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Autor Thema: Anschreiben Rundfunkbeitrag 4. Quart. 2013 - wie verhalten?  (Gelesen 1198 mal)

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Hallo Zusammen,

Person A wurde vor kurzem vom Beitragsservice von ARD und ZDF angeschrieben. Im Anschreiben steht, dass seit 1. Januar 2013 es eine geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag gibt und dass dieser einmal pro Wohnung bezahlt werden muss.

Des Weiteren sagt das Anschreiben, dass auf Basis gesetzlicher Bestimmungen die Adressdaten der Einwohnermeldeämter mit den bei dem Service gemeldeten Rundfunkkonten verglichen worden sind und für Person A kein Beitragskonto besteht.

Person A wohnte vermutlich schon vor dem 1.Jan 2013 in der gegebenen Wohnung.

1. Wie verhält sich Person A nun, wenn nicht geklagt werden soll? Was ist optimal?

2. Muss Person A mit einer Rückzahlung rechnen, ggf mit Zinzen?

3. Muss Person A mit einer Strafzahlung rechnen?

4. Ist es für Person Ratsam sich für den ganzen Zeitraum ab. 1.1.2013 anzumelden oder nur teilweise? Wie geschrieben der Kontakt zum Einwohnermeldeamt liegt vor.



vielen Dank für Ihre Antworten.





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