Haudi.
Standpunkt:
PersonA =
-War 2012 Schüler bis einschl. 2013.06 Schüler-BAföG bekommen
-2013.07 bis einschl. 2013.08 ALG2 bewilligt
-Seit 2013.09 Student, BAföG beantragt, bewilligung steht noch aus
PersonB =
-Ist die Liebe von PersonA
-War bis einsch. 2013.09 eingeschriebener Student
-Seit einschl. 2012.09 aber nicht mehr BAföG-Berechtigt
-Hat im Jahr 2012 der GEZ mitgeteilt dass er kein Rundfunkgerät besitzt =>GEZ war ruig
-Hat bis 2013.04 in einem Studentenwohnheim gewohnt
-Ist im 2013.04 zu PersonA gezogen und hat sich dann (2013.04) auch offiziell umgemeldet
-Mitte April neben dem Studium ein Praktikum für ein halbes Jahr mit vergütung (ca. 500€ im monat) absolviert
-Bekam kurze Zeit später Post von der neuenGEZ
-Bis heute nicht drauf reagiert obwohl schon zweiter Brief kam mit Erinnerung
-Seit Mitte Oktober ALG2 berechtigt, wartet auf bestätigung (müsste alles durchgehen)
Was geschah., PersonA war der Meinung gelesen zu haben, dass es für das Jahr 2013 eine Sonderregelung gibt, welche besagt, das man Rückwirkend befreit werden kann, wenn es denn Gründe für die Befreiung gibt.
Er bekam bis Juni 2013 S-BAföG und war somit der Meinung Befreit zu sein.
Da im April seine Freundin zu Ihm zog, erkündigte er sich und erfuhr, dass alle mitbewohner in der Wohnung ein befreiungsgrund haben müssen um die GEbühr zu umgehen.
Es war ihm also bewusst, dass er ab spätestens 04.2013 17,95€ je monat bezahlen muss.
Aber da er genug zu tun hatte und von der Sonderregelung gelesen hatte, dachte er, er packt das Thema später an.
Im Monat 09-2013 schrieb er der neuenGEZ und schickte 2 Befeiungsanträge (in einem Brief!) mit den dazugehörigen Zetteln für befreiung von der Gebühr aufgrund von 1.S-BAfög von 01 bis 06.2013 UND 2. ALG2 vom 07 bis 08.2013.
Zweiteres wurde Ihm Briefschriftlich bestätigt. Er war also für 07 & 08 2013 befreit!
Für die Befreiung vom 01 bis 06 2013 kam nichts.
PersonA hat heute die neueGEZ angerufen und gefragt was los sei. Antwort der Zweite Antrag wurde nicht gesehen, Ablehnung kommt jetzt.
Zudem wurde PersonA aufgeklärt, dass es solch ein Sondergesetzt nicht gibt.
Er müsse innerhalb von 2 Monaten, nach erhalt des Bescheides, diesen der neuenGEZ zukommen lassen.
So...
Hätte gedacht, dass wir als Paar nur für folgende Monate zahlen müssen:
April (eventuell enteilig das PersonA befreit und PersonB ungefähr zur mitte einzog)
März (da PersonB nicht befreit)
Juni (da PersonB nicht befreit)
July (da PersonB nicht befreit)
August (da PersonB nicht befreit)
September (da PersonB nicht befreit)
Oktobr (eventuell enteilig das PersonA befreit und PersonB nur bis zu mitte des monats nicht befreit)
Die wollen jetzt tatsächlich von PersonA auch das Geld für Januar, Februar und März weil er zu Faul war sein Bescheid da hin zu schicken. Obwohl er befreit war und obwohl die neueGEZ den Bescheid hat!
PersonA könnte platzen vor Wut! Nicht weil es gebühren gibt, sondern weil die neueGEZ nicht simpler ist als die alte!
Weil auch die neueGEZ immer noch ländersache ist und weil die neueGEZ auch illegal Daten vom Eiwohnermeldeamt bekommt!
Bisher hat PersonA nichts von PersonB erzählt.
PersonB hat sich noch garnicht gemeldet.
Habt ihr Tipps?
Gruß dasgehtdochnichtklar