Hier mal einige Ideen, um der Sparkasse einzuheizen: Da es sich bei der angegebenen nichtrechtsfähigen Firma vermutlich um ein Unternehmen handelt, welches auf dubiose Weise das Geld vom Konto klaut, bittet man darum, das Geld nicht wieder an die Firma zu überweisen, bis die Sache gerichtlich geklärt ist. Da die Sparkasse offensichtlich nicht in der Lage ist, vertrauensvoll mit dem Geld der Kunden umzugehen, wird auch gegen die Bank eine Beschwerde eingereicht. Vorsorglich wird ein Anspruch von fünfhundert Euro Schadensersatz gegen die Sparkasse geltend gemacht. Ein Sepamandat kann nicht durch Gesetz umgangen werden, sonst könnte ja das Finanzamt das Geld ohne dieses Mandat abbuchen. Da niemals dem BS ein Mandat zum Beitragseinzug auf Grundlage des RBStVs erteilt wurde, wird man energisch gegen diesen durch die Sparkasse unterstützten Betrug vorgehen. Die gerichtliche Auseinandersetzung sollte nicht durch falsche Entscheidungen der Sparkasse beeinflusst werden.