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Autor Thema: Klage gegen NDR - Verweigerung der Barzahlung  (Gelesen 22608 mal)

s
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Moinsn

Fiktive Person S ist einen etwas anderen Weg gegangen als die anderen - er würde gerne Bar bezahlen. Hat bis jetzt leider nicht geklappt - echt schade das  >:D

Zwischenzeitlich hat er auch einen Widerspruchsbescheid erhalten (1. Widerspruch gegen Ende 2015) und Klage eingereicht.  Zeitgleich hatte er nach § 80 Abs. 5 , 6 VwGO die Aussetzung beantragt.

Jetzt bekam die fitkive Person S Post vom Gericht - der NDR bestätigt die Einstellung der Vollstreckung bis zum Abschluss des Hauptverfahrens. Darüber hats wohl ein separates Verfahren - Kürzel E - das er jetzt schriftlich innerhalb von 10 Tagen als erledigt erklären soll. Irgendwie komisch - kommen da noch Zusatzkosten auf die fiktive Person S zu? Er bekam den Eingang und das Aktenzeichen mitgeteilt. Da steht aber das Kürzel K - von E keine Rede.

Seis drum - Person S wertet das als ersten Erfolg.

Noch eine Frage: Person S bekam eine Frist von 6 Wochen für seine Klagebegründung mitgeteilt. Kann man sowas auch Verlängern lassen? Wie müsste Person S sowas begründen?

Hats irgendwo Hinweise, wie man eine Klagebegründung üblicherweise strukturiert? Person S ist ja kein Jurist.....

Schreiben Gericht anbei als JPG.


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Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

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Das zweite Aktenzeichen ist normalerweise für den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung §80(5)VwGo. Das ist auch eine Hauptsache und wird dann als erledigt erklärt, weil LRA zugestimmt hat, den Vollzug auszusetzen.

Musterklagen gibt es hier im Forum genug. Da kann man sich die einzuhaltende Form abgucken und die richtigen Formulierungen antrainieren.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Norbert Häring hat in Frankfurt in dieser Frage bereits ein befremdliches Urteil erhalten und steht in der nächsten Instanz. Er informiert auf seiner Webseite nicht nur über den Stand des Verfahrens, seine Klageschrift, das Urteil der ersten Instanz und die hervorragenden Schreiben seines Anwaltes, sondern z. B. auch über ein Urteil aus München - völlig neben der Spur - und den internationalen Kampf einflussreicher Kreise gegen Bargeld. Herr Häring ist Anhänger des ÖRR und einzig daran interessiert für die Pflicht zur Annahme von Bargeld zu kämpfen. Seine Beiträge sind unbedingt lesenswert.

http://norberthaering.de/de/53-german/aktuelles-vom-bargeld-widerstand/442-aktuelles-vom-bargeld-widerstand

NB: Sollte der ÖRR mit dem sogn. Rundfunkbeitrag beim BVerfG durchkommen, werde ich ausschließlich Bargeldzahlung anbieten.

M. Boettcher



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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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K müsste für Klage stehen und E für Eilverfahren.

Sofern die LRA bis zum Urteil in der Hauptsache der Aussetzung der Vollziehung zugestimmt hat, sollte die fiktive Person - mit Hinweis auf die Erklärung der LRA - das Eilverfahren für erledigt erklären. Durch die Erklärung der LRA besteht keine Eilbedürftigkeit mehr.

Zur Klagebegründung kann die fiktive Person schreiben, dass sie - um Doppelungen zu vermeiden - auf die Begründung im Widerspruch verweist. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass der Widerspruch eine Begründung enthalten hat.

Einer Übertragung des Verfahrens auf den Einzelrichter sollte die fiktive Person mit Hinweis auf die grundsätzliche Bedeutung der Angelegenheit und den anhängigen Verfahren beim Bundesverfassungsgericht nicht zustimmen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Mai 2017, 22:44 von Nichtgucker«

M
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Es könnte auch die Meinung bestehen, dass die Kosten für das E-Verfahren durch den NDR getragen werden müssten, weil der NDR dieses Verfahren - durch die Ablehnung des Antrags beim NDR auf Aussetzung der Vollstreckung durch den NDR - selbst verursachte....


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@MMichael: darauf würde ich mich eher nicht verlassen. Verfahrenskosten werden üblicher Weise (mehrheitlich*) dem Unterlegenen des Prozesses auferlegt, egal wer letztlich die Auseinandersetzung vor Gericht begonnen hat.

M. Boettcher

* mehrheitlich =  bis 100%


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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@MMichael: darauf würde ich mich eher nicht verlassen
ich weiss: vorm Richter und auf Hoher See ...


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Wenn der NDR Vollstreckungsmaßnahmen konkret angedroht oder eingeleitet hatte und infolge des Antrages auf Eilrechtsschutz nun der zuvor beantragten Aussetzung der Vollziehung der Beitragsbescheide gefolgt ist, war der Antrag auf Eilrechtsschutz erfolgreich. Die Kosten des Eilrechtsschutzverfahrens müssten dann dem NDR auferlegt werden. Daher sollte der Antrag auf Eillrechtsschuitz nicht zurückgezogen werden sondern - mit Bezug auf das Einlenkens des NDR - für erledigt erklärt werden.


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Moinsn liebe Mitstreiter

Person S hat Post bekommen mit gelbem Briefpapier. Darin einige Zeilen WirrWarr - siehe Anhang.

Jetzt die Frage: wieso muss Person S jetzt die Kosten tragen? Und was wird bei der Summe wohl zu berappen sein? Kommt das jetzt oder nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens? Im Prinzip war ja der Antrag erfolgreich - da ist Person S ja schonmal ein Stück weiter - erstmal keine Vollstreckung mehr....

Fragen über Fragen.

Grüße


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juni 2017, 23:22 von DumbTV«
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Jetzt die Frage: wieso muss Person S jetzt die Kosten tragen? .... Fragen über Fragen.

Berichterstatter der 3. Kammer - hier ist wohl wieder der berüchtigte Dr. Hop**** am Werk, der ein glühender Verehrer der Rundfunker sein muss, da er alles zu ihren Gunsten auszulegen geneigt scheint.

In der Tat stellt sich die Frage, warum der rechtschutzbedürftige Bürger die Kosten des für erledigt erklärten Eilverfahren tragen soll, wenn die Anstalt mit ihren Vollstreckungsdrohungen trotz laufenden Prozesses den Eilantrag doch provoziert hat. An dieser Stelle gilt es zu insistieren!


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Seite 4 zu obigem Beitrag:

Re: Klage gegen NDR - Verweigerung der Barzahlung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23007.msg149020.html#msg149020


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moinsn

es gibt neues vom Spaßverein - siehe Anlage. Das sind die berühmten 20 €? Wie könnte man die vermeiden?


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die Seite kommt noch dazu


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  • Administrator
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Bei berühmt berüchtigten Dingen auch einfach mal die Forumssuche (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) nutzen ;)


Siehe u.a.

Eilantrag: Rundfunkanstalt will Kostenpauschale
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17148.msg113128.html#msg113128

Re: Auslagen §162 Abs.2 VwG i.V.m. 7002 VV RVG §§ 103 ff ZPO
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9799.msg129145.html#msg129145
bzw.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9799.msg67560.html#msg67560


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

s
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sodele Gestern nun das "URTEIL"

Parallelen zu anderen Urteilen sind gewollt  :police:

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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Februar 2018, 13:42 von seppl«
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