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Autor Thema: Benötigt Person A eine Rechtsschutzversicherung? (Rechtliche Absicherung?)  (Gelesen 4831 mal)

E
  • Beiträge: 38
Hallo liebe Community,

erst einmal, ein ganz großes Lob an diese Gemeinschaft. Die Mehrheit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger gibt sich diesem "Zwang" hin und hinterfragt es auch nicht.

Solange es aber Menschen gibt, die solche Netzwerke gründen und anderen Lesern und Gleichgesinnten die Möglichkeit bieten, sich hier Informationen und Wissen anzueignen, werden diese Institutionen niemals einen einheitlichen Zuspruch haben!

Ich habe hier bereits viel gelesen und muss einfach offen zugeben, dass der Faktor "Angst" in Form von Angst vor Mahnungen oder Angst vor Gerichtskosten oder HÖHEREN Kosten ein starkes Druckmittel ist, was diese Institutionen billigend in Kauf nehmen.

Es ist KEIN Service, den sie da anbieten, sondern ein manipulatives Machtinstrument, um nicht gerechtfertigte Gelder einzutreiben! Ich hoffe, dass ich weiterhin standhaft bleiben will.

Im Grunde bleibt mir keine Wahl, denn - und somit kommen wir zu Person A's  Fall - A hat jetzt Ende November letzte Woche erst seinen ersten Brief vom Beitragsservice erhalten.

Person A seit 2 Jahren in eigener Wohnung und erhielt früher noch Briefe von der GEZ, die an das Haus seiner Eltern adressiert waren. Seitdem nichts mehr.
Seit Freitag liegt das erste Schreiben des Beitragsservice auf dem Tisch.

Aus dem Schreiben geht nur hervor, dass man Person A bittet, sich anzumelden bzw. Auskünfte zu erteilen, ob A bereits bezahlt etc.

Anmelden kommt ja nicht in Frage, richtig? Denn wenn Person A das täte, müsste A dann nicht sogar für die letzten 12 Monate zahlen?
Person A Frage hierzu: Ist es denn rechtens, dass die einen 12 Monate später darauf hinweisen?
Es kann doch nicht sein, dass Person A hier für etwas rückwirkend zahlen soll, was einem erst 12 Monate später in Rechnung gestellt wird.

Dann das nächste:
Person A ist nicht rechtsschutzversichert!! Person A hat sich Prozedur hier bereits vielfach durchgelesen. Irgendwann muss man Widerspruch beim Verfassungsgericht einlegen. Und da kommen Kosten auf einen zu. Was ist mit einer Rechtsschutzversicherung? Benötige Person A diese?
Dann weiterhin die Frage: Wie stehen Anwälte dazu? Stehen die dahinter oder wird Person A beispielsweise von der ARAG abgewiesen?

Person A ist zugegebenermaßen von eventuellen Kosten eingeschüchtert. Person A will nicht später vor einer Zahlung oder Klage stehen, die A letzten Endes bezahlen muss. Nur wenn A sich nun anmelden würde, dann stünden ja ohnehin erst einmal 200,-- EUR Nachzahlung ins Haus, oder?

Schade um das Weihnachtsgeld! Und Person A sieht es auch nicht ein!!! Das Radio nutzt Person A verdammt nochmal nicht und die ÖR sieht Person A auch nicht.  Wenn A überhaupt mal den TV anschaltet, dann zum DVD gucken. Person A steht nicht hinter dieser volksverblödenden Massenbeschallung.

Aber das muss A euch ja nicht erzählen... vielleicht könnt ihr Person A Feedback zu seinen Fragen geben?Person A hat heute ein Gespräch mit der ARAG. Und A weiss nicht, ob A dann in dem Fall nicht eine Rechtsschutzversicherung bräuchte.

Viele Grüße!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Dezember 2013, 17:33 von Uwe«

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Wenn Person A jetzt erst in die Klauen des Sendemonsters geraten ist, besteht die Möglichkeit, dass der Spuk vorbei ist, bevor Gerichtskosten auf Person A zukommen. Bei der gegenwärtigen Bearbeitungszeit durch den Beitragsservice ist damit zu rechnen, dass höhere Gerichte bis dahin Urteile gefällt haben werden. An diesen Urteilen kann sich dann jeder orientieren.
Es werden meiner vorsichtigen Meinung nach zwei mögliche Optionen gehandelt:

Option 1.) Wenn örR gewinnt, dann kann nur durch weiteres kostenintensives Klagen versucht werden, den Zwangsbeitrag zu stoppen. Wer das nicht will, kann die Beiträge nachzahlen für 2013.

Option 2.) Wenn örR verliert, dann brauchen diejenigen, die bisher nicht gezahlt haben, nicht nachzahlen. Wer schon gezahlt hat, bekommt sein Geld nicht zurück. Wer unter vorbehalt gezahlt hat, muss sein Geld zurückfordern.

Eine Empfehlung für Person A: nicht anmelden, nicht zahlen, Widerspruch einlegen, abwarten und sich an den zukünftigen höchstrichterlichen Urteilen orientieren. Das wäre die kostengünstigste Variante.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Dezember 2013, 19:36 von Roggi«

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Vielen Dank für die umfangreiche Antwort.

Das ist eine gute Darstellung der Optionen, die Person A hat.

Diese Option hat Person A auch schon in Betracht gezogen. Jedoch sind diese Mahnschreiben schon sehr heftig und es ist nicht tragbar, dass eine angebliche Behörde hier ein ganzes Jahr an "Beiträgen" zurückfordert, wenn die Einforderung eben solcher erst so spät zum ersten Mal erfolgt.

Darf so etwas sein? Und könntet ihr eventuell noch ein paar Details zu den Verfahren schreiben, die höhergerichtlich derzeit laufen? Leider erfährt man damit über das Netz nur sehr wenig. Die Masse zahlt. Niemand spricht. Solche Foren hier sind die einzige Quelle für solche Informationen.

Wer klagt denn da gegen die GEZ/Beitragsservice was auch immer?

Aus der Sicht von person A ist es auch untragbar, dass es bei einer eventuellen nachzahlung, die ja bei einem ganzen jahr absolut erheblich ist, nicht einmal Ratenzahlung angeboten werden würde? Ist dem so? Jede Behörde würde bei einer hohen Forderung eine Stundung ermöglichen.


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Uwe

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Schau hier mal:
 VG Karlsruhe - 3. Dezember 2013 - 5 Klagen auf einen Streich 

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7311.0.html


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Dann das nächste:
Person A ist nicht rechtsschutzversichert!! Person A hat sich Prozedur hier bereits vielfach durchgelesen. Irgendwann muss man Widerspruch beim Verfassungsgericht einlegen. Und da kommen Kosten auf einen zu. Was ist mit einer Rechtsschutzversicherung? Benötige Person A diese?
Dann weiterhin die Frage: Wie stehen Anwälte dazu? Stehen die dahinter oder wird Person A beispielsweise von der ARAG abgewiesen?

Viele Grüße!

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6057.180.html

Antwort 181,da habe ich was zur Rechtsschutzversicherung geschrieben


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Hallo und danke auch für diese Antwort!

Hierbei handelt es sich ja aber augenscheinlich um 5 Privatpersonen, die morgen gegen diese Kosten klagen, richtig?

Gibt es denn eine offizielle Klage einer höheren Instanz, die auch zur Folge hätte, dass einmal ein hohes Verfassungsgericht das Ganze prüft?

In diesen 5 Fällen hätten wir ja Einzelfallentscheidungen. Was hier aber getan werden muss, ist eine gesamtheitliche Entscheidung eines hohen Gerichtes gegen diese ja offensichtlich verfassungswidrige Forderung des Beitragsservice zu fällen.

Außerdem hat noch eine Frage:
Neben der Tatsache, dass diese Forderungen ja wirklich Zwangsforderungen sind, die verfassungswidrig und rechtlich gesehen absolute Grauzone, wenn nicht sogar unzulässig sind  - hat Person A mit den Gründen, dass Person A die ÖR nicht sehen will und auch keinen Radioempfang nutzt, überhaupt stichhaltige Argumente gegen diese Forderung?

Wie kann Person A sich grundsätzlich im Falle eines Widerspruches wirklich nachhaltig äußern und argumentieren?


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@Elever: Stichworte für die "grösseren" Klagen wären hier im Forum z.B. 'Rossmann', 'Sixt' und 'Geuer' fürs Erste. Mit 'Terschüren' haben die ÖR sogar eine Rechtsfachfrau in den eigenen Reihen, die den Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig hält.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Ja sind aber alles Einzelklagen.

Person A hat im Grunde nun einfach Bedenken, ob es in seiner Situation wirklich Sinn macht, sich dagegen zu wehren.
Person A hat einen Fernseher und auch ein Radio. Beides nutzt sie nicht für ÖRR oder ARD/ZDF.

Selbst wenn Person A bereit wäre, sich des Friedens Willen anzumelden, hätte sie kein Geld übrig, um die 220 EUR mal eben so nachzuzahlen.

Wie soll sich Person A nun verhalten? Wir Person A überhaupt eine Chance auf Recht bei einer Klage haben?

Zudem: Wie ist das mit den klagen? Jede Klage kostet doch Geld. Was wäre das im Durchschnitt pro Klage? Müsste Person A vor Gericht erscheinen? Wer zahlt die Kosten dafür? Das würde sich doch alles aufsummieren.


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Uwe

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Schau da mal:
http://www.online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen

Ja sind aber alles Einzelklagen.

Person A hat im Grunde nun einfach Bedenken, ob es in seiner Situation wirklich Sinn macht, sich dagegen zu wehren.
Person A hat einen Fernseher und auch ein Radio. Beides nutzt sie nicht für ÖRR oder ARD/ZDF.

Selbst wenn Person A bereit wäre, sich des Friedens Willen anzumelden, hätte sie kein Geld übrig, um die 220 EUR mal eben so nachzuzahlen.

Wie soll sich Person A nun verhalten? Wir Person A überhaupt eine Chance auf Recht bei einer Klage haben?

Zudem: Wie ist das mit den klagen? Jede Klage kostet doch Geld. Was wäre das im Durchschnitt pro Klage? Müsste Person A vor Gericht erscheinen? Wer zahlt die Kosten dafür? Das würde sich doch alles aufsummieren.


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Ja das ist ein normaler Klageweg und im Vergleich zu den offenen Zahlungen auch machbar. Auch wenn 130,-- EUR enorm viel sind.

Nur hat Person A vor Gericht eine Chance? Wie würde der Richter in den meisten Fällen entscheiden, wenn sich Person A nach den geltenden Richtlinien nicht befreien lassen könnte?

macht es für Person A Sinn?


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Ein Widerspruch beim Beitragsservice ist kostenlos und wird abgelehnt, es sei denn es besteht Anrecht wegen Harz4 oder Taubblind, nachzuweisen mit Formularen. Ist alles auf der Beitragsservicehomepage beschrieben, hört sich komplizierter an als es ist. Wer wegen Grundgesetzverstössen gegen den Zwangsbeitrag vorgehen will, muss gegen einen negativen Widerspruchbescheid Klage erheben. Dazu gibt es noch wenig Erfahrung hier, in erster Instanz sollte eine Rechtsschutzversicherung dafür aufkommen. Die Kosten trägt der Verlierer. Wenn örR verliert, geht örR in die nächste Instanz, dann wäre eine Rechtsschutzversicherung hilfreich, in die Verwaltungsrecht eingeschlossen ist. Bleibt zu hoffen, dass in Sachen 'Rossmann', 'Sixt' und 'Geuer' bis dahin höchstrichterlich entschieden worden ist, dass der RBStV gegen Grundrechte verstösst.


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Elever, ich habe jetzt fast 1 Jahr den Rundfunkbeitrag nicht gezahlt. Zwei Bescheide bekommen und Widerspruch eingelegt.
Seitdem warte ich auf Antwort vom Beitragsservice.

Kosten für den ganzen Spaß bis jetzt: 2x 58 Cent Briefmarke und Fax vorab. Und eine ausgeklügelte, zeitaufwendige Widerspruchsbegründung habe ich auch nicht gegeben.

Ich habe jederzeit die Möglichkeit, das Dingens abzubrechen (einen Teufel werde ich allerdings tun!). Dann kommt, zu diesem Zeitpunkt, als Zahlung die Beiträge + 2x8 Euro Säumnisgebühr auf mich zu. Nicht mehr und nicht weniger! Und die könnte man noch in Raten abstottern.

Was ich damit sagen will: Warum so viele ängstliche Fragen schon vorab? Wir wissen doch alle gar nicht, ob der Spuk nicht mit einem mal vorbei ist. Oder es reagiert überhaupt keiner mehr, weil der BS auch nicht mehr weiss, was Sache ist.

Person A sollte Schritt für Schritt vorgehen, nur eines nicht tun: Aus Angst vor irgendwelchen Konsequenzen die Flinte schon vorher ins Korn werfen, sprich: Sich anmelden und den Beitrag abzudrücken.


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Das ist widerum eine Antwort, die Person A motiviert.

Nur ist es einfach so, dass das Gefühl, was man hat, einfach erdrückend ist. Da ist eine Instanz, die etwas fordert und alles ist über das Gericht koppelbar. Das macht einfach Angst.

Man fühlt sich ungerecht behandelt, sieht es auf der einen Seite auch nicht ein. Nur die Angst ist nunmal da. Es ist alles irgendwo eine Behörde.  :-\

- Also eine Ratenzahlung wäre aber möglich? Du beschreibst es hier in dem Fall.

- Und es kämen keine hohen Strafen von bis zu 1000,-- EUR?

Letztendlich möchte Person A die 220 EUR nicht nachzahlen, da sie es als ungerecht empfindet, erst so spät darauf hingewiesen worden zu sein.
Nur sofern Person A nun auf das Auskunftsschreiben antworten würde und sich rechtfertigen würde, käme Beitragsservice B sofort auf den Plan und würde das Geld sofort fordern, richtig? Derzeit weiss der Service nur, dass dort jemand über das Meldeamt gemeldet ist. Nichts anderes.

Oder was kommt nun?


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Uwe

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Wäre gut wenn du das Forum etwas durchstöberst!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6136.msg47131.html#msg47131


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
[...]Es ist alles irgendwo eine Behörde.  :-\
Nein, es ist eben *keine* "Behörde".
Deswegen: Obrigkeitshörigkeit und Authoritätsgläubigkeit *abschalten*.
...sollte man ohnehin tun, als mündiger Bürger ;)


[...] Und es kämen keine hohen Strafen von bis zu 1000,-- EUR?
NIE im LEBEN 1.000€ "Bußgeld"!!!
Das ist absolute Obergrenze für jegliche "Ordnungswidrigkeiten".
1.000€ allenfalls für eine ganz schwere Ordnungswidrigkeit, die quasi "noch" keine Straftat ist - so ungefähr jedenfalls.
Im Falle "Zahlungsverweigerung" vermutlich allenfalls (wenn überhaupt!) im einstelligen oder maximal unteren zweistelligen Bereich. Das müsste aber wohl seitens ARD-ZDF-GEZ extra angeleiert werden, denn das Ordnungswidrigkeitsverfahren basiert auf einer *kann*-Regel.
Im Übrigen gibt es im OWiG auch einen Paragraphen zur "Notwehr"... aber soweit brauchen wir noch gar nicht zu denken:

Die 1000-Euro-Frage
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013/08/die-1000-euro-frage.html

Ordnungswidrigkeit 1000€ ist pure Panikmache
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6136.0.html


Letztendlich möchte Person A die 220 EUR nicht nachzahlen, da sie es als ungerecht empfindet, erst so spät darauf hingewiesen worden zu sein.
Die "Beitragspflicht"/ "Schickschuld" besteht zumindest laut dem Willen der gesetzlichen Regelung seit Anfang des Jahres. Was glaubt Person A, werden Personen denken, die aufgrund des bis Ende nächsten Jahres andauernden Meldedatengabgleichs erst 2 Jahre nach Inkrafttreten der Regelung angeschrieben werden?
Richtig! Die werden aus allen Wolken fallen, gleich mal so eben 2x 215€ = 430€ abdrücken zu sollen (z.B. berufsbedingte Zeitwohnungsmieter gleich 2x 2x 215€ = 860€) - mindestens...!
Das gibt noch ordentlich Zündstoff - wir dürfen gespannt sein... ;)
Wenn also diese und die Person A nicht nachzahlen möchten, so bleibt vorerst nur der Widerstand mittels Zahlungsverweigerung.


Nur sofern Person A nun auf das Auskunftsschreiben antworten würde und sich rechtfertigen würde, käme Beitragsservice B sofort auf den Plan und würde das Geld sofort fordern, richtig? Derzeit weiss der Service nur, dass dort jemand über das Meldeamt gemeldet ist. Nichts anderes.
Oder was kommt nun?
Schon recht gut beschrieben - vergleichbarer Fall hier:

"Widerspruch" gegen "Anmeldeschreiben" = Resultat: "Anmeldung" > Wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7411.msg54304.html#msg54304


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