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Autor Thema: Beitragsbescheid erhalten... ein paar Fragen  (Gelesen 8792 mal)

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Beitragsbescheide verlieren nicht ihre Gültigkeit, aber durch die Widersprüche sind sie nicht Rechtskräftig geworden. Es ist zwingend ein Widerspruchsbescheid nötig, um dem Widerspruch stattzugeben oder abzulehnen. In diesem speziellen Fall hat BS noch nichts entschieden, die Antwort kann als Eingangsbestätigung gewertet werden. Wenn weitere Schreiben kommen, muss nur auf eine Rechtsbehelfsbelehrung reagiert werden. Ohne diese ist keine Reaktion erforderlich. Zumal ja auch keine Reaktion gefordert wird.


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Danke Roggi!
Naja... gefordert wird natürlich als Reaktion, dass Freundin von A endlich mal bezahlt.  ;D... aber das ist ja klar.
Aber gut...dann kann A ja jetzt erstma wieder ruhiger schlafen bzw. sich auf alles weitere vorbereiten.



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@roggi

nochmal "zum Mitschreiben":
wenn man also einem Beitragsbescheid widerspricht muss man erst wieder "aktiv" werden, wenn man einen Widerspruchsbescheid bekommt? Man verpasst also keine Frist, wenn man keine Bestätigung vom BS bekommen hat?


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@roggi

nochmal "zum Mitschreiben":
wenn man also einem Beitragsbescheid widerspricht muss man erst wieder "aktiv" werden, wenn man einen Widerspruchsbescheid bekommt? Man verpasst also keine Frist, wenn man keine Bestätigung vom BS bekommen hat?
Richtig, es gibt nichts, worauf man reagieren könnte. Nur die Rechtsbehelfsbelehrung eines Schreibens macht daraus einen Verwaltungsakt, auf den man reagieren muss.


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wenn man also einem Beitragsbescheid widerspricht muss man erst wieder "aktiv" werden, wenn man einen Widerspruchsbescheid bekommt? Man verpasst also keine Frist, wenn man keine Bestätigung vom BS bekommen hat?

Es könnte dann sein, dass der Widerspruch nicht angekommen ist.


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Deshalb Wiedersprüche am besten immer vorher faxen, Faxprotokoll mit in den Brief und dann per Einschreiben schicken.
Ich find das Theater selber ja ein bisschen "affig", aber so schützt man sich halt vor der Behauptung, es sei nichts angekommen.
Theoretisch besteht ja sogar die Möglichkeit das selber ganz genau so zu machen und alles, was nicht per Einschreiben kommt (und damit ´ne Empfangsbestätigung vorliegt) als nicht angekommen zu deklarieren. Dann geht der Kampf halt erstmal an der Stelle weiter und man muß ggf. dem GV erklären, dass es sich um einen Verfahrensfehler des BS handelt. (hoffe das stimmt so, hab´s mir ja auch nur angelesen)




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