Danke erstmal für die Antwort.
Das mit dem Geltungsbereich ist recht interessant. Dazu habe ich gerade einen Beitrag gehört... wieviel man davon halten kann, weiss ich leider nicht. Es ging darum, dass im 15 RStV von (juristischen) Personen die Rede ist, nicht aber von Menschen. Bekennt man sich also in einem Schreiben dazu ein Mensch zu sein, ist man nicht mehr Inhalt des Vertrages. ... keine Ahnung ob solche Wortklaubereien tatsächlich etwas bringen... mir kommt das etwas zu einfach vor.
Aber einen Hinweis auf die Privatautonomie könnte man ja schon irgendwie mit anbringen, oder?
Genauso wie einen Hinweis auf Art 20 Abs 4.
Aber interessanter finde ich die Tatsache, dass es sich um einen Vertrag handelt und nicht um ein Gesetz.
Dieser muss ja zwischen Vertragsparteien geschlossen worden sein -In dem Fall dann der Staat mit dem Beitrags-Service (?)
Wenn zwei Parteien einen Vertrag miteinander schließen, bleiben dritte davon aber unberührt.
Könnte man nicht auch auf dieser Ebene argumentieren?
Ich habe dazu dieses Musterschreiben gefunden:
Max Mustermann
Musterstraße 112
10101 Musterhausen
ARD, ZDF, Deutschlandradio
Beitragsservice
50439 Köln
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.
(a) Für Zwangsangemeldete
Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden. Es gilt der Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.
Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Belästigungen zu unterlassen und meine Daten aus Ihren Datenbanken zu löschen. Ich erwarte von Ihnen dazu die schriftliche Bestätigung innerhalb einer
Frist von 7 (sieben) Tagen ab Eingang dieses Schreibens.
Sollten Sie die Frist verstreichen lassen gehe ich davon aus, dass Ihre Forderung hinfällig ist. Sollten Sie wieder erwarten auf Ihre Forderung beharren, ergeht Strafantrag gegen Sie.
(b) Für Gebührenzahler
Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon aus ging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt. Daher erkläre ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.
(c) gemeinsamer Teil
Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug.
Max Mustermann
Dazu noch folgenden Link:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_zu_Lasten_DritterNaja, erstmal den beiden Bescheiden wiedersprechen und den Nächsten abwarten... so ist immerhin auch schon wieder etwas Zeit gewonnen.