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Autor Thema: Nachzahlungen und ehemalige Mitbewohner  (Gelesen 1778 mal)

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Nachzahlungen und ehemalige Mitbewohner
Autor: 19. Juni 2014, 12:37
Guten Tag liebe Community.

Person A wohnt in einer Wohngemeinschaft mit 8 Personen.
Da Person A und einige der Mitbewohner Zwangsanmeldungen bekommen haben, haben sie sich entschlossen, sich anzumelden. Die Beiträge seit Jan 13 wurden über das Beitragskonto von Person A nachgezahlt.
Auch diejenigen der aktuellen Mitbewohner, welche sich dank BaFög befreien lassen könnten, haben sich bereit erklärt, sich gleichermaßen zu beteiligen (~2.25 € p.P. und Monat)

Nun hat aber in der Zeit von Jan 13 - Apr 13 noch Person B in der WG gewohnt und möchte nicht ihre vier Monate nachbezahlen, da:
Zitat von: Person B
Ich habe es schon einmal versucht und meinte zur GEZ, dass ich in einer Wohngemeinschaft gelebt habe usw. die meinten, ich hätte dann Pech, das sei zu spät und nun bezahle ich das in Raten ab.
Personen C und D, die 9 Monate in betr. WG gewohnt haben, betrifft mein Anliegen auch.

Nun meine Frage: Muss Person B wirklich für die Monate Januar bis April 13 bezahlen, wenn diese bereits durch die Beiträge von Person A gedeckt sind? Meines Wissens darf der Beitragsservice doch nur einmalig je Wohnung Gebühren beziehen?
Wie ist hier die Rechtslage und was müsste Person B tun, um die Zahlungen für die vier Monate zu umgehen bzw zurückerstattet zu bekommen. Person A weiß leider nicht, wie viel Geld wofür schon gezahlt wurde.


Ich hoffe, ihr könnt Person A und Mitbewohnern weiterhelfen.

Liebe Grüße. wgbre


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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Wer will denn jetzt, dass B wieviel nachbezahlt?

Wenn B einen Beitragsbescheid bekommen hat, der noch nicht rechtskräftig ist, kann er dem einfach widersprechen und darauf verweisen, dass A unter Beitragsnummer xyz bereits für diese Wohnung bezahlt hat.

Wenn bereits für die 4 Monate doppelt bezahlt wurde, kann dieses Geld zurückgefordert werden.


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Dankesehr.


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