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Autor Thema: Klagebegründung?  (Gelesen 24171 mal)

M
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Re: Klagebegründung?
#30: 21. März 2014, 13:50
Mit der fehlenden Staatsferne und Parteienferne (dies versucht der öRR begrifflich zu trennen) zu argumentieren gehört m.E. ohnehin mit in die Klage.

Schon rein Menschlich kann man jedem, ob nur Parteizugehörig oder direkt von dieser gesandt, ein Handeln im Sinne der Partei unterstellen.

Bestes Beispiel ist Kurt Beck- einerseits Vorsitzender des ZDF Verwaltungsrats, einem Gremium mit direktem Einfluss auf gewisse Entscheidungen des Intendanten, Andererseits als ehemaliger Ministerpräsident RLP und dadurch Vorsitzender der Rundfunkkonferenz zum Zeitpunkt der Schaffung und Ratifizierung des 15.RÄStV auch direkt an der Festlegung der der rechtlichen Grundlage seiner Einflussnahme beteiligt.
Niemand kann kontrollieren ob er hierbei nicht auch seine persönlichen Interessen bzw. in seinen Ämtern die Interessen der jeweilig anderen Position mit einbezieht. Es ist fraglich ob er das wirklich auseinander halten kann....

Sowas müsste nur klagefähig ausgebaut werden.


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Luke, Komm auf die dunkle Seite, wir haben Milch und Kekse!!!

G
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Re: Klagebegründung?
#31: 23. März 2014, 16:02
VG Potsdam · Urteil vom 30. Juli 2013 · Az. VG 11 K 1090/13 
....
Die Frage ist, was ist dem noch entgegenzusetzen?

Dieses Potsdamer "Urteil" hat bestimmt noch viele Unstimmigkeiten, denen vernünftige Begründungen entgegengesetzt werden können.
( http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/ze9/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=MWRE130002448&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint )

Diese "Entscheidung" z. Bsp. hier entbehrt meiner Meinung nach vollständig jeglicher Logik und Vernunft:
Zitat
53
Die Anknüpfung an die Inhaberschaft einer Wohnung ist zudem ein milderes Mittel, als jeden zum Beitrag heranzuziehen, was rechtlich ebenfalls möglich wäre, da in Deutschland jedermann die theoretische und nahezu jedermann die praktische Möglichkeit hat, Rundfunk zu empfangen.

Es wird behauptet, dass "jedermann" in Deutschl. theoretisch Rundfunk empfangen könne.



Wie können taubblinde Menschen theoretisch Rundfunk empfangen?

Wie kann ohne jegliche Finanzierungsmöglichkeit von Rundfunkempfangsgeräten theoretisch Rundfunk empfangen werden?

Da fehlt doch etwas in dieser "Urteilsbegründung" (?)

Markus

Dies würde ja auch bedeuten dass jeder, der eine Fahrerlaubnis hat, auch KFZ-Steuern zahlen müsste, da die Möglichkeit ja gegeben ist, ein KFZ zu fahren und zu halten.


Gandalf


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Re: Klagebegründung?
#32: 23. März 2014, 21:50
Ja Gandalf, den Vergleich sehe ich auch als gerechtfertigt an.

Ganz drastisch gesehen, gäbe die "Rechtmäßigkeit" des Rundfunkbeitrages sogar noch mehr her!

Wie würden diese Potsdamer "Richter"  dann erklären, dass sie unbescholtene Bürger in Haft bringen wollen?
Etwas so (?) :

Zitat
Die Anknüpfung an die bloße Möglichkeit eines jedermann, Verbrechen zu verüben,
ist zudem ein Mittel, jedermann mit Freiheitsentzug zu belegen,
da in Deutschland jedermann die theoretische Möglichkeit hat, kriminell zu werden!

Markus





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Re: Klagebegründung?
#33: 23. März 2014, 22:34
Solche Vergleiche mit Nonsens-Wachrütteleffekt sollte man durchaus auch passend mit in eine Klage einbauen.
Könnte förderlich sein für das zumeist engstirnig eingegrenzte Denkvermögen so manchen Richters.
So erwacht man vielleicht aus seinem schläfrigen Trauma und findet sich in der Realität wieder.
Heißt , getroffene Hunde bellen besser und versprechen sich dann eher in die Wahrheit.


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