Wie versprochen werde ich hier den Fortgang des Themas "nicht autorisierter Lastschrifteinzug" weiterführen!
Person A hat heute mit dem sehr netten Mitarbeiter der Sparkasse gesprochen und einige Sachen abgeklärt bezüglich weiterer Verfahrensweise. Vielen Dank auch nochmals an ihn und das Interesse an der Sache, falls er hier später mal mitliest
Es bestehen momentan 2 Möglichkeiten, wie man zum Teil wieder an sein Geld kommt und auch in Zukunft keine Abbuchungen mehr möglich sind.
Die erste Möglichkeit ist das normale Rückholen einer Lastschrift ohne Begründung innerhalb der bekannten 8 Wochen nach Kontobelastung. Dies ist formlos in der Bank vor Ort möglich und gleichzeitig kann man auch das Konto für weitere Abbuchungen in der Zukunft blockieren lassen.
Die interessanteste Sache ist ja aber wie schon im anderen Thread begonnen das Rückholen einer Lastschrift innerhalb von 13 Monaten aufgrund einer nicht autorisierten Lastschrift bzw. eines fehlenden oder ungültigen Sepa-Mandats.
Auch nach Meinung das Bankmitarbeiters könnte unsere Vermutung zutreffend sein, dass es kein gültiges Mandat des Beitragsservice gibt bei Personen, die der alten GEZ irgendwann vor 2013 eine Lastschrifteinzugsermächtigung gegeben haben.
Die Gründe die zu der Vermutung führen:-
Änderung der "Firma" von
"GEZ" in
"Beitragsservice"-
Änderung der Art des geschuldeten Betrags: Früher
"Gebühr", jetzt
"Beitrag"- Ganz allgemein ein
fehlendes bzw. ungültiges Sepa-Mandat, da der "Kunde" diesen Änderungen ab dem 01.01.2013 nicht zu- bzw. widersprechen konnte und darüberhinaus teilweise gar nicht wirklich informiert wurde über die Änderungen!
Das
weitere Vorgehen haben Person A und Bankmitarbeiter nun so besprochen:
Damit die Bank diese unautorisierte Lastschrift zurückholen kann, muss der Kontoinhaber ein
kurzes Schreiben gegenüber der Bank aufsetzen, aus dem hervorgeht,
wieso der Kunde die Abbuchung für nicht autorisiert hält.Dann prüft die Bank intern, ob die Firma "Beitragsservice" ein gültiges Sepa-Mandat für diesen Fall vorweisen kann. So habe ich es zumindest verstanden.
Dieses Schreiben wird Person A nun fertigmachen und mit Unterschrift des Kontoinhabers bei der Bank einreichen.
Für weitere Tips, was in das Schreiben noch für Gründe können, könnt ihr euch gerne melden.
Die 2 Hauptgründe sind meiner Meinung nach oben schon beschrieben.
Grüße