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Autor Thema: Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow  (Gelesen 21680 mal)

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1. Der offene Brief

Zitat
09.März 2017

Sehr geehrter Herr Buhrow,

wir wenden uns mit diesem offenen Brief an Sie persönlich, da Sie als Intendant und somit gesetzlicher Vertreter des wdr für die Androhung und Durchführung existenzbedrohender, entwürdigender Zwangsvollstreckungsmaßnahmen die volle Verantwortung tragen.


Beispiel 1:
Tetyana Rusina aus Köln
Androhung von Erzwingungshaft

Beispiel 2:
Marcel * aus Leverkusen
Androhung von Erzwingungshaft

Beispiel 3:
Nittaya Haase aus Willebadessen
Androhung von Erzwingungshaft

Beispiel 4:
Reinhard Dowe aus Gelsenkirchen
Pfändung seiner Rente direkt über die Rentenkasse
Herr Dowe befindet sich wegen der grundgesetzwidrigen Zwangsfinanzierung der örR seit
06.02.2017 im Hungerstreik.

Beispiel 5:
Petra Timmermann aus Lünen
Zwangsweise Türöffnung der Wohnung, um pfändbare Gegenstände zu finden.
Eindeutiger Verstoß gegen Art. 13 Grundgesetz – die Unantastbarkeit der Wohnung

Beispiel 6:
Ulrich Thomas aus Dortmund
Zwangsvollstreckungsversuche – Herr Thomas ist schwer an Krebs erkrankt.
Jedes weitere Wort erübrigt sich hier.

Beispiel 7:
Jürgen Kerner aus Hürth
Auch er musste sich Drohungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen stellen.

Beispiel 8:
Wolfgang Hermann aus Mönchengladbach
Der Fall ist Ihnen seit Jahren bekannt, trotzdem ist der Mann unverändert Bedrohungen ausgesetzt.

Beispiel 9:
Elisabeth Smolinski aus Datteln
Androhung von Erzwingungshaft

Beispiel 10:
Frank Turk aus Bergkamen
Befindet sich aktuell in einem Zwangsvollstreckungsverfahren

Beispiel 11:
Georg Thiel aus Borken
Androhung von Erzwingungshaft

Beispiel 12:
Christel Lorbeer aus Kerken
Androhung von Erzwingungshaft

Beispiel 13:
Eine Mutter und ihr Säugling aus Bergisch Gladbach wurden am 08.03.2017 kurzzeitig inhaftiert!!!!!!

Beispiel 14:
Heinrich Dück aus Sankt Augustin
Erzwingungshaft


Herr Buhrow, wir sind schockiert über die Art und Weise, wie hier unter Einsatz gewaltsamer Mittel in Ihrem Sendebereich zur Finanzierung des wdr vorgegangen wird. Sollte sich nicht innerhalb kürzester Zeit an der derzeit gängigen Praxis etwas ändern, ziehen wir die ausländische Presse hinzu, um die verheerenden Zustände weltweit bekannt zu machen. Hier sind keine „Gesetze“ sondern klarer Menschenverstand gefragt. Man kann unter solchen Umständen nur noch von verachtenswerten Zuständen sprechen.

Der letzte genannte Fall in der Liste sorgte kürzlich für großes Aufsehen. Herr Dück wurde inhaftiert, weil er in Ihrem Einzugsgebiet keine gez zahlt und auch keine Vermögensauskunft abgibt. Lt. Artikel der „Welt“ distanziert sich Ihre Sendeanstalt von der Inhaftierung.

Wie konnte es dann gestern erneut zu einer Inhaftierung kommen? Herr Buhrow! Eine stillende Mutter mit ihrem Kind wurde gestern vom Gerichtsvollzieher Herrn K. in Haft genommen!
Erst, nachdem der Vater zahlte, kamen Mutter und Kind wieder frei! An diesem Beispiel wird erneut ersichtlich, dass „die Gesetzgebung“ rein gar nichts mehr mit demokratischen Werten gemein hat! Sich von solchen Fällen verbal zu distanzieren reicht nicht aus!

Nach unserer Information wird die Haft als Vollstreckungsmaßnahme in den
Vollstreckungsersuchen des wdr nicht explizit ausgeklammert.

Wir fordern Sie hiermit dazu auf, ab sofort einen entsprechenden Passus generell in die Vollstreckungsersuchen einzufügen, um weitere Inhaftierungen wegen nicht gezahlter gez/Nichtabgabe der VA tatsächlich zu vermeiden. Sollte eine solche Anweisung in den Vollstreckungsersuchen in Zukunft nicht enthalten sein, ist Ihre Mitteilung an die Presse bezüglich Distanzierung von Inhaftierungsmaßnahmen in Ihrem Sendegebiet eine klare Falschaussage. Denn Sie allein als vermeintlicher Gläubiger entscheiden, ob Sie allen  Vollstreckungsmaßnahmen, die „das Gesetz“ erlaubt, zustimmen oder ob es Einschränkungen gibt.

Auch fordern wir Sie dazu auf, sich zum Hungerstreik von Herrn Dowe zu äußern.
Herr Dowe lebt seine tiefste Überzeugung, wie viele andere Nichtzahler auch. Es ist als unmenschlich zu werten, unter diesen Umständen an der Forderung, die bereits direkt von der Rentenkasse gepfändet wurde, festzuhalten.

Das von Ihnen geführte Unternehmen wdr finanziert sich durch grundgesetzwidrige Zwangsbeiträge und schreckt nicht vor existenzbedrohenden Vollstreckungsmaßnahmen zurück. Die Jahreseinnahmen durch die gez-Gelder betrugen für den wdr im Jahre 2015 rund 1,2 Mrd. Euro. Davon entfallen 36 Millionen Euro allein auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Wie man bei einem Tagesbudget von 3,3 Millionen Euro nach noch mehr verlangen kann, und das von Menschen, die Ihre Angebote ablehnen bzw. nicht nutzen und oft selbst sehr geringe Einkünfte haben, ist weder nachvollziehbar, geschweige denn menschlich oder gar demokratisch. Zumal mit diesem Geld ein Medium finanziert wird, dass sich nicht von politischen Interessenvertretungen distanziert.

Wir bestehen auf unser Grundrecht, selbstbestimmt zu entscheiden, ob und in welcher Form wir politische Ideologien unterstützen.
Sollten Sie nun auf das Gesetz verweisen, dann vergessen Sie bitte nicht, die von Anfang an hohe Kritik wegen fehlender sozialer Gerechtigkeit an der Regelung seit 2013 hinzuzuziehen.
Nicht unerwähnt sei an dieser Stelle, dass Politiker, also diejenigen, die die Gesetze verabschieden - durch falsche Versprechen ihre Glaubwürdigkeit längst verwirkten. Die Ministerpräsidenten aller Parteien stimmten der Neuregelung, die seit 2013 praktiziert wird, mit ihren Unterschriften zu. Das heißt, alle größeren Parteien trafen die gleiche Entscheidung. Dies sind Symptome diktatorischer Zustände.  Über die gesunkene Wahlbeteiligung braucht man sich unter diesen Umständen wahrlich nicht zu wundern.
Alle uns bekannten Umfrageergebnisse, die nicht von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten selbst in Auftrag gegeben wurden, zeigen die Stimme des Gesetzgebers – des Volkes. Wir lehnen Zahlungszwang kompromisslos ab. Gutachten, die sich kritisch zur derzeitigen Praxis äußern, und die Grundgesetzwidrigkeit belegen, bleiben von fast allen Richtern und den Verantwortlichen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unberücksichtigt.
Stattdessen werden Menschen, die sich für ihre Grundrechte einsetzen, auf verachtenswerte Weise kriminalisiert und verschiedensten existenzbedrohenden Repressalien ausgesetzt.

Die zwangsweise Finanzierung eines politisch gesteuerten Mediums ist das Ende der Demokratie.

Wir – die Menschen dieses Landes bestimmen über Recht oder Unrecht.

Herr Buhrow, Ihnen liegen in diesem offenen Brief Einverständniserklärungen von 4 Betroffenen vor, sich zu den Androhungen von Erzwingungshaft in ihren konkreten Fällen zu äußern.
Wie werden Sie hier und zukünftig bei ähnlicher Ausgangssituation weiter verfahren?
Auch Herr Dowe befürwortet eine offene Stellungnahme Ihrerseits.

Die Betroffenen erwarten Ihre Antworten zur weiteren Veröffentlichung an unten angegebene Adressen bis zum 22.03.2017.
Herr Dowe befindet sich aus Gewissensgründen in einer akuten Notsituation. Werden Sie hier Menschlichkeit zeigen und schnellstmöglich eine angemessene Entscheidung treffen?
Ihre Stellungnahmen zu den Einzelfällen senden Sie bitte zur weiteren Veröffentlichung an folgende Adressen:

Tetyana Rusina
...

Marcel *
...

Elisabeth Smolinski
...

Reinhard Dowe
...

Ihre Stellungnahme zum weiteren Vorgehen bei den Vollstreckungen allgemein senden Sie zur weiteren Veröffentlichung bitte an diese Anschrift: [..]

Mit freundlichen Grüßen
Sieglinde Baumert


2. Die Antwort des WDR durch die WDR-Justitiarin Eva-Maria Michel
Zitat
28. März 2017

Sehr geehrte Frau Baumert.

vielen Dank für Ihren Brief vom 9. März, auf den ich Ihnen in Vertretung für Herrn Buhrow gerne antworte.

Sie wenden sich an Herrn Buhrow mit Fragen zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen. Dabei zählen Sie eine Reihe von Fällen auf, in denen durch den Westdeutschen Rundfunk festgesetzte Rundfunkbeiträge durch die zuständigen Vollstreckungsbehörden im Rahmen der Zwangsvollstreckung -aus Ihrer Sicht unberechtigt- geltend gemacht werden. Ich bitte um Verständnis, dass ich im Folgenden nicht auf jeden der von Ihnen aufgeführten Fälle im Einzelnen näher eingehen kann und will.

Die Beitragsfinanzierung ist ein zeitgemäßes Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Der Rundfunkbeitrag stellt sicher dass der WDR und die übrigen öffentlich-rechtlichen Sender auch in der heutigen, konvergenten Medienwelt ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen und ihrem Publikum tagtäglich hochwertiges Programm anbieten können. Ich halte die Bedeutung unabhängiger und gut recherchierter Informationen gerade heute in Zeiten von „Fake News" für eine informierte Gesellschaft und eine funktionierende Demokratie wichtiger denn je.

Vor dem Hintergrund, dass die Regelungen zum Rundfunkbeitrag von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten beschlossen und in der Folge von allen 16 Landesparlamenten ratifiziert wurden, kann ich nicht erkennen, dass der Rundfunkbeitrag „nichts mit demokratischen Werten zu tun" hat oder gar „grundgesetzwidrig" ist wie Sie schreiben. Alle zuständigen Gerichte, höchstgerichtlich zuletzt das Bundesverwaltungsgericht haben die Regelungen zum Rundfunkbeitrag und dessen Verfassungsmäßigkeit vollumfänglich bestätigt.

Wenig nachvollziehen kann ich den Vorwurf der fehlenden sozialen Gerechtigkeit. Sicher können Abgabe-Regelungen, wie die zum Rundfunkbeitrag, bei Menschen mit geringem Einkommen zu individuellen Härten fuhren Der Gesetzgeber hat dies jedoch von vorneherein bedacht und beim Rundfunkbeitrag auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger mit berücksichtigt Für Menschen mit geringem I mkommen, die soziale Leistungen wie Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II beziehen ist etwa die Möglichkeit der Befreiung vorgesehen, Menschen mit Behinderung zahlen einen ermaßigten Beitrag Zuletzt wurden die Regelungen Anfang 2017 sogar noch erweitert

Gleich zu Beginn Ihres Briefs schreiben Sie. der WDR trage die Verantwortung für „existenz-bedrohende, entwürdigende Zwangsmaßnahmen" Dem möchte ich klar widersprechen.

Dass es zu Vollstreckungsmaßnahmen kommt liegt in erster Linie in der persönlichen Verantwortung derjenigen, die den Rundfunkbeitrag trotz entsprechender Verpflichtung nicht zahlen. Schon aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger ist der WDR in den von Ihnen genannten Fällen, ebenso wie der MDR in Ihrem eigenen Fall verpflichtet, offenen Forderungen nachzugehen. Nicht zuletzt gegenüber allen Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern, die ihren Rundfunkbeitrag pünktlich zahlen, ist eine Zahlungsverweigerung ungerecht und geht letztendlich zu Lasten der Allgemeinheit.

Bevor es überhaupt zu einem Vollstreckungsverfahren kommen kann, schreibt der Beitragsservice die Betroffenen mehrfach an und erinnert an die Zahlungspflicht. Erst wenn es trotz dieser Schreiben zu keiner Reaktion oder Zahlung kommt, wird die Vollstreckung eingeleitet.

Zuständig für die Vollstreckung ist nicht der WDR, sondern die jeweiligen Stadtkassen und Gerichtsvollzieher. Das ist in Nordrhein-Westfalen gesetzlich so geregelt. Die Vollstreckungsbehörden handeln eigenständig und sind nicht verpflichtet, den WDR als Gläubiger zu informieren oder Vollstreckungsmaßnahmen wie die Abnahme der Vermögensauskunft mit dem WDR abzusprechen. Der WDR seinerseits kann nicht einzelne Maßnahmen von vorneherein ausschließen oder den Behörden entsprechende Vorgaben machen. Diese handeln auf Basis der geltenden Vorschriften und Gesetze. Für den Rundfunkbeitrag gibt es keine Sonderregeln oder Ausnahmen. Er wird vollstreckt, wie andere öffentliche Abgaben auch, etwa Kita-Gebühren, nicht bezahlte Strafzettel oder Steuerschulden.

Um Vollstreckungsmaßnahmen zu verhindern ist es ratsam, auf die Schreiben des Beitragsservice zu reagieren zur Klärung der Beitragspflicht beizutragen und offene Rundfunkbeiträge auch zu bezahlen, mit Protestaktionen ist da jedenfalls nicht zu erreichen.

Erlauben Sie mir einige Worte zur Form des Protestes gegen den Rundfunkbeitrag: Es steht natürlich jedem frei, das System des öffentlich rechtlichen Rundfunks bzw. dessen Finanzierung kritisch zu sehen und diese Kritik auch zu äußern. Das Recht frei zu entscheiden, ob und welche Gesetze eingehalten werden und welche Abgaben gezahlt werden lasst sich daraus jedoch nicht ableiten. In diesem Zusammenhang verweise ich auf Ihren öffentlich einsehbaren Schriftwechsel mit Herrn Dr. Eicher, Justiziar des SWR, um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland

Sowohl für Kritik an den Programmen, als auch für Kritik an den Regelungen zum Rundfunkbeitrag gibt es geeignetere Kanäle. Programmkritik etwa wäre in Form einer Programmbeschwerde an den Rundfunkrat zu richten. Kritik an gesetzlichen Regelungen an den zuständigen Gesetzgeber. Betroffene, die ihren Beitragsbescheid für nicht korrekt halten, können sich an die zuständigen Verwaltungsgerichte wenden. Die bloße pauschale Ablehnung bestehender gesetzlicher Regelungen ist hierbei jedoch wenig erfolgversprechend.

Dass Herr Dowe den von ihm gewählten Weg des Hungerstreiks zwischenzeitlich aufgegeben hat, freut mich sehr. Um sich gegen eine, aus seiner Sicht unberechtigte, Zwangsvollstreckung zur Wehr zu setzen gibt es, wie zuvor dargelegt, in einem Rechtsstaat angemessenere Mittel und Wege. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat in Deutschland die Möglichkeit, gesetzliche Regelungen auf dem Rechtsweg anzufechten. Dazu bedarf es keines Hungerstreiks.

Lassen Sie es mich ganz klar sagen: Unser vorrangigstes Ziel ist es, Sie wie unser gesamtes Publikum mit unseren Programmangeboten zu überzeugen. Dass dies nicht in jedem Fall gelingen kann, ist mir bewusst. Auf Rückmeldungen und kritisches Feedback sind wir daher sogar angewiesen, um unsere Programme beständig weiterzuentwickeln und noch besser zu machen.

Ihre Annahme, unsere Berichterstattung sei politisch gesteuert und undistanziert, trifft nicht zu. Ungeachtet möglicherweise berechtigter Kritik im Einzelfall zeichnet unsere Programme aus, dass sie eine größtmögliche Vielfalt an Meinungen abbilden und täglich die unterschiedlichsten Akteure zu Wort kommen lassen. Es ist gerade der Rundfunkbeitrag, der gewährleistet, dass wir unabhängig und politischer oder sonstiger Einflussnahme unserer journalistischen Arbeit nachgehen können. Ich kann Ihnen nur anbieten, sich selbst einmal vor Ort von unserer Arbeitsweise einen Eindruck zu verschaffen und in einen konstruktiven Dialog mit uns zu treten.

Mit freundlichen Grüßen
Eva-Maria Michel

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Eva Michel, WDR-Justitiarin zu den Inhaftierungen von Nichtnutzern und Wohnungsaufbrüchen im Auftrag des WDR:

Zitat
Dass es zu Vollstreckungsmaßnahmen kommt liegt in erster Linie in der persönlichen Verantwortung derjenigen, die den Rundfunkbeitrag trotz entsprechender Verpflichtung nicht zahlen.

Margot Honecker, ehemalige Ministerin für Volksbildung der DDR zu den Mauermorden:
Zitat
Doch klar sei auch: „Niemand zwang die Menschen, über die Mauer zu steigen, sie wussten, was passieren könnte, sie gingen wissentlich ein Risiko ein.“

Zitat Margot Honeckers aus diesem Artikel der Welt:
https://www.welt.de/geschichte/article156297372/Was-die-liebe-Margot-einem-DDR-Apologeten-mailte.html


Ich sage dazu, die Opfer verantwortlich zu machen für den ihnen zugefügten Schaden, das ist klassische Tätersprache, ob es sich um Rundfunkprofiteure oder Funktionäre des Sozialismus handelt.

Und diese gemeinsame Tätersprache ist sicher nicht die einzige Gemeinsamkeit zwischen den wahnwitzigen Systemen realexistierender Sozialismus und öffentlich-rechtlicher Rundfunk.


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Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

f

faust

" ... mein Gott, Margot!"

... war auch das erste, was mir eingefallen ist.

Leider.


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Selbst schuld, wenn ihr an unserem Unrechtstaat krepiert... fügt euch, gebt uns was wir wollen und wir lassen euch trotzdem nicht in Ruhe, denn wir wollen immer mehr.


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v
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Art. 20 GG

Zitat
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Quelle:https://dejure.org/gesetze/GG/20.html


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

C
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Zitat von: Antwort des WDR
Zuständig für die Vollstreckung ist nicht der WDR, sondern die jeweiligen Stadtkassen und Gerichtsvollzieher. Das ist in Nordrhein-Westfalen gesetzlich so geregelt. Die Vollstreckungsbehörden handeln eigenständig und sind nicht verpflichtet, den WDR als Gläubiger zu informieren oder Vollstreckungsmaßnahmen wie die Abnahme der Vermögensauskunft mit dem WDR abzusprechen. Der WDR seinerseits kann nicht einzelne Maßnahmen von vorneherein ausschließen oder den Behörden entsprechende Vorgaben machen. Diese handeln auf Basis der geltenden Vorschriften und Gesetze. Für den Rundfunkbeitrag gibt es keine Sonderregeln oder Ausnahmen. Er wird vollstreckt, wie andere öffentliche Abgaben auch, etwa Kita-Gebühren, nicht bezahlte Strafzettel oder Steuerschulden.

Ist das wirklich so?

Zitat
Für die Amtshilfe zwischen Vollstreckungsbehörden gelten die §§ 4 bis 8 VwVfG NRW.

Das Ersuchen soll alle erforderlichen Angaben enthalten und nach Möglichkeit die erbetene Maßnahme (Pfändung, Versteigerung oder sonstige Verwertung, Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung usw.) bezeichnen.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000255

In Bayern scheint es ja auch zu gehen:



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L

Leo

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Hallo Frau Michel,

Eine Frage habe ich an Sie, eine einzige.

Glauben Sie das, was Sie da geschrieben haben?


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K
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[...]
Dass es zu Vollstreckungsmaßnahmen kommt liegt in erster Linie in der persönlichen Verantwortung derjenigen, die den Rundfunkbeitrag trotz entsprechender Verpflichtung nicht zahlen. Schon aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger ist der WDR in den von Ihnen genannten Fällen, ebenso wie der MDR in Ihrem eigenen Fall verpflichtet, offenen Forderungen nachzugehen. Nicht zuletzt gegenüber allen Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern, die ihren Rundfunkbeitrag pünktlich zahlen, ist eine Zahlungsverweigerung ungerecht und geht letztendlich zu Lasten der Allgemeinheit.
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Eva-Maria Michel

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Ach!? Also nicht zu Lasten der (zwangsweise) zahlenden Wohnungsinhaber!?
Wohnungsinhaber sind doch eine "Untermenge" aller Bürgerinnen und Bürger!?


Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Ach liebe Leute,

hat denn wirklich ernsthaft als Reaktion auf Frau Baumerts Brief jemand etwas anderes erwartet, als dass dieser Buhrow sich hinter irgendeiner Tante versteckt, die dann wieder nur solch' einen pseudo-dialogischen, aalglatten PR-/AgitProp-Mist absondert? Angesichts dessen, was man bisher von den Anstalten der Sendungsbewussten an Tricks, Verlade, Drohung, Einschüchterung etc. pp. kennengelernt hat, und wie sehr diese Herrschaften auf den gesetzlichen Programmauftrag zu sch... pflegen? Die wollen das Geld des Bürgers ohne Rücksicht auf Verluste, nichts anderes. Der Rest interessiert die nicht.

Reine Zeitverschwendung, sich mit dem Gewäsch dieser antwortenden Dame auch nur eine Minute inhaltlich auseinanderzusetzen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. März 2017, 23:14 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Diese von der Dame aufgestellte Behauptung...

Zitat von: Antwort des WDR
Zuständig für die Vollstreckung ist nicht der WDR, sondern die jeweiligen Stadtkassen und Gerichtsvollzieher.
...
...

... ist das denn nicht nur die Wiederaufwärmung der selben (dem Vernehmen nach von anderen bereits als tatsachenwidrig erkannten & benannten) Aussage des WDR von vor drei Wochen, als die junge Frau mit ihrem Säugling in den Knast gesteckt worden war?  Hatte nicht seinerzeit doch schon ein Forist den entsprechenden Vordruck präsentiert, aus dem eindeutig hervorging, wer dafür verantwortlich war, und wer nicht?

Die einzig interessante Frage hier ist nur, ob sich die jeweilige Verwaltung auch künftig noch oder wieder zu solch' schrägen Touren & als ÖRR-Büttel benutzen und damit auf Kosten ihres Ansehens in der Öffentlichkeit vor dessen Karren spannen lässt, oder ob die - bzw. deren Leitung - auch mal langsam wach wird?

Vllt. wird es Zeit, dass auch die Verwaltungen mal Post vom Bürger bekommen, wenn die solche schrägen Touren mitmachen. Steter Tropfen höhlt auch da den Stein - auch wenn die natürlich so tun werden, als ginge ihnen das am A..... vorbei, was der Untertan zu bemerken hat.

Wäre vllt. lohnender, als sein Papier & Porto für Briefe bspw. an diesen Buhrow zu verschwenden - obwohl die Reaktionsweise und der Wortlaut des Antwortschreibens natürlich sehr aufschlussreich sind & Klarheit schaffen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. März 2017, 23:52 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

2. Die Antwort des WDR durch die WDR-Justitiarin Eva-Maria Michel
Zitat
... Schon aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger ist der WDR in den von Ihnen genannten Fällen, ebenso wie der MDR in Ihrem eigenen Fall verpflichtet, offenen Forderungen nachzugehen. Nicht zuletzt gegenüber allen Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern, die ihren Rundfunkbeitrag pünktlich zahlen, ist eine Zahlungsverweigerung ungerecht und geht letztendlich zu Lasten der Allgemeinheit. ...

Dokument des Antwortschreibens als pdf (ca. 1,9 mb)

Gehörsrüge zum Copy&Paste-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts „IM NAMEN DES VOLKES“
... 2. Vortrag dazu, dass die Allgemeinheit nicht bebeitragt werden darf.
Im Schriftsatz vom 31.05.2015 wurde unter Nr. 1.3 vorgetragen, dass die Allgemeinheit aufgrund des Beschlusses des BVfG vom 25.06.2014, 1 BVR 668/10 u.a., Juris Rz. 53, nicht bebeitragt werden darf. ... Es ist ... verboten, die Allgemeinheit mit einem Beitrag zu belegen. Eine verbotswidrige Beitragserhebung führt zu deren Verfassungswidrigkeit.

Ungerecht ist ja wohl eher die heutige Regelung zur Zahlung der Rundfunkbeiträge, wo der Nichtnutzer zahlen muss, und in einem gutverdienenden 5-Personenhaushalt nur ein Fünftel des Beitrags pro Person gezahlt werden muss, wie in einem Geringverdiener-Single-Haushalt.

(Mal abgesehen von der völlig absurden Höhe der Beiträge für die "Grundversorgung" und die Verwendung für fragliche Zwecke.)

Frei  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Februar 2021, 13:59 von DumbTV«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

  • Beiträge: 180
    • Wer suchet, der findet!
darf ich da mal etwas rumkritzeln? :)
2. Die Antwort des WDR durch die WDR-Justitiarin Eva-Maria Michel
Zitat
28. März 2017

Sehr geehrte Frau Baumert.

vielen Dank für Ihren Brief vom 9. März, auf den ich Ihnen in Vertretung für Herrn Buhrow gerne antworte.

Sie wenden sich an Herrn Buhrow mit Fragen zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen. Dabei zählen Sie eine Reihe von Fällen auf, in denen durch den Westdeutschen Rundfunk festgesetzte Rundfunkbeiträge durch die zuständigen Vollstreckungsbehörden im Rahmen der Zwangsvollstreckung -aus Ihrer Sicht unberechtigt- geltend gemacht werden. Ich bitte um Verständnis, dass ich im Folgenden nicht auf jeden der von Ihnen aufgeführten Fälle im Einzelnen näher eingehen kann und will, weil mein Verständnis dazu nicht ausreicht und ich grad eh keine Lust habe.

Die Beitragsfinanzierung ist ein zeitgemäßes Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Der Rundfunkbeitrag und die Werbeeinnahmen und Sponsoring und und und stellt sicher dass der WDR und die übrigen öffentlich-rechtlichen Sender auch in der heutigen, konvergenten Medienwelt ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen und ihrem Publikum tagtäglich hochwertiges Programm anbieten können. Ich halte die Bedeutung unabhängiger und gut recherchierter Informationen gerade heute in Zeiten von „Fake News"für eine informierte Gesellschaft und eine funktionierende Demokratie wichtiger denn je. [Die Fake-News-Keule auszupacken, ist genau so niederträchtig wie alle Verweigerer oder Andersdenkende als Nazis oder Reichsbürger abzustempeln (Totschlargument)]

Vor dem Hintergrund, dass die Regelungen zum Rundfunkbeitrag von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten unwissentlich beschlossen und in der Folge von allen 16 Landesparlamenten ratifiziert wurden, kann ich nicht erkennen [Elfenbeinturm], dass der Rundfunkbeitrag „nichts mit demokratischen Werten zu tun" hat oder gar „grundgesetzwidrig" ist wie Sie schreiben. Alle zuständigen Gerichte, höchstgerichtlich zuletzt das Bundesverwaltungsgericht haben die Regelungen zum Rundfunkbeitrag und dessen Verfassungsmäßigkeit vollumfänglich bestätigt. Nochmals, seit wann darf ein Verwaltungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden?

Wenig nachvollziehen kann ich den Vorwurf der fehlenden sozialen Gerechtigkeit, ich habs ja und was kümmert mich das Fußvolk?. Sicher können Abgabe-Regelungen, wie die zum Rundfunkbeitrag, bei Menschen mit geringem Einkommen zu individuellen Härten fuhren. Kennen Sie im Übrigen Marie Antionette? Die gute Frau sagte mal, Wenn sie kein Brot haben, dann sollen sie doch Kuchen essen!" Ich mag diesen Gedanken. Der Gesetzgeber hat dies jedoch von vorneherein bedacht und beim Rundfunkbeitrag auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger mit berücksichtigt, die uns allerdings so gar nicht interessiert, denn Geld stinkt nicht. Das hat übrigens der römische Kaiser Vespasian von sich gegeben. Auch ein guter Mann. Für Menschen mit geringem Einkommen, die soziale Leistungen wie Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II beziehen ist etwa die Möglichkeit der Befreiung vorgesehen, dagegen können wir uns nicht wehren, weil die Bescheide über die Bedürftigkeit von echten Behörden kommen, Menschen mit Behinderung zahlen einen ermäßigten Beitrag, glaub ich. Zuletzt wurden die Regelungen Anfang 2017 sogar noch erweitert, finden aber zur Zeit noch keine Anwendung, weil das ja alles so kompliziert umzustellen ist und der Beitragsservice auch erstmal instruiert werden muss, oder so.

Gleich zu Beginn Ihres Briefs schreiben Sie. der WDR trage die Verantwortung für „existenz-bedrohende, entwürdigende Zwangsmaßnahmen". Dem möchte ich klar widersprechen, was bleibt mir auch anderes übrig?.

Dass es zu Vollstreckungsmaßnahmen kommt, liegt in erster Linie in der persönlichen Verantwortung derjenigen, die den Rundfunkbeitrag trotz entsprechender Verpflichtung nicht zahlen [Hohn, Spott, Arroganz]. Schon aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger, die nicht vorhanden ist, ist der WDR in den von Ihnen genannten Fällen, ebenso wie der MDR in Ihrem eigenen Fall verpflichtet, offenen Forderungen nachzugehen. Nicht zuletzt gegenüber allen Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern, die ihren Rundfunkbeitrag pünktlich zahlen, weil wir sie nicht über ihre Rechte und Pflichten aufklären wollen, sonst könnten wir ja dicht machen, ist eine Zahlungsverweigerung ungerecht, zumindest mir also uns gegenüber, und geht letztendlich zu Lasten der Allgemeinheit.

Bevor es überhaupt zu einem Vollstreckungsverfahren kommen kann, schreibt der Beitragsservice die Betroffenen mehrfach an und erinnert an die Zahlungspflicht. Erst wenn es trotz dieser Schreiben zu keiner Reaktion oder Zahlung kommt, wird die Vollstreckung eingeleitet. Dass Briefe nicht ankommen, falsch Adressiert sind, mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, der Beitragsservice keine Bescheide ausstellen darf etc. pp., ignorieren wir beide einfach mal stillschweigend an dieser Stelle.

Zuständig für die Vollstreckung ist nicht der WDR, sondern die jeweiligen Stadtkassen und Gerichtsvollzieher, im Namen und auf ANWEISUNG des WDR. Das ist in Nordrhein-Westfalen gesetzlich so geregelt. Ja, gut, es gibt auch andere Regelungen wie den Ausschluss der jeweiligen Rundfunkanstalt von der Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes, aber das ist mir auch zu hoch. Die Vollstreckungsbehörden handeln eigenständig und sind nicht verpflichtet, den WDR als Gläubiger zu informieren oder Vollstreckungsmaßnahmen wie die Abnahme der Vermögensauskunft mit dem WDR abzusprechen. Der WDR seinerseits kann nicht einzelne Maßnahmen von vorneherein ausschließen oder den Behörden entsprechende Vorgaben machen, hat mir mal jemand gesagt. Diese handeln auf Basis der geltenden Vorschriften und Gesetze und wir geben denen auch sogar vor wie die sich zu verhalten haben, wenn Reichs Schwarzse Kunden nicht zahlen wollen. Für den Rundfunkbeitrag gibt es keine Sonderregeln oder Ausnahmen, zumindest weiß ich von keinen. Wär ja doof, wenn ich hier was schriebe, was meinen Arbeitsplatz gefährdet. Er wird vollstreckt, wie andere öffentliche Abgaben auch, etwa Kita-Gebühren, auch wenn Sie keine Kinder haben, nicht bezahlte Strafzettel, die nachweislich einen Verstoß gegen die StVO darstellen oder Steuerschulden, die ebenfalls nachweislich gesetzlich geregelt sind und sofort ohne Zögern benannt werden können.

Um Vollstreckungsmaßnahmen zu verhindern ist es ratsam, auf die Schreiben des Beitragsservice zu reagieren, zur Klärung der Beitragspflicht beizutragen und offene Rundfunkbeiträge auch zu bezahlen, mit Protestaktionen ist da jedenfalls nicht zu erreichen. Das haben wir dem Beitragsservice extra so gesagt, damit Sie sofort zahlen. Dass die da ihr eigenes Süppchen kochen, da können wir doch nix für, mal ernsthaft.

Erlauben Sie mir einige Worte zur Form des Protestes gegen den Rundfunkbeitrag: Es steht natürlich jedem frei, das System des öffentlich rechtlichen Rundfunks bzw. dessen Finanzierung kritisch zu sehen und diese Kritik auch zu äußern, aber bitte für sich, nicht so öffentlich-wirksam. Wie stehen wir denn sonst da?. Das Recht frei zu entscheiden, ob und welche Gesetze eingehalten werden und welche Abgaben gezahlt werden lasst sich daraus jedoch nicht ableiten, also nicht für Sie, für uns schon, wir dürfen das. In diesem Zusammenhang verweise ich auf Ihren öffentlich einsehbaren Schriftwechsel mit Herrn Dr. Eicher, Justiziar des SWR, um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Suchen müssen Sie schon selber. Ich habe die Informationen gerade nicht zur Hand.

Sowohl für Kritik an den Programmen, als auch für Kritik an den Regelungen zum Rundfunkbeitrag gibt es geeignetere Kanäle.Zum Beispiel den Aktenschredder, den Mülleimer an der Bus/Bahn-Haltestelle, den Papierkontainer usw. Programmkritik etwa wäre in Form einer Programmbeschwerde an den Rundfunkrat zu richten, in dem meine Kollegen aus der SPDCDUFDPAFDGRÜNE sitzen und sich köstlichst darüber amüsieren. Wir brauchen das auch als Ideengeber für unsere "Satire-Formate". Kritik an gesetzlichen Regelungen an den zuständigen Gesetzgeber, dem wir schon mal vorab Bescheid gegeben haben, wie er Ihre Kritzeleien zu behandeln hat. Betroffene, die ihren Beitragsbescheid für nicht korrekt halten, können sich an die zuständigen Verwaltungsgerichte wenden, wenn sich der Beitragsservice mal wieder weigert. Die kochen wirklich ihr eigenes Süppchen. Die bloße pauschale Ablehnung bestehender gesetzlicher Regelungen ist hierbei jedoch wenig erfolgversprechend, denn das machen nur Reichsbürger und die sind Nazis und blöd.

Dass Herr Dowe den von ihm gewählten Weg des Hungerstreiks zwischenzeitlich aufgegeben hat, freut mich sehr, puuh, wäre sonst echt blöd, wenn der jetzt irgendwie gestorben wär deswegen. Ist doch kein Leben so. Um sich gegen eine, aus seiner Sicht unberechtigte, Zwangsvollstreckung zur Wehr zu setzen gibt es, wie zuvor dargelegt, in einem Rechtsstaat angemessenere Mittel und Wege. Ja, die kosten zwar ordentlich, aber dafür müssen wir ja auch mit rund 10 Mrd. Euro pro Jahr dagegen halten können. Allein deswegen hat der Rundfunkbeitrag seine Berechtigung. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat in Deutschland die Möglichkeit, gesetzliche Regelungen auf dem Rechtsweg anzufechten, wenn er mal im Lotto gewinnt. Wussten Sie schon, dass wir auch die Ziehungen der Lotto-Zahlen frei Haus liefern?. Dazu bedarf es keines Hungerstreiks, Geld ist dann vorhanden, wenn der nichts isst.

Lassen Sie es mich ganz klar sagen: Unser vorrangigstes Ziel ist es, Sie wie unser gesamtes Publikum mit unseren Programmangeboten zu überzeugen, sonst funktioniert die Meinungslenkung ja nicht. Dass dies nicht in jedem Fall gelingen kann, ist mir bewusst, sind ja nicht alle so strunzdämlich. Auf Rückmeldungen und kritisches Feedback sind wir daher sogar angewiesen, um unsere Programme beständig weiterzuentwickeln und noch besser zu machendamit wir sehen, woran es bei der Lenkung noch hapert und wo wir womöglich subtiler ansetzen können.

Ihre Annahme, unsere Berichterstattung sei politisch gesteuert und undistanziert, trifft nicht zu, wurde mir so gesagt. Ungeachtet möglicherweise berechtigter Kritik im Einzelfall zeichnet unsere Programme aus, dass sie eine größtmögliche Vielfalt an Meinungen abbilden, also die wir dann vorgeben, und täglich die unterschiedlichsten Akteure zu Wort kommen lassen, damit man sich an einer Fresse nicht sattsieht und plötzlich ins Internetz geht. Ohweeeh. Es ist gerade der Rundfunkbeitrag und die Werbeeinnahmen und Sponsoring und und und, der gewährleistet, dass wir unabhängig und politischer oder sonstiger Einflussnahme unserer journalistischen Arbeit nachgehen können. Ich kann Ihnen nur anbieten, sich selbst einmal vor Ort von unserer Arbeitsweise einen Eindruck zu verschaffen und in einen konstruktiven Dialog mit uns zu treten. Aber bitte nicht unangemeldet. Wir brauchen etwas Vorlauf.

Mit freundlichen Grüßen
Eva-Maria Michel
Ist die Bezeichung "Justiziar" eigentlich genau so hohl wie "Experte" in der Medien-Welt? Also jeder, der mal ein §-Zeichen gesehen hat, darf sich somit Justiziar nennen? Oder wie ist das jetzt genau geregelt? Warum können diese Leute nicht einfach mal Fakten sprechen lassen, mit Angabe von Paragraphen. Ihre Auslegung dieser, können Sie gerne dann auch dazu schreiben, aber nicht nur irgendwelche Meinungen wiedergeben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. April 2017, 21:22 von Bürger«
Sand ist ein toller Stoff. Man kann damit ganze Lager lahmlegen, oder Burgen draus basteln, oder auch Rost entfernen - mit genügend Druck.

m
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Frau Eva Maria Michel ist eine der Strippenzieher für die EU-Aufgaben von ARD & ZDF Deutschlandradio.
Unterschätzt bitte deren Position und den Einfluss nicht. Die kommt gleich nach dem Herrn Eicher.
Bin überzeugt, dass die beim Kartenspiel mit der EU am Tisch sitzt und die Trümpfe zieht, dass alles rechtmäßig läuft.


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Dazu gibt es nur eines zusagen:

„Wer kein schlechtes Gewissen hat, hat überhaupt keins.“
Thomas Niederreuther


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

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P

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Ist die Bezeichung "Justiziar" eigentlich genau so hohl wie "Experte" in der Medien-Welt? Also jeder, der mal ein §-Zeichen gesehen hat, darf sich somit Justiziar nennen? Oder wie ist das jetzt genau geregelt?
Theoretisch ja. Justiziar ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Ohne juristische Ausbildung wird man diese Tätigkeit allerdings in der Regel nicht ausüben können. Frau Michel ist ausweislich ihrer Kurzbiographie
http://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/profil/organisation/lebenslauf_michel100.html
Diplom-Verwaltungswirtin und hat zudem mindestens das Erste juristische Staatsexamen (heute: Erste juristische Prüfung) bestanden. Wahrscheinlich auch das Zweite juristische Staatsexamen (geht aus dem Text nicht zweifelsfrei hervor), womit sie Rechtsassessorin wäre, also den gleichen Ausbildungsstand hätte wie Richter und Rechtsanwälte.

Trotz dieser Kenntnisse stellt sie es falsch dar, dass der WDR die Erzwingungshaft nicht verhindern könnte. Das kann man ihr nicht durchgehen lassen.

Nochmals, seit wann darf ein Verwaltungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden?
Nochmal: Jedes Gericht muss die entscheidungserheblichen Normen auf Verfassungsmäßigkeit prüfen (wenn sich die Frage der Verfassungswidrigkeit einer entscheidungserheblichen Norm nicht stellt, das ist in den meisten Gerichtsverfahren der Fall, findet das Thema keine Erwähnung, die Rundfunkbeitragsverfahren sind eine Ausnahme).

Zu beachten ist dabei, dass es Normen von unterschiedlichem Rang gibt.

Zum einen gibt es die sogenannten formellen Gesetze. Formelle Gesetze werden durch die Legislative verabschiedet. Also z. B. das BGB und das StGB auf Bundesebene, z. B. die Landeswahlgesetze und die Gemeindeordnungen auf Landesebene (aus historischen Gründen tragen manche formellen Gesetze die Bezeichnung Ordnung, beispielsweise auch die dem Steuerzahler bekannte Abgabenordnung, davon darf man sich nicht verwirren lassen). Auch der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag steht durch die Verabschiedung von Tranformationsgesetzen in den einzelnen Ländern dort jeweils im Rang eines formellen Landesgesetzes.

Dann gibt es Normen unterhalb des Ranges der formellen Gesetze, sogenannte untergesetzliche Normen. Typisches Beispiel sind Rechtsverordnungen, zu deren Erlass häufig Ministerien in formellen Gesetzen ermächtigt werden. Auch die Satzung des WDR ist untergesetzlicher Natur.

Wenn ein Gericht eine entscheidungserhebliche untergesetzliche Norm für verfassungswidrig hält, wendet es diese nicht an und entscheidet unmittelbar selbst in der Sache.

Anders ist es bei formellen Gesetzen. Hält ein Gericht eine entscheidungserhebliche Norm eines formellen Gesetzes für verfassungswidrig, kann es diese nicht einfach unangewandt lassen. Vielmehr muss es eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG machen. Nur die Verfassungsgerichte haben hinsichtlich formeller Gesetze die Verwerfungskompetenz. (Praktisches, hier im Forum auch schon diskutiertes Problem: So eine Vorlage macht viel Arbeit, Richter schrecken davor in der Regel zurück.)

Wie schein oben gesagt: Insofern sich die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidungserheblicher Nomen stellt, muss sich ein Gericht damit auseinandersetzen. Das haben die Verwaltungsgerichte und insbesondere das Bundesverwaltungsgericht in den Rundfunkbeitragsverfahren, insoweit zurecht, auch getan. Sie sind dabei nach meiner Überzeugung bislang allerdings allesamt zu falschen Schlüssen gekommen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. April 2017, 21:24 von Bürger«

 
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