Archiv > Pressemeldungen Februar 2014

Grundsatzurteil Rundfunkbeitrag: Senioren und Behinderte zahlen

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Sophia.Orthoi:

--- Zitat ---I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
--- Ende Zitat ---

Der Rechtsweg ist ausgeschöpft. Sie kann wahrscheinlich sich beim BVerfG jetzt beschweren.

Bedrängter:

--- Zitat von: themob am 24. Februar 2014, 18:20 ---
Nachtrag:
Es handelt sich auch nicht um ein Grundsatzurteil, wie von der Presse fälschlicherweise suggeriert wird. Es ist lediglich ein Beschluss des VGH, dass der Antrag auf Berufung des Urteils vom VG Ansabch, abgelehnt wird. Alles weitere steht in den Gründen und ist dadurch auch in Ansätzen nachvollziehbar, warum die Berufung abgelehnt wurde. Daraus kann aber jeder einzelne lernen damit sich die Fehler nicht wiederholen.

--- Ende Zitat ---
Man kann noch Beschwerde gegen den Beschluss des VGH beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig einlegen.

Was den Begriff "Grundsatzurteil" betrifft, ist das nur vorauseilender Gehorsam gegenüber dem Einfluß der Politik.

Rochus:

--- Zitat von: themob am 24. Februar 2014, 18:20 ---...Wir reden hier von einer 90 jährigen alten Dame, die nach einem Schlaganfall häusliche Pflege und Betreuung benötigt. Der Sohn muss Unterhalt bezahlen, die Dame kann in Ihrer gewohnten Umgebung leben und wird nicht einfach ins Heim abgeschoben (dort wäre sie Beitragsbefreit).

...
--- Ende Zitat ---

Das wirkt noch widersinniger, wenn man sich vor Augen führt, dass mancher Bewohner eines Seniorenheims fitter ist als ein Schlaganfallpatient, der zu Hause gepflegt wird. Es gibt nämlich auch viele Heimbewohner, die sich wegen drohender Vereinsamung rechtzeitig vor Eintreten des Pflegefalls dazu entschließen, in ein Heim zu ziehen und dabei zum Teil noch fit sind wie ein Turnschuh.

Dr. Johannes Dirschauer:
Guten Morgen,
jenseits dass ich jedem Blinden und Gehörlosen eine Ermäßigung gönne oder natürlich die Befreiung, kommen doch auf einmal die Geräte wieder ins Spiel. Man fragt sich da nach der Logik. Pardon, ein Blinder bewohnt doch auch seine Wohnung, wie einer, sie bewohnt, der keine Geräte hat, aber voll zahlen muss.
Einen guten Tag
Johannes Dirschauer.

Roggi:

--- Zitat von: Dr. Johannes Dirschauer am 28. Februar 2014, 08:34 ---Guten Morgen,
jenseits dass ich jedem Blinden und Gehörlosen eine Ermäßigung gönne oder natürlich die Befreiung, kommen doch auf einmal die Geräte wieder ins Spiel. Man fragt sich da nach der Logik. Pardon, ein Blinder bewohnt doch auch seine Wohnung, wie einer, sie bewohnt, der keine Geräte hat, aber voll zahlen muss.
Einen guten Tag
Johannes Dirschauer.

--- Ende Zitat ---
Es fehlt nicht nur die Logik, sondern auch die Verfassungsmäßigkeit. Denn das muss noch vor Gericht erstritten und bewiesen werden. Obwohl fast jeder dieses Problem erkennt, kann es niemand so richtig in Paragraphen packen, um vor Gericht eindeutig zu beweisen, dass es so ist. Deshalb ist es auch wichtig, dass sich jeder gegen den RBStV wehrt, der so denkt, damit dieses dubiose System gekippt werden kann.

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