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Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz > Urteilsverkündung 13.05.2014

Begonnen von PersonX, 12. Mai 2014, 01:46

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Verlinkte Ereignisse

PersonX

Terminhinweis:
Verkündungstermin in Sachen ,,Rundfunkbeiträge" am 13. Mai 2014

In dem Verfassungsbeschwerdeverfahren VGH B 35/12, das die Neuregelung der Rundfunkbeiträge betrifft, wird der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz am
Dienstag, 13. Mai 2014, 9:30 Uhr, Sitzungssaal E 009, in öffentlicher Sitzung eine Entscheidung verkünden.

Quelle:

http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/699/broker.jsp?uMen=6993f3be-a512-11d4-a737-0050045687ab&uCon=d011a20c-7efc-5416-1204-316077fe9e30&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042

Rochus

Ist jemand von den hier anwesenden und dort wohnenden Foristen an dem Termin zugegen?
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

Uwe

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www.rundfunk-frei.de

2Xtreme


smartorakel

Und wenn keiner da ist von uns wo kann man ab wann etwas darüber nachlesen auf den Homepages der Gerichte?

Rochus

Auf die Homepage des Gerichts würde ich mich nicht verlassen.

Wer in der Nähe einer LRA wohnt, kann diese direkt als Barometer nutzen:

Geht die Fahne auf Halbmast - wir haben gewonnen

Knallen dort die Sektkorken - haben die (erst einmal) gewonnen
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

Rochus

Hat noch mal jemand einen Link zu der Verhandlung parat, bei der Prof. Koblenzer den Arzt ohne Fernsehgerät vertreten hat?
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

Uwe

N24

Koblenzer Verfassungsgericht Urteilt: Rundfunkbeitrag Rechtmäßig!!


mehr auf:
http://www.n24.de/n24/Mediathek/Live/d/3498034/n24-next-news.html
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gugstdu


wtfacow

Das ist doch echt zum kotzen! Aber in zwei Tagen geht es dann richtig um die Wurst  :)


Rochus

Die Nachricht an sich ist ziemlich übel. Aber der Inhalt der Meldung auch ziemlich dürftig.

Zu meiner o. g. Frage habe ich auch noch mal im Netz recherchiert und auf der Seite des VG Freiburg folgendes gefunden:

http://vgfreiburg.de/pb/,Lde/Jahresbericht+2013+des+VG+Freiburg

Zitat

Rundfunkbeitrag

In einer Reihe von Verfahren ist über die Recht- und Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen (Haushaltsabgabe) zu entscheiden. Im Verfahren 2 K 1446/13 fand am 02.04.2014 die mündliche Verhandlung statt. Im Laufe des Jahres wird die 2. Kammer u.a. auch über Beiträge für Betriebstätten ( 2 K 1382/13 - Rechtsanwaltskanzlei) und Zweit-/Ferienwohnungen  (2 K 588/14) entscheiden. Insgesamt sind bei der Kammer derzeit (Stand 31.03.2014) 45 Verfahren wegen Rundfunkbeiträgen anhängig.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

Rochus

Und auf der Suche nach der Entscheidung fand ich dann das hier:

http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid=%7B8969EB5A-3135-404C-8438-E2C0DF00BE95%7D

Ist  noch nicht das Urteil vom heutigen Tage. Aber lest selbst.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

Bürger

Auch hier gern noch mal: Nicht wuschig machen lassen ;) :D

...es ist ja gar nicht alles verhandelt worden ;)
Erst müsse es (in Teilen) den Weg der Instanzen gehen.

Rheinland-Pfalz ist halt auch nicht Bayern...
...und die dortige "Verfassungsbeschwerde" eben keine "Popularklage"
;)

ZitatII. Der Verfassungsgerichtshof wies die Verfassungsbeschwerde in Teilen als unzulässig und im Übrigen als unbegründet zurück.

1. Die Beschwerdeführerin könne sich nicht unmittelbar vor dem Verfassungsgerichtshof gegen Einzelheiten der Beitrags- und der Datenerhebung wenden. Diese müssten vielmehr zunächst durch die Verwaltungsgerichte geklärt werden, weshalb die Verfassungsbeschwerde insoweit unzulässig sei. [...]
Quelle: Pressemitteilung Nr. 11/2014
http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/793/broker.jsp?uMen=793247b4-9c6a-11d4-a735-0050045687ab&uCon=8aa304a9-44f3-f541-1797-4c3077fe9e30&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042


Es besteht noch Hoffnung.
Zumal die Popularklage von Ermano Geuer äußerst substantiiert zu sein scheint.
Wir dürfen noch einen guten Tag gespannt bleiben... ;)
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