Gebühren von vor 2013 werden normalerweise nur gefordert, wenn diese durch Gebührenbescheid bereits rechtskräftig geworden sind. Ab 2013 besteht ein neues Gesetz, zu zahlen ist ab 01.01.2013 wenn man sich nicht abgemeldet hat. Deine Person S könnte also erst mal prüfen, welche Beträge noch anfechtbar sind. Ein Gebührenbescheid kann nicht mehr angefochten werden, ein Beitragsbescheid auch nur binnen 4 Wochen. Die Zeiträume für Gebührenforderung und Beitragsforderung sind zudem in der Zahlungsaufforderung vermischt, also zusammengefasst worden. Bezahlen muss man bis man sich abmeldet, wenn das versäumt wird kann man nur den Bescheid mit Widerspruch und Klage anfechten. Auch Befreiungen werden ab 2013 nur 2 Monate rückwirkend anerkannt, wie es vorher geregelt war weiss ich nicht. Person S hat sich zwar mit einem Befreiungsantrag angemeldet, aber Befreiungen waren meistens zeitlich begrenzt. Also ist die Befreiung irgendwann abgelaufen. Wenn keine Bescheide über Gebühren oder Beiträge bisher kamen, kann man beantragen, diese auszustellen, die Frist beginnt dann neu und man kann diese anfechten.