"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Widerspruchs-/Klagebegründungen

Beabsichtigte Vertuschung in den formularbasierten Schreiben des Beitragsservice

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seppl:
6) Die letzte Rundfunkgebühr für das Quartal 4/2012 wurde mir am 01.10.2012 bereits unter dem Namen "Rundfunk ARD, ZDF, DRADIO" (vorher: "RUNDFUNKANST.") abgebucht. Auch ist in der exakt gleichlautenden nächsten Abbuchung zum 01.01.2013 ist weder die Umstellung von Gebühr auf Beitrag noch der Begriff "Beitragsservice" erwähnt worden. Änderungen wurden vorher mit der Zeile "INFO DER GEZ NEUE GEBÜHR" auch auf dem Kontoauszug angekündigt. Somit ist hier eine offensichtliche Verschleierung des exakten Umstellungtermins auch bei unter normaler Kontrolle stehenden Kontoauszügen erfolgt. - Vertuschung

Roggi:
Das sehe ich auch so, koppi1947, ich habe schon mit dem Widerstand angefangen, bevor ich dieses Forum hier entdeckt habe. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, das die Recht bekommen. Wenn doch ist in Deutschland nichts mehr rechtens.

Radio_Libertas:

--- Zitat von: seppl am 22. November 2013, 13:57 ---
1) Bei den Anschreiben steht die Teilnehmernummer im sichtbaren Adressfenster, kann also von jedem mit einer Person in Verbindung gebracht werden. Damit könnten z.B. die aktuell vorkommenden Betrugsversuche mit den Zahlungsaufforderungen noch weiter personalisiert werden - Datenschutzmissachtung.


--- Ende Zitat ---

Bei mir stand die Beitragsnummer sogar handschriftlich direkt auf dem Briefumschlag. (Formales Einschreiben wegen Widerspruchsbescheids). Zwecks Veröffentlichung musste ich den Briefumschlag schwarz nachbearbeiten.

Siehe: http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2013/11/der-widerspruchbescheid-des-rbb-ist-da.html

luuii:

--- Zitat von: Radio_Libertas am 22. November 2013, 22:47 ---
--- Zitat von: seppl am 22. November 2013, 13:57 ---
1) Bei den Anschreiben steht die Teilnehmernummer im sichtbaren Adressfenster, kann also von jedem mit einer Person in Verbindung gebracht werden. Damit könnten z.B. die aktuell vorkommenden Betrugsversuche mit den Zahlungsaufforderungen noch weiter personalisiert werden - Datenschutzmissachtung.


--- Ende Zitat ---

Bei mir stand die Beitragsnummer sogar handschriftlich direkt auf dem Briefumschlag. (Formales Einschreiben wegen Widerspruchsbescheids). Zwecks Veröffentlichung musste ich den Briefumschlag schwarz nachbearbeiten.

Siehe: http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2013/11/der-widerspruchbescheid-des-rbb-ist-da.html

--- Ende Zitat ---


so viel zu thema Datenschutz :o

könntest ja nächstes mal auf deinen Umschlag von der Steuer auch gleich deine Steuernummer schreiben am besten mit Betrag |-

seppl:
7) zu Punkt 2)

--- Zitat von: seppl am 22. November 2013, 13:57 ---Fokussiert wird der Leser obendrauf mit der Zeile Für sie als Hinweis (genau so fettgedruckt!) auf die webseite www.rundfunkbeitrag.de/service.

--- Ende Zitat ---
Der Link weist auf die abschreckend langweilig designte ("Schulbucheffekt") Seite des Beitragservice hin.

Es gibt keinen Reiter, der den Begriff "Befreiung"  enthält. Dafür gibt es den Reiter "Anmelden und Ändern". Dort geht es mit "Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen" weiter.

Hier wird dann bereits in der "Übersicht: Wer Anspruch auf eine Befreiung oder Ermäßigung hat und welche Nachweise nötig sind [pdf]" verschwiegen, dass es die Härtefallregelung gibt. Eine Übersicht gibt in der Regel Hinweise auf alle gegebenen Möglichkeiten.  - 1. Versuch der Vertuschung

Unter "Härtefälle" wird  im 1. Satz auf den  "§ 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" verlinkt, jedoch unverständlicherweise wird der darauffolgende Hinweis auf einen "§ 4 Abs. 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" nicht verlinkt.
Dort nämlich versteckt sich die explizit vom Gesetzgeber angegebene nicht abschließende Aufzählung besonderer Härtefälle, eindeutig definiert mit dem Begriff "insbesondere" - 2. Versuch der Vertuschung

Einen Hinweis, wie man formlos einen nicht näher definierten besonderen Härtefallatrag stellt und wer diesen erhalten soll, wird nicht gegeben. - 3. Versuch der Vertuschung

Insgesamt kann man diesen Vorgang für betroffene Personen als geleitete Irreführung definieren.

Man muss sich auch hier vor Augen halten, dass der Beitragsservice, da er nahezu jeden Deppen in dieser Republik erreichen und informieren muss, verpflichtet ist, klare, deutliche und ehrliche Aussagen - auch auf seinen Webseiten - zu verfassen.

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