gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: karlsruhe am 09. April 2018, 17:38
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In Reaktion auf das unter
BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17. Mai 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.msg169968.html#msg169968
dokumentierte, überbordende Interesse an den Verhandlungstagen, hier nun das Thema Anmeldung beim BVerfG
Aktion Anmeldung beim Bundesverfassungsgericht für die Verhandlungstage
Mi. 16.5. und Do. 17.5.18
Wenn innerhalb von noch nicht einmal 2 Werktagen das gesamte Kontingent
von mehreren 100 Sitzplätze belegt ist und noch über 90 email-Anfragen
vorliegen, dann machen wir es richtig.
Einfach eine persönliche email schreiben (siehe Vorlage)
an: besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de
Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ am Mittwoch, 16. Mai 2018, 10.00 Uhr und am Donnerstag, 17. Mai 2018, 10.00 Uhr
Hiermit möchte ich mich zu diesen Verhandlungen verbindlich anmelden:
Annette Mustermann
01.01.1955
meine email-Adresse:
a.mustermann@gmx.de
VG Annette Mustermann
Weitere Infos zu den Anmelde-Modalitäten siehe u.a. unter
Original-Pressemitteilung BVerfG unter
Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“
am Mittwoch, 16. Mai 2018, 10.00 Uhr und
am Donnerstag, 17. Mai 2018, 10.00 Uhr
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird über die folgenden 4 Verfassungsbeschwerden
Aktenzeichen: 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 981/17, 1 BvR 836/17
welche die Erhebung des Rundfunkbeitrags zum Gegenstand haben, verhandeln.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-019.html
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an der mündlichen Verhandlung bzw.
Urteilsverkündung teilnehmen wollen, wenden sich bitte an
Bundesverfassungsgericht
Herrn Oberamtsrat Stadtler
Postfach 1771
76006 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 9101-400
Telefax: +49 (721) 9101-461
E-Mail: besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de
Bei der Anmeldung sind
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und die
- Erreichbarkeit (per Telefon, Telefax oder E-Mail) anzugeben.
Die Vergabe der Besucherplätze erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs.
Weitere organisatorische Threads aus gleichem Anlass siehe bitte unter
Verhandlungen BVerfG 16.05./17.05.18, Thema Übernachtung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27075.0.html
Verhandlungen BVerfG 16.05./17.05.18, Thema Mitfahrgelegenheiten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27212.msg171005.html#msg171005
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
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Der Besucherdienst hat sicherlich keinerlei Einfluss mehr auf die bevorstehende BVerfG-"Verhandlung"!
Wir sollten vielleicht lieber nicht,
-wider besseres Wissen-
den Besucherdienst mit unnötigen Anfragen belasten ( ? )
Oberamtsrat Stadtler vom Besucherdienst hat doch bereits zugegeben,
dass der Zwangsbeitrag den größten Anfragesturm verursacht hat, den er je beim BVerfG erlebt hat.
Er ist ja kein involvierter Richter.
Wozu ihm jetzt noch unnötige Arbeit aufdrängen?
( Möglicherweise hätten eher diese Verfassungs"richter" à la Ferdinand Kirchhof eine Mail-Aktion verdient!
Bspw. ein Appell an Ferdinand Kirchhofs Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit, Gerechtigkeitssinn usw.
Dass er bspw. während des "Verfahrens" nicht andauend an seine erstgradige Rundfunkbeitragserfinder-Verwandtschaft denken soll.... )
Markus
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Wozu ihm jetzt noch unnötige Arbeit aufdrängen?
Jeder der tatsächlich kommen wollte, sollte sich auch anmelden, sonst gehen die Fernsehsender von geringem Interesse aus und senden das auch so.
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Habe mich auch gerade angemeldet... Jeder der tatsächlich kommen wollte, sollte sich auch anmelden, sonst gehen die Fernsehsender von geringem Interesse aus und senden das auch so.
Quelle: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17. Mai 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.msg169984.html#msg169984
Darum ist jeder aufgerufen, der die Möglichkeit hat (wie an den Aktionstagen), die Gelegenheit zu nutzen und an der Verhandlung teilzunehmen. Der Runde Tisch Karlsruhe wird mögliche Infopunkte organisieren und die Besucher unterstützen. Bei Fragen und Probleme zur Anreise und Übernachtung einfach melden. Möglicherweise kann der Termin auch mit einer Reise verbunden werden, wenn das Wetter noch mitspielt, könnten es zwei sehr schöne Tage in Karlsruhe und Umgebung werden.
Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und die Erreichbarkeit (per Telefon, Telefax oder E-Mail) anzugeben.
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... das ist eine zweischneidige Angelegenheit.
+ Einerseits:
Wenn wir (ich sag jetzt einfach mal WIR) die letzten 5 Jahre überwiegend nett (#) gewesen wären, dann wären wir jetzt nicht da, wo wir gerade sind.
Welches Verwaltungsgericht, welcher Gerichtsvollzieher hat auf uns Rücksicht genommen? - Hat unsere "Überstunden" jemand gezählt?
Wenn es der Stadtler nicht (mehr) schafft, dann muss eben der Waldorf auch mit ran !
+ Andererseits:
Öffentlichkeit, Druck, Fakten !!! Die werden keinen Millimeter weichen, wenn sie nicht gezwungen werden.
Jede Anmeldung ist eine Stimme für die Demokratie.
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Jede Anmeldung ist eine Stimme für die Demokratie.
So ist es. Außerdem bollert man ja nicht an die Tür des Oberamtsrats sondern schickt ihm eine E-Mail. Das ist nicht aufgedrängt. Die E-Mails kann er nach Belieben bearbeiten oder nicht. 5000 Standardablehnungsschreiben zu versenden ist nicht besonders herausfordernd, das kann seine Sekretär/in übernehmen. Er braucht nur durchzuzählen und den Medien und den Richtern mitteilen, wie groß das Interesse tatsächlich ist.
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Meine urprünglich unter
BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17. Mai 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.0.html
geposteten Anmerkungen scheinen hier besser zu passen - daher:
Nach Oberamtsrat Stadtler, der für den Besucherdienst und Reservierung beim BVerfG zuständig ist, wurde mir heute morgen mitgeteilt, dass es keine freien Plätze mehr für den 16. und 17. Mai gibt. Sowas hätte er noch nicht erlebt: Nach 2 Tagen alles voll, und er hätte noch 90 Mails zu beantworten.
Da stellt sich doch die Frage, wie die betroffene Oma - die weder durch das Internet in Windeseile davon erfahren durfte, noch sofort alle Kontakt-Möglichkeiten ausfindig machen konnte oder benannt bekam, geschweige denn einen Anmelde-Fax, Anmelde-Anruf oder gar Anmelde-Brief rechtzeitig hätte absetzen können - zu einem ihr ebenfalls "gebührenden" Besucherplatz hätte kommen sollen?!?
"Wer zuerst kommt, malt zuerst"?
Das birgt angesichts der Umstände durchaus Züge von (gleichheitswidrigem?) Sarkasmus.
Insofern:
Nicht nur Mails senden, sondern jeder Interessent (insbesondere auch Nicht-Foristen) auf seinem Wege, d.h. per Fax, per Brief, per Telefon - und wer in Karlsruhe wohnt, natürlich gern auch persönlich ;) ;D
Man kann es auch einfach nur als "Reservierung" betrachten, denn:
a) bestünde ja evtl. die Möglichkeit, dass im BVerfG zusätzliche Kapazitäten/ Säle zur Verfügung gestellt werden - einschl. Übertragung (bei einem solch exorbitanten Interesse sollte das eigentlich fast selbstverständlich sein)
b) könnten ja auch diverse Erst-Interessenten abspringen oder verhindert sein und somit Plätze freiwerden - die dann an nachfolgende Interessenten vergeben werden
Eine virtuelle und reelle "Warteschlange der Grundrechts-Verteidiger" ;)
Ich sehe es daher nicht als Böswilligkeit an, Herrn Stadtler und seine Mitarbeiter etwa "unverhältnismäßig" zu belasten...
...sondern als gutes Recht (wenn nicht sogar Pflicht) eines jeden Bundesbürgers und Grundrechtsträgers.
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Wow! Da kann ich ja froh sein, überhaupt einen Zuschauerplatz bekommen zu haben!
Was wollen die denn machen, wenn das Volk einfach da ist, um den Prozess zu verfolgen, und hinein will?
Ich bin ja gespannt!
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Man könnte jetzt auch gezielt mit Bekannte, Verwandte, Freunde, Nachbarn ins Gespräch
kommen, die sich bislang nicht mit dieser Thematik beschäftigt haben.
Der Gedanke, dass es hier nicht mehr nur um diese "GEZ"-Thematik geht, sondern
um unsere Grundrechte und wirklich gelebte Demokratie.
Aushänge mit einem Aufruf an gezielte Orte:
Stadtbibliotheken, Bürgerhäuser, Bioläden,
Kulturzentren, Inhabergeführte kleine Läden etc.
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Jeder der tatsächlich kommen wollte, sollte sich auch anmelden, sonst gehen die Fernsehsender von geringem Interesse aus und senden das auch so.
Ich gehe davon aus, dass es für die Fake-News Presse immer Plätze gibt und die nicht ausgeschlossen werden, selbst wenn es keine Plätze mehr gibt. Alles in diesem Land muss zuerst durch die Medienmühle Kohle in den Staatssäckel bringen und dem Volk verkauft werden. Deshalb wer keinen Platz bekommt, muss zahlen und dann den geschrieben oder veröffentlichten Stuss egal wer den produziert konsumieren.
Gerecht wäre für mich, wenn jeder der hin möchte bei dieser Veranstaltung beim Bundesverfassungsgericht z.B. über eine Übertragung u.a. in einen Nebensaal, als Bürger und betroffener sich selbst seinen Eindruck gewinnen könnte, anstatt dass immer das Volk selbst Sanktioniert wird.
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Gerade wenn die Nachfrage nach Besucherplätzen in der Verhandlung so groß ist, könnte man sich von Seiten des Gerichts nicht veranlasst sehen, die Veranstaltung medial live übertragen zu wollen?
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Nachdem ich im VG Karlsruhe "live" erlebt habe, welche Angst der Vorsitzende vor irgendeiner Art des Mitschnitts hatte, kann ich mir das kaum vorstellen.
Aber vielleicht sind die Verfassungsrichter aus einem anderen Holz geschnitzt?
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@geiz ist geil
weiß nicht, wie war das in der Vergangenheit in anderen Verfahren vor dem BVerfG?
Vielleicht sollte von Forums Seite Pressemitteilungen herausgegeben werden an lokale und überregionale Print- und TV-Medien über die hohe Publikumsresonanz. Auch der ÖR müsste dann (eigentlich) berichten ... ;)
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ARD und ZDF und Deutschlandradio könnten doch live in eigener Sache unterrichten! ;)
Habe die überhabt schon was gesendet, was das Datum 15 / 16 Mai betrifft?
Ich hab kein Platz, noch eine Absage bekommen.
Ich habe eben einen Platz für den 15 /16 Mai beim der münd. Verhandlung bekommen! (#)
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Ich habe eben einen Platz für den 15 /16 Mai beim der münd. Verhandlung bekommen!
Ich auch, aber für den 16/17 Mai ;)
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Aus
BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17. Mai 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.msg170178.html#msg170178
Gerade habe ich die Absage erhalten, bin aber auf der "Warteliste".
Ebenso: Absage erhalten, aber auf Warteliste (alle Plätze waren binnen 3 Tagen vergeben)
Richtig so!
Lasst die "Warteliste" lang werden!
Nur keine falsche Zurückhaltung!
Eine virtuelle und reelle "Warteschlange der Grundrechts-Verteidiger" ;)
Eigentlich müssten alle bisherigen Petenten, Kläger und Nichtzahler - und sonstige Interessenten sich dort eintragen. Die "Warteliste" darf gern tausende Interessenten umfassen.
Eigentlich müsste jedes Beitragskonto unaufgefordert auf diesen Termin hingewiesen werden - per Massenversand. Könnte ja als Infoblatt oder auch nur Aufdruck jedem bis dahin noch versendeten Schreiben/ Briefumschlag von ARD-ZDF-GEZ beigefügt sein. Sind ja sonst nicht so zimperlich.
Steht davon eigentlich schon etwas auf den "einschlägigen" Seiten von "rundfunkbeitrag.de"?!?
Natürlich Fehlanzeige...
https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/presse/index_ger.html
https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/hinweise/index_ger.html
https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/urteile/index_ger.html
Sind doch sonst immer so schnell - aber ist ja klar...
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Da die Plätze jetzt seit einigen Tagen voll sind, jetzt bitte auch noch einmal alle anmelden, denen der Weg zu weit ist. 1. Steigt mit dem Ansturm auch der "Druck des Volkes". Ich würde außerdem gern am Ende eine Anfrage an BVerfG schicken wie viele Leute bei der "öffentlichen Verhandlung" dabei sein wollten. Wenn dann nur 10% der Leute einen Platz bekommen haben, darf man wohl fragen ob das Wort "öffentlich" noch zutreffend war und dagegen klagen? Vielleicht durchbricht man so auch mal diese Gerichtsmauern, sodass Verhandlungen öffentlich gestreamt werden. Das würde uns bei so vielen Prozessen helfen...
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Ich wäre gern dabei gewesen, kann aber aus beruflichen Gründen nicht.
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Tja, so kanns gehen.
Interessenten, Kläger, Mitstreiter etc. dies ist ein sehr wichtiger Eckpunkt, also
weiter anmelden.
(Ist wohl mittlerweile eine automatische Beantwortung, bzw. wie bei der Anfrage
und Versendung der Gutachten, dort wurden ja extra neue Arbeitsplätze geschaffen :police:)
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, den 11.4.2018
- Pressestelle -
1270 E/2 - 605/18
Sehr geehrter Herr A,
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wegen der großen Nachfrage nicht allen eingegangenen Anmeldungen ein Zuhörerplatz zugeteilt werden kann. Wir haben die Verhandlungstermine am Freitag, 6. April 2018, um 10.00 Uhr bekannt gegeben. Aufgrund der großen Flut von Zuhöreranmeldungen konnten nur die bis Sonntag, 8. April 2018, eingegangenen Anmeldungen berücksichtigt werden. Die Plätze waren also innerhalb von drei Tagen vergeben. Ihre Anmeldung ist erst nach dem 8. April 2018 eingegangen und kann daher leider nicht mehr bei der Platzvergabe berücksichtigt werden.
Sollten bereits angemeldete Personen wieder absagen, werden die freien Plätze aufgrund unserer nach zeitlichem Eingang der Anmeldungen geführten Warteliste vergeben. Sie belegen Platz Nr. 39 der Warteliste.
Wir werden uns wieder mit Ihnen in Verbindung setzen, falls auch für Sie dann noch ein Platz frei werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Stadtler
Oberamtsrat
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
Telefon 0721 9101-400
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Bin auf Platz 70 der Warteliste. Wer bietet mehr :D
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Tut mir leid - ich will aber wirklich nur unser Bestes.
Der Oberamtsrat hat ja bereits zwei mal zugegeben, dass der Rundfunkbeitrag das Aufsehenerregenste am BVerfG ist, dass er dort als Besucherdienstmitarbeiter je hatte.
.......keine freien Plätze mehr..........
Sowas hätte er noch nicht erlebt: Nach 2 Tagen alles voll, und er hätte noch......Mails zu beantworten.
und
Aufgrund der großen Flut von Zuhöreranmeldungen .......
Ab Warteplatz 70 bspw. liegt ja die Teilnahmechance leider sicher bei gleich Null.
Wenn diese Verfassungs"richter" da bereits die hohe Anzahl der bisherigen Beschwerden ignoriert haben,
wird denen die Anzahl der hypothetischen Besuchsanmeldungen sicher genauso egal sein....
Persönlich meine ich -> wir haben ja, was wir wollen.
Mir geht es nur darum, dass wir nicht noch von irgendwelchen Käseseiten
à la wddwl.de (oder wie die Möchtergern-Journalisten sich da nennen)
angegriffen werden können, bspw. mit: "Boykott-Foristen belästigen BVerfG mit Spam-Mails....."
Ab jetzt sollten vielleicht nur noch Anmeldungen eingehen, von Interessenten,
die tatsächlich, wirklich reinwollen und dafür eine sehr wahrscheinlich uneinlösbare Wartenummer in Kauf nehmen.
Markus
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Fuer die Statistik:
Angemeldet am 9.4.2018 18:41 und Platz 31 der Warteliste bekommen.
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Markus,
"wir" (hier im gez-boykott) sind nicht der Nabel der Beitragswelt.
Es gibt z. B. auch etliche facebook-Gruppen mit abertausenden Mitgliedern (im 5-stelligen Bereich!) - auch dort wurden und werden die Verhandlungstermine thematisiert.
D. h. letzten Endes wird es egal - und auch nicht zuordenbar sein - woher Anmeldungen kommen.
Gruß
Kurt
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Sehr geehrter Herr samson_braun,
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wegen der großen Nachfrage nicht allen eingegangenen Anmeldungen ein Zuhörerplatz zugeteilt werden kann. Wir haben die Verhandlungstermine am Freitag, 6. April 2018, um 10.00 Uhr bekannt gegeben. Aufgrund der großen Flut von Zuhöreranmeldungen konnten nur die bis Sonntag, 8. April 2018, eingegangenen Anmeldungen berücksichtigt werden. Die Plätze waren also innerhalb von drei Tagen vergeben. Ihre Anmeldung ist erst nach dem 8. April 2018 eingegangen und kann daher leider nicht mehr bei der Platzvergabe berücksichtigt werden.
Sollten bereits angemeldete Personen wieder absagen, werden die freien Plätze aufgrund unserer nach zeitlichem Eingang der Anmeldungen geführten Warteliste vergeben. Sie belegen Platz Nr. 40 der Warteliste.
Wir werden uns wieder mit Ihnen in Verbindung setzen, falls auch für Sie dann noch ein Platz frei werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Warteliste Platz 40 und ich habe mich am Montag gemeldet am frühen morgen (#)
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Danke Markus, du hast mich überzeugt. Hatte gerade überlegt, wer sich noch anmelden könnte. Aber du hast recht. Wir müssen nicht Menschen aufrufen, sich anzumelden, die gar nicht teilnehmen wollen oder können. Das haben wir nicht nötig. Die Seite wird sicher von genügend Leuten mitgelesen, die sich freuen, wenn sie uns etwas anhängen können.
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Könnte die Verhandlung noch wo anders hin verlegt werden wo mehr Platz ist?
Diese Frage muss ja zumindest gedacht werden ob das noch passieren kann.
Unter dem Gesichtspunkt, wenn die Liste der Warteplätze jetzt weiter ansteigt.
Die weiteren Medien berichten ja jetzt erst darüber, ist scheinbar noch nicht überall angekommen.
Somit dürften wohl auch noch Anmeldungen aus Interesse erfolgen, welche nicht über dieses Forum davon erfahren haben.
Gibt es dafür Regeln, ab welcher Marke eine Verlegung notwendig wird oder ist das schlicht nicht vorgesehen?
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Bei einem Fall wo es um die Verantwortung wegen Todesfolgen in Rahmen einer Techno Party ging wurde die Räumlichkeit wohl gewechselt. Aber wohl wegen der großen Zahl an Betroffenen.
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Wahrscheinlich gerade noch einen der letzten Sitzplätze erhalten und der sieht so aus:
Anmeldung: 06.04.18, 13.17 Uhr
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, den 9.4.2018
- Pressestelle -
1270 E/2 - 605/18
Sehr geehrt,
bei der mündlichen Verhandlung des Ersten Senats am 16. und 17.5.2018 ist je ein Platz für Sie frei.
Bitte erscheinen Sie an beiden Tagen mit Ihrem gültigen Personalausweis bereits um 9.15 Uhr zur Einlasskontrolle.
Mit freundlichen Grüßen
Stadtler
Oberamtsrat
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
Telefon 0721 9101-400
Telefax 0721 9101-461
Email: besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de
Homepage: http://www.bundesverfassungsgericht.de
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Dienstag Morgen gemeldet - ist schon bei 70 +
Sie belegen Platz Nr. 74 der Warteliste
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Soeben wurde folgende Antwort des BVerfG, Oberamtsrat St., mitgeteilt:
Sollte man selbst kurzfristig verhindert sein den reservierten Platz zu nutzen, ist eine Weitergabe des Platzes im persönlichen Umfeld nicht möglich. Aktueller Länge der Warteliste: 84 Personen. Originaltext der Aussage:
derzeit stehen 84 Personen auf der Warteliste. Falls Sie absagen sollten, wird Ihr Platz selbstverständlich an die unter Nr. 1 der Warteliste stehende Person zugeteilt. Eine Weitergabe Ihres Platzes ist daher nicht möglich.
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Markus,
Ich habe mich angemeldet, weil ich dabei sein will, und nicht des anmeldens wegens ;)
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Möglicherweise vermöge Rentnerbonus läßt sich @Karlsruhe noch toppen:
07.04.2018 um 19:31
"Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, den 10.4.2018
- Pressestelle -
1270 E/2 - 605/18
Sehr geehrter Herr Ber ,
bei der mündlichen Verhandlung des Ersten Senats am 16. und 17.5.2018 ist je ein Platz für Sie frei.
Bitte erscheinen Sie an beiden Tagen mit Ihrem gültigen Personalausweis bereits um 9.15 Uhr zur Einlasskontrolle.
(...)
und für das letze Einbettzimmer habe ich nur mal angerufen und dann war's schon weg: 2.04.2018 um 10:18 Uhr
B&B Hotel Karlsruhe, Schwarzwaldstraße 92, 76137 Karlsruhe, Telefon: +49(0)721 - 490 24-0, www.hotelbb.de
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Dem könnte noch hinzuzufügen sein...
Tut mir leid - ich will aber wirklich nur unser Bestes.
...
Der Oberamtsrat hat ja bereits zwei mal zugegeben, dass der Rundfunkbeitrag das Aufsehenerregenste am BVerfG ist, dass er dort als Besucherdienstmitarbeiter je hatte.
...
Wenn diese Verfassungs"richter" da bereits die hohe Anzahl der bisherigen Beschwerden ignoriert haben,
wird denen die Anzahl der hypothetischen Besuchsanmeldungen sicher genauso egal sein....
...
...vllt. aufgehängt am obigen Mittelsatz, dass es evtl. auch gar nicht zweckdienlich wäre, über die Faktizität im obigen Zusammenhang hinaus aus der Situation ein "Happening" zu machen. Was die Verf.richter bestimmt am allerwenigsten gebrauchen könnten, wäre, in den Ruch zu geraten oder einer von interessierter Seite lancierten wohlfeilen Unterstellung zum Opfer zu fallen, sie hätten sich ggf. mit ihrem Urteil dem Pöbel gebeugt.
Sonst wäre ggf. eines schönen Tages, wenn die Abschaffung des BVerfG oder dessen Unterwerfung unter die Politik (Parteienoligarchie) zur Debatte*) stehen sollte, die Medienelite des heiligen dt. ÖRR an der vordersten Front der Befürworter.
*) Es waren ja nicht die Polen bzw. deren PIS, die die vor nicht so langer Zeit geplanten "Massnahmen" bzgl. deren Verfassungsgerichtsbarkeit erfunden hätten. Ein Herr Schäuble hatte damaligen Pressemitt. nach bereits etwa vor roundabout 6 Jahren oder noch länger schon ähnliche "Ideen", was das BVerfG betrifft. Dessen seinerzeitiges Verbot des Abschusses von Zivilflugzeugen durch die Bundeswehr hatte nämlich nicht jedem erlauchten Politiker gepasst.
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@HÖRby
OK, also Platz im Bundesverfassungsgericht ;), prima.
Alternative mit gleichen Stornierungsoptionen (am Anreisetag bis
19 Uhr kostenfrei stornierbar) IBIS Karlsruhe Hauptbahnhof, Poststraße
Ansonsten gibt es auch genau am Hauptbahnhof ein Hostel (mal eben gegoogelt)
Da kenne ich allerdings die Stornierungsmöglichkeiten nicht.
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Nochmal @HÖRby
Hoppla, du meinst sicher nicht den 2.4.18 sondern heute 12.4.18.
Vor dem 6.4. wussten wir ja noch nichts von unserem Date.
Aber versuche einfach die Alternativen!
Treff dann wie gehabt am Bahnhof :)
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Warteliste hin oder her.
Wer kommt, um teilnehmen zu können oder nur Präsenz zeigen möchte:
Hier wichtige Eckdaten: Wie komme ich dort hin?
An beiden Verhandlungstagen biete ich an, sich am Hauptbahnhof Karlsruhe
Ausgang: Stadtgarten/Zoo auf dem überdachten Vorplatz zu treffen und
gemeinsam zum BVerfG zu laufen (ca. 30 Minuten) oder wenn das
Wetter sehr schlecht sein sollte, nehmen wir die öffentlich(en) (rechtlichen)
Verkehrsmittel, die ca. 20 Minuten brauchen würden.
Treffpunkt: Hauptbahnhof Karlsruhe: Ausgang Stadtgarten/Zoo: 8.30 Uhr
Werde noch eine speziell dafür freigeschaltene Handy-Nummer bekannt geben,
mit der man mich erreichen kann (Anruf/SMS). Allerdings werde ich nicht zurückrufen
oder simsen, sondern nur, wenn ich es direkt mitbekommen, drangehen und sprechen.
(Kein Empfang natürlich während der Verhandlungen 8))
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Hab eine Übernachtung gebucht, und bin mit ziemlicher Sicherheit mit dabei.
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Prima, du kennst den Weg?
Ansonsten halt um 8.30 Uhr Hauptbahnhof Karlsruhe. Man sieht sich (#)
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;D Die Litfaßsäule für die vorgeschlagene stündliche Umrundung des BVerfG nicht vergessen! (#)
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Wie lange wird die Verhandlung am zweiten Tag denn gehen können? Das Gericht hat doch sicher auch irgendwann Feierabend? Frage wegen Rückreise Buchung.
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So eine Verhandlung kann Durchaus bis 18 Uhr und länger gehen. Es gab einmal den Fall, dass ein Richter Nasenbluten hatte und sich alles extrem verschoben hat. Das ist aber natürlich nicht die Regel.
Man kann aber auch jederzeit gehen. Es wird am Nachmittag sowieso viel viel leerer sein. Die ganzen Pressefuzzies vom ÖR machen früh Feierabend und auch einige der Besucher beginnen sich zu langweilen.
Wenn ich richtig informiert bin, kann es durchaus sein, dass noch bis zu 40 Plätze nachgeschoben werden, falls die Besuchergruppen für den Tag (die automatisch Plätze angeboten bekommen?) diese nicht haben wollen. Man mag mich bei dieser Aussage aber bitte nicht festnageln. Außerdem hat mir jemand Zahlen weitergeleitet:
Es gibt demgemäß angeblich Platz für 180 Besucher und 60 Pressevertreter.
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[...]
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wegen der großen Nachfrage nicht allen eingegangenen Anmeldungen ein Zuhörerplatz zugeteilt werden kann. Wir haben die Verhandlungstermine am Freitag, 6. April 2018, um 10.00 Uhr bekannt gegeben. Aufgrund der großen Flut von Zuhöreranmeldungen konnten nur die bis Sonntag, 8. April 2018, eingegangenen Anmeldungen berücksichtigt werden. Die Plätze waren also innerhalb von drei Tagen vergeben. Ihre Anmeldung ist erst nach dem 8. April 2018 eingegangen und kann daher leider nicht mehr bei der Platzvergabe berücksichtigt werden.
Sollten bereits angemeldete Personen wieder absagen, werden die freien Plätze aufgrund unserer nach zeitlichem Eingang der Anmeldungen geführten Warteliste vergeben. Sie belegen Platz Nr. 92 der Warteliste.
Wir werden uns wieder mit Ihnen in Verbindung setzen, falls auch für Sie dann noch ein Platz frei werden sollte.
[...]
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Habe mich auch angemeldet, stehe auf der Warteliste auf Platz 104!!
Ich will dabei sein. Hotel ist gebucht, jetzt noch den Zug dazu. Auch wenn ich nicht reingelassen werde, bin ich jedenfalls da. Es könnten ja immerhin 103 Leute "ausfallen"! :) ;D :D
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...über interne Kanäle gemeldet ;)
Sie belegen Platz Nr. 110 der Warteliste.
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Anmeldung (mail) am 03.05.2018
Antwort (mail) am 04.05.2018
Warteliste "133"
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12. April 2018
Platz Nr. 74
...
Platz Nr. 84
13. April 2018
Platz Nr. 92
04.05.2018
Platz Nr. 133
Das spricht nicht gerade für ein "reges Interesse" :-X
Schade.
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Werden jene, die auf der Warteliste landeten, eine Beschwerde beim BVerfG einreichen, weil nicht genügend Plätze zur Verfügung gestellt worden sind?
Im Vergleich zum Loveparade-Strafverfahren des LG Duisburg wurde das Congress Center Düsseldorf Ost (CCD Ost) als Verhandlungsort ausgewählt, um die ganzen Beteiligten und Zuschauer unterzubringen.
Müsste das in Karlsruhe nicht auch möglich sein, wenn es so viel öffentliches Interesse gibt (wenn es denn welches gibt)? ???
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[..]
Müsste das in Karlsruhe nicht auch möglich sein, wenn es so viel öffentliches Interesse gibt (wenn es denn welches gibt)? ???
ca. 42 Mio. Wohnungen/Beitragszahler
ca. ?? Betriebsstätten
ca. 4 Mio. Nichtzahler/Angemahnte/Verweigerer
Sorry - aber bei momentan 133 "Wartenden" vermag ich beim besten Willen kein "öffentliches Interesse" erkennen.
Gruß
Kurt
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Es soll wohl 120 Sitzplätze für Zuschauer im Sitzungssaal geben.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Service/Infothek/Rundgang/rundgang_node.html (http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Service/Infothek/Rundgang/rundgang_node.html)
Man darf nicht vergessen die Verhandlungen sind an einem Arbeitstag, an dem nicht jeder Urlaub bekommt bzw. nehmen kann, was den Andrang etwas reduzieren wird.
Sofern man den Vergleich anstellen darf, zum Thema Vorratsdatenspeicherung gab es wohl "nur" 23 Verfassungsbeschwerden. Da sind "unsere" 160 Verfassungsbeschwerden doch eine deutlich größere Hausnummer.
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... ich geb noch eins drauf, auch wenn das nicht sehr freundlich ist:
Der "Love - Parade" - Prozess befriedigt(e) wohl auch das Sensationsbedürfnis des Volkes (besser), weil es sich hier um eine Party handelte und weil es Tote gab ... aber nun geht es um irgendwas in der Grauzone zwischen Verwaltungsrecht und Gewohnheitsrecht (#) ...
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Sorry - aber bei momentan 133 "Wartenden" vermag ich beim besten Willen kein "öffentliches Interesse" erkennen.
( Pardon, gez-boykott-Team, ich weiß, wir sollen nicht mehr zum Ausgang spekulieren.)
Ganz überspitzt gesagt -also sehr, sehr salopp ausgedrückt-,
lautet u. a. ja das Thema:
Ferdinand Kirchhof -> Wie bewerte ich die Idee meines Bruders?
Da muss leider gesagt werden - das ist wirklich nicht gerade besonders spannend.
Diejenigen, die nicht an ein Gerechtigkeits-Wunder glauben,
sind wahrscheinlich in der Mehrzahl.
M. M. nach, sind daher die bisherigen Anmeldungen für dieses,
wie ich finde, recht vorhersehbares Gerichts-Entertainment,
doch sogar relativ viel.
Danke an Alle, die dort Präsenz zeigen!
Und es auf sich nehmen,
sich u. a. Ferdinand Kirchhofs Ausführungen zur Rundfunkbeitragsidee von Paul Kirchhof anzuhören.
Ich denke mal, die Präsenz wird denen nicht entgehen.
Die haben bestimmt nicht mit so viel Widerstand gerechnet.
Pers.: Die Verhandlung selbst wird ja bestimmt schlecht.
Aber die Präsenz von Menschen mit Gerechtigkeitssinn wird diese zwei Tage
in gewisser Wese bestimmt zu einem Erfolg machen.
(Die richtige Verhandlung wird ja dann vermutlich erst in Straßburg stattfinden.
Also jetzt schonmal eine kleine Vor-Party.)
Markus
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Der Zuständige beim Verfassungsgericht hat geschrieben, dass dieses Interesse an der Verhandlung ungewöhnlich groß ist. Was will man mehr?
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Hab mich auch angemeldet, da ich ein „berechtigtes Interesse“ an einer Teilnahme habe ;)
Guten Tag,
Ich werde als Zuhörer an der Verhandlung am 16./17. Mai 2018 teilnehmen.
Bitte reservieren Sie mir einen Platz.
Da ich laufendes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Hannover in gleicher Sache habe, habe ich ein berechtigtes Interesse der Verhandlung beizuwohnen.
Mit freundlichen Grüßen
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Ein Patz wird frei, ich habe kein Frei bekommen... Drück aber die Daumen...!!!
Meine Hotelreservierung fürs AAAAA Kübler oder so...wird auch frei...!!!!
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Sehr geehrt......,
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wegen der großen Nachfrage nicht allen eingegangenen Anmeldungen ein Zuhörerplatz zugeteilt werden kann. Wir haben die Verhandlungstermine am Freitag, 6. April 2018, um 9.30 Uhr bekannt gegeben. Aufgrund der großen Flut von Zuhöreranmeldungen konnten nur bis Sonntag, 8. April 2018, eingegangene Anmeldungen berücksichtigt werden. Ihre Anmeldung ist erst nach dem 8. April 2018, nämlich am 7. Mai 2018, eingegangen und kann daher leider nicht mehr bei der Platzvergabe berücksichtigt werden.
Sollten bereits angemeldete Personen wieder absagen, werden die freien Plätze aufgrund unserer nach zeitlichem Eingang der Anmeldungen geführten Warteliste vergeben. Sie belegen Platz Nr. 141 der Warteliste.
Wir werden uns wieder mit Ihnen in Verbindung setzen, falls auch für Sie dann noch ein Platz frei werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Stadtler
Oberamtsrat
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
Telefon 0721 9101-400
Telefax 0721 9101-461
Email: besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de
Homepage: http://www.bundesverfassungsgericht.de
Ich finde es einfach wichtig, sich auch noch weiterhin anzumelden und auch nach Karlsruhe zu kommen, um Präsenz zu zeigen etc.
Dieser Termin ist einfach viel zu wichtig!!!
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Hab mich auch angemeldet, da ich ein „berechtigtes Interesse“ an einer Teilnahme habe ;)
„Berechtigtes Interesse“ zählt nicht. ;D
Warteliste...
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Hervorragender Service des Verfassungsgerichts:
Soeben hat der zuständige Herr bei mir angerufen und mitgeteilt, dass ich
in der Warteliste aufgerückt bin und teilnehmen kann.
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Gerade einen Anruf von Herrn Stadler BVerfG bekommen. Müssen doch einige wieder abgesagt haben.
War auf Platz 70 der Warteliste und bekomme eine Eintrittskarte. Wenn die Entscheidung des BVerfG so freundlich für die Kläger ausfällt, wie der Herr am Telefon, dann bin ich mal eher insgesamt positiv gestimmt.
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Es könnte auch sein, dass die "Personenüberprüfung" (mit Angabe des Geburtsdatums) bei der ein oder anderen Anmeldung kein grünes Licht ergeben hat. ;)
Man kann es nicht versprechen, aber es kam wohl schon vor, dass Zuschauer frühzeitig die Verhandlung verlassen haben und "Nachrücker", die vor der Türe stehen, reingelassen wurden.
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Gerade einen Anruf von Herrn Stadler BVerfG bekommen. Müssen doch einige wieder abgesagt haben.
War auf Platz 70 der Warteliste und bekomme eine Eintrittskarte.
Dann können wir ja doch eine angenehme Teilnahme wünschen!
Sorry, da hatte ich wohl zu tief gestapelt. Das hätte ich nie gedacht.
Da war der Anmeldungs-Einsatz doch erfolgreich! Super.
Vielleicht haben haben ja dann doch noch weitere Mitstreiter Glück? Z. Bsp:
GallusMaximus - Platz Nr. 74 der Warteliste
cecil - Länge der Warteliste: 84 Personen
Kressmann - Platz Nr. 92 der Warteliste
Hansy - Warteliste auf Platz 104
Bürger - Nr. 110 der Warteliste
rave - Warteliste 133
Falls ja, sagt ihr ja sicher noch Bescheid.
Markus
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Eine Mitstreiterin mit der Warteposition 75 hat nun auch einen Sitzplatz bekommen.
Möglicherweise wurden die Presseplätze für den ÖRR nicht benötigt...erste Sparmaßnahmen? ;)
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Die Lösung scheint in der Tatsache zu liegen, dass man eine Telefonnummer
als Kontaktmöglichkeit angegeben hat.
Ich hatte nur eine email-Adresse angegeben, war aber im ersten Schwung mit
dabei und habe meine Bestätigung per email erhalten.
Also werden dann wohl alle, die eine Telefonnummer angegeben haben,
unabhängig vom Platz auf der Warteliste angerufen!
Ist ja auch sicherer.
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Möglicherweise wurden die Presseplätze für den ÖRR nicht benötigt...erste Sparmaßnahmen? ;)
Oder die kommen nicht, weil schon klar ist, wie es ausgeht.
Edit "Bürger" @alle:
Bitte nicht in Spekulationen abdriften, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Aktion: Anmeldung beim Bundesverfassungsgericht für 16.5. und 17.5.18
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
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Die Lösung scheint in der Tatsache zu liegen, dass man eine Telefonnummer als Kontaktmöglichkeit angegeben hat.
Ich hatte nur eine email-Adresse angegeben, war aber im ersten Schwung mit dabei und habe meine Bestätigung per email erhalten.
Also werden dann wohl alle, die eine Telefonnummer angegeben haben, unabhängig vom Platz auf der Warteliste angerufen!
Ist ja auch sicherer.
Das scheint mir nicht der Fall zu sein. Mein Eindruck ist, daß das BVerfG wirklich brav die Warteliste abarbeitet. Es wurden auch Warteplätze per Email kontaktiert.
Vielleicht wurde doch noch ein zweiter Sitzungssaal zur Verfügung gestellt, in dem die Übrigen per Live-Übertragung die Verhandlung mitverfolgen können, weshalb es jetzt so viele Plätze gibt?
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Besuche beim Bundesverfassungsgericht
Datum 01.12.2017
Allgemeine Hinweise
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/Hinweisblatt_F%C3%BChrung
Besuche beim Bundesverfassungsgericht (PDF, 40KB, Datei ist nicht barrierefrei)
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/Hinweisblatt_F%C3%BChrung.pdf?__blob=publicationFile&v=5
H i n w e i s e
für allgemeine Besuche beim Bundesverfassungsgericht
1. Allgemeine Sicherheitserwägungen machen es leider unumgänglich, von den Besuchergruppen eine Teilnehmerliste zu erbitten, aus der sich Name, Vorname und Geburtsdatum ergeben. Diese Liste sollte dem Bundesverfassungsgericht - soweit irgend möglich - bis spätestens zwei Wochen vor dem Besuchstermin vorliegen. Die Teilnehmerlisten dienen dazu, die Identifizierung der Besucher beim Betreten des Amtsgebäudes des Bundesverfassungsgerichts am Besuchstage zu erleichtern und das Einlass- bzw. Kontrollverfahren zu beschleunigen. Mit Rücksicht auf die potentielle Gefährdung der Dienststelle Bundesverfassungsgericht sowie des hier beschäftigten Personenkreises, werden die in den Listen mitgeteilten Personendaten vorab von der Bundespolizei überprüft. Die eingereichten Listen werden wenige Tage nach Beendigung des Besuches amtlich vernichtet. Eine Speicherung (oder sonstige Aufbewahrung) der Personendaten ist untersagt und findet nicht statt.
Dieses Verfahren ist generell mit dem Datenschutzbeauftragten des Bundes abgestimmt und wird im Einzelfall vom Datenschutzbeauftragten beim Bundesverfassungsgericht überwacht.
2. Um ein zügiges Einlass- bzw. Kontrollverfahren zu gewährleisten, sollten möglichst keine spitzen Gegenstände (wie z. B. Taschenmesser, Scheren, Nagelfeilen, Zirkel, Schraubenzieher) oder Tierabwehrspray mit geführt werden. Ferner sind vollständige Teilnehmerlisten erforderlich, um die Einlasskontrolle nicht zu verzögern. Ist es zeitlich nicht mehr möglich, das Bundesverfassungsgericht vor Besuchsbeginn über Änderungen in Kenntnis zu setzen, sollte den Kontrollbeamten der Bundespolizei bei der Ankunft eine aktuelle, evtl. auch nur handschriftlich korrigierte Liste übergeben werden. Das Kontrollverfahren kann in seinem Ablauf vereinfacht werden, wenn der verantwortliche Leiter einer Besuchergruppe die einzelnen Teilnehmer als zu der angemeldeten Besuchergruppe zugehörig identifiziert.
3. Die Teilnehmer sollten ein amtliches Ausweispapier bei sich führen.
4. Um einen pünktlichen Beginn des Besuchs beim Bundesverfassungsgericht zu gewährleisten, sollte man wegen der für die Einlasskontrolle erforderlichen Zeit ca. 20 Minuten vor dem jewei-ligen Termin erscheinen.
5. Bei An- und Abfahrten mit einem Bus ist zusätzlich zu beachten:
Das Parken von Fahrzeugen unmittelbar vor dem Amtsgebäude bzw. auf der für den allgemeinen Fahrzeugverkehr gesperrten so genannten "verlängerten Waldstraße" ist nicht möglich. Der Bus kann - nach entsprechender Einweisung durch die diensthabenden BPol-Beamten - zum Ein- und Aussteigen der Gäste kurz in die gesperrte Waldstraße einfahren, wobei jedoch gebeten wird, durch Rücksprache mit dem Fahrer sicherzustellen, dass der Bus sodann den Sperrbereich wieder verlässt. Geeigneter Parkraum steht häufig in unmittelbarer Nähe des Gerichts
(z. B. Hans-Thoma-Straße/Linkenheimer Landstraße) zur Verfügung.
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Da nun doch viele Mitstreiterinnen und Mitstreiter Sitzplätze zu den Verhandlungen bekommen haben und möglicherweise nach der Verhandlung am Mittwoch ein gemeinsames Treffen und Diskutieren wünschenswert ist, werden wir uns nach der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht versammeln und entsprechend der Personenzahl mögliche Lokalitäten im näheren Umkreis auswählen.
Noch ein Hinweis, es ist am Mittwoch mit Regen zu rechnen.
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Hallo zusammen,
mal eine ganz blöde? Frage: Zu den Verhandungen kommen ja doch etliche (hundert(e)) Menschen.
Wie kann, soll und wird man sich erkennen?
Einige (wenige) hier kennen sich ja persönlich - wie stellen wir es aber an?
Gruß
Kurt
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Sich zu erkennen, wird kein Problem sein.
Die Frage ist nur, für diese "Menschenmenge"
einen passenden Platz zu finden.
Schade, dass Regen angesagt ist.
Der Schloßpark wäre groß genug und schön.
Etwas auf die Hand und gut.
(Entsprechende Lebensmittelläden sind in ausreichender
Anzahl dort vor Ort, sogar "BIO" ;))
Vorschlag: einfach mal eine entsprechende Sitzunterlage/Decke mitbringen.
Vielleicht klappt der Schloßpark doch :)
Ansonsten werden wir uns halt gruppenweise auf die diversen
Lokalitäten aufteilen.
Je nach Wetter könnten wir uns ja nach der ersten Stärkung dort wieder
zu einem Informationsaustausch treffen.
Siehe auch meine temporäre Handy-Nummer: (gilt von Mi. 16.05. 8.20 Uhr
bis Ende der Verhandlungen: Do. 17.05.18)
0177 - ------
Bitte die Mitstreiter, die meine persönliche Handy-Nummer kennen, diese bitte benutzen!
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Siehe auch meine temporäre Handy-Nummer: (gilt von Mi. 16.05. 8.20 Uhr
bis Ende der Verhandlungen: Do. 17.05.18)
0177 .......
Bitte die Mitstreiter, die meine persönliche Handy-Nummer kennen, diese bitte benutzen!
Tja, das war wohl nichts.
Wollte eine "temporäre Ansprechmöglichkeit" bieten, nun habe ich sie platt gemacht, für alle die
sich die Nummer vielleicht schon notiert haben.
Na klar ist sie jetzt schon aktiv, zumal mit neuem Handy.
Habe gerade auf AB die Mitteilung mit der Bitte um Rückruf erhalten, bzgl. des Weges
vom Bahnhof zum Bundesverfassungsgericht.
Bin ich die Auskunft?
OK an alle mir persönlich bekannten Mitstreiter, sich bitte bei mir per PM melden, wenn
meine persönliche Handy-Nummer noch nicht bekannt. :)