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Autor Thema: Einfaches Einschreiben oder mit Rückschein?  (Gelesen 11887 mal)

  • Beiträge: 3.235
Also die Hampelmänner etwas zappeln lassen , Zeit schinden , sein gutes Geld noch länger vorenthalten und auf die erneute Versendung des leider verschwundenen wichtigen Bescheides warten.
Inzwischen sollten genug Argumente für Widerspruch und Klage vorhanden sein. Wir sollten die Zeit bis zur Klage nicht verzögern, sondern "Angreifen". Es hat einen Grund, warum es nicht zu viel mehr Klagen kommt. Wenn unsere Argumente nicht haltbar wären, hätten uns die Anwälte vom örR schon längst plattgemacht. Während des Widerspruchverfahrens zahlen wir doch eh nicht. Und danach erst recht nicht. Aber erst durch die Klage wird möglich, dass niemand mehr zwangseise zahlen muss.


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D

Dr.Who

Daher sollte man diese Betrüger konsequent mit ihren eigenen Waffen schlagen .

Interessanter Gedanke! ;D Zudem bin ich mir sicher, dass alle sog. Beitragsschuldner sich pünktlich zum 01.01.13 angemeldet haben (auch Beitragsbefreiungsanträge) und nicht erst auf eine Einladung der GEZ warten mussten... ;)

Andererseits habe ich nun, nach mehreren Schreiben und einigen weiteren Emails - von denen merkwürdigerweise nur auf die erste eine automatische Empfangsbestätigung versandt wurde - "etwas in der Hand", sobald die GEZ von mir Geld fordert. (Befreiungsantrag!)

Inzwischen habe ich übrigens mehrere öffentlich-dämliche Sender als CC in den Verteiler aufgenommen. Das ZDF hat mir ganz freundlich geantwortet, dass sie mit dem Beitrageinzug nichts zu tun hätten und mir die Kontaktdaten der GEZ genannt...  ::)
- Kennt sich hier im Forum jemand ein wenig mit Strafrecht aus? Stichwort "Mitwisserschaft" - immerhin habe ich sie über die verschwindenden Schreiben in Kenntnis gesetzt...  ???


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  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Auf Emails kommt von denen grundsätzlich nur eine automatische Empfangsbestätigung , die ist aber genauso aussagekräftig wie ein leeres Blatt Papier. Von einer echt beantworteten Anfrage per Email hat man meines Wissens hier noch nichts gehört.
Die nutzen ihre Email-Postfächer sicher nur als zusätzlichen Datenabgleich , ab und an taucht in den Mails auch mal eine Adresse auf.
Eventuell lässt man sich noch zu dem Hinweis herab , die Sache werde an die zuständige Stelle nach Köln weitergeleitet.


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Schrei nach Gerechtigkeit

  • Beiträge: 3.235
Ich hatte Anfang 2013 regen Kontakt per Email mit dem Beitragsservice, die Antworten wahren sehr oberflächlich, aber gingen auf die Sache ein. Als ich Briefe an den Beitragsservice in gleicher Angelegenheit schickte, waren deren Antworten wesentlich qualifizierter.
Meine Widersprüche gingen als einfaches "Einschreiben Einwurf" an den Beitragsservice, mit der Sendungsverfolgung konnte ich sehen, wann die Briefe dort ankamen.
Ich gehe davon aus, wenn ich diesen Nachweis habe und die haben angeblich den Brief nicht bekommen, läuft die Frist von neuem, denn innerhalb eines Sauladens mit einem niveaulosen Haufen unkompetenten und unmotivierten Hilfsarbeitern hat man keinen Einfluss auf die Briefverteilung. Ich weiß allerdings nicht, wie die rechtliche Vorgehensweise tatsächlich ist, aber es ist nun mal eine Zustellungsurkunde zum Nachweis des Empfangs, die von denen angezweifelt wird. Wenn das so einfach wäre, bräuchte man ja keine Briefe mehr beachten oder versenden.


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D

Dr.Who

Danke für Eure Antworten, tokiomotel und Roggi.
Eine Empfangsbestätigung für eingegangene Emails sehe ich nicht ganz als nutzlos an. Zumindest im Fall eines Rechtsstreits ist es ein weiteres Puzzleteil, das man vorlegen kann.

Immerhin wäre ich schon mal froh, eine unqualifizierte Antwort zu bekommen. Statt dessen absolute Funkstille! Was deren Handeln mit Wissen und Wollen unterstreicht. Für "Zufälle" sind es zu viele!

Leider scheint das eine allgemeine Taktik geworden zu sein. Ein Bekannter von mir hat ähnliche Erfahrungen mit einem Energieversorger gemacht - Einschreiben kommen nicht an, obwohl sie zugestellt wurden...

Aus meiner Sicht sollte Einschreiben Einwurf genügen. Soweit ich es beurteilen kann, müsste im Zweifelsfall der Empfänger (GEZ) beweisen, dass die Deutsche Post "gelogen" hat; sprich: Briefe als zugestellt deklariert hat, obwohl sie in den Müll gewandert sind.
Denn wenn man sich darauf nicht mehr verlassen kann, was sollen wir sonst noch unternehmen? Postzustellungsauftrag? ???

"Ein Postzustellungsauftrag kostet derzeit 3,45 Euro (nach UStG umsatzsteuerfrei). Hiermit sind alle Leistungen für den Auftraggeber abgegolten, also auch die Rücksendung der ausgefüllten Zustellungsurkunde als gewöhnlicher Brief..."
https://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=de_DE&xmlFile=link1016046_870

Hmmm... Einschreiben Rückschein kostet + 3,95 €...
https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-in-deutschland.html


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  • Beiträge: 25
Meine persönliche Meinung ist, dass Einschreiben Einwurf kombiniert mit einem Fax sollte ausreichen.


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M
  • Beiträge: 127
Was passiert wenn der Postbote den falschen Briefkasten erwischt?

Was beweist die Bestätigung des Einwurfs? Im Streitfall nur das der Postbote die Zustellung dokumentiert hat. Ob und wo er eingeworfen hat kann man nicht beweisen...

Daher gilt mindestens Übergabeeinschreiben! Mit Rückschein hat man dann wenigstens die Unterschrift des Verantwortlichen in der Hand


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Luke, Komm auf die dunkle Seite, wir haben Milch und Kekse!!!

j

jetzt_reicht_es

Die tun nur so, als hätten sie hoheitliche Rechte und Aufgaben!
Sie haben leider hoheitliche Rechte und Befugnisse!
Keiner kann sonst in Deutschland Bescheide verschicken, die ohne Widerspruch rechtkräftig werden und normalerweise nicht mal von einem Gericht rückgängig gemacht werden können.

Du kannst ja nach einem Privatunternehmen suchen, das Bescheide versenden kann!


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