Recherche zum "Gesetz zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag" in NRW:
Vielleicht ahnten die Schlüsselfiguren in NRW die eklatanten verfassungswidrigen Verstöße des Rundfunkbeitrags und haben den Vertrag nicht als das Gesetz zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag erhoben. Warnende Jura-Stimmen zum 15.-ten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gab es auch:
http://www.juramagazin.de/Dem-Landtag-wurde-von-der-Landesregierung-der-15-Rundfunkänderungsstaatsvertrag-vorgelegt-der-zum-1-Januar-2013-in-Kraft-treten-soll 
 Vielmehr wirft dieses Vertragswerk mehr Fragen und ungelösten Rechtsund Sachprobleme auf, als dass es das Grundproblem der seit Jahren für die Rundfunkgebührenzahler bestehenden deutlichen Legitimationsschwäche des jetzigen Rundfunkfinanzierungssystems in einer für die Bürgerinnen und Bürger akzeptablen Weise löst.
Legitimationsschwäche!
Das trifft den Nagel auf den Kopf.
Das Machwerk greift in vielfältiger Weise in die Rechte Dritter ein.
1. Mietvertrag (also Mieter/Vermieter), es wird defacto eine Wohnungssteuer erhoben.
    Die Miete wird erhöht allein aufgrund der Fiktion, dass dort ferngesehen wird.
    Das der Bund keine Umsatzsteuer auf Mieten kassiert, ist bei den ÖR noch
    niemand aufgefallen?
    Wird demnächst wird noch eine Dynamitabgabe fällig, weil in der Wohnung 
    Bomben gebastelt werden können?  
2. Bundeshaushalt: (wäre noch zu prüfen, ob die einzelnen Ministerien auch Beträge
    bezahlen), Gemeindehaushalte: Gemeinden haben Pflichtaufgaben und frei-
    willige Aufgaben. Das Anbieten und Bereithalten von Rundfunk gehört nicht dazu,
    da reine Privatsache. Ansonsten wird Rundfunk allenfalls für dienstliche Belange
    genutzt. Wovon bezahlen die Gemeinden diese Beiträge? Warum erhöhen Ge-
    meinden Steuern und Beiträge? Als Folge von erhöhten Beiträgen zum Rundfunk?
    Kann man in jeder Gemeinde/Stadt erfragen. Herr Bürgermeister, wie gleicht die
    Stadt die erhöhten Beiträge aus?
3. Eingriff in verschiedene Leistungen des Staates, die im Rahmen der Sozialgesetzgebung
    erfolgen.  Bei Hartz IV gibt es eine Bescheinigung. Bei anderen Leistungen in
    gleicher Höhe erfolgen erstmal Ablehnungen.
    Über die Härtefallregelung wird eine Entscheidungspraxis nach Gutsherrenart gefördert.
4. Ist es sinnvoll, z.B. Pflegeeinrichtungen mit Rundfunkgebühren zu belasten. Könnte
    man sich doch direkt bei der Pflegeversicherung bedienen.
5. Betriebsstättenabgabe
    Inwiefern benötigen Betriebe zur Leistungserstellung Rundfunk?
    Backgroundmusik zur besseren Milchproduktion kann man auch von CD abspielen.
Der ÖR wird an seiner Geldgeilheit ersticken!