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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: SoDoofBinIchNicht am 16. Juli 2014, 19:12

Titel: Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
Beitrag von: SoDoofBinIchNicht am 16. Juli 2014, 19:12
Hallo,
ich war jetzt länger nicht im Forum gewesen und bin etwas verdutzt.

Ich kenne da einen Fall eines Herrn T, der jetzt schon öfters Beitragbescheide bekommen hat. Bisher hat er es versäumt, Widerspruch gegen diese einzulegen, da Herr T bislang davon ausgegangen ist (aufgrund von Infos wie aus diesem Forum hier), dass man erst Widerspruch einlegen muss, wenn man einen Bescheid von einem Amtsgericht bekommt. Aber anscheinend ist das nicht (mehr) der Fall? Seit wann? Und warum?

Bei Herr T ist der Absender nachwievor 'ARD ZDF Deutschlandradio' und kein Gericht. Es wäre für ihn, denke ich, schon sehr nervig, bei jedem einzelnen Beitragsbescheid vom Deutschlandradio zu widersprechen. Er hat leider auch alle sofort in die Tonne gekloppt, nur den letzten hat er noch da (allerdings zerknüddelt, so sagt er  >:D). War das ein Fehler?

Herr T versteht einfach den Sinn nicht, bei solchen Bescheiden Widerspruch einzulegen. Er kann nicht glauben, dass das Amtsgericht einfach umgangen werden kann? Was gibt es dazu für Erkentnisse? Danke für eurer Feedback.
Titel: Re: Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
Beitrag von: Roggi am 16. Juli 2014, 19:48
Die Rundfunkanstalten haben sich das Gesetz mit Hilfe von gekauften Gutachten und manipulierten Politikern so zurecht gelegt, dass ein Beitragsbescheid vollstreckt werden kann, wenn nicht binnen 4 Wochen Widerspruch eingelegt wurde. Bisher ist gegen diese Vorgehensweise des Beitragsservice nur ein Mittel bekannt: abstreiten, dass Beitragsbescheide zugestellt wurden, denn der Beitragsservice hat keine Beweise, dass die Beitragsbescheide zugestellt wurden. Ansonsten sind keine rechtlichen Möglichkeiten mehr gegeben, man muss bezahlen oder wird von Gerichtsvollziehern belästigt.
Titel: Re: Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
Beitrag von: cherokee am 17. Juli 2014, 08:35
Wenn es zum Showdown kommt, wie begründet man den Nichterhalt von Schreiben? Bekommt man zum Beispiel ein Knöllchen, folgt auch ein Anhörungsbogen mit Zahlungsaufforderung, regiert man darauf nicht, wird ein Bußgeldbescheid daraus mit weiteren Gebühren. Diese schreiben gelten auch als zugestellt, obwohl diese nicht als Einschreiben oder ähnliches versand wurden.
Titel: Re: Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
Beitrag von: Bürger am 17. Juli 2014, 09:06
@Cherokee
Bitte keine Doppelpostings gleicher Fragen, die noch dazu schon mehrfach im Forum beantwortet sind.
Wir müssen hier alle gemeinsam auf ein wenig Effizienz achten - es ist schon schwer genug, den Überblick zu behalten.
Entsprechende Antworten/ Links auf Deine Frage habe ich soeben gegeben unter

Beitragsbescheid erhalten - welche aktuellen Optionen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10212.msg70134.html#msg70134

Person B möge sich - um wiederholte Fragen zu vermeiden und vor allem auch sich selbst vorzubereiten, denn Ignoranz hilft am Ende eben nicht weiter - bitte erst einmal einen Überblick verschaffen... eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen zu verstehen - z.B. mit Hilfe der umfangreichen Info-/ Linksammlung unter

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

insbesondere, aber nicht ausschließlich, z.B.

Abwehr der Zwangsvollstreckung bei "angeblich", aber eben
nicht nachweislich zugestelltem Verwaltungsakt/ "BeitragsBESCHEID"

Zwangsvollstreckung/ Rechtsmittel/ Amtsgericht/ Vollstreckungsgericht/ Erinnerung §
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.0.html
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7842.msg64283.html#msg64283

in Verbindung mit
Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Der "Beitragsservice" sendet weiter stupide seine Schreiben - und wird nach dem X. Schreiben unbeeindruckt eine Zwangsvollstreckung einleiten - gegen die sich aber Person B nur wehren kann, wenn sie entsprechend vorbereitet ist...

Insbesondere "Neulinge" sollten sich *eingehender* einlesen um sich solche Grundsatzfragen im besten Falle selbst beantworten zu können.

Danke für Dein Verständnis :)
Titel: Re: Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
Beitrag von: SoDoofBinIchNicht am 18. Juli 2014, 13:48
Öhm, wenn das 'Deutschlandradio' noch nicht mal ne Behörde ist, wie kann es dann eine quasi gerichtlichte Legitimität besitzen? In welchem Gesetz ist das vereinbart?

Und glaubt Ihr wirklich, dass das Sinn macht, gegen Deutschlandradio selbst Widerspruch einzulegen? Meint ihr nicht, dass die das einfach ignorieren und vielleicht süffisant drüber lachen? Was sind die Erfahrungen hierzu?

Wie auch immer. Was meint Ihr, wäre jetzt taktisch klüger: Soll Herr T ab jetzt Widerspruch gegen die Beitragsbescheide einlegen (womit dann der Empfang ja bestätigt wird) oder konsequent so tun, als ob man keinen einzigen Bescheid erhalten hat? Wie gesagt, laut ihm wurden bei den ersten beiden Bescheiden es ja versäumt, Widerspruch einzulegen...von daher wäre es vielleicht jetzt etwas komisch, damit anzufangen. So nach dem Motto: Also gegen die ersten beiden Beitragsbescheide hatten sie nichts einzuwenden, aber beim dritten (Quartal) aufeinmal doch?

Danke Euch!
Titel: Re: Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
Beitrag von: Gottheit23 am 18. Juli 2014, 15:06
Also ich find das schon recht amüsant, dass man überhaupt mehr als einen Beitragsbescheid bekommen kann. Ich hab direkt auf den ersten Reagiert, mal gucken was passiert. Fragen tu ich mich bei der ganzen Sache auch, ob die Briefe überhaupt jemand liest. Meiner Meinung nach läuft das ganze nach Schema F ab um die Leute mürbe zu machen.
Wenn ich es versäumt hätte auf den ersten Bescheid innerhalb von 4 Wochen zu reagieren, dann würde ich persönlich auch auf die anderen nicht antworten. Ich denke dass mit dem nicht zugestellt zieht immer. Hab mal im Semster Business Law gelernt, dass selbst ein Einschreiben vor Gericht anfechtbar ist, da der Absender sich auch davon überzeugen muss, dass der Empfänger den Inhalt erhalten, gelesen und verstanden hat.
Dafür gibt es auch spezielle Boten, die so lange warten, bis der Brief gelesen und bestätitgt wurde. Aber das ist meine persönliche Einstellung, ich will hier niemanden in die Sch***** reiten.

LG
Titel: Re: Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
Beitrag von: Norman am 18. Juli 2014, 16:15
Person P fragt sich auch, wie der Beitragsservice nachweisen kann, dass man die Post des selben tatsächlich erhalten hat. Vorteil von Person P: Sie hat bis jetzt auf keine einzige Post reagiert und damit noch rein gar nichts bestätigt.  :)
Titel: Re: Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
Beitrag von: Housebrot am 18. Juli 2014, 19:15
Person P fragt sich auch, wie der Beitragsservice nachweisen kann, dass man die Post des selben tatsächlich erhalten hat.
In dem der Brief per Gerichtsvollzieher (also gegen Zustellungsurkunde), oder per Boten persönlich, übermittelt wird.

Ein Nachweis des Zugangs bei einer einfachen Postsendung, womöglich noch als Infopost versand, ist schwer bis gar nicht möglich.

Die Frage ist halt, ob sich ein Briefzusteller noch daran erinnern kann, einen Brief vom Beitragsservice zugestellt zu haben. (Die Möglichkeit besteht nämlich rein theoretisch auch noch).

Alles in allem denke ich, nur per PZU oder per Bote kann eine Zustellung gerichtsverwertbar übermittelt werden.

Wenn man also auf "normal zugestellte" Briefe nicht reagiert, kann der Absender eigentlich auch nicht über die Zustellung informiert sein.
Titel: Re: Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
Beitrag von: plempos am 18. Juli 2014, 19:57
Die Frage ist halt, ob sich ein Briefzusteller noch daran erinnern kann, einen Brief vom Beitragsservice zugestellt zu haben. (Die Möglichkeit besteht nämlich rein theoretisch auch noch).

Selbst das bedeutet ja noch lange nicht, dass der Brief beim Adressaten angekommen ist.
Viele Briefkästen sind ja auch für andere Leute zugängig  (z.B. Familienmitglieder).

Auch könnten sich auch Fremde an den montierten Briefkästen zu schaffen machen. :o
Titel: Re: Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
Beitrag von: Norman am 18. Juli 2014, 21:07
Dies würde also bedeuten, dass eine Person, die bis jetzt noch in keinster Weise irgend einen Kontakt zum BS aufgenommen hat, einen normal verschickten Brief des BS (in diesem Fall einen Gebühren-/Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung) einfach "nicht erhalten" haben kann und dann einfach mal schauen kann, was weiterhin passieren wird und so vielleicht erst einmal gar keinen Widerspruch (welcher dann ja auch eine Bestätigung des Empfangs des BS-Bescheides wäre) einlegen müsste?

Wäre ganz schön riskant, oder? Wenn man nämlich bei einem späteren Gerichtstermin sagen würde, dass man den Bescheid nicht erhalten hat, würde man einen Meineid begehen.

Außerdem könnte man dieses "Ich habe ihre Post nicht erhalten" auch vielleicht nur einmal machen. Wenn danach die Androhung einer Vollstreckung kommt oder weitere Bescheide, kann man ja nicht immer so tun, als hätte man nichts bekommen....
Titel: Re: Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
Beitrag von: Housebrot am 18. Juli 2014, 21:18
Wäre ganz schön riskant, oder? Wenn man nämlich bei einem späteren Gerichtstermin sagen würde, dass man den Bescheid nicht erhalten hat,
würde man einen Meineid begehen.
Wenn man tatsächlich wider besseren Wissens vor Gericht falsch Aussagt, ist das tatsächlich strafbar.

Aber im Deutschen Recht ist niemand verpflichtet, sich selbst zu belasten, so dass man z.B. sagen könnte, dass man sich an ein derartiges
Schreiben nicht erinnern kann, oder aber man bestreitet einfach den Erhalt eines solchen Schreibens.

Denn Bestrieten ist durchaus ein legitimes Mittel.

Da man aber als Kläger auftritt, könnte es sich möglicherweise um einen Prozessbetrug handeln, wenn man wider besseren Wissens einen
Sachverhalt anders darstellt.

Auf der anderen Seite sehen diese Briefe vom BS nun wirklich nicht wie wichtige Post aus, und man könnte diese durchaus als unerwünschte
Werbung betrachten, die man ungelesen entsorgt hat, und sich später an den Erhalt nicht mehr Erinnern kann.

Beweispflichtig wäre in diesem Fall der Absender der behaupteten Sendung.
Titel: Re: Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
Beitrag von: Norman am 18. Juli 2014, 21:31
De Sache ist die, dass es schon schwierig genug ist, gegen diese BS-Mafia als Privatperson vorzugehen. Es ist schon schlimm genug, wenn die täuschen, lügen, drohen und sonst was machen. Man könnte hingehen und sagen "Wie Du mir, so ich Dir". Aber da diese Mafia diverse Politiker, Richter und sonst wen auf ihrer Seite hat, kommen die mit ihren Machenschaften durch. Wenn man als Privatperson in einem Gerichtsprozess einmal einen Patzer hinlegt (z.B. Meineid oder "Ich kann mich nicht erinnern), haben die einen am Sack. Selbst wenn man sagen würde "Ich kann mich nicht erinnern", würde die BS-Mafia einen Weg finden, den Erhalt des Schreibens nachzuweisen. Allein deswegen (und um auch nicht deren Niveau zu haben) würde ich schon fair spielen. Dann können Gerichte - ohne dass man selbst etwas zu befürchten hat, weil man sich korrekt verhalten hat - immer noch die Fakten überprüfen und entscheiden.
Titel: Re: Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
Beitrag von: mickschecker am 18. Juli 2014, 23:35
Allein deswegen (und um auch nicht deren Niveau zu haben) würde ich schon fair spielen. Dann können Gerichte - ohne dass man selbst etwas zu befürchten hat, weil man sich korrekt verhalten hat - immer noch die Fakten überprüfen und entscheiden.
Wozu denn bitteschön noch fair spielen ? Spätestens seit dem 15.05. in München ist eindeutig klar , dass man auch bei Gericht nicht gewillt ist fair zu spielen.
Ich war live beim Urteil in der Sache Ermano Geuer / Rossmann dabei . Eiskalt und hinterhältig arrogant wurde die Popularklage platt gemacht !
Ich kam mir vor wie im falschem Film ...
Daher rate ich jedem hier , den scheinheiligen Rechtsprechern nachzueifern und ebenso die Tatsachen beim Umgang mit dem BS zu verdrehen. Eine "Notlüge" als Mittel zum Zweck ist hier absolut nichts Verwerfliches und durch das mehr als vergleichbare Verhalten des BS moralisch voll gerechtfertigt.
Titel: Re: Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
Beitrag von: Norman am 18. Juli 2014, 23:56
Scheiße! So schlimm?
Titel: Re: Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
Beitrag von: mickschecker am 19. Juli 2014, 00:12
Ja leider , mit moralischem Anstand und ehrenhaften Gewissensgeplänkel kommt man bei diesem Zwangskonstrukt nicht mehr weiter. Da helfen nur noch harte Bandagen , das Ausschalten vom eigentlich sinnvollen und  normalem Rechtsverständnis sowie ein Aufbau von Wutpotential gegen die maßlose Abschöpfungsmentalität des ÖRR.
Titel: Re: Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
Beitrag von: Norman am 19. Juli 2014, 00:19
Verdammt. Da wollte Person P jetzt so ehrlich sein und sich erstmals beim BS melden und eine Befreiung beantragen (da derzeit arbeitssuchend) und dann diese unfairen Methoden dieser Truppe?
Titel: Re: Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
Beitrag von: mickschecker am 19. Juli 2014, 00:44
Ehrlich sein zu wollen ist ja auch voll lobenswert und eigentlich eine Voraussetzung im alltäglichen Umgang miteinander. Nur passt diese Einstellung nicht zur derzeitigen Situation der aufgezwungenen Finanzierung eines aufgedrängten angeblichen öffentlich und vor allem fraglich rechtlichen Rundfunks.
Natürlich gibt es auch noch andere mehr oder weniger beliebte gesetzlich festgelegte Abgaben , Beiträge , Steuern oder wie auch immer benannt.
Beispiel: KFZ-Steuer. Die zahle ich , weil ich mit dem Auto die Arbeit erreichen muss um das nötige Kleingeld für den Alltag zur Hand zu haben. Und die Straßen werden auch nicht von den Heinzelmännchen für umsonst gebaut und intakt gehalten. Wer dies nicht zahlen will , darf sich eben kein Auto anschaffen.
Wie verhält es sich denn beim Rundfunkbeitrag. Das dafür gebotene gibt es woanders auch für lau und nicht weniger gut. Die richtige Meinung dazu kann sich jeder selbst bilden , auch ohne den ÖRR.
Titel: Re: Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
Beitrag von: Norman am 19. Juli 2014, 01:07
Sehe ich ganz genauso wie Du. Doch was bleibt anderes derzeit übrig? Wenn eine Person eine Möglichkeit hat, sich befreien lassen (und sei es auch nur temporär), hat man bei einer Klage wohl wenig Erfolg. Klagen kann man später immer noch.
Titel: Re: Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
Beitrag von: leonardodavinci am 19. Juli 2014, 10:21
Ein Nachweis des Zugangs bei einer einfachen Postsendung, womöglich noch als Infopost versand, ist schwer bis gar nicht möglich.

Siehe hierzu ->
Voraussetzungen Infopostsendungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10242.0.html
Titel: Re: Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
Beitrag von: Gucky am 19. Juli 2014, 17:14
Erst wenn das letzte Hirn gewaschen, die letzte Menschenwürde gebrochen und euch die letzte Freiheit genommen wurde, werdet ihr merken, dass man mit Zeitung lesen, wählen und Steuern zahlen keine Diktatur aufhält.

Ein super Satz.
Titel: Re: Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
Beitrag von: SoDoofBinIchNicht am 27. Juli 2014, 22:43
Danke für alle Antworten bisher. Ich sehe das genauso wie mickschecker. Was da abläuft ist echt mies, krass, ungerecht, hinterlistig, skrupel- und gewissenlos etc etc. Warum soll man denn da noch fair drauf reagieren? Sie (GEZ + Politiker + Richter) selber haben es sich doch zuzuschreiben, dass die Leute sich wie in einer Notsituation fühlen bzw. sich in einer befinden, und dann auch aus der Not Dinge tuen, die sie sonst normalerweise nicht tun würden.

So wie ich das sehe, drehen sie den Leuten einen Strick daraus, wenn sie Widerspruch einlegen (da sie dann ja wissen, dass sie an der Adresse wohnen). Aufgrunddessen wird Herr T wohl weiterhin die 'nix erhalten'-Schiene fahren. Er meint, dass man dann wohl eher noch ne Chance hat, durchzukommen - auch vor Gericht. Ich schätze, dass er (leider) recht hat.
Titel: Re: Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
Beitrag von: SoDoofBinIchNicht am 27. Juli 2014, 23:49
Person P fragt sich auch, wie der Beitragsservice nachweisen kann, dass man die Post des selben tatsächlich erhalten hat.
In dem der Brief per Gerichtsvollzieher (also gegen Zustellungsurkunde), oder per Boten persönlich, übermittelt wird.

Angenommen, bei Herr T. würde an der Tür tatsächlich ein Bote oder Gerichtsvollzieher stehen und versuchen, einen GEZ-Beitragsbescheid oder ähnliches zu übergeben - kann er dann die Annahme verweigern? Wenn ja, was für Konsequenzen hätte das?
Titel: Re: Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
Beitrag von: Roggi am 27. Juli 2014, 23:54
Trotzdem wäre der Brief zugestellt.
Titel: Re: Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
Beitrag von: tokiomotel am 28. Juli 2014, 06:50
Person P fragt sich auch, wie der Beitragsservice nachweisen kann, dass man die Post des selben tatsächlich erhalten hat.
In dem der Brief per Gerichtsvollzieher (also gegen Zustellungsurkunde), oder per Boten persönlich, übermittelt wird.
Der BS glaubt die Cleverness aus Eimern getrunken zu haben.
Er versendet wertlose Infopost zum Einschüchtern sowie auch wichtige Bescheide in der gleichen nicht nachvollziehbaren Zustellungsart , mit gewöhnlicher 0815 Post.
Damit soll erreicht werden , dass das Einschüchterungs-und Bedrohungsszenario auch möglichst gut funktioniert und nicht nur auf rechtsrelevante Bescheide reagiert wird.
Sonst würden die wertlosen Belästigungsbriefe eh gleich erkennbar sein und entsorgt.
Der BS legt sich so selbst ein faules Ei ins Nest , Bescheide müssen so keinen offiziell erreicht haben.
Er soll sich gefälligst angewöhnen , diese der Wichtigkeit gebührend zuzustellen .
Damit gerät er jedoch selbst in die Zwickmühle und das ist auch gut so.
Titel: Re: Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
Beitrag von: seppl am 28. Juli 2014, 12:18
Um mal wieder zum Thema "Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?" zurückzukehren:

Der Beitragsservice ist dafür da (wie vorher die GEZ), große Mengen von Teilnehmerdaten zu verarbeiten und per 08/15 Schreiben darauf zu reagieren.
An-, Ab- und Ummeldungen werden von den Mitarbeitern am PC automatisiert erledigt.

Widersprüche müssen im Namen der Landesrundfunkanstalten bearbeitet werden. Die Widerspruchsbescheide müssen jedoch von 2 Mitarbeitern im Auftrag der LRA unterschrieben werden! Das ist ein viel größerer Aufwand für den Beitragsservice, als die routinemäßige automatische Abwicklung.

Warum nun Widerspruch ohne Klage?
Vorab müssen alle Schreiben der Teilnehmer digitalisiert werden. Die Widerspruchsbescheide werden dann mit Textbausteinen zusammengestellt. Dafür müssen aber erst (wahrscheinlich händisch), Stichwörter im individuellen Widerspruchsschreiben herausgefunden werden, nach denen sich die Textbausteinzusammensetzung im Widerspruchsbescheid richtet. Also schon mal nur teilautomatisiert. Oft findet man daher im Widerspruchsbescheid auch keinen wirklichen Zusammenhang zwischen der individuellen Widerspruchsbegründung und dem letztendlich erhaltenen WS-Bescheid. Die Unterschriften müssen händisch erfolgen.

Beitragsbescheide selbst sind noch vollautomatisiert (ohne Unterschrift gültig) Widerspruchsbescheide bedürfen zweier Originalunterschriften.
Ein 4x grösserer Aufwand ergäbe sich nun bei den LRAs dann, wenn Teilnehmer und sogar unberechtigt als Teilnehmer deklarierte Personen, die 4 Bescheide pro Jahr bekommen, regelmäßig Widerspruch einlegen.

Nun kann man sich vorstellen, wie die "Unterschriftenhanseln" (In meinem Fall der Vertetungshansel Herr oder Frau Z. und Herr oder Frau M.) sich jetzt schon den Wolf schreiben bei ständig steigendem Widerspruchsaufkommen.

Fazit:
Widerspruch einlegen sollte auch der, der nicht vor hat zu klagen. Und zwar gegen jeden einzelnen Bescheid. Man kann jederzeit ein- oder aussteigen!
Die Widerspruchsschreiben werden archiviert. Somit wird auch der Widerstand gegen den Rundfunkbeitrag dokumentiert und zwar auch noch beim Beitragsservice selbst. Der individualformelle Aufwand steigt so auch ohne Klage beim Beitragsservice pro registrierte Person (nicht einmal pro Haushalt!) um mehr als das 4fache pro Jahr.

Der Schreibaufwand für solch einen Widerspruch ist gering: Es sollte "Widerspruch" in der Überschrift stehen, die Teilnehmerummer und Ausstellungsdatum des jeweiligen Bescheides sollten erwähnt werden und eine kurze, aber nicht zu unsinnige Begründung sollte folgen.  Den Säumniszuschlägen (im Allgemeinen 8 Euro pro Bescheid) und evtl. Rücklastschriftkosten (durch Widerruf der Einzugsermächtigung) sollten auch in einem gesonderten Satz widersprochen werden. (Sie haben mit dem eigentlichen Vorgang des Widerspruchs nichts zu tun). Falls gleichzeitig die Zahlung eingestellt wird, Aussetzung des Vollzugs in einem Satz beantragen! Unterschrift nicht vergessen.

Das Schreiben vorab per Fax an 0018599950105 senden, danach das Original per Normalpost an die Landesrundfunkanstalt oder, wenn man in der Nähe wohnt oder in der Nähe jemanden kennt, per Boten oder anonym selbst abgeben. Ich habe da bis jetzt (3 Widersprüche) keine Probleme á la "nicht angekommen" gehabt.

Widersprüche sind mehr als nur Sand im Getriebe des unrechten Beitragssystems. Sie dienen gleichzeitig auch zur Dokumentation des Widerstands, selbst wenn man zahlt!
Titel: Re: Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
Beitrag von: nick0815 am 15. Januar 2015, 22:57
Prima Beitrag! Dazu eine Frage:

Unterschrift nicht vergessen.

Sollte man eben genau DAS nicht machen? Oft gelesen und oft gehört das man besonders bei Anschreiben an die GEZ niemals seine Unterschrift drunter setzen sollte!?

Um mal schwarz zu malen: die könnten doch Unfug damit treiebn (Zwangsanmeldung durchführen wo es nachher heißt 'ja wir haben doch ihre Unterschrift' etc)
Titel: Re: Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
Beitrag von: seppl am 16. Januar 2015, 14:50
Also ohne Unterschrift wäre der Widerspruch nicht rechtsgültig.

In welchem Zusammenhang hast Du denn gelesen, dass man nichts unterschreiben soll?
Schreiben, die vom Beitragsservice kommen, würde ich auch nicht unterschreiben.
Titel: Re: Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
Beitrag von: Geznoch am 11. März 2015, 08:20
Hallo Seppl,

danke für Deine Ausführungen. Hierzu eine Frage:
Widerspruch einlegen sollte auch der, der nicht vor hat zu klagen. Und zwar gegen jeden einzelnen Bescheid. Man kann jederzeit ein- oder aussteigen!

Nachdem ein Widerspruch zu einem Festsetzungsbescheid abgeschickt wurde, kam postwendend der nächste Festetzungsbescheid für einen folgenden, nun viel kürzeren Zeitraum. Dass das so passiert, ist ja bekannt. Aber was ist die Konsequenz?

Fleißig Widersprüche schreiben ist ja kein Problem, aber wenn dann wirklich einzelne Widerspruchsbescheide ins Haus flattern, müsste man dann auch jeweils einzelne Klagen einreichen? Da gibt es ja auch Fristen und fiktive Person A kann nicht bis auf den letzten Widerspruchsbescheid warten, nehme ich an.

Rein theoretisch kann das dann mit dem Klagen gegen mehrere Widerspruchsbescheide ziemlich teuer werden. Hat da jemand schon Erfahrung?
Oder kann Person A ihren Widerspruch nun so formulieren, dass sie auch schon gegen alle weiteren Festsetzungsbescheide Widerspruch einlegt? Hat das schon mal jemand so gemacht?

Viele Grüße
Titel: Re: Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
Beitrag von: Roggi am 11. März 2015, 08:38
Wenn ein Widerspruchsbescheid kommt, ist er für alle Widersprüche gültig. Ich habe gegen den zweiten Beitragsbescheid klipp und klar Widerspruch eingelegt mit dem Hinweis, dass er für alle Beitragsbescheide gilt. Danach kam nur ein einziger Widerspruchsbescheid. Gegen den muss geklagt werden.  Es wird immer nur ein einziger Widerspruchsbescheid kommen. Beitragsbescheide kommen jedes Quartal neu, wenn Widerspruch eingelegt wurde, kommen nur noch Kontostandsmeldungen mit Betteltextbausteinen.
Titel: Re: Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
Beitrag von: qp am 11. März 2015, 10:09
Hallo,

Heinz ist auch neu hier, laß bisher auch anonym mit und Heinz muss nun langsam handeln (2. Festsetzungsbescheide für eine Adresse) und ohne ein eigenes Thema extra zu öffnen, will Heinz mal die Frage in den Raum stellen, ob jemand mit dem Akzeptanzschreiben von Rico und Dave Erfahrung hat. Heinz will auch keine mutmaßlich dubiosen Links posten, aber Heinz bekam einen Tipp und Heinz denkt das eventuell anstatt zu widersprechen dies ein alternativer Weg sein könnte. Allerdings ist Heinz nicht qualifiziert solche Schreiben zu bewerten, deshalb hofft er hier eventuell fachkundige Erfahrung oder Wissen in Bezug auf dieses Akzeptanzschreiben anzapfen zu können.

Außerdem dankt Heinz dem allg. Widerstand in diesem Forum und den Leuten die sich tief mit der Materie befassen und wertvolle Zeit investieren. Habt Dank.

Hochachtungsvoll
Heinz
Titel: Re: Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
Beitrag von: PersonX am 11. März 2015, 12:21
@qp
der Link hier sei als eine Empfehlung zu sehen
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.msg72677.html#msg72677
Titel: Re: Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
Beitrag von: Bürger am 11. März 2015, 19:15
Rein theoretisch kann das dann mit dem Klagen gegen mehrere Widerspruchsbescheide ziemlich teuer werden. Hat da jemand schon Erfahrung?
Nach bisherigem Kenntnisstand werden üblicherweise ab Einreichen der Klage weitere Festsetzungen oder Mahnmaßnahmen seitens der Landesrundfunkanstalten bis zum Ende des Verfahrens ausgesetzt.
Wenn sich anfänglich noch ein Bescheid zeitlich mit der Klage kreuzt, so wäre diesem wohl ggf. vorsorglich nochmals zu widersprechen - z.B. auch mit Verweis auf das bereits anhängige Klageverfahren. Inwiefern die Klage dann ggf. um diesen Bescheid noch "erweitert" werden müsste, wäre ggf. mit dem Rechtsbeistand zu klären oder ggf. auch beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erfragen.
Ansonsten erfolgen i.d.R. nach Klageeinreichung keine weiteren Festsetzungsbescheide sondern allenfalls die sweitestgehend belanglosen/ informativen Zahlungsaufforderungen/ Kontostandsmitteilungen.

Dies ist aber wohl auch schon anderweitig im Forum besprochen.
Hier bitte explizit beim Kern des Themas bleiben, das da lautet
Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
Danke für die Berücksichtigung.
Titel: Re: Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
Beitrag von: Gast am 11. März 2015, 19:56
Zitat von: Thema
Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?

Die Antwort auf die Kernfrage ist im Grunde der Inhalt des Widerspruchs an sich und kann daher ganz gut mit einem Verweis auf das Unterforum Widerspruchs-/Klagebegründungen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,32.0.html) beantwortet werden.  :)
Titel: Re: Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
Beitrag von: Bürger am 11. März 2015, 20:15
Richtig... ;D
...bzw. auch mit einem Verweis auf die mittlerweile
7...8...9(!!!) RENOMMIERTEN, *VERNICHTENDEN* GUTACHTEN/ STUDIEN +2 FUNDIERTEN AUFSÄTZE,
die dem sogenannten "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" (RBStV)
VERFASSUNGSWIDRIGKEIT und zahlreiche weitere eklatante RECHTSVERSTÖSSE bescheinigen!!!

Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280
Titel: Re: Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
Beitrag von: wogi2018 am 03. April 2017, 14:02
Ich bin neues Mitglied und versuche seit Stunden einen Beitrag zu schreiben und habe in der Hilfe-Funktion gefunden, daß ich dazu den Button "neuen Thema" anklicken soll. Dieser Button ist nirgendwo!!!! auf diesen Seiten zu finden. Wer kann mir weiterhelfen?
Titel: Re: Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
Beitrag von: ellifh am 03. April 2017, 17:03
@wogi2018

Versuche ich es mal:
Thema bzw. Bereich anklicken, in dem der Beitrag erscheinen soll, dann findet man den Button Neues Thema ca. Mitte der Seite. Darauf achten, dass man immer noch engeloggt ist, sonst einloggen...viel Erfolg ;)