eingangsthemas beiträgt möchte ich doch ob der Wichtigkeit des Themas die Antworten nicht unkommentiert stehen lassen.
Es geht um die falsche und irrführende Aussage von Nevrion die da komprimiert lautet:
Beitragsservice versucht ohne ordentliches Gerichtsverfahren über Amthilfeersuchen...
dies sei illegal bzw. betrügerisch, da die Rundfunkanstalten keine Behörden sind und keine Amtshilfe ersuchen dürfen


1. Die LRA ist auch ein Wirtschaftsunternehmen und hat daher nicht das Recht zur Selbsttitulierung (nach BVerfG Sparkassenurteil)

Diese Aussage ist nicht belegbar. Das benannte Sparkassenurteil des BVerfG findet hier (bislang) keine Beachtung da diesem ein anderer Sachverhalt zugrunde liegt.
Dieses Urteil ist IMHO nicht analog anwendbar.
Soweit mir bekannt ist in Sachen "Rundfunkselbsttitulierung" weder eine Klage anhängig noch irgendwo eine Entscheidung benannt.
Hierzu siehe:
Zitat
BVerfG, Urteile vom 18. Dezember 2012, 1 BvL 8/11 und 1 BvL 22/11
Das Bundesverfassungsgericht hat Selbstitulierungsrechte zweier niedersächsischer Banken aus den 1930er-Jahren für verfassungswidrig erklärt.
[..]
Betrifft das auch das Selbsttitulierungsrecht anderer Behörden?
Nein.
Quelle: https://www.urteilsbesprechungen.de/2017/01/04/bverfg-urteile-vom-18-dezember-2012-1-bvl-811-und-1-bvl-2211/
****

[..]
Und der SWR ist ausdrücklich vom Verwaltungsverfahrensrecht ausgenommen ...
Zitat
Lt. RBStV werden rückständige Beiträge festgesetzt (Festsetzungsbescheid).
Die LRA hat damit einen  vollstreckbaren Titel.
[..]
2. Die LRA ist im Gesetz nicht genannt. Da der SWR ist ausdrücklich vom Verwaltungsverfahrensrecht ausgenommen ist, kann es sich beim SWR nicht um die "zuständige LRA" handeln, die nach Verwaltungsvollstreckungsverfahren handelt.

Festsetzungsbescheide können nicht vollstreckt werden, das sie nur etwas feststellen, aber kein Leistungsgebot beinhalten.

[..]

Das Verwaltungsverfahrensrecht ist hier nicht Thema und kann auch kein Thema sein: Mehrländeranstalten - z. B. SWR:
Im baden-württembergischen Verwaltungsverfahrensrecht ist der SWR ausgenommen; im rheinland-pfälzischen nicht.
Lt. Gesetz (RBStV) ist zugestanden:
Zitat
(5) Rückständige Rundfunkbeiträge werden durch die zuständige Landesrundfunkanstalt festgesetzt.

Das bedeutet die "zuständige Landesrundfunkanstalt" wird (hoheitlich) befugt einen Verwaltungsakt vorzunehmen.
Das macht sie mit dem Erlassen eines "Festsetzungsbescheides".

Weiterhin ist gesetzlich geregelt:
Zitat
(6) Festsetzungsbescheide werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt.

Hier ist genau bezeichnet WAS WIE geschieht:
Der ominöse Festsetzungsbescheid - also ein Verwaltungsakt - wird im VerwaltungsVOLLSTRECKUNGSverfahren vollstreckt.
Das hat mit dem o. a. VerwaltungsVERFAHRENSGESETZ nichts zu tun.
Wie im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt wird ist wiederum in den jeweiligen Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzen (pro Bundesland) geregelt.
Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Länder siehe: http://www.saarheim.de/Gesetze_Laender/vwvg_laender.htm

Ob Festsetzungsbescheide nicht vollstreckt werden können da sie nur etwas feststellen aber kein Leistungsgebot beinhalten ist gerichtlich zu klären.
****

Wie kommst Du darauf? Nicht der BS ersucht um Vollstreckung sondern die LRA.
Weil es eben, in den allermeisten Fällen, nicht die LRA ist; alleine wegen "c/o" in der Absenderangabe.

[..]

Auf den Vollstreckungsersuchen an Gemeinde-/Stadtkassen usw. steht :
Vollstreckungsersuchen es xyz-Rundfunks
unterzeichnet mit
xyz-Rundfunk
Der Intendant


Beispiel des SWR im Anhang.
Dies wurde bislang von den Gerichten nicht bemängelt.

***Sorry für das Abschweifen***

Gruß
Kurt
Titel: Re: Rundfunkgebühr: Fallstricke für WG-Bewohner
Beitrag von: tokiomotel am 07. Oktober 2018, 15:05
....Studentin rückwirkend für 3 Jahre vollstreckt....da sie der Aufforderung von ARD-ZDF-GEZ, doch bitte "Name und Beitragsnummer des jeweiligen Zahlers" (von mittlerweile in alle Winde zerstreuten WGs!) anzugeben bzw. die Zahlung nachzuweisen schlicht nicht nachkommen konnte.

Leider wurde dieses Verfahren nicht durch- oder gar ausgefochten :-[
Die Studentin - und zudem frisch gewordene Mutter - hat allen Ernstes lieber 600€ geblecht, als sich dem dazu erforderlichen Spießrutenlauf eines gerichtlichen Verfahrens zu unterziehen. Da half auch kein noch so gütiges Zureden.

Abartiger Systemfehler.

Genau darauf spekuliert doch dieses abartige System, da dem Betroffenen niemals alle erforderlichen Daten zum Gegenbeweis zugänglich sind und er sich diese auch nicht auf redlichem Weg ohne sich selbst in Misskredit zu bringen beschaffen kann. Diese Beweislast ist ein absolutes Unding, da so vom Betroffenen nicht annähernd alles Erforderliche beweiskräftig erbracht werden kann. Dies öffnet dem Fordernden Tür und Tor sich ungerechtfertigt mehrfach auf Kosten ein und der gleichen WG zu bereichern. Richtig wäre es in diesem speziell abartigem Fall der WGs die Nachweispflicht dem Fordernden aufzuerlegen, welche genauen Daten er eigentlich zu welcher WG-Adresse in seinem Bestand hat. Denn dann käme erst die ganze Blödsinnigkeit zum Vorschein, mit welcher Dreistigkeit dieser ganze Murks auf Krampf durchgeboxt wird. Sollen die doch gefälligst selbst erst mal nachweisen für welche WG in welch genauem Zeitraum keine Zahlung eingegangen ist und bitteschön nicht umgekehrt. Das blanke Chaos würde sich so offenbaren und im unerwünschtem Gegenzug Milionen € von Überzahlungen zu Tage treten. Hier wird ganz eindeutig gezielt Betrug betrieben und clever unter Vorwand obskurer Regelung verheimlicht. Das BVerfG hätte sich im Mai mal besser auch damit beschäftigen sollen. Mit Sicherheit war auch mindestens eine Klage mit WG-Bezug dabei, aber wohl rein zufällig 8) durchs Raster gerutscht. Wie einfach könnte doch alles sein, man will es nur nicht so haben..
Titel: Re: Rundfunkgebühr: Fallstricke für WG-Bewohner
Beitrag von: pinguin am 07. Oktober 2018, 17:33
@kurt

Was unter dem Dokument steht, ist hier ohne persönliche Unterschrift gegenstandslos.

Maßgebend ist die vollständige auf dem Dokument und u. U. auch dem dazugehörigen Briefumschlag angegebene Absenderanschrift.

Ein dort integriertes "c/o" ist entscheidend dafür, ob dieses Schreiben als "Stellvertreterschreiben" anzusehen ist oder nicht.

Es wäre Urkundenfälschung, würde der BS als Absender des Schreibens via diesem "c/o" nicht auf sich hinweisen, was aber unterhalb dieses "c/o" mit der Absenderortsangabe "Köln" geschieht.

Urkundenfälschung wäre übrigens eine Straftat.

Du wirst niemals von Deiner LRA auf Anfrage bspw. eine Kopie des Dir übersandten Schreibens erhalten, welches bestätigen würde, daß Deine LRA, (und nicht der BS), ein derartiges "c/o" integrierendes Schreiben abgesendet hat; Deine LRA hat es nämlich nicht nötig, derart vorzugehen, wenn sie selbst der Absender des Schreibens ist.

Im postalischen Bereich muß jeder Absender auch er selbst sein; alles andere wäre ohne "c/o" eine Fälschung und u. U. Betrug.
Titel: Re: Rundfunkgebühr: Fallstricke für WG-Bewohner
Beitrag von: Nevrion am 07. Oktober 2018, 19:37
Hallo zusammen,

auch wenn es leider ein Nebenkriegsschauplatz ist und nicht zur Übersichtlichkeit des Eingangsthemas beiträgt möchte ich doch ob der Wichtigkeit des Themas die Antworten nicht unkommentiert stehen lassen.
Es geht um die falsche und irrführende Aussage von Nevrion die da komprimiert lautet:
Beitragsservice versucht ohne ordentliches Gerichtsverfahren über Amthilfeersuchen...
dies sei illegal bzw. betrügerisch, da die Rundfunkanstalten keine Behörden sind und keine Amtshilfe ersuchen dürfen

Auch wenn Tübinger Gerichtsbeschlüsse dass der SWR keine Behörde ist hier und dann wieder aufgehoben worden, so ist dass zumindest nicht abwegig. Es gibt ja in der LRAs keine Behördenstruktur. Außerdem wäre es schon ziemlich kritisch für eine gesunde Demokratie, wenn eine Organistation, die sich staatsfern tituliert, gleichzeitig auch mit staatlichen Mitteln agieren darf.

Ich möchte mich an dieser Stelle trotzdem für meinen kleinen, ungenauen Lapsus entschuldigen und verweise zur Vereinfachung einfach mal auf dem im Forum anhänglichen Thread: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.195.html
Titel: Re: Rundfunkgebühr: Fallstricke für WG-Bewohner
Beitrag von: drboe am 07. Oktober 2018, 19:42
@pinguin: die Diskussion um die Adresse und das c/o ist hier vollständig offtopic!,Sie sollte deshalb hier nicht weiter verfolgt werden.

Abgesehen davon geht sie auch inhaltlich an der Sache vorbei. Analog deiner Ausführungen würde jeder, der ein Postfach für Antwortschreiben anstelle seiner realen Adresse angibt, eine Urkundenfälschung begehen. Nichts ist weiter von der Realität entfernt. Man kann zudem jeden beauftragen Poststücke, die für einen bestimmt sind, entgegen zu nehmen.

M. Boettcher


Edit "Bürger" @alle:
Hier scheint seit geraumer Zeit vom eigentlichen Kern-Thema dieses Threads abgeschweift zu werden.
Dies muss erst noch geprüft sowie ggf. moderiert und der Thread zu diesem Zweck vorerst geschlossen werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.