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Autor Thema: Verfassungsrichter weisen Rossmann-Klage gegen Zwangsabgabe ab  (Gelesen 13542 mal)

Uwe

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Rundfunkbeitrag zulässig!
Verfassungsrichter weisen Rossmann-Klage gegen Zwangsabgabe ab



Foto:dpa/Arno Burgi

Das  bayrische Verfassungsgericht hat die Rundfunkgebühr für verfassungsgemäß erklärt. Damit ist die Frage eines Juristen und der Drogeriekette Rossmann abgewiesen.

mehr auf:
http://www.focus.de/finanzen/news/rundbeitrag-zulaessig-verfassungsrichter-weisen-klage-gegen-zwangsabgabe-ab_id_3845879.html


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Oh man , bitte bis zum Bundesverfassungsgericht bringen. Wenn die genauso bescheuert Urteilen verlasse ich das Land!


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Rossman und Geuer, bitte bitte gebt nicht auf!  :(

Das kann doch nicht wahr sein!


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Rossmann ist ein spritiueller und fairer Mensch / Betrieb, der meinen Dank verdient!  Ich werde monatlich 18€ mehr bei Rossmann ausgeben!


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Naja, wer hat denn was anderes gedacht?Wie schon beim letzten Urteil gesagt wurde:kein Richter möchte sich den "Schuh" anziehen und das perfide Finanzierungssystem des ÖRR kippen.Was bleibt jetzt noch? Die nächst höhere Instanz!Ich kann nur hoffe das Rossmann diesen Weg geht und endlich Recht gesprochen wird.Ich für meinen Teil werde mich solange weigern wie es nur möglich ist.Denn Zwang und Unterdrückung sind, meines Erachtens nach, kein Teil von Demokratie.
Ein Trost:die Akzeptanz der ÖRR sinkt mit jedem Tag und es wird der Tag kommen an dem die ÖRR fallen werden. Die Berliner Mauer ist auch gefallen!!!


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Wenn ich mir das Ergebnis anschaue und mit den Beobachtungen der Verhandlung vergleiche, stellt sich mir hier doch die Frage, ob die Richter nicht unter Druck höherer "Instanzen" eingegnickt sind.

Nach den Verhandlungsberichten war ich eigentlich noch recht zuversichtig, dass hier mal ein Gericht fair und gegen den Rundfunkbeitrag entscheidet. Doch plötzlich sieht das Ganze nach einer 180 Grad Wendung aus.

Für mich nur ein Grund mich weiterhin und noch stärker gegen dieses System zu wehren. Ich warte eigentlich nur noch auf den großen Knall.


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Uwe

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Vf.   8-VII-12                                                                                         München, 15. Mai 2014
Vf. 24-VII-12
 
Pressemitteilung
 
zur
Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
vom 15. Mai 2014

 
über zwei Popularklagen
 
auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit
von Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2011 (GVBl S. 258, ber. S. 404, BayRS 2251-17-S)

Bitte auf Pressemitteilungen klicken und dann auf Rundfunkbeitrag!
mehr auf:
http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/


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Wenn man sich die Userkommentare ansieht merkt man zumindest, dass man nicht alleine ist….


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jetzt_reicht_es

Eine kleine Elite treibt das Volk in die Enge. Sie darf sich nicht wundern, wenn das Volk irgendwann geschlossen sagt: "BASTA!" Hier werden alle Gesetze des gesunden Menschenverstandes von Leuten, deren Denkweise und Ansichten aus dem vorigen Jahrhundert stammen, sträflich und fahrlässig außer Kraft gesetzt. Ist das wirklich unser Rechtssystem?
Ich glaube, dass für alle sehr viel auf dem Spiel steht!
Es handelt sich um ein multimillarden Unternehmen.
Dass das Volk geknechtet wird, spielt es für sie keine Rolle!
Und glaub mir: in Deutschland muss noch SEHR viel mehr passieren, bis das Volk sagt BASTA. Und bis dahin sind sie alle durch das System assimiliert!


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na toll.  :(


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Ich glaube man geht die Sache falsch an-das Grundsatzproblem bleibt ja.Ich bekomme etwas, was ich nicht bestellt habe.Was ist denn mit SKY und den ganz anderen Pay TV Sendern?Die werden doch klar benachteiligt?Ich würde mir gerne ein Sky Abo holen,tue es aber nicht weil ich ja schon 17€ im Monat zwangsweise an den ÖRR zahlen muss.Ist das nicht Wettbewerbsverzerrung? Gibt es da von denen Stellungnahmen?
 
Eine andere Frage, die mich den ganzen Tag schon beschäftigt: gibt es in Deutschland nicht sowas wie ein Bürgerbegehren? Beziehungsweise eine Art Volksentscheid, bei dem jeder wahlberechtigter Bürger abstimmen kann.Damit wäre das Thema dann doch endlich vom Tisch bzw. man könnte endlich das Volk entscheiden lassen.Vor allem vor dem Hintergrund das ja laut einer Studie 60!% nicht mit dem Rundfunkbeitrag einverstanden sind.Nach dem 2. Urteil heute werden vermutlich die anderen 14 Verfassungsgerichte klagen darüber erhalten und sich damit befassen müssen.Wieso nicht einmal etwas richtig machen?

Weis diesbezüglich jemand was genaueres?


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Eine andere Frage, die mich den ganzen Tag schon beschäftigt: gibt es in Deutschland nicht sowas wie ein Bürgerbegehren? Beziehungsweise eine Art Volksentscheid, bei dem jeder wahlberechtigter Bürger abstimmen kann.Damit wäre das Thema dann doch endlich vom Tisch bzw. man könnte endlich das Volk entscheiden lassen.Vor allem vor dem Hintergrund das ja laut einer Studie 60!% nicht mit dem Rundfunkbeitrag einverstanden sind.Nach dem 2. Urteil heute werden vermutlich die anderen 14 Verfassungsgerichte klagen darüber erhalten und sich damit befassen müssen.Wieso nicht einmal etwas richtig machen?

Weis diesbezüglich jemand was genaueres?

http://de.wikipedia.org/wiki/Volksbegehren_(Deutschland)


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Ich glaube man geht die Sache falsch an-das Grundsatzproblem bleibt ja.Ich bekomme etwas, was ich nicht bestellt habe.Was ist denn mit SKY und den ganz anderen Pay TV Sendern?Die werden doch klar benachteiligt?Ich würde mir gerne ein Sky Abo holen,tue es aber nicht weil ich ja schon 17€ im Monat zwangsweise an den ÖRR zahlen muss.Ist das nicht Wettbewerbsverzerrung? Gibt es da von denen Stellungnahmen?

Ich habe mich zu diesem Thema damals direkt an das Bundeskartellamt gewandt. Deren Antwort kurz zusammengefasst: "Wir sind dafür leider nicht zuständig." Kurz gesagt: Der örR dürfte sich sogar eine Monopolstellung leisten und niemand würde dagegen etwas machen können.

Der örR ist unantastbar und es gelten für ihn nachweislich keine marktrechtlichen Regelungen.


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