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Autor Thema: 8 Euro Kosten - Zahlen oder nicht?  (Gelesen 2027 mal)

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  • Beiträge: 1
8 Euro Kosten - Zahlen oder nicht?
Autor: 05. Juni 2014, 14:12
Nach jeder Menge Infopost ist heute der "Beitragsbescheid" angekommen. Jetzt ist es ernst und Person A wird nicht klagen sondern wohl artig zahlen.

Aber eine Sache stört A. Zitat: "Für den Zeitraum vom 01.12.2013 bis 28.02.2014 wird für Ihre Wohnung der Betrag von 61,94 EUR, bestehend aus 53,94 EUR Rundfunkbeiträgen und 8,00 EUR Kosten, festgesetzt."

Die Kosten werden nirgends erläutert. Google half, es handelt sich wohl um einen "Säumniszuschlag". Da A heute erstmalig einen Beitragsbescheid erhielt, findet A das nicht gerechtfertigt.

Macht es Sinn, den ausstehende Betrag abzüglich 8 Euro zu begleichen und für diese fraglichen 8 Euro einen Widerspruch zu schicken? Ist dann Ruhe oder reiten die auf den 8 Euro rum?

Für Hinweise besten Dank im Voraus!  :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Juni 2014, 14:18 von Uwe«

  • Beiträge: 3.241
Re: 8 Euro Kosten - Zahlen oder nicht?
#1: 05. Juni 2014, 14:40
In diesem Falle kann es sein, dass die Nebenforderung nicht bestand hat. Wenn aber der Computer bei denen so eingestellt ist, dass alle Kosten gleich behandelt werden, bleiben die 8 Euro immer bestehen, denn die laufende Zahlung deckt immer zuerst die älteste Schuld, deshalb einfach versuchen.
Ansonsten hier lesen zum Thema "Nichtigkeit des Säumniszuschlags":
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7842.msg59692.html#msg59692


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