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Autor Thema: Totaler Anfänger braucht eure Unterstützung im Kampf gegen die Abzockerbande  (Gelesen 8416 mal)

s
  • Beiträge: 8
Ein großes Hallo an alle!
Ich bin überglücklich dieses Forum gefunden zu haben, und danke jedem der sich hier registriert hat. das zeugt von einem gesunden menschenverstand :-)

so... wahrscheinlich nervt euch das jetzt was ich hier poste aber ich muss anmerken
dass es gar nicht so einfach ist die richtigen themen hier zu finden die ich
für mein anliegen brauche da dieses forum sehr viele themen umfasst und alle an unterschiedlichen stellen platziert sind und ich es sehr mühsam finde das richtige zu finden da ich hier mal so gar keinen Überblick habe und nicht weiss was richtig ist. ich möchte das nicht auf eigener faust machen da ich dieses prozedere noch nie mitgemacht und keinerlei erfahrung habe.  es liegt ja in eurem interesse, der hier registrierten nutzern, erfolge gegen die gez zu erzielen. daher hoffe ich hier jemanden zu finden der mir auf schritt und tritt zur seite steht und mich leitet. ich bin total unwissend und es überwiegt mehr angst als alles andere. davon möchte ich unbedingt wegkommen. ich finde es erschreckend wie viele einfach die gez Gebühr akzeptieren und bezahlen. ich kann das absolut nicht nachvollziehen. ich möchte alles tun um einer von euch zu werden.


ich bitte euch /dich, mich über alles wichtige zu informieren
sodass xyz am ende nicht den kürzeren zieht und nicht auch noch kosten oder Gefängnis auf xyz zu kommen.
wie gesagt bin auf diesem gebiet sehr unwissend. aber wenn ich hilfe bekomme und lerne
dann kann ich mein wissen später auch anderen weitergeben usw usw
stellt euch einfach vor ich bin ein azubi :-)


person ist am 1.10.2013 von zuhause ausgezogen
person besitzt weder radio noch einen fernseher
person hat schulden und sein konto ist weit im minus und kommt da nicht so schnell wieder raus
person ist geringverdiener
person ist rechtschutzversichert. person hat da heute angerufen um sich zu informieren ob verwaltungsrecht mit enthalten sind im RS. man weiss ja nie. person wartet auf Rückmeldung seiner versicherung..

ich sehe nicht ein zu bezahlen, nicht ohne was dafür getan zu haben. viele meiner freunde wohnen schon jahrelang in ihrer wohnung und konnten früher ja sagen das sie keinen fernseher haben und waren befreit.
laut dem neuen "gesetz" muss jeder haushaltsabgaben zahlen. vieler meiner freunde die keine gez zahlten zahlen diese heute immer noch nicht weil sich die gez bei diesen nie gemeldet hat. also Glück. allein das ist in meinen augen schon unfair. andere haben Glück und zahlen nichts und ich hab pech und soll zahlen? auf keinen fall.


1. schreiben mit antwortbogen bekam xyz am 12.11.2013 Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag (ignoriert)
2. schreiben mit antwortbogen bekam xyz am 12.12.2013 Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag (ignoriert)
3. schreiben mit antwortbogen bekam xyz am 20.01.2013 Erinnerung: Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag
da bekam xyz ein bisschen Angst bei seinem nichtwissen - hat im antwortbogen das feld
  • durch lastschrift angekreuztund ohne irgendeine angabe zu machen zurück geschickt weil xyz gehofft hat sie melden sich nicht mehr. pustekuchen.

xyz dachte sie hätten xyz vergessen.
4. schreiben 03.04.2014 dieses mal 3 Blätter Vielen Dank für Ihre Anmeldung,  Daten zum Beitragskonto/Zahlungsart Kontostand bis 31.03.2014 -107,88 EUR und letzte Seite hier noch einige Informationen für Sie


was muss xyz tun? bitte hilft xyz schritt für schritt so das xyz es versteht.
ich werde hier jetzt täglich reinschauen und hoffe das ihr mir alles was ich brauche so genau wie möglich beschreibt. ziel muss es sein das user die neudazustossen sich schnell und einfach hier zurecht finden können und einen thread finden an denen sie sich leiten können denn die briefe der GEZ an die Bürger sind ja alles standardtexte/briefe die jeder bekommt. es muss eine schritt für schritt anleitung geben ohne dafür in zehn verschiedenen Themen nach den richtigen antworten zu suchen. das ist einfach viel zu kompliziert finde ich. ich habe das Gefühl das wenn ich mir threads durchgelesen habe nie das gefunden zu haben was ich benötige.


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So, Panik einstellen, tief durchatmen, alles wird gut.
Als Info erstmal vorweg, am 15.05.2014 wird ein höchstrichterliches Urteil erwartet. Bis dahin passiert nicht viel. Als erstes also mein Tipp, nicht bezahlen. Es werden weitere Zahlungsaufforderungen kommen, erst wenn  ein Beitragsbescheid kommt, wo "Beitragsbescheid" drauf steht und eine Rechtsbehelfsbelehrung mit abgedruckt ist, muss reagiert werden. Das kann sein: bezahlen oder Widerspruch einlegen. Ein Widersspruch wird immer abgelehnt, es werden weitere Zahlungsaufforderungen kommen, für jedes Quartal ein neuer Beitragsbescheid, immer entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung reagieren, damit er nicht rechtskräftig wird. Wie ein Widerspruch aussehen kann, fördert die Suchfunktion hier zutage, schau meine Beiträge hier an und klicke auf Anhänge anzeigen, dann hast du ein Beispiel. Wenn das Urteil am 15.5 zu unseren Ungunsten ausfällt, wird der Beitragsservice  Widerspruchsbescheide versenden. Daraufhin ist binnen 4 Wochen mit einer Klage zu Antworten, entsprechend der beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung. Wie eine Klage dann auszusehen hat, wirst du hier auch an Beispielen sehen können. Bis dahin lese hier soviel wie möglich, nur wer versteht, was er tut, kann vor Gericht Erfolg haben.


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ich danke ihnen schon mal. im laufe des tages werde ich damit beginnen


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person hat schulden und sein konto ist weit im minus und kommt da nicht so schnell wieder raus
person ist geringverdiener

Wäre ich das, würde ich einfach nichts bezahlen und mich entspannt zurücklehnen und die Show genießen. Was kann der Person denn noch großartig passieren? Pfändung und Zwangsvollstreckung sind ja wohl lächerlicher als es einem immer mit viel Blabla und Dramaturgie dargestellt wird. Wenn der Beitragsbescheid kommt, dann könnte die Person einfach einen Widerspruch schreiben. Sobald der abgelehnt wird, dann geht es mit der Klage weiter. Falls du dir das nicht leisten kannst, sollte eventuell je nach Umfang der Rechtschutzversicherung (RV) diese für die Prozesskosten geradestehen oder du bekommst möglicherweise Prozesskostenhilfe (PKV).

Eine Person A, die ich ziemlich gut kenne, hat auch Schulden und bezahlt nichts an den Rundfunkbeitragsservice. Und es passiert nichts. Viele Leute lassen sich von Buzzwords wie Zwangsvollstreckung und Pfändung abschrecken, obwohl da eh nichts großartig dahinter steckt.


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danke das sie sich die zeit genommen haben. das hört sich gut an. nun warte ich jetzt mal auf deren nächsten post und
bis dahin hab ivh ja noch was zeit mich hier im forum umzuschauen. bei fragen melde ich mich hier.
aber ist wie oben beschrieben, schreiben 4 nicht der beitragsbescheid? dort steht anmeldung eines kontos und sogar ein offener euro betrag.


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Genau das sind die Mittel und Werkzeuge mit denen die GEZ arbeitet.

Drohen, Mahnen, Einschüchtern mit irgendwelchen rechtlich-halbseidenen "Wischi-Waschi-Schreiben" die Leute zu verunsichern.
Soweit ich weiß kannst du jedwede Schreiben wie "der neue Rundfunkbeitrag" / "Angaben zum Rundfunkbeitrag" usw. ignorieren.

Dein Fehler war es das du reagiert hast in dem du mit "durch Lastschrift" geantwortet hast. Zumindest wissen die jetzt das es dich gibt. Aber das ist nicht weiter schlimm, Widerspruch und/oder Klage (je nach Bundesland) ist immer noch möglich.

Rechtlich bindend - bzw. relevant ist nur der Beitragsbescheid. Der sieht so ähnlich aus wie ein Bußgeldbescheid wenn du z.B. mal geblitzt wurdest. Da steht (meistens auf der Rückseite) auch eine Rechtsbehelfsbelehrung drin. Auf dieses Schreiben MUSST du reagieren da er sonst nach 4 Wochen Rechtskräftig wird.

Und wie schon gesagt, keine Panik, du bist hier ganz sicher nicht alleine.

Gruß,
ViSa


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also warte ich jetzt auf schreiben 5 (beitragsbescheid mit rechtsbehelfsbelehrung) und reagiere dann unverzüglich per einschreiben (an welche adresse?) mit einem handschriftlichen wiederspruch und werde dann auf einer vorlage hier im forum zurück greifen. komme aus nrw. muss ich denn weil ich nen haken gemacht habe schon jetzt wiederspruch einlegen oder reicht es wenn ich einfach auf schreiben fünf warte? ich frage lieber einmal zu viel als zu wenig. ich bin wohl das beste beispiel dafür warum nicht ausreichend menschen was dagegen tun sondern es einfach so hinnehmen. unwissenheit und angst vor folgen. keine sorge wenn ich schritt für schritt durch bin und erfahrung sammeln konnte lach ich später darüber :-) mfg


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Die gleichen Fragen haben schon -zig andere Forenmitglieder bewegt...
...daher bitte mal im diesbezüglichen Sammel-Thread nachschlagen...

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

...und auch mal "Querbeet" lesen - hie und da mal die Suchfunktion des Forums bemühen.

Es gibt viele Beispielfälle, die Deine Phase schon durchhaben.

Von Dir genanntes Schreiben ist eher als ledigliche Zahlungs-Information zu bewerten.
In ein paar Tagen bis Wochen kommt sehr wahrscheinlich eine "Zahlungsaufforderung"/ "Zahlungserinnerung" im gleichen Stil.
Alles noch nicht brenzlig... ;)

Offiziell reicht es, erst auf den sogenannten "BeitragsBESCHEID" zu reagieren.
Bis dieser eintrifft, dürften noch einige Wochen, wenn nicht gar Monate vergehen.
Konsequente Zahlungsverweigerung ist Grundvoraussetzung, diesen rechtsmittelfähigen Bescheid incl. Rechtsbehelfsbelehrung überhaupt zu erhalten.

Falls sich die Fragen dadurch noch nicht erübrigen, dann bitte ggf. in den entsprechenden Threads themenbezogen nachhaken.

Danke + gutes Durchhalten :)


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ich habe bis 3 uhr morgens hier querbeet gelesen. und heute ab 10 uhr morgens ca 9 stunden zwischendurch mit kleinen pausen. bin schon ein gutes Stück weiter. ich habe mir einen block genommenund da und da mal ne notiz gemacht.
es gibt noch ein paar defizite. finde aber noch nicht den rixhtigen zeitpunkt gekommen das anzusprechen.
ich warte nun auf post und dann melde ich mich. bis dahin bitte den thread noch offen lassen. aber auch an dieser stelle muss ich anmerken das alles sehr durcheinander ist und man als neuling sich hier ohne hilfe mal gar nicht zurecht finde. ist sehr schwer. mfg


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[...] muss ich anmerken das alles sehr durcheinander ist und man als neuling sich hier ohne hilfe mal gar nicht zurecht finde. ist sehr schwer. mfg
Will ich nicht abstreiten. Wir bemühen uns. Ist aber auch so gewachsen.

Etwas Licht ins Dunkel dürfte wie gesagt der erwähnte Link  bringen :)

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Gute Erfolge :)


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Guten Tag, Liebe Leute.

Aktueller Stand: Person x der Zahlungsverweigerer wartet noch auf einen Brief mit Rechtsbehelfsbelehrung um loslegen zu können.  Person x ist schon ein Stückchen weiter und konnte das ein oder andere hilfreiche hier im Forum schon finden. Person x weiss was in etwa zu tun ist, hat aber Angst was wichtiges auszulassen und möchte keine unnötigen Fehler machen und daher um eine Meinhng bitten, um das ganze noch mal absegnen zu lassen. Person x wird trotz Kreutzchen durch Lastschrift mit Damen und Herren angespeochen. Ist es korrekt in keinerlei Schreiben von Wiederspruch bis hin zur Klageschrift deren Beitragsnummer die sie Person x zugeteilt haben, in irgendeinem schreiben zu benutzen, da man sonst akzeptiert, korrekt?
Alle Schreiben können sowohl schriftlich als auch handschriftlich erfolgen, korrekt?

Außerdem,  Person x (Wohnung am 1.10 bezogen) hatte vom 1.10.2013 - 03.2014 KEINE Wohnung nach $3 RBStV
Alle Fenster waren undicht, Haustür schwer beschädigt(unbewohnbar/einbruchsgefahr). Es gibt Beweise in Form von Aufträgen zwischen Vermieter und Firmen und ein Übergabeprotokoll bei Bezug in die Wohnung.

Kommt die folgende Passage in die Begründung des Wiederspruchs mit rein?

Person x lehnt die geforderte Zahlung rückwirkend zum 1.10.2013 ab, weil die Wohnung erst ab Mitte/Ende März fertiggestellt wurde. Da die Räumlichkeiten vorher nicht zum wohnen und schlafen geeignet waren, bestand keine Anmeldepflicht. Bitte teilen Sie mir mit, bis wann ich die Nachweise einreichen kann.


Soll Person x, sobald das Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung da ist, den Wiederspruch unbegründet wie folgt verfassen?



Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre O Abbuchung, O Zahlungsaufforderung, bzw. O  Bescheid vom __ __ ___ ein. (zutreffendes ankreuzen) Bitte begründen Sie mir schriftlich, warum ich entgegen der bisherigen gesetzlichen Beitragsbestimmungen zahlungspflichtig sein soll und warum ich aus Ihrer Sicht in Zukunft als rundfunkpflichtig eingestuft werden soll. Eine Begründung meines Widerspruchs kann erst nach einer Begründung der Zahlungspflicht erfolgen. Bitte lassen sie mir eine Frist zukommen, bis zu welcher der Widerspruch von mir begründet werden muss. Mit freundlichen Grüßen ______________________________ (Hier schon einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen oder erst im nächsten Schreiben oder ist dieses Schreiben überflüssig und Person X bezieht dann einfach auf eine Mustervorlage von User gegen-RBStV?)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=5601.0 oder nach dem schema verfahren

und kann person x auf Antwort warten wenn er dieses schreiben (s.o.) abschickt und kooperiert die GEZ mit Person x und Antwortet darauf,  und danach einen Wiederspruch mit ausfuhrlichen Gründen antworten? oder soll Person x direkt einen Wiederspruch mit zig Begründungen einreichen ? hm

gruss


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Hello!
Ich bin mit SPIELO in 100%-iger Meinungs-Übereinstimmung!
Ebenfalls Geringverdiener, ebenfalls alles andere als Fernseh- oder Rundfunk-Konsument, und das sogar trotz Besitzes eines Internettes ... etc.!

Ich lese mit großer Aufmerksamkeit das hier vorliegende, aktuelle Thema/Fall!

Person a hat bereits seit gestern den Gebühren-/Beitragsbescheid hier vor sich liegen, und Person a ist nicht sonderlich gut gelaunt! ;-)
Vor allem, weil Person a bereits den Widerspruch UND die Widerspruchs-Wiederholung längst eingereicht hat. Und zwar sowohl an den bayer.Rundfunk direkt, sowie auch an BS in Kopie. Jeweils inklusive mit der Bitte um Antwort auf den Widerspruch.

Die allereinzigste Reaktion, die Person a bis zum heutigen tage x erhalten hat, sind weitere und weitere "Zahlungserinnerungen", sowie den oben erwähnten Bescheid.
Person a soll also offensichtlich König sein, weil Kunde, aber eine KOMMUNIKATION von Anbieter zu "Konsument" scheint ausgeschlossen zu sein. (außer in Form von Zahlung)

Person a ist sich daher gar nicht mehr sicher, ob denn auf einen Widerspruch ÜBERHAUPT mit einer Antwort zu rechnen ist, oder ob das ohnehin alles "vergeudete Liebesmüh`" ist, zitiert aus dem hier gegewärtigem Forum.
Das Spielchen mit dem Bescheid-Widerspruch, Bescheid-Widerspruch... kann von Person a aus gerne weitergeführt werden ... jedoch mit etwas Ungewissheit, ob nicht gleich die KLAGE der richtigere Schritt hier wäre.

Auch habe ich mitlesen dürfen, dass demnächst ein höher-richterliches Urteil zu erwarten wäre! Wie interessant! Ich bin ja schon mal sehr, sehr gespannt!

Sincerely, tonarno



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Person x lehnt die geforderte Zahlung rückwirkend zum 1.10.2013 ab, weil die Wohnung erst ab Mitte/Ende März fertiggestellt wurde. Da die Räumlichkeiten vorher nicht zum wohnen und schlafen geeignet waren, bestand keine Anmeldepflicht. Bitte teilen Sie mir mit, bis wann ich die Nachweise einreichen kann.
Wenn man noch nicht angemeldet war, weil die Wohnung nicht bewohnbar war, besteht keine Pflicht zur Anmeldung und vermutlich auch keine Nachweispflicht. Dann sollte man fragen, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Nachweise verlangen. Da es diese gesetzliche Grundlage nicht gibt, werden die den Widerspruch abwimmeln mit dümmlichen Textbausteinen. Es wird also vor Gericht gehen, deshalb sollte man so formulieren, dass die vor Gericht nur verlieren können und das Verfahren auch zu zahlen haben.

Z.B. so:
Da die Wohnung erst seit 01.04.2014 eine Wohnung im Sinne des RBStV ist, melde ich mich ab diesem Zeitpunkt an. Da sie gesetzlich zur Verwendung meiner freiwillig mitgeteilten Daten verpflichtet sind, wäre es Datenmissbrauch, wenn sie ein anderes Datum verwenden. Sollten sie willkürlich ein anderes Datum verwenden, werde ich das als Nötigung und Datenmissbrauch werten und dieses gesetzlose Handeln auch in Zukunft nicht weiter unterstützen. Ich bitte um einen Widerspruchsbescheid, damit ich Klage gegen den Beitragsbescheid erheben kann.


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Wenn das Urteil am 15.5 zu unseren Ungunsten ausfällt, wird der Beitragsservice  Widerspruchsbescheide versenden. Daraufhin ist binnen 4 Wochen mit einer Klage zu Antworten, entsprechend der beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung. Wie eine Klage dann auszusehen hat, wirst du hier auch an Beispielen sehen können.

Wenn der Rundfunkbeitrag nicht als verfassungswidrig eingestuft wird, welche Argumente bleiben dann noch, dass man eine
Klage und die damit verbundenen Kosten riskieren sollte?


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[author=Roggi]Da die Wohnung erst seit 01.04.2014 eine Wohnung im Sinne des RBStV ist, melde ich mich ab diesem Zeitpunkt an[/quote]

Muss das so geschrieben werden ? Person x lehnt aber ab sich freiwillig anzumelden  :police:
 

Person x möchte wissen wie SEIN PERSÖNLICHES wiederspruchsschreiben anhand der hier bekannten Informationen
aussehen soll.


Da Person x noch nie ein Beitragskonto hatte, ist es ein MUSS nie eine beitragsnummer in Schreiben anzugeben? Da es nie ein Beitragskonto gegeben hat! Der BS hat Person x lediglich zwangsangemeldet mit Beitragsnummer zugeteilt bekommen.



Person x weiss nicht was besser ist! Wiedersprich mit Begründung oder Wiederspruch ohne Begründung




Name, Vorname
Straße
Ort

(Diesen Text löschen und die Adresse aus dem Beitragsbescheid einfügen.)

                                                                                                               Ort, den xyz


Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich gegen Ihren Gebühren-/Beitragsbescheid vom xx.yy.zzzz, zugestellt am xx.yy.zzzz,
                                                      Wiederspruch

ein.

Begründung:


Da die Wohnung erst seit 01.04.2014 eine Wohnung im Sinne des RBStV ist, melde ich mich ab diesem Zeitpunkt an. Da sie gesetzlich zur Verwendung meiner freiwillig mitgeteilten Daten verpflichtet sind, wäre es Datenmissbrauch, wenn sie ein anderes Datum verwenden. Sollten sie willkürlich ein anderes Datum verwenden, werde ich das als Nötigung und Datenmissbrauch werten und dieses gesetzlose Handeln auch in Zukunft nicht weiter unterstützen. Ich bitte um einen Widerspruchsbescheid, damit ich Klage gegen den Beitragsbescheid erheben kann.

 

 

Hiermit beantrage ich die Aussetzung des Vollzuges gem. § 80 Abs. 4 VwGO  Grund: Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten!


so?
 



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