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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Yvichen am 07. September 2014, 15:50

Titel: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
Beitrag von: Yvichen am 07. September 2014, 15:50
Nach dem das Konto des Partners von der hypothetischen Person A bereits zwangsgepfändet wurde, droht dies nun auch ihr. Wie sollte sich Person A nun verhalten? Habt ihr vielleicht Tipps? Im Anhang eine hypothetische Zahlungsaufforderung.
Titel: Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
Beitrag von: Tom70 am 09. September 2014, 09:33
Hallo und guten morgen,
ich habe ungefähr dasselbe problem , ich habe die 1. echte Mahnung erhalten, bisher waren es nur "beitragsbescheide". Kann oder muss ich ich gegen diese mahung wiederspruch einlegen?? wie soll ich mich weiter verhalten?. Habe dazu schon sehr viel gegoogelt aber bin irgendwie noch nicht richtig weiter gekommen.
Titel: Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
Beitrag von: Gottheit23 am 09. September 2014, 10:11
Als nächstes kommt dann vermutlich die Ankündigung der Zwangsvollstreckung mit vermutlich einer fünftägigen Frist. Bis dahin kann man anscheinend noch Durchatmen. Auf die Mahnung zu Antworten scheint laut einigen Threats Zeitverschwendung zu seien, da dies als Infoschreiben gedeutet werden kann.

Wie man anschließend auf die "Ankündigung" der Zwangsvollstreckung reagieren wird ist wiederum fraglich. Ich sehe hier nur drei Möglichkeiten

1. Einknicken, Zahlen und Kopie der Überweisung einreichen
2. Es zur Zwangsvollstreckung kommen lassen, hier gibt es dann auch wieder unterschiedliche Vorgehensweisen
3. Ab zum Verwaltungsgericht und Threats zum Thema Eilrechtschutz beachten

Mich persönlich würde interessieren, in wie vielen Fällen wirklich Vollstreckt wird und wie hoch die zusätzlichen Kosten sein können. Wenn dies wieder nur ein kleiner Betrag ist könnte man es echt drauf ankommen lassen. Bei mehr als 100€ wäre ich dann doch wieder skeptisch den Scheiß zu finanzieren.
Titel: Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
Beitrag von: Yvichen am 09. September 2014, 10:19
Was haltet Ihr von dieser Antwort?


__________________
Ihre Mahnung vom 01.09.2014


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich fordere Sie auf das Mahnverfahren gegen mich (gem. der mir am 06.09.2014 zugestellt, o. g. Mahnung von Ihnen) mit sofortiger Wirkung einzustellen!

Begründung:

Die, in der o. g. Mahnung geforderte, Zwangsabgabe wurde bereits am 21.08.2014 von dem Konto meines Partners, X. Y. (Beitragsnummer: XXX XXX XXX),
mit welchem ich seit Juli 2013 zusammen in der Musterstraße 123, in 12345 Musterddorf wohne, gepfändet.
Somit wurde der Beitrag, (wie auch schon in meinem Schreiben an Sie, vom 28.08.2014, mitgeteilt) für unseren gemeinsamen Haushalt bereits entrichtet.

Sollten Sie nicht von weiteren „Beitreibungen“ absehen, werde ich Sie/ Ihre „Behörde“ wegen Nötigung anzeigen.
Die Kosten für weitere Schritte gegen Sie gehen dann zu Ihren Lasten!

Mit den besten Grüßen –
Titel: Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
Beitrag von: Tom70 am 09. September 2014, 10:45
Als erstes vielen dank für die schnelle Anwort,

Auf die Mahnung zu reagieren erscheint mir auch zwecklos, denn soweit ich informiert bin muss für eine Zwangspfändung o.ä. erst einmal ein Titel gegen den "säumigen " Zahler beim zuständigen Amtsgericht erwirkt werden. mich würde es ebenfalls interressieren wie weit die GEZ wirklich geht. Leider befasse ich mich erst seit kurzen mit dem Thema. Habe jetzt erstmal ein schreiben aufgesetzt in dem ich erkläre das ich zukünftige zahlungen nur noch unter vorbehalt leisten werden. Ich ziehe in Erwägung jetzt erstmal die Mahngebühren zu zahlen. Und dann den kompletten weg von vorne anfange und durchziehe, das heisst u.a. Widerspruch gegen Gebührenbescheid usw.
Titel: Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
Beitrag von: Mirkannkeinerwas am 09. September 2014, 12:16
seht mal hier. Hab ich im Forum gefunden! :)
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html
Titel: Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
Beitrag von: Yvichen am 09. September 2014, 14:34
mich würde es ebenfalls interressieren wie weit die GEZ wirklich geht.

wie bereits oben im Musterantwortschreiben (auf deren Meinung ich mich immer noch freue - ob so okay, oder nicht), als Reaktion auf die Mahnung der Rundfunkanstalt,
geschrieben, wurde das Konto vom Partner von Person A am 21.08.2014, WEGEN 222,- €, gepfändet.
Das war nicht fiktiv oder ein Scherz.... die fangen gerade wirklich an die Konten der Leute zu pfänden, die nicht zahlen wollen!

Darum die Frage wie Person A nun reagieren soll und ob dieses Antwortschreiben so passt.
Titel: Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
Beitrag von: kkiser am 09. September 2014, 15:18
Was haltet Ihr von dieser Antwort?


__________________
Ihre Mahnung vom 01.09.2014


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich fordere Sie auf das Mahnverfahren gegen mich (gem. der mir am 06.09.2014 zugestellt, o. g. Mahnung von Ihnen) mit sofortiger Wirkung einzustellen!

Begründung:

Die, in der o. g. Mahnung geforderte, Zwangsabgabe wurde bereits am 21.08.2014 von dem Konto meines Partners, X. Y. (Beitragsnummer: XXX XXX XXX),
mit welchem ich seit Juli 2013 zusammen in der Musterstraße 123, in 12345 Musterddorf wohne, gepfändet.
Somit wurde der Beitrag, (wie auch schon in meinem Schreiben an Sie, vom 28.08.2014, mitgeteilt) für unseren gemeinsamen Haushalt bereits entrichtet.

Sollten Sie nicht von weiteren „Beitreibungen“ absehen, werde ich Sie/ Ihre „Behörde“ wegen Nötigung anzeigen.
Die Kosten für weitere Schritte gegen Sie gehen dann zu Ihren Lasten!

Mit den besten Grüßen –

Hallo,

ich würde das Schreiben ein bisschen verändern. Vorschlag anbei:

Ihre Mahnung vom 01.09.2014


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich fordere Sie auf das Mahnverfahren gegen mich (gem. der mir am 06.09.2014 zugestellt, o. g. Mahnung von Ihnen) mit sofortiger Wirkung einzustellen!

Begründung:

Der in der o. g. Mahnung geforderte Beitrag wurde bereits am 21.08.2014 vom Konto meines Partners, X. Y. (Beitragsnummer: XXX XXX XXX), mit welchem ich seit Juli 2013 zusammen in der Musterstraße 123, in 12345 Musterddorf wohne, gepfändet.
Somit wurde der Beitrag, (wie auch schon in meinem Schreiben an Sie, vom 28.08.2014, mitgeteilt) für unseren gemeinsamen Haushalt bereits entrichtet.

Hier verweise ich mal auf Ihre eigenen Aussagen, die ich auf Ihrer Homepage gefunden habe. http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/rund_um_das_neue_modell/index_ger.html
Zitat:

Ein Beitrag für alle

Seit Januar 2013 gilt für Bürgerinnen und Bürger der Rundfunkbeitrag. Für das neue Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sprechen gute Gründe:

Einfache Regel: Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen – egal wie viele Menschen dort leben und welche Rundfunkgeräte sie haben.

Zeitgemäßes Modell: Der neue Beitrag deckt alle Angebote auf allen Verbreitungswegen ab. Es wird nicht mehr zwischen Radio, Fernseher und Computer unterschieden.

Stabiler Beitrag: Mit 17,98 Euro monatlich bleibt der Rundfunkbeitrag stabil.

Sollten Sie nicht von weiteren „Beitreibungen“ absehen, werde ich Strafanzeige gegen Sie stellen. Die Kosten gehen dann zu Ihren Lasten.

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
Beitrag von: Redfox am 09. September 2014, 15:24
Als erstes vielen dank für die schnelle Anwort,

Auf die Mahnung zu reagieren erscheint mir auch zwecklos, denn soweit ich informiert bin muss für eine Zwangspfändung o.ä. erst einmal ein Titel gegen den "säumigen " Zahler beim zuständigen Amtsgericht erwirkt werden. mich würde es ebenfalls interressieren wie weit die GEZ wirklich geht. Leider befasse ich mich erst seit kurzen mit dem Thema. Habe jetzt erstmal ein schreiben aufgesetzt in dem ich erkläre das ich zukünftige zahlungen nur noch unter vorbehalt leisten werden. Ich ziehe in Erwägung jetzt erstmal die Mahngebühren zu zahlen. Und dann den kompletten weg von vorne anfange und durchziehe, das heisst u.a. Widerspruch gegen Gebührenbescheid usw.

Irrtum. Die Verwaltungsvollstreckung läuft ohne Titel, vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/vwvg/__3.html

Für den rbb gilt: In Berlin wird durch Finanzämter vollstreckt in Brandenburg durch Kommunen (nach dem entspr. Brandenburger Verwaltungsvollstreckungsgesetz).
Titel: Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
Beitrag von: Yvichen am 09. September 2014, 15:30
Was haltet Ihr von dieser Antwort?


__________________
Ihre Mahnung vom 01.09.2014


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich fordere Sie auf das Mahnverfahren gegen mich (gem. der mir am 06.09.2014 zugestellt, o. g. Mahnung von Ihnen) mit sofortiger Wirkung einzustellen!

Begründung:

Die, in der o. g. Mahnung geforderte, Zwangsabgabe wurde bereits am 21.08.2014 von dem Konto meines Partners, X. Y. (Beitragsnummer: XXX XXX XXX),
mit welchem ich seit Juli 2013 zusammen in der Musterstraße 123, in 12345 Musterddorf wohne, gepfändet.
Somit wurde der Beitrag, (wie auch schon in meinem Schreiben an Sie, vom 28.08.2014, mitgeteilt) für unseren gemeinsamen Haushalt bereits entrichtet.

Sollten Sie nicht von weiteren „Beitreibungen“ absehen, werde ich Sie/ Ihre „Behörde“ wegen Nötigung anzeigen.
Die Kosten für weitere Schritte gegen Sie gehen dann zu Ihren Lasten!

Mit den besten Grüßen –

Hallo,

ich würde das Schreiben ein bisschen verändern. Vorschlag anbei:

Ihre Mahnung vom 01.09.2014


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich fordere Sie auf das Mahnverfahren gegen mich (gem. der mir am 06.09.2014 zugestellt, o. g. Mahnung von Ihnen) mit sofortiger Wirkung einzustellen!

Begründung:

Der in der o. g. Mahnung geforderte Beitrag wurde bereits am 21.08.2014 vom Konto meines Partners, X. Y. (Beitragsnummer: XXX XXX XXX), mit welchem ich seit Juli 2013 zusammen in der Musterstraße 123, in 12345 Musterddorf wohne, gepfändet.
Somit wurde der Beitrag, (wie auch schon in meinem Schreiben an Sie, vom 28.08.2014, mitgeteilt) für unseren gemeinsamen Haushalt bereits entrichtet.

Hier verweise ich mal auf Ihre eigenen Aussagen, die ich auf Ihrer Homepage gefunden habe. http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/rund_um_das_neue_modell/index_ger.html (http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/rund_um_das_neue_modell/index_ger.html)
Zitat:

Ein Beitrag für alle

Seit Januar 2013 gilt für Bürgerinnen und Bürger der Rundfunkbeitrag. Für das neue Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sprechen gute Gründe:

Einfache Regel: Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen – egal wie viele Menschen dort leben und welche Rundfunkgeräte sie haben.

Zeitgemäßes Modell: Der neue Beitrag deckt alle Angebote auf allen Verbreitungswegen ab. Es wird nicht mehr zwischen Radio, Fernseher und Computer unterschieden.

Stabiler Beitrag: Mit 17,98 Euro monatlich bleibt der Rundfunkbeitrag stabil.

Sollten Sie nicht von weiteren „Beitreibungen“ absehen, werde ich Strafanzeige gegen Sie stellen. Die Kosten gehen dann zu Ihren Lasten.

Mit freundlichen Grüßen


suuuper, vielen lieben Dank! :-)
Titel: Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
Beitrag von: Redfox am 09. September 2014, 15:32
@ yvichen

In diesem Fall würde ich direkt den Geschäftsführer des BS: Dr. Stefan Wolf - persönlich - oder den rbb, vertreten durch die Intendantin Frau Dagmar Reim anschreiben. Eine Strafandrohung muss sich ja an eine Person richten.

Ich würde als Adressaten den rbb bevorzugen.
Titel: Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
Beitrag von: Yvichen am 09. September 2014, 15:41
@ yvichen

In diesem Fall würde ich direkt den Geschäftsführer des BS: Dr. Stefan Wolf - persönlich - oder den rbb, vertreten durch die Intendantin Frau Dagmar Reim anschreiben. Eine Strafandrohung muss sich ja an eine Person richten.

Ich würde als Adressaten den rbb bevorzugen.


super Idee, danke Redfox! :-)

Person A wollte es eh an den RBB schicken, da die ihr die Mahnung zugeschickt haben.

Sie adressiere ihr Schreiben nun also wie folgt:

Intendantin
Frau Dagmar Reim
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Mansurenallee 8 - 14
14057 Berlin

per Einschreiben


(wenn die Dame vor dem RBB genannt wird, darf nur SIE selbst den Brief öffnen/lesen oder eine bevöllmächtigte Person... das quasi wie dieses "persönlich")
Titel: Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
Beitrag von: Mirkannkeinerwas am 09. September 2014, 15:48
Zitat
Irrtum. Die Verwaltungsvollstreckung läuft ohne Titel, vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/vwvg/__3.html

Und genau deshalb muß dringenst vor Gericht geklärt werden, ob die Vollstreckung überhaupt rechtens war bzw. die Pfändung (siehe Urteil LG Tübingen).

Zitat
§3(4) Vollstreckungsanordnung "Die Vollstreckungsanordnung wird von der Behörde erlassen, die den Anspruch geltend machen darf".
;)

Aus sämtlichen Bescheiden geht nicht eindeutig hervor, wer nun eigentlich der Widerspruchsgegner ist und der Beitragsschuldner kann auch nicht wissen ob und wer überhaupt eine Behörde ist?

Ohne Anfechtungsklage gegen die Vollstreckungsmaßnahme können die machen was die wollen und keiner hier hat offensichtlich jemals Rechtsmittel dagegen eingelegt. ;) Selbst schuld, wenn man Widersprüche an die falsche Adresse sendet.

Wenn das vom Gericht festgestellt wurde, dann macht auch eine Anzeige gegen die Verantwortlichen Sinn. Nur mit einem rechtsfähigen Urteil in der Hand ist die Sache zu belegen und nicht auf Eure Vermutungen hin.
Titel: Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
Beitrag von: kkiser am 09. September 2014, 15:51
@ yvichen

In diesem Fall würde ich direkt den Geschäftsführer des BS: Dr. Stefan Wolf - persönlich - oder den rbb, vertreten durch die Intendantin Frau Dagmar Reim anschreiben. Eine Strafandrohung muss sich ja an eine Person richten.

Ich würde als Adressaten den rbb bevorzugen.


super Idee, danke Redfox! :-)

Ich wollte es eh an den RBB schicken, da die mir die Mahnung zugeschickt haben.

Ich adressiere mein Schreiben nun also wie folgt:

Intendantin
Frau Dagmar Reim
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Mansurenallee 8 - 14
14057 Berlin

per Einschreiben


(wenn die Dame vor dem RBB genannt wird, darf nur SIE selbst den Brief öffnen/lesen oder eine bevöllmächtigte Person... das quasi wie dieses "persönlich")

Ich würde per Einschreiben an Stefan Wolf adressieren, da er den Beitragsservice vertritt. http://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index.html

Per normalem Brief würde ich eine Kopie des an Herrn Wolf versandten Briefes an die Intendantin des RBB schicken.

Dies würde ich tun, da das LG Tübingen den Beitragsservice als nicht rechtsfähig einstuft usw.
Titel: Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
Beitrag von: Mirkannkeinerwas am 09. September 2014, 16:02
Was haltet Ihr von dieser Antwort?


__________________
Ihre Mahnung vom 01.09.2014


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich fordere Sie auf das Mahnverfahren gegen mich (gem. der mir am 06.09.2014 zugestellt, o. g. Mahnung von Ihnen) mit sofortiger Wirkung einzustellen!

Begründung:

Die, in der o. g. Mahnung geforderte, Zwangsabgabe wurde bereits am 21.08.2014 von dem Konto meines Partners, X. Y. (Beitragsnummer: XXX XXX XXX),
mit welchem ich seit Juli 2013 zusammen in der Musterstraße 123, in 12345 Musterddorf wohne, gepfändet.
Somit wurde der Beitrag, (wie auch schon in meinem Schreiben an Sie, vom 28.08.2014, mitgeteilt) für unseren gemeinsamen Haushalt bereits entrichtet.

Sollten Sie nicht von weiteren „Beitreibungen“ absehen, werde ich Sie/ Ihre „Behörde“ wegen Nötigung anzeigen.
Die Kosten für weitere Schritte gegen Sie gehen dann zu Ihren Lasten!

Mit den besten Grüßen –

Sag mal, kapiert ihr das nicht oder was?

Der BS/LRA oder die Vollstreckungsbehörde stellt gar nix ein und schon überhaupt nicht auf Eure Schreiben hin. Die lächeln nur darüber und werfen es in den Müll.

Nur ein Gericht kann das tun, wenn man als Kläger gegen die Vollstreckungsmaßnahme vorgeht. Diejenigen, bei denen das Widerspruchsverfahren läuft, müssen Eilrechtsschutz bei Gericht beantragen und für alle Verweigerer steht eine Anfechtungsklage vor Gericht an.

Nichts anderes hat der Beklagte aus Nageld beim LG Tübingen getan. das Ergebnis kennen wir ja alle. Diesbezüglich sollte jeder die Verwaltungsvorschriften seines Bundeslandes checken. ;)

Im Fall von Person A bringt natürlich ein Schreiben ohne Drohungen vermutlich mehr Erfolg. Wenn der RBB nicht daruf reagiert und trotzdem Vollstreckungsmaßnahmen einleiten will, dann kann das Person A vor Gericht locker belegen und den RBB bloßstellen. Drohschreiben sind da völlig kontraproduktiv und gehen i.d.R. nach hinten los. ;)

Jetzt endlich kapiert?
Titel: Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
Beitrag von: Yvichen am 09. September 2014, 16:07

Ich würde per Einschreiben an Stefan Wolf adressieren, da er den Beitragsservice vertritt. http://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index.html (http://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index.html)

Per normalem Brief würde ich eine Kopie des an Herrn Wolf versandten Briefes an die Intendantin des RBB schicken.

Dies würde ich tun, da das LG Tübingen den Beitragsservice als nicht rechtsfähig einstuft usw.

@ kkiser

Dieser Vorschlag erscheint mir als weniger logisch, da der BS eh nicht rechtsfähig ist und der Person A auch, wie bereits erwähnt, NICHT die Mahnung hat zukommen lassen sondern der RBB also die (rechtsfähige?) Rundfunkanstalt... für welche der BS quasi nur als Inkassounternehmen agiert. An Person A ist also NICHT das Inkassounternehmen herangetreten sondern der "Gläubiger" direkt. Wieso soll sich Person A also mit dem BS - die eh nichts zu sagen haben - auseinandersetzen?


Auch wenn der BS an Person A "Beitragsbescheide" rausgeschickt hat, hat Person A IMMER dem RBB und dem BS in einen Widerspruchsbescheid via einschreiben zukommen lassen...
jedoch nicht umgekehrt.
Titel: Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
Beitrag von: kkiser am 09. September 2014, 16:13
@ kkiser

Dieser Vorschlag erscheint mir als weniger logisch, da der BS eh nicht rechtsfähig ist und der Person A auch, wie bereits erwähnt, NICHT die Mahnung hat zukommen lassen sondern der RBB also die (rechtsfähige?) Rundfunkanstalt... für welche der BS quasi nur als Inkassounternehmen agiert. An Person A ist also NICHT das Inkassounternehmen herangetreten sondern der "Gläubiger" direkt. Wieso soll sich Person A also mit dem BS - die eh nichts zu sagen haben - auseinandersetzen?

Auch wenn der BS an Person A "Beitragsbescheide" rausgeschickt hat, hat Person A IMMER dem RBB und dem BS in einen Widerspruchsbescheid via einschreiben zukommen lassen...
jedoch nicht umgekehrt.

Dann ist ja alles gut und Du solltest das so machen. kkiser hat immer nur alles vom BS bekommen, daher ist kkiser davon ausgegangen, dass es hier nicht anders war.

Viel Erfolg!
Titel: Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
Beitrag von: Yvichen am 09. September 2014, 16:20

Dann ist ja alles gut und Du solltest das so machen. kkiser hat immer nur alles vom BS bekommen, daher ist kkiser davon ausgegangen, dass es hier nicht anders war.

Viel Erfolg!

 :laugh:  das dachte sich das (hier langsam schizophren) werdende Yvichen bereits....

Vielen Dank!
Titel: Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
Beitrag von: Redfox am 09. September 2014, 16:23
Sag mal, kapiert ihr das nicht oder was?
(...)
Jetzt endlich kapiert?

Vielleicht solltest Du mal die FAQ (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html) und dort Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke! (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980) lesen!  Kapiert? (Um ausnahmsweise mal Deinen Tonfall anzunehmen).

Ansonsten sollte man differenzieren zwischen Vollstreckungsandrohungen (auch in Kombination mit anderen Schreiben/Bescheiden), Vollstreckungsankündigungen und Vollstreckungsaufträgen (um letzteres ging es z.B. in Tübingen).

Auf das Verfahren in Darmstadt, wonach die Rundfunkanstalt die Kosten zu tragen hat, sollte man sich m.E. nicht unbedingt verlassen.
Titel: Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
Beitrag von: Mirkannkeinerwas am 09. September 2014, 16:35
Zitat
Vielleicht solltest Du mal die FAQ und dort Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke! lesen!  Kapiert? (Um ausnahmsweise mal Deinen Tonfall anzunehmen).

habe ich gelesen und es bedeutet nix Gutes. ;) ist aber immerhin ein Rechtsmittel oder? :)

Zitat
Ansonsten sollte man differenzieren zwischen Vollstreckungsandrohungen (auch in Kombination mit anderen Schreiben/Bescheiden), Vollstreckungsankündigungen und Vollstreckungsaufträgen (um letzteres ging es z.B. in Tübingen).

In diesem fiktiven Fall hier von Person A gehts um eine anstehende Kontopfändung wie bei Person B. Die Kontopfändung bei B kam bestimmt nicht von ungefähr, aber daß A nun erwägt Anzeige wegen Nötigung an den GF aufgrund einer Mahnung des BS erstatten zu wollen, ist einfach lächerlich.

Stattdessen sollte sie glaubhaft belegen, daß sie nicht beitragspflichtig ist und die erforderlichen Unterlagen übersenden. Sollte das der RBB/BS übergehen und Vollstreckungsmaßnahmen (Kontopfändung) einleiten, dann ist so zu verfahren wie von mir beschrieben (somit LG Tübingen).

Nichts anderes wollte ich damit ausdrücken. Jemand, der nix zu befürchten hat braucht auch nicht aggressiv dem BS gegenüber auftreten.

Im Übrigen kann man sich heutzutage auf nix mehr verlassen, aber eine Niederlage vor Gericht geht nunmal zu Lasten des Klägers und nicht des Beklagten (Urteil Darmstadt hin oder her). ;)

Titel: Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
Beitrag von: Yvichen am 09. September 2014, 16:40
...aber daß A nun erwägt Anzeige wegen Nötigung an den GF aufgrund einer Mahnung des BS erstatten zu wollen, ist einfach lächerlich. ;)

Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

NICHT vom BS sondern von der LRA dem RBB kam die Mahnung!  ;)

Zitat
Stattdessen sollte sie glaubhaft belegen, daß sie nicht beitragspflichtig ist und die erforderlichen Unterlagen übersenden. Sollte das der RBB/BS übergehen und Vollstreckungsmaßnahmen (Kontopfändung) einleiten, dann ist so zu verfahren wie von mir beschrieben (somit LG Tübingen).

welche wären das deiner Meinung nach... Person A ist kein H4ler und keine Behinderte, etc. ... Persona A möchte einfach NICHT zahlen, da sie zum einen in mehreren Fällen ihr Grundrecht verletzt sieht und mit der Berichterstattung/dem Programm des ÖR nicht zufrieden ist und nicht in Anspruch nimmt und auch nicht nehmen möchte...  und dass wissen auch bereits der BS und der RBB.
PUNKT ...AUS...ENDE...
Titel: Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
Beitrag von: Mirkannkeinerwas am 09. September 2014, 16:44
...aber daß A nun erwägt Anzeige wegen Nötigung an den GF aufgrund einer Mahnung des BS erstatten zu wollen, ist einfach lächerlich. ;)

Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

NICHT vom BS sondern von der LRA dem RBB kam die Mahnung!  ;)

Ja und? Was soll da jetzt ne Nötigung sein?

Nur weil Person A die Vorgehensweise des RBB auf die Nerven geht, muß noch lange keine Straftat begangen worden sein.

Schick doch einfach die Unterlagen hin und wenn sie es übergehen oder ablehnen und vollstrecken wollen, dann vor Gericht dagegen vorgehen und auflaufen lassen und am besten danach an die Presse verteilen. ;) :D

Person A hätte ja auch schon bereits vorher reagieren können, so daß es überhaupt nicht zu einer Mahnung gekommen wäre. ;)

Nur mal zur Info! :)

Zitat
welche wären das deiner Meinung nach... Person A ist kein H4ler und keine Behinderte, etc. ... Persona A möchte einfach NICHT zahlen, da sie zum einen in mehreren Fällen ihr Grundrecht verletzt sieht und mit der Berichterstattung/dem Programm des ÖR nicht zufrieden ist und nicht in Anspruch nimmt und auch nicht nehmen möchte...  und dass wissen auch bereits der BS und der RBB.
PUNKT ...AUS...ENDE...

Hä? Ich dachte sie haben bei deinem Partner bereits gepfändet. Wohnt ihr nicht zusammen in einer Wohnung? ;)
Titel: Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
Beitrag von: Yvichen am 09. September 2014, 16:59
Ja und? Was soll da jetzt ne Nötigung sein?

Nur weil Person A die Vorgehensweise des RBB auf die Nerven geht, muß noch lange keine Straftat begangen worden sein.

Schick doch einfach die Unterlagen hin und wenn sie es übergehen oder ablehnen und vollstrecken wollen, dann vor Gericht dagegen vorgehen und auflaufen lassen und am besten danach an die Presse verteilen. ;) :D

Person A hätte ja auch schon bereits vorher reagieren können, so daß es überhaupt nicht zu einer Mahnung gekommen wäre. ;)

Nur mal zur Info! :)

Mirkannkeinerwas, Person A ist nicht von gestern. Sie hat 2010, Dank vieler "netter" Schriftwechsel mit dem BS (der damals noch GEZ war) und dem RBB eine Löschung ihres Beitragskontos erwirken können... dieses hat sie nicht geschafft, weil sie auf den Kopf gefallen ist... ;-)

...und nun ist sie seit 07/2013 wieder im regen Austausch mit den beiden o. g. Einrichtungen und hat auch seit der Zwangsanmeldung keinen einzigen Cent an diesen Verbrecherverein überwiesen... also wie wäre es denn deiner Meinung nach zu KEINER Mahnung durch den RBB gekommen? Na...ich bin gespannt! Kläre mich auf... hätte Person A ebenfalls gleich Klage einreichen und sich mit den anderen Klägern in einem Massenverfahren abfrühstücken lassen sollen... meinst du dadurch würden die keine Mahnung mehr an Person A rausschicken?
Titel: Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
Beitrag von: ss32 am 09. September 2014, 17:16
Nach dem das Konto des Partners von der hypothetischen Person A bereits zwangsgepfändet wurde, droht dies nun auch ihr. Wie sollte sich Person A nun verhalten? Habt ihr vielleicht Tipps? Im Anhang eine hypothetische Zahlungsaufforderung.

Warum in aller Welt hat A dem BS noch nicht mitgeteilt, dass ihr Partner bereits zahlt?

Über http://rundfunkbeitrag.de/klaerung wäre das ganz einfach.
Titel: Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
Beitrag von: Mirkannkeinerwas am 09. September 2014, 17:28
Zitat
...und nun ist sie seit 07/2013 wieder im regen Austausch mit den beiden o. g. Einrichtungen und hat auch seit der Zwangsanmeldung keinen einzigen Cent an diesen Verbrecherverein überwiesen... also wie wäre es denn deiner Meinung nach zu KEINER Mahnung durch den RBB gekommen? Na...ich bin gespannt! Kläre mich auf... hätte Person A ebenfalls gleich Klage einreichen und sich mit den anderen Klägern in einem Massenverfahren abfrühstücken lassen sollen... meinst du dadurch würden die keine Mahnung mehr an Person A rausschicken?

Kläre mich auf? hatte ich das nicht bereits? :D

Seit 01.01.2013 besteht eine "Wohnungsabgabe". Wenn Person A bereits zu diesem Zeitpunkt mit Partner (Person B) zusammen in einer Wohnung lebte, dann ist auch nur 1 Beitrag zu entrichten.

Es hätte genügt dies dem BS mitzuteilen. Wußten Person A+B nichts von dieser "Neuregelung", dann muß Person A nachweisen, daß es so ist.

Sollten bereits Beiträge doppelt gezahlt worden sein, so sind diese auf Antrag vom BS zurück zu erstatten. Das nur zur Info, weil das Person A laut eigener Aussage eh nicht betrifft.

Und wenn Person A der Meinung ist, den RBB anzeigen oder sonst beschimpfen zu wollen, dann ist das ihre Sache. ;)

Erklärung angekommen? :)
Titel: Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
Beitrag von: Yvichen am 09. September 2014, 18:21
Warum in aller Welt hat A dem BS noch nicht mitgeteilt, dass ihr Partner bereits zahlt?
Über http://rundfunkbeitrag.de/klaerung (http://rundfunkbeitrag.de/klaerung) wäre das ganz einfach.

Weil der Partner bis zur Pfändung ebenfalls nicht gezahlt hat, nicht vorhatte zu zahlen und ebenfalls im regen Austausch mit den "netten" Anstalten stand. Hätte A also angegeben, dass ihr Partner zahlt, wäre das eine falsche Aussage gewesen und schnell nachzuprüfen gewesen.


Kläre mich auf? hatte ich das nicht bereits? :D

Seit 01.01.2013 besteht eine "Wohnungsabgabe". Wenn Person A bereits zu diesem Zeitpunkt mit Partner (Person B) zusammen in einer Wohnung lebte, dann ist auch nur 1 Beitrag zu entrichten.

Es hätte genügt dies dem BS mitzuteilen. Wußten Person A+B nichts von dieser "Neuregelung", dann muß Person A nachweisen, daß es so ist.

Sollten bereits Beiträge doppelt gezahlt worden sein, so sind diese auf Antrag vom BS zurück zu erstatten. Das nur zur Info, weil das Person A laut eigener Aussage eh nicht betrifft.

Und wenn Person A der Meinung ist, den RBB anzeigen oder sonst beschimpfen zu wollen, dann ist das ihre Sache. ;)

Erklärung angekommen? :)

@mirkannkeinerwas, siehe Kommentar oben für ss32.


Erklärung angekommen?  :D
Titel: Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
Beitrag von: Redfox am 09. September 2014, 18:31
In diesem fiktiven Fall hier von Person A gehts um eine anstehende Kontopfändung wie bei Person B. Die Kontopfändung bei B kam bestimmt nicht von ungefähr, aber daß A nun erwägt Anzeige wegen Nötigung an den GF aufgrund einer Mahnung des BS erstatten zu wollen, ist einfach lächerlich.

Wie kommst Du darauf? Im Ausgangsposting (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10975.msg75049.html#msg75049) ist das Scheiben welches Person A erhalten hat verlinkt, dort ist von einer konkreten Kontopfändung bei A jedenfalls nicht die Rede, sondern nur in einer allg. Aufzählung. Es geht um eine allgemeine Drohung, die rechtswidrig ist weil die Forderung bereits gepfändet ist.
Titel: Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
Beitrag von: ss32 am 09. September 2014, 18:44
Warum in aller Welt hat A dem BS noch nicht mitgeteilt, dass ihr Partner bereits zahlt?
Über http://rundfunkbeitrag.de/klaerung (http://rundfunkbeitrag.de/klaerung) wäre das ganz einfach.

Weil der Partner bis zur Pfändung ebenfalls nicht gezahlt hat, nicht vorhatte zu zahlen und ebenfalls im regen Austausch mit den "netten" Anstalten stand. Hätte A also angegeben, dass ihr Partner zahlt, wäre das eine falsche Aussage gewesen und schnell nachzuprüfen gewesen.

Es hätte jedenfalls dazu geführt, dass der BS sich beim Eintreiben erst mal auf den Partner beschränkt hätte.
Wie lange ist die Pfändung denn jetzt her?
Titel: Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
Beitrag von: wunderlich am 09. September 2014, 18:55
Auch wenn der BS an Person A "Beitragsbescheide" rausgeschickt hat, hat Person A IMMER dem RBB und dem BS in einen Widerspruchsbescheid via einschreiben zukommen lassen...
zum Verständnis.
nehmen wir an eine Person H wohnt in Berlin, sprich im RBB Bereich. Müsste diese dann einen Bescheid-Widerspruch an den RBB oder an den BS (Köln) richten?

Man erzählt sich, dass Person H bisher (Zahlungsaufforderungen, Beitragsbescheid) immer aus Köln erhalten hat und erst der Festsetzungsbescheid würde das erste mal den RBB oben im Briefkopf erwähnen.
Titel: Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
Beitrag von: Mirkannkeinerwas am 09. September 2014, 19:17
In diesem fiktiven Fall hier von Person A gehts um eine anstehende Kontopfändung wie bei Person B. Die Kontopfändung bei B kam bestimmt nicht von ungefähr, aber daß A nun erwägt Anzeige wegen Nötigung an den GF aufgrund einer Mahnung des BS erstatten zu wollen, ist einfach lächerlich.

Wie kommst Du darauf? Im Ausgangsposting (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10975.msg75049.html#msg75049) ist das Scheiben welches Person A erhalten hat verlinkt, dort ist von einer konkreten Kontopfändung bei A jedenfalls nicht die Rede, sondern nur in einer allg. Aufzählung. Es geht um eine allgemeine Drohung, die rechtswidrig ist weil die Forderung bereits gepfändet ist.

Nun, Person A schrieb, dass bei ihr dieselbe Kontopfändung droht wie bei ihrem Partner B. Das ist doch konkret genug oder? ;)

Zitat Yvichen:

Zitat
Weil der Partner bis zur Pfändung ebenfalls nicht gezahlt hat, nicht vorhatte zu zahlen und ebenfalls im regen Austausch mit den "netten" Anstalten stand. Hätte A also angegeben, dass ihr Partner zahlt, wäre das eine falsche Aussage gewesen und schnell nachzuprüfen gewesen.


Nun wissen wir ja, warum gepfändet und eine Mahnung geschickt wurde! Hätte man auch alles im Eingangspost verarbeiten können, dann müßte hier jetzt nicht 2 Seiten um Kaisers Bart diskutiert werden. ;)
 
Zitat ss32:

Zitat
Es hätte jedenfalls dazu geführt, dass der BS sich beim Eintreiben erst mal auf den Partner beschränkt hätte.
Wie lange ist die Pfändung denn jetzt her?

dem ist nichts mehr hinzuzufügen. ;)

Auch wenn der BS an Person A "Beitragsbescheide" rausgeschickt hat, hat Person A IMMER dem RBB und dem BS in einen Widerspruchsbescheid via einschreiben zukommen lassen...
zum Verständnis.
nehmen wir an eine Person H wohnt in Berlin, sprich im RBB Bereich. Müsste diese dann einen Bescheid-Widerspruch an den RBB oder an den BS (Köln) richten?

Man erzählt sich, dass Person H bisher (Zahlungsaufforderungen, Beitragsbescheid) immer aus Köln erhalten hat und erst der Festsetzungsbescheid würde das erste mal den RBB oben im Briefkopf erwähnen.

Das ist egal an wen man den Widerspruch richtet. Wird intern vermutlich per Email übermittelt und die Textbausteine für die Anwortschreiben sind womöglich überall gleich gespeichert. Wenn der Widerspruch beim RBB eingeht, dann wird halt per Mausklick der BS intern informiert und der schickt dann den nächsten Wisch an den Beitragssschuldner raus. ;)
Titel: Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
Beitrag von: Yvichen am 09. September 2014, 19:48
Es hätte jedenfalls dazu geführt, dass der BS sich beim Eintreiben erst mal auf den Partner beschränkt hätte.
Wie lange ist die Pfändung denn jetzt her?

Gepfändet wurde am 21.08.2014
Titel: Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
Beitrag von: NightHawkFreoWa am 09. September 2014, 20:56
Moin

Bitte gestattet mir eine Frage:

Woher haben BS/LRA oder eben das Forderungsmanagement der Stadtkasse die Daten der Bankverbindung.

These 1:

Finanzamt, da KFZ Steuer ohne Bankverbindung nicht mehr möglich ist. (Wozu unterschreibe ich bitte Datenschutzerklärungen?)

These 2:

Familienkasse, wenn ihr ein Kind habt

These 3:

SchuFa o.Ä. wo zumindest die Bank bei der man ein Konto besitzt genannt ist. Anruf bei der Bank und Herausgabe der Daten