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Autor Thema: Zahlungsaufforderung  (Gelesen 3678 mal)

H
  • Beiträge: 3
Zahlungsaufforderung
Autor: 05. März 2014, 09:30
So,

in seinem Letzten Post hat Person A beschrieben, dass A bei Freundin B wohnt und von der GEZ eine Zwangsanmeldung bekommen hat und was wohl in diesem Fall zu tun sei. Leider wurde sein Post irgendwie gelöscht, so dass A keine weiteren Informationen für solch einen Fall habe.

Heute bekam A nun eine Zahlungsaufforderung über 269,70 (mit freundlichen Grüßen) und eine Zahlschein mit seinem Namen und der Summe.

Die Frage, die sich in diesem, seinem Fall stellt, soll A da nun hinschreiben, dass A in einer WG wohnt oder lässt A das bleiben um das Spielchen weiter zu treiben?

A findet auch nicht, dass dieser Fall wieder irgendwohin verschoben werden sollte, da doch hier die Grundfrage besteht, wie die Gemeinschaft in einem solchen Fall agieren würde, was vorgeschlagen wird und was der beste Weg, bzw. die Strategie dieses Forums ist, mit solchen Dingen umzugehen. Wenn dieser Beitrag hier nicht relevant ist, dann kann man ihn ja wieder löschen, dann müsste ich mir ein eigenen Vorgehen einfallen lassen. Dann würde ich Kontakt zur GEZ aufnehmen, denen den Fall schildern und meine Ruhe haben.

A weiss aber nicht, ob das die Gesamtaktion voran bringt. Aber vielleicht ist es ja auch einfach egal.

Mal schaun.

Mit freundlichen Grüßen



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. März 2014, 10:00 von Uwe«

t

themob

Re: Zahlungsaufforderung
#1: 05. März 2014, 10:45
Der Post wurde nicht einfach gelöscht, es wurde eine PM seitens des Moderatorenteams verschickt, mit Informationen und Hinweisen zum Thema.

Hier nochmal der Hinweis:

Die entsprechenden Themen mit den sich daraus resultierenden Erkenntnissen und Anregungen:  ;)

Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung

Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung

NÖTIGUNG bei der Direktanmeldung (= Zwangsanmeldung) und STRAFANZEIGE?

Die Grundfrage wie die Gemeinschaft damit umgeht, wird auch beschrieben: Prüfung durch einen RA bezüglich Strafanzeige und Feststellungsklage, siehe letzter Link oben.

Es gibt gefühlte 99 Themen zur "Bestätigung der Anmeldung - Direktanmeldung - daraus resultierende Zahlungsaufforderungen in Höhe von 269,70€". Die meisten haben wir geschlossen und eine Übersicht dargestellt, anhand sich jeder einen Eindruck verschaffen kann und möglicherweise eine Entscheidung für sich treffen könnte.

Reicht von:
Nichts machen + abwarten
Reagieren + antworten
Spendenbereitschaft erklären und als Gemeinschaftsmitglied der Aktion RA Prüfung zum Thema "Direktanmeldung" sich zu erkennen geben

Was möchte Person A mehr? Wichtig ist doch für Person A, sich selbst die Frage zu stellen, wie er diese Art der "Bestätigung der Anmeldung" einordnet. Dazu helfen die oben genannten Links.


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H
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Re: Zahlungsaufforderung
#2: 05. März 2014, 11:00
Hallo themob,

danke für Deine Hinweise!

Aber die Frage, die sich in meinem Fall stellt ist ja einerseits persönlich, andererseits aber ja ich eine Frage der Taktik bezüglich der gesamten "Boykott-Bewegung", wenn ich es mal so dramatisch nennen darf. Das Geld ist ja das Eine, aber darum geht es mir persönlich ja nicht primär. Einerseits weil ich es leicht zahlen könnte, zum anderen weil Person A ja gar nicht zahlen müsste, denn sie wohnt ja in einer WG mit Person B und da zahlt B, bzw. zahlen beide ja.

Worum es ja eigentlich geht ist einerseits die gesamtgesellschaftliche Nötigung, Geld für Nothing zu zahlen bzw., einige Leute sind sogar der Meinung, dass die öffentlich-rechtlichen Propaganda betreiben, die sie auch auch bezahlt haben wollen, aber zum anderen die unverfrorene Gängelung von eigentlich selbstbestimmten Bürgern, egal aus welcher Anschauung heraus. Und will die "Bewegung" in diesem Fall wirklich auch, abgelöst von der eigentlich GEZ-Frechheit, auch irgendwie gesellschaftlich agieren, dann ist eine bestimmte Strategie zwangsläufig von Nöten.

Ich weiss ja nicht, was für eine Strategie hier befürwortet wird.

Viele Grüße





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Re: Zahlungsaufforderung
#3: 05. März 2014, 14:48
weil Person A ja gar nicht zahlen müsste, denn sie wohnt ja in einer WG mit Person B und da zahlt B, bzw. zahlen beide ja.

Ich weiss ja nicht, was für eine Strategie hier befürwortet wird.

Nach 14 Monaten Zwangsbeitrag sollte jeder wissen, dass nur einmal für jede Wohnung zu zahlen ist.
Die Strategie hier ist leicht zu erkennen:
-Nicht zahlen
-Gegen den RBStV und den Beitrag gerichtlich vorgehen, um eine Gesetzesänderung herbeizuführen.

Eine andere Frage stellt sich mir: Welche Strategie verfolgt der Beitragsservice?
Will er durch posten von immer den gleichen schon "tausendmal beantworteten Fragen mit diesen nun unwichtigen Posts" die "wirklich guten Fragen und Posts" in der Versenkung verschwinden lassen?
So wie bei den Nachrichten: unwichtiges verdrängt wichtiges  >:(


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Re: Zahlungsaufforderung
#4: 05. März 2014, 16:13


Zitat
Nach 14 Monaten Zwangsbeitrag sollte jeder wissen, dass nur einmal für jede Wohnung zu zahlen ist.
Die Strategie hier ist leicht zu erkennen:
-Nicht zahlen
-Gegen den RBStV und den Beitrag gerichtlich vorgehen, um eine Gesetzesänderung herbeizuführen.


1) Es ging hier aber auch nicht darum, ob man einmal oder zweimal pro Wohnung zahlen soll, das gehört wohl schon zur Allgemeinbildung.

2) Die "Empfehlung", dass nun jeder, der sowas bekommt gerichtlich dagegen vorgehen soll ist meines Erachtens schon ziemlich pauschalisiert und hilft auf diesem Niveau auch nicht viel weiter weil man damit viele Leute draussen vor lässt, die sowas nicht machen wollen oder könne, aus welchen Gründen auch immer, oder die dafür einfach keine Zeit haben.

3) Ist der Austausch über genau solche Fragen für den oder die einzelnen wichtig, da ein Forum eben dafür da ist, solche Fragen zu diskutieren und aus den Erfahrungen der anderen User zu lernen.


Zitat
Eine andere Frage stellt sich mir: Welche Strategie verfolgt der Beitragsservice?
Will er durch posten von immer den gleichen schon "tausendmal beantworteten Fragen mit diesen nun unwichtigen Posts" die "wirklich guten Fragen und Posts" in der Versenkung verschwinden lassen?
So wie bei den Nachrichten: unwichtiges verdrängt wichtiges  >:(

Anscheinend hast Du mein Anliegen immer noch nicht richtig verstanden, zweifelsohne weil ich mich etwas undeutlich ausgedrückt habe. Gibt es eine irgendwie erkennbare Strategie, die wahrscheinlich vielen Millionen Zwangsmitgliedschaften zu adressieren, z.B. um einen möglichst hohen Verwaltungsaufwand oder eine irgendwie geartete politische Strategie zu verfolgen? Nach dem Motto, wenn X-Millionen dieses oder jenes koordiniert machen, dann hat das für die GEZ-Eintreiber diese oder jene Folgen.

Einfach so zu sagen "Einfach nicht zahlen und klagen", dafür würde man doch nicht so richtig ein Forum brauchen, das könnte man ja auch einfach durch eine Seite im Internet propagieren. Aber, soweit ich es hier verstanden habe, geht es doch darum, möglichst viele Menschen erstens anzusprechen und zweitens über diesen Weg eine Gemeinschaft zu generieren, auf deren Basis dann gemeinsame Aktionen möglich sind.

Mit freundlichen Grüßen



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. März 2014, 16:21 von Hansen«

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Re: Zahlungsaufforderung
#5: 05. März 2014, 17:29
Hat eigentlich schonmal jemand Widerspruch gegen den "Gebühren-/Beitragsbescheid" mit der Begründung eingelegt, daß schon jemand anderes für die Wohnung (nicht) zahlt?
Das wäre doch was neues...


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Re: Zahlungsaufforderung
#6: 05. März 2014, 17:40
@Hansen: Es gibt nur zahlen oder klagen. Eine andere Möglichkeit lässt das Gesetz nicht zu. Über andere Strategien ist noch nichts über deren Wirksamkeit bekannt, das Gesetz ist zu neu und der Beitragsservice sehr träge. Wer sich trotz Aufforderung nicht anmeldet weiß deshalb nicht was einen zukommt. Aber es wird auf zahlen oder klagen hinauslaufen, egal was man macht.
Da nur einmal zu zahlen ist pro Wohnung, kann man sich melden, muss es aber selbst entscheiden, als Mitbewohner ist man dazu nicht verpflichtet. Ich würde es nicht tun.
Um zu klagen statt zahlen braucht es ein Forum, denn das Gesetz (RBStV) ist so erlassen worden, dass eigentlich fast jeder zahlen soll. Der Rechtsweg ist möglich, aber schwierig für Bürger ohne die wichtigsten Informationen. Die passenden Paragraphen müssen richtig angewendet werden. Hier im Forum kann man inzwischen alles finden, aber noch keine Ergebnisse, weil es noch keine Urteile gibt.
Millionen von Menschen bekommt man nicht zusammen, man kann froh sein wenn man tausende erreicht. Die meisten bezahlen lieber ein Zwangsabo als vors Gericht zu ziehen.
@Zeitungsbezahler: man kann einen Widerspruch einlegen, wenn schon jemand anderes zahlt oder Widerspruch eingelegt hat. Das ginge ja erst nach einem Beitragsbescheid.


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