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Autor Thema: Zu spät Befreit  (Gelesen 4142 mal)

d
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Zu spät Befreit
Autor: 04. Dezember 2013, 12:52
Haudi.

Standpunkt:
PersonA =
-War 2012 Schüler bis einschl. 2013.06 Schüler-BAföG bekommen
-2013.07 bis einschl. 2013.08 ALG2 bewilligt
-Seit 2013.09 Student, BAföG beantragt, bewilligung steht noch aus


PersonB =
-Ist die Liebe von PersonA
-War bis einsch. 2013.09 eingeschriebener Student
-Seit  einschl. 2012.09 aber nicht mehr BAföG-Berechtigt
-Hat im Jahr 2012 der GEZ mitgeteilt dass er kein Rundfunkgerät besitzt =>GEZ war ruig
-Hat bis 2013.04 in einem Studentenwohnheim gewohnt
-Ist im 2013.04 zu PersonA gezogen und hat sich dann  (2013.04) auch offiziell umgemeldet
-Mitte April neben dem Studium ein Praktikum für ein halbes Jahr mit vergütung (ca. 500€ im monat) absolviert
-Bekam kurze Zeit später Post von der neuenGEZ
-Bis heute nicht drauf reagiert obwohl schon zweiter Brief kam mit Erinnerung
-Seit Mitte Oktober ALG2 berechtigt, wartet auf bestätigung (müsste alles durchgehen)


Was geschah., PersonA  war der Meinung gelesen zu haben, dass es für das Jahr 2013 eine Sonderregelung gibt, welche besagt, das man Rückwirkend befreit werden kann, wenn es denn Gründe für die Befreiung gibt.
Er bekam bis Juni 2013 S-BAföG und war somit der Meinung Befreit zu sein.
Da im April seine Freundin zu Ihm zog, erkündigte er sich und erfuhr, dass alle mitbewohner in der Wohnung ein befreiungsgrund haben müssen um die GEbühr zu umgehen.
Es war ihm also bewusst, dass er ab spätestens 04.2013 17,95€ je monat bezahlen muss.
Aber da er genug zu tun hatte und von der Sonderregelung gelesen hatte, dachte er, er packt das Thema später an.

Im Monat 09-2013 schrieb er der neuenGEZ und schickte 2 Befeiungsanträge (in einem Brief!) mit den dazugehörigen Zetteln für befreiung von der Gebühr aufgrund von 1.S-BAfög von 01 bis 06.2013 UND 2. ALG2 vom 07 bis 08.2013.

Zweiteres wurde Ihm Briefschriftlich bestätigt. Er war also für 07 & 08 2013 befreit!

Für die Befreiung vom 01 bis 06 2013 kam nichts.
PersonA hat heute die neueGEZ angerufen und gefragt was los sei. Antwort der Zweite Antrag wurde nicht gesehen, Ablehnung kommt jetzt.
Zudem wurde PersonA aufgeklärt, dass es solch ein Sondergesetzt nicht gibt.
Er müsse innerhalb von 2 Monaten, nach erhalt des Bescheides, diesen der neuenGEZ zukommen lassen.


So...

Hätte gedacht, dass wir als Paar nur für folgende Monate zahlen müssen:
April (eventuell enteilig das PersonA befreit und PersonB ungefähr zur mitte einzog)
März (da PersonB nicht befreit)
Juni (da PersonB nicht befreit)
July (da PersonB nicht befreit)
August (da PersonB nicht befreit)
September (da PersonB nicht befreit)
Oktobr (eventuell enteilig das PersonA befreit und PersonB nur bis zu mitte des monats nicht befreit)


Die wollen jetzt tatsächlich von PersonA auch das Geld für Januar, Februar und März weil er zu Faul war sein Bescheid da hin zu schicken. Obwohl er befreit war und obwohl die neueGEZ den Bescheid hat!

PersonA könnte platzen vor Wut! Nicht weil es gebühren gibt, sondern weil die neueGEZ nicht simpler ist als die alte!
Weil auch die neueGEZ immer noch ländersache ist und weil die neueGEZ auch illegal Daten vom Eiwohnermeldeamt bekommt!

Bisher hat PersonA nichts von PersonB erzählt.
PersonB hat sich noch garnicht gemeldet.



Habt ihr Tipps?

Gruß dasgehtdochnichtklar


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Re: Zu spät Befreit
#1: 04. Dezember 2013, 13:34
Jeder, der zahlt, unterstützt ein Unrechssystem,
Jeder, der sich weigert,  macht es für uns alle leichter, gegen dieses Unrecht zu gewinnen.


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Re: Zu spät Befreit
#2: 04. Dezember 2013, 13:39
Jeder, der zahlt, unterstützt ein Unrechssystem,
Jeder, der sich weigert,  macht es für uns alle leichter, gegen dieses Unrecht zu gewinnen.
Okay...

Ich gehe gerne mit auf die Straße und mobilisiere Feunde und bekannte.

Aber nicht zahlen, geht nicht da ich zu wenig Geld für eventuelle gerichts oder mahnkosten habe und keine Ahnung (derzeit auch keine Zeit um dies zu ändern) habe ob ich die Zahlung verweigern darf.

Ic bin dafür, das Geld eingetrieben werden muss um die öffentlich rechtlichen am laufen zu halten.
Bin aber gegen Werbung vor der tagesschau und solche regeln wie "2 monate nach erhalt des bescheides heißt = nicht befreit!".

Gruß dasgehtdochnichtklar


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Re: Zu spät Befreit
#3: 04. Dezember 2013, 14:09
... und keine Ahnung (derzeit auch keine Zeit um dies zu ändern) habe ob ich die Zahlung verweigern darf.

... Du möchtest eine Erlaubnis dafür haben, die Zahlung zu verweigern?  ;D verweigern = unerlaubt

Insgesamt ist es etwas uneindeutig, was Du so schreibst. Die 2 Punkte, die Du anführst gegen den Rundfunkbeitrag (Werbung, 2 Monats Frist) sind 2 von hunderten nicht nur ungerechten, sondern auch rechtlich höchst bedenklichen Regelungen.

Hast Du schon mal drüber nachgedacht, warum Auszubildende überhaupt zahlen müssen? Und warum kriegen Bafög Studenten noch zusätzlich eine finanzielle Erleichterung? Sind Studenten ohne Bafög in der Regel zu reich?
Ist es gerecht, wenn ein armer Rentner, alleinwohnend, genausoviel bezahlt, wie eine 6 köpfige WG Gutverdienender?

Meinst Du wirklich, dass die Öffentlich Rechtlichen in diesem Ausmaß (ca. 8 Milliarden Euro pro Jahr) zwangsfinanziert werden müssen. Ist das alles so bildend, informierend, unterhaltend und grundversorgend?

Wenn Du nur im Ansatz "ja" denkst, zahle den Beitrag... Du wirst den Beitrag nie nach Deinem Muster gestrickt bekommen.

Und wofür willst Du Leute mobilisieren?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Dezember 2013, 14:13 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Re: Zu spät Befreit
#4: 04. Dezember 2013, 14:25
@dasgehtdochnichtklar:
Du kannst dir deine Frage doch schon selber beantworten, was daran rechtens sein soll, nachzahlen zu müssen. Also kann Widerspruch eingelegt werden, das kostet nichts. Erst wenn nach Ablehnung des Widerspruchs Klage eingereicht werden müsste, kann immer noch die Reissleine gezogen werden. Das dauert zur Zeit Monate. Also Empfehlung für Person A: Beitrag nicht zahlen sondern auf ein Sparbuch legen. Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einlegen mit sämtlichen Gründen, die für Person A zutreffen. Gegen den zu erwartenden negativen Widerspruchbescheid müsste binnen 4 Wochen Klage eingereicht werden. Bevor es durch Gerichtskosten wegen der Klage gegen den abgelehnten Widerspruch teuer wird, das gesparte Geld bezahlen. Kostet 8 Euro Mahngebühr zusätzlich und etwas Porto, Zeit und Briefpapier. Vorteil: Wenn das Gesetz irgendwann gekippt wird, braucht nicht nachgezahlt werden. Der Widerspruch verschafft die nötige Zeit bis dahin.


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Re: Zu spät Befreit
#5: 04. Dezember 2013, 15:07
Ich habe mir etwas mehr hilfe im rechtlichen sinne hier erhoft.

Habe gerade ein wenig das Gefühl hier falsch zu sein  :-\

ICH BIN AUF JEDENFALL FÜR EINE GEBÜHR
Ich will hier keinen verärgern oder ähnliches und vielleicht drücke ich mich manchmal etwas schelcht aus, entschuldigt dies bitte.

Ich habe gar keine Zeit und kraft auf auseinandersetzungen mit denen. Lust schon!


Wenn PersonA nun auf den negativen Bescheid für den zu spät eingereichten Bewilligungbescheid, einen Widerspruch einlegt, wie sollte begründet werden dass es eine zu Späte Abgabe, kein Grund zur Zahlung ist?

Und was soll PersonB machen?

Gruß dasgehtdochnichtklar


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  • Rundfunkbeitrag bzw. ÖRR gehört abgeschafft!
Re: Zu spät Befreit
#6: 04. Dezember 2013, 18:01
Person B ist Befürworter, also sollte sie dann auch ihr Geld für den Beitragsservice bereitstellen und sich nicht über Lapalien aufregen...


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Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

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Re: Zu spät Befreit
#7: 04. Dezember 2013, 18:35
ICH BIN AUF JEDENFALL FÜR EINE GEBÜHR

Also ich bin Dir nicht böse oder so, finde es sogar ok, dass Du so deutlich bist. Nur frage ich mich, warum Du Dir rechtlichen Rat auf einer Anti-GEZ Seite suchst. Rat im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bekommst Du bei den Landesrundfunkanstalten und beim Beitragsservice.
Ich finde Dein Argument mit der 2 Monatsfrist so wichtig zum Nachweis, wes Geistes Kind der Staatsvertrag ist, nämlich die finanziell am schlechtesten gestellten und Armen auch noch rückwirkend völlig unsozial abzuzocken. Das gilt ja nicht nur für Befreiungen wg. Bafög, sondern auch für Sozialgeldempfänger etc. Eben für alles, wo Nachweise zur Befreiung vorgelegt werden müssen. Da bin ich auch voll bei Dir, nur wird Deine Einstellung so nichts an der Regelung ändern.

Der Beitragsservice akzeptiert bestimmt auch großzügigerweise Ratenzahlung (und freut sich darüber, dass er wieder einen, der es eigentlich gar nicht hat, Geld abknöpfen konnte.)


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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