Was ist die Vorzugslast?
Die Vorzugslast ist eine öffentliche Abgabe und wird entrichtet über einen Beitrag. Sie dient dem Ausgleich von Vorteilen. Genau an dieser Stelle ist ihr besonderes Merkmal.
Zu beachten sind zwei wesentliche Sachverhalte. Zu einem ist die Rede von einem Vorteil¹, ist dieser vorhanden werden die Nutznießer zu Pflichtigen².
Inwiefern der Pflichtige dieses Angebot nutzt, ist für diese Abgabeform nicht relevant.
_________________¹ Zum
Vorteil ______________________________________
Der Vorteil in einer Vorzugslast liegt darin, potenziell etwas in Anspruch nehmen zu können. Ist dies gewährleistet, wird der Nutznießer zum Pflichtigen. Der Sondervorteil der Vorzugslast ist die “Rundfunkrepzeption”. D.h. die Möglichkeit, Rundfunk empfangen zu können.
_________________² Der
Pflichtige ____________________________________
Der Pflichtige ist kein Nutzer im Sinne des Äquivalenzprinzips. Dies sagt aus, dass derjenige, der von einer Leistung einen Vorteil hat, nach Maßgabe dieses Vorteils über eine entsprechende Abgabe* zur Finanzierung dieser Leistung herangezogen wird.
*Vorsicht: Zahlreiche Abgaben folgen diesem Prinzip, die Vorzugslast eben nicht._________________ Zum besseren Verständnis ____________________________
Das Äquivalenzprinzips von Steuern und auch Abgaben folgt normalerweise dem Leitsatz, dass der Nutzen von verschiedenen Leistungen, jedem Einzelnen genau zugerechnet werden sollte. Insofern redet man von einem
“individuell-konkreten Nutzen”.
Die Beiträge der Vorzugslast und somit des Rundfunks sind laut Erläuterung aber ein
“potenzieller-individueller Vorteil”.
Die Vorzugslast ist ein wesentlicher Baustein der Rundfunkabgabe. Aufgrund der oben erläuterten Sachverhalte kam es in zahlreichen Klagen zu immer mehr Unverständnis. Die Kernstreitpunkte, in denen dabei hauptsächlich gestritten wurde, sind u. a.
- Die Frage, ob es sich um eine Steuer oder Abgabe handelt.
- Der Anknüpfpunkt, d-h. Geräte oder Wohnung.
- Die Ungleichbehandlung nach Art. 3 des GG.
Die Kernpunkte wurde dabei sachlich der Vorzugslast unterworfen. Angesichts dieser fragwürdigen Umstände ist es nahezu ein perfektes Instrument im Sinne der Rundfunkabgabe.
_________________ Meinung _______________________________________
Willkommen im Land der Steuern oder der Ausbeutung, je nachdem was der Einzelfall so hergibt. Noch mehr Willkür sich derart zu bedienen, kann nur der Diebstahl sein.
Lev
Quellen:
http://www.rechtslexikon.net/d/vorzugslast/vorzugslast.htmhttps://www.vimentis.ch/d/lexikon/66/Kausalabgabe.htmlhttps://dejure.org/gesetze/AO/3.html