Deren Kontrolle sollte durch einen demokratisch gewählten Bürgerrundfunkrat erfolgen.
ich habe die ultimative Lösung, die alle Menschen zufriedenstellen würde.
- ein steuerfinanzierter, unverschlüsselter und unabhängiger TV-Sender wie DW-TV mit Information, Nachrichten, Bildung, Kultur(keine Unterhaltung und Sport oder Kochsendungen)
- alle andere Öffentlich Rechtliche Sender verschlüsseln.
- Man hat dann die Wahl: wenn man aufgeblasenes ÖRR weiter finanzieren möchte oder wenn man keine Gewissensbisse hat bekommt einen Decoder oder einen CI-Plus Modul(viele neue Fernsehgeräte haben es schon) und zahlt dann die neue Rundfunkgebühr weiter.
- Wenn man das Angebot nicht in Anspruch nehmen möchte oder mit einem Sender zufrieden ist, zahlt man dann nichts.
- Weil ein Sender unverschlüsselt bleibt können die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten den wichtigen Auftrag der Grundversorgung der Bevölkerung mit Informationen weiter erfüllen.
- für Radioempfang wird wie in Großbritannien nichts verlangt.
@Rene
wenn man auf die http://online-boykott.de/ kommt steht oben "In eigener Sache: Rettet meine Stadt!" statt all diese Vorschläge und Forderungen. Ist etwas kontraproduktiv finde ich.
ich wäre froh wenn irgendeine Partei diese Forderungen 1 zu 1 übernehmen würde.
Ich habe die Vorstellung, dass es doch auch gut wäre, wenn man erstmal Medieninfrastruktur (Sendeanlagen, Verkabelung, Internetanbindungen und alles was dazugehört) von Medieninhalten trennt. Die Infrastruktur ("Datenautobahn") wird über Steuern finanziert, da sie eindeutig im Interesse Aller ist,
die eigentlichen Sender werden dann je nach Inhalten privat, staatlich, öffentlich rechtlich neu aufgeteilt und dann jeweils in bestimmten Formen abgerechnet. Staatlich = über Steuern, privat = Werbung, Verschlüsselung o.Ä., ÖR = über geringe Beiträge mit Freistellungsmöglichkeit.
Das Schweizer Fernsehen kann sich die Programmeinkäufe im Bereich Spielfilm, Serien und Sport nur leisten, weil diese durch die Verschlüsselung der Satellitenausstrahlung in einem für das Schweizer Fernsehen gerade noch finanzierbaren Bereich liegen.--> http://www.digitalfernsehen.de/Schweizer-Fernsehen-Durch-Sat-Verschluesselung-sind-Programmeinkaeufe-finanzierbar.news_832784.0.html
Die Medieninfrastruktur ist meiner Meinung nach eher vergleichbar mit Verkehrsweginfrastruktur, die doch besser in staatlicher Hand aufgehoben ist. (siehe Bahn).
Die Vermischung von Infrastruktur und Inhalten war zu Anfangszeiten des ÖR ok, weil es ausser dem (technisch völlig getrennt laufendem Telefonnetz und der Presse) keine anderen Wege gab.
Es war eindeutig, wofür die Rundfunkgebühren verwendet wurden.
"Nach dem Grundgesetz ist es mir erlaubt, mich aus frei zugänglichen Medien zu informieren. Dieses Grundrecht besagt auch, dass es mir selbst obliegt zu wählen, aus welchen Medien ich mich informiere und aus welchen nicht (letzteres ist die negative Informationsfreiheit)."
Nach Art. 5 Abs. 1 GG hat jeder das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten. Die Erhebung des Rundfunkbeitrags stellt keinen Eingriff in dieses Grundrecht dar, da den Beitragsschuldnern keine Informationen bzw. Informationsquellen aufgedrängt werden. Der Rundfunkbeitrag knüpft vielmehr an die Möglichkeit zum Empfang unterschiedlichster Rundfunksendungen an und verpflichtet daher nicht zur Nutzung von bestimmten Informationen.
Heißt im Klartext - Du bist keines Falls verpflichtet den ÖRR als Informationsquelle zu nutzen, du musst nur für dessen Dasein zahlen.
Es ist doch möglich das Problem zu lösen, ohne dass jemand benachteiligt wird.
"Nach dem Grundgesetz ist es mir erlaubt, mich aus frei zugänglichen Medien zu informieren. Dieses Grundrecht besagt auch, dass es mir selbst obliegt zu wählen, aus welchen Medien ich mich informiere und aus welchen nicht (letzteres ist die negative Informationsfreiheit)."
Dazu meint der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (AZDBS) in einem Widerspruchsbescheid folgendes:ZitatNach Art. 5 Abs. 1 GG hat jeder das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten. Die Erhebung des Rundfunkbeitrags stellt keinen Eingriff in dieses Grundrecht dar, da den Beitragsschuldnern keine Informationen bzw. Informationsquellen aufgedrängt werden. Der Rundfunkbeitrag knüpft vielmehr an die Möglichkeit zum Empfang unterschiedlichster Rundfunksendungen an und verpflichtet daher nicht zur Nutzung von bestimmten Informationen.
Heißt im Klartext - Du bist keines Falls verpflichtet den ÖRR als Informationsquelle zu nutzen, du musst nur für dessen Dasein zahlen.
Aufgrund der technischen Weiterentwicklung der Geräte ist es kaum noch möglich, wie bisher zwischen reinen Hörfunk- und Fernsehempfangsgeräten zu unterscheiden. Viele Geräte wie PCs und Handys, die in den meisten Haushalten vorhanden sind, eröffnen vielfältige multimediale Anwendungen und Wege, über die man die Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nutzen kann.ausschalten.
Durch eine Programmverschlüsselung würde es nach Ansicht des Gerichts zu einer Einschränkung der Nutzerakzeptanz kommen.
Einseitige Medien wie Rundfunk halt ich überhaupt nicht für förderungswürdig.
Auch der (lokale) "Einweg-Funk" ist ja ähnlich wie Telefonieren irgendwie eine Kulturtechnik und in unserer Kultur verankert;
Community- und Graswurzel-Radios sind dementsprechend in sehr vielen Entwicklungsländern für die lokalen ethnischen Gruppen ein sehr wichtiges Informationsmedium.
man könnte auch einfach was Neues ausprobieren ohne dass dem ÖRR es weh tut.
Mit "HDTV" zum Zahlen anlocken/bewegen.
und das geht so:
verschlüsselt = HDTV, Pay-TV
unverschlüsselt = kein HDTV, kostenlos
Man verschlüsselt einfach alle öffentlich-rechtliche HD-Sender über Kabel, Satellit und IPTV. Alles andere bleibt unverschlüsselt.
Es soll keine unverschlüsselte öffentlich-rechtliche Sender in HD mehr geben.
Wenn dann die Teilnehmerzahlen gut sind, könnte man dann alle Zwangszahler von der "Rundfunksteuer" befreien.
Wenn für die Finanzierung benötigte Geldmittel nicht ausreichen sollten kann man es mit allgemeinen Steuermitteln ausgleichen.
Von 38,1 Millionen TV-Haushalte in Deutschland gibt es 18 Millionen Satellitenhaushalte, 16,70 Millionen Kabel-Haushalte und 1,26 Millionen IPTV-Haushalte.
Es gibt viele die freiwillig Kabelgebühren zahlen, sie wären also auch bereit für HDTV zu zahlen. (Es gibt auch Kabelgebühren die an Mietvertrag gebunden sind)
Die Nettoaufwendungen der Rundfunkanstalten für die betriebliche Altersversorgung haben auch im Berichtszeitraum 2013-2016 mit einer Höhe von 1,5 Mrd. € allein schon wegen dieses großen Volumens eine erhebliche Bedeutung für den Finanzbedarf. Den Aufwendungen zur betrieblichen Altersversorgung in Höhe von rd. 2,8 Mrd. € (rd. 8 % des Gesamtaufwands) stehen korrespondierende Erträge in Höhe von rd. 1,3 Mrd. € gegenüber. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Annäherung an das Versorgungsniveau des Öffentlichen Dienstes auch für die Zukunft sichergestellt werden muss. Wegen der zu erwartenden Leistungseinschränkungen bei der VBL besteht Handlungsbedarf bei allen Anstalten. Die Kommission erwartet, dass alle ARD-Anstalten die Deckungsstocklücke in der Altersversorgung bis 2016 vollständig schließen (vgl. Tzn. 172 ff.).