Hallo,
ein Brief "Zahlung der Rundfunkbeiträge" sieht ganz und gar nicht aus wie ein Gebühren-/Beitragsbescheid. Woher kommt die Vermutung?
Alleine der Wortlaut sagt doch was es ist: Zahlung der Rundfunkbeiträge - und nicht "Gebühren-/Beitragsbescheid"
Person A koennte darauf kommen, da der Brief dem hier geposteten Beitragsbescheid sehr aehnlich sehen koennte (
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html)
So koennte zwar die Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rueckseite fehlen, jedoch koennte sowohl die Vor- als auch die Rueckseite verblueffend aenlich sehen.
Ich versteh die Frage nicht ganz. Person B hat noch keine Post bekommen? Warum möchte Person A dann auf Person B verweisen?
Wer in einer WG bezahlt, müssen die WG Bewohner unter sich ausmachen. Intern können Sie sich den Betrag entsprechend der Personenanzahl teilen.
Nun hat Person A als erstes die Bestätigung der Anmeldung bekommen mit Folgebrief.
Wenn Person A auf Person B verweist (die noch nicht angeschrieben wurde), ist es erstmal eine Bestätigung für Köln das Person A "richtig" angeschrieben wurde. Da Person B noch nicht angeschrieben wurde, kann Person A auch nicht auf Person B verweisen mit der Begründung, dass Person B schon bezahlt. Also wäre Person A erstmal der richtige Adressat und wird zur Zahlung herangezogen.
Wie gesagt, was intern in einer WG abgeht, interessiert die nicht, solange die einen identifiziert haben, der zahlen soll, ist alles gut.
Person A koennte aus dem Studium den Inhalt einiger Rechtsvorlesungen kennen und sich fragen, wie eine Forderung gegen mehrere Personen ohne einen bestehenden Vertrag einzubringen ist.
Normalerweise ist eine Schuld personenbezogen.
In diesem Falle aber Schulde mehrere Personen ( ohne gemeinsamen Rechtsstatus wie z.b. die Ehe, Eheaenliche Gemeinschaft, etc.) einen "Beitrag" (was ist das juristisch eigentlich?). Nirgendwo wurde vereinbart, das Person A als Hauptschuldner zu sehen ist.
Inwieweit Person A dann aus dieser willkuerlich festgestellten "Hauptschuldnerschaft" eine Forderung gegen Person B hat ( fehlender Vertrag, da gemeinsam Mieter einer Wohnung) ist offen.
Insgesamt eine absolut unklare Situation, die Person A durchaus verwirren koennte, sollte sie in eine solche Situation geraten.
Daher waere es auch von besonderer Wichtigkeit, ob ein solches Schreiben, das einem Beitragsbescheid extrem aehnlich sieht, auch ohne Rechtsbehelfsbelehrung und ohne das WOrt Beitragsbescheid einen Beitragsbescheid darstellen koennte.
Person A könnte einfach warten bis zum Gebühren-/Beitragsbescheid, wie fast alle hier, die das Thema betrifft. Dann Widerspruch usw.
Person B wird irgendwann auch mit einem netten Brief bedacht. Den Zeitpunkt kennt nur niemand genau.
Hier die entsprechenden Themen mit den sich daraus resultierenden Erkenntnissen und Anregungen: 
Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung
Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung
NÖTIGUNG bei Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = autom. Anmeldung?
Ist die Zahlung der Rundfunkbeiträge der Bescheid? Nein, wie ein Bescheid aussieht, inkl. Rechtsbehelfsbelehrung, ist hier zu sehen: Gebühren-/Beitragsbescheide im Überblick
Danke, sehr informativ!
Letztendlich wird die Wohnung mit dem Rundfunkbeitrag verknüpft. Der erste Treffer (die erste Person), welche der Rundfunkbeitragsservice zu einer Wohnung zuordnen kann, der bekommt die Zahlungsaufforderung. Es ist übrigens seit Umstellung von Gebühr auf Beitrag keine persönliche Anmeldung beim Beitragsservice mehr nötig.
Also abwarten bis ein Beitragsbescheid kommt. Vermutlich wird aber in der Zwischenzeit, wenn keine Zahlungen erfolgen Person "B" ebenfalls solche netten Schreiben bekommen. Aber nicht verrückt machen. Es kann nur einer im Haushalt belangt werden. Alles ein Spiel der Nerven.
Fazit:
Nur wer kämpft kann gewinnen, ansonsten ist schon alles verloren.
Interesanntes Vorgehen seitens der "GEZ". An Willkuer also nicht zu ueberbieten. Person A wird also haftbar gemacht, Person B kommt davon....
Kombiniert man das mit einigen weiteren Seltsamkeiten (Schreiben koennte auf den 1.3. datiert sein, geht am 6.3 mit Frist zum 15.3 ein...) so fragen sich doch geistig gesunde Menschen:
Wie kann so ein Schwachsinn geltendes Recht sein?