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Autor Thema: GEZ abmelden  (Gelesen 1419 mal)

G
  • Beiträge: 1
GEZ abmelden
Autor: 31. März 2014, 12:27
Moin Leute,

ich hoffe ich bin hier richtig, denn mich interessiert Folgendes:

Angenommen es gibt Person A die nun seit ca. 3 Jahren GEZ zahlt, sich nun aber schlau gemacht hat, das ganze Thema mit verfolgt und sich nun nicht mehr über den Tisch ziehen lassen möchte und gegenüber der GEZ einen Schlussstrich ziehen möchte.

Aus diesem Grund möchte Person A sich nun von der GEZ abmelden.

Ich gehe davon aus, dass Person A bis dato alle 3 Monate brav die GEZ-Gebühren gezahlt hat und aktuell eine Zahlungsaufforderung der nächsten Gebühr vorliegen hat. Person A überweist in diesem Fall selbst und hat nicht sein GO zur Lastschriftabbuchung gegeben.

Im Internet findet Person A nun viele Formulare, Schreiben usw. ... aber er fragt sich, was wohl der richtige Weg ist.

a) einfach nicht mehr zahlen?
b) sich abmelden mit der Begründung, dass er keine Gerätschaften mehr besitzt
c) andere Vorschläge?

Zu der Person A als Beispiel: Er wohnt alleine, zieht aber bald mit Person B in ca. 1-2 Monaten zusammen, gleicher Wohnort, aber andere Straße. Wie soll sich Person A und B verhalten?

Danke


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R
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Re: GEZ abmelden
#1: 31. März 2014, 12:58
Sofern keine Befreiungstatbestände zutreffen bleibt nur a) Zahlung einstellen und insbesondere die oben getackerten Beiträge lesen bis ein Beitragsbescheid kommt.

Falls B zahlt, fällt die Zahlerei für A weg - dies müsste dem Beitragsservice unter Angabe der Betrugsnummer von B angezeigt werden. Aber vielleicht lässt sich B auch noch überzeugen, die "böse Seite der Macht" ;) auch nicht weiter zu unterstützen und gemeinsam zu boykottieren.

Ich zahle seit 01.01.2013 nicht mehr - drei mal jeweils dem Beitragsbescheid widersprochen seit Okt. 2013 ist Ruhe. Irgendwann kommt der Widerspruchsbescheid dann wird geklagt. Bisherige Ersparnis für die Kriegskasse: 15x17,98 = 269,70 €. Kosten Verwaltungsgericht: 105,00 €. (Wenn ich verliere, muss ich natürlich nachzahlen).


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

 
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