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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Hamburg => Thema gestartet von: samson_braun am 08. Mai 2017, 09:54

Titel: Klage gegen NDR - Verweigerung der Barzahlung
Beitrag von: samson_braun am 08. Mai 2017, 09:54
Moinsn

Fiktive Person S ist einen etwas anderen Weg gegangen als die anderen - er würde gerne Bar bezahlen. Hat bis jetzt leider nicht geklappt - echt schade das  >:D

Zwischenzeitlich hat er auch einen Widerspruchsbescheid erhalten (1. Widerspruch gegen Ende 2015) und Klage eingereicht.  Zeitgleich hatte er nach § 80 Abs. 5 , 6 VwGO die Aussetzung beantragt.

Jetzt bekam die fitkive Person S Post vom Gericht - der NDR bestätigt die Einstellung der Vollstreckung bis zum Abschluss des Hauptverfahrens. Darüber hats wohl ein separates Verfahren - Kürzel E - das er jetzt schriftlich innerhalb von 10 Tagen als erledigt erklären soll. Irgendwie komisch - kommen da noch Zusatzkosten auf die fiktive Person S zu? Er bekam den Eingang und das Aktenzeichen mitgeteilt. Da steht aber das Kürzel K - von E keine Rede.

Seis drum - Person S wertet das als ersten Erfolg.

Noch eine Frage: Person S bekam eine Frist von 6 Wochen für seine Klagebegründung mitgeteilt. Kann man sowas auch Verlängern lassen? Wie müsste Person S sowas begründen?

Hats irgendwo Hinweise, wie man eine Klagebegründung üblicherweise strukturiert? Person S ist ja kein Jurist.....

Schreiben Gericht anbei als JPG.
Titel: Re: Klage gegen NDR - Verweigerung der Barzahlung
Beitrag von: Roggi am 08. Mai 2017, 22:04
Das zweite Aktenzeichen ist normalerweise für den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung §80(5)VwGo. Das ist auch eine Hauptsache und wird dann als erledigt erklärt, weil LRA zugestimmt hat, den Vollzug auszusetzen.

Musterklagen gibt es hier im Forum genug. Da kann man sich die einzuhaltende Form abgucken und die richtigen Formulierungen antrainieren.
Titel: Re: Klage gegen NDR - Verweigerung der Barzahlung
Beitrag von: drboe am 08. Mai 2017, 22:19
Norbert Häring hat in Frankfurt in dieser Frage bereits ein befremdliches Urteil erhalten und steht in der nächsten Instanz. Er informiert auf seiner Webseite nicht nur über den Stand des Verfahrens, seine Klageschrift, das Urteil der ersten Instanz und die hervorragenden Schreiben seines Anwaltes, sondern z. B. auch über ein Urteil aus München - völlig neben der Spur - und den internationalen Kampf einflussreicher Kreise gegen Bargeld. Herr Häring ist Anhänger des ÖRR und einzig daran interessiert für die Pflicht zur Annahme von Bargeld zu kämpfen. Seine Beiträge sind unbedingt lesenswert.

http://norberthaering.de/de/53-german/aktuelles-vom-bargeld-widerstand/442-aktuelles-vom-bargeld-widerstand

NB: Sollte der ÖRR mit dem sogn. Rundfunkbeitrag beim BVerfG durchkommen, werde ich ausschließlich Bargeldzahlung anbieten.

M. Boettcher

Titel: Re: Klage gegen NDR - Verweigerung der Barzahlung
Beitrag von: Nichtgucker am 08. Mai 2017, 22:34
K müsste für Klage stehen und E für Eilverfahren.

Sofern die LRA bis zum Urteil in der Hauptsache der Aussetzung der Vollziehung zugestimmt hat, sollte die fiktive Person - mit Hinweis auf die Erklärung der LRA - das Eilverfahren für erledigt erklären. Durch die Erklärung der LRA besteht keine Eilbedürftigkeit mehr.

Zur Klagebegründung kann die fiktive Person schreiben, dass sie - um Doppelungen zu vermeiden - auf die Begründung im Widerspruch verweist. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass der Widerspruch eine Begründung enthalten hat.

Einer Übertragung des Verfahrens auf den Einzelrichter sollte die fiktive Person mit Hinweis auf die grundsätzliche Bedeutung der Angelegenheit und den anhängigen Verfahren beim Bundesverfassungsgericht nicht zustimmen.
Titel: Re: Klage gegen NDR - Verweigerung der Barzahlung
Beitrag von: MMichael am 09. Mai 2017, 14:47
Es könnte auch die Meinung bestehen, dass die Kosten für das E-Verfahren durch den NDR getragen werden müssten, weil der NDR dieses Verfahren - durch die Ablehnung des Antrags beim NDR auf Aussetzung der Vollstreckung durch den NDR - selbst verursachte....
Titel: Re: Klage gegen NDR - Verweigerung der Barzahlung
Beitrag von: drboe am 09. Mai 2017, 15:23
@MMichael: darauf würde ich mich eher nicht verlassen. Verfahrenskosten werden üblicher Weise (mehrheitlich*) dem Unterlegenen des Prozesses auferlegt, egal wer letztlich die Auseinandersetzung vor Gericht begonnen hat.

M. Boettcher

* mehrheitlich =  bis 100%
Titel: Re: Klage gegen NDR - Verweigerung der Barzahlung
Beitrag von: MMichael am 09. Mai 2017, 16:50
@MMichael: darauf würde ich mich eher nicht verlassen
ich weiss: vorm Richter und auf Hoher See ...
Titel: Re: Klage gegen NDR - Verweigerung der Barzahlung
Beitrag von: Nichtgucker am 11. Mai 2017, 20:06
Wenn der NDR Vollstreckungsmaßnahmen konkret angedroht oder eingeleitet hatte und infolge des Antrages auf Eilrechtsschutz nun der zuvor beantragten Aussetzung der Vollziehung der Beitragsbescheide gefolgt ist, war der Antrag auf Eilrechtsschutz erfolgreich. Die Kosten des Eilrechtsschutzverfahrens müssten dann dem NDR auferlegt werden. Daher sollte der Antrag auf Eillrechtsschuitz nicht zurückgezogen werden sondern - mit Bezug auf das Einlenkens des NDR - für erledigt erklärt werden.
Titel: Re: Klage gegen NDR - Verweigerung der Barzahlung
Beitrag von: samson_braun am 14. Juni 2017, 12:57
Moinsn liebe Mitstreiter

Person S hat Post bekommen mit gelbem Briefpapier. Darin einige Zeilen WirrWarr - siehe Anhang.

Jetzt die Frage: wieso muss Person S jetzt die Kosten tragen? Und was wird bei der Summe wohl zu berappen sein? Kommt das jetzt oder nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens? Im Prinzip war ja der Antrag erfolgreich - da ist Person S ja schonmal ein Stück weiter - erstmal keine Vollstreckung mehr....

Fragen über Fragen.

Grüße
Titel: Re: Klage gegen NDR - Verweigerung der Barzahlung
Beitrag von: LECTOR am 14. Juni 2017, 19:04
Jetzt die Frage: wieso muss Person S jetzt die Kosten tragen? .... Fragen über Fragen.

Berichterstatter der 3. Kammer - hier ist wohl wieder der berüchtigte Dr. Hop**** am Werk, der ein glühender Verehrer der Rundfunker sein muss, da er alles zu ihren Gunsten auszulegen geneigt scheint.

In der Tat stellt sich die Frage, warum der rechtschutzbedürftige Bürger die Kosten des für erledigt erklärten Eilverfahren tragen soll, wenn die Anstalt mit ihren Vollstreckungsdrohungen trotz laufenden Prozesses den Eilantrag doch provoziert hat. An dieser Stelle gilt es zu insistieren!
Titel: Re: Klage gegen NDR - Verweigerung der Barzahlung
Beitrag von: samson_braun am 16. Juni 2017, 14:29
Seite 4 zu obigem Beitrag:

Re: Klage gegen NDR - Verweigerung der Barzahlung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23007.msg149020.html#msg149020
Titel: Re: Klage gegen NDR - Verweigerung der Barzahlung
Beitrag von: samson_braun am 10. Juli 2017, 15:22
moinsn

es gibt neues vom Spaßverein - siehe Anlage. Das sind die berühmten 20 €? Wie könnte man die vermeiden?
Titel: Re: Klage gegen NDR - Verweigerung der Barzahlung
Beitrag von: samson_braun am 10. Juli 2017, 15:22
die Seite kommt noch dazu
Titel: Re: Klage gegen NDR - Verweigerung der Barzahlung
Beitrag von: DumbTV am 10. Juli 2017, 17:45
Bei berühmt berüchtigten Dingen auch einfach mal die Forumssuche (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) nutzen ;)


Siehe u.a.

Eilantrag: Rundfunkanstalt will Kostenpauschale
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17148.msg113128.html#msg113128

Re: Auslagen §162 Abs.2 VwG i.V.m. 7002 VV RVG §§ 103 ff ZPO
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9799.msg129145.html#msg129145
bzw.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9799.msg67560.html#msg67560
Titel: Re: Klage gegen NDR - Verweigerung der Barzahlung
Beitrag von: samson_braun am 08. Februar 2018, 13:16
sodele Gestern nun das "URTEIL"

Parallelen zu anderen Urteilen sind gewollt  :police:

Bild dir deine Meinung
Titel: Re: Klage gegen NDR - Verweigerung der Barzahlung
Beitrag von: PersonX am 08. Februar 2018, 16:29
Die Zeit läuft gegen Person A, also im Fall, dass Person A vor das OVG ziehen will, sollten wenn nicht bereits erfolgt eine Vielzahl von > 14 Anwälte angeschrieben werden. Vielleicht ist mehr auch besser, aber es gilt zu bedenken, Person A hat auch nicht jeden Tag Zeit zu suchen und gleichzeitig viele anschreiben ist vielleicht auch nicht sinnvoll, aber wer weiß das schon.
Es kann gut sein, dass kein Anwalt bereit sein wird ein entsprechendes Mandat für den Zulassungsantrag zu übernehmen, es könnte auch passieren, dass keine Antwort erfolgt.
Diese Nichtzusagen sammeln und entsprechend mit den Anfragen dokumentieren genauso wie alle Anstrengungen überhaupt einen Anwalt zu finden notieren. In jedem Fall müsste Person A dann den Antrag auf Zulassung selbst stellen und gleichzeitig einen Antrag auf Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten begründet damit, dass kein Anwalt gefunden werden konnte und dieses entsprechend belegbar ist. Innerhalb der Frist sind zudem die Bemühungen einen Anwalt zu finden entsprechend darzulegen. Das Ganze kann Person A zur Niederschrift machen. Falls es per Post passiert, dann entsprechend so versenden, dass die Anträge und Anlagen innerhalb der Frist beim Gericht eingehen.
Titel: Re: Klage gegen NDR - Verweigerung der Barzahlung
Beitrag von: LECTOR am 14. Februar 2018, 23:47
sodele Gestern nun das "URTEIL"

Parallelen zu anderen Urteilen sind gewollt  :police:

Bild dir deine Meinung

Schon wieder so ein 'Urteil' des berüchtigen Dr. Hop****, bei dem der Urteilstext einfach durch "copy & paste" aus dem vermeintlichen Musterurteil (Az. 3 K 5371/13) hergestellt wird. Das nennt man 'Verwaltungsvereinfachung'. Alle Klagen mit dem gleichen Urteilstext abzuweisen, nur die Aktenzeichen und sonstigen kleinen Formalien müssen angepasst werden ...
Titel: Re: Klage gegen NDR - Verweigerung der Barzahlung
Beitrag von: samson_braun am 02. März 2018, 10:14
so einen Schritt simmer weiter - die Deckungszusage der Rechtschutzversicherung liegt vor. Gehen wir also die nächste Instanz an. Für die Begründung zur Berufung - jemand noch ein paar gute Tipps bzw. Textvorschläge? Antrag zur Berufung muss bis Mitwoch beim OVG sein und die Begründung dann spätestens 4 Wochen später. Ich nehme an, dass am 22.03. wieder Stammtisch ist? Dann sollte man das inhaltlich mal Besprechen. Gerne auch als Task-Force vorab bei einem Kaffee an zu vereinbarender Stelle  8)
Titel: Re: Klage gegen NDR - Verweigerung der Barzahlung
Beitrag von: Astana am 18. November 2019, 14:25
Hat schon jemand Erfahrungen, wenn man NDR den Vorschlag über die verschuldete Zahlung in bar macht?
Person A hat vor kurzem einen Prozess gegen NDR vor VG Hamburg verloren.
Danke!


Anm. Mod seppl: Weiterführende Idee unter
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31988.msg198057.html#msg198057
Titel: Re: Klage gegen NDR - Verweigerung der Barzahlung
Beitrag von: Bürger am 29. Dezember 2020, 03:08
Querverweis aus aktuellem Anlass
N.Häring: Urteilsverkündung EuGH in meinem Bargeldprozess 26.01.2021, 9.30h
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34668.0