Dazu wäre der Nachweis in Form vom hochladen der Abmeldung gut, dass Person B rückwirkend zum 1.1.2013 in 2014 abgemeldet wurde.
Aus der Abmeldung geht ja dann sowohl das Datum hervor, zu welchem Zeitpunkt (rückwirkend 1.1.2013) sich Person B abgemeldet hat und wann die Abmeldung angenommen wurde (Datum 2014)
Persönliche Daten natürlich anonymisieren. (Ein Nachweis wäre auch für alle gut, die ähnliche Probleme haben).
Wobei mich das ganze insoweit verwundert, dass die Rundfunkanstalt ja dann über die Abmeldung in 2014 durch den automatischen Meldeabgleich durch das Meldeamt informiert wird. Auch dort steht ja dann als Abmeldedatum 2014 drin zum 1.1.2013. Passt nicht zu denen, dass die das so einfach schlucken.
Zu Person B steht nur das diese Widerspruch eingelegt hat, aber noch kein Widerspruchsbescheid ergangen ist. Insofern ist es noch nicht gesichert, dass Person B aus den doppelten Beiträgen raus ist. Auf was genau hat denn Person B Widerspruch eingelegt? Auf Infopost oder einen Gebühren-/Beitragsbescheid?
In der Regel gilt, was Redfox als Hinweis zum Landesmeldegesetz bezüglich An- und Ab- sowie Ummeldung schreibt.