Moinsn
Fiktive Person S ist einen etwas anderen Weg gegangen als die anderen - er würde gerne Bar bezahlen. Hat bis jetzt leider nicht geklappt - echt schade das
Zwischenzeitlich hat er auch einen Widerspruchsbescheid erhalten (1. Widerspruch gegen Ende 2015) und Klage eingereicht. Zeitgleich hatte er nach § 80 Abs. 5 , 6 VwGO die Aussetzung beantragt.
Jetzt bekam die fitkive Person S Post vom Gericht - der NDR bestätigt die Einstellung der Vollstreckung bis zum Abschluss des Hauptverfahrens. Darüber hats wohl ein separates Verfahren - Kürzel E - das er jetzt schriftlich innerhalb von 10 Tagen als erledigt erklären soll. Irgendwie komisch - kommen da noch Zusatzkosten auf die fiktive Person S zu? Er bekam den Eingang und das Aktenzeichen mitgeteilt. Da steht aber das Kürzel K - von E keine Rede.
Seis drum - Person S wertet das als ersten Erfolg.
Noch eine Frage: Person S bekam eine Frist von 6 Wochen für seine Klagebegründung mitgeteilt. Kann man sowas auch Verlängern lassen? Wie müsste Person S sowas begründen?
Hats irgendwo Hinweise, wie man eine Klagebegründung üblicherweise strukturiert? Person S ist ja kein Jurist.....
Schreiben Gericht anbei als JPG.
Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)