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Autor Thema: Antwortschreiben auf Widerruf (Aufruf zum GEZ-Boykott)  (Gelesen 10469 mal)

J

JW

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Hi zusammen.

Auf Grund des weitergeleiteten Aufrufs zum Widerspruch gegen die GEZ Gebühren (http://www.facebook.com/photo.php?fbid=674715715908225&set=pb.271619909551143.-2207520000.1398064178.&type=3&theater) haben ich und andere den "Brief" entsprechend personalisiert verwendet.
Hier als Beispiel die erste Antwort der GEZ, die ich euch nicht vorenthalten möchte:
 
Zitat
Sie wenden sich gegen den Rundfunkbeitrag und teilen mit, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
ein unzulässiger Vertrag zu Lasten Dritter sei.
Gerne erläutern wir Ihnen die gesetzliche Regelung.
Entgegen Ihrer Auffassung ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag kein r;>rivatrechtlicher Vertrag.
Durch die Zustimmung der Länderparlamente ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag unmittelbar
geltendes Landesrecht in allen Bundesländern. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung entsteht
die Zahlungspflicht zum Rundfunkbeitrag. Deshalb bedarf es keiner privatrechtlichen vertraglichen
Vereinbarung . Vielmehr entsteht die Beitragspflicht für Sie als Inhaber einer Wohnung.
Ihrer geforderten Rückerstattung können wir demnach nicht entsprechen.
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist berechtigt, die zur ordnungsgemäßen
Abwicklung seiner Aufgaben im Rahmen des Rundfunkbeitragseinzugs erforderlichen Daten von
Wohnungsinhabern zu erheben. Deshalb kommt die von Ihnen gewünschte Löschung Ihrer Daten
nicht in Betracht.
Entsprechend der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dürfen Ihre Daten nicht für andere
Zwecke genutzt oder an Dritte weitergegeben werden.
Mit diesen Erläuterungen sehen wir Ihr Anliegen als abschließend geklärt an. Bitte haben Sie Verständnis,
dass wir weitere Schreiben zum gleichen Sachverhalt nicht erneut beantworten werden.

Zunächst hatte ich auch hier im Forum geschaut, ob ich bereits ähnliche Threads oder Infos dazu finde, bin aber nicht richtig fündig geworden.
Daher möchte ich an der Stelle noch mal im allgemeinen folgende Fragen in die Runde stellen:
- Was ist nun der nächste Schritt?
- Wie soll ich mich verhalten – soll ich antworten?
- Welche weiteren Schritte kann ich unternehmen?
- Gibt es bereits ähnliche Antworten und Erfahrungen?

Vielen Dank für Antworten und/oder weiterführende Links oder Infos.

Viele Grüße,
JW.


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Hallo @JW,

das ist ein Standard-Anwortschreiben des Betrugservices. Die werden auch Deinen Widerspruch ablehnen, aber das dürfte Dir ja klar sein. Die werden auf keinen Fall sagen: Lieber Beitragszahler, Sie haben voll Recht und müssen deswegen nichts bezahlen bis das BVerfG eine höchstrichterliche Entscheidung in der Sache getroffen hat. Nein, die werden massenhaft Drohbriefe an Dich versenden und Dich mit viel dicker Luft einschüchtern wollen.


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Hallo @JW,

((Achtung: Dies stellt keine Rechtsberatung dar.))

fast hätte ich es vergessen. Wichtig für Person "A": Reagieren muß Person "A" immer auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung wo eine Widerspruchsmöglichkeit und_oder Klagemöglichkeit aufgeführt ist.


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Warum kommen eigentlich immer wieder die gleichen Fragen? Die Antworten sind doch in jedem zweiten Thread gleich und damit bekannt.

Schreiben können von Person A ignoriert werden. Ist es ein Bescheid (Erkennbar an der Rechtsbehelfsbelehrung), dann muss reagiert werden mit Widerspruch. Danach den ablehnenden Widerspruchsbescheid abwarten und dann Klage einreichen (Wo und wie steht im Widerspruchsbescheid).


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Hallo @JW,
((Achtung: Dies stellt keine Rechtsberatung dar.))
fast hätte ich es vergessen. Wichtig für Person "A": Reagieren muß Person "A" immer auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung wo eine Widerspruchsmöglichkeit und_oder Klagemöglichkeit aufgeführt ist.

Danke für den Hinweis '5to12'. So wie ich es hier interpretieren würde, trifft dieses so auf die erhaltene Antwort nicht zu. Sondern ich interpretiere diese Antwort als eine allgemeine Erklärung. Mittlerweile ist beim Betroffenen auch eine Zahlungserinnerung für das erst Quartal eingegangen…


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Warum kommen eigentlich immer wieder die gleichen Fragen? Die Antworten sind doch in jedem zweiten Thread gleich und damit bekannt.

Schreiben können von Person A ignoriert werden. Ist es ein Bescheid (Erkennbar an der Rechtsbehelfsbelehrung), dann muss reagiert werden mit Widerspruch. Danach den ablehnenden Widerspruchsbescheid abwarten und dann Klage einreichen (Wo und wie steht im Widerspruchsbescheid).

Hallo 'abzocker1984'
Sorry wollte nicht nerven. Natürlich habe ich versucht über eine vorherige Recherche hier im Forum entsprechende Informationen zu bekommen, aber irgendwie ist jeder Fall doch scheinbar anders, bzw. basiert auf einer anderen Herangehensweise.
Wie anfänglich dargestellt, basierte der mir vorliegende Widerspruch eines bisherigen GEZ-Zahlenden auf den oben verlinkten vorformulierten Aufruf der über die FB-Seite von Anonymous geteilt wurde.
Nun habe ich mir vorgestellt – ggf. etwas naiv gedacht – dass ich hier in diesem Forum auf Grund dieser Vorlage weitere konkrete Möglichkeiten/Beispiele finde. Evtl. sogar einen entsprechenden Thread der darauf gezielt aufbaut und in dem passende, entsprechend mögliche Wege und weitere Formulierungshilfen zu finden sind.

Was ich als sehr interessante Beiträge gefunden habe sind diese beiden Beiträge:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9116.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9110.0.html

Noch mal zurück zur Aussage "Schreiben können ignoriert werden." Heißt der Betroffene sollte auf Grund des oben Zitierten Antwortschreibens erstmal so weiter gar nichts machen, und wenn erst wieder auf Schreiben der GEZ reagieren, die konkretere Zahlungsaufforderungen enthalten?

Ist in einem solchen Fall die Zahlungserinnerung dann schon so ein Schreiben, auf das erneut widersprochen werden kann oder gleich ein Klageweg eingeleitet werden sollte? Vielleicht gibt es hier zu noch mal ein paar weitere Beispiele im Forum. Vielen Dank für eure Unterstützung und weiteren Hinweise.

Viele Grüße,
JW.



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themob

Hallo JW,

2 Möglichkeiten:

1. Du kannst Dich an die Initiatoren der FB Gruppe wenden. Sie sollen Dir doch bitte mal die Kontaktdaten geben von denen, die das Musterschreiben "rechtlich" geprüft haben. Das sind die richtigen Ansprechpartner für dieses Musterschreiben und daraus resultierenden Antworten. Nachdem es angeblich rechtlich geprüft wurde, muss es ja wasserdicht sein  >:D
Zitat dieser Anonymus Bewegung:
Zitat
Bitte nutzt dazu das folgende Musterschreiben. Dieses wurde rechtlich übergeprüft. Das werden Anwälte (abgesehen derer die für die GEZ arbeiten) hier per Kommentar bestätigen.

2. Nutze die Informationen dieses Forums für die richtige Vorgehensweise und der Recherche über Hintergrundwissen.
Als ersten Einstieg ist dieses Thema zu empfehlen: Thema: FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen

Eventuell helfen auch in allen Boards die in rosa fixierten Beiträge, je nach Problem und Überschrift des Themas, diese stehen immer an erster Stelle eines Boards.

Bitte beachte auch den Hinweis oben rechts in roter Schrift bei der Beschreibung eines Problems.

Auf einen Brief mit informativem Charakter des BS mit Widerspruch zu reagieren, ist Zeit - und Portoverschwendung. Ein Widerspruch macht nur Sinn auf einen Verwaltungsakt mit entsprechender Rechtsbehelfsbelehrung

Dies betrifft hier:

Verwaltungakt = Gebühren-/Beitragsbescheid der Landesrundfunkanstalt, vertreten durch BS - Rechtsbehelfsbelehrung (4 Wochen Frist für Widerspruch oder Klage, je nach Bundesland)

Verwaltungsakt = Widerspruchsbescheid der Landesrundfunkanstalt, vertreten durch BS - Rechtsbehelfsbelehrung (4 Wochen Frist für Klageeinreichung)

PS: Diese Vorlage von der FB Gruppe kommt nicht aus dem Forum. Das ist deren eigenes Baby und hat mit uns nichts zu tun. Daher gibt es zu diesem "Musterschreiben" hier auch kein Thema.
Siehe auch den ersten angezeigten Post dort von René Ketterer Kleinsteuber vom 24. März um 16:29 Uhr


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awawaw

Hallo informiere uns mal/ Hallo sie wurden angemeldet / Hallo Zahle mal / Hallo Kohle raus ..wir sind im Recht / Hallo zahle sonst.....aua/
Hallo also jetzt aber.. Kohle raus sonst ganz schlimme Sachen wie Zwangsvollstreckung.../ Rechnung/Mahnung/Zahlungserinnerung/Zahlungsaufforderung/Drohung ---
DAS SIND ALLES BELANGLOSE INFOBRIEFE OHNE verwaltungsrechtliche RELEVANZ
Nur ein Verwaltungsakt kann eine zahlungspflicht begründen wenn dieser vollstreckbar ist.

BEITRAGSBESCHEID - oder auch WIDERSPRUCHSBESCHEID
ist ein solcher Verwaltungsakt der immer eine Rechtsmittelbelehrung enthält.. ( der nach 4 Wochen sollte man nicht reagieren 30 Jahre zwangsvollstreckbar ist)


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Ist in einem solchen Fall die Zahlungserinnerung dann schon so ein Schreiben, auf das erneut widersprochen werden kann oder gleich ein Klageweg eingeleitet werden sollte?
Nein. Es ist eine Zahlungserinnerung.


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Habe auch das gleiche Schreiben erhalten und wollte fragen ob es schon weitere Erkentnisse gibt. Bis jetzt hatte ich GEZ gezahlt, nächstes mal einfach Lastschrift widerrufen?


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awawaw

Lastschrift widerrufen? - Das mindeste "Allererste Bürgerpflicht"  ;D


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