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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Corvus007 am 06. März 2015, 17:22

Titel: Gepfändet - und jetzt?
Beitrag von: Corvus007 am 06. März 2015, 17:22
Liebe Leute,

ich bin neu hier und gerade von meiner Wut soweit runtergekühlt, dass ich nicht in Großbuchstaben schreibe… Ich werde mich hier auf jeden Fall noch weiter einlesen, aber vielleicht ist dieser Fall hier etwas spezieller als die anderen, daher eine kurze Schilderung von mir in der Hoffnung, dass Ihr jetzt nicht die Krise kriegt, weil diese Angelegenheit hier schon irgendwo beschrieben wurde. Falls dem so sein sollte, sorry, dann lese ich natürlich, was Ihr dazu geschrieben habt.

Ich bitte Euch um Tipps und Hilfe in folgender fiktiver Situation:

Person A ist krankheitsbedingt seit über einem Jahr arbeitslos, war vorher selbständig. Einkommen = 0.
Person B, mit Person A liiert (jedoch nicht verheiratet und getrennter Wohnsitz) verdient selbst netto knapp 1000 Euro (ist also nicht pfändbar), und unterhält davon sowohl sich selbst als auch Person A. Letzterer bekommt keinerlei Geld von irgendwoher, also auch nicht aus Rente, Krankengeld etc., er hat einfach - nichts.

Person A hat diverse Schreiben von der GEZ bekommen und unbeantwortet gelassen.
Person B (andere Anschrift) ebenfalls.

Nun wurde Person A ein Schreiben seiner Stadtverwaltung geschickt (reguläre Post, kein Einschreiben, Zustellungsurkunde o.ä.), dass ein Betrag von ca. 300 Euro nun zwangsvollstreckt werden müsse. Person A hat nicht darauf reagiert.
Das Konto von Person A ist aufgrund der krankheitsbedingt nicht mehr möglichen selbständigen Erwerbstätigkeit schon fast am Ende des Dispos angekommen.

Heute bekam Person A Bescheid von seiner Hausbank, dass der Betrag von 300 Euro vom Konto gepfändet wurde. Dies verbessert den Krankheitszustand von Person A verständlicherweise nicht.

Auch Person B, ansonsten recht robuster Natur, bekam fast einen Herzinfarkt. Hätte Person A nicht Person B, die ihn unterstützt, würde jetzt wohl ein weiterer Obdachloser mit oder ohne Hut in der Fußgängerzone sitzen.

Soweit der Fall. Über Eure Antworten würde ich mich sehr freuen.
Titel: Re: Gepfändet - und jetzt?
Beitrag von: Bürger am 06. März 2015, 18:05
Grundsätzlich gilt:
1 Wohnung = 1 Beitrag
2 Wohnungen = 2 Beiträge

Der fiktive Fall von Person B ist also in dieser Situation erst mal außen vor.
Wer Befreiungstatbestände erfüllt bzw. erfüllen könnte, müsste diese offiziell beantragen, da Befreiungen nur auf Antrag gewährt werden. Wer all dies nicht tut, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert, was es - wie man an obiger fiktiver Fallbeschreibung sieht - eben nicht gerade einfacher macht - zumindest, solange noch irgendwo pfändbare Beträge oder Gegenstände "schlummern".

Die Befreiung einer Person X ersteckt sich dann aber nur innerhalb der gleichen Wohnung bzw. der gleichen *Bedarfsgemeinschaft*.

Inwiefern auch fiktive Person A Befreiungstatbestände erfüllen würde, müsste diese selbst prüfen.
Auch hier dürfte gelten: Ohne expliziten Antrag auch keine explizite (und vermutlich auch keine rückwirkende) Befreiung.

Hierzu bitte die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums nutzen, da dies nicht Gegenstand dieses Threads sein kann und soll.


Im hier also relevanten fiktiven Fall der Pfändung von Person A bleibt nun die Frage, ob und wenn ja, dann welche "Rechtsmittel" gegen die Pfändung noch möglich wären...
...z.B. analog der pro-aktiven Vollsteckungsabwehr, nachzulesen u.a. unter

Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte - ansatzweise nachzulesen auch unter:

Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Inwiefern diese regulären Optionen auch noch übertragbar auf bereits erfolgte Pfändungen sind, ist mir zumindest nicht bekannt.
Evtl. hilft auch eine Nachfrage bei der zuständigen Vollsteckungsstelle, welche Rechtsmittel Person A denn überhaupt (noch) hat...

PS: Keine Gewähr. Keine Rechtsberatung.
Titel: Re: Gepfändet - und jetzt?
Beitrag von: Gast am 06. März 2015, 18:31
Person A könnte noch zum Jobcenter hinwackeln und ALG2 beantragen.
Somit gibt es wenigestens ein paar Euros zum "über"-leben.
Vorraussetzung wäre jedoch, dass man überhaupt arbeitsfähig ist und <63 Jahre alt ist.
Woher man kam, spielt keine Rolle!
Sonst Grundsicherung beantragen!
Somit hätte Person A für die Zukunft erstmal Luft.

Person B spielt hier leider seine eigene Rolle und muss wohl da durch.

Ggf. wäre noch klärbar, ob die Pfändung überhaupt rechtmäßig wäre.
Titel: Re: Gepfändet - und jetzt?
Beitrag von: Corvus007 am 06. März 2015, 19:06
Danke schonmal soweit, das trifft die beschriebene fiktive Situation aber noch nicht ganz…

Nehmen wir dazu folgendes an: Person A (der Gepfändete) besitzt Hauseigentum. Würde er zum Arbeitsamt wackeln, würden die ihm sagen, er solle doch erstmal seine Hütte verkaufen und davon leben. Grundsicherung fällt also flach. Person A ist aber unter 63 und bedingt stundenweise arbeitsfähig.
Außerdem nehmen wir weiter an, dass weder Person A noch B (welche sekundär ist, klar) jemals ein Empfangsgerät besessen hat, kein TV, kein Radio. Aber das spielt ja wohl eh keine Rolle.

Meiner Ansicht nach ist eine Pfändung hier nicht rechtmäßig, da kein Geld zum Überleben bleibt, auch ohne Mietzahlung, Wasser, Strom und Lebensmittel bekommt Person A nicht geschenkt und die finanziellen Mittel von Person B reichen auch nicht für beide… 
Titel: Re: Gepfändet - und jetzt?
Beitrag von: LeckGEZ am 06. März 2015, 19:46
Heute bekam Person A Bescheid von seiner Hausbank, dass der Betrag von 300 Euro vom Konto gepfändet wurde.

Ich vermute die Bank mußte Person A darüber informieren, damit Person A dem widersprechen kann. Einfach Rückbuchen. Ein Gerichtsvollzieher hat meiner Meinung nach kein Recht ohne Gerichtsbeschluß das Konto zu pfänden.

Und für alle anderen die es mit einer Zwangsvollstreckung möglicherweise in Zukunft zu tun bekommen werden, einfach das deutsche Konto gegen ein europäisches Konto tauschen. Kein deutsches Konto, keine Kontopfändung.

Die andere Unsitte deutscher Kontoinstitute generell Dispo einzuräumen, auch wenn man es nicht will und dem widerspricht, steht auf einem anderen Bürger-feindlichen Blatt.
Titel: Re: Gepfändet - und jetzt?
Beitrag von: Gast am 06. März 2015, 19:48
Danke schonmal soweit, das trifft die beschriebene fiktive Situation aber noch nicht ganz…
Na ja, da foktiv, kann man ruhig noch was zusammenbasteln! ;)

Zitat
Nehmen wir dazu folgendes an: Person A (der Gepfändete) besitzt Hauseigentum. Würde er zum Arbeitsamt wackeln, würden die ihm sagen, er solle doch erstmal seine Hütte verkaufen und davon leben.
Na wenn A ein Internet hätte, könnte A googlen und dies finden.
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/verwertbar.htm

Zitat
Grundsicherung fällt also flach. Person A ist aber unter 63 und bedingt stundenweise arbeitsfähig.
Na damit fällt Grundsicherung flach und das Jobcenter sollte somit mal sofort aufgesucht werden!

Zitat
Meiner Ansicht nach ist eine Pfändung hier nicht rechtmäßig, da kein Geld zum Überleben bleibt, auch ohne Mietzahlung, Wasser, Strom und Lebensmittel bekommt Person A nicht geschenkt und die finanziellen Mittel von Person B reichen auch nicht für beide…

Dies wurde leider bei der Erstellung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages vergessen. :(
Eine Einkommensgrenze ist ja auch nicht wichtig bei einem Beitrag. :o

Wenn A mal den fiktiven Brief der Stadtverwaltung und der Hausbank posten könnte, dann könnte man auch ggf. fiktive Möglichkeiten erarbeiten.
Natürlich stellt dies keine Rechtsberatung dar, denn ich bin Linksberater! 8)
Titel: Re: Gepfändet - und jetzt?
Beitrag von: ThomasB am 06. März 2015, 20:10
Person A könnte aber zu seiner Hausbank gehen und sein Konto in ein "P-Konto" (Pfändungsschutzkonto) umwandeln. Darauf besteht ein Rechtsanspruch und die Umstellung ist kostenlos. Damit wären monatlich ein Betrag von etwas über Tausend EURO vor Pfändungen geschützt. Ob das allerdings auch rückwirkend geht, also bei bereits gepfändeten Beträgen, weiß ich nicht.
Titel: Re: Gepfändet - und jetzt?
Beitrag von: koppi1947 am 06. März 2015, 20:14
Auch wenn es ein Deutsches Konto-Institut ist,sollte X das Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln und wer ganz sicher gehen will,der hebt am Anfang des Monats sein Geld ab.
Bevor solche Dinge passieren,sollte man schon auf bestimmte Schreiben reagieren,dann kann man vieles im Vorfeld abwenden und sich dagegen wehren.
Was Haus-oder Wohnungseigentum angeht,sollte man das prüfen,denn nicht generell muss Eigentum verkauft werden,hier gibt es auch gewisse Freigrenzen.
Nicht alles gefallen lassen.
Titel: Re: Gepfändet - und jetzt?
Beitrag von: tokiomotel am 06. März 2015, 20:26
Ich vermute die Bank mußte Person A darüber informieren, damit Person A dem widersprechen kann. Einfach Rückbuchen. Ein Gerichtsvollzieher hat meiner Meinung nach kein Recht ohne Gerichtsbeschluß das Konto zu pfänden.
Einfach rückbuchen ??
Wirklich so einfach ? Weiß hier ein Kreditinstitut-Eingeweihter näheres zu berichten ?
Wenn so ohne weiteres möglich , dann wäre die Androhung der Kontopfändung doch auch nur Makulatur .
Und vor allem , wie ginge es dann weiter ...  Wohl zu schön um wahr zu sein.
Titel: Re: Gepfändet - und jetzt?
Beitrag von: LeckGEZ am 06. März 2015, 20:37
Wenn so ohne weiteres möglich , dann wäre die Androhung der Kontopfändung doch auch nur Makulatur .

Wenn man es nicht versucht scheint alles unmöglich. Persönlich zur Bank gehen und Rückbuchen lassen. Sagt der Schalterangestellter geht nicht, wird wohl schon rechtens sein, dann es schriftlich verlangen unter Nennung der rechtlichen Grundlage. Man muß es verlangen und schon geht es. Nicht nur Betroffene haben keine Ahnung bei Pfändung. Schalterangestellte genauso.

Androhungen zur Kontopfändung sind immer Makulatur. Ein Gerichtsvollzieher muß sich auch an Gesetze halten. Ohne gerichtlichen Titel keine Handhabe. Rechtsbeugung für Dumme. Es hat sich wohl herausgestellt das die meisten sich nicht wehren, also macht man es so.
Titel: Re: Gepfändet - und jetzt?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 06. März 2015, 20:40
So einfach ist das nicht. Kommt darauf an wie gepfändet wurde. Wahrscheinlich nicht aufgrund eines richterlichen "Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses" sondern nach Verwaltungsvollstreckungsrecht durch die Stadtkasse. Rückbuchen geht in beiden Fällen nicht, bei einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bekommt der Kontoinhaber von der Bank vorab eine Information und kann Maßnahmen ergreifen, im anderen Fall nicht. Bleiben nur noch die Rechtsmittel.
Titel: Re: Gepfändet - und jetzt?
Beitrag von: tokiomotel am 06. März 2015, 20:52
Wenn so ohne weiteres möglich , dann wäre die Androhung der Kontopfändung doch auch nur Makulatur .
...., dann es schriftlich verlangen unter Nennung der rechtlichen Grundlage.
Gut , nichts genaues weiß man nicht und schlauer bin ich nun trotzdem nicht.
Ich werde mich da mal "offiziell" kundig machen , inwieweit Kontopfändungen rechtssicher gehandhabt werden können.
Es kann doch nicht sein , das ein Herr Hinz und Kunz selbsternannt zu Wichtigmann über andere Leute Konten nach Belieben verfügen kann.
Titel: Re: Gepfändet - und jetzt?
Beitrag von: LeckGEZ am 06. März 2015, 21:07
Zitat
Ich bitte Euch um Tipps und Hilfe in folgender fiktiver Situation:

Da wir nicht alle Puzzleteile haben gibt es eigentlich nur zwei primäre Möglichkeiten.

Zumindest der zweite Punkt ist praxisnäher und sollte schneller zum Ziel führen.

Der erste Punkt sollte von einem rechtskundigen aus dem Forum (wenn nicht schon im Forum beschrieben) erörtert werden und hilft dann zwar nicht Person A aber einer späteren Person Y.
Titel: Re: Gepfändet - und jetzt?
Beitrag von: PersonX am 06. März 2015, 22:36
Pfändung in einen Dispo? Also Konto bereits unter 0,00 €.

In einen Kredit pfänden, welchen die Bank dem Kunden gewährt?
Das sollte doch nicht direkt pfändbar sein, irgendwas fehlt bei den fiktiven Angaben.

http://www.iww.de/ve/archiv/aktuelle-rechtsprechung-ansprueche-aus-einem-dispositionskredit-sind-pfaendbar-f40830
http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?72547-Pf%E4ndung-Dispo

Normal, eine Pfändung aufs Konto wirkt dort, wenn kein Geld da ist zu nächst doch wie eine Sperre, das Konto wäre gesperrt, eine Auszahlung aus einem Dispo an einen Gläubiger wäre aus Sicht von PersonX so direkt nicht zulässig.

In einer Gerichts BGH Entscheidung wurde wohl so gehandelt, weil die Bank es zugelassen hat, das der Kontoinhaber noch den Dispo trotz "Sperre" in Anspruch nehmen konnte, der Betrag über welchen der Kontoinhaber aus seinem Dispo verfügen wollte, und so wurde statt an Ihn an den Gläubiger ausgezahlt. Der Gläubiger hat es halt erwirkt.

In der fiktiven Geschicht sollte eine Person A, zunächst bei der Bank vorstellig werden, sich alle Unteragen ansehen und auch erklären lassen.

Sollte eine Person A keine Briefe "Bescheide" zuvor erhalten haben, sollte gegen die Stadt, welche die Pfändung durchführte entsprechende Rechtsmittel erwogen werden.
Ein Sozialgericht könnte zudem Unterstützung leisten, wenn so eine fiktive Pfändung dazu führen würde, dass die Pfändungsfreigrenze unterschritten würde, möglicherweise könnte damit auch eine direktere Rückabwicklung erreicht werden.
PersonX würde zuvor auch mit dem Mitarbeiter bei der Bank reden, was die genau bekommen haben und was das grundsätzlich bedeutet. Wie das normal abläuft.
Und vor allem ob eine Person A, versucht hat aktuell Geld aus dem Dispo zu ziehen, und den Zeitpunkt dazu, denn schließlich kann es bei solchen Dingen auf die Stunde ankommen. Also auch, wann hat die Bank die Information genau erhalten hat. Und wie schnell Person A darüber informiert wurde, falls überhaupt.
Titel: Re: Gepfändet - und jetzt?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 07. März 2015, 08:02
Pfändung in einen Dispo? Also Konto bereits unter 0,00 €.
In einen Kredit pfänden, welchen die Bank dem Kunden gewährt?
Das sollte doch nicht direkt pfändbar sein, irgendwas fehlt bei den fiktiven Angaben.

Da hat PersonX völlig Recht, das sollte angreifbar sein. Da ist die Bank den Weg geringsten Widerstands gegangen, da Person A ja noch ein Häuschen hat, welches man verwerten kann. Ganz mieser Kundenservice der Bank.

Diese Pfändung aufgrund von Verwaltungsvollstreckungsrecht geht deshalb so einfach, weil die "Pseudobehörde" Rundfunk gegenüber einer anderen Behörde(Stadtverwaltung) behauptet, das sei alles rechtens. Da die Stadtverwaltung eine richtige Behörde ist, geht die davon aus, dass der Rundfunk im Sinne einer Behörde handelt, so wie die anderen Behörden auch. Auf die Idee, dass der Rundfunk eine Lügner- und Betrügerbehörde sein könnte, kommt eine richtige Behörde gar nicht, weil sie sich das nicht vorstellen kann.

Wenn ein Richter das erkennt, beendet er das Kasperletheater sofort.


Edit "Bürger":
Anhang Beschluss VG Schleswig-Holstein konnte nicht freigegeben werden, da nicht anonymisiert.
Dürfte jedoch zumindest in Auszügen via web oder Forum zu finden sein.
Titel: Re: Gepfändet - und jetzt?
Beitrag von: Jade am 07. März 2015, 11:22
Tipp:
Kontoinhaber künftig bei ihren Banken einen Antrag auf ein pfändungssicheres Konto stellen können. Auf diesem kann ein Betrag von 985,15 Euro freigestellt werden, der für die Gläubiger gesperrt bleibt. Die Summe entspricht der Freigrenze bei der Lohnpfändung. Hat der Kontoinhaber gesetzliche Unterhaltspflichten, erhöht sich der Betrag um 370 Euro für die erste unterhaltspflichtige Person und um je 206 Euro für jede weitere Person.

§§ 887 f ZPO
Vollstreckungsschutz

Der Schuldner darf generell gegen jeden Akt der Vollstreckung ein Rechtsmittel einlegen. Je nachdem, welches Organ gegen ihn vorgeht, ist eine Erinnerung oder eine Beschwerde erforderlich. Darüber hinaus kann er die Aufhebung oder Einstellung einer Vollstreckung beantragen, soweit diese mit einer sittenwidrigen Härte verbunden wäre.
Titel: Re: Gepfändet - und jetzt?
Beitrag von: Jade am 07. März 2015, 11:43
Amtsgericht Köln

Urt. v. 18.05.2011, Az.: 144 C 59/11

Am Monatsende eingehende für die Sicherung des Lebensbedarfs im Folgemonat bestimmte Zahlungen dürfen nicht durch die Weiterleitung an Gläubiger entzogen werden.
Titel: Re: Gepfändet - und jetzt?
Beitrag von: Totalverweigerer am 07. März 2015, 11:45
@ Jade

Den Vollstreckungsschutz regelt §765a ff ZPO:

http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__765a.html (http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__765a.html)

Titel: Re: Gepfändet - und jetzt?
Beitrag von: Manso am 07. März 2015, 16:11
Denkt bitte daran, dass ein P-Konto auch erhebliche Nachteile hat, die nicht unterschätzt werden dürfen:

- Es gibt keinen Dispo mehr, Überziehen nicht möglich
- Kreditkarten werden nicht mehr ausgegeben und ggf. vorhandene bei Umwandlung gesperrt
- Das P-Konto wird der Schufa gemeldet, was spätere Vertragsabschlüsse erheblich erschweren kann
- Je nach Bank ist auch kein Onlinebanking mehr möglich

Mich würde das Fehlen obiger Punkte in ganz erhebliche Schwierigkeiten bringen, insbesondere weil ich dieses Jahr mehrwöchige Auslandsaufenthalte habe.
Titel: Re: Gepfändet - und jetzt?
Beitrag von: koppi1947 am 07. März 2015, 16:18
Ist ja auch nicht für Dich gedacht,Du kannst Dich anders wehren,aber diejenigen,die in der Armut sind,für die ist es gut.
Titel: Re: Gepfändet - und jetzt?
Beitrag von: PersonX am 07. März 2015, 16:41
Wenn ein Kunde keine Schulden hat, und ein P-Konto einrichten lässt, und dieser Vorgang nur auf grund dessen, das er das tut ein Grund ist, dass die Bank das zur Schufa meldet, dann ist das aus Sicht von PersonX Missbrauch und schlechter Stellung des Kunden ohne sachlichen Grund.

Sollte der Kunde auf grund dessen, das er ein P-Konto haben will, was so gesehen bedeutet, das ihm im möglichen Falle einer Pfändung noch die lebensnotwendige monatliche Reserve bleibt, seine Kreditwürdigkeit verlieren könnte er sicherlich die Bank dafür in Haftung nehmen. Denn die Einrichtung eines P-Kontos sagt nicht darüber aus, ob er nicht zahlen kann oder will, oder bisher Probleme mit Zahlungen hatte. So gesehen wäre so eine Meldung zur Schufa Missbrauch.

Normal sollte sich jeder neben einem normalen Konto noch ein P-Konto einrichten, auf welches Geld fließen kann, PersonX hat bisher nicht gesehen, das ein normales Konto neben einem P-Konto unzulässig wäre.

Ein P-Konto ist jedoch immer ein Einzelkonto -> also Personengebunden. Auch darf eine Person nur ein P-Konto haben -> bedeutet aber nicht, das andere Konten deswegen nicht möglich wären, das wäre zu prüfen.

Wichtig zu wissen ist, dass

Zitat
Da der P-Kontoschutz auch für Kontopfändungen wirkt, die bis zu vier Wochen vor Umwandlung bei der Bank zugestellt wurden, müssen Sie nicht unbedingt im Vorgriff auf eine drohende Pfändung umwandeln. Aber Achtung: Der Gesetzgeber hat nach wie vor keinen Rechtsanspruch auf Einrichtung eines Girokontos festgeschrieben. Der gesetzliche Anspruch bezieht sich nur auf die Umwandlung eines schon bestehenden Kontos. Nur bei einem Gemeinschaftskonto müssen Sie schon rechtzeitig vor der Pfändung aktiv werden.

http://www.verbraucher.de/p-konto
Titel: Re: Gepfändet - und jetzt?
Beitrag von: Manso am 07. März 2015, 17:16
Normal sollte sich jeder neben einem normalen Konto noch ein P-Konto einrichten, auf welches Geld fließen kann, PersonX hat bisher nicht gesehen, das ein normales Konto neben einem P-Konto unzulässig wäre.
Unzulässig ist es nicht, aber es macht keinen Sinn, da das P-Konto in diesem Fall wirkungslos wäre, weil dann in dem Fall die Pfändung einfach auf dem anderen Konto erfolgen kann und mit Sicherheit auch wird.
Titel: Re: Gepfändet - und jetzt?
Beitrag von: PersonX am 07. März 2015, 17:42
besser wäre zu schreiben könnte

es mag stimmen, das dann von einem Konto, welches ungleich P-Konto ist gefändet werden könnte,
ohne P-Konto alles Geld ist erstmal sofort weg, auch bei einem Gemeinschaftskonto
also zumindest alles in der Höhe der Pfändung
mit P-Konto, wäre das was minimal an Geld Pfändungsfreigrenze erlaubt wäre noch vorhanden

naklar würde dann bevorzug von einem Nicht P-Konto gepfändet, aber darum ginge es ja nicht, sondern darum, das dieses zweite Konto ein "Konto" für online Einkauf EC... usw sein soll, dort müsste ja wahrscheinlich nicht einmal wirklich viel Geld liegen.

Aber vielleicht muss jeder selber über prüfen, welches Konto für seine jeweilige finazielle Verfasssung wirklich passend ist. Ist das Geld immer knapp und es ist kein P-Konto aber ein Gemeinschaftskonto und es kann mit einer Pfändung gerechnet werden, dann sollte das mit dem Gemeinschaftskonto geändert werden, weil dieses sich nicht in ein P-Konto wandeln lässt. Ist es kein Gemeinschaftskonto, und reichen die 4 Wochen könnte da ja immer noch reagiert werden.

Ist das Geld ehr nie knapp, und müsste mit einer Pfändung gerechnet werden sieht die Sache natürlich auch anders aus, weil das Konto dann ja wahrscheinlich eh Deckung über der Freigrenze haben würde, und so gesehen die Pfändung trotz P-Konto zum Ziel führen würde.
Titel: Re: Gepfändet - und jetzt?
Beitrag von: koppi1947 am 07. März 2015, 17:53
Bitte hier nicht über ungelegte Eier streiten,hier geht es um die Sicherheit für Bedürftige und da ist das P-Konto ideal.
Person X,das P-Konto ist zwar ein Einzelkonto,Person gebunden,aber eine Vollmacht und Zugriff für andere Personen besteht und gibt es trotzdem.
Nachweis kann ich Dir gerne per PM senden.
Titel: Re: Gepfändet - und jetzt?
Beitrag von: LeckGEZ am 07. März 2015, 18:10
Zitat
Da der P-Kontoschutz auch für Kontopfändungen wirkt, die bis zu vier Wochen vor Umwandlung bei der Bank zugestellt wurden, müssen Sie nicht unbedingt im Vorgriff auf eine drohende Pfändung umwandeln. Aber Achtung: Der Gesetzgeber hat nach wie vor keinen Rechtsanspruch auf Einrichtung eines Girokontos festgeschrieben. Der gesetzliche Anspruch bezieht sich nur auf die Umwandlung eines schon bestehenden Kontos. Nur bei einem Gemeinschaftskonto müssen Sie schon rechtzeitig vor der Pfändung aktiv werden.

http://www.verbraucher.de/p-konto

Damit sollte Person Person A aus dem Anfangsbeitrag doch geholfen sein. Das bestehende Konto vom den gepfändet wurde umwandeln und automatisch kommt das Geld einer Kontopfändung der letzten 4 Wochen zurück. Wird ein zweites Konto gepfändet, schliesst man das erste Pfändungskonto und beantragt beim zweiten Konto Kontopfändungsschutz...

Ich persönlich würde das Szenario europäisches Konto und deutsches Pfändungskonto als Duo bevorzugen. Nur in Deutschland ist die Kontopfändung bei deutschen Kreditinstituten und anderen mit Sitz in Deutschland (deutsches Recht) so einfach. Europäisch/International gelten ganz andere Standards.
Titel: Re: Gepfändet - und jetzt?
Beitrag von: PersonX am 07. März 2015, 18:12
Zitat
Person X,das P-Konto ist zwar ein Einzelkonto,Person gebunden,aber eine Vollmacht und Zugriff für andere Personen besteht und gibt es trotzdem.

Das wäre PersonX klar, war aber nicht die Frage oder die Problemstellung, sondern, wenn
das aktuelle Konto noch kein P-Konto ist, wenn die Pfändung bereits aktiv auf das Konto zugreift, dann lässt es sich nur dann umwandeln, wenn die 4 Wochen noch nicht um sind und es kein Gemeinschaftskonto ist.
Titel: Re: Gepfändet - und jetzt?
Beitrag von: dimon am 07. März 2015, 18:33
Es gibt keinen Dispo mehr, Überziehen nicht möglich
na und ? um so besser! wer sein Konto ständig überzieht hat seine Ausgaben nicht mehr unter Kontrolle.

Kreditkarten werden nicht mehr ausgegeben und ggf. vorhandene bei Umwandlung gesperrt
Kreditkarten sind nicht lebensnotwedig, wozu braucht man sie überhaupt? Antwort : KREDITkarte, also kann man auch darauf verzichten.

Das P-Konto wird der Schufa gemeldet, was spätere Vertragsabschlüsse erheblich erschweren kann
ist auch nicht schlimm, auf die weitere Verträge kann jeder verzichten und trotzdem anständiges Leben führen ;)
Jeder neuer Vertragsabschluß zieht weitere Schulden nach sich, hat man es denn nötig? Um weitere Schulden zu vermeiden würde ich persönlich eher alte Veträge kündigen, bevor es richtig in die Hose geht.
Nee, jeder muß wohl heuzutage eine Telefonzelle mitschleppen, genannt Smartphone. Alles Blödsinn, unter Umständen kann man drastisch Ausgaben reduzieren, ohne, dass sich Lebensumstände dramatisch verändern.
Hauptsachen man hat Dach über Kopf und was im Kühlschrank.

Je nach Bank ist auch kein Onlinebanking mehr möglich
und? dann gehst halt zur Bank und erledigst alles vor Ort.

Aus meiner Sicht sind also alle genannten Punkte nicht von Bedeutung 8)
Titel: Re: Gepfändet - und jetzt?
Beitrag von: koppi1947 am 07. März 2015, 20:48
Super Einstellung dimon,damit wären viele Probleme von Anfang an gelöst oder ausgeschlossen.
Titel: Re: Gepfändet - und jetzt?
Beitrag von: tirb68 am 07. März 2015, 21:26
Diese Pfändung aufgrund von Verwaltungsvollstreckungsrecht geht deshalb so einfach, weil die "Pseudobehörde" Rundfunk gegenüber einer anderen Behörde(Stadtverwaltung) behauptet, das sei alles rechtens. Da die Stadtverwaltung eine richtige Behörde ist, geht die davon aus, dass der Rundfunk im Sinne einer Behörde handelt, so wie die anderen Behörden auch. Auf die Idee, dass der Rundfunk eine Lügner- und Betrügerbehörde sein könnte, kommt eine richtige Behörde gar nicht, weil sie sich das nicht vorstellen kann.

Wenn ein Richter das erkennt, beendet er das Kasperletheater sofort.
Dem ist nicht so. Die Landesrundfunkanstalten dürfen sich direkt an die Stadtkassen wenden. Leider.
Man sollte aber noch mal auf die Schreiben schauen. Meistens wird der Kram ja vom BS verschickt und im Namen der Landesrundfunkanstalt gehandelt. Der BS ist nicht rechtsfähig. Das muss die Landesrundfunkanstalt schon selbst auslösen. Und meistens ist aus dem Briefkopf auch nicht wirklich ersichtlich, wer das Schreiben überhaupt erstellt hat.
Damit steht einer Rückbuchung wegen Unrechtmäßigkeit nichts mehr im Wege und man hat erst mal Zeit gewonnen, um den "Rest" zu klären. Eilantrag, P-Konto etc.
Titel: Re: Gepfändet - und jetzt?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 07. März 2015, 21:31
Genau das meinte ich. Der BS verschickt, die Stadtkasse glaubt es ist alles O.K., weil ja Behörde.
Titel: Re: Gepfändet - und jetzt?
Beitrag von: LeckGEZ am 07. März 2015, 21:52
Die ÖRR haben die hoheitliche Aufgabe der Beitragserhebung vom Staat verliehen bekommen. Das erhebt die ÖRR für diese Aufgabe in den Rang einer Behörde und legitimiert die ÖRR Verwaltungsakte auszulösen. Das ist die Kette des Ärgernis.
Staatsferne bei der Ausübung des Rundfunks bedeutet nicht Kontrollferne des Staates bezüglich verliehener staatlich hoheitlicher Aufgaben. Dafür muss es eine staatliche Aufsichtsbehörde geben.
Titel: Re: Gepfändet - und jetzt?
Beitrag von: GEiZ ist geil am 08. März 2015, 05:05
Zitat
Wie lautet die Aufsichtsbehörde die Behörden bzgl. ihrer Verwaltungsaufgaben überwacht?

Die Rechtsaufsicht hat die jeweilige Landesregierung. Eine Fachaufsicht gibt es nicht(wie krank).
Titel: Re: Gepfändet - und jetzt?
Beitrag von: tirb68 am 08. März 2015, 09:31
Wie ist der offizielle Beschwerdeweg den man gehen muss, um Missbrauch von Bescheiden anzuzeigen?
Das wäre ein guter Ansatzpunkt. Weiß darüber jemand was? z.B. in Fällen, wo der abgelehnte Widerspruch dem Vollstrecker bereits mitgeteilt wurde, ohne dass der Betreffende einen Widerspruchsbescheid erhalten hat, und "schon mal" die Vollstreckung einleitet, den Betreffenden zum Eilantrag nötigt und der dann die Kosten dafür auferlegt bekommt.
Titel: Re: Gepfändet - und jetzt?
Beitrag von: El am 08. März 2015, 13:05
Noch ein Tipp, was den Lebensunterhalt angeht: Ich glaube, bei Wohngeld darf man ein höheres Vermögen haben, so ca. 70.000 Euro, habe ich schon öfters gelesen. Vor kurzem ging das durch die Presse, dass demnächst das Wohngeld drastisch erhöht werden soll ab nächstem Jahr oder so. Hatte das deshalb vor ein paar Wochen recherchiert. Vielleicht ist ein Wohngeldantrag eine Möglichkeit, wieder Einkommen zu erzielen. Soweit ich weiß, ist Voraussetzung für Wohngeld allerdings ein kleines Einkommen im Monat. So ein paar hundert Euro oder so. Will mich da nicht festlegen, aber im Internet gibt es dazu Wohngeldrechner. Vielleicht wäre das eine Möglichkeit, wieder vernünftige monatliche Einnahmen zu haben.

Wohngeld gibt es definitiv auch bei einer selbst genutzten Immobilie, wie das alles genau funktioniert, weiß ich nicht, nur das, was ich im Internet gelesen habe. Aber informieren und fragen kann ja nicht schaden.