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Autor Thema: Lastschriften - rückbuchen auch noch nach 6...8 Wochen - oder länger?  (Gelesen 68270 mal)

s
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@seppl: kann momentan nur kurz antworten... Morgen früh wieder mehr Zeit.

Neeeiiin!!! Es wurde natürlich NICHT gezahlt!! Das meinte ich rein hypothetisch. Sorry, falsch formuliert. :-[

Und nein, es besteht außer einer uralten Lastschrifteinzugsermächtigung von vor ca. 20-30 Jahren definitiv KEINE Unterschrift! Ich werde mal noch die angeblich so passenden Paragraphen und Nümmerchen, die in dem Briefchen genannt werden ausfindig machen und durchlesen. Dann wird definitiv dieses angeblich Mandat angefordert. Aber die argumentieren ja schon vorsorglich, dass die einseitige Bestimmung seitens des RBStV die alten Einzugsermächtigungen einfach weitergeführt werden. Trotz Einführung Sepa-Mandate, Umfirmierung, Änderung der ursächlichen Sache (Beitrag statt Gebühr)....

Falls jemand bis morgen noch etwas einällt, gerne hier reinschreiben. Muss das Schreiben morgen fertigbekommen.

Die anderen beiden Rückholer haben noch keine Briefchen bekommen. Ist auch ein anderes Bundesland....

Dank euch schonmal und viele Grüße


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C
  • Beiträge: 342
Die Sparkasse spricht von der nicht rechtsfähigen Gemeinschaftseinrichtung ARD ZDF DRadio. Diese Einrichtung heißt doch Beitragsservice.
Sie soll aus der GEZ „hervorgegangen“ sein. Das ist wohl möglich. Der Beitragsservice ist aber nicht die GEZ, genauso wenig wie Gebühren Beiträge sind.

Also eine Einzugsermächtigung für die Gebühren an die GEZ soll Gültigkeit für die Beiträge an den Beitragsservice haben…. na ja. Ich bin gespannt ob das stimmt, oder ob die Sparkasse sich hier selbst ins Knie schießt.


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

G
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@seppl: kann momentan nur kurz antworten... Morgen früh wieder mehr Zeit.

Neeeiiin!!! Es wurde natürlich NICHT gezahlt!! Das meinte ich rein hypothetisch. Sorry, falsch formuliert. :-[

Und nein, es besteht außer einer uralten Lastschrifteinzugsermächtigung von vor ca. 20-30 Jahren definitiv KEINE Unterschrift! Ich werde mal noch die angeblich so passenden Paragraphen und Nümmerchen, die in dem Briefchen genannt werden ausfindig machen und durchlesen. Dann wird definitiv dieses angeblich Mandat angefordert. Aber die argumentieren ja schon vorsorglich, dass die einseitige Bestimmung seitens des Rbstv die alten Einzugsermächtigungen einfach weitergeführt werden. Trotz Einführung Sepa-Mandate, Umfirmierung, Änderung der ursächlichen Sache (Beitrag statt Gebühr)....

Falls jemand bis morgen noch etwas einfaäält, gerne hier reinschreiben. Muss das Schreiben morgen fertigbekommen.

Die anderen beiden Rückholer haben noch keine Briefchen bekommen. Ist auch ein anderes Bundesland....

Dank euch schonmal und viele Grüße

Mit SEPA überlagert europäisches Recht das deutsche Recht und ist demnach hochrangiger. Es gibt zwar in dem entsprechenden Gesetzestext die Möglichkeit die bisherigen Lastschrifteinzugsermächtigungen lückenlos weiterzuverwenden, jedoch nicht für einen anderen Empfänger(BS statt GEZ). Der Beitragsservice kann logischerweise auch kein Rechtsnachfolger der GEZ sein, da beide nicht rechtsfähig sind.

http://www.hettwer-beratung.de/sepa-spezialwissen/sepa-rechtsgrundlagen/eu-verordnung-nr-260-2012-gesetz/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Februar 2015, 21:23 von GEiZ ist geil«

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Hier mal einige Ideen, um der Sparkasse einzuheizen: Da es sich bei der angegebenen nichtrechtsfähigen Firma vermutlich um ein Unternehmen handelt, welches auf dubiose Weise das Geld vom Konto klaut, bittet man darum, das Geld nicht wieder an die Firma zu überweisen, bis die Sache gerichtlich geklärt ist. Da die Sparkasse offensichtlich nicht in der Lage ist, vertrauensvoll mit dem Geld der Kunden umzugehen, wird auch gegen die Bank eine Beschwerde eingereicht. Vorsorglich wird ein Anspruch von fünfhundert Euro Schadensersatz gegen die Sparkasse geltend gemacht. Ein Sepamandat kann nicht durch Gesetz umgangen werden, sonst könnte ja das Finanzamt das Geld ohne dieses Mandat abbuchen. Da niemals dem BS ein Mandat zum Beitragseinzug auf Grundlage des RBStVs erteilt wurde, wird man energisch gegen diesen durch die Sparkasse unterstützten Betrug vorgehen. Die gerichtliche Auseinandersetzung sollte nicht durch falsche Entscheidungen der Sparkasse beeinflusst werden.


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Danke für die vielen Tips!!!

hier mal in der Schnelle ein Schreiben aufgesetzt. Person A freut sich über konstruktive Änderungsvorschläge. Allerdings bitte beachten, dass das ganze sachlich bleiben soll, da der Kontoinhaber nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen will sondern die Sache sachlich regeln will....



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Der Verein "Sparkasse" hängt doch auch mit in diesem Filz, denkt nur mal an die "GEZ" Formulare die standardmaßig absolut unübersehbar in den Sparkassenfilialen am Schalter auslagen...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Februar 2015, 10:23 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

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@speedy777:
Ich würde das nicht gegebene SEPA-Mandat auch schon am Anfang des Briefes als Fakt formulieren (Nicht: "Ich bin überzeugt davon...")
Desweiteren würde ich die vor langer Zeit gegebene Lastschriftermächtigung nicht erwähnen. Evtl. existiert das Dokument ja gar nicht mehr. Nachweis soll der BS bringen!


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

s
  • Beiträge: 173
@Seppl:

Danke für den Tip. Ich habe es etwas ausdrucksstärker formuliert nun. Allerdings ist das "Problem", dass wir nicht wirklich wissen, ob die betreffenden Personen nicht doch irgendein "Bettelschreiben" des BS beantwortet haben. Ob im Zusammenhang mit der Umstellung oder Einholung eines Mandats oder nicht. Erinnern kann sich niemand daran. Da es sich allerdings bei den Bekannten von Person A um Personen handelt, die auch in der Freizeit ehrenamtlich viel zu tun haben und dementsprechend viel Briefpost bekommen, kann das nun leider nicht mit 100%iger Sicherheit ausgeschlossen werden. Daher das "Meiner Meinung nach..."

Ich habe es nochmal etwas umformuliert und noch um einen Teil mit link ergänzt


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Schönes Schreiben. Da hat jetzt jemand richtig zu tun. Bin auf die Antwort gespannt.


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Wer damals eine normale Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt hat, ist später vom BS nicht über ein notwendiges Sepamandat informiert worden. BS hat diesbezüglich niemanden angeschrieben, auch nicht zufällig ausgerechnet den "Speedy777". Nur wer ab 01.01.2013 eine neue Einzugsermächtigung erteilt hat, hat das neue Sepamandat erteilt. Die Sepainformationen sind ein entsätzliches Kauderwelsch, daran würde sich jeder erinnern und es abheften. Fast jeder hat sicherlich von einer seiner Versicherungen eine Information über das neue Sepamandat bekommen. So hätte es auch beim BS laufen müssen. Die haben damals nicht mit so einem massiven Widerstand gerechnet und sich das Porto gespart. Geiz und Geldgier seitens BS und örR bis zum geht nicht mehr. Mögen sie daran ersticken.


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So. Habe mal nachgelesen. Im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄndStV)/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" (RBStV) steht:
Fundstellen siehe unter
Fundstellen Landesgesetze/ Zustimmungsgesetze 15. RÄndStV/ "RBStV" [Übersicht]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19862.0.html

Zitat
(6) Die bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt für den Rundfunkgebühreneinzug gespeicherten Daten und Daten nach Absatz 1 und 2 dürfen von den Landesrundfunkanstalten in dem nach diesem Staatsvertrag erforderlichen und zulässigen Umfang verarbeitet und genutzt werden. Die erteilten Lastschrift- oder Einzugsermächtigungen sowie Mandate bleiben für den Einzug der Rundfunkbeiträge bestehen.

Kein Wort von SEPA oder Übergang von Standard zu SEPA.


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Tja, wenn das vorher auch von der LRA direkt gekommen wäre und danach auch wieder direkt von der LRA als Zahlungsempfänger, wäre das durchaus noch halbwegs legal... Aber vor dem Hintergrund der Umfirmierung und dem geänderten Vertrag (Neuer Rundfunkstaatsvertrag -> Beitrag statt Gebühr) fehlt die nachweisliche Bekanntmachung sowie auch eventuell sogar das komplett neue Mandat aufgrund der neuen Identität.

Ich seh grad, das könnte man sogar noch mitreinnehmen, dass sich ja sogar die Vertragsgrundlagen komplett geändert haben, da ab 2013 ein neuer Rbstv den Beiträgen bzw. eingezogenen Beträgen zugrundeliegt.


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Zitat
Tja, wenn das vorher auch von der LRA direkt gekommen wäre und danach auch wieder direkt von der LRA als Zahlungsempfänger, wäre das durchaus noch halbwegs legal...

Kommt doch von dort. Nur nicht mehr über die GEZ, sondern über den Beitragsservice.

Zitat
Hintergrund der Umfirmierung und dem geänderten Vertrag (Neuer Rundfunkstaatsvertrag -> Beitrag statt Gebühr)

Steht doch im Vertrag.  Die erteilten Lastschrift- oder Einzugsermächtigungen
sowie Mandate bleiben für den Einzug der Rundfunkbeiträge bestehen.

ABER: Da steht nichts davon, daß die alten Mandate und Ermächtigungen per Gesetz in SEPA-Mandate überführt werden. Und mit den alten Ermächtigungen könne die nicht mehr einziehen.


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@GEiZ ist geil

Nicht direkt... Zahlungsempfänger waren laut Abbuchungstext früher GEZ und heute ARD ZDF DRadio über den Beitragsservice. Von der jeweiligen LRA ist dort nichts zu lesen.

Ja klar bleiben die bestehen... Nur können die schreiben was sie wollen, wie Du schon anmerkst, gibt es von der Kreditwirtschaft die Anweisung, dass die Zahlungspflichtigen schriftlich in Textform über alles detailliert informiert werden müssen.

So, nun aber hoffentlich die letzte Fassung...

Ich habe mich mal durch die ganzen Staatsverträge gewurschtelt. Und laut 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist der alte Rundfunkgebührenstaatsvertrag zum 01.01.2013 ungültig und wurde durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ersetzt.. Also ist die Vertragsgrundlage für die alte Lastschruifteinzugsermächtigung auch nicht mehr existent. Und genau an dieser Stelle hätte es meiner Meinung nach ein neues Mandat bzw. eine Änderungsmitteilung geben müssen!

Wenn ich mein Auto wechsel, bleibt zumindest bei meiner Versicherung die Versicherungsnummer gleich, aber ich bekomme schriftlich einen neuen aktualisierten Versicherungsschein und eine Änderungsmitteilung! Diese muss ich sogar lesen. Tu ich das nicht online, bekomme ich diverse Aufforderungs-emails und im Endeffekt das Teil per Post zugeschickt.


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Du hast ja völlig Recht. Die haben in Ihrer Überheblichkeit der GEZ die Einzugsermächtigungen erteilen lassen, nicht den LRA´n. Und die GEZ gibts nicht mehr. Ausschließlich Mandate die den LRA´n erteilt wurden, gelten weiter. Aber nicht umgewandelt in SEPA-Mandate.


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