Wie verhält es sich, wenn der Beitragsservice nicht auf den "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Beitragsbescheids" reagiert.
Der nicht-rechtsfähige, sogenannte
"Beitragsservice" ist nur eine Art Erfüllungsgehilfe, hat aber meines Wissens nach schon mal *gar nichts* zu entscheiden.
Wenn, dann die Landesrundfunkanstalt - die übrigens für mich der einzige Ansprechpartner in allen Angelegenheiten ist. Den sogenannten "Beitragsservice" setze ich allenfalls zur Kenntnis in den Verteiler

Auch bei mir wurde der gleichzeitig mit dem Widerspruch gestellte Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" nicht entschieden - nicht einmal im Widerspruchsbescheid, den ich im August erhalten hatte.
Erstes und zweites Quartal sind bei mir also per Bescheid festgesetzt worden.
Es stehen demzufolge reichlich 100€ im Raum.
Was ist bis jetzt passiert?
Nichts
...außer weitere Bittschreiben. Nicht einmal weitere Bescheide habe ich erhalten, obwohl doch angeblich ab Zahlungsverzug die Beträge nur noch per Bescheid festgesetzt werden sollen.
Die kommen wohl nicht hinterher...? 
Mittlerweile habe ich im September form- und fristgerecht nur kurz begründet Klage eingereicht, unter dem ausdrüclichen Vorbehalt einer ausführlichen Begründung in einem gesonderten Schriftsatz.
Das gewährt mir jetzt Wochen bis Monate, um das ggf. ausführlicher zu begründen.
Bei den Verwaltungsgerichten dürfte derweil jedoch keine Eile herrschen, denn die haben üblicherweise selbst genug zu tun - und würden auch umfassend begründete Klagen wohl ohnehin erst mal aussetzen bis zur Entscheidung über die Popularklagen von Ermano Geuer und Firma Rossmann vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof.
Dass die Klage von Geuer bereits seit Mitte(!) letzten(!) Jahres anhängig ist, spricht doch schon Bände. Mit einer Entscheidung soll zeitigstens im ersten Quartal 2014 zu rechnen sein, so diverse Berichte im Forum...
Sollte zwischenzeitlich dennoch unvorhergesehenerweise Mahnung erfolgen bzw. "Vollstreckung angedroht" werden, werde ich nochmals darauf hinweisen, dass über meinen Antrag noch zu entscheiden sei.
Und im unwahrscheinlichsten Fall des Falles, dass ARD-ZDF-GEZ meinen, diese rechtlich höchst strittige Forderung doch schon mal "vollstrecken" zu wollen, bliebe mir wohl immer noch der "Antrag auf Eilrechtsschutz" beim Verwaltungsgericht.
Will sagen:
Ruhig Blut...
