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Autor Thema: Verfassungsrichter weisen Rossmann-Klage gegen Zwangsabgabe ab  (Gelesen 13619 mal)

J
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Kann ich nicht ein teuren Smart TV kaufen und die Rechnung an die GEZ schicken, warum halbe Sachen. Die sollen dann die Geräte verteilen, WENN die Demokratie von den öffentlich rechtlichen abhängt ?!  >:D >:D


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Und wenn die Privaten und die Pay TV Sender ne Klage fahren würden?(Wird nie passieren)Aber haben die sich zu dieser Thematik(Benachteiligung) mal geäußert?
Oder die ganzen Printmedien?Springer etc.... da muss doch irgendwie ein Widerspruch oder Einwand von denen kommen.


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H
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    • Rundfunkbeitrag und Freiheit des Gewissens
Und wenn die Privaten und die Pay TV Sender ne Klage fahren würden?(Wird nie passieren)Aber haben die sich zu dieser Thematik(Benachteiligung) mal geäußert?
Oder die ganzen Printmedien?Springer etc.... da muss doch irgendwie ein Widerspruch oder Einwand von denen kommen.

Von Springer braucht man nichts zu erwarten. Siehe hier:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9274.msg64685.html#msg64685

"In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass es in Deutschland sogar eine Zwangsabgabe für staatliche Propaganda gibt, den sogenannten "Rundfunkbeitrag"! Das ist einmalig auf der ganzen Welt!"
Meine Antwort auf BILDs Frage "Was sagen Sie zu Putin's Propaganda-Krieg?" am 7. Mai 2014.

http://www.bild.de/ka/p/ugc/35834436/comment/dsc

BILD kann die Wahrheit nicht ertragen: Sie haben zum zweiten Mal meinen Kommentar gelöscht.

Wenn die Wörter "Rundfunkbeitrag" und "Zwangsabgabe" oder "staatliche Propaganda" zusammen in einem Kommentar erscheinen, wird dieser automatisch gelöscht.


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Friedrich Schiller:
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.

M
  • Beiträge: 189
Die Urteile entsprechen der Einschätzung eines RA der mir bereits am Telefon mitteilte, dass er davon ausgeht, das diese Sache vor dem EuGH landen wird.

Meine Klageschrift werde ich in den nächsten Tagen einreichen und weiterhin Standhaft bleiben. Es gibt noch viele gute Argumente (gerade aus diesem Forum hier), die afaik auch nicht von Herrn Geuer vorgebracht wurden, somit ist noch nicht aller Tage Abend. Der Kampf wird nur länger und härter.


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Ich äussere in meinen Beiträgen grundsätzlich meine persönliche Meinung. Diese stellen keine Rechtsberatung dar.

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Ich verstehe das auch nicht das Sky , Maxdome und die Printmedien da die Füße stillhalten.
Die müßten sich doch auch mal melden .


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F
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Ich verstehe das auch nicht das Sky , Maxdome und die Printmedien da die Füße stillhalten.
Die müßten sich doch auch mal melden .

Für Maxdome sind die örR ja keine Konkurrenz. Wenn die örR damit anfangen auch Spielfilme und Serien in ihre Mediatheken aufzunehmen, könnte es vielleicht zu unruhen bei den Video On Damand-Anbietern kommen.

Sky und andere TV-Sender halten vermutlich den Ball flach aus Angst ihre Sendelizenzen zu verlieren. Diese werden von den örR vergeben, wenn ich mich recht erinnere.

Bei der Printpresse bin ich mir auch unsicher, was da der Grund sein könnte. Wer weiß, wie die mit den örR verbandelt sind.


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Die Urteile entsprechen der Einschätzung eines RA der mir bereits am Telefon mitteilte, dass er davon ausgeht, das diese Sache vor dem EuGH landen wird.


Welche Urteile?Die jetzt gefallen sind?

Das ist ne gute Frage.Auch wenn ich gegen amerikanische Konzerne bin, hoffe ich das wenn die "Großen" (Amazon,Netflix, google-Google music ist erst der Anfang!) auf den Markt kommen, da mal richtig einheizen werden.Von daher denke ich das, auch wenn die Urteile Pro "Rundfunkbeitrag" waren, die Glocken eher für "Ende läuten".
Auch wenn die ÖRR so übermächtig scheinen.Bei einem Gegner wie z.B. Google oder Netflix werden die ziemlich schnell einknicken-so meine Einschätzung.

Bitte versteht mich nicht Falsch ich bin kein  Google "Fanboy"-aber ich schätze das der ÖRR spätestens da in die Schranken gewiesen wird.


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AndyEF

Die Urteile entsprechen der Einschätzung eines RA der mir bereits am Telefon mitteilte, dass er davon ausgeht, das diese Sache vor dem EuGH landen wird.

Meine Klageschrift werde ich in den nächsten Tagen einreichen und weiterhin Standhaft bleiben. Es gibt noch viele gute Argumente (gerade aus diesem Forum hier), die afaik auch nicht von Herrn Geuer vorgebracht wurden, somit ist noch nicht aller Tage Abend. Der Kampf wird nur länger und härter.

Ich lege alle Hoffnungen auf den EuGH, da ich davon ausgehe, dass auch das das höchste deutsche Gericht alles abschmettern wird. Die Frage ist nur, in welchem Jahrzehnt kann mit einer Entscheidung gerechnet werden Seitens des EuGH?

Ich verstehe das auch nicht das Sky , Maxdome und die Printmedien da die Füße stillhalten.
Die müßten sich doch auch mal melden .

Für Maxdome sind die örR ja keine Konkurrenz. Wenn die örR damit anfangen auch Spielfilme und Serien in ihre Mediatheken aufzunehmen, könnte es vielleicht zu unruhen bei den Video On Damand-Anbietern kommen.

Sky und andere TV-Sender halten vermutlich den Ball flach aus Angst ihre Sendelizenzen zu verlieren. Diese werden von den örR vergeben, wenn ich mich recht erinnere.

Bei der Printpresse bin ich mir auch unsicher, was da der Grund sein könnte. Wer weiß, wie die mit den örR verbandelt sind.

Aber so schlecht ist das Beispiel Sky gar nicht mal: zahle ich meine Skygebühren nicht kann ich auch kein ÖR schauen oder zahle ich die Gebühren für TeleColumbus oder wie auch immer nicht kann ich auch kein ÖR sehen. Theoretisch werden mit diesen Gebühren der RFStV abgegolten ... aber da fließt das Geld ja nicht dahin wo es hin soll.


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Wir werden trotzdem die Zahlung verweigern und den Beitragsbescheid abwarten. Das kann doch alles nicht wahr sein. Wir klagen auf jeden Fall. Die Gerichte müssen überflutet werden von Klageschriften.


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Ist es nicht so, daß in den Beiräten vom ÖrR Politiker sitzen ? Und bei den Printmedien genauso, SPD hat doch die Mehrheit aller Printmedien in ihrem Einfluß, also auch Politiker.
Und beim Bundesverfassungsgericht ist das doch genauso..früher wurde eine Parität(3 CDU und 3 SPD-Richter) eingehalten, seit wenigen Jahren nicht mehr und seitdem gibt es einen Überhang von SPD.
Geht jetzt nicht um eine bestimmte Partei sondern darum, daß eigentlich überall die Politik ihre Finger im Spiel hat und somit der wahre Entscheider ist, und die Politik hat das ganze ja erst ins Laufen gebracht.

Will sagen, gerade an dem Urteil vor wenigen Wochen, von dem E. Geuer in Twitter gemeint hat, er habe noch nie so eine seichte Begründung von einem Gericht gehört sieht man doch, daß ein Gericht jederzeit so oder genau gegenteilig entscheiden kann, es hat immer für jede Entscheidung einen Sack voll toll klingender Argumente, so daß auch das darauf hinzeigt: der wahre Entscheider sind nicht die Gesetze sondern die Politik.
Die Politik lebt aber von Wählerstimmen, die sie sich durch die Rundfunkpropaganda sichern. D.h. es ist eigentlich eine größere Sache, nämlich das Recht auf Selbstbestimmung der Menschen, gegen den Willen der Politik, uns möglichst weitgehend zu beherrschen, also Selbst- gegen Fremdbestimmung.
Essentielle Angelegenheit das Ganze.


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Ich habe heute mal das Netz nach Nachrichten durchforstet..... das Thema wird jetzt doch ziemlich präsent, weil insgeheim ein Großteil der Bevölkerung wollte, dass diesem Übel ein Ende gemacht wird-auch wenn es nicht jeder offen zugeben will/wollte.
Das darf keine "Eintagsfliege bleiben.Die Leute müssen aufgeklärt werden!


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Mein Reden.
Es wird immer wieder damit argumentiert, dass mit der Zahlung des Beitrags ein Vorteil abgegolten werden soll.

Es gibt aber keinen Vorteil, solange man auf den Kauf eines entsprechenden Empfangsgerätes angewiesen ist. Hinzu kommt noch der gesamte andere technische Firlefanz, den man für den  Empfang benötigt.

Und dann wird einem unterstellt, man habe ja auch einen indirekten Vorteil. Haarsträubenderen Unfug habe ich bisher noch nicht vernommen.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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