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Autor Thema: Mahnung vom RBB, 01.09.2014  (Gelesen 16445 mal)

Y
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Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
#15: 09. September 2014, 16:07

Ich würde per Einschreiben an Stefan Wolf adressieren, da er den Beitragsservice vertritt. http://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index.html

Per normalem Brief würde ich eine Kopie des an Herrn Wolf versandten Briefes an die Intendantin des RBB schicken.

Dies würde ich tun, da das LG Tübingen den Beitragsservice als nicht rechtsfähig einstuft usw.

@ kkiser

Dieser Vorschlag erscheint mir als weniger logisch, da der BS eh nicht rechtsfähig ist und der Person A auch, wie bereits erwähnt, NICHT die Mahnung hat zukommen lassen sondern der RBB also die (rechtsfähige?) Rundfunkanstalt... für welche der BS quasi nur als Inkassounternehmen agiert. An Person A ist also NICHT das Inkassounternehmen herangetreten sondern der "Gläubiger" direkt. Wieso soll sich Person A also mit dem BS - die eh nichts zu sagen haben - auseinandersetzen?


Auch wenn der BS an Person A "Beitragsbescheide" rausgeschickt hat, hat Person A IMMER dem RBB und dem BS in einen Widerspruchsbescheid via einschreiben zukommen lassen...
jedoch nicht umgekehrt.


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k
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Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
#16: 09. September 2014, 16:13
@ kkiser

Dieser Vorschlag erscheint mir als weniger logisch, da der BS eh nicht rechtsfähig ist und der Person A auch, wie bereits erwähnt, NICHT die Mahnung hat zukommen lassen sondern der RBB also die (rechtsfähige?) Rundfunkanstalt... für welche der BS quasi nur als Inkassounternehmen agiert. An Person A ist also NICHT das Inkassounternehmen herangetreten sondern der "Gläubiger" direkt. Wieso soll sich Person A also mit dem BS - die eh nichts zu sagen haben - auseinandersetzen?

Auch wenn der BS an Person A "Beitragsbescheide" rausgeschickt hat, hat Person A IMMER dem RBB und dem BS in einen Widerspruchsbescheid via einschreiben zukommen lassen...
jedoch nicht umgekehrt.

Dann ist ja alles gut und Du solltest das so machen. kkiser hat immer nur alles vom BS bekommen, daher ist kkiser davon ausgegangen, dass es hier nicht anders war.

Viel Erfolg!


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Y
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Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
#17: 09. September 2014, 16:20

Dann ist ja alles gut und Du solltest das so machen. kkiser hat immer nur alles vom BS bekommen, daher ist kkiser davon ausgegangen, dass es hier nicht anders war.

Viel Erfolg!

 :laugh:  das dachte sich das (hier langsam schizophren) werdende Yvichen bereits....

Vielen Dank!


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R
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Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
#18: 09. September 2014, 16:23
Sag mal, kapiert ihr das nicht oder was?
(...)
Jetzt endlich kapiert?

Vielleicht solltest Du mal die FAQ und dort Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke! lesen!  Kapiert? (Um ausnahmsweise mal Deinen Tonfall anzunehmen).

Ansonsten sollte man differenzieren zwischen Vollstreckungsandrohungen (auch in Kombination mit anderen Schreiben/Bescheiden), Vollstreckungsankündigungen und Vollstreckungsaufträgen (um letzteres ging es z.B. in Tübingen).

Auf das Verfahren in Darmstadt, wonach die Rundfunkanstalt die Kosten zu tragen hat, sollte man sich m.E. nicht unbedingt verlassen.


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Mirkannkeinerwas

Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
#19: 09. September 2014, 16:35
Zitat
Vielleicht solltest Du mal die FAQ und dort Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke! lesen!  Kapiert? (Um ausnahmsweise mal Deinen Tonfall anzunehmen).

habe ich gelesen und es bedeutet nix Gutes. ;) ist aber immerhin ein Rechtsmittel oder? :)

Zitat
Ansonsten sollte man differenzieren zwischen Vollstreckungsandrohungen (auch in Kombination mit anderen Schreiben/Bescheiden), Vollstreckungsankündigungen und Vollstreckungsaufträgen (um letzteres ging es z.B. in Tübingen).

In diesem fiktiven Fall hier von Person A gehts um eine anstehende Kontopfändung wie bei Person B. Die Kontopfändung bei B kam bestimmt nicht von ungefähr, aber daß A nun erwägt Anzeige wegen Nötigung an den GF aufgrund einer Mahnung des BS erstatten zu wollen, ist einfach lächerlich.

Stattdessen sollte sie glaubhaft belegen, daß sie nicht beitragspflichtig ist und die erforderlichen Unterlagen übersenden. Sollte das der RBB/BS übergehen und Vollstreckungsmaßnahmen (Kontopfändung) einleiten, dann ist so zu verfahren wie von mir beschrieben (somit LG Tübingen).

Nichts anderes wollte ich damit ausdrücken. Jemand, der nix zu befürchten hat braucht auch nicht aggressiv dem BS gegenüber auftreten.

Im Übrigen kann man sich heutzutage auf nix mehr verlassen, aber eine Niederlage vor Gericht geht nunmal zu Lasten des Klägers und nicht des Beklagten (Urteil Darmstadt hin oder her). ;)



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Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
#20: 09. September 2014, 16:40
...aber daß A nun erwägt Anzeige wegen Nötigung an den GF aufgrund einer Mahnung des BS erstatten zu wollen, ist einfach lächerlich. ;)

Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

NICHT vom BS sondern von der LRA dem RBB kam die Mahnung!  ;)

Zitat
Stattdessen sollte sie glaubhaft belegen, daß sie nicht beitragspflichtig ist und die erforderlichen Unterlagen übersenden. Sollte das der RBB/BS übergehen und Vollstreckungsmaßnahmen (Kontopfändung) einleiten, dann ist so zu verfahren wie von mir beschrieben (somit LG Tübingen).

welche wären das deiner Meinung nach... Person A ist kein H4ler und keine Behinderte, etc. ... Persona A möchte einfach NICHT zahlen, da sie zum einen in mehreren Fällen ihr Grundrecht verletzt sieht und mit der Berichterstattung/dem Programm des ÖR nicht zufrieden ist und nicht in Anspruch nimmt und auch nicht nehmen möchte...  und dass wissen auch bereits der BS und der RBB.
PUNKT ...AUS...ENDE...


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Mirkannkeinerwas

Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
#21: 09. September 2014, 16:44
...aber daß A nun erwägt Anzeige wegen Nötigung an den GF aufgrund einer Mahnung des BS erstatten zu wollen, ist einfach lächerlich. ;)

Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

NICHT vom BS sondern von der LRA dem RBB kam die Mahnung!  ;)

Ja und? Was soll da jetzt ne Nötigung sein?

Nur weil Person A die Vorgehensweise des RBB auf die Nerven geht, muß noch lange keine Straftat begangen worden sein.

Schick doch einfach die Unterlagen hin und wenn sie es übergehen oder ablehnen und vollstrecken wollen, dann vor Gericht dagegen vorgehen und auflaufen lassen und am besten danach an die Presse verteilen. ;) :D

Person A hätte ja auch schon bereits vorher reagieren können, so daß es überhaupt nicht zu einer Mahnung gekommen wäre. ;)

Nur mal zur Info! :)

Zitat
welche wären das deiner Meinung nach... Person A ist kein H4ler und keine Behinderte, etc. ... Persona A möchte einfach NICHT zahlen, da sie zum einen in mehreren Fällen ihr Grundrecht verletzt sieht und mit der Berichterstattung/dem Programm des ÖR nicht zufrieden ist und nicht in Anspruch nimmt und auch nicht nehmen möchte...  und dass wissen auch bereits der BS und der RBB.
PUNKT ...AUS...ENDE...

Hä? Ich dachte sie haben bei deinem Partner bereits gepfändet. Wohnt ihr nicht zusammen in einer Wohnung? ;)


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Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
#22: 09. September 2014, 16:59
Ja und? Was soll da jetzt ne Nötigung sein?

Nur weil Person A die Vorgehensweise des RBB auf die Nerven geht, muß noch lange keine Straftat begangen worden sein.

Schick doch einfach die Unterlagen hin und wenn sie es übergehen oder ablehnen und vollstrecken wollen, dann vor Gericht dagegen vorgehen und auflaufen lassen und am besten danach an die Presse verteilen. ;) :D

Person A hätte ja auch schon bereits vorher reagieren können, so daß es überhaupt nicht zu einer Mahnung gekommen wäre. ;)

Nur mal zur Info! :)

Mirkannkeinerwas, Person A ist nicht von gestern. Sie hat 2010, Dank vieler "netter" Schriftwechsel mit dem BS (der damals noch GEZ war) und dem RBB eine Löschung ihres Beitragskontos erwirken können... dieses hat sie nicht geschafft, weil sie auf den Kopf gefallen ist... ;-)

...und nun ist sie seit 07/2013 wieder im regen Austausch mit den beiden o. g. Einrichtungen und hat auch seit der Zwangsanmeldung keinen einzigen Cent an diesen Verbrecherverein überwiesen... also wie wäre es denn deiner Meinung nach zu KEINER Mahnung durch den RBB gekommen? Na...ich bin gespannt! Kläre mich auf... hätte Person A ebenfalls gleich Klage einreichen und sich mit den anderen Klägern in einem Massenverfahren abfrühstücken lassen sollen... meinst du dadurch würden die keine Mahnung mehr an Person A rausschicken?


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Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
#23: 09. September 2014, 17:16
Nach dem das Konto des Partners von der hypothetischen Person A bereits zwangsgepfändet wurde, droht dies nun auch ihr. Wie sollte sich Person A nun verhalten? Habt ihr vielleicht Tipps? Im Anhang eine hypothetische Zahlungsaufforderung.

Warum in aller Welt hat A dem BS noch nicht mitgeteilt, dass ihr Partner bereits zahlt?

Über http://rundfunkbeitrag.de/klaerung wäre das ganz einfach.


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Mirkannkeinerwas

Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
#24: 09. September 2014, 17:28
Zitat
...und nun ist sie seit 07/2013 wieder im regen Austausch mit den beiden o. g. Einrichtungen und hat auch seit der Zwangsanmeldung keinen einzigen Cent an diesen Verbrecherverein überwiesen... also wie wäre es denn deiner Meinung nach zu KEINER Mahnung durch den RBB gekommen? Na...ich bin gespannt! Kläre mich auf... hätte Person A ebenfalls gleich Klage einreichen und sich mit den anderen Klägern in einem Massenverfahren abfrühstücken lassen sollen... meinst du dadurch würden die keine Mahnung mehr an Person A rausschicken?

Kläre mich auf? hatte ich das nicht bereits? :D

Seit 01.01.2013 besteht eine "Wohnungsabgabe". Wenn Person A bereits zu diesem Zeitpunkt mit Partner (Person B) zusammen in einer Wohnung lebte, dann ist auch nur 1 Beitrag zu entrichten.

Es hätte genügt dies dem BS mitzuteilen. Wußten Person A+B nichts von dieser "Neuregelung", dann muß Person A nachweisen, daß es so ist.

Sollten bereits Beiträge doppelt gezahlt worden sein, so sind diese auf Antrag vom BS zurück zu erstatten. Das nur zur Info, weil das Person A laut eigener Aussage eh nicht betrifft.

Und wenn Person A der Meinung ist, den RBB anzeigen oder sonst beschimpfen zu wollen, dann ist das ihre Sache. ;)

Erklärung angekommen? :)


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Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
#25: 09. September 2014, 18:21
Warum in aller Welt hat A dem BS noch nicht mitgeteilt, dass ihr Partner bereits zahlt?
Über http://rundfunkbeitrag.de/klaerung wäre das ganz einfach.

Weil der Partner bis zur Pfändung ebenfalls nicht gezahlt hat, nicht vorhatte zu zahlen und ebenfalls im regen Austausch mit den "netten" Anstalten stand. Hätte A also angegeben, dass ihr Partner zahlt, wäre das eine falsche Aussage gewesen und schnell nachzuprüfen gewesen.


Kläre mich auf? hatte ich das nicht bereits? :D

Seit 01.01.2013 besteht eine "Wohnungsabgabe". Wenn Person A bereits zu diesem Zeitpunkt mit Partner (Person B) zusammen in einer Wohnung lebte, dann ist auch nur 1 Beitrag zu entrichten.

Es hätte genügt dies dem BS mitzuteilen. Wußten Person A+B nichts von dieser "Neuregelung", dann muß Person A nachweisen, daß es so ist.

Sollten bereits Beiträge doppelt gezahlt worden sein, so sind diese auf Antrag vom BS zurück zu erstatten. Das nur zur Info, weil das Person A laut eigener Aussage eh nicht betrifft.

Und wenn Person A der Meinung ist, den RBB anzeigen oder sonst beschimpfen zu wollen, dann ist das ihre Sache. ;)

Erklärung angekommen? :)

@mirkannkeinerwas, siehe Kommentar oben für ss32.


Erklärung angekommen?  :D


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Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
#26: 09. September 2014, 18:31
In diesem fiktiven Fall hier von Person A gehts um eine anstehende Kontopfändung wie bei Person B. Die Kontopfändung bei B kam bestimmt nicht von ungefähr, aber daß A nun erwägt Anzeige wegen Nötigung an den GF aufgrund einer Mahnung des BS erstatten zu wollen, ist einfach lächerlich.

Wie kommst Du darauf? Im Ausgangsposting ist das Scheiben welches Person A erhalten hat verlinkt, dort ist von einer konkreten Kontopfändung bei A jedenfalls nicht die Rede, sondern nur in einer allg. Aufzählung. Es geht um eine allgemeine Drohung, die rechtswidrig ist weil die Forderung bereits gepfändet ist.


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Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
#27: 09. September 2014, 18:44
Warum in aller Welt hat A dem BS noch nicht mitgeteilt, dass ihr Partner bereits zahlt?
Über http://rundfunkbeitrag.de/klaerung wäre das ganz einfach.

Weil der Partner bis zur Pfändung ebenfalls nicht gezahlt hat, nicht vorhatte zu zahlen und ebenfalls im regen Austausch mit den "netten" Anstalten stand. Hätte A also angegeben, dass ihr Partner zahlt, wäre das eine falsche Aussage gewesen und schnell nachzuprüfen gewesen.

Es hätte jedenfalls dazu geführt, dass der BS sich beim Eintreiben erst mal auf den Partner beschränkt hätte.
Wie lange ist die Pfändung denn jetzt her?


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Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
#28: 09. September 2014, 18:55
Auch wenn der BS an Person A "Beitragsbescheide" rausgeschickt hat, hat Person A IMMER dem RBB und dem BS in einen Widerspruchsbescheid via einschreiben zukommen lassen...
zum Verständnis.
nehmen wir an eine Person H wohnt in Berlin, sprich im RBB Bereich. Müsste diese dann einen Bescheid-Widerspruch an den RBB oder an den BS (Köln) richten?

Man erzählt sich, dass Person H bisher (Zahlungsaufforderungen, Beitragsbescheid) immer aus Köln erhalten hat und erst der Festsetzungsbescheid würde das erste mal den RBB oben im Briefkopf erwähnen.


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Schufaeinträge gibt es auf geschuldete Rundfunkbeiträge NICHT! Definitive Aussage eines Anwalts auf meine Anfrage.

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Mirkannkeinerwas

Re: Mahnung vom RBB, 01.09.2014
#29: 09. September 2014, 19:17
In diesem fiktiven Fall hier von Person A gehts um eine anstehende Kontopfändung wie bei Person B. Die Kontopfändung bei B kam bestimmt nicht von ungefähr, aber daß A nun erwägt Anzeige wegen Nötigung an den GF aufgrund einer Mahnung des BS erstatten zu wollen, ist einfach lächerlich.

Wie kommst Du darauf? Im Ausgangsposting ist das Scheiben welches Person A erhalten hat verlinkt, dort ist von einer konkreten Kontopfändung bei A jedenfalls nicht die Rede, sondern nur in einer allg. Aufzählung. Es geht um eine allgemeine Drohung, die rechtswidrig ist weil die Forderung bereits gepfändet ist.

Nun, Person A schrieb, dass bei ihr dieselbe Kontopfändung droht wie bei ihrem Partner B. Das ist doch konkret genug oder? ;)

Zitat Yvichen:

Zitat
Weil der Partner bis zur Pfändung ebenfalls nicht gezahlt hat, nicht vorhatte zu zahlen und ebenfalls im regen Austausch mit den "netten" Anstalten stand. Hätte A also angegeben, dass ihr Partner zahlt, wäre das eine falsche Aussage gewesen und schnell nachzuprüfen gewesen.


Nun wissen wir ja, warum gepfändet und eine Mahnung geschickt wurde! Hätte man auch alles im Eingangspost verarbeiten können, dann müßte hier jetzt nicht 2 Seiten um Kaisers Bart diskutiert werden. ;)
 
Zitat ss32:

Zitat
Es hätte jedenfalls dazu geführt, dass der BS sich beim Eintreiben erst mal auf den Partner beschränkt hätte.
Wie lange ist die Pfändung denn jetzt her?

dem ist nichts mehr hinzuzufügen. ;)

Auch wenn der BS an Person A "Beitragsbescheide" rausgeschickt hat, hat Person A IMMER dem RBB und dem BS in einen Widerspruchsbescheid via einschreiben zukommen lassen...
zum Verständnis.
nehmen wir an eine Person H wohnt in Berlin, sprich im RBB Bereich. Müsste diese dann einen Bescheid-Widerspruch an den RBB oder an den BS (Köln) richten?

Man erzählt sich, dass Person H bisher (Zahlungsaufforderungen, Beitragsbescheid) immer aus Köln erhalten hat und erst der Festsetzungsbescheid würde das erste mal den RBB oben im Briefkopf erwähnen.

Das ist egal an wen man den Widerspruch richtet. Wird intern vermutlich per Email übermittelt und die Textbausteine für die Anwortschreiben sind womöglich überall gleich gespeichert. Wenn der Widerspruch beim RBB eingeht, dann wird halt per Mausklick der BS intern informiert und der schickt dann den nächsten Wisch an den Beitragssschuldner raus. ;)


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