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Autor Thema: Rückwirkende Befreiung ?  (Gelesen 1377 mal)

S
  • Beiträge: 3
Rückwirkende Befreiung ?
Autor: 01. Juli 2014, 15:26
Moin moin,

ich lese mich hier gerade durch diverse Threads und bin noch nicht ganz fündig geworden.
Person A hat eine Zwangsanmeldung bekommen und eine Mahnung über offene Beiträge seit Januar '13.
Person A hat einen Antrag auf Befreiung für das komplette Kalenderjahr '13 gestellt und Bewilligungsbescheide über Leistungsbezug nach ALG II eingeschickt.
Antrag wurde abgelehnt weil wohl Fristen verstrichen sind.
Jetzt ist eine Forderung über ~330 € eingetroffen.
Gibt es eine Möglichkeit die Forderung zumindest für das Jahr 2013 negieren zu lassen?

Besten Dank im Voraus.

MfG


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s
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Re: Rückwirkende Befreiung ?
#1: 01. Juli 2014, 20:24
Ich habe hier schon von einigen gelesen, die rückwirkend ab Januar 2013 befreit wurden. Anscheinend funktioniert das aber nur, wenn man sich frühzeitig meldet und nicht erst die Zwangsanmeldung abwartet.
Ich halte für einen extrem schlechten Rat, die Briefe des BS zu ignorieren, wenn der Betreffende ALG II / Bafög bekommt oder schon ein Mitbewohner zahlt.

A kann noch darauf hoffen, im Widerspruchsverfahren nach dem Beitragsbescheid die Befreiung durchzubekommen.


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