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Autor Thema: Aus der WG gezogen  (Gelesen 1632 mal)

T
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Aus der WG gezogen
Autor: 03. Juni 2014, 14:07
Hallo!!

Person A hat zwei Monate in einer WG gewohnt, wo diese so einen Wisch unterschrieb, dass der WG Mitbewohner sc hon den Beitrag zahlt. Nun wohnt A seit 11/2013 in einer eigenen Wohnung, hat sich bei der Meldebehörde umgemeldet, aber bis jetzt verdrängt, sich bei dem Beitragsservice umzumelden (oder anmelden?)" Wie soll person A vorgehen, um keinen Ärger zu bekommen?

Und: Kann der Beitragsservice einsehen, wann Person A sich bei der Meldebehörde umgemeldet hat?

Vielen Dank!


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Re: Aus der WG gezogen
#1: 03. Juni 2014, 14:37
Der BS bekommt mitgeteilt, dass sich jemand ummeldet. Wer sich nicht freiwillig anmeldet und zahlt, bekommt im schlimmsten Fall rückwirkende Zahlungsaufforderungen mit 8 Euro Säumniszuschlag zugestellt. Person A kann das riskieren und alle Aufforderungen ignorieren, bis ein Beitragsbescheid kommt. Erst auf den muss reagiert werden.


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Re: Aus der WG gezogen
#2: 04. Juni 2014, 16:45
Ist denn Person A denn dann überhaupt angemeldet? (Person A kann sich weder an die Beitragsnummer, noch an den vollständigen Namen des Beitragszahlers erinnern)

Im Endeffekt kam bisher seit dem Umzug nix. Könnte wenn ein nächster Umzug anstünde ohne Aufforderung Person A sich wieder anmelden?


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Re: Aus der WG gezogen
#3: 04. Juni 2014, 18:56
Es kann versucht werden, darauf zu bestehen, dass man nicht für vergangene Wohnungen zahlen will, weil kein Nachweis möglich ist, wer dort mit wem gewohnt hat. Es ist im Gesetz nicht vorgesehen, zu vergangenen Wohnsituationen Angaben zu machen, das Thema hatten wir hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8040.msg60865.html#msg60865

Wenn das in halbwegs vernünftigem Amtsdeutsch verpackt wird, erübrigt sich eine Klage. Man sollte aber direkt durchblicken lassen, dass man das vor Gericht klären würde, denn an das eigene Gesetz muss sich der BS halten, die können nicht einen Paragraphen ignorieren, wenn dieser nicht genehm sind.


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