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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Suessfratz_27 am 07. Dezember 2014, 10:55

Titel: Festsetzungsbescheid trotz gezahlter Beiträge
Beitrag von: Suessfratz_27 am 07. Dezember 2014, 10:55
Hallo an alle!

Auch ich bin zu diesem Forum gekommen wie die "Jungfrau zum Kinde"!  ;)
Natürlich habe auch ich eine fiktive Frage.

Nehmen wir an Person A ist seit unzähligen Jahren pünktlicher Zahler der Rundfunkgebühren. Plötzlich flattert ein Festsetzungsbescheid über 185,82 Euro ins Haus obwohl Person A nachweislich keine Rückstände hat.
In besagtem Festsetzungsbescheid findet sich allerdings keine detailierte Aufstellung der Kosten und auch kein Termin bis wann besagte Summe beglichen werden soll.
Nun würde mich interessieren wie sich Person A in einem solchen Fall verhalten sollte.

LG Steffi
Titel: Re: Festsetzungsbescheid trotz gezahlter Beiträge
Beitrag von: Calimero am 07. Dezember 2014, 14:33
1. Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung
2. kompletten Kontoauszug der letzten z.B. 8 Jahre anfordern. Warum, siehe diesen Fall: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10781.0.html
Vielleicht ergeben sich aus dem Kontoausszug ja ähnliche Erkenntnisse.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid trotz gezahlter Beiträge
Beitrag von: Suessfratz_27 am 07. Dezember 2014, 15:07
Hm...vielen Dank Calimero!  :)

Interessant in diesem "fiktiven" Fall ist natürlich die Rechtsbelehrung auf der Rückseite.

"Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§80 Abs. 2 Nr.1 VwGO). Dies bedeutet, dass der geschuldete Betrag auch dann gezahlt werden muss, wenn Widerspruch eingelegt worden ist."

In diesem, natürlich fiktiven Fall, fragt sich Person A sicher ob die dort tätigen Herrschaften aus lauter Lust und langer Weile einfach aufs gerate Wohl ein paar Namen nehmen und prophylaktisch Festsetzungsbescheide schicken, ohne zu kontrollieren ob diese überhaupt einen Rückstand haben.

 
Titel: Re: Festsetzungsbescheid trotz gezahlter Beiträge
Beitrag von: Calimero am 07. Dezember 2014, 15:40
....ohne zu kontrollieren ob diese überhaupt einen Rückstand haben.
Oder es wurden wider besseren Wissens Beiträge fälschlicherweise umgebucht, wie im Fall von 'meinem Kumpel'.
Widerspruch muß trotzdem eingelegt werden, da Person A nur auf einen Widerspruchbescheid dagenen Klagen kann.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid trotz gezahlter Beiträge
Beitrag von: Suessfratz_27 am 07. Dezember 2014, 15:48
In meinem fiktiven Szenario hat Person A bereits Widerspruch eingelegt und ist nun gespannt auf die Aussagen der zuständigen Herrschaften.
Bisher war ich ja immer der Meinung "Leben und Leben lassen"!
Aber mittlerweile regt sich in mir der Wunsch die dort tätigen Mitarbeiter mit dem mittleren Finger meiner Hand bekannt zu machen.  ;D
Titel: Re: Festsetzungsbescheid trotz gezahlter Beiträge
Beitrag von: Calimero am 07. Dezember 2014, 16:19
In meinem fiktiven Szenario hat Person A bereits Widerspruch eingelegt und ist nun gespannt auf die Aussagen der zuständigen Herrschaften.
Bisher war ich ja immer der Meinung "Leben und Leben lassen"!
Aber mittlerweile regt sich in mir der Wunsch die dort tätigen Mitarbeiter mit dem mittleren Finger meiner Hand bekannt zu machen.  ;D
Aus Erfahrung durch meinen Kumpel kann ich sagen, dass der BS sich sehr, sehr, seeehr schwer damit tut, Fehler einzugestehen, denn anschließend könnte man daraus rechtliche Ansprüche ableiten.
Man gewinnt auch immer wieder den Eindruck, dass die Mitarbeiter da (geistig) nicht dazu in der Lage sind, Sachlagen zu prüfen und ggf zu korrigieren.
Daher greife ich mal der Antwort des BS vor: der Widerspruch wird abgelehnt mit folgender Begründung (sinngemäß): Wir haben alles richtig gemacht, wir sind im Recht und sie müssen zahlen.

Leben und Leben lassen? Einseitig, und ausschließlich zum Wohle und Überleben des ÖRR.

Zum Mittelfinger: das und noch viel mehr, so dürften wohl etlichen hier den Wunsch verspüren.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid trotz gezahlter Beiträge
Beitrag von: ss32 am 07. Dezember 2014, 18:10
Nehmen wir an Person A ist seit unzähligen Jahren pünktlicher Zahler der Rundfunkgebühren. Plötzlich flattert ein Festsetzungsbescheid über 185,82 Euro ins Haus obwohl Person A nachweislich keine Rückstände hat.

Für welchen Zeitraum wird der Betrag denn festgesetzt?
Hat A seine Kontoauszüge aus diesem Zeitraum noch?

Ist A möglicherweise ohne Meldung beim BS umgezogen, sodass er jetzt für zwei Wohnungen zahlen darf?
Titel: Re: Festsetzungsbescheid trotz gezahlter Beiträge
Beitrag von: Suessfratz_27 am 07. Dezember 2014, 18:21
Also,Person A ist in den letzten Jahren nicht umgezogen.
Der Rechnungszeitraum in diesem Szenario ist der 01.09. bis 01.12.2014 obwohl Person A am 01.09. pünktlich den vierteljährlichen Beitrag Überwiesen hat. Selbstredend kratzt sich Person A natürlich jetzt am Kopf und fragt sich woraus sich genannte Summe zusammen setzt und vor allem auf welcher Grundlage dieser "Bescheid" fusst.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid trotz gezahlter Beiträge
Beitrag von: ss32 am 07. Dezember 2014, 18:47
Kannst du mal eines anonymisierten Scan des fiktiven Bescheids hochladen?

Für den von dir genannten Zeitraum würde jetzt bestimmt noch kein Festsetzungsbescheid verschickt. Auch passt das nicht zum Betrag.
Entweder ist das gar kein Bescheid oder es geht um einen anderen Zeitraum.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid trotz gezahlter Beiträge
Beitrag von: Suessfratz_27 am 07. Dezember 2014, 19:04
Kann ich machen. Wird aber sicher etwas dauern. :laugh:
Frauen und Technik.  ;D
Titel: Re: Festsetzungsbescheid trotz gezahlter Beiträge
Beitrag von: Suessfratz_27 am 07. Dezember 2014, 20:13
So, ich habe mal alle persönlichen Daten von Person A raus genommen.

Ich muss dazu sagen dass Person A im Vorfeld keinerlei Post von genannter Institution erhalten hat.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid trotz gezahlter Beiträge
Beitrag von: Suessfratz_27 am 07. Dezember 2014, 20:19
Leider ergibt sich aus diesem Schreiben nicht genau woraus sich diese Summe zusammen setzt.
Person A möchte sich diese Willkür nicht gefallen lassen und hat bereits überlegt ob eine Anzeige wegen versuchten Betrugs sinnvoll wäre.
Außerdem behält sich Person A, dank guter Rechtschutzversicherung, eine Klage vor dem Verwaltungsgericht vor.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid trotz gezahlter Beiträge
Beitrag von: Calimero am 07. Dezember 2014, 20:41
Leider ergibt sich aus diesem Schreiben nicht genau woraus sich diese Summe zusammen setzt.
Person A möchte sich diese Willkür nicht gefallen lassen und hat bereits überlegt ob eine Anzeige wegen versuchten Betrugs sinnvoll wäre.
...
Vorrausgesetzt, dem Widerspruch wird nicht entsprochen, gibt es dann 2 Wege, die man beschreiten könnte:
a) wie bereits gesagt, vollständigen Kontoauszug anfordern, um Licht ins Dunkel zu bringen und um die Sache dann aussergrichtlich klären zu können, oder
b) schon mal Klage vorbereiten.

Einer bevorstehenden Vollstreckung könnte man relativ gelassen entgegen sehen, da ja die Beiträge nachweislich gezahlt wurden. Damit lassen sich wohl  die meisten Vollstreckungsorgane erstmal vorläufig abwimmeln.

Währenddessen könnte Person A ja mal überlegen, wen sie anzeigen wollen würde  ;)
Titel: Re: Festsetzungsbescheid trotz gezahlter Beiträge
Beitrag von: Gast am 07. Dezember 2014, 20:45
Vermutung 1: Es sind vor diesem Bescheid zwei Bescheide der gleichen Art ergangen, denn 61,94 Eur mal drei würden den gesamten 'offenen' Betrag von 185,82 Eur ergeben.
Vermutung 2: Der Zeitraum in dem der 'offene' Betrag zustandekam war zusammenhängend.

Aufbauende Vermutung aus 1 & 2: Etwaige Zahlungen konnten ab 03/2014 dem sog. 'Beitragskonto' nicht zugeordnet werden.

Frage: Hat sich vl. irgendwann um März 2014 herum der Fehlerteufel beim Überweisungsgrund eingeschlichen? Z. B. falsche o. fehlende Beitragskontonummer?

A ist seit unzähligen Jahren pünktlicher Zahler der Rundfunkgebühren.

Möchte A daran vl. etwas ändern auf kurz o. lang?  :)
Titel: Re: Festsetzungsbescheid trotz gezahlter Beiträge
Beitrag von: Suessfratz_27 am 07. Dezember 2014, 20:47
Stimmt auch wieder. ;)
Person A war aber immer ein sehr Ordnungsliebender Mensch und hat bereits die Kontoauszüge der letzten 16 Jahre aus dem Keller geholt.
Zwar hat Person A erst die letzten drei Jahre geschafft, aber bereits in diesem Zeitraum zeigt sich dass lückenlos gezahlt wurde. Ich glaube nicht dass eine so "unfehlbare" Institution drei Jahre und länger wartet falls ein Beitrag fehlt.
Person A hat es jedenfalls satt wie viele andere "Schafe" dem "Hammel" zu folgen ohne alles Infrage zu stellen. Hat sie lange genug getan.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid trotz gezahlter Beiträge
Beitrag von: Suessfratz_27 am 07. Dezember 2014, 20:52
@rundfunkgegner!

Person A hat einen Dauerauftrag, der alle drei Monate automatisch von der Bank erledigt wird. Außerdem ist Person A seit Jahr und Tag bei ein- und derselben Bank. Dann hätte bereits viel früher etwas passieren müssen.
Uns "Ja", Person A möchte nicht mehr der Herde hinterher.  ;D
Titel: Re: Festsetzungsbescheid trotz gezahlter Beiträge
Beitrag von: mickschecker am 07. Dezember 2014, 21:12
Zwar hat Person A erst die letzten drei Jahre geschafft, aber bereits in diesem Zeitraum zeigt sich dass lückenlos gezahlt wurde.
Person A hat einen Dauerauftrag, der alle drei Monate automatisch von der Bank erledigt wird. Außerdem ist Person A seit Jahr und Tag bei ein- und derselben Bank.
Wo ist dann jetzt das eigentliche Problem ?
GVs wühlen sich doch mit Vorliebe durch Stapel von Kontoauszügen.
Bei Person A würde er dann wohl nichts zu beanstanden haben und Person A nichts anhaben können.
Der Vorgang geht dann dahin zurück , wo das Chaos herkommt , nach Köln - Freimersdorfer Weg
Und "Ja", Person A möchte nicht mehr der Herde hinterher.  ;D
Na also geht doch , dann mal die Hammelbeine geschwungen und schnellstens den Dauerauftrag gekündigt... ;D
Titel: Re: Festsetzungsbescheid trotz gezahlter Beiträge
Beitrag von: ss32 am 07. Dezember 2014, 21:41
Dass die schon am 1.12. einen Bescheid für die Zeit bis 30.11. raushauen, wundert mich sehr. Hat jemand anders den schon so früh bekommen?

Wenn das nicht neuerdings üblich ist, wäre das für mich (neben den nicht berücksichtigen Zahlungen und dem dreifachen Rückstand ohne weitere Post) ein starkes Anzeichen, dass da beim BS etwas schiefgelaufen ist.
Das ist ein Fall, wo man es durchaus mal mit informeller Kommunikation (Anruf, Mail, formloser Brief) versuchen kann, ehe man einen förmlichen Widerspruch schreibt.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid trotz gezahlter Beiträge
Beitrag von: ss32 am 07. Dezember 2014, 21:48
Wo ist dann jetzt das eigentliche Problem ?
GVs wühlen sich doch mit Vorliebe durch Stapel von Kontoauszügen.
Bei Person A würde er dann wohl nichts zu beanstanden haben und Person A nichts anhaben können.
Der Vorgang geht dann dahin zurück , wo das Chaos herkommt , nach Köln - Freimersdorfer Weg

Wenn der Bescheid nicht aufgehoben wird, interessieren den GV nur solche Zahlungen, die auf diesen Bescheid geleistet werden.
Und da es diese nicht gibt, würde er vollstrecken.
Der recherchiert nicht, ob der Bescheid inhaltlich korrekt ist. Das muss man vorher mit der Rundfunkanstalt klären.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid trotz gezahlter Beiträge
Beitrag von: mickschecker am 07. Dezember 2014, 22:18
Was soll denn das , Person A gibt an keine Zahlungsrückstände zu haben und kann dies anhand seiner Kontoauszüge beweisen. Da steht schließlich nachvollziehbar wohin das Geld gegangen ist.
Mit der LRA oder dem Bservice würde ich da gar nichts klären , wenn man sich keiner Schuld bewusst ist.
Wozu soll Person A denn nachforschen , wo der Fehler in deren Chaos liegt .
Hier liegt doch sicher ein fehlerhafter Bescheid auf der Hand , wofür aber nicht Person A verantwortlich ist.
Die Kontoauszüge sind Nachweis genug , dass hat ein GV zu akzeptieren und sich nicht nur stur auf einen offensichtlich fehlerhaften Bescheid zu stützen.
Wenn Person A für die fraglichen Zeiträume entsprechende Zahlungen anhand ihrer Kontoauszüge nachweisen kann , dann hat das auch ein GV zur Kenntnis zu nehmen. Ob er will oder nicht .....
Titel: Re: Festsetzungsbescheid trotz gezahlter Beiträge
Beitrag von: Calimero am 07. Dezember 2014, 22:43
....
Wenn Person A für die fraglichen Zeiträume entsprechende Zahlungen anhand ihrer Kontoauszüge nachweisen kann , dann hat das auch ein GV zur Kenntnis zu nehmen. Ob er will oder nicht .....
Das Problem ist aber nunmal, dass bei einer drohenden Vollstreckung lt. BS ein vollstreckbarer Titel vor liegen würde.
Gut, wir wissen, dass dem in den allermeisten Fällen nicht so ist, das wissen aber die allermeisten GV's noch nicht  ;)
Die GV's sind aber (ohne das ich das Beweisen könnte) vermutlich in der Überzahl keine Unmenschen. Auch wenn das Chaos durch schlampige Arbeit beim BS entstanden ist, nutz es nichts, man muß selber aktiv werden um die Sache zu klären. Sei es nun vorab aussergerichtlich oder eben per Klage. Bis das soweit ist, egal welcher Weg gewählt wurde, lassen sich GV's aber i.d.R. abwimmeln, wenn man verbünftig mit denen kommuniziert und Nachweise liefern kann.
Aber die haben primär einen Auftrag, den sie erstmal versuchen werden zu Vollstrecken.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid trotz gezahlter Beiträge
Beitrag von: tokiomotel am 08. Dezember 2014, 05:17
Per kostenpflichtiger Klage würde ich so etwas auf gar keinem Fall klären.
Wer sagt denn , dass bei denen alle Zahlungen richtig zugeordnet worden sind.
Die ersticken scheinbar so langsam in ihrer selbst inszenierten Wahnsinnsbürokratie.
Person A könnte dem Bservice oder der LRA alle relevanten Kontoauszüge als Kopie (unwichtiges geschwärzt) senden . Dann sollen die sich doch gefälligst damit auseinander setzen und den Fehler finden. Person A hat ganz offenbar fehlerfreie Beweise und seiner Mitwirkungspflicht zur Aufklärung genüge getan und gut ist. Andere Leute werden für ihre "Arbeit" von uns bezahlt , warum es denen also zu leicht machen.
Titel: Re: Festsetzungsbescheid trotz gezahlter Beiträge
Beitrag von: Suessfratz_27 am 08. Dezember 2014, 06:53
Wunderschönen guten Morgen!  ;D

Erst einmal vielen Dank für die vielen tollen Meinungen.
Das hat mir schon sehr weiter geholfen.  ;)
Person A hat für sich beschlossen den Kampf aufzunehmen.
Deshalb schlürft sie jetzt genüsslich ihren Kaffee und legt dann los.
Ich werde Euch über den weiteren Werdegang auf dem laufenden halten.  :laugh:
Titel: Cäsarenwahn beim Beitragsservice
Beitrag von: Suessfratz_27 am 22. Dezember 2014, 22:23
Schönen Guten Abend alle zusammen!

Jetzt hat Person S auch endlich etwas mehr Zeit und das dringende Bedürfnis mal wieder Neuigkeiten loszuwerden.  :laugh:

Person S kam ja anfang Dezember in dieses Forum weil S einen Festsetzungsbescheid trotz gezahlter Beiträge erhielt.
Davon hat S bereits ausführlich berichtet und der Widerspruch läuft.
Naja,aber das ist nicht der neueste Coup dieser "Institution"
Heute eröffnete sich ein neues,natürlich rein fiktives  ;), Kapitel in der Volksverdummung.
 
Person S hatte heute einen Brief vom Beitragsservice mit einer Zwangsanmeldung rückwirkend zum 01.01.2013 im Briefkasten.
Person S fragte sich im ersten Moment ob sie tatsächlich so Dumm aussieht wie die Mitarbeiter des Beitragsservice es anscheinend denken.
Nun hat sich Person S tatsächlich mal den Spaß gemacht und beim Beitragsservice angerufen.  ;)
Natürlich gab es für besagtes Telefonat einen Zeugen.
Frau gönnt sich ja sonst nichts.  ;D
Nach kurzer Verifizierung, muss ja alles seine Richtigkeit haben, fragte ich den leicht gestressten Mitarbeiter warum mir eine Zwangsanmeldung zugesandt wurde da unser Haushalt ja bis dato Zahler war.
Und ob dem Beitragsservice da vielleicht ein Fehler unterlaufen ist.
Nach einer kurzen Atempause antwortete der "nette"Herr mit folgendem Satz: "Der Beitragsservice macht keine Fehler"!
Den Lachanfall konnte S sich leider nicht verkneifen.
Er meinte dann kurz und knapp ich solle S Anliegen schriftlich einreichen und man würde es dann prüfen.

Person S hat natürlich bereits ein Schreiben per Einschreiben abgeschickt und auch auf die Aussage des Mitarbeiters (namentlich benannt) verwiesen.

Es wird wirklich immer Bunter mit denen.
Haben die diese miesen Maschen echt nötig?
Person S ist selten Sprachlos, ;) aber heute war S es.

LG eure Steffi
Titel: Re: Festsetzungsbescheid trotz gezahlter Beiträge
Beitrag von: Gast am 23. Dezember 2014, 00:01
Cäsarenwahn beim Beitragsservice

Hallo!

Person R denkt, dass S sich von dem Rundfunkzwangsbeitrag zu sehr beeindrucken lässt.
S könnte einfach die möglicherweise eintreffenden Festsetzungsbescheide abwarten und
daraufhin ggü. der Landesrundfunkanstalt (LRA) jeweils einen begründeten Widerspruch
inkl. 'Antrag auf Aussetzung der Vollziehung' einlegen.

R denkt weiterhin, dass im Rahmen eines Boykotts jedwede andere Kommunikation mit BS
und LRA vergebens, daher überflüssig und daher nicht zielführend ist!  >:D
Titel: Re: Festsetzungsbescheid trotz gezahlter Beiträge
Beitrag von: ViSa am 23. Dezember 2014, 07:41
V würde da rein gar nichts machen.

Allenfalls schriftlich per Fax (Sendebericht unbedingt aufheben) den Sachverhalt unter Angabe deiner Teilnehmernummer (er)klären und gut ist.

Nix mit Versand per Einschreiben, hat S zuviel Geld ? Wozu die unnötigen Kosten dafür ?
Zumal S anscheinend nichts falsch gemacht hat und Seine Zahlungen ja auch über einen längeren Zeitraum nachweisen kann.
Es kann ja nicht seine Aufgabe sein deren Fehler zu korrigieren ...  ::)

Der GV wird/kann da nichts machen wenn S nachweisen kann das Zahlungen bereits erfolgt sind. Auf welcher Grundlage denn ?
S hat einen (nachweisbar falschen) Bescheid bekommen und kann belegen das S seinen Zahlungen nachkommt, Thema erledigt.

Nehmen wir mal an es geht bis zum äussersten und die Sache landet früher oder später irgendwann vor Gericht, dann würde V sich da voller Genuss deren Pleite reinziehen. :)

Gruß,
ViSa
Titel: Re: Festsetzungsbescheid trotz gezahlter Beiträge
Beitrag von: Calimero am 23. Dezember 2014, 14:19
...
Es kann ja nicht seine Aufgabe sein deren Fehler zu korrigieren ...  ::)
Das ist sicherlich definitiv nicht die Aufgabe der vermeindl. Beitragsschuldner. Aus Erfahrung kann ich aber sagen, dass es für den BS offensichtlich nicht möglich erscheint, dass die Fehler machen. Selbst einfachste und simpelste Fehler können die wohl nicht eingestehen und korrigieren.

Der GV wird/kann da nichts machen wenn S nachweisen kann das Zahlungen bereits erfolgt sind. Auf welcher Grundlage denn ?
S hat einen (nachweisbar falschen) Bescheid bekommen und kann belegen das S seinen Zahlungen nachkommt, Thema erledigt.
....
Das stimmt soweit, aber dann tritt das ein, was ich oben schon geschrieben habe:
....
Das Problem ist aber nunmal, dass bei einer drohenden Vollstreckung lt. BS ein vollstreckbarer Titel vor liegen würde.
...
Die Probleme hat man erstmal am Hals....  >:(
Titel: Re: Cäsarenwahn beim Beitragsservice
Beitrag von: ss32 am 23. Dezember 2014, 17:14
Person S hatte heute einen Brief vom Beitragsservice mit einer Zwangsanmeldung rückwirkend zum 01.01.2013 im Briefkasten.

Selber Name und selbe Adresse wie im Festsetzungsbescheid?
Und die Beitragsnummern der geleisteten Zahlungen, des Festsetzungsbescheids und dieser Anmeldung sind alle verschieden?
Titel: Re: Festsetzungsbescheid trotz gezahlter Beiträge
Beitrag von: Suessfratz_27 am 26. Dezember 2014, 21:19
Schönen Guten Abend!

Ich hab mir zwei Tage ruhe gegönnt zum Kraft tanken.  :laugh:

@ss32!

Ja es sind zwei verschiedene Beitragsnummern.
Gleiche Adresse, gleiche Wohnungsnummer und gleicher Nachname (da verheiratet).
Vielleicht bin ich wirklich zu dumm um den Sinn dieses Unsinns zu verstehen.
Aber im Grunde genommen haben diese "Intellenzbestien" vom Bs ihren eigen Vertrag gebrochen.
Es wäre einfach zu schön wenn man dem Beitragsservice wegen diesem augenscheinlichen "Vertragsbruch" mal so richtig schön ans Bein pi........ könnte. Aber die sind ja mit allen Wassern gewaschen.

Und das Geld für dieses Schreiben hab ich gern ausgegeben. Ich investiere in diesem Fall lieber in die Deutsche Post als Monat für Monat in abgehalftertes Fernsehen.  ;)
Titel: Re: Cäsarenwahn beim Beitragsservice
Beitrag von: Grinsekatze am 26. Dezember 2014, 21:46
Nach einer kurzen Atempause antwortete der "nette"Herr mit folgendem Satz: "Der Beitragsservice macht keine Fehler"!

Hab auch herzlich gelacht - genial !!! :laugh: :laugh: :laugh:
Titel: Re: Festsetzungsbescheid trotz gezahlter Beiträge
Beitrag von: Suessfratz_27 am 26. Dezember 2014, 21:59
@ Grinsekatze!

Ich kann dir versichern das beim Bs nur Leute arbeiten die völlig Humorfrei sind.
Er fand mein Lachen nämlich nicht lustig.
Der arme.......!  ;)
Ich wart jetzt erstmal auf Antwort und die Löschung dieses Beitragskontos.
Was mich aber mal brennend interessieren würde ist ,ob diese Schmalspurcowboys beim Bs verbeamtet sind (was sie ja theoretisch nicht sein dürften,aber naja......  :o ) oder ob sie ganz "normale" Angestellte sind.
Vielleicht weiß es ja jemand. Ich bin nur Neugierig.  ;)
Titel: Re: Festsetzungsbescheid trotz gezahlter Beiträge
Beitrag von: ss32 am 29. Dezember 2014, 23:46

Ja es sind zwei verschiedene Beitragsnummern.
Gleiche Adresse, gleiche Wohnungsnummer und gleicher Nachname (da verheiratet).
Vielleicht bin ich wirklich zu dumm um den Sinn dieses Unsinns zu verstehen.

Wenn es um ein Ehepaar geht, ist zumindest die neue Zwangsanmeldung erklärlich.
Da hat man nicht gemerkt, dass schon ein Konto des Ehepartners existiert. Das lässt sich einfach durch das mitgelieferte Formular klären.

Rätselhaft bleibt nur der Festsetzungsbescheid. Zu welcher Beitragsnummer gehört der denn?
Titel: Re: Festsetzungsbescheid trotz gezahlter Beiträge
Beitrag von: Suessfratz_27 am 30. Dezember 2014, 02:27
Der Festsetzungsbescheid gehört zur Beitragsnummer von Person B.
A und B sind allerdings schon zu "GEZ" zeiten verheiratet gewesen so das es bereits bei der Umstellung ersichtlich gewesen sein muss.
Und bis zu diesem Festsetzungsbescheid waren A+B (dumme) Zahler, so dass die Zwangsanmeldung "eigentlich" nicht aus Beitragsrückständen her rühren kann.
Eigentlich....aber A wundert bei dem Verein nichts mehr.