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Autor Thema: 2er WG:Bestaetigung der Anmeldung- Zahlung der Rundfunkbeitraege fuer Person A?!  (Gelesen 3848 mal)

j
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Hallo,

angenommen es gibt eine 2er WG, beide ordnungsgemaes seit 11/2012 dort gemeldet.

Person A erhaelt nun eine " Besteatigung der Anmeldung", gefolgt von einem Schreiben " Zahlung der Rundfunkbeitraege" mit einer Forderung von 01.2013 bis heute.

Koennte Person A auf die ebenfalls in diesem Zeitraum dort wohnende Person B verweisen, und muesste der RUndfunkbeitrag nicht zumindersten in Teilen von dieser Person B geleistet werden?

Schreiben " Zahlung der Rundfunkbeitraege" sieht aus wie ein Gebuehrenbescheid, jedoch fehlt eine Rechtsbehelfsbelehrung...

Koennte Person A unter Verweis auf Person B auf dieses Schreiben antworten?
Welche folgen sind daraus zu erwarten?
MUesste die GEZ nicht auf alle dort lebenden Personen zugreifen?



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themob

Hallo,
ein Brief "Zahlung der Rundfunkbeiträge" sieht ganz und gar nicht aus wie ein Gebühren-/Beitragsbescheid. Woher kommt die Vermutung?

Alleine der Wortlaut sagt doch was es ist: Zahlung der Rundfunkbeiträge - und nicht "Gebühren-/Beitragsbescheid"

Ich versteh die Frage nicht ganz. Person B hat noch keine Post bekommen? Warum möchte Person A dann auf Person B verweisen?

Wer in einer WG bezahlt, müssen die WG Bewohner unter sich ausmachen. Intern können Sie sich den Betrag entsprechend der Personenanzahl teilen.

Nun hat Person A als erstes die Bestätigung der Anmeldung bekommen mit Folgebrief.

Wenn Person A auf Person B verweist (die noch nicht angeschrieben wurde), ist es erstmal eine Bestätigung für Köln das Person A "richtig" angeschrieben wurde. Da Person B noch nicht angeschrieben wurde, kann Person A auch nicht auf Person B verweisen mit der Begründung, dass Person B schon bezahlt. Also wäre Person A erstmal der richtige Adressat und wird zur Zahlung herangezogen.

Wie gesagt, was intern in einer WG abgeht, interessiert die nicht, solange die einen identifiziert haben, der zahlen soll, ist alles gut.

Person A könnte einfach warten bis zum Gebühren-/Beitragsbescheid, wie fast alle hier, die das Thema betrifft. Dann Widerspruch usw.

Person B wird irgendwann auch mit einem netten Brief bedacht. Den Zeitpunkt kennt nur niemand genau.

Hier die entsprechenden Themen mit den sich daraus resultierenden Erkenntnissen und Anregungen:  ;)

Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung

Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung

NÖTIGUNG bei Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = autom. Anmeldung?

Ist die Zahlung der Rundfunkbeiträge der Bescheid? Nein, wie ein Bescheid aussieht, inkl. Rechtsbehelfsbelehrung, ist hier zu sehen: Gebühren-/Beitragsbescheide im Überblick


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i
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Letztendlich wird die Wohnung mit dem Rundfunkbeitrag verknüpft.  Der erste Treffer (die erste Person), welche der Rundfunkbeitragsservice zu einer Wohnung zuordnen kann, der bekommt die Zahlungsaufforderung. Es ist übrigens seit Umstellung von Gebühr auf Beitrag keine persönliche Anmeldung beim Beitragsservice mehr nötig.
Also abwarten bis ein Beitragsbescheid kommt. Vermutlich wird aber in der Zwischenzeit, wenn keine Zahlungen erfolgen Person "B" ebenfalls solche netten Schreiben bekommen. Aber nicht verrückt machen. Es kann nur einer im Haushalt belangt werden. Alles ein Spiel der Nerven.

Fazit:
Nur wer kämpft kann gewinnen, ansonsten ist schon alles verloren.
 


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Hallo,
ein Brief "Zahlung der Rundfunkbeiträge" sieht ganz und gar nicht aus wie ein Gebühren-/Beitragsbescheid. Woher kommt die Vermutung?

Alleine der Wortlaut sagt doch was es ist: Zahlung der Rundfunkbeiträge - und nicht "Gebühren-/Beitragsbescheid"

Person A koennte darauf kommen, da der Brief dem hier geposteten Beitragsbescheid sehr aehnlich sehen koennte (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html)

So koennte zwar die Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rueckseite fehlen, jedoch koennte sowohl die Vor- als auch die Rueckseite verblueffend aenlich sehen.

Ich versteh die Frage nicht ganz. Person B hat noch keine Post bekommen? Warum möchte Person A dann auf Person B verweisen?

Wer in einer WG bezahlt, müssen die WG Bewohner unter sich ausmachen. Intern können Sie sich den Betrag entsprechend der Personenanzahl teilen.

Nun hat Person A als erstes die Bestätigung der Anmeldung bekommen mit Folgebrief.

Wenn Person A auf Person B verweist (die noch nicht angeschrieben wurde), ist es erstmal eine Bestätigung für Köln das Person A "richtig" angeschrieben wurde. Da Person B noch nicht angeschrieben wurde, kann Person A auch nicht auf Person B verweisen mit der Begründung, dass Person B schon bezahlt. Also wäre Person A erstmal der richtige Adressat und wird zur Zahlung herangezogen.

Wie gesagt, was intern in einer WG abgeht, interessiert die nicht, solange die einen identifiziert haben, der zahlen soll, ist alles gut.

Person A koennte aus dem Studium den Inhalt einiger Rechtsvorlesungen kennen und sich fragen, wie eine Forderung gegen mehrere Personen ohne einen bestehenden Vertrag einzubringen ist.
Normalerweise ist eine Schuld personenbezogen.
In diesem Falle aber Schulde mehrere Personen ( ohne gemeinsamen Rechtsstatus wie z.b. die Ehe, Eheaenliche Gemeinschaft, etc.) einen "Beitrag" (was ist das juristisch eigentlich?). Nirgendwo wurde vereinbart, das Person A als Hauptschuldner zu sehen ist.
Inwieweit Person A dann aus dieser willkuerlich festgestellten "Hauptschuldnerschaft" eine Forderung gegen Person B hat ( fehlender Vertrag, da gemeinsam Mieter einer Wohnung) ist offen.

Insgesamt eine absolut unklare Situation, die Person A durchaus verwirren koennte, sollte sie in eine solche Situation geraten.

Daher waere es auch von besonderer Wichtigkeit, ob ein solches Schreiben, das einem Beitragsbescheid extrem aehnlich sieht, auch ohne Rechtsbehelfsbelehrung und ohne das WOrt Beitragsbescheid einen Beitragsbescheid darstellen koennte.

Person A könnte einfach warten bis zum Gebühren-/Beitragsbescheid, wie fast alle hier, die das Thema betrifft. Dann Widerspruch usw.

Person B wird irgendwann auch mit einem netten Brief bedacht. Den Zeitpunkt kennt nur niemand genau.

Hier die entsprechenden Themen mit den sich daraus resultierenden Erkenntnissen und Anregungen:  ;)

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Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung

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Ist die Zahlung der Rundfunkbeiträge der Bescheid? Nein, wie ein Bescheid aussieht, inkl. Rechtsbehelfsbelehrung, ist hier zu sehen: Gebühren-/Beitragsbescheide im Überblick
Danke, sehr informativ!

Letztendlich wird die Wohnung mit dem Rundfunkbeitrag verknüpft.  Der erste Treffer (die erste Person), welche der Rundfunkbeitragsservice zu einer Wohnung zuordnen kann, der bekommt die Zahlungsaufforderung. Es ist übrigens seit Umstellung von Gebühr auf Beitrag keine persönliche Anmeldung beim Beitragsservice mehr nötig.
Also abwarten bis ein Beitragsbescheid kommt. Vermutlich wird aber in der Zwischenzeit, wenn keine Zahlungen erfolgen Person "B" ebenfalls solche netten Schreiben bekommen. Aber nicht verrückt machen. Es kann nur einer im Haushalt belangt werden. Alles ein Spiel der Nerven.

Fazit:
Nur wer kämpft kann gewinnen, ansonsten ist schon alles verloren.
 

Interesanntes Vorgehen seitens der "GEZ". An Willkuer also nicht zu ueberbieten. Person A wird also haftbar gemacht, Person B kommt davon....

Kombiniert man das mit einigen weiteren Seltsamkeiten (Schreiben koennte auf den 1.3. datiert sein, geht am 6.3 mit Frist zum 15.3 ein...) so fragen sich doch geistig gesunde Menschen:
Wie kann so ein Schwachsinn geltendes Recht sein?


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Also abwarten bis ein Beitragsbescheid kommt. Vermutlich wird aber in der Zwischenzeit, wenn keine Zahlungen erfolgen Person "B" ebenfalls solche netten Schreiben bekommen. Aber nicht verrückt machen. Es kann nur einer im Haushalt belangt werden. Alles ein Spiel der Nerven.

Fazit:
Nur wer kämpft kann gewinnen, ansonsten ist schon alles verloren.

Auf welche rechtliche Grundlage geht die Aussage (oben fett markiert) zurück? Denn das ist immer noch der Grund, den wir für die Direktanmeldung suchen.

RBStV sagt:
Zitat
§ 8 Anzeigepflicht

(1) Das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen (Anmeldung); Entsprechendes gilt für jede Änderung der Daten nach Absatz 4 (Änderungsmeldung). Eine Änderung der Anzahl der im Jahresdurchschnitt des vorangegangenen Kalenderjahres sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Absatz 4 Nr. 7 ist jeweils bis zum 31. März eines Jahres anzuzeigen; diese Änderung wirkt ab dem 1. April des jeweiligen Jahres.

(2) Das Ende des Innehabens einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist der zuständigen Landesrundfunkanstalt unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Abmeldung).

Kommt man der Anzeigepflicht nicht nach, obliegt es den Rundfunkanstalten den weiteren Weg zu gehen:
Zitat
§9 Abs 1 Letzter Satz: Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.

Nirgendwo ist von einer Direktanmeldung als rechtliche Grundlage die Rede. Dieses Wort haben sich die Intendanten Ende letzten Jahres einfallen lassen, nachdem die KEF es angeblich von ihnen verlangt haben, einen Weg für alle zu finden, rückwirkend zum 1.1.2013, die Beiträge einzufordern von denen, die nicht reagieren. Angeblich laut 19. KEF Bericht, sollen Direktanmeldungen ab sofort auch für Leute, die umziehen, sich ummelden, oder in Deutschland anmelden, aber noch nicht als Beitragszahler identifiziert wurden, angewendet werden. Aufgrund der Daten die das Meldeamt nach Köln übermittelt.

Im Gegenzug könnten ja dann die Rundfunkanstalten bei Zusendung der Daten vom Meldeamt, bei einer "Wohnungsabmeldung" eines registrierten Beitragszahlers, ebenso eine Direktabmeldung durchführen. Dies ist aber im Gesetz ebenso nicht vorgesehen. 


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Sorry: Meine Aussage bezieht sich nur auf das Finden eines neuen Mieters. Das geht nämlich durch die Datenvernetzung der Rundfunkanstalten mit den Meldebehörden schneller als früher. Und früher mußten ja die Rundfunkanstalten erst einmal beweisen, daß man überhaupt Empfangsgeräte vor Ort hat. Jetzt bekommt man (in der Regel schnell) ein Formular geschickt mit der Bitte um Ausfüllen und Rücksendung. Wenn man natürlich dann schon Monate und Jahre dort gewohnt hat ohne Rundfunkbeitrag zu zahlen, dann werden die auch eine saftige Zahlungsaufforderung schicken.

Um das zu Vermeiden kann man natürlich den Meldevorgang ausführen:
https://www.rundfunkbeitrag.de/anmelden_und_aendern/


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