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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Nichtgucker am 12. September 2014, 20:55

Titel: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Nichtgucker am 12. September 2014, 20:55
Guten Tag !

Einige Teilnehmer unserer Runde vom 09. September stehen nach Ablehnung ihres Widerspruches davor, Klage einzureichen oder haben dies bereits getan. Mit Urteil vom 17.07.14 wurde bereits einmal vom VG Hamburg die Zulässigkeit des Rundfunkbeitrages bejaht, so dass weitere Klagen  strategisch klug zu begründen sind.

Rechtsanwalt Thorsten Bölck hat am Runden Tisch in Hamburg die Sach- und Rechtslage thematisiert. Er ist der Verfasser des Aufsatzes "Der Rundfunkbeitrag - eine verfassungswidrige Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe" und bereits mit einem Verfahren in Rheinland-Pfalz beauftragt.

Um Kosten zu senken, ist es sinnvoll, Rechtsanwalt Bölck von mehreren Klägern zu beauftragen, so dass das Honorar pro Kläger möglichst günstig ausfällt. Ich habe hierüber mit Herrn Bölck heute ein Gespräch geführt. Am Besten wäre es, wenn die Klagewilligen einen gemeinsamen Besprechungstermin hierzu in der Kanzlei in Norderstedt bei Hamburg wahrnehmen. Da einige sicherlich berufstätig sind und am Tage über keine Zeit verfügen, hat Herr Bölck seine Bereitschaft für einen Abendtermin um 19.00 Uhr erklärt. Wir könnten uns entweder am Donnerstag, 25.09., oder am Montag, 29.09., in der Kanzlei zusammensetzen, um die Beauftragung zu besprechen.

Bitte sendet mir eine PM zu, wer an welchem der o.g. Terminvorschläge Zeit hat, so dass wir den Tag, an dem es den meisten möglich ist zu kommen, auswählen können.

Viele Grüße
Nichtgucker
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Palatschinko am 12. September 2014, 22:13
Jubel! Tolle Aktion!
Würde mir wünschen so etwas gäbe es in jedem Bundesland.
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Medusa am 13. September 2014, 13:47
Jawoll! Bin dabei!PN is raus!
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Nichtgucker am 15. September 2014, 03:16
Vielen Dank für die Eure Nachrichten !

Bei dem Treffen mit Rechtsanwalt Bölck geht es darum, eine kostenpflichtige Beauftragung für ein Klageverfahren zu besprechen. Daher richtet sich dieser Beitrag an diejenigen, die bereits einen negativen Widerspruchsbescheid vom NDR erhalten haben und nun dagegen klagen wollen oder bereits eine Klage eingereicht haben, ohne dass über die Klage schon vom Gericht verhandelt worden ist.

Sollte jemand auf seinen Widerspruch keinen Widerspruchsbescheid erhalten haben, sondern eine Vollstreckungsankündigung, kann dagegen selbst Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht beantragen. Hat die Rundfunkanstalt es versäumt, den Widerspruch innerhalb von drei Monaten zu bescheiden, obwohl er nachweislich dort fristgerecht eingegangen ist, wird die Rundfunkanstalt voraussichtlich erklären, kurzfristig den Bescheid zu erlassen. Nach Zugang  eines negativen Widerspruchsbescheides muss dann innerhalb eines Monats Klage eingereicht werden, damit der Bescheid nicht Rechtskraft erlangt und die Pfändung eingeleitet werden kann.
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: sneaker am 15. September 2014, 08:27
Sollten nur die zum RA mitkommen, die aktuell vor der Klage stehen oder auch die, die noch auf Widerspruchsbescheid warten (- also bisher nur dem/den Bescheid/en widersprochen haben und warten )?

MfG
sneaker
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Medusa am 15. September 2014, 11:51
Das leuchtet ein, allerdings hat Frau A. nach 4 Monaten immer noch keinen Widerspruchsbescheid erhalten, dafür aber besagte Mahnung mit Vollstreckungsandrohung. Frau A. geht davon aus, da die Frist für Zahlung der offenen Beträge heute abläuft, das Sie in den nächsten Tagen den besagten Widerspruchsbescheid erhält. Wäre es Frau A. möglich, falls dem so ist, auch spontan an dem Treffen teilzunehmen? Was soll Sie tun, wenn der Widerspruchsbescheid erst später eintrifft?
Liebe Grüße!
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Nichtgucker am 15. September 2014, 12:07
Voraussetzung für eine Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Erhebung eines Rundfunkbeitrages ist ein negativer Widerspruchsbescheid !

Daher macht eine Teilnahme an unserem Gespräch mit dem Anwalt hinsichtlich einer Beauftragung für eine Klage nur Sinn, wenn bereits das Widerspruchsverfahren durch negativen Bescheid abgeschlossen ist und dieser noch nicht rechtskräftig geworden ist. Wichtig ist, innerhalb eines Monats nach Zugang des negativen Widerspruchsbescheides Klage beim Gericht einzureichen. Das kann man selber machen - eine ausführliche Begründung der Klage kann später nachgereicht werden. Wichtig ist die Einhaltung der Frist. Wo Klage eingereicht werden kann, steht im Widerspruchsbescheid.  Dort ist auf der letzten Seite unter Rechtsbehelfsbelehrung das Verfahren beschrieben.

Der Antrag in der Klage kann einfach darauf lauten, den Beitragsbescheid der Rundfunkanstalt aufzuheben, weil man die Erhebung für nicht verfassungsgemäß hält. Einer Übertragung des Verfahrens auf den Einzelrichter sollte man nicht zustimmen, weil die Angelegenheit grundsätzliche Bedeutung hat.
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Eddie am 15. September 2014, 12:35
Das leuchtet ein, allerdings hat Frau A. nach 4 Monaten immer noch keinen Widerspruchsbescheid erhalten, dafür aber besagte Mahnung mit Vollstreckungsandrohung.
Frau A hat nach 3 Monaten die Möglichkeit eine Untätigkeitsklage einzureichen. Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Nichtgucker am 15. September 2014, 13:10
Ich gehe davon aus, dass die Rundfunkanstalt - die keinen Widerspruchsbescheid erlassen hat - bei einer Untätigkeitsklage genauso verfährt wie beim Antrag auf Eilrechtsschutz nach der Vollstreckungsankündigung. D.h. es wird umgehend der Widerspruchsbescheid erlassen, womit der Grund für die Untätigkeitsklage bzw. für den Antrag auf Eilrechtsschutz entfällt.

In beiden Fällen ist es wichtig nachweisen zu können, dass der Widerspruch fristgerecht der Rundfunkanstalt zugegangen ist, damit das Verschulden nachweislich auf Seiten der Rundfunkanstalt liegt. Dann wird das Gericht die Kosten der Rundfunkanstalt aufbürden.

Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Grünkohl am 15. September 2014, 13:24
Hallo,

würde denn RA Bölck weitere Verfahren zu späteren Zeitpunkten aufnehmen?
Klärt das doch bitte ab, im Grunde ist es für den RA ja dann relativ einfach, weitere Klagen aufzunehmen weil ja alle ähnlich sind.

Gruß
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Nichtgucker am 15. September 2014, 13:33
Ich sehe das auch so, dass sich alle Klagen gleichen, wodurch der Aufwand pro Verfahren für die Kanzlei relativ gering ist, wenn genügend Klagen eingereicht werden. Die mündliche Verhandlung kann dann an einem Termin gebündelt werden.

Bei unserem Gespräch mit Herrn Bölck wird es daher insbesondere um die Kostenfrage gehen.
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: tirb68 am 15. September 2014, 17:24
würde denn RA Bölck weitere Verfahren zu späteren Zeitpunkten aufnehmen?
Klärt das doch bitte ab, im Grunde ist es für den RA ja dann relativ einfach, weitere Klagen aufzunehmen weil ja alle ähnlich sind.

Darüber sollte man mehr wissen. Viele haben Widerspruch eingereicht und warten auf den Bescheid, ohne den man ja faktisch erst mal nicht klagen kann.
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Nichtgucker am 15. September 2014, 20:54
Nach Auswertung der terminlichen Möglichkeiten aus den PM's läuft das Gespräch mit Rechtanwalt Bölck auf Montag, 29. September,  um 19.00 Uhr in Norderstedt bei Hamburg hinaus.


Ich werde die hier gestellten organisatorischen Fragen bis Donnerstag sammeln und dann nochmal mit der Kanzlei Kontakt aufnehmen.

Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Nichtgucker am 16. September 2014, 13:16
Noch ein wichtiger Hinweis:

Es geht um eine Klage gegen den NDR vor dem VG Hamburg. Obwohl der NDR seinen Hauptsitz in Hamburg hat, müssen Personen außerhalb Hamburgs vor dem für sie zuständigen Verwaltungsgericht klagen. Damit kann man diese Verfahren nicht mit dem Verfahren vor dem VG Hamburg bündeln.

Das zuständige Gericht ist im Widerspruchsbescheid genannt. Sofern noch kein Widerspruchsbescheid vorliegt, kann das für den jeweiligen Wohnort zuständige Gericht hier ermittelt werden: http://zustaendiges-gericht.de (http://zustaendiges-gericht.de)

Für das Gespräch am 29. September hinsichtlich einer Beauftragung von Herrn Bölck für ein Verfahren vor dem VG Hamburg ist es daher erforderlich, dass die Betroffenen in Hamburg wohnen.
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Weltfrieden am 18. September 2014, 14:34
Hallo , ich hatte heute mit Herrn Bölck ein langes 1,5 Std. Gespräch hinsichtlich einer Klage gegen den NDR. Er hat mir angeboten, soviele Kläger wie möglich zu finden und dann mit einem Pauschalbetrag, für alle beteiligten, abzurechnen,ich persönlich komme aus Hannover. Er vertritt aber unabhängig vom Wohnwort, jeden der gegen diese Zwangsgebühr vorgehen und klagen möchte.
Der Stundenlohn der Norderstedter Kanzlei ist hoch, was für den einzelnen wohl kaum tragbar wäre, deswegen ist ein Zusammenschluss mehrerer Geschädigter ratsam und nicht so kostenintensiv.

Wer Interesse hat und endlich diesen Zwangsgebühren einhalt gebieten möchte, kann jederzeit Herrn Bölck kontaktieren, bzw. mich über PN.

Gemeinsam stoppen wir diese verfassungswidrigen Gebühren.
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: lotschmi am 18. September 2014, 15:13
Klingt doch super .
Ich hätte Interesse komme aus NRW
Mit welchen Kosten müßte ich ca rechnen?
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Nichtgucker am 18. September 2014, 16:01
Wir haben inzwischen drei Kategorien:

1. Klage gegen den NDR vor dem VG Hamburg
2. Klage gegen den NDR vor einem anderen VG
3. Klagen gegen eine andere Rundfunkanstalt vor einem anderen VG

VG = Verwaltungsgericht

Ob und ggf. wie wir dies - zumindest teilweise- zusammenführen können, muss mit Herrn Bölck am 29.09. besprochen werden.
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Asterix am 24. September 2014, 17:01
Ich halte das für eine sehr gute Idee, will aber noch einen Schritt weitergehen und einen Verein/Stiftung gründen. Da das aber in diesem Thread off-topic ist habe ich hier mal einen neuen Thread angefangen:
Organisierter Widerstand
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11302.0.html
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Nichtgucker am 27. September 2014, 18:46
Das Gespräch der Klagewilligen mit Rechtanwalt Thorsten Bölck findet am Montag, 29. September, um 19.00 Uhr statt. Der Termin wurde mir inzwischen von der Kanzlei  !!! Norderstedt (Achtung! Anschrift Herr RA Bölck veraltet!) !!!  bestätigt.

Anschrift:
Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Kanzlei Köppen Scholz Bölck
Bahnhofstraße 11
Telefon: 04106/82388
Telefax: 04106/2619
Emailadresse: ra.boelck@t-online.de
25451 Quickborn


Bitte zu diesem Termin nur Klagewillige kommen.

Wer nicht vor dem VG Hamburg, sondern vor einem anderen Verwaltungsgericht gegen den NDR klagen muss (Wohnortprinzip) kann auch zu dem Gespräch kommen.

Ein Gespräch zu anderen Themen wie z.B. Postzustellungen, Widerspruchsverfahren, Pfändungsandrohungen usw. könnte ggf. an einem anderen Tag stattfinden. Das müsste dann separat von den Betroffenen mit der Kanzlei vereinbart werden und läuft nicht über mich. Vielleicht ist RA Bölck auch bereit, nochmal zum Runden Tisch in Hamburg zu kommen. Wann der nächste Runde Tisch in Hamburg stattfindet, liegt in der Hand von Seppl: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=profile;u=5522 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=profile;u=5522)
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Nichtgucker am 02. Oktober 2014, 06:24
Wir haben am 29. September mit RA Thorsten Bölck die Möglichkeiten erörtert und können das Ergebnis besprechen beim nächsten

Runden Tisch am 23. Oktober (Donnerstag) in Hamburg-Altona
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11375.0.html  (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11375.0.html)

Aufgrund der Komplexität der Thematik und des niedrigen Streitwertes möchte die Kanzlei Norderstedt keine Mandate nach der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rvg/gesamt.pdf  (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rvg/gesamt.pdf) annehmen, sondern auf Basis eines Stundenhonorars abrechnen.

Allerdings ist es möglich, bei gleichartigen Klagen in Abhängigkeit von der Zahl der Klagenden eine Pauschalvergütung für die erste Instanz (Verfahren vor dem VG Hamburg) zu vereinbaren, die pro Person inkl. Mehrwertsteuer unter 500 Euro liegen würde. Die Klage muss sich dabei gegen die Verfassungsmäßigkeit eines Rundfunkbeitrages für Wohnungsinhaber richten, so dass Begriffe wie Beitrag, Vorteil und Vorzug Gegenstand des Verfahrens sind. Ziel ist es, das VG Hamburg davon zu überzeugen, die gesetzlichen Grundlagen des Rundfunkbeitrages selbst dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen. Damit würden für uns keine weiteren Kosten bei Instanzgerichten (Oberverwaltungsgericht und Bundesverwaltungsgericht) entstehen !

Hinweis: Mit Urteil vom 17.07.2014 hat das VG Hamburg u.a. festgestellt, dass es keine Befreiungstatbestand darin sieht, wenn jemand behauptet, keine Rundfunkempfangsgeräte bereitzuhalten (Az. 3 K 5371/13). Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Asterix am 02. Oktober 2014, 09:57
Wie viele Leute sind das denn, die hier für eine Klage infrage kommen?
Ich kann mir eine Betreillgung als eine Art "passiver Nebenkläger" vorstellen, da uns das doch alle angeht.
Wenn die Klagegründe so allgemein gehalten wreden, sollten sie doch auch für die meisten von uns gelten.

Warum das ganze also nicht gemeinsam durchziehen?

Siehe "Organisierter Widerstand": http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11302.0.html (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11302.0.html)

Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Nichtgucker am 02. Oktober 2014, 21:46
Folgende Dinge sind jetzt wichtig:

1. Beitragsbescheide dürfen nicht rechtskräftig und damit vollstreckbar werden.

Daher muss seitens der betreffenden Person fristgerecht innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht http://zustaendiges-gericht.de (http://zustaendiges-gericht.de) eingereicht werden.

- Ein Rechtsanwalt ist für die Klageeinreichung nicht notwendig.

- Die Klage muss zunächst nicht begründet werden. Sie muss nur den Beklagten (jeweilige Rundfunkanstalt), den Verwaltungsakt (Beitragsbescheid vom xx.xx.2014) und das Ziel der Klage (Aufhebung des Beitragsbescheides) benennen. Siehe auch Rechtsbehelfsbelehrung im Widerspruchsbescheid.

Bei Nachfrage des Gerichtes zur Begründung kann die betreffende Person z.B. darauf verweisen, dass sie ihre verfassungsrechtlich garantierte Handlungsfreiheit durch den Zwangsbeitrag verletzt sieht.

Einer Übertragung des Verfahrens auf den Einzelrichter sollte die Person nicht zustimmen, da dies bei Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 6 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) nicht vorgesehen. Die grundsätzliche Bedeutung ergibt sich aus dem Einwand, der Rundfunkbeitrag in seiner vorliegenden Form verstoße gegen die Verfassung.

2. Es muss vermieden werden, weitere Verfahren vor Verwaltungsgerichten zu verlieren.

Dazu bedarf es aus meiner Sicht aufgrund der Komplexität der verfassungsrechtlichen Fragen einer Vertretung durch einen auf diesem Gebiet kompetenten Rechtsanwaltes während des gerichtlichen Verfahrens. D.h. der Anwalt muss rechtzeitig vor der Hauptverhandlung mit der Vertretung beauftragt werden um ggf. einer unzureichenden Klagebegründung im schriftlichen Vorverfahren weitere Argumente hinzuzufügen. Aufgabe des Verwaltungsgerichtes nach dem Amtsermittlungsgrundsatz ist nur die Klärung des Sachverhaltes, aber nicht das Ausarbeiten rechtlicher Argumente für den Kläger.

Dies ist wichtig, damit sich nicht immer mehr Gerichte - evtl. sogar aus Bequemlichkeit - auf bereits getroffene Urteile anderer Gerichte berufen und es so zu einer "gefestigten Rechtsprechung" kommt, bevor das Bundesverfassungsgericht sich mit der Thematik beschäftigt. 

Hinsichtlich des von mir o.g. Urteils (Az. 3 K 5371/13) des VG Hamburg noch einige Hinweise:

- Der Klagende wurde nicht anwaltlich vertreten.

- Es wurde Berufung zum OVG Hamburg gemäß § 124a Abs. 1 in Verbindung mit § 124 Abs.2 Nr. 3 VwGO zugelassen (Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung). Davon wurde aber nicht Gebrauch gemacht, so dass das Urteil rechtskräftig ist.

- Es wurde Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht gemäß § 134 VwGO zugelassen, aber auch davon wurde nicht Gebrauch gemacht.

- Bei den Oberverwaltungsgerichten und beim Bundesverwaltungsgericht besteht Anwaltspflicht.

- Das Urteil des VG Hamburg ist sehr umfangreich, zitiert eine Reihe bereits ergangener Urteile und wird anderen Klagenden zugesandt mit der Anfrage, ob das Verfahren überhaupt noch fortgesetzt werden soll.

Die Verwaltungsgerichtsordnung kann hier eingesehen werden:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vwgo/gesamt.pdf (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/vwgo/gesamt.pdf)
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Konspirativ am 03. Oktober 2014, 02:15
Zitat
1. Beitragsbescheide dürfen nicht rechtskräftig und damit vollstreckbar werden.

Beitragsbescheide können gar nicht rechtskräftig und vollstreckbar werden, wenn sie nachweislich nicht beim Schuldner ankommen, zumal die Formfehler auch noch im Raume stehen. Das steht wohl außer Frage.

Warum also sollte jemand anhand fehlerhafter Bescheide Widerspruch oder Klage erheben? Eigentlich dürften Klagen vor dem VG überhaupt nicht angenommen werden.

Je mehr Leute es darauf an kommen lassen, dass der Blödservice sich den GV´s, Stadtkassen, Finanzämtern, ect. bedienen muss, um an die Kohle des Bürgers zu kommen, desto besser.

Da eventuell auch noch die Amts-/Landgerichte involviert werden, um unrechtmäßig eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen abzuwehren, wäre ich persönlich sehr gespannt, wann die damit die Schnauze voll haben?

Meiner Meinung nach eine der perfektesten Widerstandsstrategien überhaupt, um auch in den Medien entsprechendes Gehör zu finden. https://www.google.de/search?q=zwangsvollstreckung+gez+unrechtm%C3%A4%C3%9Fig&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a&channel=nts&gfe_rd=cr&ei=oOktVJjjMaqF8QfJvICIDA#rls=org.mozilla:de:official&channel=nts&q=gericht+weist+zwangsvollstreckung+gez+zur%C3%BCck

Zitat
2. Es muss vermieden werden, weitere Verfahren vor Verwaltungsgerichten zu verlieren.

Genau deshalb sollte man auch nicht mehr klagen! Die anhängigen Klagen müssten eigentlich ausreichend sein, um den RBStV anzufechten.

Die Protestbewegung muss nicht vor Gericht ziehen, sondern auf die Strasse und mit Zahlungsboykott das System empfindlich treffen und zu Fall bringen.
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Asterix am 03. Oktober 2014, 13:09
Das eine tun (auf die Straße gehen) und das andere nicht lassen (klagen) ist meine Meinung.

@Nichtgucker
Es besteht zwar kein Anwaltszwang vor dem VG, aber ich denke, das eine anwaltliche Vertretung, unabhängig von der bessern Kompetenz, eine ganz andere Akzeptanz vor Gericht hat und dem Widerstand eine ganz andere Bedeutung gibt. Daher halte ich eine Vertretung auch in der unteren Instanz für unbedingt vorteilhaft.
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: tirb68 am 03. Oktober 2014, 14:38
Das sehe ich auch so.

Ich beabsichtige mich an der Klage zu beteiligen.
Den Punkt
"Die Klage muss sich dabei gegen die Verfassungsmäßigkeit eines Rundfunkbeitrages für Wohnungsinhaber richten, so dass Begriffe wie Beitrag, Vorteil und Vorzug Gegenstand des Verfahrens sind."
würde ich gerne noch einmal genauer anschauen, um sicher zu sein, dass ich inhaltlich auch dahinter stehe, wenn RA Bölck dann später die Weiterführung übernimmt.
Die Schlupflochmethode ist nicht mein Ziel.
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Nichtgucker am 05. Oktober 2014, 19:36
Ein Teilnehmer unseres Gespräches am 29.09.14 mit RA Thorsten Bölck hat für den Bereich Schleswig-Holstein nun einen eigenen Thread für Klagewillige eingerichtet:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11410.0.html (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11410.0.html)

Sinnvoll wäre es, wenn Klagewillige aus den anderen Beschallungsgebieten des NDR, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, sich ebenfalls so organisieren.

Nächste Runde Tische im Gebiet des NDR:

07.10.14 - Kiel             http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11354.0.html (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11354.0.html)
08.10.14 - Rostock      http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11260.0.html (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11260.0.html)
23.10.14 - Hamburg    http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11375.0.html (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11375.0.html)
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Nichtgucker am 23. Oktober 2014, 13:47
RA Thorsten Bölck hat zugesagt, am heutigen Runden Tisch

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11375.0.html (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11375.0.html)

in Hamburg-Altona teilzunehmen. Klagewillige sollten die Gelegenheit wahrnehmen, kostenlos und unverbindlich zur Gesprächsrunde mit Herrn Bölck zu kommen.
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: gandalf81 am 23. Oktober 2014, 14:03
Ich habe bisher noch keinen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid bekommen, aber hätte ebenfalls Interesse, im Falle einer Klage durch Herrn Bölck vertreten zu werden, falls dies gegen den RBB vor dem (voraussichtlichen) VG in Berlin möglich ist.
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Noch_ein_GEZappter am 23. Oktober 2014, 15:08
RA Thorsten Bölck hat zugesagt, am heutigen Runden Tisch

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11375.0.html (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11375.0.html)

in Hamburg-Altona teilzunehmen. Klagewillige sollten die Gelegenheit wahrnehmen, kostenlos und unverbindlich zur Gesprächsrunde mit Herrn Bölck zu kommen.
Diese Person A hier hat einen Widerspruchsbescheid und würde gern wissen, ob noch andere Leute aus Bayern in der gleichen Situation sich an einer solchen Konstruktion mit Beauftragung von RA Bölck beteiligen würden.
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Blitzbirne am 23. Oktober 2014, 16:30
Gibt es auch schon einen runden Tisch im Einzugsgebiet des VG Minden? Wie kann man sich da an besten organisieren? Sicherlich ist ein Rechtsbeistand von Vorteil, nicht jeder kann sich den jedoch leisten, wenn keine Rechtsschutz Versicherung besteht. Daher wäre eine Bündelung der Klagewilligen mit EINEM RA nicht verkehrt. Das wäre für den einzelnen nicht so teuer und man würde die klagepunkte besser überblicken
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Bürger am 23. Oktober 2014, 18:18
Gibt es auch schon einen runden Tisch im Einzugsgebiet des VG Minden?
Bitte hier informieren/ ggf. vorschlagen:
Runde Tische und Aktionen (nach Bundesländern sortiert)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,50.0.html
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Nichtgucker am 24. Oktober 2014, 23:36
Gestern fand der Runde Tisch in Hamburg mit RA Thorsten Bölck statt.

1. Herr Bölck will auf der Webseite http://www.kanzlei-norderstedt.de (http://www.kanzlei-norderstedt.de) eine Einführung in die Problematik online stellen. Wann die technische Umsetzung erfolgen wird, steht noch nicht fest.

2. Ein Angebot für die Klage zum Pauschalhonorar von 400 Euro netto (d.h. 476 Euro inkl. MwSt.) pro Person gilt immer dann für die erste Instanz, wenn sich aus dem Zuständigkeitsbereiches eines Verwaltungsgerichtes http://zustaendiges-gericht.de (http://zustaendiges-gericht.de) zehn Leute zusammenfinden, die klagen. Es werden Einzelklagen geführt, allerdings können Abläufe - insbesondere die mündliche Verhandlung - zusammengefasst werden. Dadurch gibt es den Kostenvorteil gegenüber einer einzelnen Beauftragung zum Stundenhonorar. Wichtig: Es muss bereits ein negativer Widerspruchsbescheid vorliegen ODER seit Eurem Widerspruch müssen bereits drei Monate vergangen sein, ohne dass ein Widerspruchsbescheid ergangen ist. Erst dann kann geklagt werden.

Am Besten ist es, wenn sich Klagewillige bei der Kanzlei melden, so dass dort Listen für die verschiedenen Verwaltungsgerichtsbereiche angelegt werden können. 

In Hamburg haben sich am Runden Tisch fünf Leute zusammengefunden, die Klagen wollen und auch die Voraussetzungen dafür erfüllen. Wir brauchen also noch fünf weitere Personen, um RA Bölck gemeinsam zum Pauschalhonorar zu beauftragen. Wer sich uns aus dem Bereich des VG Hamburg anschließen möchte, möge mir eine PN senden.
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Nichtgucker am 30. Oktober 2014, 17:05
Für den Hamburger Bereich stehe ich grundsätzlich als Ansprechpartner für die Bildung der 10-Gruppe zur Verfügung. Allerdings kann ich keine darüber hinausgehende Koordination übernehmen. Daher hatte ich darum gebeten, dass Betroffene aus anderen Verwaltungsgerichtsbezirken sich direkt an die Kanzlei Norderstedt wenden mögen, da Herr Bölck bundesweit Mandate annimmt und auch in anderen Bereichen 10-Gruppen gebildet werden können.

Wie ich inzwischen erfahren habe, haben sich bereits mehrere Leute an die Kanzlei gewandt. Um die Bildung von Klagegruppen zu vereinfachen, halte ich es für sinnvoll, bereits vor Ort Betroffenengruppen zu bilden. Hierzu habe ich gerade einen Beitrag gefunden, auf den ich hinweisen möchte:   
Idee zur Vernetzung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11739.0.html

Ferner läuft zur Zeit eine Petition gegen den Rundfunkbeitrag für den Landtag in Schleswig-Holstein, dem sich dort durch den NDR mit Beitragsbescheiden Verfolgte anschließen sollten:
https://www.landtag.ltsh.de/oepetition/petitionsliste?execution=e2s1
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Noch_ein_GEZappter am 30. Oktober 2014, 17:35
Ich habe gestern einen (elektronischen) Brief an Herrn Bölck geschrieben weil sich aus dem Bereich des BR auch Leute vertreten lassen wollen, bisher gabs aber noch keine Antwort. Das Modell, einerseits den Anwalt angemessen zu bezahlen, andererseits als Klägergruppe mit vertretbare Kosten davonzukommen gefällt mir.
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Nichtgucker am 07. November 2014, 09:19
Vielen Dank für die bisherigen Postings und PN's.

Sollte noch jemand aus Hamburg an der Gruppe Interesse haben, bitte mir eine Nachricht zusenden. Wir werden mehr  ... :)
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Nichtgucker am 09. November 2014, 15:39
Ich bereite gerade ein weiteres Treffen der Prozessfreudigen für das nächste Wochenende vor.

Falls sich noch jemand aus Hamburg unserer Gruppe anschließen will, der Klage eingereicht hat oder nach einem negativen Widerspruchsbescheid einreichen will, bitte mir eine PN zusenden.
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Nichtgucker am 17. November 2014, 00:43
Das Treffen hat gestern im kleinen Kreis der Klagenden stattgefunden. Wir haben uns dabei auch persönlich besser kennengelernt, was für ein gemeinsames agieren hilfreich ist.

Eine interessante Neuigkeiten ist, dass bei einer unbegründeten (fristwahrenden) Klage damit gerechnet werden muss, dass automatisch ein schriftliches Verfahren beim Einzelrichter eingeleitet wird. Das ist nicht vorteilhaft, da dann relativ schnell vom Einzelrichter die Klageabweisung ergehen kann.

Daher sollte eine klagende Person bereits in der Klage wenigstens einen begründen Satz schreiben, damit erkennbar wird, dass sie ihre Grundrechte verletzt sieht. Daraus ergibt sich dann die grundsätzliche Bedeutung der Angelegenheit und die Einleitung eines schriftlichen Verfahrens beim Einzelrichter dürfte nicht erfolgen.

Wir werden demnächst ein weiteres Treffen abhalten, um uns auch mit denjenigen auszutauschen, die gestern Abend nicht dabei sein konnten. Wer ebenso in Hamburg gegen den Rundfunkbeitrag klagt, kann sich uns gerne noch anschließen.
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: tirb68 am 12. Dezember 2014, 20:26
Wie ist denn da der aktuelle Stand?
Ich werde am Sonntag bzw. Montag meinen Eilantrag abgeben (faxen).
Der BS hat die Frist für den Widerspruchsbescheid versäumt. Nun kann ich handeln.
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Nichtgucker am 12. Dezember 2014, 20:42
Bei unserem Treffen in Stellingen hatte eine Teilnehmerin den Vorschlag gemacht, das nächste Treffen in einem anderen Stadtteil abzuhalten und Vorschläge für mögliche Restaurants gemacht. Seither habe ich aber nichts weiter gehört.

Wichtig ist, keine Fristen zu verpassen, damit Rechtswege offen bleiben.
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Jackie Rattus am 15. Dezember 2014, 17:17
Hallo in die Runde, gerne hätte ich mal an einen dieser Treffen teilgenommen, aber durch die Schichtarbeit hat es nie geklappt. Der Vorschlag, das Treffen nicht mehr mitten in der Woche um 18 oder 19 Uhr zu veranstalten, sondern an einem Freitag ab 20 Uhr oder samstags, wurde bisher ignoriert. Ich habe nun eine Gruppe bei FB gegründet, wo die Mitglieder füreinander spenden sammeln, um die Klage vertreten durch RA Bölck starten zu können.

https://www.facebook.com/groups/802995969762046/807072139354429/?notif_t=group_comment


Wo in Stellingen gibt es das Treffen? Ich bin auch in Stellingen zuhause.

Danke im Voraus für die Rü-Me.

Jackie
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: tirb68 am 15. Dezember 2014, 23:58
Auch ich würde einen anderen Termin begrüßen. Mich stört eher der Donnerstag. Vieleicht wäre eine Abstimmung mal ratsam. Ich fange einfach mal an. Mir wären alle Tage recht, außer Donnerstag. Da bin ich häufig beruflich unterwegs. Mittwoch nicht sooo gerne, wegen anderer Verpflichtungen.
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: miez1980 am 16. Dezember 2014, 00:12
Hab zufällig entdeckt:

http://www.klage-ndr.de.vu/

Da schreibt der Widerspruchsführer in seiner Klage, es sei nicht ok, dass für den Mitarbeiter Tucholke einfach jemand in Vertretung unterzeichnet, dessen namen man nicht lesen kann.

Mag sein...

ABER:

Tucholke ist also beim NDR und zeichnet dort für Widerspruchbescheide?

Tucholke hat auch meinen Widerspruchsbescheid gezeichnet (auch nur jemand in Vertretung).

Ist dieser ominöse Tucholke also gleichzeitig beim NDR und beim HR beschäftigt???
Oder doch eher beim Beitragsservice, was jedoch bedeuten würde, dass der Widerspruchsbescheid gar nicht vom HR kam, sondern vom Beitragssservice, also einer nicht rechtsfähigen "Firma"?
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: seppl am 16. Dezember 2014, 01:06
Tucholke unterzeichnet auch für den SWR. Ich habe die Kopie eines Dokumentes vorliegen.
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: vmp am 16. Dezember 2014, 01:46
Für MDR auch.
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: USER9000 am 16. Dezember 2014, 03:34
Hallo erstmal,

das ist möglicherweise eine "SIE". Schaut mal nach den Verfassern des Beck'schen Kommentars. Das ist das "handliche" Taschenbuch auf dessen Inhalt sich die netten Herrschaften in Ihren Texten gerne selbst zitieren.

Das Forum hat jetzt 9000 Benutzer ;)
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Frei am 16. Dezember 2014, 04:22
das ist möglicherweise eine "SIE". Schaut mal nach den Verfassern des Beck'schen Kommentars.
"Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht" auf Amazon
http://www.amazon.de/Beckscher-Kommentar-Rundfunkrecht-Jugendmedienschutz-Staatsvertrag-Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag/dp/3406609376/ref=sr_1_1?s=books&ie=UTF8&qid=1418699580&sr=1-1
Zitat
Rundfunkstaatsvertrag, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, Rundfunkgebührenstaatsvertrag, Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag Gebundene Ausgabe – 28. Juni 2012 ... Kira Tucholke (Bearbeitung) ...


Edit "Bürger" - Hinweis: Siehe nunmehr u.a. auch unter
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.0.html
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Knax am 16. Dezember 2014, 10:16
Kira Tucholke ist lt. Bearbeiterverzeichnis des Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, 3. Auflage 2012, Mitarbeiterin der Abteilung Recht und Personal der GEZ in Köln.

Im Hahn/Vesting hat sie § 10 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBeitrStV) kommentiert.

Dies bedeutet, dass sie sich bei der Bearbeitung von Widersprüchen möglicherweise auf ihre eigene Kommentierung bezieht.


Edit "Bürger" - Hinweis: Siehe nunmehr u.a. auch unter
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.0.html
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: nexus77 am 16. Dezember 2014, 13:11
Wenn die Mitarbeiter der ehem.- GEZ ist, das wäre heute der BS.

Aber Widersprüche muss die LRA bearbeiten (also zB: WDR,SWR etc.).

Ausser die arbeitet bei beiden Vereinen ??
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: USER9000 am 16. Dezember 2014, 15:46
Aber Widersprüche muss die LRA bearbeiten (also zB: WDR,SWR etc.).

Gibt es dazu eine rechtliche Bestimmung ? Was mehr beunruhigt ist der Anschein dass sich möglicherweise Rechtsanwälte privater Kanzleien mit der Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen Ihr Zubrot verdienen und von den LRAs bzw. BS beauftragt wurden. Der Kampf von zahlungsunwilligen Bürgern wird also nicht mit den LRAs/BS ausgetragen, sondern zwischen den Bürgern selbst. Das schädigt und spaltet die Gesellschaft.
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: nexus77 am 16. Dezember 2014, 16:09
Aber Widersprüche muss die LRA bearbeiten (also zB: WDR,SWR etc.).

Gibt es dazu eine rechtliche Bestimmung ?

GEZ = nicht rechtsfähig (eine Art Inkassobüro)

LRA = "Anstalt öffentlichen Rechts" also sozusagen eine Behörde. Nur diese kann/darf Bescheide, Widersprüche etc. bearbeiten/versenden.
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: La Volpe da Firenze am 16. Dezember 2014, 16:47
Und dann auch nur die, die für das jeweilige Bundesland verantwortlich zeichnet. Im Gebiet des HR hat der BR nichts zu melden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Landesrundfunkanstalt
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Roggenfeld am 16. Dezember 2014, 18:54
Zitat
LRA = "Anstalt öffentlichen Rechts" also sozusagen eine Behörde. Nur diese kann/darf Bescheide, Widersprüche etc. bearbeiten/versenden.

Der Norddeutsche Rundfunk ist keine Behörde sondern eine Anstalt öffentlichen Rechts (vgl. § 2 Abs. 1 S. 2 HmbVwVfg). Der vom Norddeutschen Rundfunk beauftragte ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist ebenfalls keine Behörde, sondern eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft (§ 2 Abs.: 1 S. 2 HmbVwVfg i.V.m. § 1 Abs. 2 HmbVwVfg).

Es stellt sich m.E. daher grundsätzlich die Frage, als was die "Schreiben" zu werten sind. Ich halte sie für "einfache Schreiben" auch wenn da Bescheid steht. Es gibt eine sehr enge Definition, was Bescheide (oder auch schriftliche Verwaltungsakte sind). Es ist zwar grundsätzlich denkbar und möglich, dass die LRA Verwaltungsakte erlassen kann, ich glaube aber einer rechtlichen Prüfung halten die sogenannten "Bescheide" nicht stand. Einer meiner Ansatzpunkte in Ergänzung des LG Tübingen.

Wieviele Leute sind denn jetzt in HH schon soweit, dass Herr Bölck kontaktiert werden könnte. Das Angebot von €400 + MwSt ist für mich überaus akzeptabel.
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Calimero am 16. Dezember 2014, 19:16
....
Der Norddeutsche Rundfunk ist keine Behörde sondern eine Anstalt öffentlichen Rechts (vgl. § 2 Abs. 1 S. 2 HmbVwVfg)....
Nach rechtlicher definition sind die LRA's nicht nur Behörde, sondern zugleich auch Vollstreckungsbehörde !
Einer rechtlichen Prüfung in Bezug zum Absender und erlassen eines Verwaltungsaktes, wenn der Abs. die LRA ist, würde also kein Problem darstellen.
Anders sieht es dagegen aus, wenn der Abs. der BS ist ....normale Bescheide und Mahnungen dürfen die erstellen (da rechtlich nicht relevant). Ein Festsetzungsbescheid, womit quasi ein Verwaltungsakt gestartet wird, müsste aber von der LRA kommen.
....meine Sichtweise, ohne Gewähr!
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Roggenfeld am 16. Dezember 2014, 20:03
Wie mein Mentor immer sagt: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Kannst du deine Behauptungen belegen Calimero ?
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: miez1980 am 16. Dezember 2014, 22:09
Also ich sehe folgendes Problem:

Jemand namens Tucholke - was jetzt nicht sooo ein häufiger Name ist - unterschreibt im Namen des HR meinen WS-Bescheid.
Jemand namens Tucholke unterschreibt auch WS-Bescheide im Namen des SWR.

Der Bescheid trägt den Briefkopf des Beitragsservice, ist aber im Auftrag des HR unterschrieben.

Wie kann ich da denn jetzt erkennen, wo der Bescheid tatsächlich herkommt?

Eine zwischenzeitlich irrtümlich verschickte Mahnung zeigte im Briefkopf HR und Beitragsservice und trug keine Unterschrift.
Gebührenbescheide ebenso: Briefkopf HR und BS, keine Unterschrift.
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Calimero am 16. Dezember 2014, 22:45
Nun, zunächst sind es keine Behauptungen, sondern:
....meine Sichtweise, ohne Gewähr!
Wie mein Mentor immer sagt: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. ...
Ja, dann mach das doch auch ruhig mal (selber), denn das was ich oben ausgeführt habe, wurde hier schon (mit entspr. Links und Verweisen) durchgekaut.
Aber weil du neu bist:

Behörde: z.B: VwVfG NRW§1 Abs.2:
2) Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.

LRA als Vollstreckungsbehörde: z.B. VwVG NRW §2 Abs. 2
(2) Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts nehmen die Aufgaben der Vollstreckungsbehörden wahr, soweit gesetzliche Vorschriften dies vorsehen...

Zitat aus dem Rechtslexikon-online:
Praxistipp:
Die zuständige Vollstreckungsbehörde bestimmt sich danach, an wen die Geldschuld zu zahlen ist.

Daraus ergibt sich logischerweise, dass die LRA's zum erlassen v. Verwaltungsakten ermächtigt sind.
Nachzulsesen wäre dies auch im 15. RBSTV § 10 Abs. 5 und 6
Dass der BS dazu nicht befähigt ist, ergibt sich aus der Rechtsform der Verwaltungsgemeinschaft -nicht rechtsfähig- !  ;)
m.M.n. der BS darf zwar die schriftl. Korrespondenz bei Verwaltungsakten (im Namen) für die LRA's übernehmen, nicht aber erlassen.
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: ss32 am 16. Dezember 2014, 23:06
Jemand namens Tucholke - was jetzt nicht sooo ein häufiger Name ist - unterschreibt im Namen des HR meinen WS-Bescheid.
Jemand namens Tucholke unterschreibt auch WS-Bescheide im Namen des SWR.

Der Bescheid trägt den Briefkopf des Beitragsservice, ist aber im Auftrag des HR unterschrieben.

Wie kann ich da denn jetzt erkennen, wo der Bescheid tatsächlich herkommt?

Ist doch ganz einfach.

Die LRA erlässt einen (Widerspruchs-)Bescheid und bedient sich dazu des Personals, das alle LRA für diesen Zweck gemeinsam unter der Bezeichnung "Beitragsservice" vorhalten.
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Bürger5 am 22. Dezember 2014, 13:26
Dass der BS dazu nicht befähigt ist, ergibt sich aus der Rechtsform der Verwaltungsgemeinschaft -nicht rechtsfähig- !  ;)
m.M.n. der BS darf zwar die schriftl. Korrespondenz bei Verwaltungsakten (im Namen) für die LRA's übernehmen, nicht aber erlassen.

Worauf begründet sich Deine Meinung?

Verbandsgemeinden sind auch Verwaltungsgemeinschaften. Wie sollten die ihre Aufgaben erfüllen können, wenn sie nicht rechtsfähig wären?

Gemäß § 94 BVwVfG heißt es z.B. :
Übertragung gemeindlicher Aufgaben
Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung die nach den §§ 73 und 74 dieses Gesetzes den Gemeinden obliegenden Aufgaben auf eine andere kommunale Gebietskörperschaft oder eine Verwaltungsgemeinschaft übertragen. Rechtsvorschriften der Länder, die entsprechende Regelungen bereits enthalten, bleiben unberührt.

Die Gemeindeordnung beschränkt das allerdings auf Gemeinden, die sich im selben Landkreis befinden.

§ 59 Rechtsformen der Verwaltungsgemeinschaft
Benachbarte Gemeinden desselben Landkreises können eine Verwaltungsgemeinschaft als Gemeindeverwaltungsverband bilden oder vereinbaren, daß eine Gemeinde (erfüllende Gemeinde) die Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbands erfüllt (vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft). Eine Gemeinde kann nur einer Verwaltungsgemeinschaft angehören.

Mir stellt sich die Frage, ob es eine ebensolche rechtliche Grundlage gibt, auf deren Basis der Bund die den Ländern obliegenden Aufgaben (in diesem Fall die Eintreibung der Beiträge) auf eine Verwaltungsgemeinschaft übertragen kann. Ist von dieser Seite her der BS rechtens, besteht hier die dem Bürger zugesicherte Rechtssicherheit?
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Calimero am 22. Dezember 2014, 16:33
...
Worauf begründet sich Deine Meinung?...
Puuh, wie oft denn noch diese Diskussion?
Es mag ja sein, dass auch rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaften möglich sind.
Der BS ist aber nunmal eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft (lt. eigenen Angaben und per Gesetz!)-> bitte diese Worte lesen und verstehen.
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: ThisIsSparta! am 23. Dezember 2014, 09:17
Weiss nicht wie weit das OT ist, aber..

Muss eigentlich bei einem Widerspruch zum Bescheid die "drüberliegende" Behörde über die Bescheid-erlassende entscheiden??
Momentan habe ich den Eindruck, dass die Anstalt (quasi Behörde) die Bescheide erstellt und dann selber darüber bestimmt, dass die Bescheide richtig sind und die Widersprüche nichts wert  :o
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Bürger5 am 23. Dezember 2014, 11:51
Puuh, wie oft denn noch diese Diskussion?
Es mag ja sein, dass auch rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaften möglich sind.
Der BS ist aber nunmal eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft (lt. eigenen Angaben und per Gesetz!)-> bitte diese Worte lesen und verstehen.

Sorry, ich habe beruflich bedingt viel mit Baurecht und Normen zu tun. Wenn ich da hinterfrage, auf welcher schriftlichen Basis das beruht, was man mir als Vorschrift oder Regel verkaufen will, lösen sich ca. 80% davon in Luft auf.
Ich bitte mein chronisches Zweifeln zu entschuldigen. Sei bitte so nett und nenne mir Quelle. Ich will mir nur meine eigene Meinung bilden  ;)
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Bürger am 23. Dezember 2014, 12:16
@ThisIsSparta!
Die Bescheide sind ja prinzipiell erst mal dem Grunde nach "rechtsgültig".
Noch ist deren Rechtsgrundlage der sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag".
Dessen Verfassungswidrigkeit ist zwar augenscheinlich und vielfach renommiert belegt.
Das muss aber - damit er denn auch tatsächlich offiziell als "verfassungswidrig" gilt - erst mal durch das BVerfG ebenfalls so beurteilt werden. Das zu erreichen, dazu dienen - sozusagen über Umwege - das Widerspruchs- und Klageverfahren durch die Instanzen. Eigentlich alles ein Irrsinn, aber die ersten Verfassungsbeschwerden zu Beginn der Neuregelung wurden ja allesamt aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen. Nun geht es also "tippel-tappel-tour"...

@Bürger5
Dass der sog. "Beitragsservice" eine "nicht-rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung" ist geht u.a. aus deren Impressum hervor und wäre über eine web- oder Foren-Suche einfach zu finden
http://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html


Bitte hier nicht in tausend Randthemen zerfleddern, die vor allem auch shcon andernorts im Forum und anderswo behandelt wurden und werden, sondern zum Kernthema zurückkehren, das da lautet:
Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Danke für das Verständnis & die Berücksichtigung.
Titel: Re: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Beitrag von: Knax am 23. Dezember 2014, 13:14
Hallo zusammen,

im Rahmen dieser Diskussion habe ich eine Frage:

(1) Gibt es eine gesetzliche Regelung über die genauen Aufgaben, die die Landesrundfunkanstalten der "nicht-rechtsfähigen" Verwaltungsgemeinschaft mit dem Namen "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" überträgt?

(2) Wenn ja, wo ist dies nachzulesen? Wenn nein, bedarf es überhaupt einer solchen gesetzlichen Regelung über die genaue Aufgabenübertragung?

Über Antworten bzw. Einschätzungen würde ich mich freuen.


Edit "Bürger":
Auch dies ist wieder eine allgemeine Frage, die entweder schon im Forum oder anderswo behandelt wurde - in jedem Falle aber nicht beschränkt ist auf das hiesige Kernthema
Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Bitte, bitte lasst ein bisschen mehr Disziplin walten.
Das erleichtert die Arbeit der bereits am Rande der Kapazitäten agierenden Moderatoren und trägt zur besseren Übersicht des Forums bei.
Ziel sollte immer sein, nah am *Kernthema* (Start-Beitrag) zu sein und nicht vom hundertsten ins tausendste zu kommen.
Dieser Thread bleibt zwecks Moderation mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis & die Berücksichtigung.