Dann hier nochmal ein paar konkrete, sachliche Fragen. Weil beantwortet da bislang nichts. Alles andere ist gelogen. Wie gesagt: Ich versuche ja, Ihren Standpunkt zu verstehen und daraus ergeben sich nun einmal zwingend die folgenden Fragen. Dieses Posting beinhaltet keine Beleidigungen, keine Polemik. Pure Sachfragen. Also bin ich sehr auf sachliche, nicht beleidigende Antworten gespannt. Denn ich hoffe doch, dass hinter den sehr einfach formulierten Forderungen auch Konzepte und Antworten stecken.
Also:
- Wie sieht das Konzept für die Abschaffung von ARD und ZDF aus? Wie soll das konkret funktionieren, angenommen es würde heute noch beschlossen. Was passiert morgen?
- Wollen Sie von heut auf morgen alle Mitarbeiter kündigen? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage soll das bitte passieren? Würden Sie nicht selbst am lautesten aufschreien, wenn man Ihren Job ohne rechtliche Grundlage einfach wegnehmen würde?
- Was ist mit den immerhin erarbeiteten Rentenansprüchen von Menschen die ihr Leben lang bei ARD und ZDF gearbeitet haben? Wollen Sie da Familien ihre Existenz rauben? Und auf welcher rechtlichen Grundlage?
- Was passiert mit der Regulierung des Privatfernsehens? Die Landesmedienanstalten, die Verstöße gegen Jugendschutz, Werbebegrenzung und andere Dinge kontrollieren, würden schließlich wegfallen, weil sie auch vom Rundfunkbeitrag finanziert werden.
- Wollen Sie wirklich allein von Privatsendern Nachrichten beziehen? Ernsthaft? Politische und kritische Berichterstattung würde weitgehend verschwinden
- Ihnen ist auch klar, dass dann automatisch DVB-T abgeschaltet würde, oder? Das kostenlose Antennenfernsehen gerade für einkommensschwache Familien sicher wichtig, gäbe es nicht mehr.
- Was passiert mit den gemeinschaftlich getragenen Journalistenschulen, Ausbildungsgängen und Studienangeboten? Wer ersetzt die? Oder verzichten wir auf die Ausbildung von journalistischem Nachwuchs?
- Was passiert mit den Kulturangeboten, die bislang allein durch ARD und ZDF getragen wurden, darunter diverse Klangkörper?
Das sind legitime, sachliche Fragen. Bin auf Ihre Antworten und Konzepte gespannt. Lassen Sie uns das sachlich erörtern. Ich war von Anfang an bereit dazu. Ich habe nicht beleidigt, nicht bepöbelt, nicht polemisiert. Ich möchte Sie verstehen. Also bitte ich um Ihre Antworten auf die naheliegenden Fragen. Und sehen Sie mir nach, dass ich mich nicht weiter beleidigen und bepöbeln lassen werde. Denn so funktioniert das nicht: Sie können nicht sachliche Fragen und Argumente verlangen und dann gleich wieder über denjenigen herfallen, der sie stellt.
Hallo Herr Lueckerath,
als erstes einmal herzlich Willkommen hier im Forum. Ich begrüße es, dass Sie versuchen, eine sachliche Diskussion zu führen. Von dieser Art hätte ich gerne mehr hier.
Nun mein Versuch, etwas Hintergrundinformationen zu liefern die sich auf Ihre Fragen und Argumente beziehen.
Konzepte: Es existiert ein Konzept, entstanden aus einem Auftrag aus dem Jahre 2006 bzw. erarbeitet danach. Sie werden erstaunt sein, wenn Sie sich die Mühe machen, dieses Konzept zu lesen, zu welchen Lösungsansätzen man gekommen ist, bevor man Prof. Dr. Kirchhof beauftragt hat, ein Gutachten zu erstellen. Dieses Konzept stammt aus der Politik, anscheinend hat es aber keine Befürworter bekommen. Was nicht wirklich wundert wenn wir berücksichtigen, wie abhängig die Politik vom ÖRR ist und umgekehrt.
Link zum Konzept:
http://www.cdu-basis.de/download/oer_konzept_1.pdfDie Abhandlung von Frau Terschüren wurde ja bereits erwähnt.
Morgen würde genau dasselbe passieren, wie heute. Natürlich würde eine Reform einen definierten Zeitrahmen beinhalten mit entsprechenden Plänen, je nach Art der Reform. (Übergang in die Privatwirtschaft etc.)
Kündigung aller Mitarbeiter kommt damit ebenfalls nicht in Betracht.
Die Landesmedienanstalten hätten unter einer Reform sogar noch eine erhöhte Daseinsberechtigung.
Da eine Reform keine Abschaffung bedeutet, erübrigt sich die Beantwortung der Frage nach dem Nachrichtenbezug aus dem Privatsektor.
DVB-T spielt eine völlig untergeordnete Rolle, auch bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten im Jahre 2013.
Von 36,04 Mio. Fernsehhaushalten empfangen 1,37 Mio. die öffentlich-rechtlichen über Terrestrik, 16,88 Mio. über Kabel, 16,69 Mio. über Satellit und 1,11 Mio. über IP-TV.
Also ein geschwindend geringer Prozentsatz. Quelle:
http://www.ard.de/home/intern/Technische_Reichweiten/396512/index.htmlBitte berücksichtigen Sie auch, dass ein frei empfangbarer öffentlich-rechtlicher Rundfunk, wie gesetzlich gefordert, ohne Zusatzkosten zu den Rundfunkbeiträgen, in der heutigen Zeit schon oftmals gar nicht mehr möglich ist. Satellit vom Vermieter verboten. IP-TV Zugang kostet monatlich extra, Kabel kosten monatlich extra. Erst dann könnte ich die ÖRR Programme nutzen. Indem ich ein Paket buche, ansonsten ist das Paket vom Kabelanbieter verschlüsselt und nicht frei empfangbar. Das war natürlich zu einer Zeit, als jedes Dach über eine terrestrische Antenne verfügte, nicht so. Aber wir schreiben das 21 Jahrhundert.
Zu diesem Thema im allgemeinen und auch Argumenten Ihrerseits, verweise ich auf ein Thema von mir. Würde mich ebenfalls freuen, wenn Sie den Thread einmal richtig durchlesen, da es auch hilft zu verstehen, wer eigentlich etwas an dieser jetzigen Situation ändern müsste. Die von Ihnen genannten Medienpolitiker ganz sicherlich nicht. Die alles entscheidende Frage hängt einzig und alleine an dem Wort "
Grundversorgung".
Diese Definition kann unter Berücksichtigung aller Argumente, die die Veränderungen im 21 Jahrhundert mit sich brachten, nur durch höchste Instanz geklärt werden. Und das ist seit Jahren überfällig und muss gegebenfalls von entsprechenden fachlichen Kompetenzstellen eingeklagt werden. Denn wo kein Kläger, da kein Richter. Zitat:
Freilich setzt dies zunächst eine verfassungsrechtliche Präzisierung des Grundversorgungsbegriffs voraus.Link zum Thema:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7009.msg52419.html#msg52419Für Studienangebote sind Universitäten zuständig. Sehen Sie sich als Beispiel die Gutenberg Uni in Mainz an (Mainz = ZDF). Soweit mir bekannt, werden auch im Privatfernsehen entsprechende Stellen durch Uni Absolventen besetzt und auch gefördert. Insofern sehe ich hier keine Einbußen. Link zur Uni mit "ehemaligen":
http://www.journalistik.uni-mainz.de/552.phpKulturangebote: Ein schwieriges Thema. Brauchen wir Kultur? Natürlich. Aber brauchen wir: 12 Rundfunk- und Rundfunksinfonieorchester, 4 Big Bands und 7 Rundfunkchöre mit über 1100 Musikern und 200 Sängern? Die Kosten dafür belaufen sich auf: 41 Cent pro Haushalt/Betriebsstätte und Monat, macht ca 170 Millionen € im Jahr. 1 Cent entspricht in etwa 4,15 Millionen € im Jahr
Im gleichen Atemzug beschließt eine Landesregierung, eine weltweit anerkannte Musikhochschule zu schließen. Mit entsprechenden Konsequenzen für die ansässige Infrastruktur.
Quellen:
http://www.bild.de/politik/inland/gez/laender-machen-druck-rundfunkbeitrag-muss-sinken-33658890.bild.htmlhttp://meedia.de/fernsehen/ard-laesst-sich-klangkoerper-170-mio-kosten/2013/10/23.htmlhttp://www.miz.org/static_de/themenportale/einfuehrungstexte_pdf/03_KonzerteMusiktheater/mertens.pdf (Seite 1 unter Überblick, auf dieser Domain wird auch erläutert, wie sich Musiktheater, Konzerthäuser finanzieren, warum geht dieses nicht auch zumindest ebenso beim großteil der heutigen rundfunkfinanzierten Chöre?)
Quelle:
http://online-boykott.de/de/nachrichten/102-in-eigener-sache-rettet-meine-stadtFrüher sind alle zusammengezuckt, wenn von wenigen Millionen generell die Rede war, egal ob bei Kosten, Schulden oder sonstiges. Heute sind 3 oder 4 stellige Millionenbeträge an der Tagesordnung und zur Selbstverständlichkeit geworden.
Würde eine Reform stattfinden, die der Finanzierung der Kirchensteuer gleichkommt (der Staat zieht nur die Steuern ein), wäre es trotzdem staatsfern, denn die Politik mischt sich auch nicht in die Kirche ein.
Somit wäre auch die ehemalige GEZ und heutiger Beitragsservice mit über 140 Millionen Etat im Jahr hinfällig. Sozial Schwache, Rentner, Leistungsempfänger etc. würden von Hause aus nicht herangezogen bzw. entsprechend Ihres Einkommens.
Ebenfalls ein Thema von mir:
http://online-boykott.de/de/buergerwehr/103-unwissenheit-der-buerger-ist-der-schluessel-zum-erfolg-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunksSehen Sie sich mal an, wer "theoretisch" alles Anspruch hätte auf Sozialleistungen, damit zumindest auch die Voraussetzungen, sich befreien zu lassen. Es oftmals wegen der Bürokratiehürde und der Hilflosigkeit nicht machen/können. Alleine diese Vorgehensweise seitens ÖRR und auch der Politik, ist zwar gesetzlich zur Zeit verankert, aber moralisch höchst verwerflich.
Eine andere Frage zu folgendem Sachverhalt. Das ehemalige deutsche Fernsehballett, seinerzeit im Besitz des MDR UND der katholischen Bistümer, wurde nach den Skandalauftritten privatisiert. Über 20 Jahre wurde es durch Rundfunkgebühren bezahlt. Kaum ging es in die Privatwirtschaft über, steht es nun vor der Insolvenz. Angeblich, weil die öffentlich-rechtlichen sich nicht an die Zusage von Aufträgen gehalten haben.
Macht sich der ÖRR Gedanken darüber, was jetzt mit den Angestellten passiert? Nein.
Quelle:
http://www.focus.de/kultur/kino_tv/nach-dem-aus-fernsehballett-impresario-will-mdr-verklagen_id_3445248.htmlÜber die generelle Rolle der katholischen Kirche und deren Rolle beim ÖRR gehe ich hier nicht näher ein. Es reicht wenn man nach der Tellux Gruppe googlet und sich Hintergundinfos einholt.
Die ÖRR beschäftigen sich mit Quoten, dem Zukunftsmodell Connect TV, HbbTV und Red Button, der widerum nur dazu beiträgt, noch mehr Informationen des einzelnen Nutzers herauszufinden. Sollte das alles zum Grundversorgungsauftrag gehören? Ein Thread von mir zum Thema hier mit einer abschließend provokanten These wie hoch dann die Rundfunkbeiträge sind:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6301.msg48015.html#msg48015In der deutschen Rundfunklandschaft stehen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk 8,7 Milliarden Euro zur Verfügung (der Großteil aus Beitragserträgen), dem privaten Rundfunk 8,599 Milliarden Euro (finanziert aus der Werbung etc.). Seite 20 des unter Quelle stehenden Links
Dem stehen 25.277 Mitarbeiter beim ÖRR 18.939 Miarbeiter im privaten Rundfunk gegenüber. Seite 23 des unter Quelle stehenden Links
Der öffentliche rechtliche Rundfunk verfügt über 15 Fernsehprogramme und 56 Hörfunkprogramme. Demgegenüber stehen bundesweit 114 private Fernsehprogramm und 17 bundesweite Hörfunkprogramme gegenüber.
Ausführlichere Zahlen stehen auf Seite 17 im Dokument.
Die ARD eigene ASS Werbefirma geht dermassen aggresiv an den Markt ran, dass die privaten untergehen oder sich zur Klagte entscheiden. Seite 40 im Dokument.
Es lohnt sich dieses Dokument der BLM mal durchzulesen:
http://www.blm.de/apps/documentbase/data/pdf1/Rundfunkwirtschaft_2012_13_im_Ueberblick.pdfSie sagen zu Recht, dass solange keine breite Öffentlichkeit informiert ist, sich auch nicht viel ändert. Das die ÖRR trotz gesetzlichen Auftrags nicht umfassend informieren rund um die große Unmut des Rundfunkbeitrags, siehe Klage Rossmann, Sixt, Geuer, VDGN und der Tatsache das über 600 Klagen anhängig sind, ist nachvollzieh- aber nicht hinnehmbar.
Nun, ich denke Sie haben eine treue Leserschaft, vielleicht machen Sie den Anfang und klären die Masse über die Hintergründe auf.
Abschließende Frage an Sie Herr Lueckerath. Wenn Sie sich mal in alle Links von mir einlesen und etwas über die Hintergründe informiert sind:
Wie würden Sie den Begriff "Grundversorgung" für sich definieren? Unter Berücksichtigung der Gegebenheiten und Möglichkeiten im 21 Jahrhundert und den existierenden Fakten wie die Grundversorgung seitens ÖRR und Politik ausgelegt/angewendet wird?Es gibt im Sozialleistungsbezug eine "Grundsicherung", deren Höhe liegt bei z.B. einer alleinstehenden Person ab 1.1.2014 bei 391€. Die Grundsicherung definiert sich aus gesetzlich verankerten Segmenten.
Was soll ich für mich unter einer
Grundversorgung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verstehen? Eine Änderung des jetzigen ÖRR Systems würde nur funktionieren, wenn endlich der Begriff "
Grundversorgung" detailliert beschrieben wird. Das machen sicherlich NICHT die ÖRR oder die Politik. Das kann nur ein Gericht feststellen. Und daran muss gearbeitet werden. Dort muss der Weg hinführen.
Herzliche Grüße
themob / Martin