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Autor Thema: Angst vor dem Gerichtsvollzieher  (Gelesen 3302 mal)

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  • Beiträge: 3
Angst vor dem Gerichtsvollzieher
Autor: 07. März 2015, 19:51
Person A hat mehrer Jahre lang die Post von dem Südwestrundfunk ignoriert. Nun hat Person A ein Schreiben vom Obergerichtsvollzieher bekommen. Zwangsvollstreckungssache "Südwestfunk AdöR c/o ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln Akz XXXXXX,... Emailadresse"

Es geht um 374 Euro, das schreiben ist nicht unterschrieben, (maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig) aber mit Siegel.

Was muss Person A jetzt tun um den Gerichtsvollzieher zu stoppen?


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Re: Angst vor dem Gerichtsvollzieher
#1: 08. März 2015, 17:40
Das gleiche Problem habe ich auch, aber mein Beitrag wurde leider nicht - oder noch nicht Freigegeben :-(

Ich habe es versucht mit der Argumentation das kein Urteil vorliegt, da eine Vollstreckung ja nur durch ein Urteil bzw. einen Richter angeordnet werden kann!


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Re: Angst vor dem Gerichtsvollzieher
#2: 08. März 2015, 18:25
aus der FAQ Lite
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Abwehr der Zwangsvollstreckung bei "angeblich", aber eben
nicht nachweislich zugestelltem Verwaltungsakt/ "BeitragsBESCHEID"

Zwangsvollstreckung/ Rechtsmittel/ Amtsgericht/ Vollstreckungsgericht/ Erinnerung §
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7842.msg64283.html#msg64283


hier ab ungefähr Antwort 20
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

oder hier mit nochmal mit Kurz Einleitung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13301.msg89621.html#msg89621

an sich wurden diese Sachen dort bereits ausführlich erläutert


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. März 2015, 18:38 von PersonX«

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Re: Angst vor dem Gerichtsvollzieher
#3: 08. März 2015, 18:32
Ich habe es versucht mit der Argumentation das kein Urteil vorliegt, da eine Vollstreckung ja nur durch ein Urteil bzw. einen Richter angeordnet werden kann!

Die jeweilige LRA benötigen kein Urteil, die handeln quasi als Behörde mit dem Recht sich die Titel selbst auszustellen, ohne dass diese weiter geprüft werden, insbesondere nicht durch einen Richter, bitte unbedingt sachlich richtig informieren.


Edit "Bürger":
Thread wird vermutlich in Kürze gelöscht, da das Thema bereits ausgiebig und mehrfach im Forum behandelt ist.
Siehe Links von PersonX sowie Suchfunktion.
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Auch ist dieses Board den Widerspruchs- und Klagebegründungen vorbehalten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. März 2015, 21:04 von Bürger«

 
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