Was haltet Ihr von dieser Antwort?
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Ihre Mahnung vom 01.09.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich fordere Sie auf das Mahnverfahren gegen mich (gem. der mir am 06.09.2014 zugestellt, o. g. Mahnung von Ihnen) mit sofortiger Wirkung einzustellen!
Begründung:
Die, in der o. g. Mahnung geforderte, Zwangsabgabe wurde bereits am 21.08.2014 von dem Konto meines Partners, X. Y. (Beitragsnummer: XXX XXX XXX),
mit welchem ich seit Juli 2013 zusammen in der Musterstraße 123, in 12345 Musterddorf wohne, gepfändet.
Somit wurde der Beitrag, (wie auch schon in meinem Schreiben an Sie, vom 28.08.2014, mitgeteilt) für unseren gemeinsamen Haushalt bereits entrichtet.
Sollten Sie nicht von weiteren „Beitreibungen“ absehen, werde ich Sie/ Ihre „Behörde“ wegen Nötigung anzeigen.
Die Kosten für weitere Schritte gegen Sie gehen dann zu Ihren Lasten!
Mit den besten Grüßen –
Hallo,
ich würde das Schreiben ein bisschen verändern. Vorschlag anbei:
Ihre Mahnung vom 01.09.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich fordere Sie auf das Mahnverfahren gegen mich (gem. der mir am 06.09.2014 zugestellt, o. g. Mahnung von Ihnen) mit sofortiger Wirkung einzustellen!
Begründung:
Der in der o. g. Mahnung geforderte Beitrag wurde bereits am 21.08.2014 vom Konto meines Partners, X. Y. (Beitragsnummer: XXX XXX XXX), mit welchem ich seit Juli 2013 zusammen in der Musterstraße 123, in 12345 Musterddorf wohne, gepfändet.
Somit wurde der Beitrag, (wie auch schon in meinem Schreiben an Sie, vom 28.08.2014, mitgeteilt) für unseren gemeinsamen Haushalt bereits entrichtet.
Hier verweise ich mal auf Ihre eigenen Aussagen, die ich auf Ihrer Homepage gefunden habe.
http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/rund_um_das_neue_modell/index_ger.htmlZitat:
Ein Beitrag für alle
Seit Januar 2013 gilt für Bürgerinnen und Bürger der Rundfunkbeitrag. Für das neue Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sprechen gute Gründe:
Einfache Regel: Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen – egal wie viele Menschen dort leben und welche Rundfunkgeräte sie haben.
Zeitgemäßes Modell: Der neue Beitrag deckt alle Angebote auf allen Verbreitungswegen ab. Es wird nicht mehr zwischen Radio, Fernseher und Computer unterschieden.
Stabiler Beitrag: Mit 17,98 Euro monatlich bleibt der Rundfunkbeitrag stabil.
Sollten Sie nicht von weiteren „Beitreibungen“ absehen, werde ich Strafanzeige gegen Sie stellen. Die Kosten gehen dann zu Ihren Lasten.
Mit freundlichen Grüßen