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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 31. März 2017, 21:17

Titel: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Beitrag von: ChrisLPZ am 31. März 2017, 21:17
1. Der offene Brief

Zitat
09.März 2017

Sehr geehrter Herr Buhrow,

wir wenden uns mit diesem offenen Brief an Sie persönlich, da Sie als Intendant und somit gesetzlicher Vertreter des wdr für die Androhung und Durchführung existenzbedrohender, entwürdigender Zwangsvollstreckungsmaßnahmen die volle Verantwortung tragen.


Beispiel 1:
Tetyana Rusina aus Köln
Androhung von Erzwingungshaft

Beispiel 2:
Marcel * aus Leverkusen
Androhung von Erzwingungshaft

Beispiel 3:
Nittaya Haase aus Willebadessen
Androhung von Erzwingungshaft

Beispiel 4:
Reinhard Dowe aus Gelsenkirchen
Pfändung seiner Rente direkt über die Rentenkasse
Herr Dowe befindet sich wegen der grundgesetzwidrigen Zwangsfinanzierung der örR seit
06.02.2017 im Hungerstreik.

Beispiel 5:
Petra Timmermann aus Lünen
Zwangsweise Türöffnung der Wohnung, um pfändbare Gegenstände zu finden.
Eindeutiger Verstoß gegen Art. 13 Grundgesetz – die Unantastbarkeit der Wohnung

Beispiel 6:
Ulrich Thomas aus Dortmund
Zwangsvollstreckungsversuche – Herr Thomas ist schwer an Krebs erkrankt.
Jedes weitere Wort erübrigt sich hier.

Beispiel 7:
Jürgen Kerner aus Hürth
Auch er musste sich Drohungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen stellen.

Beispiel 8:
Wolfgang Hermann aus Mönchengladbach
Der Fall ist Ihnen seit Jahren bekannt, trotzdem ist der Mann unverändert Bedrohungen ausgesetzt.

Beispiel 9:
Elisabeth Smolinski aus Datteln
Androhung von Erzwingungshaft

Beispiel 10:
Frank Turk aus Bergkamen
Befindet sich aktuell in einem Zwangsvollstreckungsverfahren

Beispiel 11:
Georg Thiel aus Borken
Androhung von Erzwingungshaft

Beispiel 12:
Christel Lorbeer aus Kerken
Androhung von Erzwingungshaft

Beispiel 13:
Eine Mutter und ihr Säugling aus Bergisch Gladbach wurden am 08.03.2017 kurzzeitig inhaftiert!!!!!!

Beispiel 14:
Heinrich Dück aus Sankt Augustin
Erzwingungshaft


Herr Buhrow, wir sind schockiert über die Art und Weise, wie hier unter Einsatz gewaltsamer Mittel in Ihrem Sendebereich zur Finanzierung des wdr vorgegangen wird. Sollte sich nicht innerhalb kürzester Zeit an der derzeit gängigen Praxis etwas ändern, ziehen wir die ausländische Presse hinzu, um die verheerenden Zustände weltweit bekannt zu machen. Hier sind keine „Gesetze“ sondern klarer Menschenverstand gefragt. Man kann unter solchen Umständen nur noch von verachtenswerten Zuständen sprechen.

Der letzte genannte Fall in der Liste sorgte kürzlich für großes Aufsehen. Herr Dück wurde inhaftiert, weil er in Ihrem Einzugsgebiet keine gez zahlt und auch keine Vermögensauskunft abgibt. Lt. Artikel der „Welt“ distanziert sich Ihre Sendeanstalt von der Inhaftierung.

Wie konnte es dann gestern erneut zu einer Inhaftierung kommen? Herr Buhrow! Eine stillende Mutter mit ihrem Kind wurde gestern vom Gerichtsvollzieher Herrn K. in Haft genommen!
Erst, nachdem der Vater zahlte, kamen Mutter und Kind wieder frei! An diesem Beispiel wird erneut ersichtlich, dass „die Gesetzgebung“ rein gar nichts mehr mit demokratischen Werten gemein hat! Sich von solchen Fällen verbal zu distanzieren reicht nicht aus!

Nach unserer Information wird die Haft als Vollstreckungsmaßnahme in den
Vollstreckungsersuchen des wdr nicht explizit ausgeklammert.

Wir fordern Sie hiermit dazu auf, ab sofort einen entsprechenden Passus generell in die Vollstreckungsersuchen einzufügen, um weitere Inhaftierungen wegen nicht gezahlter gez/Nichtabgabe der VA tatsächlich zu vermeiden. Sollte eine solche Anweisung in den Vollstreckungsersuchen in Zukunft nicht enthalten sein, ist Ihre Mitteilung an die Presse bezüglich Distanzierung von Inhaftierungsmaßnahmen in Ihrem Sendegebiet eine klare Falschaussage. Denn Sie allein als vermeintlicher Gläubiger entscheiden, ob Sie allen  Vollstreckungsmaßnahmen, die „das Gesetz“ erlaubt, zustimmen oder ob es Einschränkungen gibt.

Auch fordern wir Sie dazu auf, sich zum Hungerstreik von Herrn Dowe zu äußern.
Herr Dowe lebt seine tiefste Überzeugung, wie viele andere Nichtzahler auch. Es ist als unmenschlich zu werten, unter diesen Umständen an der Forderung, die bereits direkt von der Rentenkasse gepfändet wurde, festzuhalten.

Das von Ihnen geführte Unternehmen wdr finanziert sich durch grundgesetzwidrige Zwangsbeiträge und schreckt nicht vor existenzbedrohenden Vollstreckungsmaßnahmen zurück. Die Jahreseinnahmen durch die gez-Gelder betrugen für den wdr im Jahre 2015 rund 1,2 Mrd. Euro. Davon entfallen 36 Millionen Euro allein auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Wie man bei einem Tagesbudget von 3,3 Millionen Euro nach noch mehr verlangen kann, und das von Menschen, die Ihre Angebote ablehnen bzw. nicht nutzen und oft selbst sehr geringe Einkünfte haben, ist weder nachvollziehbar, geschweige denn menschlich oder gar demokratisch. Zumal mit diesem Geld ein Medium finanziert wird, dass sich nicht von politischen Interessenvertretungen distanziert.

Wir bestehen auf unser Grundrecht, selbstbestimmt zu entscheiden, ob und in welcher Form wir politische Ideologien unterstützen.
Sollten Sie nun auf das Gesetz verweisen, dann vergessen Sie bitte nicht, die von Anfang an hohe Kritik wegen fehlender sozialer Gerechtigkeit an der Regelung seit 2013 hinzuzuziehen.
Nicht unerwähnt sei an dieser Stelle, dass Politiker, also diejenigen, die die Gesetze verabschieden - durch falsche Versprechen ihre Glaubwürdigkeit längst verwirkten. Die Ministerpräsidenten aller Parteien stimmten der Neuregelung, die seit 2013 praktiziert wird, mit ihren Unterschriften zu. Das heißt, alle größeren Parteien trafen die gleiche Entscheidung. Dies sind Symptome diktatorischer Zustände.  Über die gesunkene Wahlbeteiligung braucht man sich unter diesen Umständen wahrlich nicht zu wundern.
Alle uns bekannten Umfrageergebnisse, die nicht von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten selbst in Auftrag gegeben wurden, zeigen die Stimme des Gesetzgebers – des Volkes. Wir lehnen Zahlungszwang kompromisslos ab. Gutachten, die sich kritisch zur derzeitigen Praxis äußern, und die Grundgesetzwidrigkeit belegen, bleiben von fast allen Richtern und den Verantwortlichen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unberücksichtigt.
Stattdessen werden Menschen, die sich für ihre Grundrechte einsetzen, auf verachtenswerte Weise kriminalisiert und verschiedensten existenzbedrohenden Repressalien ausgesetzt.

Die zwangsweise Finanzierung eines politisch gesteuerten Mediums ist das Ende der Demokratie.

Wir – die Menschen dieses Landes bestimmen über Recht oder Unrecht.

Herr Buhrow, Ihnen liegen in diesem offenen Brief Einverständniserklärungen von 4 Betroffenen vor, sich zu den Androhungen von Erzwingungshaft in ihren konkreten Fällen zu äußern.
Wie werden Sie hier und zukünftig bei ähnlicher Ausgangssituation weiter verfahren?
Auch Herr Dowe befürwortet eine offene Stellungnahme Ihrerseits.

Die Betroffenen erwarten Ihre Antworten zur weiteren Veröffentlichung an unten angegebene Adressen bis zum 22.03.2017.
Herr Dowe befindet sich aus Gewissensgründen in einer akuten Notsituation. Werden Sie hier Menschlichkeit zeigen und schnellstmöglich eine angemessene Entscheidung treffen?
Ihre Stellungnahmen zu den Einzelfällen senden Sie bitte zur weiteren Veröffentlichung an folgende Adressen:

Tetyana Rusina
...

Marcel *
...

Elisabeth Smolinski
...

Reinhard Dowe
...

Ihre Stellungnahme zum weiteren Vorgehen bei den Vollstreckungen allgemein senden Sie zur weiteren Veröffentlichung bitte an diese Anschrift: [..]

Mit freundlichen Grüßen
Sieglinde Baumert


2. Die Antwort des WDR durch die WDR-Justitiarin Eva-Maria Michel (https://anon.to/?http://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/profil/organisation/lebenslauf_michel100.html)
Zitat
28. März 2017

Sehr geehrte Frau Baumert.

vielen Dank für Ihren Brief vom 9. März, auf den ich Ihnen in Vertretung für Herrn Buhrow gerne antworte.

Sie wenden sich an Herrn Buhrow mit Fragen zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen. Dabei zählen Sie eine Reihe von Fällen auf, in denen durch den Westdeutschen Rundfunk festgesetzte Rundfunkbeiträge durch die zuständigen Vollstreckungsbehörden im Rahmen der Zwangsvollstreckung -aus Ihrer Sicht unberechtigt- geltend gemacht werden. Ich bitte um Verständnis, dass ich im Folgenden nicht auf jeden der von Ihnen aufgeführten Fälle im Einzelnen näher eingehen kann und will.

Die Beitragsfinanzierung ist ein zeitgemäßes Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Der Rundfunkbeitrag stellt sicher dass der WDR und die übrigen öffentlich-rechtlichen Sender auch in der heutigen, konvergenten Medienwelt ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen und ihrem Publikum tagtäglich hochwertiges Programm anbieten können. Ich halte die Bedeutung unabhängiger und gut recherchierter Informationen gerade heute in Zeiten von „Fake News" für eine informierte Gesellschaft und eine funktionierende Demokratie wichtiger denn je.

Vor dem Hintergrund, dass die Regelungen zum Rundfunkbeitrag von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten beschlossen und in der Folge von allen 16 Landesparlamenten ratifiziert wurden, kann ich nicht erkennen, dass der Rundfunkbeitrag „nichts mit demokratischen Werten zu tun" hat oder gar „grundgesetzwidrig" ist wie Sie schreiben. Alle zuständigen Gerichte, höchstgerichtlich zuletzt das Bundesverwaltungsgericht haben die Regelungen zum Rundfunkbeitrag und dessen Verfassungsmäßigkeit vollumfänglich bestätigt.

Wenig nachvollziehen kann ich den Vorwurf der fehlenden sozialen Gerechtigkeit. Sicher können Abgabe-Regelungen, wie die zum Rundfunkbeitrag, bei Menschen mit geringem Einkommen zu individuellen Härten fuhren Der Gesetzgeber hat dies jedoch von vorneherein bedacht und beim Rundfunkbeitrag auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger mit berücksichtigt Für Menschen mit geringem I mkommen, die soziale Leistungen wie Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II beziehen ist etwa die Möglichkeit der Befreiung vorgesehen, Menschen mit Behinderung zahlen einen ermaßigten Beitrag Zuletzt wurden die Regelungen Anfang 2017 sogar noch erweitert

Gleich zu Beginn Ihres Briefs schreiben Sie. der WDR trage die Verantwortung für „existenz-bedrohende, entwürdigende Zwangsmaßnahmen" Dem möchte ich klar widersprechen.

Dass es zu Vollstreckungsmaßnahmen kommt liegt in erster Linie in der persönlichen Verantwortung derjenigen, die den Rundfunkbeitrag trotz entsprechender Verpflichtung nicht zahlen. Schon aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger ist der WDR in den von Ihnen genannten Fällen, ebenso wie der MDR in Ihrem eigenen Fall verpflichtet, offenen Forderungen nachzugehen. Nicht zuletzt gegenüber allen Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern, die ihren Rundfunkbeitrag pünktlich zahlen, ist eine Zahlungsverweigerung ungerecht und geht letztendlich zu Lasten der Allgemeinheit.

Bevor es überhaupt zu einem Vollstreckungsverfahren kommen kann, schreibt der Beitragsservice die Betroffenen mehrfach an und erinnert an die Zahlungspflicht. Erst wenn es trotz dieser Schreiben zu keiner Reaktion oder Zahlung kommt, wird die Vollstreckung eingeleitet.

Zuständig für die Vollstreckung ist nicht der WDR, sondern die jeweiligen Stadtkassen und Gerichtsvollzieher. Das ist in Nordrhein-Westfalen gesetzlich so geregelt. Die Vollstreckungsbehörden handeln eigenständig und sind nicht verpflichtet, den WDR als Gläubiger zu informieren oder Vollstreckungsmaßnahmen wie die Abnahme der Vermögensauskunft mit dem WDR abzusprechen. Der WDR seinerseits kann nicht einzelne Maßnahmen von vorneherein ausschließen oder den Behörden entsprechende Vorgaben machen. Diese handeln auf Basis der geltenden Vorschriften und Gesetze. Für den Rundfunkbeitrag gibt es keine Sonderregeln oder Ausnahmen. Er wird vollstreckt, wie andere öffentliche Abgaben auch, etwa Kita-Gebühren, nicht bezahlte Strafzettel oder Steuerschulden.

Um Vollstreckungsmaßnahmen zu verhindern ist es ratsam, auf die Schreiben des Beitragsservice zu reagieren zur Klärung der Beitragspflicht beizutragen und offene Rundfunkbeiträge auch zu bezahlen, mit Protestaktionen ist da jedenfalls nicht zu erreichen.

Erlauben Sie mir einige Worte zur Form des Protestes gegen den Rundfunkbeitrag: Es steht natürlich jedem frei, das System des öffentlich rechtlichen Rundfunks bzw. dessen Finanzierung kritisch zu sehen und diese Kritik auch zu äußern. Das Recht frei zu entscheiden, ob und welche Gesetze eingehalten werden und welche Abgaben gezahlt werden lasst sich daraus jedoch nicht ableiten. In diesem Zusammenhang verweise ich auf Ihren öffentlich einsehbaren Schriftwechsel mit Herrn Dr. Eicher, Justiziar des SWR, um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland

Sowohl für Kritik an den Programmen, als auch für Kritik an den Regelungen zum Rundfunkbeitrag gibt es geeignetere Kanäle. Programmkritik etwa wäre in Form einer Programmbeschwerde an den Rundfunkrat zu richten. Kritik an gesetzlichen Regelungen an den zuständigen Gesetzgeber. Betroffene, die ihren Beitragsbescheid für nicht korrekt halten, können sich an die zuständigen Verwaltungsgerichte wenden. Die bloße pauschale Ablehnung bestehender gesetzlicher Regelungen ist hierbei jedoch wenig erfolgversprechend.

Dass Herr Dowe den von ihm gewählten Weg des Hungerstreiks zwischenzeitlich aufgegeben hat, freut mich sehr. Um sich gegen eine, aus seiner Sicht unberechtigte, Zwangsvollstreckung zur Wehr zu setzen gibt es, wie zuvor dargelegt, in einem Rechtsstaat angemessenere Mittel und Wege. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat in Deutschland die Möglichkeit, gesetzliche Regelungen auf dem Rechtsweg anzufechten. Dazu bedarf es keines Hungerstreiks.

Lassen Sie es mich ganz klar sagen: Unser vorrangigstes Ziel ist es, Sie wie unser gesamtes Publikum mit unseren Programmangeboten zu überzeugen. Dass dies nicht in jedem Fall gelingen kann, ist mir bewusst. Auf Rückmeldungen und kritisches Feedback sind wir daher sogar angewiesen, um unsere Programme beständig weiterzuentwickeln und noch besser zu machen.

Ihre Annahme, unsere Berichterstattung sei politisch gesteuert und undistanziert, trifft nicht zu. Ungeachtet möglicherweise berechtigter Kritik im Einzelfall zeichnet unsere Programme aus, dass sie eine größtmögliche Vielfalt an Meinungen abbilden und täglich die unterschiedlichsten Akteure zu Wort kommen lassen. Es ist gerade der Rundfunkbeitrag, der gewährleistet, dass wir unabhängig und politischer oder sonstiger Einflussnahme unserer journalistischen Arbeit nachgehen können. Ich kann Ihnen nur anbieten, sich selbst einmal vor Ort von unserer Arbeitsweise einen Eindruck zu verschaffen und in einen konstruktiven Dialog mit uns zu treten.

Mit freundlichen Grüßen
Eva-Maria Michel

Dokument des Antwortschreibens als pdf (ca. 1,9 mb) (https://online-boykott.de/ablage2/public/images/Offener_Brief_Sieglinde_Baumert_-_WDR.pdf)
Titel: Re: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Beitrag von: beat am 31. März 2017, 21:46
Eva Michel, WDR-Justitiarin zu den Inhaftierungen von Nichtnutzern und Wohnungsaufbrüchen im Auftrag des WDR:

Zitat
Dass es zu Vollstreckungsmaßnahmen kommt liegt in erster Linie in der persönlichen Verantwortung derjenigen, die den Rundfunkbeitrag trotz entsprechender Verpflichtung nicht zahlen.

Margot Honecker, ehemalige Ministerin für Volksbildung der DDR zu den Mauermorden:
Zitat
Doch klar sei auch: „Niemand zwang die Menschen, über die Mauer zu steigen, sie wussten, was passieren könnte, sie gingen wissentlich ein Risiko ein.“

Zitat Margot Honeckers aus diesem Artikel der Welt:
https://www.welt.de/geschichte/article156297372/Was-die-liebe-Margot-einem-DDR-Apologeten-mailte.html (https://www.welt.de/geschichte/article156297372/Was-die-liebe-Margot-einem-DDR-Apologeten-mailte.html)


Ich sage dazu, die Opfer verantwortlich zu machen für den ihnen zugefügten Schaden, das ist klassische Tätersprache, ob es sich um Rundfunkprofiteure oder Funktionäre des Sozialismus handelt.

Und diese gemeinsame Tätersprache ist sicher nicht die einzige Gemeinsamkeit zwischen den wahnwitzigen Systemen realexistierender Sozialismus und öffentlich-rechtlicher Rundfunk.
Titel: Re: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Beitrag von: faust am 31. März 2017, 21:47
" ... mein Gott, Margot!"

... war auch das erste, was mir eingefallen ist.

Leider.
Titel: Re: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Beitrag von: Roggi am 31. März 2017, 22:02
Selbst schuld, wenn ihr an unserem Unrechtstaat krepiert... fügt euch, gebt uns was wir wollen und wir lassen euch trotzdem nicht in Ruhe, denn wir wollen immer mehr.
Titel: Re: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Beitrag von: volkuhl am 31. März 2017, 22:18
Art. 20 GG

Zitat
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Quelle:https://dejure.org/gesetze/GG/20.html
Titel: Re: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Beitrag von: ChrisLPZ am 31. März 2017, 22:28
Zitat von: Antwort des WDR
Zuständig für die Vollstreckung ist nicht der WDR, sondern die jeweiligen Stadtkassen und Gerichtsvollzieher. Das ist in Nordrhein-Westfalen gesetzlich so geregelt. Die Vollstreckungsbehörden handeln eigenständig und sind nicht verpflichtet, den WDR als Gläubiger zu informieren oder Vollstreckungsmaßnahmen wie die Abnahme der Vermögensauskunft mit dem WDR abzusprechen. Der WDR seinerseits kann nicht einzelne Maßnahmen von vorneherein ausschließen oder den Behörden entsprechende Vorgaben machen. Diese handeln auf Basis der geltenden Vorschriften und Gesetze. Für den Rundfunkbeitrag gibt es keine Sonderregeln oder Ausnahmen. Er wird vollstreckt, wie andere öffentliche Abgaben auch, etwa Kita-Gebühren, nicht bezahlte Strafzettel oder Steuerschulden.

Ist das wirklich so?

Zitat
Für die Amtshilfe zwischen Vollstreckungsbehörden gelten die §§ 4 bis 8 VwVfG NRW.

Das Ersuchen soll alle erforderlichen Angaben enthalten und nach Möglichkeit die erbetene Maßnahme (Pfändung, Versteigerung oder sonstige Verwertung, Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung usw.) bezeichnen.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000255

In Bayern scheint es ja auch zu gehen:
(http://up.picr.de/28764632ka.jpg)
Titel: Re: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Beitrag von: Leo am 31. März 2017, 22:34
Hallo Frau Michel,

Eine Frage habe ich an Sie, eine einzige.

Glauben Sie das, was Sie da geschrieben haben?
Titel: Re: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Beitrag von: Kurt am 31. März 2017, 22:34
[...]
Dass es zu Vollstreckungsmaßnahmen kommt liegt in erster Linie in der persönlichen Verantwortung derjenigen, die den Rundfunkbeitrag trotz entsprechender Verpflichtung nicht zahlen. Schon aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger ist der WDR in den von Ihnen genannten Fällen, ebenso wie der MDR in Ihrem eigenen Fall verpflichtet, offenen Forderungen nachzugehen. Nicht zuletzt gegenüber allen Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern, die ihren Rundfunkbeitrag pünktlich zahlen, ist eine Zahlungsverweigerung ungerecht und geht letztendlich zu Lasten der Allgemeinheit.
[...]
Mit freundlichen Grüßen
Eva-Maria Michel

Dokument des Antwortschreibens als pdf (ca. 1,9 mb) (https://online-boykott.de/ablage2/public/images/Offener_Brief_Sieglinde_Baumert_-_WDR.pdf)

Ach!? Also nicht zu Lasten der (zwangsweise) zahlenden Wohnungsinhaber!?
Wohnungsinhaber sind doch eine "Untermenge" aller Bürgerinnen und Bürger!?


Gruß
Kurt
Titel: Re: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Beitrag von: Besucher am 31. März 2017, 23:06
Ach liebe Leute,

hat denn wirklich ernsthaft als Reaktion auf Frau Baumerts Brief jemand etwas anderes erwartet, als dass dieser Buhrow sich hinter irgendeiner Tante versteckt, die dann wieder nur solch' einen pseudo-dialogischen, aalglatten PR-/AgitProp-Mist absondert? Angesichts dessen, was man bisher von den Anstalten der Sendungsbewussten an Tricks, Verlade, Drohung, Einschüchterung etc. pp. kennengelernt hat, und wie sehr diese Herrschaften auf den gesetzlichen Programmauftrag zu sch... pflegen? Die wollen das Geld des Bürgers ohne Rücksicht auf Verluste, nichts anderes. Der Rest interessiert die nicht.

Reine Zeitverschwendung, sich mit dem Gewäsch dieser antwortenden Dame auch nur eine Minute inhaltlich auseinanderzusetzen.
Titel: Re: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Beitrag von: Besucher am 31. März 2017, 23:27
Diese von der Dame aufgestellte Behauptung...

Zitat von: Antwort des WDR
Zuständig für die Vollstreckung ist nicht der WDR, sondern die jeweiligen Stadtkassen und Gerichtsvollzieher.
...
...

... ist das denn nicht nur die Wiederaufwärmung der selben (dem Vernehmen nach von anderen bereits als tatsachenwidrig erkannten & benannten) Aussage des WDR von vor drei Wochen, als die junge Frau mit ihrem Säugling in den Knast gesteckt worden war?  Hatte nicht seinerzeit doch schon ein Forist den entsprechenden Vordruck präsentiert, aus dem eindeutig hervorging, wer dafür verantwortlich war, und wer nicht?

Die einzig interessante Frage hier ist nur, ob sich die jeweilige Verwaltung auch künftig noch oder wieder zu solch' schrägen Touren & als ÖRR-Büttel benutzen und damit auf Kosten ihres Ansehens in der Öffentlichkeit vor dessen Karren spannen lässt, oder ob die - bzw. deren Leitung - auch mal langsam wach wird?

Vllt. wird es Zeit, dass auch die Verwaltungen mal Post vom Bürger bekommen, wenn die solche schrägen Touren mitmachen. Steter Tropfen höhlt auch da den Stein - auch wenn die natürlich so tun werden, als ginge ihnen das am A..... vorbei, was der Untertan zu bemerken hat.

Wäre vllt. lohnender, als sein Papier & Porto für Briefe bspw. an diesen Buhrow zu verschwenden - obwohl die Reaktionsweise und der Wortlaut des Antwortschreibens natürlich sehr aufschlussreich sind & Klarheit schaffen.
Titel: Re: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Beitrag von: Frei am 01. April 2017, 03:23
Moin.

2. Die Antwort des WDR durch die WDR-Justitiarin Eva-Maria Michel (https://anon.to/?http://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/profil/organisation/lebenslauf_michel100.html)
Zitat
... Schon aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger ist der WDR in den von Ihnen genannten Fällen, ebenso wie der MDR in Ihrem eigenen Fall verpflichtet, offenen Forderungen nachzugehen. Nicht zuletzt gegenüber allen Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern, die ihren Rundfunkbeitrag pünktlich zahlen, ist eine Zahlungsverweigerung ungerecht und geht letztendlich zu Lasten der Allgemeinheit. ...

Dokument des Antwortschreibens als pdf (ca. 1,9 mb) (https://online-boykott.de/ablage2/public/images/Offener_Brief_Sieglinde_Baumert_-_WDR.pdf)

Gehörsrüge zum Copy&Paste-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts „IM NAMEN DES VOLKES“
Zitat von: https://online-boykott.de/aktionen-arbeitsgruppen-interessengemeinschaften/buergerwehr/153-rundfunkbeitrag-gehoersruege-zum-copyapaste-urteil-des-bverwg-qim-namen-des-volkesq
... 2. Vortrag dazu, dass die Allgemeinheit nicht bebeitragt werden darf.
Im Schriftsatz vom 31.05.2015 wurde unter Nr. 1.3 vorgetragen, dass die Allgemeinheit aufgrund des Beschlusses des BVfG vom 25.06.2014, 1 BVR 668/10 u.a., Juris Rz. 53, nicht bebeitragt werden darf. ... Es ist ... verboten, die Allgemeinheit mit einem Beitrag zu belegen. Eine verbotswidrige Beitragserhebung führt zu deren Verfassungswidrigkeit.

Ungerecht ist ja wohl eher die heutige Regelung zur Zahlung der Rundfunkbeiträge, wo der Nichtnutzer zahlen muss, und in einem gutverdienenden 5-Personenhaushalt nur ein Fünftel des Beitrags pro Person gezahlt werden muss, wie in einem Geringverdiener-Single-Haushalt.

(Mal abgesehen von der völlig absurden Höhe der Beiträge für die "Grundversorgung" und die Verwendung für fragliche Zwecke.)

Frei  8)
Titel: Re: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Beitrag von: tigga am 01. April 2017, 05:39
darf ich da mal etwas rumkritzeln? :)
2. Die Antwort des WDR durch die WDR-Justitiarin Eva-Maria Michel (https://anon.to/?http://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/profil/organisation/lebenslauf_michel100.html)
Zitat
28. März 2017

Sehr geehrte Frau Baumert.

vielen Dank für Ihren Brief vom 9. März, auf den ich Ihnen in Vertretung für Herrn Buhrow gerne antworte.

Sie wenden sich an Herrn Buhrow mit Fragen zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen. Dabei zählen Sie eine Reihe von Fällen auf, in denen durch den Westdeutschen Rundfunk festgesetzte Rundfunkbeiträge durch die zuständigen Vollstreckungsbehörden im Rahmen der Zwangsvollstreckung -aus Ihrer Sicht unberechtigt- geltend gemacht werden. Ich bitte um Verständnis, dass ich im Folgenden nicht auf jeden der von Ihnen aufgeführten Fälle im Einzelnen näher eingehen kann und will, weil mein Verständnis dazu nicht ausreicht und ich grad eh keine Lust habe.

Die Beitragsfinanzierung ist ein zeitgemäßes Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Der Rundfunkbeitrag und die Werbeeinnahmen und Sponsoring und und und stellt sicher dass der WDR und die übrigen öffentlich-rechtlichen Sender auch in der heutigen, konvergenten Medienwelt ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen und ihrem Publikum tagtäglich hochwertiges Programm anbieten können. Ich halte die Bedeutung unabhängiger und gut recherchierter Informationen gerade heute in Zeiten von „Fake News"für eine informierte Gesellschaft und eine funktionierende Demokratie wichtiger denn je. [Die Fake-News-Keule auszupacken, ist genau so niederträchtig wie alle Verweigerer oder Andersdenkende als Nazis oder Reichsbürger abzustempeln (Totschlargument)]

Vor dem Hintergrund, dass die Regelungen zum Rundfunkbeitrag von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten unwissentlich beschlossen und in der Folge von allen 16 Landesparlamenten ratifiziert wurden, kann ich nicht erkennen [Elfenbeinturm], dass der Rundfunkbeitrag „nichts mit demokratischen Werten zu tun" hat oder gar „grundgesetzwidrig" ist wie Sie schreiben. Alle zuständigen Gerichte, höchstgerichtlich zuletzt das Bundesverwaltungsgericht haben die Regelungen zum Rundfunkbeitrag und dessen Verfassungsmäßigkeit vollumfänglich bestätigt. Nochmals, seit wann darf ein Verwaltungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden?

Wenig nachvollziehen kann ich den Vorwurf der fehlenden sozialen Gerechtigkeit, ich habs ja und was kümmert mich das Fußvolk?. Sicher können Abgabe-Regelungen, wie die zum Rundfunkbeitrag, bei Menschen mit geringem Einkommen zu individuellen Härten fuhren. Kennen Sie im Übrigen Marie Antionette? Die gute Frau sagte mal, Wenn sie kein Brot haben, dann sollen sie doch Kuchen essen!" Ich mag diesen Gedanken. Der Gesetzgeber hat dies jedoch von vorneherein bedacht und beim Rundfunkbeitrag auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger mit berücksichtigt, die uns allerdings so gar nicht interessiert, denn Geld stinkt nicht. Das hat übrigens der römische Kaiser Vespasian von sich gegeben. Auch ein guter Mann. Für Menschen mit geringem Einkommen, die soziale Leistungen wie Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II beziehen ist etwa die Möglichkeit der Befreiung vorgesehen, dagegen können wir uns nicht wehren, weil die Bescheide über die Bedürftigkeit von echten Behörden kommen, Menschen mit Behinderung zahlen einen ermäßigten Beitrag, glaub ich. Zuletzt wurden die Regelungen Anfang 2017 sogar noch erweitert, finden aber zur Zeit noch keine Anwendung, weil das ja alles so kompliziert umzustellen ist und der Beitragsservice auch erstmal instruiert werden muss, oder so.

Gleich zu Beginn Ihres Briefs schreiben Sie. der WDR trage die Verantwortung für „existenz-bedrohende, entwürdigende Zwangsmaßnahmen". Dem möchte ich klar widersprechen, was bleibt mir auch anderes übrig?.

Dass es zu Vollstreckungsmaßnahmen kommt, liegt in erster Linie in der persönlichen Verantwortung derjenigen, die den Rundfunkbeitrag trotz entsprechender Verpflichtung nicht zahlen [Hohn, Spott, Arroganz]. Schon aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger, die nicht vorhanden ist, ist der WDR in den von Ihnen genannten Fällen, ebenso wie der MDR in Ihrem eigenen Fall verpflichtet, offenen Forderungen nachzugehen. Nicht zuletzt gegenüber allen Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern, die ihren Rundfunkbeitrag pünktlich zahlen, weil wir sie nicht über ihre Rechte und Pflichten aufklären wollen, sonst könnten wir ja dicht machen, ist eine Zahlungsverweigerung ungerecht, zumindest mir also uns gegenüber, und geht letztendlich zu Lasten der Allgemeinheit.

Bevor es überhaupt zu einem Vollstreckungsverfahren kommen kann, schreibt der Beitragsservice die Betroffenen mehrfach an und erinnert an die Zahlungspflicht. Erst wenn es trotz dieser Schreiben zu keiner Reaktion oder Zahlung kommt, wird die Vollstreckung eingeleitet. Dass Briefe nicht ankommen, falsch Adressiert sind, mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, der Beitragsservice keine Bescheide ausstellen darf etc. pp., ignorieren wir beide einfach mal stillschweigend an dieser Stelle.

Zuständig für die Vollstreckung ist nicht der WDR, sondern die jeweiligen Stadtkassen und Gerichtsvollzieher, im Namen und auf ANWEISUNG des WDR. Das ist in Nordrhein-Westfalen gesetzlich so geregelt. Ja, gut, es gibt auch andere Regelungen wie den Ausschluss der jeweiligen Rundfunkanstalt von der Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes, aber das ist mir auch zu hoch. Die Vollstreckungsbehörden handeln eigenständig und sind nicht verpflichtet, den WDR als Gläubiger zu informieren oder Vollstreckungsmaßnahmen wie die Abnahme der Vermögensauskunft mit dem WDR abzusprechen. Der WDR seinerseits kann nicht einzelne Maßnahmen von vorneherein ausschließen oder den Behörden entsprechende Vorgaben machen, hat mir mal jemand gesagt. Diese handeln auf Basis der geltenden Vorschriften und Gesetze und wir geben denen auch sogar vor wie die sich zu verhalten haben, wenn Reichs Schwarzse Kunden nicht zahlen wollen. Für den Rundfunkbeitrag gibt es keine Sonderregeln oder Ausnahmen, zumindest weiß ich von keinen. Wär ja doof, wenn ich hier was schriebe, was meinen Arbeitsplatz gefährdet. Er wird vollstreckt, wie andere öffentliche Abgaben auch, etwa Kita-Gebühren, auch wenn Sie keine Kinder haben, nicht bezahlte Strafzettel, die nachweislich einen Verstoß gegen die StVO darstellen oder Steuerschulden, die ebenfalls nachweislich gesetzlich geregelt sind und sofort ohne Zögern benannt werden können.

Um Vollstreckungsmaßnahmen zu verhindern ist es ratsam, auf die Schreiben des Beitragsservice zu reagieren, zur Klärung der Beitragspflicht beizutragen und offene Rundfunkbeiträge auch zu bezahlen, mit Protestaktionen ist da jedenfalls nicht zu erreichen. Das haben wir dem Beitragsservice extra so gesagt, damit Sie sofort zahlen. Dass die da ihr eigenes Süppchen kochen, da können wir doch nix für, mal ernsthaft.

Erlauben Sie mir einige Worte zur Form des Protestes gegen den Rundfunkbeitrag: Es steht natürlich jedem frei, das System des öffentlich rechtlichen Rundfunks bzw. dessen Finanzierung kritisch zu sehen und diese Kritik auch zu äußern, aber bitte für sich, nicht so öffentlich-wirksam. Wie stehen wir denn sonst da?. Das Recht frei zu entscheiden, ob und welche Gesetze eingehalten werden und welche Abgaben gezahlt werden lasst sich daraus jedoch nicht ableiten, also nicht für Sie, für uns schon, wir dürfen das. In diesem Zusammenhang verweise ich auf Ihren öffentlich einsehbaren Schriftwechsel mit Herrn Dr. Eicher, Justiziar des SWR, um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Suchen müssen Sie schon selber. Ich habe die Informationen gerade nicht zur Hand.

Sowohl für Kritik an den Programmen, als auch für Kritik an den Regelungen zum Rundfunkbeitrag gibt es geeignetere Kanäle.Zum Beispiel den Aktenschredder, den Mülleimer an der Bus/Bahn-Haltestelle, den Papierkontainer usw. Programmkritik etwa wäre in Form einer Programmbeschwerde an den Rundfunkrat zu richten, in dem meine Kollegen aus der SPDCDUFDPAFDGRÜNE sitzen und sich köstlichst darüber amüsieren. Wir brauchen das auch als Ideengeber für unsere "Satire-Formate". Kritik an gesetzlichen Regelungen an den zuständigen Gesetzgeber, dem wir schon mal vorab Bescheid gegeben haben, wie er Ihre Kritzeleien zu behandeln hat. Betroffene, die ihren Beitragsbescheid für nicht korrekt halten, können sich an die zuständigen Verwaltungsgerichte wenden, wenn sich der Beitragsservice mal wieder weigert. Die kochen wirklich ihr eigenes Süppchen. Die bloße pauschale Ablehnung bestehender gesetzlicher Regelungen ist hierbei jedoch wenig erfolgversprechend, denn das machen nur Reichsbürger und die sind Nazis und blöd.

Dass Herr Dowe den von ihm gewählten Weg des Hungerstreiks zwischenzeitlich aufgegeben hat, freut mich sehr, puuh, wäre sonst echt blöd, wenn der jetzt irgendwie gestorben wär deswegen. Ist doch kein Leben so. Um sich gegen eine, aus seiner Sicht unberechtigte, Zwangsvollstreckung zur Wehr zu setzen gibt es, wie zuvor dargelegt, in einem Rechtsstaat angemessenere Mittel und Wege. Ja, die kosten zwar ordentlich, aber dafür müssen wir ja auch mit rund 10 Mrd. Euro pro Jahr dagegen halten können. Allein deswegen hat der Rundfunkbeitrag seine Berechtigung. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat in Deutschland die Möglichkeit, gesetzliche Regelungen auf dem Rechtsweg anzufechten, wenn er mal im Lotto gewinnt. Wussten Sie schon, dass wir auch die Ziehungen der Lotto-Zahlen frei Haus liefern?. Dazu bedarf es keines Hungerstreiks, Geld ist dann vorhanden, wenn der nichts isst.

Lassen Sie es mich ganz klar sagen: Unser vorrangigstes Ziel ist es, Sie wie unser gesamtes Publikum mit unseren Programmangeboten zu überzeugen, sonst funktioniert die Meinungslenkung ja nicht. Dass dies nicht in jedem Fall gelingen kann, ist mir bewusst, sind ja nicht alle so strunzdämlich. Auf Rückmeldungen und kritisches Feedback sind wir daher sogar angewiesen, um unsere Programme beständig weiterzuentwickeln und noch besser zu machendamit wir sehen, woran es bei der Lenkung noch hapert und wo wir womöglich subtiler ansetzen können.

Ihre Annahme, unsere Berichterstattung sei politisch gesteuert und undistanziert, trifft nicht zu, wurde mir so gesagt. Ungeachtet möglicherweise berechtigter Kritik im Einzelfall zeichnet unsere Programme aus, dass sie eine größtmögliche Vielfalt an Meinungen abbilden, also die wir dann vorgeben, und täglich die unterschiedlichsten Akteure zu Wort kommen lassen, damit man sich an einer Fresse nicht sattsieht und plötzlich ins Internetz geht. Ohweeeh. Es ist gerade der Rundfunkbeitrag und die Werbeeinnahmen und Sponsoring und und und, der gewährleistet, dass wir unabhängig und politischer oder sonstiger Einflussnahme unserer journalistischen Arbeit nachgehen können. Ich kann Ihnen nur anbieten, sich selbst einmal vor Ort von unserer Arbeitsweise einen Eindruck zu verschaffen und in einen konstruktiven Dialog mit uns zu treten. Aber bitte nicht unangemeldet. Wir brauchen etwas Vorlauf.

Mit freundlichen Grüßen
Eva-Maria Michel
Ist die Bezeichung "Justiziar" eigentlich genau so hohl wie "Experte" in der Medien-Welt? Also jeder, der mal ein §-Zeichen gesehen hat, darf sich somit Justiziar nennen? Oder wie ist das jetzt genau geregelt? Warum können diese Leute nicht einfach mal Fakten sprechen lassen, mit Angabe von Paragraphen. Ihre Auslegung dieser, können Sie gerne dann auch dazu schreiben, aber nicht nur irgendwelche Meinungen wiedergeben.
Titel: Re: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Beitrag von: muuhhhlli am 01. April 2017, 08:30
Frau Eva Maria Michel ist eine der Strippenzieher für die EU-Aufgaben von ARD & ZDF Deutschlandradio.
Unterschätzt bitte deren Position und den Einfluss nicht. Die kommt gleich nach dem Herrn Eicher.
Bin überzeugt, dass die beim Kartenspiel mit der EU am Tisch sitzt und die Trümpfe zieht, dass alles rechtmäßig läuft.
Titel: Re: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Beitrag von: Hailender am 01. April 2017, 10:52
Dazu gibt es nur eines zusagen:

„Wer kein schlechtes Gewissen hat, hat überhaupt keins.“
Thomas Niederreuther
Titel: Re: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Beitrag von: P am 01. April 2017, 19:52
Ist die Bezeichung "Justiziar" eigentlich genau so hohl wie "Experte" in der Medien-Welt? Also jeder, der mal ein §-Zeichen gesehen hat, darf sich somit Justiziar nennen? Oder wie ist das jetzt genau geregelt?
Theoretisch ja. Justiziar ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Ohne juristische Ausbildung wird man diese Tätigkeit allerdings in der Regel nicht ausüben können. Frau Michel ist ausweislich ihrer Kurzbiographie
http://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/profil/organisation/lebenslauf_michel100.html
Diplom-Verwaltungswirtin und hat zudem mindestens das Erste juristische Staatsexamen (heute: Erste juristische Prüfung) bestanden. Wahrscheinlich auch das Zweite juristische Staatsexamen (geht aus dem Text nicht zweifelsfrei hervor), womit sie Rechtsassessorin wäre, also den gleichen Ausbildungsstand hätte wie Richter und Rechtsanwälte.

Trotz dieser Kenntnisse stellt sie es falsch dar, dass der WDR die Erzwingungshaft nicht verhindern könnte. Das kann man ihr nicht durchgehen lassen.

Nochmals, seit wann darf ein Verwaltungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden?
Nochmal: Jedes Gericht muss die entscheidungserheblichen Normen auf Verfassungsmäßigkeit prüfen (wenn sich die Frage der Verfassungswidrigkeit einer entscheidungserheblichen Norm nicht stellt, das ist in den meisten Gerichtsverfahren der Fall, findet das Thema keine Erwähnung, die Rundfunkbeitragsverfahren sind eine Ausnahme).

Zu beachten ist dabei, dass es Normen von unterschiedlichem Rang gibt.

Zum einen gibt es die sogenannten formellen Gesetze. Formelle Gesetze werden durch die Legislative verabschiedet. Also z. B. das BGB und das StGB auf Bundesebene, z. B. die Landeswahlgesetze und die Gemeindeordnungen auf Landesebene (aus historischen Gründen tragen manche formellen Gesetze die Bezeichnung Ordnung, beispielsweise auch die dem Steuerzahler bekannte Abgabenordnung, davon darf man sich nicht verwirren lassen). Auch der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag steht durch die Verabschiedung von Tranformationsgesetzen in den einzelnen Ländern dort jeweils im Rang eines formellen Landesgesetzes.

Dann gibt es Normen unterhalb des Ranges der formellen Gesetze, sogenannte untergesetzliche Normen. Typisches Beispiel sind Rechtsverordnungen, zu deren Erlass häufig Ministerien in formellen Gesetzen ermächtigt werden. Auch die Satzung des WDR ist untergesetzlicher Natur.

Wenn ein Gericht eine entscheidungserhebliche untergesetzliche Norm für verfassungswidrig hält, wendet es diese nicht an und entscheidet unmittelbar selbst in der Sache.

Anders ist es bei formellen Gesetzen. Hält ein Gericht eine entscheidungserhebliche Norm eines formellen Gesetzes für verfassungswidrig, kann es diese nicht einfach unangewandt lassen. Vielmehr muss es eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG machen. Nur die Verfassungsgerichte haben hinsichtlich formeller Gesetze die Verwerfungskompetenz. (Praktisches, hier im Forum auch schon diskutiertes Problem: So eine Vorlage macht viel Arbeit, Richter schrecken davor in der Regel zurück.)

Wie schein oben gesagt: Insofern sich die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidungserheblicher Nomen stellt, muss sich ein Gericht damit auseinandersetzen. Das haben die Verwaltungsgerichte und insbesondere das Bundesverwaltungsgericht in den Rundfunkbeitragsverfahren, insoweit zurecht, auch getan. Sie sind dabei nach meiner Überzeugung bislang allerdings allesamt zu falschen Schlüssen gekommen.
Titel: Re: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Beitrag von: cecil am 01. April 2017, 20:25
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22593.msg144498.html#msg144498
2. Die Antwort des WDR durch die WDR-Justitiarin Eva-Maria Michel
Zitat
Die Beitragsfinanzierung ist ein zeitgemäßes Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Der Rundfunkbeitrag stellt sicher, dass der WDR und die übrigen öffentlich-rechtlichen Sender auch in der heutigen, konvergenten Medienwelt ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen und ihrem Publikum tagtäglich hochwertiges Programm anbieten können...

zeitgemäß? hochwertig?

"Zeitgemäß" höchstens insofern, als das alte Gebührensystem aus finanziellen Gründen nicht mehr ausreichend war. "Zeitgemäß" vielleicht im Sinne einer neo-liberal entarteten Wirtschaftsordnung!

Zeitgemäß ist also:
Zeitgemäß??? - "O tempora, o mores!" **

Hochwertig?

Zitat
... Ich halte die Bedeutung unabhängiger und gut recherchierter Informationen gerade heute in Zeiten von „Fake News" für eine informierte Gesellschaft und eine funktionierende Demokratie wichtiger denn je.

Diesem Satz stimme ich persönlich im Prinzip uneingeschränkt zu.

Ein Teil des inhaltlichen Sendeangebots des ÖR scheint jedoch überflüssig für den Erhalt einer funktionierenden Demokratie, trägt nicht zur Erfüllung seines Informations- oder Bildungsauftrag bei und ist insofern der finanzierenden "Allgemeinheit" (?) nicht zuzumuten.

Wir brauchen meiner Meinung nach breite öffentliche Diskussion und vertieften Dialog über die Zukunft des ÖR und seine zukünftigen Strukturen:

Wir brauchen...
Wir brauchen außerdem ggfs. (vgl. oben "zeitgemäß"):
*ja, liebe Intendant/innen, vergleicht den steuerlichen Grundfreibetrag dochmal mit eurem Einkommen...!

** "Was für Zeiten, was für Sitten!"
Titel: Re: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Beitrag von: jedi_ritter am 01. April 2017, 23:27
Zitat
Ich halte die Bedeutung unabhängiger und gut recherchierter Informationen gerade heute in Zeiten von „Fake News" für eine informierte Gesellschaft und eine funktionierende Demokratie wichtiger denn je.

Sehr lustig wie ARD ZDF Deutschlandmafia sich in das eigene Knie schießt. Man braucht sich nur dies ansehen:
* ZDF räumt Machenschaften ein: Wir haben manipuliert!
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/07/11/zdf-raeumt-machenschaften-ein-wir-haben-manipuliert/

In Sachen „Fake News" sind ARD und ZDF tatsächlich Spitzenreiter!
Und in einer funktionierenden Demokratie existieren hundertprozentig keine Zwangsbeiträge. Alles andere ist wohl eine (Medien-)Diktatur.
Titel: Re: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Beitrag von: tigga am 01. April 2017, 23:46
Ist die Bezeichung "Justiziar" eigentlich genau so hohl wie "Experte" in der Medien-Welt? Also jeder, der mal ein §-Zeichen gesehen hat, darf sich somit Justiziar nennen? Oder wie ist das jetzt genau geregelt?
Theoretisch ja. Justiziar ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Ohne juristische Ausbildung wird man diese Tätigkeit allerdings in der Regel nicht ausüben können. Frau Michel ist ausweislich ihrer Kurzbiographie
Zitat von: http://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/profil/organisation/lebenslauf_michel100.html
Innerhalb der Juristischen Kommission der ARD betreut Eva-Maria Michel federführend für die gesamte ARD u.a. die Bereiche Europarecht und Urheberrecht.
Diplom-Verwaltungswirtin und hat zudem mindestens das Erste juristische Staatsexamen (heute: Erste juristische Prüfung) bestanden. Wahrscheinlich auch das Zweite juristische Staatsexamen (geht aus dem Text nicht zweifelsfrei hervor), womit sie Rechtsassessorin wäre, also den gleichen Ausbildungsstand hätte wie Richter und Rechtsanwälte.

Trotz dieser Kenntnisse stellt sie es falsch dar, dass der WDR die Erzwingungshaft nicht verhindern könnte. Das kann man ihr nicht durchgehen lassen.

Vielen Dank für die Bestätigung. Wenn man sich die gute Frau genauer anguckt, wird es wohl etwas sehr komisch.
Zitat von: Tom Buhrow
Eva-Maria Michel ist im WDR und in der gesamten ARD hoch respektiert und angesehen als erfahrene Juristin, die über große Fachkompetenz in allen medienpolitischen Fragen verfügt. Ich persönlich schätze sie sehr als Gesprächspartnerin und Beraterin, die zum einen pragmatisch und klar in ihrem Urteil ist und die sich zum anderen mit viel Engagement für die Sache des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks einsetzt.
https://presse.wdr.de/plounge/wdr/unternehmen/2017/02/20170222_eva_marie_michel.html
und
Zitat von: Andreas Meyer-Lauber, Vorsitzender des WDR-Rundfunkrats
Ich begrüße die deutliche Entscheidung des Gremiums zur Wiederwahl von Frau Michel und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit ihr.
Diese Personalie ist auch etwas komisch (https://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Meyer-Lauber)
Zitat
Er wurde von der SPD in Nordrhein-Westfalen als Mitglied der 15. Bundesversammlung vorgeschlagen.

Außerdem
Zitat von: http://www.presseportal.de/pm/7899/2209179
Darüber hinaus hat Michel an zahlreichen Veröffentlichungen mitgewirkt, u.a. als Mitautorin im Beck'schen Kommentar zum Rundfunkrecht (Hrsg. Hahn/Vesting)…

Möge sich jeder sein eigenes Urteil dazu bilden.
Titel: Re: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Beitrag von: Bürger am 02. April 2017, 00:14
Zitat von: http://www.presseportal.de/pm/7899/2209179
Darüber hinaus hat Michel an zahlreichen Veröffentlichungen mitgewirkt, u.a. als Mitautorin im Beck'schen Kommentar zum Rundfunkrecht (Hrsg. Hahn/Vesting)…

...in der Tat - siehe u.a. auch unter
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.0.html
Das Fachbuch "Hahn / Vesting - Beck'sche Kommentar zum Rundfunkrecht" (http://www.beck-shop.de/Hahn-Vesting-Beckscher-Kommentar-Rundfunkrecht/productview.aspx?product=814125) stellt für Juristen das Standardwerk für Rundfunkrecht dar.

[...]

23 von 41 Autoren stehen eindeutig in einem direkten Arbeitsverhältnis mit dem öffentlich rechtlichen Rundfunk!

[...]

Eva-Maria Michel
Justitiar WDR
http://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/profil/organisation/lebenslauf_michel100.html

[...]

Soweit zur "Personalie" der für Buhrow antwortenden Justiziarin des WDR, Frau Eva-Maria Michel.


Das eigentliche Kern-Thema daber aber bitte nicht aus den Augen verlieren:
Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Beitrag von: Nevrion am 03. April 2017, 13:30
Holy Shit, ist das Antwortschreiben ein Geblubber. Man kann zwar anerkennen, dass überhaupt geantwortet wurde, aber bei manchen Sätzen frag ich mich, ob Frau Eva-Maria Michel ohne Zwangsjacke nicht kalt wird.


Zitat
Sie wenden sich an Herrn Buhrow mit Fragen zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen. Dabei zählen Sie eine Reihe von Fällen auf, in denen durch den Westdeutschen Rundfunk festgesetzte Rundfunkbeiträge durch die zuständigen Vollstreckungsbehörden im Rahmen der Zwangsvollstreckung -aus Ihrer Sicht unberechtigt- geltend gemacht werden. Ich bitte um Verständnis, dass ich im Folgenden nicht auf jeden der von Ihnen aufgeführten Fälle im Einzelnen näher eingehen kann und will.

Ich hätte zwar Verständnis, wenn nicht auf jeden Fall eingegangen werden kann, aber warum geht sie denn im Anschluss auf gar keinen Fall ein? Was für eine Art Verständnis wird da von mir erwartet? Frag nicht, sondern nimm es so hin?


Zitat
Die Beitragsfinanzierung ist ein zeitgemäßes Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Der Rundfunkbeitrag stellt sicher dass der WDR und die übrigen öffentlich-rechtlichen Sender auch in der heutigen, konvergenten Medienwelt ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen und ihrem Publikum tagtäglich hochwertiges Programm anbieten können. Ich halte die Bedeutung unabhängiger und gut recherchierter Informationen gerade heute in Zeiten von „Fake News" für eine informierte Gesellschaft und eine funktionierende Demokratie wichtiger denn je.

1. Es handelt sich nicht um eine Beitragsfinanzierung, sondern um eine Zwangsbeitragsfinanzierung. Beitragsfinanzierung könnte man so auslegen, als ob man eine Wahl hätte. Grammatikalisch schlecht formuliert.

2. Ob etwas zeitgemäß ist oder nicht, entscheidet in der Regel die Masse und nicht der einzelne, der das einfach im kleinen Kreis festlegt. Die Formulierung "zeitgemäß" muss man daher eigentlich aussparen.

3. Es ist nach Vorhalten der Sachlage klar erkennbar, dass die Öffentlich Rechtlichen Sendeanstalten kaum noch ihrem gesetzlichen Auftrag im vollem Umfang nachkommen.

4. Das Programm der Öffentlich Rechtlichen besteht der allgemeinen Aussage nach nicht ausschließlich aus Informationen und Nachrichten, sondern auch zu großen Teilen aus (halbgaren) Unterhaltungssendungen. Die Wichtigkeit und Glaubwürdigkeit von Informationen als Begründung zu nehmen, jährlich 8 Milliarden Euro einzufordern und auf ca. 50 Sendeanstalten zu verteilen, steht in keinem Verhältnis. Hinzu kommt, dass Öffentlich Rechtliche Nachrichtensendungen nachweislich immer wieder falsche, unkritische oder verzerrende Darstellungen ausstrahlen. (Killer-Spiele-Debatte, TTIP, Flüchtlingskrise-Berichterstattung)

Zusammenfassend ist der Absatz ein schlechter Versuch, seinen Leser für dumm zu verkaufen.


Zitat
Vor dem Hintergrund, dass die Regelungen zum Rundfunkbeitrag von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten beschlossen und in der Folge von allen 16 Landesparlamenten ratifiziert wurden, kann ich nicht erkennen, dass der Rundfunkbeitrag „nichts mit demokratischen Werten zu tun" hat oder gar „grundgesetzwidrig" ist wie Sie schreiben. Alle zuständigen Gerichte, höchstgerichtlich zuletzt das Bundesverwaltungsgericht haben die Regelungen zum Rundfunkbeitrag und dessen Verfassungsmäßigkeit vollumfänglich bestätigt.

Achso ... wenn 16 Landesparlamente also gänzlich undemokratisch über die Bewohner ihres Landes hinweg entscheiden, hat also alles schon seine Richtigkeit. Muss man wissen ...

Zitat
Wenig nachvollziehen kann ich den Vorwurf der fehlenden sozialen Gerechtigkeit. Sicher können Abgabe-Regelungen, wie die zum Rundfunkbeitrag, bei Menschen mit geringem Einkommen zu individuellen Härten fuhren Der Gesetzgeber hat dies jedoch von vorneherein bedacht und beim Rundfunkbeitrag auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger mit berücksichtigt Für Menschen mit geringem I mkommen, die soziale Leistungen wie Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II beziehen ist etwa die Möglichkeit der Befreiung vorgesehen, Menschen mit Behinderung zahlen einen ermaßigten Beitrag Zuletzt wurden die Regelungen Anfang 2017 sogar noch erweitert

Achso. Das heißt, ich muss erst mal meinen Job hinschmeißen und ALG 2 beziehen, damit ich keine Rundfunkgebühren mehr zahlen muss? Ist ja fast so sozial wie die Variante, dass ich mich obdachlos melden muss. Wir sollten uns noch mal über die Bedeutung von dem Wort sozial unterhalten.

Zitat
Gleich zu Beginn Ihres Briefs schreiben Sie. der WDR trage die Verantwortung für „existenz-bedrohende, entwürdigende Zwangsmaßnahmen" Dem möchte ich klar widersprechen.

Na ja, dem kann man schon widersprechen, aber Frau Baumert hat immerhin durch die Inhaftierung ihren Job verloren, wegen der Gebühr. Das finde ich schon existenz-bedrohend. Wo sieht Frau Eva-Maria Michel da die Grenze?

Zitat
Dass es zu Vollstreckungsmaßnahmen kommt liegt in erster Linie in der persönlichen Verantwortung derjenigen, die den Rundfunkbeitrag trotz entsprechender Verpflichtung nicht zahlen. Schon aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger ist der WDR in den von Ihnen genannten Fällen, ebenso wie der MDR in Ihrem eigenen Fall verpflichtet, offenen Forderungen nachzugehen. Nicht zuletzt gegenüber allen Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern, die ihren Rundfunkbeitrag pünktlich zahlen, ist eine Zahlungsverweigerung ungerecht und geht letztendlich zu Lasten der Allgemeinheit.

1. Wer sich nach so einen Schreiben noch auf die gesetzliche Verpflichtung beruft zu zahlen, dem fehlt irgendwie das Verständnis für's wesentliche bzw. das Anliegen als solches.

2. Beitragsgerechtigkeit und Gleichbehandlung darf man schon aus Gewissengründen niemals im Zusammenhang mit der Gebühr zur Finanzierung des Öffentlichen Rundfunks nennen. Gleichbehandlung von Ungleichen hat eh schon einen bitteren Beigeschmack, aber wer das Wort Gerechtigkeit derartig vergewaltigt, sollte sich wirklich mal fragen, ob man das Anliegen wirklich verstanden hat.

3. Das die Weigerung der Zahlung des Beitrags ungerecht ist, die Zwangserhebung des Beitrags unabhängig von Gebrauch oder Nutzungswunsch aber nicht, versteht wohl auch nur jemand, ohne Verständnis für das Wort Gerechtigkeit.

4. Die Allgemeinheit wird zu keinem Zeitpunkt durch das Verhalten der Zahlungsverweigerung belastet. Wenn dann höchstens die Vollzugsinstanz und die Öffentliche Rechtliche Anstalt. Dies entspricht per Definition nicht der Allgemeinheit. Die Aussage ist also gelogen.

Zitat
Bevor es überhaupt zu einem Vollstreckungsverfahren kommen kann, schreibt der Beitragsservice die Betroffenen mehrfach an und erinnert an die Zahlungspflicht. Erst wenn es trotz dieser Schreiben zu keiner Reaktion oder Zahlung kommt, wird die Vollstreckung eingeleitet.

Zuständig für die Vollstreckung ist nicht der WDR, sondern die jeweiligen Stadtkassen und Gerichtsvollzieher. Das ist in Nordrhein-Westfalen gesetzlich so geregelt. Die Vollstreckungsbehörden handeln eigenständig und sind nicht verpflichtet, den WDR als Gläubiger zu informieren oder Vollstreckungsmaßnahmen wie die Abnahme der Vermögensauskunft mit dem WDR abzusprechen. Der WDR seinerseits kann nicht einzelne Maßnahmen von vorneherein ausschließen oder den Behörden entsprechende Vorgaben machen. Diese handeln auf Basis der geltenden Vorschriften und Gesetze. Für den Rundfunkbeitrag gibt es keine Sonderregeln oder Ausnahmen. Er wird vollstreckt, wie andere öffentliche Abgaben auch, etwa Kita-Gebühren, nicht bezahlte Strafzettel oder Steuerschulden.

Es wurde bereits nachgewiesen, dass es schlicht gelogen ist, dass der WDR keinen Einfluss auf die Art der Vollstreckung nehmen kann.

Zitat
Um Vollstreckungsmaßnahmen zu verhindern ist es ratsam, auf die Schreiben des Beitragsservice zu reagieren zur Klärung der Beitragspflicht beizutragen und offene Rundfunkbeiträge auch zu bezahlen, mit Protestaktionen ist da jedenfalls nicht zu erreichen.

Warum? Ist Protest nicht erwünscht? Welche außergerichtliche Alternative gesteht uns Frau Eva-Maria Michel denn zu?

Zitat
Erlauben Sie mir einige Worte zur Form des Protestes gegen den Rundfunkbeitrag: Es steht natürlich jedem frei, das System des öffentlich rechtlichen Rundfunks bzw. dessen Finanzierung kritisch zu sehen und diese Kritik auch zu äußern. Das Recht frei zu entscheiden, ob und welche Gesetze eingehalten werden und welche Abgaben gezahlt werden lasst sich daraus jedoch nicht ableiten. In diesem Zusammenhang verweise ich auf Ihren öffentlich einsehbaren Schriftwechsel mit Herrn Dr. Eicher, Justiziar des SWR, um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland

Weil das, was im Gesetz steht ja auch immer richtig und unfehlbar ist. Hier wird zudem damit argumentiert, dass man sich gefälligst an geltendes Recht zu halten hat. Meckern darf man zwar noch, aber darüber hinaus ist alles, was man tut, illegal und verachtenswert. Was aber nicht bedacht wird, ist, dass nicht jeder die Ressourcen und Möglichkeiten hat, gegen das Gesetz zu klagen. Sich im Recht zu fühlen, weil etwas im Gesetz steht, hat auch schon zum Fall der DDR beigetragen. Erneut 0 Verständnis für Gerechtigkeit.

Zitat
Sowohl für Kritik an den Programmen, als auch für Kritik an den Regelungen zum Rundfunkbeitrag gibt es geeignetere Kanäle. Programmkritik etwa wäre in Form einer Programmbeschwerde an den Rundfunkrat zu richten. Kritik an gesetzlichen Regelungen an den zuständigen Gesetzgeber. Betroffene, die ihren Beitragsbescheid für nicht korrekt halten, können sich an die zuständigen Verwaltungsgerichte wenden. Die bloße pauschale Ablehnung bestehender gesetzlicher Regelungen ist hierbei jedoch wenig erfolgversprechend.

Hier scheint man nicht mal ansatzweise auf die Idee zu kommen, dass es oftmals gar nicht um die Programmgestaltung der Sender geht, sondern um den Bedarf. Es ist mir doch egal, was die senden, denn es interessiert nun mal nicht jeden. Und ich habe auch keine Verpflichtung dazu, dass es mich zu interessieren hat.

Zitat
Dass Herr Dowe den von ihm gewählten Weg des Hungerstreiks zwischenzeitlich aufgegeben hat, freut mich sehr. Um sich gegen eine, aus seiner Sicht unberechtigte, Zwangsvollstreckung zur Wehr zu setzen gibt es, wie zuvor dargelegt, in einem Rechtsstaat angemessenere Mittel und Wege. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat in Deutschland die Möglichkeit, gesetzliche Regelungen auf dem Rechtsweg anzufechten. Dazu bedarf es keines Hungerstreiks.

Ja, wobei der Rechtsweg sich nun mal immer auf die bestehende Gesetzeslage beruft, was Klagen vergleichsweise sinnlos macht. Wie soll zudem jemand mit Geringeinkommen für die ganzen Anwaltskosten aufkommen usw? Wäre nun langsam wirklich angebracht über das Wort sozial nachzudenken.

Zitat
Lassen Sie es mich ganz klar sagen: Unser vorrangigstes Ziel ist es, Sie wie unser gesamtes Publikum mit unseren Programmangeboten zu überzeugen. Dass dies nicht in jedem Fall gelingen kann, ist mir bewusst. Auf Rückmeldungen und kritisches Feedback sind wir daher sogar angewiesen, um unsere Programme beständig weiterzuentwickeln und noch besser zu machen.

Um es mal ganz klar zu sagen: Unser vorrangigstes Ziel ist es mit dem Öffentlich Rechtlichen Rundfunk nichts zu tun haben zu müssen, völlig egal, was die senden. Ist die Diskrepanz denn so schwer zu verstehen?

Zitat
Ihre Annahme, unsere Berichterstattung sei politisch gesteuert und undistanziert, trifft nicht zu.

Richtig, sondern politisch überwacht. Siehe die Belegung der Aufsichtsposten in den einzelnen Anstalten, wo locker die Hälfte einer Partei angehören.

Zitat
Ungeachtet möglicherweise berechtigter Kritik im Einzelfall zeichnet unsere Programme aus, dass sie eine größtmögliche Vielfalt an Meinungen abbilden und täglich die unterschiedlichsten Akteure zu Wort kommen lassen. Es ist gerade der Rundfunkbeitrag, der gewährleistet, dass wir unabhängig und politischer oder sonstiger Einflussnahme unserer journalistischen Arbeit nachgehen können.

Dafür braucht man also 8 Milliarden jährlich? Wirklich? Das glaubt sie wohl selbst nicht. Abgesehen davon, gehen viele Gelder gar nicht mal in die Programmgestaltung, sondern in Orchester und Betriebsrenten in Höhen, die selbst Bundeskanzler alt aussehen lassen.

Zitat
Ich kann Ihnen nur anbieten, sich selbst einmal vor Ort von unserer Arbeitsweise einen Eindruck zu verschaffen und in einen konstruktiven Dialog mit uns zu treten.

Einer der wenigen vernünftigen Sätze in diesen Schreiben. Ich würde daraus sogar glatt eingehen, damit sie mir in die Augen sieht, wenn sie mir den gleichen Scheiß noch mal erzählt.
Titel: Re: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Beitrag von: cecil am 03. April 2017, 14:13
2. Die Antwort des WDR durch die WDR-Justitiarin Eva-Maria Michel (https://anon.to/?http://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/profil/organisation/lebenslauf_michel100.html)
Zitat
...
... Der Rundfunkbeitrag stellt sicher dass der WDR und die übrigen öffentlich-rechtlichen Sender auch in der heutigen, konvergenten Medienwelt ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen und ihrem Publikum tagtäglich hochwertiges Programm anbieten können. Ich halte die Bedeutung unabhängiger und gut recherchierter Informationen gerade heute in Zeiten von „Fake News" für eine informierte Gesellschaft und eine funktionierende Demokratie wichtiger denn je.

...
4. Das Programm der Öffentlich Rechtlichen besteht der Allgemeinen Aussage nicht ausschließlich aus Informationen und Nachrichten, sondern auch zu großen Teilen aus (halbgaren) Unterhaltungssendungen.

Hierzu die ARD selbst unter Rückgriff auf bundesverfassungsgerichtliche Entscheidungen:
http://daserste.ndr.de/ard_check/fragen/Aufgabe-und-Funktion-des-oeffentlich-rechtlichen-Rundfunks-der-ARD,antworten104.html
Zitat
Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ergibt sich aus dem Grundgesetz, er ist darüber hinaus unter anderem im Rundfunkstaatsvertrag gesetzlich festgeschrieben. Danach soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinen Programmangeboten „zur Information, Bildung, Beratung, Kultur und Unterhaltung einen Beitrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt und somit zur öffentlichen Meinungsbildung“ leisten. Grundversorgung meint, dass ein flächendeckender Empfang von Rundfunk für die Allgemeinheit genauso gewährleistet sein muss wie ein vielfältiges Programmangebot.

Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks leitet sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes ab und ist in Rundfunkgesetzen und dem Rundfunkstaatsvertrag ausgestaltet. Der Rundfunk soll die freie Meinungsbildung und kulturelle Vielfalt gewährleisten. Durch seine Programme wirkt er zum einen als technisches „Medium“. Durch die Auswahl von Programmen und Themen wirkt er aber auch als „Faktor“, weil diese Themen wiederum die Gesellschaft mit ihren sozialen und kulturellen Bedürfnissen beeinflussen.

Entsprechend diesem Auftrag haben die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Eine Beschränkung oder Reduzierung dieses Programmauftrags oder eine Fokussierung nur auf Bildung und Information ist verfassungsrechtlich unzulässig. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht bei der Beschreibung, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk seiner Funktion gerecht werden kann, in der früheren Rechtsprechung den Begriff der „Grundversorgung“ verwendet hat, so unterliegt dieser Begriff einigen Missverständnissen und wird in der moderneren Rechtsprechung kaum mehr genutzt. „Grundversorgung“ meint nämlich nicht, wie es der Wortsinn nahelegen könnte und von einigen daher behauptet wird, eine bloße Mindestversorgung. Vielmehr umschreibt der Begriff nach dem Verständnis des Bundesverfassungsgerichts die technische und inhaltliche Sicherung einer umfassenden Berichterstattung. Gewährleistet werden müssen daher ein an die Allgemeinheit gerichtetes, inhaltlich vielfältiges Programm sowie eine möglichst flächendeckende Übertragung. Nur so kann der Rundfunk seiner grundlegenden Funktion – Meinungspluralität zu schaffen – nachkommen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht erst unlängst in seiner Entscheidung vom 25. März 2014 über den ZDF-Staatsvertrag bekräftigt.

Dass auch Spielfilme, Serien und Unterhaltungssendungen zum Programm von ARD und ZDF gehören, wird weniger von den Zuschauerinnen und Zuschauern als von den kommerziellen Hörfunk- und Fernsehveranstaltern kritisiert. Allerdings kommt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts auch diesen Programmfarben eine wichtige Funktion zu, weil politische oder gesellschaftliche Fragen durch Spielfilme häufig eindrücklicher dargestellt werden können, als durch eine reine Nachrichtensendung. Unterhaltungsshows, Filme, Serien und Talksendungen sowie unterhaltende Sendungen im Radio sprechen die Zuschauer- und Zuhörerschaft direkt an und vermitteln auf diese Weise gesellschaftlich wichtige Themen.
...

Die ÖR-Angebote müssen offiziell in sowohl qualitativer als auch quantitativer Sicht strenger überprüft werden, inwiefern dieser Auftrag (über-)erfüllt wird. Anderenfalls benötigte es ein neues Rundfunkmodell.
Titel: Re: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Beitrag von: Besucher am 03. April 2017, 14:17
Eine schöne Rückmeldung an diese Madame Michel...


Holy Shit, ist das Antwortschreiben ein Geblubber
...


Hoffentlich liest die Dame auch hier im Forum. Sie sollte doch auch was davon haben :-).
Titel: Re: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Beitrag von: Kümmelkäse am 03. April 2017, 15:03
Die gross Lüge ist und bleibt doch der vermeintliche gesetzliche Rundfunkauftrag nach Art.5 GG. Würde der ÖR dem auch nur im Ansatz entsprechen, müsste es im ÖR auch klare Befürworter der AFD und anderer radikaler Splittergruppen (z.B.der Rundfunkverweigerer :)) geben. Eine wirklich freie Berichterstattung würde andere Meinungen und Standpunkte bringen ohne sie zu bewerten oder gar nicht erst zu Gesprächen einzuladen.
Dass sich Frau Michel für einen Teil des Wahrheitsministeriums hält, wird aus ihrem Schreiben überdeutlich.
Meine Haltung verändert sich zunehmend von: "Kann jeder machen was er will, wenn ich es nicht nutzen und bezahlen muss" zu: "Macht den korrupten verlogenen verbrecherischen rechtsbeugerischen diktatorisch undemokratischen hochverräterischen ÖR dem Erdboden gleich und verhindert für alle Zukunft, dass sich so etwas verachtenswürdiges je wieder gründen kann."
Titel: Re: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Beitrag von: drboe am 03. April 2017, 16:23
Es wäre zu hochgesteckt, erwartete man von Herrn Buhrow, seinen Mitarbeitern oder vergleichbaren Funktionsträgern anderer Sender, sie würden Verständnis für die haben oder entwickeln, die in dem sogn. Rundfunkbeitrag vor allem eine verfassungswidrige Konstruktion sehen. Dennoch ist nicht alles falsch, was Frau Michel schreibt. So trifft m. E. zu, dass reines Nichtzahlen lediglich den Staats- und Justizapparat, mit seinen etablierten Möglichkeiten Zwang auszuüben, herausfordert. Man muss wenigstens aktiv widersprechen und klagen. Nicht wenige, die den Zwangsbeitrag ablehnen, haben das leider nicht gemacht, sondern u. U. gehofft, die würden ihre Forderungen von selbst aufgeben. Dies ist, so gesehen, eine Form von  Protest, mit der man nicht viel erreicht. Aber ein Widerspruch und eine anschliessende Klage, ein Angebot den sogn. Rundfunkbeitrag allenfalls mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel begleichen zu wollen, nämlich mit Bargeld, und anderes mehr sind Protestformen, die weder Frau Michel noch die ÖR-Sender unterbinden können.

Den Gebrauch des Wortes "Allgemeinheit" in dem Schreiben sehe übrigens mit Genugtuung. Da gibt jemand in einem offiziellen Schreiben für einen der größten Sender zu, dass die Allgemeinheit mit der Finanzierung des Rundfunks belastet wird, und wie selbstverständlich auch belastet werden soll, ein Sondervorteil, der bebeitragt werden könnte, mithin gar nicht existiert. Da selbst Verwaltungsgerichte meinen, die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes quasi abschließend beurteilen zu können, ist der Fehler seitens Frau Michel, diese ebenfalls zu unterstellen, im Grunde verzeihlich. Mir hat man ja auf meinen Antrag hin noch mitgeteilt, ein VG könne die Verfassungswidrigkeit gar nicht feststellen. Daher dürften Aussagen eines solchen Gerichts, der sogn. Rundfunkbeitrag sei verfassungsgemäß in etwa die Bedeutung haben, die ich dem Wetterbericht meines Nachbarn beimesse, dessen Bein angeblich Wetterwechsel signalisieren kann. Zudem ist die Behauptung zur Konformität mit der Verfassung solange unbewiesen, als man sich bis zum BVerwG mit den Kernfragen zur Natur der Abgabe, die angeblich ein Beitrag sein soll, bewusst nicht intensiv befasst. Dass die Sicherheit über die tatsächlichen Verfassungsfestigkeit des sog. Rundfunkbeitragsstaatsvertrags bei den Verantwortlichen der Sender sonderlich hoch ist, kann man kaum glauben. Sicher hat man ja auch im WDR und bei den anderen ÖR-Sendern die Gutachten, die dem Gesetz Verfassungswidrigkeit attestieren, sowie die Kritik von Dr. Pagenkopf an den Urteilen des BVerWG, gelesen. Selbst ein WDR Jurist wird anerkennen müssen, dass die meisten Begründungen zum Charakter der Abgabe als Steuer ziemlich stichhaltig sind. Zumal sie die Kritikpunkte an dieser Form der Abgabe mindestens bis 2009 teilten. Wäre das anders, was hätte die ÖR-Sender denn gehindert möglichst schnell bis zum BVerfG vorzudringen? In 2013 dauerte es 8-9 Monate bis man einen rechtsmittelfähigen Bescheid hatte. Später dann hat man bei Widersprüchen nachgefragt, ob der Zwangszahler den ernst meint, also weiter verzögert. Dann dauerte es, bis man die Ablehnung des Widerspruchs in Händen hielt, also klagen konnte. Bei mir bis zum März 2014. Knapp 3 Jahre später sind über 50 Kläger bis zum BVerfG gelangt.

Dass die Verantwortlichen der Sender versuchen die Unschuld vom Lande zu geben, wenn deren Vollstreckungsmaßnahmen für Aufsehen und damit negative PR sorgen, kann man nachvollziehen. Da wir wissen, dass sie das mit einem Federstrich verhinden könnten, das aber vermutlich deshalb nicht können, weil sie ja irgendwie an die Kohle von jedem wollen, kann man darin immer wieder herumwühlen. Die Annahme, dass es noch in diesem Jahr weitere Fälle wie den von Frau Baumert & Co. geben wird, ist ja nicht gerade unwahrscheinlich. Ebenso muss man den Leuten nachsehen, dass sie ihr Programm loben, ob wohl es heute nur wenige Leuchtürme in der Fernsehwüste gibt.

Schlicht gelogen ist die Behauptung der WDR-Mitarbeiterin, man könne Programmkritik in Form einer Programmbeschwerde an den Rundfunkrat richten. Formal ist das zwar richtig, aber da sich Rundfunkräte nicht entblöden jeden Murks, den die Sender machen, abzusegnen, Beschwerden gleich serienweise in die Tonne treten und die Beschwerdeführer beleidigen, könnte man sich Beschwerden eigentlich sparen. Man sollte dennoch von dieser Möglichkeit häufig Gebrauch machen, da die Informationsangebote der ÖR-Sender von  Manipulationen und Fehlers nur so strotzen. Wir sind viele, die aber wenige, denen es lästig ist, wenn wir sie behelligen. Gerade deshalb und wegen der unübersehbaren Arroganz der Sender, ihrer Führungskräfte und der Gremienangehörigen sollten wir sie weiter nerven, wann und wo immer es geht.

M. Boettcher
Titel: Re: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Beitrag von: Kümmelkäse am 03. April 2017, 17:07
Für die Vielzahl der Nichtnutzer ist eine Programmbescherde natürlich kaum sinnvoll, da sie das Programm, über das es sich zu beschweren gäbe ja gar nicht nutzen.
Auch der von von Frau Michel beschriebene Rechtsweg ist für viele, gerade arme oder arbeitsmässig stark belastete Menschen kaum vollziehbar. Ich habe den Rechtsweg an dem Punkt beendet, an dem klar war, dass ich nur Erfolg haben könnte, wenn ich bereit wäre bis vor das Verfassungsgericht zu ziehen. Die Betonung liegt hier eindeutig auf "könnte".
Ich fühlte mich schon extrem genötigt, als ich einen Widerspruchsbescheid aus leeren Textbausteinen ohne jeden Bezug zu meinen Widersprüchen bekam. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich schon hunderte Stunden mit Hintergrundrecherchen etc. verbracht. Um den Rechtsweg tatsächlich auszuschöpfen wären aus diesen hunderten sicherlich viele tausend Stunden geworden. Eine Vorleistung, die sich nicht mehr sehr viele Menschen in Deutschland überhaupt leisten können, geschweige denn den Willen und die Mittel dazu haben, diese zu erbringen.
Man kann davon ausgehen, dass Frau Michel und die anderen Justiziare dass wissen, und bewusst zu ihrem eigenen, auch finanziellen, Vorteil ausnutzen. Das ist für mich der Beleg für allerhöchste kriminelle Energie die hinter der ganzen Sache steckt. Auch das Verfassungsgericht hätte ja durchaus die Möglichkeit die ganze Sache zu stoppen, bevor zigmilliarden Euro dem Bürger aus der Tasche gezogen wurden. Von soher kann man die Verfassungsrichter auch als "Mittäter" betrachten.
So wie die ganze Angelegenheit vom Staat bislang gehandhabt wird kann man davon ausgehen, dass sie ihren Weg nicht mal verlassen würden wenn er mit Toten gepflastert wäre. Die überheblichen Äusserungen bezüglich Reinhard Dowe lassen auf jeden Fall darauf schliessen.
Meiner Meinung nach ist totales Ignorieren, und sich auf Art. 5 und Nichttigkeit der Forderungen zu berufen der einzig gangbare und erfolgversprechende Weg, wenn ihn denn genug Bürger mit gehen.
Ebenso wichtig finde ich, dass diese ganzen Rechtsbrüche ja nur dazu dienen mehr mehr zu erwirtschaften. Die Existenz der ÖR stand ja zu keinem Zeitpunkt zur Disposition. Die Triebfeder ist also reine Gier.
Titel: Re: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Beitrag von: PersonX am 03. April 2017, 17:17
Zitat
Eine Vorleistung, die sich nicht mehr sehr viele Menschen in Deutschland überhaupt leisten können, geschweige denn den Willen und die Mittel dazu haben, diese Vorleistung zu erbringen.

Das bringt es auf den Punkt. Da macht eine Landesregierung ein Gesetz ohne zu prüfen, dass dieses tatsächlich der Verfassung entspricht und dann werden alle Bürger, welche damit nicht einverstanden sind gezwungen sein sich dagegen mit allen Mitteln zu wehren. An dieser Stelle hat dieses Deutschland ein Systemfehler.

Der zweite Fehler im System ist, dass ein Gericht "wahrscheinlich ohne Weitsicht" auch genau das noch erklärt hat. Aber bereits an dieser Stelle hätte klar sein müssen was auf die vielen VG zukommt.

Bei solchen weitreichenden Veränderungen sollte mehr als nur ein Gutachten ausgewertet werden. Auch sollte zuvor die Bevölkerung gefragt werden.

Denn diesen wirtschaftlichen Schaden für die Bürger, die Verwaltung und so weiter wird keiner ersetzen. Genau an diesem Punkt sollten Politiker für Ihre Handlungen gerade stehen und diese Art der Prüfung, wenn Sie Ihnen selbst nicht möglich ist, dann eben diese nicht von Ihnen erarbeiteten Gesetze (Staatsverträge) ablehnen. Aber nein, da wird sich darauf verlassen, dass diese ordentlich geprüft wurden. -Es wird einer Empfehlung gefolgt ohne es selbst zu verstehen. Ja das läuft wahrscheinlich immer so. So kommt es dass "wenige Personen" viele beeinflussen. (Transparent ist das jedenfalls bisher auch nicht) ---> Das wird wahrscheinlich dann auch noch zur großen Fehlanzeige. Denn bisher wurde das zwar behauptet (z.B. in Sachsen), das dem so wäre, also dass es geprüft wurde,
aber glauben kann ich es nicht.

Gefordert seien deshalb die Landesparlamente die Prüflisten für die Staatsverträge tatsächlich offen zu legen.
Also, was, wann, wie und mit welchem Ergebnis geprüft wurde.

Ebenso müssen die Bürger neu lernen, dass ein Kreuz bei einer Wahl nicht bedeutet, dass damit Demokratie abgegeben wird, auch wenn das bisher durch die Politiker so verstanden wurde.

Die Einführung eines Rundfunkbeitrags ist ein passendes Beispiel dafür, wie Demokratie nicht ablaufen sollte.
Titel: Re: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Beitrag von: cecil am 03. April 2017, 17:26
Es wäre zu hochgesteckt, erwartete man von Herrn Buhrow, seinen Mitarbeitern oder vergleichbaren Funktionsträgern anderer Sender, sie würden Verständnis für die haben oder entwickeln, die in dem sogn. Rundfunkbeitrag vor allem eine verfassungswidrige Konstruktion sehen.... Aber ein Widerspruch und eine anschliessende Klage, ein Angebot den sogn. Rundfunkbeitrag allenfalls mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel begleichen zu wollen, nämlich mit Bargeld, und anderes mehr sind Protestformen, die weder Frau Michel noch die ÖR-Sender unterbinden können.

Tom Buhrow, WDR-Intendant, Jahresgehalt 367.000 €, 2013 vgl. http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/105648309 Wie hoch werden da eigentlich die Pensionszahlungen sein???

Es ist nicht jedem sein Ding, Widerspruch und Klage einzureichen. Die Materie ist komplex, das alles ist sehr aufwendig.

Aber "Aktionen" sind eine gute Idee. Zum Beispiel wäre es gut, politisch mehr Einfluss zu nehmen. Wer Zeit hat, kann immer wieder regionale Politiker/innen zu ihren Bürozeiten aufsuchen und in einem Gespräch die (persönliche) Problematik darlegen mit der Bitte, entsprechenden Einfluss in ihrer Partei auch auf Landesebene zu nehmen, und einem dezenten Hinweis auf die nächsten Wahlen... Zur Unterstreichung der Dringlichkeit kann Lesestoff ausgehändigt werden (Petitionstext, Brief an Landtagsabgeordnete, ...)

https://www.openpetition.de/petition/online/ard-zdf-so-gez-nicht-weiter-niedersachsen

ARD, ZDF ...so GEZ nicht weiter! --- PETITIONEN 2014/ 2015 !
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10800.msg83323.html#msg83323

AKTION > Brief an Landtagsfraktionen, Parteien, Abgeordnete
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18195.msg119280.html#msg119280
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18194.msg119279.html#msg119279 (Musterbrief)

Wir sollten unsere Wünsche und Kritikpunkte auch auf politischem Weg stärker zu Gehör bringen
Titel: Re: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Beitrag von: Adeline am 04. April 2017, 17:10
Sehr geehrte Frau Michel,
voller Hochachtung habe ich den Brief von Frau Baumert an Herrn Buhrow gelesen. Jetzt habe ich auch Ihren Antwortbrief darauf gelesen.

Sehr geehrte Frau Michel, ich gehe davon aus, dass die kleine Eva-Maria einmal fleißig gelernt hat und davon träumte, wenn sie groß ist, die Welt zu verbessern. Dazu hat sie sogar Jura studiert. Inzwischen ist aus der kleinen Eva-Maria  die erfolgreiche  Eva-Maria Michel geworden.

Wo sind all Ihre einstigen Ideale auf der Strecke geblieben, dass Sie sich jetzt die Blöße geben, arrogant und menschenverachtend zur Rechtfertigung der Entgleisungen, zu denen der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geführt hat  und die die Briefschreiberin selbst erfahren hat, noch Worte wie Gerechtigkeit und Gleichheit zu benutzen?

In einem Aufsatz „Wer lieben kann, ist  glücklich“ schreibt Herrmann Hesse „Wo ich irgend ich etwas auf Erden sah, das man `Glück` nennen konnte, da bestand es aus Empfindungen. Geld war nichts, Macht war nichts. Man sah viele, die beides hatten und elend waren.“

Sehr geehrte Frau Michel, ich wünsche Ihnen, dass Sie zu Ihren Träumen zurückfinden und beim Weltverbessern viele Empfindungen des Glücks erfahren.

Adeline, ein Mensch, der die Welt auch verbessern möchte. (Sie hat es dringend nötig.)
Titel: Re: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Beitrag von: Roggi am 04. April 2017, 18:04
Liebe @Adeline, leider scheinst du nicht zu wissen, wie in deren Kreisen, der sogenannten ehrenwerten Gesellschaft, mit Liebe und Geld umgegangen wird. Dass den Kindern beigebracht wird, die Welt zu verbessern, gehört sicherlich nicht zum Erziehungsprogramm. Wenn doch, werden diese Kinder gewiss nicht Anwälte beim örR, da kommt man mit Mitgefühl nicht weiter. In der ehrenwerten Gesellschaft wird zu Weihnachten vermutlich statt Liebe neueste Technik (Playstation, Smartphone) verschenkt, quasi als Liebesersatz. Von Liebe träumt eine Anwältin beim örR gewiss nicht mehr, wird sie ihre Kinder doch vermutlich mit Technik überhäufen und sich wundern, dass sie Drogen nehmen.

Alle Aktionen wie runde Tische, Infostände, Demonstrationen helfen dabei, die Welt zu verbessern. Von Mitarbeitern des örR darf man das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erwarten. Deren Welt wird besser, je mehr Bürger ihnen das Geld in den Rachen werfen. Auch, wenn sie sich das Geld mit Gewalt holen müssen!
Titel: Re: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Beitrag von: tigga am 04. April 2017, 18:49
In der ehrenwerten Gesellschaft wird zu Weihnachten vermutlich statt Liebe neueste Technik (Playstation, Smartphone) verschenkt, quasi als Liebesersatz.
Ich verstehe nicht, was daran falsch sein soll, die neuste Technik zu bekommen. Als Technik-affiner freue ich mich über neue Technik. Wenn man dann noch die Technik mit Liebe geschenkt bekommt, weil man genau das haben wollte, auch wenn man es nicht geäußert hat, dann freut man sich umso mehr und erfährt auch hier die Wertschätzung. Manche können sich nun mal nicht immer teuere Sachen leisten (was besondere Technik heutzutage einfach mal ist) und insofern ist es vollkommen legitim, wenn an bestimmten Tagen eben Ausnahmen gemacht werden. Außerdem, lieber eine Playstation als ein DVB-T2 Empfänger ;) Bei der Playstation kann man sich nämlich mit anderen Menschen gleicher "Gesinnung" (Gamer) unterhalten und Freund-/Bekanntschaften schließen, ganz im Gegensatz zum Volksempfänger, an dem man dann abgeschottet sitzt und vorgefilterte Informationen vorgesetzt bekommt.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte nicht weiter abdriften, sondern eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Danke für das Verständnis und die nunmehr konsequente Berücksichtigung.


Anm. Mod. seppl: Ist schon erstaunlich, wie man von "Sieglinde Baumerts Brief" auf "Playstation" abdriften kann...
Titel: Re: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Beitrag von: LECTOR am 04. April 2017, 22:53
Das Antwortschreiben der Justitiarin des WDR zeigt vor allem eins: die Ignoranz - ja vielleicht mehr noch den Zynismus - der Macht. Sieglinde Baumert hat in ihrem offenen Brief aufgezeigt, dass es Menschen gibt, welche die Ungerechtigkeit nicht ertragen können und deshalb bis zum Äußersten gehen, die massenhaften Zwangsvollstreckungen in Kauf nehmen, sich der mit aller Macht vorgehenden Repressionsbürokratie entgegenzustellen versuchen, ja aus Protest sogar in den Hungerstreik treten, und die Justitiarin meint dazu nur sinngemäß: selber Schuld Leute, warum zahlt Ihr nicht einfach wie alle anderen Zahlschafe brav Euren Zwangsbeitrag! Ein unfassbarer Zynismus, der zeigt, dass die Anstalten überhaupt nicht kritikfähig sind, nicht in der Lage, die eigene Position einmal in Frage zu stellen und zu überlegen, ob es wirklich angebracht sei, Menschen mit Zwangsmaßnahmen zu überziehen, Menschen die einfach nur von den Rundfunkanstalten in Ruhe gelassen werden wollen, zu Zwangskunden zu machen!

Angesicht dieses grundlegenden Zynismus wirken auch die Höflichkeitsfloskeln in dem Schreiben einfach nur leer: die Anrede am Beginn, dass sie "gerne antworte" und die völlige Hohlheit am Schluss, dass man anbiete, sich "vor Ort von unserer Arbeitsweise einen Eindruck zu verschaffen". Als ob das das Problem wäre! Eine ähnlich hohles Angebot hatte damals ja auch der andere Justitiar Dr. Eicher gemacht. Insofern zeigt das hiesige Antwortschreiben, dass die Anstalten intellektuell am Ende sind und überhaupt nicht mehr mit den Bürgern, die man wohl einfach als untertänige "Beitragsschuldner" ansieht, in einen sinnvollen Dialog zu treten vermögen. Insofern kann man eigentlich nur hoffen, dass das Ende dieser Zwangsanstalten bald nahen möge:
Wider Den Rundfunkbeitragszwang
Titel: Re: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Beitrag von: art18GG am 07. April 2017, 15:58
Zitat
(...) Betroffene, die ihren Beitragsbescheid für nicht korrekt halten, können sich an die zuständigen Verwaltungsgerichte wenden. (...)
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat in Deutschland die Möglichkeit, gesetzliche Regelungen auf dem Rechtsweg anzufechten. Dazu bedarf es keines Hungerstreiks. (...)
Eva-Maria Michel

Ach ja, was Sie nicht sagen! Dies können sie bei der Fastfood-Rechtsprechung, die dort momentan herrscht nicht ernsthaft behaupten. Bei den Verwaltungsgerichten geht es zur Zeit zu wie in einem Schnellimbiss, obwohl es unterschiedliche Klagen von unterschiedlichen Personen vorgetragen und mit unterschiedlichen Inhalt gibt, bekommt jeder dasselbe Urteil. Es ist dabei egal, ob er aus Hamburg, Berlin, München, Köln oder einem anderen Gerichtsbezirk kommt, alle bekommen dieselbe Urteilsbegründung. Das ist wie in irgendwelchen Fastfood-Ketten, wo unterschiedliche Kunden alle denselben Burger bekommen.

Davon sollte sich jedoch niemand einschüchtern lassen, sondern jeder anständige Bürger sollte die Zahlungen einstellen, da angebliche Schulden beim Beitragsservice Protestschulden sind, die jeder haben sollte. Natürlich sollte auch jeder klagen, der es sich leisten kann, sonst wird noch jemand arbeitslos, der ansonsten schwer zu vermitteln ist. ;)

Ich hoffe in diesem Zusammenhang, dass die Mutter aus Bergisch Gladbach  jetzt nicht anfängt zu zahlen, sondern den nächsten Festsetzungsbescheid abwartet und dann klagt. Nach der Geschichte ist das für mich ein eindeutiger Fall für das EGMR in Strasbourg. Die Verfahrenskosten werden wir wohl hier im Forum locker zusammenbekommen, wobei man vielleicht auch überprüfen sollte, ob nicht ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht. Zum Verfahrensweg nach Stasbourg empfehle ich mal folgendes Fallbeispiel zu lesen (Individualbeschwerde Nr. 22028/04):   

http://www.bmjv.de/SharedDocs/EGMR/DE/20091203_22028-04.html;jsessionid=FE1147429FFFA559724A2F89297CD03D.2_cid324?nn=6966392 

Ob hier nun eine Diskriminierung vorliegt, müsst man mit einer Rechtsberatung klären, da man dies vielleicht dann noch mit der Rechtsprechung zum negativen Vereinsrecht verknüpfen müsste. Ein Beispiel hierfür ist die erfolgreiche Klage einer Jagdgegnerin gegen die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft. Siehe Bericht hierzu in:

https://www.bundestag.de/blob/423580/db611b3f6047363be617ce8ad756ed46/wd-3-078-08-pdf-data.pdf       

All dies natürlich nur rein hypothetisch!
Titel: Re: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Beitrag von: Besucher am 07. April 2017, 17:25
Bravo, A.... in der Hose, wie Dein Beitrag es sagt & beinhaltet -

...

...genau das ist hier (wie anderswo) angezeigt! Bei ggf. einem Crowdfunding wäre Besucher im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten auf jeden Fall auch dabei, zumal er bezogen auf die Gerichtsverfahren bzgl. des sogenannten »Rundfunkbeitrags« absolut skeptisch ist, was den Erfolg fiktiver PKH-Anträge anlangt.

Schon aufgrund der gerüchteweisen bzw. fiktiven Erfahrungen des Schwippschwagers eines Freundes seiner Base 3. Grades war zu vernehmen, dass selbst bezüglich der Gewährung von Prozesskostenhilfe die Verwaltungsgerichte / OVG schlicht nach der Pfeife der Anstalten bzw. von denen angeheuerter Anwaltskanzleien tanzen, & diese einzig auf deren Fingerschnippen bzw. schriftsätzliche Forderung hin verweigern. Im fiktiven Fall des benannten Schwippschwagers wird sich - einstweilen zunächst im genannten Zusammenhang - irgendwann aber noch rein fiktiv das BVerfG zu Worte zu melden haben (Nr. x von 51).

Was - um noch kurz auf den Anfang Deines Postings zu kommen - diesen herablassenden Salbader von dieser Michel angeht, ist dieser m. E. nicht auch nur eine einzige Minute der Beschäftigung damit wert. Wenn es Leute gibt, die bestens über den Verlauf dieser Gerichtsverfahren unterrichtet sind, dann dürften es *genau diese Herrschaften* und insbesondere auch diese Dame sein.
Titel: Re: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Beitrag von: Wolfman am 10. April 2017, 18:07
An Frau Hannelore Kraft persönlich:

Zitat
Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin,

vor 40 Tagen habe ich Sie um eine Stellungnahme zum Thema Rundfunkzwangsgebühr gebeten.
Ich hätte noch gerne VOR der Wahl zum neuen Landtag eine Antwort.

Bedenken Sie bitte, das die Antwort, die Herr Merz anderen Anfragestellern gegeben hat, nicht befriedigend ist
Herr Merz schreibt: "haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 1. März 2017 an die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Hannelore Kraft. Als Mitarbeiter im Referat für Medien- und Presserecht wurde ich gebeten, Ihnen auf Ihr Schreiben zu antworten.
Die Rechtsgrundlagen für die Erhebung des Rundfunkbeitrags lässt sich insbesondere im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) finden. Der RBStV ist Artikel 1 des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Dieser Staatsvertrag hat nach der Ratifizierung durch alle Länderparlamente, dem Abgeordnetenhaus von Berlin und den Bürgerschaften von Bremen und Hamburg rechtsetzenden Charakter. Er stellt somit eine formell recht­mäßig zustande gekommene gesetzliche Grundlage zur Erhebung des Rundfunkbeitrags dar. Der RBStV entstand nach den Regeln der parlamentarischen Demokratien in allen 16 Ländern unserer Republik.
Der RBStV ist auch in Bezug auf seinen Regelungsinhalt mit dem Grundgesetz vereinbar, wie bspw. durch Urteile des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz aus Mai 2014 sowie durch das Oberver­wal­tungs­gericht Münster im März 2015 festgestellt wurde. Diese Urteile wurden am 18. März 2016 durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt. Die Grundlage für die Beitragspflicht ist somit gesetzlich begründet und nicht vertraglich. Es bedarf daher keiner einzelnen Entscheidung oder Willenserklärung der Betroffenen.
Selbstverständlich kann sich jeder gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten. Dieses Grundrecht bestreitet niemand. Dies bedeutet aber nicht, dass diese Unterrichtung kostenlos geschieht. Der RBStV sieht dazu vor, dass im privaten Bereich jeder volljährige Wohnungsinhaber, der die Möglichkeit dazu hat, grundsätzlich Rundfunkbeiträge entrichten muss. Finanziell nicht so gut gestellte Personen können sich – auch nach den Vorschriften des RBStV – von dieser Zahlungspflicht befreien lassen.
Bei der Befreiung vom der Rundfunkbeitragspflicht (siehe § 4 RBStV) aus sozialen Gründen (also nicht aus gesundheitlichen Gründen) wurde in der Gesetzgebung an nachweisbare soziale Bedürftigkeit angeknüpft. Diese muss durch einen Bescheid über den Bezug von staatlichen Sozialleistungen belegt werden. Durch diese Voraussetzung ist gewähr­leistet, dass sich die für die Beitragsbefreiung maßgebliche Bedürftigkeit exakt an der sozialen Gesetzgebung orientiert.
Vor dem oben geschilderten Hintergrund kann ich Ihre Auffassung, dass in Bezug auf den Rundfunkbeitrag „Unrechts Wege gegen Bürger gegangen werden“, nicht nachvollziehen und folglich auch nicht teilen.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Auskünften geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Roland Merz"

1) hier handelt es sich um einen fast € 9.000.000.000,-- Raubzug. Bei einem Problem dieser Größe darf wohl erwartet werden, dass sich Frau Kraft persönlich um Antworten bemüht!
2) Herr Merz erklärt im 1. Abschnitt die Rechtslage. Das ist für uns Zwangsgebührenverweigerer nichts Neues. Das erinnert fatal an den Schießbefehl an der Deutsch-Deutschen Grenze. Auch dieses Unrecht war "Gesetz!"
3) Herr Merz führt aus, die "Beitragspflicht" sei gesetzlich begründet, nicht vertraglich - dann frage ich mich doch, warum das Ding dann "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" und nicht "Rundfunkbeitragsstaatsgesetz" heißt?
4) Weil Herr Merz kein Unrechtsbewusstsein empfinden- und Kritik von Millionen Bürgern nicht nachvollziehen kann, möchte ich von Frau Kraft PERSÖNLICH die Frage beantwortet haben:
Frau Kraft,
halten Sie neun Milliarden Euro jährlichen Aufwand, zwangsweise eingetrieben mit Hilfe zurechtgeschusterten Paragraphen, denen wir Bürger nie zugestimmt haben, für angemessen, um, wie es im "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" heißt, "Grundversorgung" im Medienbereich zu bezahlen?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfman

Zitat
----- Weitergeleitete Message -----
Von: Wolfman
An: "hannelore.kraft@landtag.nrw.de" <hannelore.kraft@landtag.nrw.de>
Gesendet: 16:54 Mittwoch, 1.März 2017
Betreff: An Frau Hannelore Kraft persönlich
An Frau Hannelore Kraft persönlich:
Im Mai d. j. Stellen Sie sich wieder zur Wahl in NRW.
Ich werde Sie deshalb nicht wählen,
weil Sie kritiklos den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterschrieben /durchgewunken haben, der uns Bürger seit 1.1.2013 zwingen will, monatliche „Gebühren“ zu zahlen,
egal, ob das Angebot der Sender genutzt wird oder nicht.
Dieser Apparat verschlingt über € 8.000.000.000,-- jährlich – eine unfassbare Verschwendung!
Armen Rentnern, Studenten, Geringverdienern werden € 215,-- jährlich abgepresst,
während Intendanten € 360.000,-- Grundgehalt einsacken,
Sportreporter mit einem geleasten Privatjet herumfliegen um nur ja kein Fußballspiel zu verpassen,
hunderte von Leuten zu einer Olympiade fliegen um von dort zu berichten,
und nicht zuletzt:
Dieses ungerechte Parasitensystem wird dazu missbraucht, über zwei Milliarden Euro in ein üppiges Betriebsrentensystem einzuzahlen!
Kein Bürger hatte je ein Mitspracherecht, wofür diese Unsummen verwendet werden!
Etwa fünf Millionen Menschen bundesweit weigern sich,
dieser ungerechten Forderung nachzukommen.
Auch ich werde niemals dulden, dass da – mit Ihrer Hilfe – derart auf meinen Rechten herum getrampelt wird!
Eine Milliarde wäre satt & genug um - wie im Staatsvertrag geschrieben - "Grundversorgung" zu leisten.
Fair wäre, Personalien öffentlich zu debattieren, statt Posten im Hinterzimmer zu verschachern.
Der Rundfunkrat muss demokratisch gewählt werden.
Werbung und Schleichwerbung muss aufhören.
23 TV-Programme und 60 Radiosender, die die Bevölkerung rund um die Uhr beschallen sind keine "Grundversorgung!"
1 TV-Sender und ein Radioprogramm reicht völlig, für "Tatort" und "Musikantenstadl" sind die privaten Sender zuständig!
Auf eine PERSÖNLICHE Antwort von Ihnen Frau Kraft warte ich gespannt - auf Textbausteine, die damit anfangen, dass Sie nicht jede Anfrage persönlich beantworten können, kann ich verzichten!
Die Dringlichkeit dieser Sache und das öffentliche Interesse verlangt nach einer persönlichen Antwort!
mit Gruß
Wolfman


Meine Bitte: schreibt an: hannelore.kraft@landtag.nrw.de

Auch egal, wenn ihr nicht in NRW wohnt, wir werden nicht Ernst genommen, wenn immer nur 20 oder 30 Emails da eintrudeln.
Es muss schon 3-Stellig sein, damit die sich ein paar Centimeter bewegen ! ! !
Titel: Re: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Beitrag von: Buntschuh am 10. April 2017, 18:36
Moin,

meine Mail an Frau Kraft ist vor längerem raus und ich habe noch keine Antwort ...

Herrn Merz aus der Staatskanzlei kenne ich auch schon.
Der ist dafür da, alles abzuwiegeln und lässt sich die Schreiben vorher vom Referatsleiter genehmigen...

Hier hilft nur eines - weder CDU, SPD noch die Grünen wählen - einzig die AFD ist komplett gegen den Beitrag. Die FDP zeigt wohl positive Tendenzen, allerdings wird dort der "gute Wille" alleine auch nicht viel bringen.


Edit "Bürger":
Vorsorglich der Hinweis, hier bitte nicht in parteipolitische Diskussionen abzudriften, sondern bitte eng am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads zu bleiben, welches da lautet
Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Beitrag von: tigga am 11. April 2017, 02:53
Hier hilft nur eines - weder CDU, SPD noch die Grünen wählen - einzig die AFD ist komplett gegen den Beitrag. Die FDP zeigt wohl positive Tendenzen, allerdings wird dort der "gute Wille" alleine auch nicht viel bringen.

Die AFD wirds auch nicht bringen. Da sitzen dann halt andere *** Leute und machen dasselbe. Das Problem ist ja schon länger bekannt. Oder gibt es seitens AFD eine Aussage zu Frau Baumerts (erneuter versuchter) Inhaftierung? Hat sich die AFD oder irgendeine andere Partei mal dafür eingesetzt, dass bestimmte Sachverhalte aus dem Weg geräumt werden, bezogen auf die Rundfunkabgabe? Ich habe in dieser Richtung nichts substanzielles gehört, außer eben diese Plattitüden "Der Beitrag muss weg!" und "Die Gebühr schaffen wir ab (oder auch eben nicht)"



Edit "DumbTV":
***Wortwahl entschärft

Nochmal der Hinweis, hier bitte nicht in parteipolitische Diskussionen abzudriften, sondern bitte eng am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads zu bleiben, welches da lautet
Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Anderenfalls bleibt eine kommentarlose Löschung des Beitrags vorbehalten.
Danke für das Verständnis und die nunmehr konsequente Berücksichtigung.
Titel: Re: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
Beitrag von: Pazifistin am 15. April 2017, 00:18
An Frau Hannelore Kraft persönlich:

Zitat
Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin,

[...]

Herr Merz schreibt:

"[...] Selbstverständlich kann sich jeder gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten. Dieses Grundrecht bestreitet niemand. Dies bedeutet aber nicht, dass diese Unterrichtung kostenlos geschieht. Der RBStV sieht dazu vor, dass im privaten Bereich jeder volljährige Wohnungsinhaber, der die Möglichkeit dazu hat, grundsätzlich Rundfunkbeiträge entrichten muss. [...]"


[...]


Hat dieser Mensch (Herr Merz) das ernsthaft geschrieben? Offener könnte er das Grund-Problem in der gesamten "ÖR"-Konstruktion von Beginn m.E. eigentlich kaum benennen bzw. selbst zugeben. Oder mit anderen Worten: die Lüge von der Meinungsfreiheit.

Selbstverständlich könne sich jede*r "ungehindert unterrichten". Das bedeute aber nicht, dass diese Unterrichtung kostenlos geschehe. Der RBStV sehe dazu vor ... .

Übersetzt: Diese Unterrichtung geschehe generell nicht kostenlos. Vor Allem, weil es ja nur oder vor Allem ein Medium gebe, durch das diese Unterrichtung geschehe (so der Anspruch): die "Öffentlich-Rechtlichen". Und die hätten eben das Recht, sich auf diese Weise zu finanzieren. Andere Medien sind gar nicht erst gemeint. Der Vorrang gebühre immer den "ÖR".

Auf diesen Kern mit der Meinungs-Bevormundung durch die "ÖR" verweisen m.E. auch sämtliche politischen und gerichtlichen Begründungen und gestelzten, das Recht kreativ interpretierenden unhaltbaren Verrenkungen seit Jahrzehnten. Auch diese Begründung der Verwaltungsgerichtsbarkeit:
Propaganda verweigern, Druck auf die Staatssender ausüben? So gehts!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22628.msg145413.html#msg145413

Die gesamte "ÖR"-Konstruktion und auch deren Legende mit der Schein-Unabhängigkeit (deshalb eben die Bezeichnung "öffentlich-rechtlich" und nicht "staats-rechtlich") war m.E. von Beginn an dazu gedacht, die in der BRD lebenden Menschen nicht ganz so offen wie vor 1949, jedoch noch wirksam genug innerhalb des so verstandenen "demokratischen" Anspruchs meinungsmäßig staatlicherseits zu bevormunden und dafür auch noch bezahlen zu lassen. Während nach außen seit 1949 so getan wird, als sei die BRD demokratisch und halte sich an die Menschenrechte, die jedoch an jeder "nützlichen" Stelle in den jeweiligen GG-Artikeln immer sofort wieder eingeschränkt werden. Absatz 1 diverser Grundgesetz-Artikel: Jeder Mensch hat das Recht auf xy. Absatz 2: Ausnahme hiervon sind ... und können auf Grund von ... gemacht werden ..  . Und wenn das in einem Artikel mal nicht ganz so mit Ausnahmen versehen drin steht - so etwa in Art. 5 GG zur Meinungsfreiheit -, wird es eben dennoch so gehandhabt. Denn das hätte gegenüber den Alliierten und der damaligen Welt-Öffentlichkeit vermutlich nicht so gut ausgesehen, wenn das da all zu offen drin gestanden hätte. Und auch die Alliierten werden sich was dabei gedacht haben, denn schließlich sollen ja die BRD und die ihr anhängigen "ÖR" im Zweifel die Raison "des Westens" und seiner "gerechten Kriege" (vulgo auch: "responsibility to protect") mittragen und predigen.

Es war m.E. nie wirklich so gedacht, dass die Meinungs-Bevormundung durch den Staat in der BRD völlig aufgeben wird. Es wird einfach nur "geschickter" gemacht, um ihm ein demokratisches Mäntelchen zu geben, und dazu vor Allem dient die Verrenkung des Begriffs "öffentlich-rechtlich", mit all den Folgen, die diese vorgebliche, jedoch nicht wirklich ernst gemeinte "Meinungsfreiheit" an dieser Stelle mit sich bringt.  Es mag eine begrenzte "Meinungsvielfalt" auch innerhalb des "ÖR"-Systems geben. Doch bestimmte Grundlinien dürfen m.E. nicht in Frage gestellt werden. Im Zweifel gilt immer die Staatsraison. Und da dieser Staat ja "demokratisch" sei, ist das ja schließlich gerechtfertigt. Also warum sich drüber aufregen?

Zumal sie schließlich die einzigen Medien sind (siehe auch die "Fakenews"-Debatte), die die einzig wahre Wahrheit verbreiten, deren totalem Deutungsanspruch zu allererst sich alle Menschen auszusetzen und dadurch und nur dadurch "aufzuklären" haben. Erst danach kommt die eigene Meinungsfreiheit der Menschen, innerhalb derer ihnen "Mündigkeit" und das Wahlrecht zum "einzig richtigen Abstimmungsverhalten" zugestanden wird, nachdem sie von Staats wegen schließlich "einzig richtig" aufgeklärt wurden, was die einzig wahre Wahrheit und Meinung zu sein hat. So total, dass jede noch so absurde Konstruktion der behaupteten "Unausweichlichkeit" der "abstrakten" Rundfunkempfangsmöglichkeit (vgl. auch "abstrakte Gefährdung") recht ist, bemüht wird, am Ende auch so gestaltet wird, dass diese "Unausweichlichkeit" als "mission accomplished" behauptet werden kann - und schließlich jeder Mensch ausnahmslos als "Seher" bzw. im Fall der Nichtzahlung als "Schwarzseher" behauptet werden kann.

Und wenn die Empfangsmöglichkeit tatsächlich nicht gegeben ist, wird eben die potentielle Empfangsmöglichkeit behauptet, um in jedem Fall die "Unausweichlichkeit" aufrecht zu erhalten und weiter behaupten zu können, dass alle Menschen sie und nur sie - die geheiligten "ÖR" - hören, sehen und konsumieren. Und wo das erfolgreich bestritten wird, wird als Totschlag-Argument dann schließlich doch politisch und rechtlich behauptet, dass es auf die Rundfunkempfangsmöglichkeit seit 2013 gar nicht (mehr) ankäme, während die (auch politische) Begründung, die nicht im geschriebenen "Recht" steht, am Ende doch wieder die ist, dass ja sowieso alle Menschen "Schwarzseher" seien oder die "potentielle" Rundfunkempfangsfähigkeit hätten. Die "Wohnung" ist der rechtliche Anknüpfungspunkt, die "Potenz" des Rundfunkempfangs und auch dessen behauptete tatsächliche Konsumtion die weiterhin politische Begründung.

Denn es kann nicht sein, was nicht sein darf: dass sich Menschen diesem totalen Deutungsanspruch und auch noch der Demütigung seiner Mitfinanzierungs-"Pflicht" und der Mithaft für die unerbittliche Kriegstreiberei in der Welt entziehen.




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